Polen hat sich in den letzten Jahren zu einem attraktiven Ziel für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum entwickelt – nicht zuletzt wegen seines vergleichsweise günstigen Steuersystems. Das polnische Steuersystem zeichnet sich durch moderate Einkommensteuersätze, eine niedrige Flat-Tax-Option für bestimmte Unternehmer und die Abwesenheit einer Vermögensteuer aus.

Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz bietet Polen insbesondere für Selbstständige, Unternehmer und gut verdienende Angestellte interessante steuerliche Vorteile. Die Gesamtsteuer- und Abgabenlast liegt oft deutlich unter der in den DACH-Ländern. Gleichzeitig profitierst du von der EU-Mitgliedschaft Polens, was die Abwicklung steuerlicher Angelegenheiten und die Anerkennung von Sozialversicherungszeiten erleichtert.
Besonders attraktiv ist Polen für digitale Nomaden und IT-Spezialisten, die von Sonderregelungen wie dem IP Box-Regime profitieren können. Aber auch Rentner finden in Polen ein interessantes steuerliches Umfeld vor, insbesondere durch die Doppelbesteuerungsabkommen mit den DACH-Ländern.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Polen wirst du unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du eine der folgenden Bedingungen erfüllst:
- Du hältst dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Polen auf
- Du hast in Polen deinen Lebensmittelpunkt (centrum interesów życiowych)
Der Lebensmittelpunkt wird anhand verschiedener Faktoren bestimmt: Wo leben deine engsten Familienangehörigen? Wo befinden sich deine wirtschaftlichen Interessen? Wo hast du deinen Hauptwohnsitz? Die polnischen Steuerbehörden betrachten diese Kriterien ganzheitlich.
Die 183-Tage-Regel
Die 183-Tage-Regel wird in Polen streng nach dem Kalenderjahr berechnet. Dabei zählt sowohl der Ankunfts- als auch der Abreisetag als voller Tag. Bei der Berechnung musst du alle Tage berücksichtigen, die du physisch in Polen verbracht hast – auch kurze Aufenthalte und Wochenenden.
Wichtig zu wissen: Selbst wenn du die 183-Tage-Grenze nicht überschreitest, kannst du aufgrund deines Lebensmittelpunkts als steuerlich ansässig gelten. Die Steuerbehörden schauen sich das Gesamtbild an.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Schweiz und Österreich
Polen hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen:
Mit Deutschland: Das DBA folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen. Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich in Deutschland besteuert, können aber in Polen unter Progressionsvorbehalt einbezogen werden.
Mit Österreich: Ähnliche Regelungen wie mit Deutschland. Pensionen aus österreichischen Versorgungsbezügen werden im Quellenstaat (Österreich) besteuert.
Mit der Schweiz: Das Abkommen sieht vor, dass Arbeitseinkommen grundsätzlich im Tätigkeitsstaat besteuert wird. Schweizer Renten können sowohl in der Schweiz als auch in Polen besteuert werden, wobei eine Anrechnung der Schweizer Steuer in Polen erfolgt.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Wenn du aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Polen auswanderst, solltest du die Wegzugsbesteuerung im Blick haben:
Deutschland: Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) greift, wenn du zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bist und diese Beteiligung einen Wert von über 500.000 Euro hat. Die stillen Reserven werden fiktiv besteuert. Du kannst aber eine Stundung beantragen, die bei einem Umzug in einen EU-Staat wie Polen möglich ist.
Österreich: Ähnliche Regelungen wie in Deutschland. Bei wesentlichen Beteiligungen (mindestens 1 %) wird ein Wegzugsgewinn besteuert.
Schweiz: Die Schweiz kennt keine umfassende Wegzugsbesteuerung. Allerdings können bei bestimmten Vermögenswerten wie Beteiligungen an schweizerischen Kapitalgesellschaften Sonderregelungen greifen.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Das polnische Einkommensteuersystem basiert auf einem zweistufigen progressiven Tarif, der im internationalen Vergleich als moderat gilt.
Steuersätze 2025:
- 12 % auf Einkommen bis 120.000 PLN (ca. 27.500 Euro)
- 32 % auf Einkommen über 120.000 PLN
Grundfreibetrag: Der steuerfreie Grundbetrag liegt bei 30.000 PLN (ca. 6.900 Euro) jährlich. Dieser wird durch eine Steuergutschrift (ulga podatkowa) realisiert, die das zu versteuernde Einkommen reduziert.
Steuerjahr: Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
Zahlungsmodalitäten: Arbeitnehmer zahlen Steuern über das monatliche Lohnsteuerabzugsverfahren. Selbstständige leisten monatliche Vorauszahlungen basierend auf dem voraussichtlichen Jahreseinkommen.
Arbeitnehmer
Lohnsteuer und Abzugsverfahren
Als Arbeitnehmer wird deine Einkommensteuer direkt vom Gehalt einbehalten. Dein Arbeitgeber fungiert als Steuereinbehalter und überweist die Lohnsteuer monatlich an das Finanzamt.
Du erhältst jährlich eine Lohnsteuerbescheinigung (PIT-11), die alle relevanten Daten für deine Steuererklärung enthält. In vielen Fällen ist die Steuererklärung bereits vorausgefüllt, und du musst sie nur noch bestätigen oder korrigieren.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge in Polen sind im Vergleich zu Deutschland moderat:
- Rentenversicherung: 19,52 % (Arbeitgeber zahlt 9,76 %, Arbeitnehmer 9,76 %)
- Krankenversicherung: 9 % (vom Arbeitnehmer getragen)
- Invaliditätsversicherung: 8 % (Arbeitgeber 6,5 %, Arbeitnehmer 1,5 %)
- Arbeitslosenversicherung: 2,45 % (vollständig vom Arbeitgeber)
- Unfallversicherung: 0,67 bis 3,33 % (vollständig vom Arbeitgeber)
Die Gesamtbelastung liegt damit bei etwa 35 bis 38 % für Arbeitnehmer – deutlich weniger als in Deutschland, wo die Abgabenlast schnell 40 % oder mehr erreichen kann.
Absetzbare Werbungskosten
Du kannst in Polen einen Pauschbetrag für Werbungskosten (koszty uzyskania przychodu) geltend machen:
- 300 PLN monatlich (3.600 PLN jährlich) für die meisten Arbeitnehmer
- 250 PLN monatlich für Einwohner bestimmter Großstädte
Alternativ kannst du höhere tatsächliche Kosten nachweisen, etwa für:
- Fortbildungen und berufliche Weiterbildung
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel
- Berufsbekleidung
- Gewerkschaftsbeiträge
Pendlerpauschale und Fahrtkosten
Polen kennt keine automatische Pendlerpauschale wie Deutschland. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich nicht absetzbar, es sei denn, du kannst nachweisen, dass die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs betrieblich notwendig ist.
Digitale Nomaden
Besteuerung ausländischer Einkünfte
Als steuerlich ansässiger digitaler Nomade in Polen musst du dein weltweites Einkommen versteuern. Das gilt auch für Einkünfte aus ausländischen Quellen.
Wenn du für ausländische Auftraggeber arbeitest, hast du mehrere Optionen:
- Als Einzelunternehmer (działalność gospodarcza)
- Über eine polnische Kapitalgesellschaft (Sp. z o.o.)
- Als Angestellter eines ausländischen Unternehmens
Home-Office-Regelungen
Polen hat klare Regelungen für Home-Office und Remote-Arbeit. Wenn du von Polen aus für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitest, gilt grundsätzlich:
- Die Besteuerung erfolgt in Polen (bei Steuerresidenz)
- Sozialversicherungsbeiträge richten sich nach dem A1-Bescheinigungsverfahren der EU
- Bei Arbeit für außereuropäische Unternehmen können Sonderregelungen greifen
Relevante Visa und Aufenthaltsprogramme
Als EU-Bürger benötigst du kein Visum für Polen. Du kannst dich bis zu drei Monate ohne Anmeldung aufhalten. Für längere Aufenthalte musst du:
- Eine Meldebescheinigung (zaświadczenie o zarejestrowaniu pobytu) beim Gemeindeamt beantragen
- Einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel erbringen
- Eine Krankenversicherung vorweisen
Nachweispflichten
Du musst in der Lage sein, deine Einkünfte nachzuweisen:
- Rechnungen an Auftraggeber
- Zahlungsnachweise
- Verträge mit Kunden
- Dokumentation der erbrachten Leistungen
Selbstständige und Unternehmer
Besteuerung von Unternehmensgewinnen
Als Selbstständiger in Polen hast du mehrere Besteuerungsoptionen:
1. Normalbesteuerung (skala podatkowa) Die regulären Steuersätze von 12 % und 32 % gelten. Du kannst alle Betriebsausgaben absetzen.
2. Flat Tax (podatek liniowy) Ein einheitlicher Steuersatz von 19 % auf Gewinne. Diese Option lohnt sich ab einem bestimmten Einkommensniveau (etwa ab 150.000 PLN Gewinn).
3. Pauschalsteuer (ryczałt od przychodów ewidencjonowanych) Je nach Tätigkeitsbereich zahlst du 2 % bis 17 % auf den Umsatz (nicht Gewinn). Betriebsausgaben kannst du nicht geltend machen. Diese Option eignet sich für Tätigkeiten mit niedrigen Kosten.
IP Box-Regelung: Besonders attraktiv für IT-Spezialisten und Entwickler ist das IP Box-Regime. Einkünfte aus qualifizierten geistigen Eigentumsrechten (Software, Patente) werden mit nur 5 % besteuert.
Körperschaftsteuer bei Firmengründung
Wenn du eine Kapitalgesellschaft gründest (Sp. z o.o. – vergleichbar mit einer deutschen GmbH), gelten folgende Körperschaftsteuersätze:
- Regelsteuersatz: 19 %
- Kleinunternehmerregelung: 9 % auf Gewinne bis 2 Mio. PLN (ca. 460.000 Euro)
Die Gründung einer Sp. z o.o. erfordert ein Mindeststammkapital von 5.000 PLN (ca. 1.150 Euro), das tatsächlich eingezahlt werden muss.
Gewerbesteuer
Eine Gewerbesteuer im deutschen Sinne existiert in Polen nicht. Es gibt jedoch lokale Gebühren und Abgaben, die je nach Gemeinde variieren können:
- Gebühren für Gewerbeanmeldung (einmalig, ca. 100 bis 300 PLN)
- Lokale Abgaben je nach Geschäftstätigkeit
Buchführungspflichten
Die Buchführungspflicht hängt von deiner Rechtsform und Größe ab:
- Einzelunternehmer: Vereinfachte Buchführung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) bis zu einem Umsatz von 2 Mio. Euro
- Kapitalgesellschaften: Volle Buchführungspflicht nach polnischen Rechnungslegungsstandards
- Aufbewahrungsfrist: Fünf Jahre
Absetzbare Betriebsausgaben
Du kannst alle betrieblich veranlassten Ausgaben absetzen:
- Miete für Geschäftsräume
- Büroausstattung und IT-Equipment
- Fahrzeugkosten (anteilig bei gemischter Nutzung)
- Weiterbildung und Fachliteratur
- Versicherungen
- Reisekosten
- Bewirtungskosten (zu 75 %)
- Marketing und Werbung
Finanziell Unabhängige und Investoren
Kapitalertragssteuer
Kapitaleinkünfte werden in Polen mit einer pauschalen Kapitalertragssteuer (podatek od dochodów kapitałowych) belegt:
- Zinsen: 19 %
- Dividenden: 19 %
- Ausschüttungen aus Investmentfonds: 19 %
Wichtig: Diese Steuer wird an der Quelle einbehalten und ist mit der Zahlung in der Regel abgegolten. Eine Aufnahme in die Einkommensteuererklärung ist nicht erforderlich.
Besteuerung von Kursgewinnen
Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, ETFs) unterliegen ebenfalls der 19 %igen Kapitalertragssteuer. Die Berechnung erfolgt nach der FIFO-Methode (First In, First Out).
Verluste aus Wertpapiergeschäften können mit Gewinnen aus dem gleichen Steuerjahr verrechnet werden. Ein Verlustvortrag in Folgejahre ist jedoch nicht möglich.
Kryptowährungen: Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen werden als Kapitaleinkünfte behandelt und mit 19 % besteuert.
Immobilienertragsteuer
Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien kannst du auf zwei Arten versteuern:
- Als Teil des Gesamteinkommens: Progressiver Tarif von 12 % bis 32 %, aber voller Abzug von Werbungskosten (Reparaturen, Instandhaltung, Abschreibungen)
- Als pauschale Einkunftssteuer: 8,5 % auf die Mieteinnahmen ohne Abzug von Kosten (nur bei bestimmten Vermietungsarten möglich)
Freibeträge für Kapitalerträge
Polen kennt keine spezifischen Freibeträge für Kapitalerträge wie den deutschen Sparerpauschbetrag. Alle Kapitalerträge unterliegen der vollen Besteuerung ab dem ersten Euro (bzw. Zloty).
Besonderheiten bei ausländischen Depots
Wenn du ein Depot bei einer ausländischen Bank führst:
- Du musst die Kapitaleinkünfte in Polen selbst versteuern
- Quellensteuer aus dem Ausland kann angerechnet werden (im Rahmen der DBA)
- Meldepflicht für ausländische Konten und Depots mit Wert über 100.000 PLN
- Die Steuererklärung erfolgt über das Formular PIT-38
Rentner
Besteuerung gesetzlicher Renten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Die Besteuerung deiner Rente hängt stark vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab:
Deutsche Renten:
- Gesetzliche Renten aus Deutschland werden grundsätzlich in Deutschland besteuert
- Polen kann diese Renten in die Berechnung des Steuersatzes einbeziehen (Progressionsvorbehalt)
- Die deutsche Besteuerung erfolgt nach dem Alterseinkünftegesetz
Österreichische Renten:
- Pensionen aus der österreichischen gesetzlichen Rentenversicherung werden in Österreich besteuert
- Progressionsvorbehalt in Polen möglich
Schweizer Renten:
- Können sowohl in der Schweiz als auch in Polen besteuert werden
- Anrechnung der schweizerischen Steuer in Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Besteuerung privater Renten und Pensionen
Private Altersvorsorge wird unterschiedlich behandelt:
- Betriebsrenten (Deutschland): Besteuerung in Deutschland
- Riester-Rente: Nachgelagerte Besteuerung in Deutschland
- Private Rentenversicherungen: Oft im Wohnsitzstaat (Polen) zu versteuern
- Pensionskassen (Schweiz): Komplexe Regelung, abhängig vom DBA
Wichtig: Die genaue steuerliche Behandlung solltest du im Vorfeld mit einem spezialisierten Steuerberater klären.
Doppelbesteuerungsabkommen für Renten
Die DBA zwischen Polen und den DACH-Ländern regeln die Besteuerung von Renten detailliert. Grundprinzip ist die Vermeidung einer doppelten Besteuerung durch:
- Zuteilung des Besteuerungsrechts an einen Staat (meist Quellenstaat)
- Anrechnungsmethode (Steuer im Ausland wird angerechnet)
- Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt
Altersfreibeträge
Polen gewährt Rentnern keine besonderen Altersfreibeträge. Der allgemeine Grundfreibetrag von 30.000 PLN gilt auch für Rentner.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben steuermindernd geltend zu machen:
- Gesundheitskosten (teilweise absetzbar)
- Spenden an gemeinnützige Organisationen
- Internetanschluss (bis 760 PLN jährlich für Senioren)
3. Vermögensteuer
Gute Nachricht: Polen erhebt keine allgemeine Vermögensteuer. Dein Vermögen – egal ob Bankguthaben, Wertpapierdepots oder andere Vermögenswerte – unterliegt keiner jährlichen Steuer.
Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber Ländern wie der Schweiz, wo je nach Kanton Vermögenssteuern anfallen können.
Ausnahmen:
- Immobilien: Unterliegen der jährlichen Grundsteuer (siehe Kapitel 5)
- Luxusgüter: Bestimmte hochwertige Fahrzeuge können höheren Kfz-Steuern unterliegen
- Erbschaften: Werden beim Übergang besteuert (siehe Kapitel 6)
4. Kapitalertragssteuer
Die Kapitalertragssteuer wurde bereits im Kapitel „Finanziell Unabhängige/Investoren“ ausführlich behandelt. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
Steuersätze für verschiedene Anlageformen:
- Zinsen, Dividenden, Fonds: 19 %
- Kursgewinne aus Wertpapieren: 19 %
- Einkünfte aus Kryptowährungen: 19 %
- Grundsätzlich keine Freibeträge
Quellensteuer
Bei polnischen Banken und Brokern wird die Kapitalertragssteuer automatisch an der Quelle abgezogen. Du musst dich um nichts weiter kümmern.
Bei ausländischen Quellen:
- Quellensteuer wird im Ausland einbehalten
- Anrechnung in Polen über das DBA
- Selbstständige Deklaration in der Steuererklärung erforderlich
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Wenn im Ausland Quellensteuer auf deine Kapitalerträge einbehalten wurde, kannst du diese in Polen anrechnen lassen:
- Nachweis der ausländischen Steuer durch Steuerbescheinigung
- Berechnung der anrechenbaren Steuer (maximal bis zur Höhe der polnischen Steuer)
- Eintragung in das Formular PIT-38
Beispiel: Du erhältst eine Dividende von 1.000 Euro aus Deutschland. Deutschland behält 25 % Quellensteuer ein (250 Euro). In Polen wären 19 % fällig (190 Euro). Die Differenz von 60 Euro wird nicht erstattet.
Meldepflichten
Du musst ausländische Kapitalerträge aktiv in deiner Steuererklärung angeben. Zusätzlich besteht eine Meldepflicht für:
- Ausländische Bankkonten mit Guthaben über 100.000 PLN (Formular IFT-2R)
- Beteiligungen an ausländischen Unternehmen
- Trusts und ähnliche Strukturen
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer (podatek od nieruchomości)
Die jährliche Grundsteuer in Polen ist sehr moderat und wird von den Gemeinden erhoben. Die Höhe variiert je nach Nutzung:
Wohngebäude:
- Maximal 1,09 PLN pro Quadratmeter (ca. 0,25 Euro/m²) jährlich
- Tatsächliche Sätze oft niedriger, abhängig von der Gemeinde
Gewerbliche Nutzung:
- Maximal 31,69 PLN pro Quadratmeter (ca. 7,30 Euro/m²) jährlich
Grundstücke:
- Wohngrundstücke: maximal 0,63 PLN pro Quadratmeter
- Gewerbegrundstücke: maximal 1,38 PLN pro Quadratmeter
Beispielrechnung: Eine Wohnung von 100 m² kostet dich jährlich etwa 25 bis 100 Euro Grundsteuer – deutlich weniger als in Deutschland.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Kauf einer Immobilie fällt die Grunderwerbsteuer (podatek od czynności cywilnoprawnych, PCC) an:
- Privatverkauf (Gebrauchtimmobilie): 2 % des Kaufpreises
- Neubau vom Bauträger: 0 % PCC, aber 23 % Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis
Viele Käufer bevorzugen daher Gebrauchtimmobilien, da die Gesamtbelastung niedriger ist.
Freibeträge: Es gibt keine Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer. Die Steuer muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss gezahlt werden.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien unterliegen der Kapitalertragssteuer von 19 %, wenn die Immobilie vor Ablauf von fünf Jahren nach Erwerb verkauft wird.
Steuerbefreiung nach fünf Jahren: Verkaufst du die Immobilie nach mehr als fünf Jahren, ist der Gewinn steuerfrei.
Ausnahme: Wenn du den Verkaufserlös innerhalb von drei Jahren für eigene Wohnzwecke verwendest (Kauf oder Bau einer neuen Immobilie), entfällt die Steuer auch bei Verkauf innerhalb der Fünfjahresfrist.
Vermietungseinkünfte
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden entweder mit dem progressiven Tarif (12 % bis 32 %) oder mit der Pauschalsteuer von 8,5 % besteuert (siehe Kapitel 2 unter „Finanziell Unabhängige“).
Absetzbare Kosten bei Vermietung:
- Reparaturen und Instandhaltung
- Gebäudeabschreibung (1,5 % bis 2,5 % jährlich)
- Versicherungen
- Hausverwaltung
- Finanzierungskosten (teilweise)
- Grundsteuer
Steuervorteile bei Eigennutzung
Die selbstgenutzte Immobilie bietet keine direkten Steuervorteile wie in einigen anderen Ländern. Du kannst Hypothekenzinsen nicht von der Steuer absetzen (außer bei beruflicher Nutzung eines Arbeitszimmers).
Allerdings: Die niedrige Grundsteuer und der Wegfall der Wertzuwachssteuer nach fünf Jahren machen Wohneigentum in Polen attraktiv.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Polen erhebt Erbschafts- und Schenkungssteuer nach einem gestaffelten System, das den Verwandtschaftsgrad berücksichtigt.
Steuerklassen und Steuersätze:
Steuerklasse I (engste Familienangehörige):
- Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Stiefkinder
- Freibetrag: 36.120 PLN (ca. 8.300 Euro)
- Steuersätze: 3 % bis 7 % (je nach Höhe der Erbschaft)
Steuerklasse II (weitere Verwandte):
- Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder, Schwiegereltern
- Freibetrag: 27.090 PLN (ca. 6.200 Euro)
- Steuersätze: 7 % bis 12 %
Steuerklasse III (Fremde):
- Alle anderen Personen
- Freibetrag: 5.733 PLN (ca. 1.300 Euro)
- Steuersätze: 12 % bis 20 %
Beispielrechnung: Ein Kind erbt von seinem Vater 200.000 PLN (ca. 46.000 Euro):
- Freibetrag: 36.120 PLN
- Steuerpflichtiger Betrag: 163.880 PLN
- Steuer bei 7 %: 11.472 PLN (ca. 2.640 Euro)
Freibeträge
Die Freibeträge gelten pro Erwerb und können alle fünf Jahre erneut genutzt werden. Das bedeutet: Schenkungen können strategisch über mehrere Jahre verteilt werden, um die Freibeträge mehrfach zu nutzen.
Bewertung von Vermögen
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Verkehrswert:
- Immobilien: Gutachten oder amtlicher Wert
- Wertpapiere: Kurswert am Todestag bzw. Schenkungstag
- Unternehmensbeteiligungen: Gutachterliche Bewertung
- Bargeld und Bankguthaben: Nominalwert
Internationale Aspekte
Wenn du in Polen lebst und aus dem Ausland erbst oder beschenkt wirst:
- Grundsätzlich unterliegt der Erwerb der polnischen Erbschaftssteuer
- Im Ausland gezahlte Erbschaftssteuer wird angerechnet
- Wichtig: Viele Länder haben keine Erbschaftsteuer-DBA, sodass es zu Doppelbesteuerung kommen kann
Besonderheit bei Immobilien: Liegt die Immobilie im Ausland, besteuert meist das Land, in dem die Immobilie liegt. Polen erhebt dann keine Steuer auf ausländische Immobilien.
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze
Polen kennt mehrere Mehrwertsteuersätze:
- Regelsteuersatz: 23 %
- Ermäßigter Satz 1: 8 % (u.a. für bestimmte Lebensmittel, Personenbeförderung, Hotelübernachtungen, Bücher)
- Ermäßigter Satz 2: 5 % (u.a. für Grundnahrungsmittel, landwirtschaftliche Produkte, bestimmte Zeitungen)
- Befreit: 0 % (u.a. für Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen)
Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer kannst du von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn dein Jahresumsatz 200.000 PLN (ca. 46.000 Euro) nicht übersteigt.
Vorteile:
- Keine Umsatzsteuervoranmeldungen
- Weniger Bürokratie
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
Nachteile:
- Kein Vorsteuerabzug möglich
- Geringere Attraktivität für Geschäftskunden (die keine Vorsteuer ziehen können)
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer musst du:
- Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben (JPK-V7)
- Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen
- Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen
- Die Differenz ans Finanzamt abführen oder erstattet bekommen
Elektronische Rechnungsstellung: Polen hat ein modernes System (KSeF) für elektronische Rechnungen eingeführt, das zunehmend verpflichtend wird.
Reverse-Charge-Verfahren
Bei bestimmten Geschäften mit Unternehmern aus anderen EU-Ländern oder bei spezifischen Leistungen (z.B. Bauleistungen) greift das Reverse-Charge-Verfahren:
- Du stellst eine Rechnung ohne polnische Umsatzsteuer aus
- Der Leistungsempfänger versteuert die Leistung selbst in seinem Land
- Voraussetzung: Gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers
8. Weitere relevante Steuern
Luxussteuer
Polen erhebt keine allgemeine Luxussteuer. Allerdings gibt es erhöhte Verbrauchssteuern auf bestimmte Luxusgüter:
- Hochwertige Spirituosen
- Tabakwaren
- Hochmotorisierte Fahrzeuge (siehe Kfz-Steuer)
Kfz-Steuer (podatek od środków transportowych)
Die Kfz-Steuer wird nur für bestimmte Fahrzeuge erhoben:
Pkw: Steuerpflichtig sind nur Fahrzeuge, die:
- Mehr als 3,5 Tonnen wiegen (Lkw)
- Älter als 15 Jahre sind und ein hohes Gewicht haben
- Als Taxi oder zu gewerblichen Zwecken genutzt werden
Normale Privat-Pkw sind in Polen nicht kfz-steuerpflichtig – ein großer Vorteil gegenüber Deutschland.
Lkw und Busse: Die Steuer beträgt zwischen 500 bis 3.000 PLN jährlich, abhängig von Gewicht und Achsenzahl.
Touristensteuer
Viele polnische Gemeinden erheben eine lokale Touristensteuer (opłata klimatyczna) auf Übernachtungen:
- Höhe: 0,50 bis 4 PLN pro Person und Nacht (ca. 0,10 bis 0,90 Euro)
- Abhängig von Ort und Saison
- Wird zusätzlich zum Übernachtungspreis berechnet
Wenn du in Polen eine Ferienwohnung vermietest, musst du diese Steuer einziehen und an die Gemeinde abführen.
Sondersteuern
Steuer auf Einzelhandelsverkäufe: Große Einzelhandelsketten mit einem Umsatz über 17 Mio. PLN zahlen eine progressive Sondersteuer (0,8 % bis 1,4 %).
Banksteuer: Banken zahlen eine monatliche Steuer auf ihre Bilanzsumme.
Mediensteuer: Fernseh- und Radiosender sowie Onlinemedien zahlen eine Sonderabgabe auf ihre Werbeeinnahmen.
Diese Sondersteuern betreffen normale Auswanderer in der Regel nicht.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Polen bietet verschiedene legale Wege zur Steueroptimierung:
1. Wahl der Rechtsform:
- Einzelunternehmen mit Pauschalsteuer (ryczałt) für niedrige Kosten
- Flat Tax (19 %) für höhere Einkommen
- IP Box (5 %) für IT- und Softwareentwickler
- Sp. z o.o. mit 9 % Körperschaftsteuer für Kleinunternehmen
2. Holding-Strukturen: Wenn du mehrere Unternehmen betreibst oder internationale Geschäfte machst, kann eine polnische Holding-Struktur sinnvoll sein:
- Dividenden zwischen polnischen Gesellschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei
- Günstige Behandlung von Veräußerungsgewinnen bei Beteiligungen
- EU-Mutter-Tochter-Richtlinie für steuerfreie Dividenden innerhalb der EU
3. Optimierung der Kapitalerträge:
- Nutzung von Verlustverrechnungsmöglichkeiten bei Wertpapiergeschäften
- Timing von Verkäufen (innerhalb eines Steuerjahres)
- Berücksichtigung der Fünfjahresfrist bei Immobilien
Timing des Umzugs
Der Zeitpunkt deines Umzugs kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben:
Jahreswechsel: Ziehe möglichst zum Jahresanfang um, um die gesamten Freibeträge in Polen nutzen zu können.
183-Tage-Regel: Plane deinen Umzug so, dass du nicht ungewollt in beiden Ländern steuerpflichtig wirst. Dokumentiere deine Aufenthaltszeiten genau.
Abfindungen: Wenn du eine Abfindung aus Deutschland erhältst, kann es vorteilhaft sein, diese noch vor dem Umzug zu erhalten (je nach Höhe und individueller Situation).
Veräußerungsgewinne: Verkäufe von Beteiligungen oder Immobilien solltest du steuerlich durchrechnen – manchmal lohnt es sich, noch vor dem Umzug zu verkaufen, manchmal danach.
Günstige Unternehmensformen
Für verschiedene Tätigkeiten eignen sich unterschiedliche Rechtsformen:
IT-Freelancer: Einzelunternehmen mit IP Box (5 % Steuer) oder B2B-Vertrag über eine Sp. z o.o.
E-Commerce: Einzelunternehmen mit Pauschalsteuer (meist 3 %) oder Sp. z o.o. mit Kleinunternehmerregelung (9 % Körperschaftsteuer).
Beratung/Coaching: Einzelunternehmen mit Flat Tax (19 %) oder Normalbesteuerung mit hohen absetzbaren Kosten.
Vermögensverwaltung: Sp. z o.o. kann bei großen Vermögen Vorteile bieten, insbesondere für die Nachfolgeplanung.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Maximiere die Nutzung der verfügbaren Freibeträge:
- Grundfreibetrag: 30.000 PLN automatisch
- Werbungskosten: Setze alle beruflichen Ausgaben ab
- Spenden: Bis zu 6 % des Einkommens für gemeinnützige Zwecke absetzbar
- Internetkosten: 760 PLN für Rentner und Menschen mit Behinderungen
- Rehabilitation: Kosten für Rehabilitation und Therapie teilweise absetzbar
Erbschaftssteuer-Freibeträge nutzen: Verschenke Vermögen alle fünf Jahre, um die Freibeträge mehrfach zu nutzen.
Holding-Strukturen
Für Unternehmer mit internationalen Geschäften kann eine polnische Holding-Struktur interessant sein:
Vorteile:
- Steuerfreie Dividenden von Tochtergesellschaften (bei mindestens 10 % Beteiligung und mindestens zweijähriger Haltedauer)
- Günstige Veräußerung von Beteiligungen
- EU-Richtlinien greifen vollständig
- Niedrigere Verwaltungskosten als in Westeuropa
Nachteile:
- Höherer Verwaltungsaufwand
- Substance-Anforderungen (echtes Büro, Personal) notwendig
- Komplexere Steuerplanung erforderlich
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die polnische Steuererklärung für das Vorjahr muss grundsätzlich bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden.
Verlängerung: Wenn du einen Steuerberater beauftragst, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Mai (bei elektronischer Einreichung durch den Berater auch länger möglich).
Wichtige Termine:
- 31. Januar: Arbeitgeber müssen die Lohnsteuerbescheinigung (PIT-11) ausstellen
- Ende Februar: Banken und Broker senden Bescheinigungen über Kapitalerträge (PIT-8C)
- 30. April: Reguläre Abgabefrist für Einkommensteuererklärung
- Monatlich: Umsatzsteuervoranmeldungen (bis zum 25. des Folgemonats)
Benötigte Unterlagen
Für deine Steuererklärung benötigst du:
Als Arbeitnehmer:
- PIT-11 (Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber)
- Nachweise über absetzbare Kosten
- Belege für Versicherungen und Spenden
Als Selbstständiger:
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung
- Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen
- Nachweise für Betriebsausgaben
- Bankbelege
Für Kapitalerträge:
- PIT-8C (von polnischen Banken/Brokern)
- Jahresabschlüsse ausländischer Depots
- Nachweise über ausländische Quellensteuer
Für Immobilien:
- Mietverträge und Zahlungsnachweise
- Belege für Instandhaltungskosten
- Grundsteuerbescheide
Online-Portale
Polen hat sein Steuersystem weitgehend digitalisiert. Die wichtigsten Portale sind:
E-Urząd Skarbowy (e-US):
- Zentrale Plattform für alle Steuererklärungen
- Zugang über Trusted Profile (Profil Zaufany) oder e-ID
- Vorausgefüllte Steuererklärungen verfügbar
Twój e-PIT:
- Speziell für Arbeitnehmer
- Steuererklärung oft bereits vollständig ausgefüllt
- Bestätigung per Klick möglich
E-Deklaracje:
- Einreichung von Steuererklärungen ohne Anmeldung
- Sicherung durch qualifizierte elektronische Signatur oder Profil Zaufany
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Einen Steuerberater brauchst du in Polen nicht zwingend, aber in folgenden Fällen ist er empfehlenswert:
Unbedingt empfohlen:
- Selbstständigkeit mit komplexen Strukturen
- Internationale Einkünfte aus mehreren Ländern
- Holding-Strukturen oder mehrere Unternehmen
- Immobiliengeschäfte mit hohen Volumina
- Erbschaften oder Schenkungen mit grenzüberschreitendem Bezug
Optional, aber hilfreich:
- Im ersten Jahr nach dem Umzug (zur Einarbeitung)
- Bei Wechsel der Einkunftsart
- Bei Optimierung der Steuerlast
Kosten: Steuerberater in Polen sind deutlich günstiger als in Deutschland:
- Einfache Arbeitnehmer-Steuererklärung: 100 bis 300 PLN (23 bis 70 Euro)
- Selbstständige mit laufender Buchführung: 150 bis 500 PLN monatlich (35 bis 115 Euro)
- Unternehmen: je nach Komplexität 500 bis 2.000 PLN monatlich (115 bis 460 Euro)
Strafen bei Verspätung
Verspätete Abgabe oder Nichtabgabe der Steuererklärung wird in Polen ernst genommen:
Verspätungszuschlag: 10 % der festgesetzten Steuer (mindestens jedoch ein minimaler Betrag)
Zinsen: Auf die nachzuzahlende Steuer fallen Verzugszinsen an (derzeit etwa 8 % jährlich).
Strafverfahren: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz können Bußgelder bis zu 720 Tagessätzen verhängt werden.
Wichtig: Bei erstmaliger verspäteter Abgabe und geringem Steuerbetrag sind die Strafen meist moderat. Bei wiederholtem Verstoß wird es deutlich teurer.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Das polnische Sozialversicherungssystem ist einfacher strukturiert als das deutsche und die Gesamtbelastung ist niedriger.
Krankenversicherung (ubezpieczenie zdrowotne)
Beitragssatz: 9 % des Bruttoeinkommens
Die Krankenversicherung wird von der Einkommensteuer in Höhe von 7,75 % angerechnet. Effektiv zahlst du also nur 1,25 % zusätzlich.
Leistungen: Das polnische Gesundheitssystem (NFZ) bietet Grundversorgung kostenlos. Viele Polen schließen zusätzlich private Krankenversicherungen ab für:
- Kürzere Wartezeiten
- Spezialistenbehandlungen
- Privatstationen in Krankenhäusern
- Zahnbehandlungen
Kosten private Zusatzversicherung: 50 bis 300 PLN monatlich (12 bis 70 Euro), abhängig von Alter und Leistungsumfang.
Rentenversicherung (ubezpieczenie emerytalne)
Beitragssatz: 19,52 %
- Arbeitgeber: 9,76 %
- Arbeitnehmer: 9,76 %
Selbstständige: Zahlen den gesamten Beitrag selbst, können aber von reduzierten Beiträgen profitieren:
- Erste zwei Jahre: Reduzierte Beitragsgrundlage (60 % des Mindestlohns)
- Danach: Mindestens 60 % des Durchschnittslohns
Rentenanspruch: Erfordert mindestens 25 Jahre Beitragszeit (Frauen) bzw. 35 Jahre (Männer) und Erreichen des Rentenalters (60 Jahre für Frauen, 65 Jahre für Männer).
EU-Zeiten: Deine Versicherungszeiten aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz werden angerechnet!
Arbeitslosenversicherung (ubezpieczenie chorobowe)
Beitragssatz: 2,45 % (vollständig vom Arbeitgeber getragen)
Selbstständige können sich freiwillig versichern (empfohlen).
Leistungen: Arbeitslosengeld beträgt etwa 80 % des vorherigen Einkommens (gedeckelt) für maximal 6 bis 12 Monate.
Pflegeversicherung
Polen kennt keine eigenständige Pflegeversicherung wie Deutschland. Pflegeleistungen werden über das Gesundheitssystem und Sozialhilfe erbracht.
Es gibt jedoch staatliche Pflegezuschüsse (świadczenie pielęgnacyjne) für Menschen, die Angehörige pflegen.
Gesamtbelastung vs. DACH-Länder
Vergleich der Gesamtabgabenlast (Arbeitnehmer):
Polen:
- Steuern + Sozialabgaben: ca. 35 bis 40 % (je nach Einkommen)
Deutschland:
- Steuern + Sozialabgaben: ca. 40 bis 50 %
Österreich:
- Steuern + Sozialabgaben: ca. 40 bis 48 %
Schweiz:
- Steuern + Sozialabgaben: ca. 25 bis 35 % (stark kantonsabhängig)
Fazit: Polen liegt bei der Gesamtbelastung deutlich unter Deutschland und Österreich, etwa gleichauf mit günstigeren Schweizer Kantonen.
12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich
Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung
| Steuerart | Polen | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | 12 % bis 32 % | 14 % bis 45 % | 0 % bis 55 % | 0 % bis 40 % (kantonal) |
| Körperschaftsteuer | 9 % bis 19 % | 15 % (+ Gewerbesteuer) | 23 % | 12 % bis 21 % (kantonal) |
| Kapitalertragssteuer | 19 % | 25 % (+ Soli) | 27,5 % | Einkommensteuer |
| Vermögensteuer | Keine | Keine | Keine | 0,1 % bis 1 % (kantonal) |
| Mehrwertsteuer | 23 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Sozialabgaben (AN) | ca. 20 % | ca. 20 % | ca. 18 % | ca. 6 % |
| Sozialabgaben (AG) | ca. 18 % | ca. 20 % | ca. 21 % | ca. 6 % |
| Erbschaftsteuer | 3 % bis 20 % | 7 % bis 50 % | 2 % bis 60 % | 0 % bis 50 % (kantonal) |
Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen
Szenario 1: Angestellter mit 50.000 Euro Bruttojahreseinkommen
Polen:
- Einkommensteuer: ca. 5.200 Euro
- Sozialabgaben (AN): ca. 10.000 Euro
- Nettoeinkommen: ca. 34.800 Euro
- Belastung: 30,4 %
Deutschland:
- Einkommensteuer: ca. 9.500 Euro
- Sozialabgaben: ca. 10.000 Euro
- Nettoeinkommen: ca. 30.500 Euro
- Belastung: 39 %
Österreich:
- Einkommensteuer: ca. 8.700 Euro
- Sozialabgaben: ca. 9.100 Euro
- Nettoeinkommen: ca. 32.200 Euro
- Belastung: 35,6 %
Schweiz (Durchschnitt):
- Einkommensteuer: ca. 6.500 Euro
- Sozialabgaben: ca. 3.000 Euro
- Nettoeinkommen: ca. 40.500 Euro
- Belastung: 19 %
Szenario 2: Selbstständiger mit 100.000 Euro Gewinn
Polen (Flat Tax):
- Einkommensteuer: 19.000 Euro
- Sozialabgaben: ca. 5.000 Euro (bei Mindestbemessung)
- Belastung: 24 %
Deutschland:
- Einkommensteuer: ca. 32.000 Euro
- Gewerbesteuer: ca. 3.500 Euro
- Sozialabgaben: ca. 9.500 Euro
- Belastung: 45 %
Österreich:
- Einkommensteuer: ca. 34.000 Euro
- Sozialabgaben: ca. 8.000 Euro
- Belastung: 42 %
Schweiz (Durchschnitt):
- Einkommensteuer: ca. 18.000 Euro
- Sozialabgaben: ca. 5.500 Euro
- Belastung: 23,5 %
Szenario 3: Investor mit 50.000 Euro Kapitalerträgen
Polen:
- Kapitalertragssteuer: 9.500 Euro
- Belastung: 19 %
Deutschland:
- Kapitalertragssteuer: 13.160 Euro (inkl. Soli, nach Freibetrag)
- Belastung: 26,3 %
Österreich:
- Kapitalertragssteuer: 13.750 Euro
- Belastung: 27,5 %
Schweiz:
- Einkommensteuer: ca. 10.000 bis 15.000 Euro (je nach Kanton)
- Belastung: 20 % bis 30 %
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Polen:
- ✅ Niedrigere Einkommensteuersätze als Deutschland/Österreich
- ✅ Keine Vermögensteuer
- ✅ Günstige Körperschaftsteuer für Kleinunternehmen (9 %)
- ✅ IP Box mit 5 % für IT-Spezialisten
- ✅ Niedrige Grundsteuer
- ✅ Moderate Sozialabgaben
- ✅ Einfaches Steuersystem
- ✅ Keine Kfz-Steuer für normale Pkw
- ✅ Steuerfreier Immobilienverkauf nach 5 Jahren
Nachteile Polen:
- ❌ Höhere Mehrwertsteuer als Deutschland (23 % vs. 19 %)
- ❌ Keine Freibeträge für Kapitalerträge
- ❌ Höheres Steuerrisiko bei fehlerhafter Deklaration
- ❌ Weniger steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten als Schweiz
- ❌ Sprachbarriere bei Behörden
- ❌ Schwächeres Gesundheitssystem als DACH-Länder
Im Vergleich zu Deutschland: Polen ist für fast alle Einkommensgruppen günstiger, besonders für Gutverdiener und Selbstständige.
Im Vergleich zu Österreich: Polen bietet deutliche Steuervorteile, insbesondere bei der Einkommensteuer.
Im Vergleich zur Schweiz: Die Schweiz bleibt für sehr hohe Einkommen attraktiver (je nach Kanton), Polen punktet aber mit Einfachheit und EU-Integration.
Fazit: Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich Polen steuerlich?
Besonders attraktiv für:
IT-Spezialisten und Softwareentwickler: Mit dem IP Box-Regime zahlst du nur 5 % Steuern auf qualifizierte Einkünfte – ein unschlagbarer Vorteil.
Selbstständige und Unternehmer: Die Flat Tax von 19 % oder die Kleinunternehmerregelung mit 9 % Körperschaftsteuer bieten erhebliche Steuervorteile gegenüber Deutschland und Österreich.
Gut verdienende Angestellte: Ab etwa 60.000 Euro Jahreseinkommen lohnt sich Polen steuerlich deutlich gegenüber Deutschland und Österreich. Die Ersparnis kann mehrere Tausend Euro jährlich betragen.
Investoren und Vermögende: Die Abwesenheit einer Vermögensteuer und die moderate Kapitalertragssteuer von 19 % machen Polen interessant. Der Verzicht auf Freibeträge ist verschmerzbar.
Bedingt attraktiv für:
Rentner: Die steuerliche Behandlung von Renten ist komplex und stark vom Herkunftsland abhängig. Du solltest deine individuelle Situation genau prüfen lassen. Die niedrigen Lebenshaltungskosten können aber finanzielle Nachteile kompensieren.
Geringverdiener: Bei niedrigen Einkommen ist der Steuervorteil gegenüber Deutschland gering, da dort hohe Freibeträge greifen. Österreich und die Schweiz können je nach Situation günstiger sein.
Wichtigste Punkte zusammengefasst
- Moderates Steuersystem: Mit Höchststeuersätzen von 32 % liegt Polen deutlich unter Deutschland (45 %) und Österreich (55 %).
- Keine Vermögensteuer: Dein Vermögen wird nicht jährlich besteuert – ein klarer Vorteil für Vermögende.
- Attraktive Sonderregelungen: IP Box (5 %), Kleinunternehmerregelung (9 %), Flat Tax (19 %) bieten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.
- Moderate Sozialabgaben: Die Gesamtbelastung aus Steuern und Sozialabgaben liegt meist 5 bis 10 Prozentpunkte unter Deutschland.
- Einfaches System: Das polnische Steuersystem ist übersichtlicher und weniger komplex als das deutsche oder österreichische.
- EU-Integration: Als EU-Mitglied profitierst du von allen Vorteilen (Freizügigkeit, Anerkennung von Sozialversicherungszeiten, DBA).
- Digitalisierung: Das Steuersystem ist weitgehend digitalisiert, was die Abwicklung erleichtert.
- Sprachbarriere: Die größte Herausforderung ist die Sprache – nicht alle Behörden arbeiten auf Englisch oder Deutsch.
Empfehlung zu professioneller Beratung
Eine professionelle steuerliche Beratung ist in folgenden Fällen dringend empfohlen:
- Vor dem Umzug: Lass deine individuelle Situation durchrechnen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
- Im ersten Jahr: Ein Steuerberater hilft dir bei der Einrichtung und Orientierung im polnischen System.
- Bei internationalen Einkünften: Die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen ist komplex.
- Bei Unternehmertätigkeit: Wahl der optimalen Rechtsform und Nutzung von Sonderregelungen.
- Bei größeren Vermögen: Steuerplanung für Kapitalerträge und Erbschaftssteuer.
Kosten für Beratung: In Polen deutlich günstiger als in DACH-Ländern. Eine umfassende Erstberatung kostet etwa 200 bis 500 Euro – eine lohnende Investition angesichts möglicher Steuerersparnisse im fünfstelligen Bereich.
Wichtig: Wähle einen Berater, der sowohl das deutsche/österreichische/schweizerische als auch das polnische Steuersystem kennt. Ideal sind deutsch- oder englischsprachige Steuerberater in Polen oder internationale Kanzleien mit Präsenz in beiden Ländern.
FAQ
1. Muss ich als deutscher Rentner in Polen Steuern auf meine Rente zahlen?
Das hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen ab. Gesetzliche Renten aus Deutschland werden grundsätzlich in Deutschland besteuert, können aber in Polen dem Progressionsvorbehalt unterliegen – das bedeutet, sie werden zur Berechnung deines Steuersatzes herangezogen, aber nicht nochmals besteuert. Bei privaten Renten ist die Situation komplexer. Lass dich unbedingt vor dem Umzug von einem Steuerberater mit Spezialisierung auf deutsch-polnische Steuerfragen beraten.
2. Lohnt sich die IP Box wirklich für IT-Freelancer?
Ja, absolut! Mit nur 5 % Steuer auf qualifizierte Einkünfte aus Softwareentwicklung und anderen geistigen Eigentumsrechten ist die IP Box eines der attraktivsten Steuerregime in Europa. Wichtig ist, dass du die Voraussetzungen erfüllst: Die Einkünfte müssen aus qualifizierten geistigen Eigentumsrechten stammen, und du musst bestimmte Dokumentationspflichten einhalten. Bei Jahreseinkommen über 100.000 Euro kannst du fünfstellige Beträge sparen.
3. Kann ich als Selbstständiger in Polen eine deutsche GmbH behalten?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Du musst aber beachten: Wenn du die Geschäfte deiner deutschen GmbH von Polen aus leitest, kann das zu einer Betriebsstättengründung in Polen führen, was steuerliche Konsequenzen hat. Die GmbH könnte dann teilweise in Polen steuerpflichtig werden. Eine Alternative ist die Gründung einer polnischen Sp. z o.o., die oft günstiger ist (9 % bis 19 % vs. 15 % plus Gewerbesteuer in Deutschland). Lass dich hierzu unbedingt beraten.
4. Wie funktioniert die 183-Tage-Regel genau?
Du wirst in Polen unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Polen aufhältst. Dabei zählt jeder Tag, an dem du auch nur teilweise in Polen bist, als ganzer Tag. Wichtig: Selbst wenn du die 183 Tage nicht erreichst, kannst du aufgrund deines Lebensmittelpunkts als steuerlich ansässig gelten. Dokumentiere deine Aufenthalte sorgfältig (Flugtickets, Tankbelege, etc.), um im Zweifelsfall nachweisen zu können, wo du dich aufgehalten hast.
5. Gibt es eine Wegzugsbesteuerung beim Umzug von Deutschland nach Polen?
Für normale Arbeitnehmer und Rentner gibt es keine Wegzugsbesteuerung. Diese greift nur, wenn du zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bist und der Wert dieser Beteiligung über 500.000 Euro liegt. In diesem Fall werden die stillen Reserven fiktiv besteuert. Als EU-Bürger kannst du aber eine Stundung beantragen, die meist gewährt wird. Die Steuer wird erst bei tatsächlichem Verkauf der Anteile fällig.
6. Welche Rechtsform ist für einen Online-Shop am günstigsten?
Für einen E-Commerce-Business bietet sich in Polen die Pauschalsteuer (ryczałt) an, wenn deine Einnahmen unter 2 Millionen PLN (ca. 460.000 Euro) liegen. Du zahlst dann nur 3 % auf den Umsatz – ohne Abzug von Kosten. Das lohnt sich besonders bei hohen Margen. Alternativ ist eine Sp. z o.o. mit 9 % Körperschaftsteuer interessant, wenn du Gewinne thesaurieren und später steuergünstig entnehmen möchtest. Bei einem Jahresumsatz unter 46.000 Euro kannst du auch die Kleinunternehmerregelung nutzen und bist von der Umsatzsteuer befreit.
7. Muss ich in Polen ein Geschäftskonto führen?
Ja, ab einem Jahresumsatz von 20.000 Euro bist du in Polen verpflichtet, ein separates Geschäftskonto für deine unternehmerische Tätigkeit zu führen. Zahlungen über 15.000 PLN (ca. 3.500 Euro) müssen zwingend über ein Bankkonto erfolgen – Barzahlungen sind in dieser Höhe nicht zulässig. Die Einrichtung eines polnischen Geschäftskontos ist unkompliziert und kostet meist 10 bis 30 PLN monatlich (2 bis 7 Euro). Viele Banken bieten auch englischsprachige Online-Banking-Oberflächen an.
Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Polen
Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Polen, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.
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Hinweis: Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt erstellt, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Beratung. Steuergesetze ändern sich regelmäßig, und deine persönliche Situation kann spezifische Besonderheiten aufweisen. Konsultiere vor wichtigen Entscheidungen immer einen qualifizierten Steuerberater mit Expertise in deutsch-polnischen Steuerfragen.
Zuletzt aktualisiert: 3. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
