Steuersystem Namibia für Auswanderer 2026: Kompletter Leitfaden

Namibia lockt mit endlosen Weiten, einer stabilen Demokratie und einem überraschend übersichtlichen Steuersystem. Das Land im südlichen Afrika folgt dem Territorialprinzip – ein entscheidender Vorteil für Auswanderer mit internationalen Einkünften. Anders als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz versteuert Namibia grundsätzlich nur Einkommen, das innerhalb der Landesgrenzen erwirtschaftet wird.

Das Steuersystem von Namibia verstehen und gut nutzen
Das Steuersystem von Namibia verstehen und gut nutzen

Das namibische Steuersystem unterscheidet sich fundamental von den DACH-Ländern: keine Kirchensteuer, keine Solidaritätszuschläge, keine Vermögensteuer und deutlich niedrigere Spitzensteuersätze. Mit einem maximalen Einkommensteuersatz von 37 % liegt Namibia spürbar unter dem deutschen Niveau. Besonders attraktiv: Ausländische Kapitalerträge, Mieteinnahmen aus dem Ausland und Renten aus Deutschland bleiben in Namibia komplett steuerfrei – sofern du die Kriterien für das Territorialprinzip erfüllst.

Für Rentner, Investoren und digitale Nomaden bietet Namibia damit echte steuerliche Vorteile. Allerdings fehlen Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz, was die Steuerplanung komplexer macht. In diesem Guide erfährst du alles, was du für deine Auswanderung nach Namibia aus steuerlicher Sicht wissen musst.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

In Namibia wirst du steuerlich ansässig, wenn du dich dauerhaft im Land aufhältst oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt dort begründest. Die namibische Steuerbehörde (Namibia Revenue Agency, NamRA) prüft dabei mehrere Faktoren:

  • Physische Anwesenheit im Land
  • Vorhandensein eines festen Wohnsitzes
  • Familiäre und wirtschaftliche Bindungen
  • Absicht des dauerhaften Aufenthalts

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Namibia wendet keine strikte 183-Tage-Regel an wie viele andere Länder. Entscheidend ist vielmehr die Gesamtbetrachtung deiner Lebensumstände. Hältst du dich überwiegend in Namibia auf, besitzt dort ein Haus und führst dein Bankkonto vor Ort, wirst du als steuerlich ansässig betrachtet – auch wenn du weniger als 183 Tage im Jahr anwesend bist.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Hier liegt eine Besonderheit: Namibia hat mit keinem der drei DACH-Länder ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Das bedeutet:

  • Du kannst potenziell in beiden Ländern steuerpflichtig sein
  • Eine Anrechnung ausländischer Steuern erfolgt nicht automatisch
  • Du musst die Steuerbefreiung in jedem Land separat nachweisen
  • Eine saubere Dokumentation deines Wegzugs ist besonders wichtig

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Bevor du nach Namibia auswanderst, prüfe deine Steuerpflichten im Heimatland:

Deutschland: Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greift bei Anteilen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 %. Da kein DBA besteht, kann keine Stundung gewährt werden – die Steuer wird sofort fällig.

Österreich: Auch hier existiert eine Wegzugsbesteuerung für Unternehmensanteile und erhebliches Vermögen. Ohne DBA gelten verschärfte Bedingungen.

Schweiz: Die Schweiz erhebt keine generelle Wegzugssteuer, aber kantonale Regelungen können greifen. Die Aufgabe des Wohnsitzes muss klar dokumentiert werden.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Das namibische Einkommensteuersystem ist progressiv gestaltet, aber deutlich einfacher als in Deutschland. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Die Steuerzahlung erfolgt in der Regel vierteljährlich als Vorauszahlung.

Aktuelle Steuersätze 2025 (in Namibia-Dollar, NAD):

Zu versteuerndes Einkommen (NAD)Steuersatz
0 bis 50.0000 %
50.001 bis 100.00018 %
100.001 bis 300.00025 %
300.001 bis 500.00028 %
500.001 bis 800.00030 %
800.001 bis 1.500.00032 %
Über 1.500.00037 %

Bei einem Wechselkurs von etwa 1 EUR = 20 NAD bedeutet der Grundfreibetrag von 50.000 NAD umgerechnet rund 2.500 EUR pro Jahr – ein bescheidener Betrag, aber immerhin steuerfrei.

Arbeitnehmer

Lohnsteuer und Abzugsverfahren

Arbeitgeber in Namibia sind verpflichtet, die Lohnsteuer (PAYE – Pay As You Earn) direkt vom Gehalt einzubehalten und an die NamRA abzuführen. Die monatliche Abführung erfolgt bis zum 20. des Folgemonats.

Sozialversicherungsbeiträge

Namibia verfügt über ein relativ einfaches Sozialversicherungssystem:

  • Social Security Commission: 0,9 % vom Gehalt (Arbeitnehmer), gedeckelt bei 81 NAD/Monat
  • Workmen’s Compensation: Arbeitgeberanteil, variiert je nach Branche
  • Keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht

Absetzbare Werbungskosten

Arbeitnehmer können folgende Kosten steuerlich geltend machen:

  • Beiträge zu genehmigten Pensionsfonds (bis 12,5 % des Einkommens)
  • Beiträge zur Lebensversicherung
  • Spenden an registrierte Wohltätigkeitsorganisationen
  • Berufskleidung und Arbeitsmittel

Pendlerpauschale/Fahrtkosten

Eine Pendlerpauschale wie in Deutschland existiert in Namibia nicht. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich nicht absetzbar. Anders sieht es bei Dienstreisen aus – diese können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Digitale Nomaden

Besteuerung ausländischer Einkünfte

Hier liegt der große Vorteil Namibias: Das Territorialprinzip bedeutet, dass Einkommen aus ausländischen Quellen – zum Beispiel von Kunden in Deutschland oder den USA – in Namibia nicht besteuert wird. Voraussetzung: Die Arbeit wird für ausländische Auftraggeber erbracht und das Geld kommt aus dem Ausland.

Home-Office-Regelungen

Namibia hat keine spezifischen Home-Office-Steuerregelungen. Arbeitest du von deiner Wohnung in Windhoek für ein deutsches Unternehmen, fällt in Namibia keine Steuer an – solange du keine namibischen Kunden bedienst.

Relevante Visa/Aufenthaltsprogramme

Namibia bietet kein spezielles Digital-Nomad-Visum an. Für längere Aufenthalte benötigst du:

  • Arbeitsvisum (bei lokaler Anstellung)
  • Business-Visum (bei Geschäftstätigkeit)
  • Retirement-Visum (ab 55 Jahren mit nachgewiesenem Einkommen)
  • Dauerhafter Aufenthalt (nach mindestens 5 Jahren legalen Aufenthalts)

Nachweispflichten

Um das Territorialprinzip zu nutzen, solltest du dokumentieren:

  • Verträge mit ausländischen Kunden
  • Zahlungsnachweise von ausländischen Konten
  • Nachweis, dass die Arbeit nicht dem namibischen Markt dient

Selbstständige/Unternehmer

Besteuerung von Unternehmensgewinnen

Als Selbstständiger unterliegst du der regulären Einkommensteuer mit den progressiven Sätzen bis 37 %. Dein Gewinn errechnet sich aus Einnahmen minus absetzbare Betriebsausgaben.

Körperschaftsteuer bei Firmengründung

Gründest du eine Kapitalgesellschaft (Pty Ltd), gilt der einheitliche Körperschaftsteuersatz von 32 %. Für bestimmte Branchen existieren Sondersätze:

  • Bergbauunternehmen: 37,5 % bis 55 % (je nach Mineralien)
  • Diamantenabbau: bis zu 55 %
  • Öl- und Gasförderung: 35 %
  • Versicherungen: 32 %

Gewerbesteuer

Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert in Namibia nicht. Dies vereinfacht die Steuerplanung erheblich.

Buchführungspflichten

Alle Unternehmen müssen ordnungsgemäße Bücher führen. Die Buchführung muss in Namibia-Dollar erfolgen und den lokalen Rechnungslegungsstandards entsprechen. Für kleinere Unternehmen reicht oft eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Absetzbare Betriebsausgaben

Du kannst unter anderem absetzen:

  • Mietkosten für Geschäftsräume
  • Gehälter und Löhne
  • Fahrzeugkosten (anteilig geschäftliche Nutzung)
  • Abschreibungen auf Anlagevermögen
  • Telefon- und Internetkosten
  • Reisekosten für Geschäftsreisen
  • Zinsen für Geschäftskredite

Finanziell Unabhängige/Investoren

Kapitalertragssteuer (Zinsen, Dividenden)

Dividenden von namibischen Unternehmen unterliegen einer Quellensteuer (Non-Resident Shareholder Tax, NRST) von:

  • 10 % für Aktionäre innerhalb Namibias
  • 20 % für ausländische Aktionäre

Zinserträge aus namibischen Quellen werden mit 10 % Quellensteuer belegt.

Besteuerung von Kursgewinnen

Namibia erhebt keine separate Kapitalertragsteuer auf Aktiengewinne. Allerdings können Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten als normales Einkommen besteuert werden, wenn du regelmäßig mit Wertpapieren handelst.

Immobilienertragsteuer

Beim Verkauf von Immobilien fällt keine spezifische Kapitalertragsteuer an. Der Gewinn kann jedoch als Einkommen besteuert werden, insbesondere bei gewerblichem Immobilienhandel.

Freibeträge für Kapitalerträge

Spezifische Freibeträge für Kapitalerträge wie der deutsche Sparerpauschbetrag existieren nicht. Die Besteuerung erfolgt an der Quelle.

Besonderheiten bei ausländischen Depots

Dein wichtigster Vorteil: Dividenden, Zinsen und Kursgewinne aus ausländischen Depots sind in Namibia dank des Territorialprinzips nicht steuerpflichtig. Dein deutsches, schweizerisches oder österreichisches Depot bleibt namibisch steuerfrei – solange du tatsächlich in Namibia steuerlich ansässig bist und nicht mehr in einem DACH-Land.

Rentner

Besteuerung gesetzlicher Renten (DE/CH/AT)

Für Rentner bietet Namibia erhebliche Vorteile: Ausländische Renten fallen unter das Territorialprinzip und sind in Namibia steuerfrei.

  • Deutsche Rente: Deutschland besteuert die Rente nach deutschem Recht (beschränkte Steuerpflicht). Da kein DBA existiert, kann Deutschland die volle Besteuerung vornehmen. In Namibia selbst bleibt die Rente steuerfrei.
  • Österreichische Pension: Ähnliche Situation – Österreich behält sein Besteuerungsrecht, Namibia besteuert nicht.
  • Schweizer AHV/Pensionskasse: Die Schweiz erhebt auf AHV-Renten für Auslandschweizer keine Quellensteuer. Pensionskassen-Bezüge können je nach Kanton unterschiedlich behandelt werden.

Besteuerung privater Renten/Pensionen

Private Rentenversicherungen aus dem Ausland sind in Namibia ebenfalls steuerfrei. Lokale Pensionsfonds unterliegen hingegen der namibischen Besteuerung.

Doppelbesteuerungsabkommen für Renten

Da keine DBAs bestehen, musst du die Besteuerung in jedem Land einzeln prüfen. In der Praxis bedeutet das oft: Besteuerung im Quellland (Deutschland, Österreich, Schweiz), keine zusätzliche Besteuerung in Namibia.

Altersfreibeträge

Namibia gewährt keine spezifischen Altersfreibeträge. Der allgemeine Grundfreibetrag von 50.000 NAD gilt für alle Steuerpflichtigen gleichermaßen.

3. Vermögensteuer

Namibia erhebt keine Vermögensteuer. Dein weltweites Vermögen – ob Immobilien, Aktien, Bargeld oder Kunst – wird nicht jährlich besteuert.

Freibeträge: Nicht anwendbar, da keine Vermögensteuer existiert.

Bewertungsgrundlagen: Entfällt.

Betroffene Vermögensarten: Keine – weder lokales noch ausländisches Vermögen wird besteuert.

Dies ist ein erheblicher Unterschied zur Schweiz, wo manche Kantone Vermögensteuern erheben, und ein Vorteil gegenüber der theoretisch möglichen Wiederbelebung der Vermögensteuer in Deutschland.

4. Kapitalertragssteuer

Steuersätze für verschiedene Anlageformen

Namibia kennt keine separate Kapitalertragsteuer. Die Besteuerung erfolgt stattdessen durch:

AnlageformSteuerbehandlung
Dividenden (inländisch)10 % Quellensteuer (20 % für Ausländer)
Zinsen (inländisch)10 % Quellensteuer
AktiengewinneGrundsätzlich steuerfrei (außer bei gewerblichem Handel)
Dividenden (ausländisch)Steuerfrei (Territorialprinzip)
Zinsen (ausländisch)Steuerfrei (Territorialprinzip)
Ausländische AktiengewinneSteuerfrei (Territorialprinzip)

Quellensteuer

Die Quellensteuer (Withholding Tax) wird direkt an der Quelle einbehalten:

  • Dividenden: 10 % (Inländer) bzw. 20 % (Ausländer)
  • Zinsen: 10 %
  • Lizenzgebühren: 10 %
  • Management- und Beratungsgebühren: 10 %

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Da kein DBA mit den DACH-Ländern besteht, ist eine automatische Anrechnung nicht möglich. Ausländische Quellensteuern (zum Beispiel deutsche 25 % Abgeltungsteuer auf Dividenden) können nicht auf namibische Steuern angerechnet werden – was bei rein ausländischen Depots aber ohnehin irrelevant ist, da diese Erträge in Namibia nicht versteuert werden.

Meldepflichten

Kapitalerträge aus Namibia müssen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Ausländische Erträge müssen nicht deklariert werden, eine Dokumentation ist aber zur Sicherheit empfehlenswert.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer/jährliche Abgaben

Die Grundsteuer wird von den lokalen Gemeinden (Local Authorities) erhoben. Die Höhe variiert je nach:

  • Standort der Immobilie
  • Art der Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft)
  • Grundstückswert nach kommunaler Bewertung

In Windhoek liegen die jährlichen Grundsteuern typischerweise zwischen 0,5 % und 2 % des kommunalen Schätzwerts – deutlich unter deutschen Verhältnissen.

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Kauf einer Immobilie fällt die Transfer Duty an:

Kaufpreis (NAD)Steuersatz
0 bis 600.0000 %
600.001 bis 1.000.0001 % auf Betrag über 600.000
1.000.001 bis 2.000.0005 % auf Betrag über 1.000.000
Über 2.000.0008 % auf Betrag über 2.000.000

Bei einem Kaufpreis von 2.500.000 NAD (ca. 125.000 EUR) ergibt sich beispielsweise eine Transfer Duty von etwa 94.000 NAD (ca. 4.700 EUR).

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Eine separate Wertzuwachssteuer existiert nicht. Gewinne aus Immobilienverkäufen werden grundsätzlich nicht besteuert, es sei denn, du betreibst gewerblichen Immobilienhandel.

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen aus namibischen Immobilien unterliegen der normalen Einkommensteuer. Du kannst abziehen:

  • Hypothekenzinsen
  • Reparatur- und Instandhaltungskosten
  • Grundsteuer
  • Versicherungsprämien
  • Verwaltungskosten
  • Abschreibungen (je nach Gebäudetyp 2 % bis 5 % jährlich)

Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien sind in Namibia nicht steuerpflichtig.

Steuervorteile bei Eigennutzung

Die selbst genutzte Immobilie bietet keine direkten Steuervorteile. Anders als in manchen Ländern gibt es keine Abzugsmöglichkeiten für Hypothekenzinsen bei Eigennutzung.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Namibia erhebt keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer. Dies gilt sowohl für Vermögen innerhalb als auch außerhalb Namibias.

Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad: Entfällt – keine Steuer.

Freibeträge: Nicht anwendbar.

Bewertung von Vermögen: Keine steuerliche Bewertung erforderlich.

Internationale Aspekte

Obwohl Namibia keine Erbschaftsteuer erhebt, können andere Länder ihr Besteuerungsrecht geltend machen:

  • Deutschland: Erben mit deutschem Wohnsitz oder deutschem Nachlass unterliegen der deutschen Erbschaftsteuer.
  • Österreich: Keine Erbschaftsteuer, aber Grunderwerbsteuer bei Immobilienübertragungen.
  • Schweiz: Kantonale Erbschaftsteuern können greifen.

Die fehlende Erbschaftsteuer macht Namibia interessant für Vermögensübertragungen – eine sorgfältige Planung unter Berücksichtigung aller beteiligten Länder ist jedoch unerlässlich.

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze

Die namibische Value Added Tax (VAT) beträgt:

  • Regelsteuersatz: 15 %
  • Nullsatz (0 %): Grundnahrungsmittel, Exporte, internationale Transportleistungen
  • Befreit: Finanzdienstleistungen, Bildung, medizinische Leistungen, Wohnraumvermietung

Verglichen mit Deutschland (19 %) oder Österreich (20 %) ist die namibische Mehrwertsteuer moderat.

Kleinunternehmerregelung

Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 500.000 NAD (ca. 25.000 EUR) können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Sie stellen dann keine VAT in Rechnung, können aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

Ab einem Jahresumsatz von 500.000 NAD besteht Registrierungspflicht. Die Anmeldung erfolgt bei der NamRA. Umsatzsteuervoranmeldungen sind in der Regel monatlich abzugeben.

Reverse-Charge-Verfahren

Bei Dienstleistungen von ausländischen Anbietern kann das Reverse-Charge-Verfahren greifen. Der namibische Empfänger schuldet dann die VAT und muss sie selbst an die NamRA abführen.

8. Weitere relevante Steuern

Luxussteuer

Namibia erhebt keine spezifische Luxussteuer auf Konsumgüter.

Kfz-Steuer

Bei der Zulassung eines Fahrzeugs fallen Gebühren an:

  • Erstzulassung: abhängig vom Fahrzeugwert
  • Jährliche Erneuerung: moderate Gebühren (einige hundert NAD)
  • Kraftstoffsteuer: im Benzin-/Dieselpreis enthalten

Touristensteuer

Namibia erhebt eine Tourismusabgabe auf Unterkunftspreise. Diese beträgt 2 % des Übernachtungspreises und wird von Hotels und Lodges erhoben.

Sondersteuern

Export Levy: Auf bestimmte Rohstoffe und unverarbeitete Güter.

Environmental Tax: Auf Plastiktüten und bestimmte Einwegprodukte.

Gambling Tax: 20 % auf Glücksspielgewinne von Betreibern.

Carbon Tax: Derzeit in Diskussion, noch nicht eingeführt.

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Das Territorialprinzip bietet die beste Gestaltungsmöglichkeit: Strukturiere dein Einkommen so, dass es aus ausländischen Quellen stammt. Konkret:

  • Halte ausländische Depots und Konten bei
  • Erziele Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien
  • Arbeite für ausländische Kunden statt für namibische
  • Beziehe Renten und Pensionen aus dem Ausland

Timing des Umzugs

Plane deinen Umzug steuerlich optimal:

  • Realisiere Kapitalgewinne vor dem Umzug (falls im Heimatland günstiger besteuert) oder danach (falls Namibia günstiger)
  • Beachte die Wegzugsbesteuerung für Unternehmensanteile
  • Dokumentiere den exakten Umzugszeitpunkt sorgfältig
  • Kündige deinen Wohnsitz im Heimatland offiziell ab

Günstige Unternehmensformen

Für Unternehmer in Namibia bieten sich an:

  • Sole Proprietorship (Einzelunternehmen): Einfach zu gründen, Gewinne werden mit persönlichem Steuersatz versteuert.
  • Close Corporation (CC): Bis zu 10 Gesellschafter, Körperschaftsteuer 32 %, bei Gewinnausschüttung zusätzlich 10 % Quellensteuer.
  • Private Company (Pty Ltd): Standardform für größere Unternehmen, 32 % Körperschaftsteuer.

Nutzung von Steuerfreibeträgen

Maximiere deine Steuervorteile:

  • Nutze den Grundfreibetrag von 50.000 NAD
  • Investiere in genehmigte Pensionsfonds (bis 12,5 % des Einkommens absetzbar)
  • Spende an registrierte Organisationen

Holding-Strukturen

Namibia ist kein klassischer Holding-Standort. Die 20 % Quellensteuer auf Dividenden an Ausländer und die 32 % Körperschaftsteuer machen andere Jurisdiktionen attraktiver. Für reine Verwaltungsholdings eignen sich eher Mauritius, die Niederlande oder Singapur.

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die wichtigsten Fristen:

ArtFrist
Steuererklärung (Papier)30. Juni des Folgejahres
Steuererklärung (elektronisch)30. September des Folgejahres
VorauszahlungenVierteljährlich (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember)

Benötigte Unterlagen

Für deine Steuererklärung brauchst du:

  • ITR12-Formular (Individual Income Tax Return)
  • Einkommensnachweise (IRP5 vom Arbeitgeber)
  • Kontoauszüge
  • Belege für absetzbare Ausgaben
  • Rentenbescheide
  • Nachweis über ausländische Einkünfte (zur Dokumentation des Territorialprinzips)

Online-Portale

Die Namibia Revenue Agency bietet ein Online-Portal unter www.namra.org.na für:

  • Registrierung als Steuerpflichtiger
  • Einreichung der Steuererklärung
  • Zahlung von Steuern
  • Statusabfragen

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Für einfache Angestelltenverhältnisse kannst du die Steuererklärung selbst erstellen. Bei komplexeren Situationen – internationale Einkünfte, Unternehmertum, Immobilien – empfiehlt sich ein lokaler Steuerberater. Die Kosten liegen typischerweise bei 1.500 bis 5.000 NAD (75 bis 250 EUR) für eine private Steuererklärung.

Strafen bei Verspätung

  • Verspätete Abgabe: 100 NAD pro Tag, maximal 12.000 NAD
  • Verspätete Zahlung: 10 % Zuschlag plus Zinsen (Leitzins + 2 %)
  • Unterlassene Registrierung: bis zu 40.000 NAD Strafe

11. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherung

Namibia hat kein gesetzliches Krankenversicherungssystem mit Pflichtbeiträgen. Die medizinische Versorgung erfolgt über:

  • Private Krankenversicherungen (Medical Aid Schemes)
  • Staatliche Krankenhäuser (für alle zugänglich, aber oft überlastet)
  • Private Kliniken (gegen Bezahlung oder mit privater Versicherung)

Typische Kosten für private Krankenversicherung: 1.500 bis 6.000 NAD (75 bis 300 EUR) pro Monat, je nach Deckungsumfang und Alter.

Rentenversicherung

Die Social Security Commission (SSC) verwaltet ein Grundsicherungssystem:

  • Beitrag Arbeitnehmer: 0,9 % des Gehalts (max. 81 NAD/Monat)
  • Beitrag Arbeitgeber: 0,9 % (max. 81 NAD/Monat)
  • Leistungen: Rente, Mutterschaftsgeld, Sterbegeld

Die staatliche Rente ist minimal und reicht nicht für den Lebensunterhalt. Private Vorsorge ist unerlässlich.

Arbeitslosenversicherung

Eine staatliche Arbeitslosenversicherung existiert nicht. Die Social Security zahlt bei Arbeitslosigkeit keine Leistungen.

Pflegeversicherung

Namibia kennt keine Pflegeversicherung. Pflegeleistungen müssen privat finanziert werden.

Gesamtbelastung vs. DACH-Länder

AbgabeNamibiaDeutschlandSchweizÖsterreich
KrankenversicherungPrivat (ca. 3 bis 5 % des Einkommens)ca. 15 %ca. 5 bis 8 %ca. 15 %
Rentenversicherung0,9 %9,3 %ca. 5 bis 6 %10,25 %
Arbeitslosenversicherung0 %1,3 %ca. 1 %3 %
Pflegeversicherung0 %1,7 bis 2,3 %0 %0 %
Gesamtca. 4 bis 6 %ca. 21 %ca. 11 bis 15 %ca. 18 %

Die Sozialabgaben in Namibia sind deutlich niedriger – allerdings musst du private Vorsorge selbst organisieren und finanzieren.

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung

SteuerartNamibiaDeutschlandSchweizÖsterreich
Spitzensteuersatz37 %45 % (+5,5 % Soli)11,5 bis 41 % (kantonsabhängig)55 %
Körperschaftsteuer32 %ca. 30 %11,5 bis 21,6 %23 %
Kapitalertragsteuer0 % (ausländ.) / 10 % (inländ.)25 % + SoliVermögenssteuer27,5 %
Mehrwertsteuer15 %19 %8,1 %20 %
Erbschaftsteuer0 %7 bis 50 %Kantonal 0 bis 50 %0 % (Meldepflicht)
Vermögensteuer0 %0 %Kantonal 0,1 bis 1 %0 %

Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen

Beispiel 1: Angestellter mit 60.000 EUR Jahresbrutto (lokales Einkommen)

  • Namibia: ca. 12.500 EUR Einkommensteuer (effektiv ca. 21 %)
  • Deutschland: ca. 15.000 EUR Steuern + ca. 12.600 EUR Sozialabgaben
  • Österreich: ca. 14.500 EUR Steuern + ca. 10.800 EUR Sozialabgaben
  • Schweiz (Zürich): ca. 9.000 EUR Steuern + ca. 7.500 EUR Sozialabgaben

Beispiel 2: Rentner mit 30.000 EUR ausländischer Rente

  • Namibia: 0 EUR (Territorialprinzip)
  • Besteuerung im Quellland: Abhängig von den dortigen Regeln

Beispiel 3: Digitaler Nomade mit 80.000 EUR Einkommen aus dem Ausland

  • Namibia: 0 EUR (Territorialprinzip)
  • Deutschland (bei Wohnsitz dort): ca. 22.000 EUR Steuern + Sozialabgaben

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile Namibias:

  • Territorialprinzip: Ausländische Einkünfte steuerfrei
  • Keine Vermögensteuer
  • Keine Erbschaftsteuer
  • Niedrige Sozialabgaben
  • Moderate Mehrwertsteuer
  • Überschaubares Steuersystem

Nachteile Namibias:

  • Kein DBA mit DACH-Ländern (komplizierte Steuerplanung)
  • Wegzugsbesteuerung ohne Stundungsmöglichkeit
  • Geringe Steuerfreibeträge
  • Private Vorsorge muss selbst organisiert werden
  • Begrenzte Infrastruktur und Dienstleistungen

Fazit

Namibia ist steuerlich besonders attraktiv für drei Auswanderer-Typen:

Rentner profitieren am stärksten: Ausländische Renten bleiben steuerfrei, keine Vermögensteuer belastet das angesparte Kapital, und die niedrigen Lebenshaltungskosten dehnen das Budget. Die fehlende Erbschaftsteuer macht Namibia zudem interessant für die Vermögensweitergabe.

Digitale Nomaden und Remote-Arbeiter können das Territorialprinzip voll ausnutzen: Arbeitest du für ausländische Kunden, zahlst du in Namibia keine Einkommensteuer. Die Zeitzone passt gut für die Zusammenarbeit mit Europa.

Investoren mit ausländischem Portfolio behalten ihre Dividenden, Zinsen und Kursgewinne steuerfrei – ein enormer Vorteil gegenüber den DACH-Ländern.

Weniger geeignet ist Namibia für Unternehmer, die primär auf dem lokalen Markt aktiv sein wollen. Die 32 % Körperschaftsteuer sind nicht besonders niedrig, und der kleine Binnenmarkt begrenzt das Wachstumspotenzial.

Wichtig zu beachten: Das fehlende Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz erfordert eine sorgfältige Steuerplanung. Die Wegzugsbesteuerung bei Unternehmensanteilen ist ohne Stundung sofort fällig. Lass dich vor dem Umzug umfassend beraten – sowohl im aktuellen Wohnsitzland als auch in Namibia.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Namibia

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Namibia, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Muss ich meine deutsche Rente in Namibia versteuern?

Nein, ausländische Renten sind in Namibia dank des Territorialprinzips steuerfrei. Deutschland behält allerdings sein Besteuerungsrecht und besteuert die Rente nach deutschen Regeln für beschränkt Steuerpflichtige.

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Namibia?

Die Einkommensteuer ist progressiv gestaffelt von 0 % (bis 50.000 NAD) bis maximal 37 % (ab 1.500.000 NAD). Bei einem durchschnittlichen lokalen Einkommen liegt der effektive Steuersatz meist zwischen 20 % und 30 %.

Gibt es in Namibia eine Vermögensteuer?

Nein, Namibia erhebt keine Vermögensteuer. Dein weltweites Vermögen wird nicht jährlich besteuert.

Was bedeutet das Territorialprinzip für mich?

Das Territorialprinzip bedeutet, dass nur in Namibia erwirtschaftete Einkünfte der namibischen Steuer unterliegen. Einkommen aus ausländischen Quellen – Dividenden, Zinsen, Mieten, Renten – bleiben steuerfrei.

Brauche ich einen Steuerberater in Namibia?

Für einfache Fälle (Angestellte mit lokalem Einkommen) reicht oft die eigene Steuererklärung. Bei internationalen Einkünften, Unternehmertum oder Immobilieneigentum empfiehlt sich professionelle Unterstützung.

Wie hoch sind die Sozialabgaben in Namibia?

Die Pflichtabgaben sind minimal: nur 0,9 % für die Social Security, gedeckelt bei 81 NAD monatlich. Private Krankenversicherung kostet zusätzlich 75 bis 300 EUR im Monat.

Hat Namibia ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?

Nein, weder mit Deutschland noch mit Österreich oder der Schweiz besteht ein DBA. Dies erfordert besondere Sorgfalt bei der Steuerplanung und der Dokumentation des Wegzugs.

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Zuletzt aktualisiert: 26. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)