Peru lockt mit seiner faszinierenden Kultur, atemberaubenden Landschaften und vergleichsweise niedrigen Lebenshaltungskosten. Doch wie sieht es steuerlich aus? Das peruanische Steuersystem unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von den DACH-Ländern und bietet interessante Gestaltungsmöglichkeiten für Auswanderer.

Das Steuersystem Perus basiert auf dem Territorialprinzip für Nicht-Residenten, während Steuerresidenten weltweit besteuert werden. Die Einkommensteuersätze sind mit maximal 30 % für Arbeitseinkommen deutlich niedriger als in Deutschland oder Österreich. Besonders attraktiv: Peru erhebt keine Vermögensteuer auf Finanzanlagen und keine Erbschaftsteuer im klassischen Sinne.
Für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum ist Peru steuerlich vor allem dann interessant, wenn du als Selbstständiger oder Unternehmer tätig bist oder von Kapitaleinkünften lebst. Die Kombination aus moderaten Steuersätzen, niedrigen Lebenshaltungskosten und dem fehlenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland erfordert jedoch eine sorgfältige Planung.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Peru wirst du als Steuerresident (domiciliado) eingestuft, wenn du dich mehr als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten im Land aufhältst. Diese Regelung entspricht dem internationalen Standard und ist vergleichbar mit den DACH-Ländern.
Die 183-Tage-Regel wird rollierend berechnet, nicht nach Kalenderjahr. Sobald du die Schwelle überschreitest, wirst du ab dem folgenden Kalenderjahr als Steuerresident behandelt. Umgekehrt verlierst du den Status erst, wenn du dich weniger als 183 Tage im Land aufhältst.
Als Steuerresident unterliegst du der unbeschränkten Steuerpflicht und musst dein weltweites Einkommen in Peru versteuern. Nicht-Residenten zahlen nur Steuern auf peruanische Quelleneinkünfte.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT
Peru hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Dies kann sowohl Vor- als auch Nachteile haben. Du musst selbst darauf achten, dass keine Doppelbesteuerung entsteht, wobei Peru in der Regel ausländische Steuern anrechnet.
Mit der Schweiz besteht ebenfalls kein DBA. Mit Österreich existiert ebenso kein Abkommen. Peru hat DBAs hauptsächlich mit lateinamerikanischen Ländern sowie einigen wenigen anderen Staaten wie Kanada, Südkorea und Portugal abgeschlossen.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Bei einem Wegzug aus Deutschland greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird besteuert, wobei bei einem Umzug in ein Nicht-EU-Land wie Peru keine Stundungsmöglichkeit besteht.
Die Schweiz kennt keine vergleichbare Wegzugsbesteuerung. Österreich erhebt eine Wegzugsbesteuerung auf stille Reserven, wobei bei Wegzug in Drittstaaten wie Peru die Steuer sofort fällig wird.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Das peruanische Einkommensteuersystem (Impuesto a la Renta) unterteilt Einkünfte in fünf Kategorien:
Erste Kategorie: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien Zweite Kategorie: Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne Dritte Kategorie: Unternehmensgewinne Vierte Kategorie: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit Fünfte Kategorie: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Für Arbeitseinkommen (vierte und fünfte Kategorie) gelten folgende progressive Steuersätze für Residenten:
| Zu versteuerndes Einkommen (in UIT) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 5 UIT | 8 % |
| 5 bis 20 UIT | 14 % |
| 20 bis 35 UIT | 17 % |
| 35 bis 45 UIT | 20 % |
| Über 45 UIT | 30 % |
Die UIT (Unidad Impositiva Tributaria) ist eine Steuerberechnungseinheit, die jährlich angepasst wird. Für 2025 beträgt sie 5.350 PEN (etwa 1.300 Euro). Der Grundfreibetrag liegt bei 7 UIT, also rund 37.450 PEN (etwa 9.100 Euro).
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die jährliche Steuererklärung ist bis Ende März oder April des Folgejahres einzureichen, wobei der genaue Termin vom letzten Buchstaben deiner Steuernummer (RUC) abhängt.
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in Peru wird die Einkommensteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Der Arbeitgeber berechnet die monatliche Steuer basierend auf dem erwarteten Jahreseinkommen und behält entsprechende Raten ein.
Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer umfassen:
Krankenversicherung (EsSalud): 9 % des Bruttogehalts, vollständig vom Arbeitgeber getragen Rentenversicherung: 13 % vom Arbeitnehmer bei staatlicher Kasse (ONP) oder etwa 10 % bei privater Rentenkasse (AFP) plus Verwaltungsgebühren
Als absetzbare Werbungskosten kannst du 20 % deines Bruttoeinkommens pauschal abziehen, maximal jedoch 24 UIT pro Jahr. Zusätzlich sind bis zu 3 UIT für bestimmte Ausgaben wie Miete, Hotelkosten oder professionelle Dienstleistungen absetzbar, sofern du Belege vorlegst.
Eine Pendlerpauschale wie in Deutschland existiert nicht. Fahrtkosten zur Arbeit sind grundsätzlich nicht absetzbar.
Digitale Nomaden
Peru hat 2022 ein spezielles Visum für digitale Nomaden eingeführt. Mit diesem Visum kannst du bis zu einem Jahr im Land leben und für ausländische Arbeitgeber oder Kunden arbeiten.
Die steuerliche Behandlung hängt von deinem Aufenthaltsstatus ab. Wenn du weniger als 183 Tage im Land verbringst, bleibst du Nicht-Resident und versteuerst nur peruanische Quelleneinkünfte. Einkommen von ausländischen Auftraggebern für Arbeit, die nicht in Peru ausgeführt wird, ist steuerfrei.
Überschreitest du die 183-Tage-Grenze, wirst du zum Steuerresidenten und musst dein weltweites Einkommen deklarieren. Allerdings gilt für Einkünfte aus dem Ausland ein besonderer Steuersatz von 30 % ohne die progressive Staffelung.
Für digitale Nomaden ist es wichtig, die Aufenthaltstage genau zu dokumentieren. Du solltest Flugtickets, Hotelrechnungen und andere Nachweise aufbewahren. Peru führt ein Ein- und Ausreiseregister, das im Zweifelsfall herangezogen wird.
Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige in Peru (Einkünfte der vierten Kategorie) können 20 % ihres Bruttoeinkommens als pauschale Betriebsausgaben abziehen. Der verbleibende Betrag wird nach dem progressiven Tarif von 8 bis 30 % besteuert.
Für Unternehmen (tercera categoría) gilt ein einheitlicher Körperschaftsteuersatz von 29,5 %. Kleine Unternehmen im Régimen MYPE Tributario (RMT) profitieren von einem reduzierten Satz von 10 % auf die ersten 15 UIT Gewinn.
Peru kennt keine Gewerbesteuer im deutschen Sinne. Die Körperschaftsteuer ist die einzige Gewinnsteuer für Unternehmen.
Die Buchführungspflichten hängen vom Umsatz ab:
| Jahresumsatz | Buchführungspflicht |
|---|---|
| Bis 300 UIT | Vereinfachte Buchführung (Registro de Ventas e Ingresos) |
| 300 bis 500 UIT | Kaufbuch, Verkaufsbuch, vereinfachtes Hauptbuch |
| 500 bis 1.700 UIT | Vollständige Buchführung |
| Über 1.700 UIT | Vollständige Buchführung plus zusätzliche Bücher |
Absetzbare Betriebsausgaben umfassen Miete, Gehälter, Materialkosten, Abschreibungen, Reisekosten und Fortbildungen. Bewirtungskosten sind auf 0,5 % des Jahresumsatzes begrenzt.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Kapitalerträge werden in Peru der zweiten Einkommenskategorie zugeordnet und mit einem Pauschalsatz von 5 % besteuert. Dies gilt für:
Zinsen: 5 % Quellensteuer auf inländische Zinserträge Dividenden: 5 % Quellensteuer auf Dividenden peruanischer Unternehmen Kursgewinne: 5 % auf Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren
Die niedrige Kapitalertragssteuer macht Peru attraktiv für Investoren. Allerdings gibt es keine Freibeträge für Kapitalerträge wie den deutschen Sparerpauschbetrag.
Bei ausländischen Depots musst du als Steuerresident die Erträge in deiner Steuererklärung angeben. Ausländische Kapitalerträge werden mit 30 % besteuert, nicht mit den günstigen 5 %. Dies ist ein wichtiger Unterschied, den du bei der Planung berücksichtigen solltest.
Immobiliengewinne werden mit 5 % besteuert, wenn die Immobilie länger als zwei Jahre gehalten wurde. Bei kürzerer Haltedauer gilt der reguläre progressive Tarif.
Rentner
Die Besteuerung deutscher Renten in Peru ist komplex, da kein Doppelbesteuerungsabkommen existiert. Deutschland besteuert die gesetzliche Rente nach dem Wohnsitzlandprinzip. Das bedeutet, wenn du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast, entfällt die deutsche Steuerpflicht auf die Rente.
In Peru wird die deutsche Rente als ausländisches Einkommen mit 30 % besteuert, allerdings nur der über den Freibetrag von 7 UIT hinausgehende Betrag.
Schweizer AHV-Renten werden im Quellenstaat besteuert. Die Schweiz behält eine Quellensteuer ein, die in Peru nicht anrechenbar ist.
Österreichische Pensionen werden mangels DBA potenziell in beiden Ländern besteuert. Hier ist besondere Vorsicht und Beratung geboten.
Private Renten und Betriebsrenten aus DACH-Ländern unterliegen in Peru der Einkommensteuer als ausländisches Einkommen. Der Steuersatz beträgt pauschal 30 %.
Spezielle Altersfreibeträge gibt es in Peru nicht. Der allgemeine Grundfreibetrag von 7 UIT gilt für alle Steuerpflichtigen unabhängig vom Alter.
3. Vermögensteuer
Peru erhebt keine klassische Vermögensteuer auf Finanzanlagen, Bankguthaben oder Wertpapierdepots. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber einigen anderen lateinamerikanischen Ländern.
Es existiert jedoch ein Impuesto Temporal a los Activos Netos (ITAN), der Unternehmen mit Nettovermögen über 1 Million PEN betrifft. Der Satz beträgt 0,4 % des Nettovermögens und ist auf die Körperschaftsteuer anrechenbar.
Für Privatpersonen gibt es keine vergleichbare Abgabe auf das Nettovermögen. Immobilien werden über die Grundsteuer erfasst, aber Finanzanlagen, Schmuck, Kunstwerke oder andere Vermögenswerte sind steuerfrei.
4. Kapitalertragssteuer
Die Kapitalertragssteuer in Peru ist mit 5 % auf inländische Erträge sehr niedrig. Im Detail:
Zinsen: 5 % Quellensteuer, vom Finanzinstitut einbehalten Dividenden: 5 % Quellensteuer, vom ausschüttenden Unternehmen einbehalten Aktiengewinne: 5 % auf Veräußerungsgewinne bei börsennotierten Aktien Anleihengewinne: 5 % auf Kursgewinne
Für nicht börsennotierte Wertpapiere gilt ein Satz von 5 % bei Haltefristen über 24 Monaten, ansonsten 30 %.
Ausländische Kapitalerträge werden für Steuerresidenten pauschal mit 30 % besteuert. Dies macht die Verlegung von Depots nach Peru oder die Nutzung peruanischer Broker steuerlich attraktiver.
Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer ist grundsätzlich möglich, jedoch auf die peruanische Steuerlast begrenzt. Ohne DBA kann dies zu Einschränkungen führen.
Meldepflichten für ausländische Konten bestehen ab einem Gesamtwert von 200 UIT (etwa 1.070.000 PEN oder 260.000 Euro). Du musst diese Konten in deiner Steuererklärung angeben.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer
Die Grundsteuer (Impuesto Predial) wird von den Kommunen erhoben und jährlich berechnet. Der Steuersatz ist progressiv:
| Immobilienwert (in UIT) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 15 UIT | 0,2 % |
| 15 bis 60 UIT | 0,6 % |
| Über 60 UIT | 1,0 % |
Die Bewertung erfolgt nach dem Katasterwert, der in der Regel deutlich unter dem Marktwert liegt.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf einer Immobilie fällt der Impuesto de Alcabala an. Der Satz beträgt 3 % des Kaufpreises oder des Katasterwerts, je nachdem welcher höher ist. Die ersten 10 UIT des Kaufpreises sind steuerfrei.
Zusätzlich fallen Notarkosten von etwa 0,5 bis 1 % sowie Registrierungsgebühren an.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien werden mit 5 % besteuert, sofern es sich nicht um die selbstgenutzte Hauptwohnung handelt. Für die Hauptwohnung gilt eine Steuerbefreiung, wenn du mindestens zwei Jahre dort gewohnt hast.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen gehören zur ersten Einkommenskategorie und werden mit einem effektiven Satz von 5 % besteuert. Als Bemessungsgrundlage gelten 80 % der Bruttomiete (20 % pauschaler Kostenabzug).
Du musst monatlich eine Steuererklärung abgeben und die Steuer entrichten. Ein Mietvertrag muss bei der SUNAT registriert werden.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Peru erhebt keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer im klassischen Sinne. Der Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung ist steuerfrei.
Allerdings können bei der Übertragung von Immobilien die üblichen Grunderwerbsteuern und Registrierungsgebühren anfallen. Bei der Erbschaft von Unternehmensbeteiligungen sind eventuelle stille Reserven zu beachten.
Für Erben und Beschenkte aus DACH-Ländern ist zu beachten, dass Deutschland, Österreich und die Schweiz ihre eigenen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetze anwenden, unabhängig davon, wo der Erblasser oder Schenker lebt. Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beispielsweise besteht, wenn Erblasser oder Erbe ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Der reguläre Mehrwertsteuersatz (IGV – Impuesto General a las Ventas) beträgt in Peru 18 %. Dieser setzt sich zusammen aus 16 % IGV und 2 % kommunaler Steuer (IPM).
Ermäßigte Sätze existieren für:
0 %: Exporte, internationale Transportdienstleistungen Befreit: Grundnahrungsmittel, Bildung, Gesundheitsleistungen, kulturelle Veranstaltungen
Die Kleinunternehmerregelung (Régimen Único Simplificado – RUS) gilt für Unternehmen mit Jahresumsätzen bis 96.000 PEN (etwa 23.000 Euro). Statt MwSt und Einkommensteuer zahlst du eine monatliche Pauschale von 20 bis 600 PEN je nach Umsatzkategorie.
Das Reverse-Charge-Verfahren kommt bei bestimmten Dienstleistungen ausländischer Anbieter zur Anwendung. Als peruanisches Unternehmen musst du die MwSt für importierte Dienstleistungen selbst abführen.
8. Weitere relevante Steuern
ISC (Impuesto Selectivo al Consumo)
Diese Verbrauchsteuer betrifft Luxusgüter, Kraftstoffe, Alkohol und Tabak. Die Sätze variieren:
Kraftfahrzeuge: 10 bis 50 % je nach Hubraum und Alter Alkohol: 25 bis 50 % Tabak: 50 % Kraftstoffe: Variable Sätze
Kfz-Steuer
Eine jährliche Kfz-Steuer (Impuesto al Patrimonio Vehicular) wird auf Fahrzeuge erhoben, die weniger als drei Jahre alt sind. Der Satz beträgt 1 % des ursprünglichen Kaufpreises.
Finanzsteuer (ITF)
Der Impuesto a las Transacciones Financieras beträgt 0,005 % auf Einzahlungen und Abhebungen von Bankkonten. Diese Steuer ist auf die Einkommensteuer anrechenbar.
Zollabgaben
Bei der Einfuhr von Waren fallen je nach Produktkategorie Zölle von 0 bis 11 % an, zuzüglich der 18 % IGV.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Die Wahl der richtigen Unternehmensform kann erhebliche Steuervorteile bringen. Eine SAC (Sociedad Anónima Cerrada) mit dem RMT-Regime zahlt nur 10 % Steuern auf die ersten 15 UIT Gewinn.
Die Umschichtung von Kapitalerträgen in peruanische Anlagen senkt die Steuerlast von 30 % (für ausländische Erträge) auf 5 % (für inländische Erträge).
Timing des Umzugs
Der Zeitpunkt des Wegzugs aus Deutschland sollte steuerlich optimiert werden. Ein Umzug zu Jahresbeginn kann die deutsche Steuerlast minimieren, da nur wenige Monate der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen.
Vermeide es, die 183-Tage-Grenze in Peru knapp zu überschreiten. Plane entweder einen klaren Nicht-Resident-Status oder einen vollständigen Wechsel der Steuerresidenz.
Günstige Unternehmensformen
Für Selbstständige mit niedrigen Umsätzen eignet sich das RUS-Regime mit Pauschalbeträgen. Bei höheren Umsätzen ist das RMT-Regime mit 10 % auf die ersten 15 UIT Gewinn attraktiv.
Für internationale Geschäfte kann eine Holding-Struktur mit einer peruanischen Tochtergesellschaft steuerliche Vorteile bieten, insbesondere wenn die Gewinne in Peru reinvestiert werden.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Nutze den Grundfreibetrag von 7 UIT (etwa 9.100 Euro) vollständig aus. Kombiniere dies mit dem pauschalen Betriebsausgabenabzug von 20 % für Selbstständige.
Für Arbeitnehmer sind zusätzliche Abzüge von bis zu 3 UIT für nachgewiesene Ausgaben möglich.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die jährliche Einkommensteuererklärung muss zwischen Ende März und Anfang April des Folgejahres eingereicht werden. Der genaue Termin richtet sich nach der letzten Ziffer deiner RUC-Nummer:
| Letzte Ziffer RUC | Frist |
|---|---|
| 0 | 25. März |
| 1 | 26. März |
| 2 | 27. März |
| 3 | 28. März |
| 4 | 29. März |
| 5 | 1. April |
| 6 | 2. April |
| 7 | 3. April |
| 8 | 4. April |
| 9 | 7. April |
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung brauchst du:
RUC-Nummer (Steuernummer), Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Rechnungen), Belege für absetzbare Ausgaben, Kontoauszüge bei Kapitaleinkünften sowie Nachweis über ausländische Einkünfte (falls zutreffend).
Online-Portal
Die SUNAT (Superintendencia Nacional de Aduanas y de Administración Tributaria) stellt ein umfangreiches Online-Portal zur Verfügung. Unter www.sunat.gob.pe kannst du:
Die Steuererklärung elektronisch einreichen, Steuerzahlungen online vornehmen, Bescheinigungen und Dokumente abrufen sowie den Status deiner Steuererklärungen verfolgen.
Steuerberater
Ein lokaler Steuerberater (contador) ist in Peru für die meisten Steuerpflichtigen empfehlenswert. Die Kosten sind moderat: etwa 200 bis 500 PEN (50 bis 120 Euro) monatlich für einfache Buchführung und Steuererklärungen.
Für komplexe internationale Sachverhalte solltest du einen spezialisierten Berater mit Erfahrung in grenzüberschreitenden Steuerfragen hinzuziehen.
Strafen bei Verspätung
Verspätete Abgabe der Steuererklärung kostet 1 UIT (etwa 1.300 Euro) oder 50 % der geschuldeten Steuer, je nachdem welcher Betrag niedriger ist. Verspätete Steuerzahlungen werden mit 1,2 % Zinsen pro Monat belegt.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Krankenversicherung
Das öffentliche System EsSalud wird vollständig vom Arbeitgeber finanziert (9 % des Bruttogehalts). Selbstständige können sich freiwillig versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen.
Private Krankenversicherungen kosten je nach Alter und Leistungsumfang zwischen 100 und 500 USD monatlich.
Rentenversicherung
Du hast die Wahl zwischen dem staatlichen System (ONP) mit 13 % Beitrag und privaten Rentenkassen (AFP) mit etwa 10 % plus Verwaltungsgebühren von 1 bis 2 %.
Die Mindestbeitragsdauer für eine staatliche Rente beträgt 20 Jahre. Die Höhe der Rente hängt von den eingezahlten Beiträgen ab.
Arbeitslosenversicherung
Eine klassische Arbeitslosenversicherung wie in Deutschland existiert nicht. Stattdessen gibt es die CTS (Compensación por Tiempo de Servicios), eine vom Arbeitgeber finanzierte Abfindungsreserve.
Gesamtbelastung im Vergleich
| Abgabe | Peru | Deutschland | Schweiz | Österreich |
|---|---|---|---|---|
| Krankenversicherung AN | 0 % | ca. 8 % | ca. 5 % | ca. 4 % |
| Rentenversicherung AN | 13 % | 9,3 % | ca. 5 % | 10,25 % |
| Arbeitslosenversicherung | 0 % | 1,3 % | ca. 1 % | 3 % |
| Gesamt AN | 13 % | ca. 20 % | ca. 11 % | ca. 18 % |
12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich
Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung
| Steuerart | Peru | Deutschland | Schweiz | Österreich |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer max. | 30 % | 45 % | bis 40 % | 55 % |
| Körperschaftsteuer | 29,5 % | ca. 30 % | 8,5 bis 24 % | 23 % |
| Kapitalertragssteuer | 5 % (inl.) / 30 % (ausl.) | 26,375 % | 0 bis 40 % | 27,5 % |
| Mehrwertsteuer | 18 % | 19 % | 8,1 % | 20 % |
| Erbschaftsteuer | 0 % | 7 bis 50 % | 0 bis 50 % | 0 % |
| Vermögensteuer | 0 % | 0 % | 0,1 bis 1 % | 0 % |
Beispielrechnungen
Angestellter mit 50.000 Euro Jahresbrutto:
Peru: ca. 5.500 Euro Steuern (11 %) Deutschland: ca. 10.000 Euro Steuern (20 %) Österreich: ca. 12.000 Euro Steuern (24 %)
Selbstständiger mit 100.000 Euro Gewinn:
Peru: ca. 18.000 Euro Steuern (18 %) Deutschland: ca. 35.000 Euro Steuern (35 %) Österreich: ca. 40.000 Euro Steuern (40 %)
Investor mit 50.000 Euro Kapitalerträgen (inländisch):
Peru: ca. 2.500 Euro Steuern (5 %) Deutschland: ca. 13.000 Euro Steuern (26 %) Österreich: ca. 13.750 Euro Steuern (27,5 %)
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Perus:
Niedrige Einkommensteuersätze (max. 30 %), sehr günstige Kapitalertragssteuer auf inländische Anlagen (5 %), keine Erbschaftsteuer, keine Vermögensteuer, keine Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag, niedrige Sozialversicherungsbeiträge.
Nachteile Perus:
Hohe Besteuerung ausländischer Kapitalerträge (30 %), kein DBA mit DACH-Ländern, bürokratisches Steuersystem, wenige absetzbare Kosten für Arbeitnehmer, keine automatische Krankenversicherung für Selbstständige.
Fazit
Peru bietet für bestimmte Auswanderertypen erhebliche steuerliche Vorteile. Besonders profitieren:
Investoren und Rentiers: Die 5 % Kapitalertragssteuer auf inländische Anlagen ist unschlagbar günstig. Wer sein Depot nach Peru verlagert, kann erheblich Steuern sparen.
Unternehmer und Selbstständige: Mit maximal 30 % Einkommensteuer und dem günstigen RMT-Regime für kleine Unternehmen liegt die Belastung deutlich unter DACH-Niveau.
Angestellte mit mittleren Einkommen: Der progressive Tarif von 8 bis 30 % ist vorteilhafter als in Deutschland oder Österreich.
Weniger geeignet ist Peru für:
Digitale Nomaden mit ausländischen Einkünften: Die 30 % Pauschalsteuer auf ausländische Einkünfte ist ungünstiger als in vielen anderen Ländern.
Rentner mit hohen Renten: Ohne DBA droht Doppelbesteuerung, die sorgfältige Planung erfordert.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Die 183-Tage-Regel entscheidet über deinen Steuerstatus. Inländische Kapitalerträge werden mit nur 5 % besteuert. Ausländische Einkünfte kosten pauschal 30 %. Es gibt keine Erbschaft- oder Vermögensteuer. Ein fehlendes DBA mit DACH-Ländern erfordert sorgfältige Planung.
Aufgrund der Komplexität des internationalen Steuerrechts und der fehlenden Doppelbesteuerungsabkommen empfehle ich dir dringend, vor dem Umzug einen spezialisierten Steuerberater mit Erfahrung in Peru und deinem Herkunftsland zu konsultieren. Die Investition in professionelle Beratung kann sich schnell durch vermiedene Steuerfallen und optimale Gestaltung rentieren.
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FAQ
Muss ich meine deutsche Rente in Peru versteuern?
Ja, als Steuerresident in Peru musst du deine deutsche Rente mit 30 % versteuern. Deutschland besteuert sie nicht mehr, wenn du dort keinen Wohnsitz hast. Eine Doppelbesteuerung ist dadurch vermeidbar, erfordert aber korrekte Dokumentation.
Wie hoch ist der Steuersatz für Mieteinnahmen in Peru?
Mieteinnahmen werden mit effektiv 5 % besteuert. Die Berechnung erfolgt auf Basis von 80 % der Bruttomiete, wobei der Satz 6,25 % beträgt.
Kann ich als digitaler Nomade steuerfrei in Peru leben?
Wenn du weniger als 183 Tage im Land verbringst und nur für ausländische Auftraggeber arbeitest, zahlst du in Peru keine Steuern. Allerdings bist du dann möglicherweise in deinem Heimatland oder einem anderen Land steuerpflichtig.
Gibt es Freibeträge für Kapitalerträge? Nein, Peru kennt keinen Sparerpauschbetrag. Alle Kapitalerträge werden ab dem ersten Euro besteuert, allerdings mit dem günstigen Satz von 5 % für inländische Erträge.
Wie funktioniert die Wegzugsbesteuerung bei einem Umzug nach Peru?
Bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % löst der Wegzug aus Deutschland eine sofortige Besteuerung der stillen Reserven aus. Eine Stundung ist bei Umzug in Nicht-EU-Länder wie Peru nicht möglich.
Muss ich als Selbstständiger in Peru Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Die Mitgliedschaft in einer Rentenkasse ist für Selbstständige freiwillig. Du solltest jedoch eine private Krankenversicherung abschließen, da das öffentliche System nur für Arbeitnehmer automatisch gilt.
Welche Unternehmensform ist für kleine Unternehmen am günstigsten?
Für Unternehmen mit geringem Umsatz eignet sich das RUS-Regime mit Pauschalbeträgen. Bei höheren Umsätzen bietet das RMT-Regime mit 10 % Steuern auf die ersten 15 UIT Gewinn erhebliche Vorteile.
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Zuletzt aktualisiert: 25. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
