Neuseeland lockt mit atemberaubender Natur, hoher Lebensqualität und einem überraschend unkomplizierten Steuersystem. Für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum bietet das Land am anderen Ende der Welt einige bemerkenswerte steuerliche Vorteile, die es zu einem interessanten Ziel machen.

Das neuseeländische Steuersystem unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Punkten von dem in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es gibt keine Kapitalertragsteuer im klassischen Sinne, keine Erbschaftssteuer, keine Schenkungssteuer und keine allgemeine Vermögensteuer. Diese Abwesenheit mehrerer Steuerarten macht Neuseeland besonders für vermögende Auswanderer und Investoren attraktiv.
Die Einkommensteuer ist moderat progressiv gestaltet mit einem Spitzensteuersatz von 39 % ab einem Jahreseinkommen von 180.000 NZD. Im Vergleich zum deutschen Spitzensteuersatz von 45 % (plus Solidaritätszuschlag) erscheint dies durchaus vorteilhaft. Besonders interessant ist das sogenannte „Transitional Tax Residency“-Programm, das neuen Steuerresidenten für die ersten vier Jahre erhebliche Vorteile bei ausländischen Einkünften gewährt.
Allerdings solltest du die Gesamtbelastung im Blick behalten: Die Lebenshaltungskosten in Neuseeland sind hoch, und die staatliche Rentenversorgung ist deutlich weniger umfangreich als in DACH-Ländern. Auch die Wegzugsbesteuerung aus Deutschland kann bei der Auswanderung ein erheblicher Kostenfaktor sein.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Neuseeland wirst du als Steuerresident eingestuft, wenn du eines der folgenden Kriterien erfüllst:
Du hast einen dauerhaften Wohnsitz (permanent place of abode) in Neuseeland. Dabei kommt es nicht nur auf den Besitz einer Immobilie an, sondern auf die Gesamtheit deiner Lebensumstände: Wo lebt deine Familie? Wo befinden sich deine persönlichen Gegenstände? Wo liegt der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen und sozialen Interessen?
Alternativ greift die Aufenthaltsregel: Du bist in Neuseeland steuerpflichtig, wenn du dich mehr als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten im Land aufhältst. Bei diesem Kriterium zählt jeder angefangene Tag, und die Steuerresidenz beginnt rückwirkend ab dem ersten Tag des 183-Tage-Zeitraums.
Als Steuerresident unterliegst du mit deinem weltweiten Einkommen der neuseeländischen Besteuerung. Nicht-Residenten werden hingegen nur mit ihren neuseeländischen Einkünften besteuert.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT
Neuseeland hat mit allen drei deutschsprachigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen:
Das DBA mit Deutschland stammt aus dem Jahr 1978 und wurde mehrfach aktualisiert. Es regelt unter anderem, dass Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nur in Deutschland besteuert werden, solange sie 15.000 NZD pro Jahr nicht übersteigen. Darüber hinaus hat auch Neuseeland ein Besteuerungsrecht.
Mit der Schweiz besteht seit 1980 ein DBA, das ähnliche Regelungen vorsieht. Österreich und Neuseeland haben 2006 ein moderneres Abkommen geschlossen, das den aktuellen OECD-Standards entspricht.
Alle drei Abkommen sehen die Anrechnungsmethode als primäre Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vor: In Neuseeland gezahlte Steuern können auf die Steuerschuld im Herkunftsland angerechnet werden und umgekehrt.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist für Auswanderer nach Neuseeland besonders relevant. Wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst und nach Neuseeland auswanderst, wird der fiktive Veräußerungsgewinn besteuert, auch wenn du die Anteile behältst.
Da Neuseeland weder EU- noch EWR-Mitglied ist, gibt es keine Stundungsmöglichkeit ohne Sicherheitsleistung. Die Steuer wird grundsätzlich sofort fällig. Bei Anteilen, die vor 2007 erworben wurden, gelten Übergangsregelungen.
In Österreich gibt es ähnliche Regelungen zur Wegzugsbesteuerung bei Beteiligungen. Die Schweiz kennt keine vergleichbare Wegzugsbesteuerung, was sie als Zwischenstopp vor einer Auswanderung nach Neuseeland interessant machen kann.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Das neuseeländische Einkommensteuersystem ist vergleichsweise einfach strukturiert. Es gibt vier Progressionsstufen für das Steuerjahr 2024/2025:
Einkommen bis 15.600 NZD werden mit 10,5 % besteuert. Für Einkommen zwischen 15.601 und 53.500 NZD gilt ein Steuersatz von 17,5 %. Die nächste Stufe von 53.501 bis 78.100 NZD wird mit 30 % besteuert. Einkommen zwischen 78.101 und 180.000 NZD unterliegen einem Steuersatz von 33 %. Für alles darüber hinaus gilt seit 2021 ein Spitzensteuersatz von 39 %.
Einen steuerfreien Grundfreibetrag wie in Deutschland gibt es in Neuseeland nicht. Ab dem ersten verdienten Dollar wird Steuer fällig, wenn auch zunächst mit dem niedrigen Eingangssteuersatz von 10,5 %.
Das neuseeländische Steuerjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres. Steuerzahlungen erfolgen bei Arbeitnehmern im Quellenabzugsverfahren (PAYE), Selbstständige leisten Vorauszahlungen in drei Raten.
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in Neuseeland wird deine Einkommensteuer im sogenannten PAYE-System (Pay As You Earn) direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die Steuerbehörde Inland Revenue (IRD) abgeführt. Dieses System funktioniert ähnlich wie die Lohnsteuer in Deutschland.
Für das PAYE-System benötigst du eine IRD-Nummer, die du nach deiner Ankunft beantragen musst. Dein Arbeitgeber fragt dich nach deinem Tax Code, der von deiner persönlichen Situation abhängt. Der häufigste Code für Arbeitnehmer mit einem Job ist „M“.
Die Sozialversicherungsbeiträge in Neuseeland sind deutlich niedriger als in Deutschland. Es gibt keine Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung, da das Gesundheitssystem über allgemeine Steuern finanziert wird. Die einzige sozialversicherungsähnliche Abgabe ist der ACC-Levy (Accident Compensation Corporation) für die Unfallversicherung, der zwischen 1,21 % und 1,60 % des Einkommens beträgt.
Absetzbare Werbungskosten im deutschen Sinne gibt es kaum. Du kannst keine Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, keine Arbeitskleidung und keine Fortbildungskosten von der Steuer absetzen. Diese Einfachheit des Systems hat Vor- und Nachteile: Weniger Papierkram, aber auch weniger Optimierungsmöglichkeiten.
Digitale Nomaden
Für digitale Nomaden ist Neuseeland steuerlich ein zweischneidiges Schwert. Einerseits bietet das Land hervorragende Infrastruktur und Lebensqualität, andererseits gibt es kein spezielles Visum für Remote-Arbeiter.
Wenn du als digitaler Nomade weniger als 183 Tage in Neuseeland verbringst und keinen dauerhaften Wohnsitz begründest, bleibst du steuerlich Non-Resident. Deine ausländischen Einkünfte werden dann nicht in Neuseeland besteuert. Allerdings musst du klären, wo du stattdessen steuerpflichtig bist.
Überschreitest du die 183-Tage-Grenze, wirst du zum neuseeländischen Steuerresidenten. Ab diesem Zeitpunkt ist dein weltweites Einkommen in Neuseeland steuerpflichtig, mit einer wichtigen Ausnahme: Als neuer Steuerresident kannst du das „Transitional Tax Residency“-Programm nutzen.
Dieses Programm befreit bestimmte ausländische Einkünfte für die ersten 48 Monate deiner Steuerresidenz von der neuseeländischen Besteuerung. Befreit sind unter anderem Zinsen, Dividenden und bestimmte andere passive Einkünfte aus dem Ausland. Aktive Einkünfte aus persönlicher Arbeit, auch wenn sie für ausländische Kunden erbracht wird, sind hingegen in Neuseeland steuerpflichtig.
Für einen legalen Aufenthalt benötigst du ein entsprechendes Visum. Das Working Holiday Visa für unter 31-Jährige erlaubt Arbeit für bis zu 12 Monate. Für längere Aufenthalte kommt das Skilled Migrant Visa oder das Entrepreneur Work Visa in Frage.
Selbstständige und Unternehmer
Als Selbstständiger (Sole Trader) in Neuseeland versteuerst du deine Gewinne mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Du musst dich bei Inland Revenue registrieren und erhältst eine IRD-Nummer für dein Geschäft.
Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft (Company) gilt ein einheitlicher Körperschaftsteuersatz von 28 %. Dieser liegt unter dem deutschen Körperschaftsteuersatz von 15 % plus Gewerbesteuer, der effektiv meist bei 30 % oder höher landet. Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert in Neuseeland nicht.
Dividenden aus einer neuseeländischen Gesellschaft werden beim Empfänger mit einem reduzierten Satz von 33 % besteuert, wobei die bereits auf Unternehmensebene gezahlte Steuer über das sogenannte Imputation System angerechnet wird. Die Gesamtbelastung von Unternehmensgewinn und Dividende beträgt damit maximal 33 %.
Die Buchführungspflichten sind vergleichsweise moderat. Kleinere Unternehmen können eine vereinfachte Buchführung wählen. Die GST-Erklärung (Goods and Services Tax, die neuseeländische Mehrwertsteuer) muss je nach Umsatz monatlich, zweimonatlich oder halbjährlich eingereicht werden.
Absetzbare Betriebsausgaben umfassen alle betrieblich veranlassten Kosten: Miete, Gehälter, Wareneinkauf, Werbung, Reisekosten, Abschreibungen auf Anlagegüter und mehr. Die Regelungen sind weniger detailliert als in Deutschland, was Spielraum lässt, aber auch Unsicherheiten bergen kann.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Für Investoren und Privatiers bietet Neuseeland einige bemerkenswerte Vorteile. Die wichtigste Besonderheit: Es gibt keine allgemeine Kapitalertragssteuer auf Kursgewinne bei Wertpapieren.
Wenn du Aktien kaufst, sie über längere Zeit hältst und dann mit Gewinn verkaufst, ist dieser Gewinn in Neuseeland grundsätzlich steuerfrei, sofern du kein gewerbsmäßiger Händler bist. Das unterscheidet sich fundamental vom deutschen System, wo auf Kursgewinne 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag anfallen.
Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen: Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf unterliegen der sogenannten Bright-Line-Test-Besteuerung. Auch bei Wertpapieren können Gewinne steuerpflichtig werden, wenn du mit der Absicht gekauft hast, durch Weiterverkauf Gewinne zu erzielen, oder wenn du häufig handelst.
Dividenden und Zinsen werden hingegen besteuert. Neuseeländische Dividenden unterliegen einem speziellen System: Du zahlst 33 % Steuern auf die Bruttodividende, wobei die vom Unternehmen bereits gezahlte Körperschaftsteuer (28 %) angerechnet wird. Effektiv zahlst du also nur die Differenz von 5 %.
Ausländische Dividenden und Zinsen sind grundsätzlich mit deinem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig. Hier greift allerdings das Transitional Tax Residency Programm: In den ersten 48 Monaten als Steuerresident sind ausländische passive Einkünfte von der neuseeländischen Steuer befreit.
Für ausländische Investmentfonds gilt das FIF-Regime (Foreign Investment Fund). Fonds mit mehr als 50.000 NZD Wert müssen jährlich versteuert werden, wobei verschiedene Berechnungsmethoden zur Wahl stehen. Die gängigste ist die Fair Dividend Rate (FDR)-Methode: Du versteuerst 5 % des Marktwerts zum Jahresanfang mit deinem persönlichen Steuersatz, unabhängig von tatsächlichen Gewinnen oder Verlusten.
Rentner
Für Rentner aus DACH-Ländern ist die steuerliche Situation in Neuseeland differenziert zu betrachten.
Deutsche gesetzliche Renten werden nach dem DBA grundsätzlich in Deutschland besteuert, sofern sie 15.000 NZD pro Jahr nicht übersteigen. Höhere Rentenbeträge können auch in Neuseeland besteuert werden, wobei Deutschland die neuseeländische Steuer anrechnet.
Betriebsrenten und Pensionen aus dem öffentlichen Dienst werden je nach Ausgestaltung unterschiedlich behandelt. Beamtenpensionen bleiben meist im Quellenstaat steuerpflichtig, während private Betriebsrenten oft dem Wohnsitzstaat (Neuseeland) zufallen.
Einkünfte aus privater Altersvorsorge wie Riester- oder Rürup-Renten sind in Neuseeland steuerpflichtig, sobald du dort Steuerresident bist. Eine Auszahlung vor der Auswanderung kann steuerlich günstiger sein, muss aber individuell geprüft werden.
Die neuseeländische staatliche Rente (NZ Superannuation) steht dir zu, wenn du mindestens 10 Jahre in Neuseeland gelebt hast, davon 5 Jahre nach dem 50. Lebensjahr. Der Betrag wird je nach Aufenthaltsdauer anteilig berechnet und liegt aktuell bei maximal etwa 490 NZD pro Woche für Alleinstehende.
Ein spezieller Altersfreibetrag wie in Deutschland existiert in Neuseeland nicht.
3. Vermögensteuer
Neuseeland erhebt keine allgemeine Vermögensteuer. Dein Vermögen, ob in Bargeld, Wertpapieren, Immobilien oder anderen Anlageformen, wird nicht jährlich besteuert.
Das unterscheidet sich positiv von der Schweiz, wo viele Kantone eine Vermögensteuer erheben. Auch die frühere deutsche Vermögensteuer, die seit 1997 ausgesetzt ist, hat in Neuseeland kein Äquivalent.
Diese Regelung macht Neuseeland besonders attraktiv für vermögende Auswanderer, die ihr Kapital ohne laufende Substanzbesteuerung halten möchten. In Kombination mit der fehlenden Kapitalertragssteuer auf Kursgewinne und den Vorteilen des Transitional Tax Residency Programms kann sich ein interessantes Gesamtpaket ergeben.
4. Kapitalertragssteuer
Neuseelands Ansatz zur Besteuerung von Kapitalerträgen ist ungewöhnlich und für Investoren aus DACH-Ländern zunächst verwirrend.
Es gibt keine dedizierte Kapitalertragssteuer. Stattdessen werden bestimmte Kapitalgewinne als normales Einkommen behandelt und zum persönlichen Steuersatz versteuert, während andere steuerfrei bleiben.
Dividenden aus neuseeländischen Unternehmen werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, wobei das Imputation System die Unternehmenssteuer anrechnet. Ausländische Dividenden werden ebenfalls zum persönlichen Satz versteuert, allerdings mit Anrechnung ausländischer Quellensteuer und unter Berücksichtigung des Transitional Tax Residency Programms für neue Steuerresidenten.
Zinsen aus Bankguthaben, Anleihen und anderen verzinslichen Anlagen sind voll steuerpflichtig zum persönlichen Steuersatz. Die RWT (Resident Withholding Tax) wird von neuseeländischen Banken direkt einbehalten.
Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETFs und anderen Wertpapieren sind grundsätzlich steuerfrei, sofern du keine Handelsabsicht hattest und kein gewerbsmäßiger Händler bist. Bei ausländischen Fonds über 50.000 NZD greift das FIF-Regime mit pauschaler Besteuerung.
Kryptowährungen werden wie Fremdwährungen behandelt. Gewinne aus dem Verkauf können steuerpflichtig sein, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorlag.
Die Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen, die du aus dem Ausland erhältst, kann auf deine neuseeländische Steuerschuld angerechnet werden. Ein Beispiel: Erhältst du Dividenden aus Deutschland, bei denen 25 % Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, kannst du diese auf deine neuseeländische Steuer anrechnen.
Die Meldepflichten für ausländische Kapitalerträge sind umfangreich. Du musst alle Einkünfte in deiner jährlichen Steuererklärung angeben, auch wenn sie durch das Transitional Tax Residency Programm befreit sind.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer (Rates)
In Neuseeland gibt es keine nationale Grundsteuer, aber lokale Abgaben, die als „Rates“ bezeichnet werden. Diese werden von den Kommunen (Councils) erhoben und finanzieren lokale Dienstleistungen wie Straßen, Wasser, Abwasser, Parks und Müllabfuhr.
Die Höhe der Rates variiert stark je nach Gemeinde und Immobilienwert. In Auckland zahlst du etwa 0,2 % bis 0,3 % des Immobilienwerts pro Jahr, in anderen Regionen kann es mehr oder weniger sein. Für eine durchschnittliche Immobilie im Wert von 800.000 NZD fallen damit etwa 2.000 bis 3.000 NZD pro Jahr an.
Grunderwerbsteuer
Eine Grunderwerbsteuer im deutschen Sinne gibt es in Neuseeland nicht. Beim Kauf einer Immobilie fallen keine staatlichen Kaufsteuern an.
Allerdings musst du mit anderen Nebenkosten rechnen: Anwaltsgebühren (etwa 1.500 bis 3.000 NZD), Gutachterkosten, Bauinspektionen und eventuell Maklerprovisionen. Insgesamt liegen die Kaufnebenkosten deutlich unter dem deutschen Niveau von 10 bis 15 %.
Bright-Line-Test (Wertzuwachssteuer)
Der Bright-Line-Test ist Neuseelands Antwort auf Immobilienspekulation. Wenn du eine Immobilie innerhalb der Bright-Line-Periode verkaufst, wird der Gewinn als Einkommen versteuert.
Die aktuelle Regelung sieht vor: Bei Verkauf innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf ist der Gewinn voll steuerpflichtig. Für den selbst genutzten Hauptwohnsitz gibt es eine Ausnahme, er ist vom Bright-Line-Test befreit.
Früher galt eine längere Frist von zehn Jahren (später fünf Jahre), die 2024 auf zwei Jahre verkürzt wurde. Diese Änderung macht Neuseeland für Immobilieninvestoren attraktiver.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen aus neuseeländischen Immobilien sind als Einkommen steuerpflichtig. Du kannst verschiedene Kosten absetzen: Zinsen für Immobilienkredite (teilweise), Reparaturen und Instandhaltung, Versicherung, Rates und Verwaltungskosten.
Wichtig: Die Absetzbarkeit von Hypothekenzinsen wurde für Mietobjekte eingeschränkt. Seit 2025 kannst du nur noch einen Teil der Zinsen absetzen, und Neubauten werden anders behandelt als Bestandsimmobilien.
Eigennutzung
Bei selbst genutzten Immobilien gibt es keine laufenden steuerlichen Vorteile. Du kannst weder Zinsen noch andere Kosten absetzen. Der Vorteil liegt in der Steuerfreiheit beim Verkauf: Der Gewinn aus dem Verkauf deines Hauptwohnsitzes ist unabhängig von der Haltedauer steuerfrei.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Neuseeland erhebt seit 1992 keine Erbschaftssteuer und seit 2011 keine Schenkungssteuer mehr. Dies macht das Land zu einem der wenigen entwickelten Staaten ohne diese Steuern.
Für Auswanderer aus DACH-Ländern ist diese Situation besonders vorteilhaft. Wenn du in Neuseeland lebst und Vermögen an deine Erben weitergibst, fällt in Neuseeland keine Steuer an.
Allerdings können internationale Aspekte kompliziert werden. Wenn du als deutscher Staatsbürger verstarbst und Erben in Deutschland hast, kann Deutschland trotzdem Erbschaftssteuer erheben, da Deutschland eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht kennt. Diese greift, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe in den letzten fünf Jahren vor dem Erbfall in Deutschland ansässig war.
Bei Schenkungen gilt Ähnliches: Eine Schenkung von deinem neuseeländischen Wohnsitz an Kinder in Deutschland kann der deutschen Schenkungssteuer unterliegen, wenn die fünfjährige Frist noch nicht abgelaufen ist.
Die Schweiz erhebt kantonal unterschiedliche Erbschaftssteuern, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten. Österreich hat 2008 die Erbschaftssteuer abgeschafft, erhebt aber eine Grunderwerbsteuer bei vererbten Immobilien.
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer (GST)
Die Goods and Services Tax (GST) ist Neuseelands Mehrwertsteuer und beträgt einheitlich 15 %. Es gibt keinen ermäßigten Steuersatz wie in Deutschland die 7 % für Lebensmittel oder Bücher.
Alle Waren und Dienstleistungen werden mit 15 % besteuert, mit wenigen Ausnahmen: Finanzdienstleistungen, Mieten für Wohnimmobilien und der Export von Waren und Dienstleistungen sind von der GST befreit.
Wenn du ein Unternehmen in Neuseeland führst, musst du dich für die GST registrieren, sobald dein Umsatz 60.000 NZD pro Jahr übersteigt. Unter dieser Grenze ist die Registrierung freiwillig. Als registriertes Unternehmen musst du GST auf deine Verkäufe aufschlagen und abführen, kannst aber im Gegenzug die gezahlte GST auf Geschäftsausgaben als Vorsteuer abziehen.
Die GST-Erklärungen werden je nach Umsatz in unterschiedlichen Intervallen eingereicht: monatlich bei Umsätzen über 24 Millionen NZD, zweimonatlich bei Umsätzen über 500.000 NZD, oder halbjährlich für kleinere Unternehmen.
Das Reverse-Charge-Verfahren greift bei bestimmten Dienstleistungen aus dem Ausland. Wenn du als neuseeländisches Unternehmen Dienstleistungen von einem ausländischen Anbieter beziehst, musst du die GST selbst berechnen und abführen.
8. Weitere relevante Steuern
Kfz-Steuer
Neuseeland erhebt keine jährliche Kfz-Steuer im deutschen Sinne. Stattdessen gibt es Road User Charges (RUC) für Dieselfahrzeuge und Elektroautos, die nach gefahrenen Kilometern berechnet werden. Benzinfahrzeuge zahlen keine RUC, da ihre Abgaben über die Mineralölsteuer im Benzinpreis enthalten sind.
Die jährliche Fahrzeugzulassung (Rego) kostet etwa 100 bis 250 NZD je nach Fahrzeugtyp und dient hauptsächlich der Unfallversicherung (ACC).
ACC-Levy
Die Accident Compensation Corporation (ACC) ist Neuseelands gesetzliche Unfallversicherung. Jeder Einwohner und Besucher ist automatisch versichert. Die Beiträge werden über verschiedene Wege erhoben: Arbeitnehmer zahlen über die Lohnsteuer etwa 1,21 %, Arbeitgeber zahlen zusätzlich je nach Branche und Unfallrisiko, und Selbstständige entrichten einen eigenen ACC-Levy.
Stempelsteuer
In Neuseeland gibt es keine Stempelsteuer auf Dokumente, Verträge oder Finanztransaktionen. Dies unterscheidet sich von einigen australischen Bundesstaaten und dem Vereinigten Königreich, wo Stempelsteuern auf Immobilientransaktionen und Aktienkäufe erhoben werden.
Einreisesteuern
Neuseeland erhebt eine International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL) von 100 NZD für die meisten Besucher. Diese Abgabe wird bei der Beantragung eines Visums oder einer NZeTA (New Zealand Electronic Travel Authority) fällig und dient dem Umweltschutz und der touristischen Infrastruktur.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Transitional Tax Residency nutzen
Das wichtigste Optimierungsinstrument für neue Auswanderer nach Neuseeland ist das Transitional Tax Residency Programm. In den ersten 48 Monaten als Steuerresident sind ausländische passive Einkünfte (Zinsen, Dividenden, bestimmte Kapitalgewinne) von der neuseeländischen Besteuerung befreit.
Plane deinen Umzug so, dass du diese vier Jahre optimal nutzt. Wenn du beispielsweise größere Dividendenausschüttungen oder Zinseinnahmen aus dem Ausland erwartest, sollten diese in den Zeitraum des Transitional Tax Residency fallen.
Timing der Auswanderung
Der Zeitpunkt deiner Auswanderung kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Idealerweise planst du den Wegzug aus Deutschland so, dass du:
Die deutsche Wegzugsbesteuerung minimierst oder vermeidest, indem du Beteiligungen rechtzeitig reduzierst oder überträgst. Das deutsche Steuerjahr optimal nutzt, etwa durch Wegzug zum Jahresende, wenn du hohe Einkünfte hattest. Den neuseeländischen Steuerjahresbeginn (1. April) berücksichtigst, um die Transitional Tax Residency vollständig auszuschöpfen.
Günstige Unternehmensformen
Für Unternehmer in Neuseeland bieten sich verschiedene Rechtsformen an. Eine neuseeländische Company (Ltd) mit 28 % Körperschaftsteuer ist oft günstiger als eine Einzelunternehmung, sobald die Gewinne die 33 %-Progressionsstufe erreichen.
Die Look-Through Company (LTC) kann für bestimmte Situationen vorteilhaft sein: Die Gewinne und Verluste werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet, was bei Verlusten oder niedrigeren persönlichen Steuersätzen Vorteile bieten kann.
Immobilieninvestitionen strukturieren
Bei Immobilieninvestitionen solltest du den Bright-Line-Test beachten. Wenn du planst, Immobilien innerhalb von zwei Jahren zu verkaufen, wird der Gewinn voll versteuert. Für langfristige Investoren ist die Steuerfreiheit nach zwei Jahren ein erheblicher Vorteil.
Der selbst genutzte Hauptwohnsitz ist vom Bright-Line-Test befreit. Wenn du mehrere Immobilien besitzt, überlege genau, welche als Hauptwohnsitz gilt.
Pensionsbezüge optimieren
Bei der Altersvorsorge solltest du prüfen, ob es sinnvoll ist, Riester- oder Rürup-Verträge vor der Auswanderung aufzulösen oder bestehen zu lassen. Eine Auflösung in Deutschland kann die Zulagen und Steuervorteile kosten, aber eine Besteuerung in Neuseeland vermeiden. Diese Entscheidung ist komplex und sollte mit einem spezialisierten Berater getroffen werden.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Das neuseeländische Steuerjahr endet am 31. März. Die Steuererklärung (IR3) für Selbstständige und Personen mit komplexen Steuersituationen muss bis zum 7. Juli des Folgejahres eingereicht werden.
Wenn du einen registrierten Steuerberater (Tax Agent) beauftragst, verlängert sich die Frist meist auf den 31. März des übernächsten Jahres, also fast ein Jahr länger.
Arbeitnehmer mit ausschließlich PAYE-Einkommen müssen oft keine Steuererklärung abgeben. Inland Revenue führt automatisch eine Steuerberechnung (Income Tax Assessment) durch und teilt dir mit, ob du eine Erstattung erhältst oder nachzahlen musst.
Benötigte Unterlagen
Für deine Steuererklärung benötigst du Nachweise über alle Einkünfte: Gehaltsabrechnungen, Dividenden- und Zinsmitteilungen, Mieteinnahmen, Geschäftsunterlagen bei Selbstständigkeit und Nachweise über ausländische Einkünfte.
Wenn du Transitional Tax Residency in Anspruch nimmst, musst du trotzdem alle ausländischen Einkünfte angeben und deren Befreiung beantragen.
Online-Portal myIR
Das Online-Portal myIR von Inland Revenue ist die zentrale Anlaufstelle für alle steuerlichen Angelegenheiten. Hier kannst du Steuererklärungen einreichen und den Status prüfen. Du erhältst Benachrichtigungen über Erstattungen oder Nachzahlungen. Du kannst deine IRD-Nummer und persönlichen Daten verwalten. GST-Erklärungen für Unternehmen werden hier eingereicht und du kannst Ratenzahlungen vereinbaren.
Das Portal ist benutzerfreundlich gestaltet und bietet detaillierte Anleitungen. Für die meisten Steuerpflichtigen ist kein Steuerberater erforderlich.
Strafen bei Verspätung
Verspätete Steuererklärungen und Zahlungen werden in Neuseeland konsequent sanktioniert. Bei verspäteter Abgabe fallen zunächst Mahngebühren an. Auf ausstehende Steuerschulden wird ein Zinssatz von aktuell etwa 10 % p.a. erhoben. Bei wiederholten Verstößen können zusätzliche Strafen bis zu 150 % der Steuerschuld verhängt werden.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Krankenversicherung
Neuseeland hat ein steuerfinanziertes öffentliches Gesundheitssystem. Es gibt keine Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung wie in Deutschland. Jeder Einwohner mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht hat Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung.
Allerdings ist das öffentliche System nicht umfassend: Zahnbehandlungen für Erwachsene werden nicht abgedeckt, Wartezeiten für nicht dringende Behandlungen können lang sein, und bestimmte Medikamente werden nicht oder nur teilweise bezuschusst.
Die meisten Neuseeländer schließen daher eine private Krankenversicherung ab. Die Kosten liegen je nach Alter und Umfang zwischen 100 und 500 NZD pro Monat. Als Auswanderer solltest du diese Kosten in deine Gesamtkalkulation einbeziehen.
Rentenversicherung (KiwiSaver)
KiwiSaver ist Neuseelands freiwilliges betriebliches Rentensystem. Arbeitnehmer zahlen wahlweise 3 %, 4 %, 6 %, 8 % oder 10 % ihres Bruttogehalts ein, und der Arbeitgeber muss mindestens 3 % dazu beitragen.
Die Teilnahme ist freiwillig, aber neue Arbeitnehmer werden automatisch angemeldet und müssen aktiv widersprechen (Opt-out). Der Staat zahlt einen jährlichen Zuschuss von bis zu 521,43 NZD, wenn du mindestens 1.042,86 NZD selbst einzahlst.
Das angesparte Kapital ist grundsätzlich bis zum 65. Lebensjahr gesperrt, kann aber für den Kauf der ersten Immobilie oder in bestimmten Härtefällen vorzeitig entnommen werden.
Arbeitslosenversicherung
Eine Arbeitslosenversicherung im deutschen Sinne existiert in Neuseeland nicht. Es gibt keine laufenden Beiträge und keine einkommensabhängigen Leistungen bei Arbeitslosigkeit.
Stattdessen gibt es staatliche Sozialhilfe (Jobseeker Support) für Bedürftige, die jedoch an strenge Einkommens- und Vermögensprüfungen geknüpft ist. Der Höchstbetrag liegt bei etwa 350 NZD pro Woche für Alleinstehende.
Pflegeversicherung
Eine Pflegeversicherung wie in Deutschland gibt es in Neuseeland nicht. Pflegeleistungen werden teils staatlich finanziert, aber es bestehen erhebliche Eigenanteile. Die Planung der Altersvorsorge sollte daher mögliche Pflegekosten berücksichtigen.
Gesamtvergleich der Sozialabgaben
Die Gesamtbelastung durch Sozialabgaben ist in Neuseeland deutlich niedriger als in Deutschland. Ein Arbeitnehmer in Neuseeland zahlt etwa 1,39 % ACC-Levy plus freiwillige KiwiSaver-Beiträge. In Deutschland beläuft sich der Arbeitnehmeranteil auf etwa 20 % des Bruttogehalts.
Allerdings musst du in Neuseeland für Leistungen privat vorsorgen, die in Deutschland gesetzlich abgedeckt sind: private Krankenversicherung, höhere Altersvorsorge, Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und Pflege. Unter dem Strich kann die Gesamtbelastung ähnlich sein, aber mit mehr Eigenverantwortung und Flexibilität in Neuseeland.
12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich
Tabellarischer Steuervergleich
| Steuerart | Neuseeland | Deutschland | Schweiz (Zürich) | Österreich |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer Spitzensatz | 39 % | 45 % + Soli | ca. 40 % | 55 % |
| Körperschaftsteuer | 28 % | ca. 30 % | ca. 18 % | 23 % |
| Kapitalertragssteuer | Keine | 25 % + Soli | Keine | 27,5 % |
| Mehrwertsteuer | 15 % | 19 % | 8,1 % | 20 % |
| Erbschaftssteuer | Keine | Bis 50 % | Kantonal | Keine |
| Vermögensteuer | Keine | Ausgesetzt | Kantonal | Keine |
| Grunderwerbsteuer | Keine | 3,5 bis 6,5 % | Kantonal | 3,5 % |
Beispielrechnungen
Arbeitnehmer mit 100.000 EUR Bruttoeinkommen:
In Neuseeland (bei Wechselkurs 1 EUR = 1,85 NZD = 185.000 NZD): Die Einkommensteuer beträgt etwa 46.070 NZD (24,9 %). Sozialabgaben belaufen sich auf etwa 2.570 NZD (1,4 %). Die Nettobelastung liegt bei etwa 26,3 %.
In Deutschland: Die Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag beträgt etwa 27.000 EUR. Sozialabgaben machen etwa 20.000 EUR aus. Die Nettobelastung beläuft sich auf etwa 47 %.
In Österreich: Die Einkommensteuer beträgt etwa 33.000 EUR. Sozialabgaben liegen bei etwa 18.000 EUR. Die Nettobelastung beträgt etwa 51 %.
Selbstständiger mit 200.000 EUR Gewinn über eine GmbH/Ltd:
In Neuseeland: Die Körperschaftsteuer auf 370.000 NZD beträgt 103.600 NZD (28 %). Bei vollständiger Ausschüttung fallen zusätzlich etwa 13.330 NZD an (5 % effektiv durch Imputation). Die Gesamtbelastung liegt bei etwa 31,6 %.
In Deutschland: Die Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer betragen etwa 60.000 EUR. Bei Ausschüttung fallen zusätzlich etwa 35.000 EUR Kapitalertragsteuer an. Die Gesamtbelastung beläuft sich auf etwa 47,5 %.
Investor mit 50.000 EUR Kapitalerträgen (Dividenden und Kursgewinne):
In Neuseeland mit Transitional Tax Residency: Ausländische Dividenden sind steuerfrei. Kursgewinne sind steuerfrei. Die Gesamtbelastung beträgt 0 %.
In Deutschland: 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag auf alle Erträge. Die Gesamtbelastung liegt bei etwa 26,4 %.
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Neuseelands:
Keine Kapitalertragssteuer auf Kursgewinne bietet erhebliche Vorteile für Investoren. Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer erleichtert die Vermögensübertragung. Das Transitional Tax Residency Programm ermöglicht vier Jahre Steuerfreiheit auf ausländische passive Einkünfte. Niedrigere Sozialabgaben bedeuten mehr Netto vom Brutto. Keine Grunderwerbsteuer reduziert die Kaufnebenkosten erheblich.
Nachteile Neuseelands:
Der Spitzensteuersatz greift bereits ab 180.000 NZD, was etwa 97.000 EUR entspricht. Es gibt keinen Grundfreibetrag, wodurch bereits der erste Dollar besteuert wird. Hohe Lebenshaltungskosten relativieren die Steuervorteile. Die staatliche Alterssicherung ist deutlich geringer als in DACH-Ländern. Die Wegzugsbesteuerung aus Deutschland kann bei der Auswanderung erheblich sein.
Fazit
Für wen lohnt sich Neuseeland steuerlich?
Neuseeland ist steuerlich besonders attraktiv für Investoren und Kapitalanleger, die von der fehlenden Kapitalertragssteuer profitieren. Vermögende Auswanderer, die Erbschafts- und Vermögensteuer vermeiden möchten, finden hier ideale Bedingungen. Unternehmer mit internationaler Tätigkeit können das Transitional Tax Residency Programm nutzen. Rentner mit überwiegend ausländischen Einkünften profitieren in den ersten vier Jahren besonders.
Weniger vorteilhaft ist Neuseeland für Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen, da die höheren Lebenshaltungskosten die moderaten Steuervorteile aufwiegen können. Auch wer viele absetzbare Kosten hat, findet in Deutschland möglicherweise mehr Gestaltungsspielraum.
Wichtigste Punkte zusammengefasst
Das neuseeländische Steuersystem besticht durch seine Einfachheit und fehlende Steuern auf Kapitalgewinne, Erbschaften und Vermögen. Der Einkommensteuerspitzensatz von 39 % ist moderat, greift aber früher als in Deutschland. Das Transitional Tax Residency Programm bietet neuen Auswanderern erhebliche Vorteile in den ersten vier Jahren. Die Sozialabgaben sind niedrig, erfordern aber mehr private Vorsorge. Die Wegzugsbesteuerung aus Deutschland muss sorgfältig geplant werden.
Professionelle Beratung
Angesichts der Komplexität internationaler Steuerfragen empfehle ich dringend, vor der Auswanderung einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater zu konsultieren. Besonders die deutsche Wegzugsbesteuerung, die optimale Nutzung des Transitional Tax Residency Programms und die Strukturierung von Vermögen und Einkünften erfordern professionelle Planung. Die Kosten für eine gute Beratung amortisieren sich oft durch vermiedene Steuern um ein Vielfaches.
FAQ
Muss ich in Neuseeland meine deutschen Kapitalerträge versteuern?
In den ersten 48 Monaten als Steuerresident sind ausländische Zinsen und Dividenden durch das Transitional Tax Residency Programm von der neuseeländischen Steuer befreit. Danach werden sie mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert, wobei ausländische Quellensteuer angerechnet werden kann.
Wie wird meine deutsche Rente in Neuseeland besteuert?
Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden nach dem Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich in Deutschland besteuert, solange sie 15.000 NZD pro Jahr nicht übersteigen. Bei höheren Beträgen kann auch Neuseeland besteuern.
Gibt es in Neuseeland eine Spekulationssteuer auf Aktien?
Nein, Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien sind in Neuseeland grundsätzlich steuerfrei, sofern du nicht mit Handelsabsicht gekauft hast oder gewerbsmäßig handelst. Bei ausländischen Fonds über 50.000 NZD greift allerdings das FIF-Regime mit pauschaler Besteuerung.
Kann ich meinen Wohnsitz in Deutschland behalten und trotzdem von den neuseeländischen Steuervorteilen profitieren?
Das ist problematisch. Bei einem Wohnsitz in beiden Ländern greift das Doppelbesteuerungsabkommen, und du wirst nach dem Mittelpunkt deiner Lebensinteressen einem Land zugeordnet. Ein Scheinwohnsitz in Neuseeland bei tatsächlichem Lebensmittelpunkt in Deutschland führt nicht zu neuseeländischen Steuervorteilen, sondern möglicherweise zu Problemen mit beiden Finanzbehörden.
Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Neuseeland im Vergleich zu Deutschland?
Die Lebenshaltungskosten in Neuseeland sind etwa 20 bis 30 % höher als in Deutschland, besonders bei Wohnen, Lebensmitteln und Importwaren. Auckland gehört zu den teuersten Städten der Welt. Diese höheren Kosten solltest du bei der steuerlichen Gesamtrechnung berücksichtigen.
Brauche ich einen Steuerberater in Neuseeland?
Für einfache Angestelltenverhältnisse oft nicht, da das PAYE-System automatisch funktioniert. Bei Selbstständigkeit, internationalen Einkünften oder komplexen Vermögensverhältnissen ist ein Steuerberater jedoch empfehlenswert, besonders um das Transitional Tax Residency Programm optimal zu nutzen.
Was passiert mit meiner deutschen GmbH-Beteiligung bei der Auswanderung?
Bei Beteiligungen von mindestens 1 % an Kapitalgesellschaften greift die deutsche Wegzugsbesteuerung. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird besteuert, auch wenn du die Anteile behältst. Da Neuseeland nicht zur EU/EWR gehört, gibt es keine Stundung ohne Sicherheitsleistung. Eine frühzeitige Planung ist essenziell.
Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Neuseeland
Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Neuseeland, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.
| Service mit Link | Beschreibung |
|---|---|
| Beratung + Mentor + Coaching | Wir begleiten dich auf deinem Weg nach Neuseeland von A bis Z (unverbindliches Erstgespräch buchen), angefangen von einer Erstberatung oder Strategiegespräch bis zur erfolgreichen Integration |
| Steuer- und Rechtsberatung | Rechtliche und steuerliche Beratung |
| Beglaubigte Übersetzungen | Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten |
| Umzugsservice Ausland | Professionelle Umzüge weltweit, bis 40 % Preisvorteil |
| Internationale Krankenversicherung | Individuelle Police gemäß deinen persönlichen Bedürfnissen |
| Expat Haftpflichtversicherung | Zuverlässiger Schutz weltweit, Absicherung bei Haftpflichtschäden |
| Internationales Konto | Kostenloses Multi-Währungs-Konto mit weltweit sehr preisgünstigen Überweisungen |
| Job Angebote | Eine Auswahl an guten Job Angeboten |
| Sprachkurse | Multimedia Sprachkurse für schnelles und einfaches Erlernen von 83 Fremdsprachen → Englisch lernen |
| Ausstattung & Zubehör | Bei einer Auswanderung oder auf Reisen brauchst du so manches, was du vielleicht noch nicht hast |
| Visaservice | Für jene Lände für die die Visabesorgung kompliziert ist, findest du hier einen Service, der alles für dich erledigt |
| Flug buchen | Flugbuchung einfach, schnell & zum besten Preis |
| Flughafen Transfer | Du wirst bequem und sicher vom Flughafen abgeholt und zu deiner Unterkunft gebracht |
| Mietwagen | Wenn du lieber selber fahren möchtest, kannst du ein KFZ deiner Wahl buchen |
| Hotel, Hostel, Ferienwohnung | Große Auswahl an preiswerten Unterkünften für die ersten Wochen |
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Zuletzt aktualisiert: 18. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
