Aktualisiert 26. Juni 2024 von Jan Harmening, ausgewandert seit 2005
Generelle Bestimmungen für Einreise und Aufenthalt
Seit 24.10.2022 gilt: Deutsche, Schweizer oder Österreicher benötigen für die Einreise nach Paraguay kein Visum. Es muss weder ein Impfnachweis noch ein PCR-Test vorgelegt werden. Zur Einreise ist lediglich ein gültiger Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach der Einreise gültig ist, notwendig. Damit erhalten Sie eine 90-tägige Aufenthaltserlaubnis, welche einmalig um weitere 90 Tage durch Beantragung und gegen Gebühr, bei der paraguayischen Ausländerbehörde verlängert werden kann.
Genauere Informationen zu den Unterlagen und zur Einreise mit Haustieren erhalten Sie auf der Internetseite der paraguayischen Botschaft in Berlin unter embapar.de. Und hier Infos zur Einfuhr von Kraftfahrzeugen sowie aktuelle Sicherheitshinweise und Infos zur Einreise beim Auswärtigen Amt.
Einreise als Einwanderer
Bei der Einreise als Einwanderer benötigen Sie, neben Ihrem Reisepass, folgenden Dokumente:
- Gültiger Reisepass (noch mindestens 6 Monate Gültigkeit), einschließlich d. ersten drei Seiten in Kopie.
- Polizeiliches Führungszeugnis, welches bei Vorlage in Paraguay nicht älter als sechs Monate sein darf. Das polizeiliche Führungszeugnis muss für die Vorlage im Ausland ausgestellt und anschließend mit einer Apostille beglaubigt werden. Die benötigte Haager Apostille wird nach der Legalisierung /Überprüfung Ihrer Dokumente von der Botschaft der Republik Paraguay/Konsular Abteilung in Berlin direkt auf Ihren Dokumenten angebracht. Polizeiliche Führungszeugnisse werden in D beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragt, von dieser Behörde ausgestellt und auf dem Postweg an Sie versendet. Anschrift: Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn. (Für mit ihren Eltern einwandernde, minderjährige Kinder unter 14 Jahren ist dieses Dokument nicht erforderlich.)
- Internationale Geburtsurkunde: nicht älter als zehn Jahre. Der in der Geburtsurkunde amtlich eingetragene Name & Familienname muss identisch sein mit den Angaben in Ihren Reisepass. Andernfalls muss ein Dokument über die offizielle Namensänderung (im Original) vorgelegt werden. Bei verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Personen, genügt die Heirats- bzw. Scheidungsurkunde oder ein amtlich ausgestellter Totenschein. Die genannten Dokumente müssen ebenfalls mit einer angebrachten Apostille als legale deutsche Urkunden zertifiziert sein. Dieser Vorgang wird von der Konsular-Abteilung an der Botschaft der Republik Paraguay in Berlin durchgeführt. Alle ausgestellten Dokumente müssen außerdem von einem öffentlich bestellten Übersetzer in die spanische Sprache übertragen werden. Die Übersetzung der benötigten Urkunden kann jedoch in PY sehr viel günstiger als in Europa erledigt werden. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Einwanderungsagentur oder einem Rechtsanwalt beraten.
- Für schulpflichtige Kinder: die Zeugnisse des letzten Schuljahres (Halb- und Endjahreszeugnis), in amtlicher Übersetzung.
- Sollten Sie planen im Inland eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen bzw. eine Werkstatt, ein Unternehmen oder Geschäft zu eröffnen, ist es ratsam Ihre Ausbildungs- und Berufszeugnisse (in Kopie & amtlich übersetzt) ebenfalls mitzuführen.
Diese Dokumente verwenden Sie später im Zusammenhang mit der Beantragung Ihres Aufenthaltes in Paraguay.
Impfungen und Sonstiges
Es werden keine Impfungen vorgeschrieben. Malariaprophylaxe wird von europäischen Ärzten zwar gerne empfohlen, aber in Paraguay sind praktisch kaum noch Fälle von Malaria bekannt. Regional und jahreszeitlich bedingt tritt vereinzelt Dengue-Fieber auf. Dieses kann aber vor Ort behandelt werden.
Wenn Sie aus einem Gelbfiebergebiet einreisen, ist ein Gelbfieber-Impfschutz bei Personen ab dem 1. Lebensjahr Pflicht. Bei der Einreise ist dann der Gelbfieber-Impfausweis vorzuweisen.
Aids-Faktor: 3.200 gemeldete Fälle
Spezielle Gesundheitsrisiken: keine
Eine Fremdsprache innerhalb kürzester Zeit erlernen
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Fläche: 406.752 km²
Einwohner: 7.516.069 (2024)
Bevölkerungsdichte: 18,5 E/km²
Alphabetisierungsgrad: 97 %
Staatsform: Republik
Regierungssystem: Präsidentielle Demokratie
Nachbarländer: Brasilien, Argentinien, Bolivien
Landeshauptstadt: Asunción; ca. 530.000 Einw.
Im Ballungsraum: ca. 2 Mio. Einw.
Landessprache: Spanisch, Guaraní
Religionen:
98 % katholisch,
0,12 % Zeugen Jehovas
Währung: Guaraní (PYG)
Wechselkurse:
1 EUR = 7.941,91 PYG
1.000 PYG = 0,122 EUR
1 CHF = 8.289,57 PYG
1.000 PYG = 0,117 CHF
(Kurs vom 26.06.2024)
Telefon Vorwahl: +595
Zeitzone: UTC−4
Netzspannung: 220V