Aktualisiert 5. Juni 2024 von Jan Harmening, ausgewandert seit 2005
Immigration / Einwanderung
Das Einwandern nach Paraguay für aus Europa kommende Einwanderer ist recht unkompliziert (wenn man sich sehr gut mit der paraguayischen Bürokratie auskennt oder aber einen erfahrenen Einwanderungshelfer hat). Seit Kurzem gilt dazu ein neues Einwanderungsgesetz (No. 6984/2022). Unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen werden leider nicht mehr ausgestellt.
Vorbereitungen in der Heimat
Folgende Dokumente müssen zuerst besorgt werden:
- Gültiger Reisepass (mindestens noch 6 Monate Gültigkeit), einschließlich d. ersten drei Seiten in Kopie.
- Polizeiliches Führungszeugnis, welches bei Vorlage in Paraguay nicht älter als sechs Monate sein darf. Das polizeiliche Führungszeugnis muss für die Vorlage im Ausland ausgestellt und anschließend mit einer Apostille beglaubigt werden. Die benötige Haager Apostille wird nach der Legalisierung /Überprüfung Ihrer Dokumente von der Botschaft der Republik Paraguay/Konsular Abteilung in Berlin direkt auf Ihren Dokumenten angebracht. Polizeiliche Führungszeugnisse werden in D beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragt, von dieser Behörde ausgestellt und auf dem Postweg an Sie versendet. Anschrift: Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn. (Für mit ihren Eltern einwandernde, minderjährige Kinder unter 14 Jahren ist dieses Dokument nicht erforderlich.)
- Internationale Geburtsurkunde: nicht älter als zehn Jahre. Der in der Geburtsurkunde amtlich eingetragene Name & Familienname muss identisch sein mit den Angaben in Ihren Reisepass. Andernfalls muss ein Dokument über die offizielle Namensänderung (im Original) vorgelegt werden. Bei verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Personen, genügt die Heirats- bzw. Scheidungsurkunde oder ein amtlich ausgestellter Totenschein. Die genannten Dokumente müssen ebenfalls mit einer angebrachten Apostille als legale deutsche Urkunden zertifiziert sein. Dieser Vorgang wird von der Konsular-Abteilung an der Botschaft der Republik Paraguay in Berlin durchgeführt. Alle ausgestellten Dokumente müssen außerdem von einem öffentlich bestellten Übersetzer in die spanische Sprache übertragen werden. Die Übersetzung der benötigten Urkunden kann jedoch in PY sehr viel günstiger als in Europa erledigt werden. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Einwanderungsagentur oder einem Rechtsanwalt beraten.
- Für schulpflichtige Kinder: die Zeugnisse des letzten Schuljahres (Halb- und Endjahreszeugnis), in amtlicher Übersetzung.
- Sollten Sie planen im Inland eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen bzw. eine Werkstatt, ein Unternehmen oder Geschäft zu eröffnen, ist es ratsam Ihre Ausbildungs- und Berufszeugnisse (in Kopie & amtlich übersetzt) ebenfalls mitzuführen.
Sind die benötigen Dokumente alle besorgt, wird am besten die paraguayische Botschaft in Berlin per E-Mail (consulado@embapar.de) über das Vorhaben der geplanten Einwanderung informiert. Diese wiederum werden Sie in Ihrem Antwortschreiben über die anfallenden Kosten informieren (z.Z. etwa 90 €/Person + Nebenkosten in Form v. Porto, Umschlägen etc.). Das Schreiben kann dann versendet werden – es muss ein großer, ausreichend frankierter und an die entsprechende Person adressierter Briefumschlag mitgesendet werden! Der Botschaft dürfen keinerlei Zusatzkosten oder Aufwand entstehen.
Wurde die Überweisung der notwendigen Summe registriert, erfolgt die Bearbeitung/Beglaubigung der Dokumente, welche anschließend im mitgesendeten Umschlag versendet werden. Diese Dokumente werden zur Vorlage in Paraguay benötigt und müssen dementsprechend unbedingt mitgebracht werden.
Der benötigte Zeitrahmen bis zur Legalisierung Ihrer Dokumente durch die Botschaft kann ohne weiteres 4 bis 6 Wochen betragen. Sollten Sie sich zu diesem Zeitpunkt schon in PY befinden oder nicht mehr zu Hause wohnen, können die beglaubigten Urkunden auch durchaus an Familienangehörige oder vertraute Personen adressiert sein, von dort an Sie weitergeschickt oder abgeholt werden.
Einreise nach Paraguay
In der Regel reist man als Tourist ein (siehe Einreisebestimmungen). Dafür notwendig ist ein gültiger Reisepass, welcher nach der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. Das berechtigt zu einem 90-tägigen visumsfreien Aufenthalt, welcher einmalig um weitere 90 Tage gegen Gebühr verlängert werden kann.
In Asunción kann dann sofort mit der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung sowie des paraguayischen Personalausweises (Cédula de Identidad) begonnen werden.
Sie haben nach Einreise in Südamerika bis zu (maximal) drei Monate Zeit, mit dem Prozess der legalen Einwanderung zur Erlangung einer persönlichen, befristeten Aufenthaltsgenehmigung zu beginnen.
Ablauf Einwanderung
Folgende bereits oben erwähnte Unterlagen werden für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung benötigt und müssen aus dem Heimatland mitgebracht werden:
- Gültiger Reisepass
- Geburtsurkunde international apostilliert
- Führungszeugnis international apostilliert
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil apostilliert
- Schulzeugnis (amtlich übersetzt) bei schulpflichtigen Kindern
- Bei Berufsausübung Berufsurkunde/Facharbeiterzeugnis, etc. (amtlich übersetzt)
Folgende Dokumente müssen in Paraguay auf der lokalen Polizeibehörde (comisaria) beantragt und erstellt werden:
- Vida y estancia
- Antecedentes policiales
- Antecedentes judiciales
In Paraguay empfiehlt es sich für die weiteren Schritte einen Einwanderungshelfer in Anspruch zu nehmen, um unnötigen Ärger und Zeitaufwand zu sparen.
Nach erfolgreicher Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen, reichen Sie diese persönlich bei der Ausländerbehörde in Asunción ein. Ihrem Einwanderungsgesuch legen Sie ein auf Spanisch geschriebenes formloses Schreiben bei.
Genauere Informationen zu den Unterlagen und zur Einreise mit Haustieren können Sie gerne auf der Internetseite der paraguayischen Botschaft in Berlin unter embapar.de. nachlesen.
Mit der befristeten Bewilligung Ihres Aufenthaltes von zunächst zwei Jahren erhalten Sie außerdem einen paraguayischen Personalausweis, sowie die damit verbundene, national uneingeschränkte Arbeits- und Geschäftserlaubnis für Ausländer.
Der Gesamtpreis für das recht komplexe Verfahren zur Erlangung eines paraguayischen Aufenthaltstitels beträgt derzeit, je nach Anbieter, zwischen 1.300 € und 2.000 € (in der Regel einschließlich sämtlicher Kosten für alle auszustellenden Dokumente, für Übersetzungen, staatliche Tarife, längere Autofahrten und das leider überall nötige „Motivationsgeld“ für Beamte und öffentliche Angestellte).
Verlängerung der befristeten Aufenthaltsgenehmigung
Nach Ablauf von zwei Jahren muss die befristete Aufenthaltsgenehmigung gesetzlich verlängert werden. Sind Sie in PY nicht straffällig geworden oder haben gegen die guten Sitten verstoßen, gestaltet sich die amtliche Verlängerung Ihres Aufenthaltes unkompliziert, sicher und kostengünstig.
Für die Beantragung Ihrer zweiten befristeten, nun allerdings zehn Jahre gültigen Aufenthaltserlaubnis müssen neben dem einheimischen PA, sowie einem gültigen Identitätsdokument aus Ihrem Heimatland auch eine paraguayische Meldebestätigung, sowie ein juristisches und ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden (wie oben aufgeführt).
Auch dieses Mal berechtigt die erteilte Aufenthaltserlaubnis zur Neubeantragung/Verlängerung Ihres einheimischen PA. Jede weitere Verlängerung des Aufenthaltes wird ebenso für zehn Jahre gewährt und kostet momentan etwa 350 €.
Der geplante Zeitrahmen zwischen dem Antrag auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis sowie der Ausstellung/Abholung der Urkunde soll i.d.R. höchstens drei Monate betragen. Die für die wiederholte, fortlaufende Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels benötigten Dokumente, sind identisch mit denen für die erstmalige Verlängerung.
Einwanderungshelfer und Unterkunft
Ein zuverlässiger Einwanderungshelfer, der fließend Deutsch und Spanisch spricht, ist Ademir Besteiro. Die OTC Global S.R.L. ist zudem ein erfahrener internationaler Spediteur.
Ademir Besteiro
OTC Global S.R.L.
Tel. +595(0)991897177
Caacupe – Paraguay
a.besteiro@otc-global.com
www.otc-global.com
Ein guter Ausgangspunkt während der Zeit der Beantragung oder zur Erkundung von Paraguay bzw. für die Suche einer geeigneten Immobilie oder einfach nur für den Urlaub und zum Ausspannen ist die von einem Deutschen Ehepaar geführte Straußenfarm „Mbuni“. Hier können Sie in geschmackvoller und harmonischer Atmosphäre wohnen, genießen und viel Neues erleben.
Beglaubigte oder amtliche Übersetzungen
Die meisten Länder bzw. Botschaften verlangen eine amtliche Übersetzung, wenn Sie ein in einer Fremdsprache verfasstes Dokument zur Erstellung eines behördlichen Antrags vorlegen. Translayte kann beglaubigte, beeidigte, überbeglaubigte und legalisierte Übersetzungen in über 130 Sprachen preiswert und schnell ausliefern, die überall anerkannt werden (Infos HIER).
Hier können Sie Ihre Übersetzung anfordern!
Umzug nach Paraguay
Vergleichen Sie die Kosten und sparen bis zu 40 % bei Ihrem Umzug. Innerhalb von nur 1 Minute können Sie hier kostenlos die 5 besten Angebote von über 1.000 professionellen internationalen Umzugsunternehmen erhalten. Über 200.000 Auswanderer haben bisher diesen Service erfolgreich genutzt.
Rechtssicher auswandern – Was jeder wissen sollte
Folgende Seiten über Paraguay könnten Sie auch interessieren
- Kontakte
- Lebenshaltungskosten, Mieten
- Arbeit, Steuern, Versichern
- Immobilienerwerb
- Erfahrungen Auswanderung
- Einreisebestimmungen
- Startseite Paraguay
Merken und empfehlen
Sollten die Infos dieser Seite wichtig für Sie sein, dann bookmarken Sie diese bitte und geben uns ein Like. Sind Sie der Meinung, dass auch andere diese Infos lesen sollten, dann empfehlen Sie diese Seite bitte weiter. Wir würden uns aber auch über ehrliche Kritik freuen, falls Sie fehlende, irreführende oder veraltete Informationen finden, damit wir die Inhalte weiter verbessern können. Nutzen Sie dazu bitte unsere Kontaktseite. Vielen Dank!Paraguay Einwandern
Botschaften und Konsulate von Paraguay
In Deutschland:
Hardenbergstraße 12
10623 Berlin
Tel.: 030 – 31 99 86 – 12 (Fax – 17)
In Österreich:
Strohgasse 16/6
1030 Wien
Tel: 0222 – 715 56 – 08 (Fax: – 09)
HONORARKONSULAT
Traunstrasse 34
5026 Salzbrug
Tel: (+43 / (0) 662) 633 132
Fax: (+43 / (0) 662) 625 712
E-Mail:
honorarkonsulat-paraguay@villa-trapp.com
In der Schweiz:
Kramgasse 58
3011 Bern
Tel: 031/312 32 22, 031/312 32 34
Fax: 031/312 34 32
E-Mail:
embapar@embapar.ch
Botschaften und Konsulate in Paraguay
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland:
Paseo La Galería, Torre 2
Avda. Santa Teresa 2106
e/ Aviadores del Chaco y Herminio Maldonado
1827 Asunción
Paraguay
Rechts- und Konsular Abteilung im 21. Stock
Telefon: +595-21-695 710 /12
Fax: +595-21-695 572
Konsulat Österreich:
Av. Espana 1522 c/Gral. Santos
1444 Asunción
Tel: (+595/21) 22 50 22
Telefax: (+595/21) 22 50 23
E-Mail:
consul@consuladoaustria.com.py
Botschaft der Schweiz:
Die Schweizer Eidgenossenschaft hat keine Niederlassung mehr in Asunción. Alle konsularischen Anliegen und Aufgaben werden von Buenos Aires aus geregelt.