Myanmar, das frühere Burma, präsentiert sich steuerlich als Land im Umbruch. Nach Jahren der Isolation öffnet sich das südostasiatische Land langsam, doch die politische Instabilität seit 2021 prägt auch das Steuersystem. Die Steuerlandschaft unterscheidet sich fundamental von den DACH-Ländern: niedrigere Steuersätze treffen auf eine weniger entwickelte Infrastruktur und erhebliche bürokratische Hürden.

Das myanmarische Steuersystem basiert auf dem Income Tax Law von 1974, das mehrfach novelliert wurde. Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz fallen die nominalen Steuersätze moderat aus, wobei der Spitzensteuersatz bei 25 % liegt. Allerdings kompensiert die Komplexität der Verwaltung und die eingeschränkte Rechtssicherheit diese Vorteile teilweise. Für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum ist Myanmar derzeit nur bedingt attraktiv, da die politische Lage, eingeschränkte Bankdienstleistungen und Währungsrisiken die steuerlichen Vorteile überlagern.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Myanmar gilt als steuerlich ansässig, wer sich mindestens 183 Tage innerhalb eines Steuerjahres im Land aufhält. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Steuerresidenten unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der myanmarischen Besteuerung, während Nicht-Residenten nur auf Einkünfte aus myanmarischen Quellen besteuert werden.
Die 183-Tage-Regel wird strikt angewandt, wobei auch Teilaufenthalte gezählt werden. Zusätzlich können weitere Faktoren wie der gewöhnliche Aufenthalt, familiäre Bindungen und der Mittelpunkt der Lebensinteressen herangezogen werden. Myanmarische Staatsbürger gelten grundsätzlich als Steuerresidenten, unabhängig von ihrer tatsächlichen Aufenthaltsdauer.
Doppelbesteuerungsabkommen
Myanmar hat Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Ländern abgeschlossen, darunter Singapur, Malaysia, Thailand, Vietnam, Indien, das Vereinigte Königreich und Südkorea. Mit Deutschland, Österreich und der Schweiz bestehen keine Doppelbesteuerungsabkommen. Dies bedeutet für Auswanderer aus dem DACH-Raum ein erhöhtes Risiko der Doppelbesteuerung, das nur durch unilaterale Anrechnungsmethoden im Herkunftsland gemildert werden kann.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Bei einem Wegzug aus Deutschland greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 %. Da kein DBA mit Myanmar existiert, entfällt die Möglichkeit einer Stundung. Österreich besteuert ebenfalls stille Reserven beim Wegzug in Drittstaaten, wobei eine Ratenzahlung über sieben Jahre möglich ist. Die Schweiz kennt keine allgemeine Wegzugsbesteuerung, jedoch können kantonale Besonderheiten bei der Aufgabe des Wohnsitzes relevant werden.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Myanmar wendet ein progressives Einkommensteuersystem mit Sätzen von 0 bis 25 % an. Die Steuerstufen für das Steuerjahr 2024/2025 gestalten sich wie folgt:
- Einkommen bis 2 Millionen Kyat bleibt steuerfrei, der Grundfreibetrag entspricht damit etwa 900 Euro.
- Von 2 bis 5 Millionen Kyat gilt ein Steuersatz von 5 %,
- von 5 bis 10 Millionen Kyat 10 %,
- von 10 bis 20 Millionen Kyat 15 %,
- von 20 bis 30 Millionen Kyat 20 %
- und ab 30 Millionen Kyat greift der Spitzensteuersatz von 25 %.
Das Steuerjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Steuererklärung muss bis Ende März des Folgejahres eingereicht werden. Vorauszahlungen sind quartalsweise zu leisten, wobei die genauen Modalitäten von der Art der Einkünfte abhängen.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer unterliegen dem Quellensteuerabzug durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer monatlich einzubehalten und an das Internal Revenue Department abzuführen. Die Abgabe erfolgt innerhalb von 15 Tagen nach Monatsende.
Die Sozialversicherungsbeiträge in Myanmar sind vergleichsweise niedrig. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 2 % des Bruttogehalts, gedeckelt auf 6.000 Kyat monatlich. Der Arbeitgeberanteil liegt bei 3 %, gedeckelt auf 9.000 Kyat. Diese Beiträge decken Krankenversicherung, Arbeitsunfallversicherung und eine Grundabsicherung.
Als Werbungskosten können Arbeitnehmer einen pauschalen Abzug von 20 % des Bruttoeinkommens geltend machen, maximal jedoch 10 Millionen Kyat. Spezifische Fahrtkosten oder Pendlerpauschalen existieren nicht. Zusätzlich sind Spenden an registrierte religiöse Organisationen und Wohltätigkeitseinrichtungen bis zu einer bestimmten Höhe absetzbar.
Digitale Nomaden
Myanmar bietet derzeit kein spezifisches Visum für digitale Nomaden an. Die verfügbaren Optionen beschränken sich auf Touristenvisa mit einer Gültigkeit von 28 Tagen, Business-Visa für bis zu 70 Tage und Social-Visa für längere Aufenthalte. Keines dieser Visa erlaubt offiziell die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Land.
Für digitale Nomaden, die dennoch in Myanmar arbeiten möchten, ist die steuerliche Situation komplex. Theoretisch müssten Einkünfte, die während des Aufenthalts erzielt werden, versteuert werden, wenn der Aufenthalt 183 Tage überschreitet. In der Praxis ist die Durchsetzung jedoch schwierig, und viele digitale Nomaden operieren in einer rechtlichen Grauzone. Von dieser Vorgehensweise ist abzuraten, da sie mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden ist.
Die Infrastruktur für Remote-Arbeit in Myanmar ist eingeschränkt. Internetverbindungen sind instabil, internationale Banküberweisungen schwierig, und der Zugang zu bestimmten Websites und Diensten kann blockiert sein. Diese praktischen Hürden machen Myanmar für digitale Nomaden wenig attraktiv.
Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige werden mit dem gleichen progressiven Tarif wie Angestellte besteuert. Die Besteuerung erfolgt auf den Nettogewinn nach Abzug der Betriebsausgaben. Eine Gewerbesteuer im deutschen Sinne existiert nicht.
Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft fällt Körperschaftsteuer in Höhe von 22 % an. Dieser Satz gilt für inländische und ausländische Unternehmen gleichermaßen. Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen können von ermäßigten Sätzen oder Steuerbefreiungen profitieren, wobei diese Vergünstigungen an Investitionsvolumen und Branche geknüpft sind.
Zu den Buchführungspflichten gehört die Führung ordnungsgemäßer Geschäftsbücher in myanmarischer Sprache oder Englisch. Jahresabschlüsse müssen von registrierten Wirtschaftsprüfern testiert werden. Die Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen beträgt mindestens fünf Jahre.
Absetzbare Betriebsausgaben umfassen alle Aufwendungen, die zur Erzielung des Einkommens notwendig sind, darunter Mieten, Gehälter, Materialkosten, Abschreibungen und angemessene Reisekosten. Repräsentationsaufwendungen sind nur eingeschränkt abzugsfähig. Zinsen auf Geschäftskredite können abgesetzt werden, unterliegen jedoch Thin-Capitalization-Regeln.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Kapitaleinkünfte werden in Myanmar unterschiedlich behandelt. Zinserträge unterliegen einem Quellensteuerabzug von 15 % bei Zahlung durch myanmarische Institutionen. Dividenden von myanmarischen Unternehmen werden mit 0 % besteuert, da sie bereits auf Unternehmensebene versteuert wurden. Dividenden aus ausländischen Quellen sind hingegen mit dem regulären Einkommensteuertarif zu versteuern.
Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren werden als Kapitalgewinne mit 10 % besteuert. Dies gilt für den Verkauf von Anteilen an myanmarischen Unternehmen. Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Wertpapiere fallen unter das reguläre Einkommen und werden mit bis zu 25 % besteuert.
Immobilienverkäufe unterliegen einer Kapitalertragssteuer von 10 % auf den Gewinn. Bei Verkäufen innerhalb eines Jahres nach Erwerb kann der Satz auf 30 % steigen, um Spekulationen einzudämmen.
Ausländische Depots müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch entsprechende Nachweise. Da keine DBA mit DACH-Ländern bestehen, kann es zu einer Mehrfachbesteuerung kommen.
Rentner
Die Besteuerung von Renten aus dem Ausland richtet sich nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif. Deutsche gesetzliche Renten werden nach dem DBA Deutschland-Myanmar, das nicht existiert, grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert. Deutschland behält sich jedoch das Besteuerungsrecht für bestimmte Rentenarten vor, sodass deutsche Rentner in Myanmar möglicherweise in beiden Ländern steuerpflichtig werden.
Schweizer AHV-Renten werden ebenfalls nach dem Ansässigkeitsprinzip besteuert, wobei die Schweiz keine Quellensteuer auf AHV-Renten erhebt. Österreichische Pensionen unterliegen ähnlichen Regeln, wobei Beamtenpensionen häufig im Quellenstaat verbleiben.
Private Rentenversicherungen und Pensionen werden nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif besteuert. Ein spezifischer Altersfreibetrag existiert in Myanmar nicht, jedoch profitieren Rentner vom allgemeinen Grundfreibetrag von 2 Millionen Kyat.
3. Vermögensteuer
Myanmar erhebt keine allgemeine Vermögensteuer. Es existiert weder eine jährliche Abgabe auf das Nettovermögen noch eine Luxussteuer auf Vermögenswerte wie Yachten oder Kunstsammlungen. Dies unterscheidet sich deutlich von einigen DACH-Ländern, wobei auch Deutschland und Österreich derzeit keine Vermögensteuer erheben, die Schweiz jedoch kantonale Vermögensteuern kennt.
Immobilienvermögen unterliegt der jährlichen Grundsteuer, die jedoch separat behandelt wird und nicht als allgemeine Vermögensteuer klassifiziert wird. Bankguthaben, Wertpapiere und andere Finanzanlagen bleiben von einer Vermögensbesteuerung verschont.
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
Myanmar unterscheidet bei der Besteuerung von Kapitalerträgen zwischen verschiedenen Anlageformen. Aktiengewinne aus dem Verkauf von Anteilen an myanmarischen Unternehmen werden mit 10 % besteuert. Gewinne aus Öl- und Gasgeschäften können Sätzen von 40 bis 50 % unterliegen.
Zinserträge aus myanmarischen Quellen unterliegen einer Quellensteuer von 15 %, die als Vorauszahlung auf die endgültige Steuerschuld angerechnet wird. Dividenden von myanmarischen Unternehmen sind für den Empfänger steuerfrei, da eine Besteuerung bereits auf Unternehmensebene erfolgt ist.
Quellensteuer und Anrechnung
Die Quellensteuersätze in Myanmar betragen 15 % auf Zinsen, 0 % auf Dividenden, 15 % auf Lizenzgebühren und 2,5 % auf bestimmte Dienstleistungen. Diese Sätze können durch Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden, was für DACH-Auswanderer mangels entsprechender Abkommen nicht relevant ist.
Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch den Nachweis der tatsächlichen Besteuerung im Ausland. Da keine DBA mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz bestehen, können sich komplexe Situationen ergeben, in denen eine vollständige Anrechnung nicht möglich ist.
Meldepflichten
Steuerpflichtige müssen alle Kapitaleinkünfte in ihrer jährlichen Steuererklärung angeben. Ausländische Konten und Depots unterliegen einer Offenlegungspflicht. Die Nichtangabe kann zu Strafen und Nachforderungen führen. Myanmar hat kein automatisches Informationsaustauschsystem mit DACH-Ländern implementiert.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer
Die jährliche Grundsteuer in Myanmar variiert je nach Lage und Nutzung der Immobilie. In städtischen Gebieten wie Yangon beträgt sie zwischen 0,5 und 2 % des geschätzten Jahreswertes der Immobilie. Die Bewertung erfolgt durch die kommunalen Behörden und kann von Marktpreisen abweichen. Zusätzlich fallen Gebühren für öffentliche Dienstleistungen wie Straßenreinigung und Abfallentsorgung an.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf von Immobilien fällt eine Stempelsteuer von 5 % des Kaufpreises oder des geschätzten Wertes an, je nachdem welcher höher ist. Zusätzlich werden Registrierungsgebühren von etwa 1 % erhoben. Für ausländische Käufer gelten erhebliche Einschränkungen: Der direkte Erwerb von Land ist Ausländern grundsätzlich untersagt. Möglich ist der Erwerb von Eigentumswohnungen in bestimmten genehmigten Gebäuden, wobei maximal 40 % der Einheiten an Ausländer verkauft werden dürfen.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Gewinne aus Immobilienverkäufen unterliegen einer Kapitalertragssteuer von 10 %. Bei Verkäufen innerhalb eines Jahres nach Erwerb erhöht sich der Satz auf 30 %, um kurzfristige Spekulationen zu unterbinden. Als Bemessungsgrundlage dient die Differenz zwischen Verkaufspreis und ursprünglichem Erwerbspreis, wobei bestimmte Kosten wie Maklergebühren und Renovierungen abgezogen werden können.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen werden als reguläres Einkommen besteuert und unterliegen dem progressiven Tarif von 0 bis 25 %. Absetzbar sind Kosten für Instandhaltung, Verwaltung, Abschreibungen und Finanzierungszinsen. Bei Vermietung an ausländische Mieter kann zusätzlich eine Quellensteuer von 15 % anfallen, die vom Mieter einzubehalten ist.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Myanmar erhebt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Vermögensübertragungen durch Erbschaft oder Schenkung sind steuerfrei, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad oder der Höhe des übertragenen Vermögens. Dies stellt einen erheblichen Vorteil gegenüber Deutschland und Österreich dar, wo Erbschaften und Schenkungen der Besteuerung unterliegen.
Allerdings ist zu beachten, dass Erbschaften aus Myanmar in DACH-Ländern steuerpflichtig sein können, wenn der Erbe dort steuerlich ansässig ist. Deutsche Erben beispielsweise unterliegen mit ihrem weltweiten Erwerb der deutschen Erbschaftsteuer. Da kein DBA besteht, kann eine Doppelbesteuerung, falls Myanmar künftig eine solche Steuer einführt, nicht ausgeschlossen werden.
Bei der Übertragung von Immobilien fallen dennoch Registrierungsgebühren und Stempelsteuern an, die die Gesamtkosten erhöhen können. Die Bewertung des Nachlasses erfolgt nach myanmarischem Recht, was bei grenzüberschreitenden Erbfällen zu Komplikationen führen kann.
7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
Commercial Tax
Myanmar erhebt keine Mehrwertsteuer im europäischen Sinne, sondern eine Commercial Tax, die einer einphasigen Umsatzsteuer ähnelt. Der Standardsatz beträgt 5 % und wird auf den Verkauf von Waren und bestimmte Dienstleistungen erhoben. Für bestimmte Güter wie Zigaretten, Alkohol und Kraftstoffe gelten erhöhte Sätze von bis zu 80 %.
Einige Waren und Dienstleistungen sind von der Commercial Tax befreit, darunter landwirtschaftliche Grunderzeugnisse, Bildungsdienstleistungen und medizinische Leistungen. Exporte sind ebenfalls befreit, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
Registrierungspflicht
Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 50 Millionen Kyat müssen sich für die Commercial Tax registrieren. Kleinunternehmer unterhalb dieser Schwelle sind von der Registrierungspflicht befreit, können sich jedoch freiwillig registrieren lassen.
Unterschiede zum DACH-System
Im Gegensatz zur europäischen Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug ist die Commercial Tax eine kumulative Steuer ohne umfassendes Vorsteuerabzugssystem. Dies kann bei längeren Produktionsketten zu einer Kaskadenbesteuerung führen. Für Unternehmer aus DACH-Ländern bedeutet dies eine Umstellung von den gewohnten Mehrwertsteuermechanismen.
8. Weitere relevante Steuern
Specific Goods Tax
Auf bestimmte Luxusgüter und Genussmittel wird eine Specific Goods Tax erhoben. Diese betrifft Tabakwaren mit Sätzen von 60 bis 120 %, alkoholische Getränke mit 50 bis 60 %, Kraftfahrzeuge mit 25 bis 50 % je nach Hubraum und Edelsteine mit 15 bis 30 %. Diese Steuer wird zusätzlich zur Commercial Tax erhoben.
Kfz-Steuer
Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer richtet sich nach Fahrzeugtyp und Hubraum. Personenkraftwagen werden mit etwa 30.000 bis 150.000 Kyat jährlich besteuert. Importierte Fahrzeuge unterliegen zusätzlich hohen Einfuhrzöllen und Luxussteuern, die den Gesamtpreis erheblich erhöhen können.
Stempelsteuer
Auf verschiedene Rechtsdokumente wird eine Stempelsteuer erhoben. Verträge unterliegen Sätzen von 0,5 bis 5 %, Hypotheken 0,5 %, und Versicherungspolicen 0,1 %. Die Stempelsteuer muss vor oder bei Abschluss des Dokuments entrichtet werden.
Touristenbezogene Abgaben
Spezifische Touristensteuern existieren nicht, jedoch werden in Hotels und touristischen Einrichtungen die Commercial Tax von 5 % und eine Service Charge von 10 % erhoben. Eintritte zu touristischen Stätten wie den Tempeln von Bagan werden in US-Dollar berechnet und unterliegen unterschiedlichen Preisen für Ausländer.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Die Steueroptimierung in Myanmar ist aufgrund der vergleichsweise einfachen Steuerstruktur begrenzt. Der wichtigste Faktor ist die Vermeidung der Steuerresidenz, wenn das Welteinkommen nicht in Myanmar versteuert werden soll. Bei einem Aufenthalt von weniger als 183 Tagen werden nur myanmarische Einkünfte besteuert.
Für Unternehmer bieten Sonderwirtschaftszonen wie Thilawa steuerliche Vorteile. Unternehmen in diesen Zonen können von Steuerbefreiungen für fünf bis sieben Jahre profitieren, gefolgt von ermäßigten Sätzen für weitere Jahre. Die Qualifikation erfordert jedoch erhebliche Investitionen und Arbeitsplatzschaffung.
Timing des Umzugs
Der optimale Zeitpunkt für einen Umzug nach Myanmar sollte steuerliche Aspekte in beiden Ländern berücksichtigen. Ein Wegzug aus DACH-Ländern zum Jahresende kann die Steuerlast im Abzugsjahr minimieren. Die Ankunft in Myanmar sollte so geplant werden, dass die 183-Tage-Schwelle im ersten Jahr nicht überschritten wird, sofern dies gewünscht ist.
Unternehmensstrukturen
Die gängigsten Unternehmensformen für Ausländer sind die Private Limited Company und die Branch Office. Eine Private Limited Company erfordert ein Mindestkapital von 150.000 US-Dollar für bestimmte Geschäftstätigkeiten und bietet die Möglichkeit, Gewinne als steuerfreie Dividenden auszuschütten.
Holding-Strukturen spielen in Myanmar eine untergeordnete Rolle, da keine Beteiligungsprivilegien oder Gruppenbesteuerung existieren. Internationale Strukturen mit Zwischenholdings in Ländern mit DBA zu Myanmar wie Singapur können jedoch zur Quellensteueroptimierung genutzt werden.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die jährliche Einkommensteuererklärung muss bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Für Unternehmen mit abweichendem Geschäftsjahr gelten entsprechend angepasste Fristen. Quartalsweise Vorauszahlungen sind jeweils innerhalb von 15 Tagen nach Quartalsende fällig.
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung werden folgende Unterlagen benötigt: Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen oder Geschäftsabschlüsse, Nachweise über ausländische Einkünfte mit beglaubigter Übersetzung, Belege für absetzbare Aufwendungen, Kontoauszüge und Vermögensaufstellungen sowie Kopien des Passes und der Aufenthaltserlaubnis.
Einreichung und Beratung
Die Einreichung erfolgt beim zuständigen Township Tax Office oder beim Large Taxpayers‘ Office für Großunternehmen. Online-Portale sind in Myanmar noch nicht flächendeckend verfügbar, die meisten Erklärungen werden in Papierform eingereicht.
Die Hinzuziehung eines lokalen Steuerberaters ist dringend empfohlen. Die Steuergesetze sind häufig nicht ins Englische übersetzt, und die Interpretation durch die Behörden kann uneinheitlich sein. Ein erfahrener Berater kann auch bei Verhandlungen mit den Steuerbehörden unterstützen.
Strafen bei Verspätung
Verspätete Abgabe der Steuererklärung führt zu Säumniszuschlägen von 10 % der geschuldeten Steuer. Bei Steuerhinterziehung drohen Strafen von bis zu 100 % der hinterzogenen Steuer sowie strafrechtliche Konsequenzen. Zinsen auf verspätete Zahlungen werden mit 1 % pro Monat berechnet.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Sozialversicherungssystem
Myanmar verfügt über ein grundlegendes Sozialversicherungssystem, das durch das Social Security Law von 2012 geregelt wird. Das System deckt Krankenversicherung, Arbeitsunfallversicherung und Mutterschaftsleistungen ab. Eine Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung im europäischen Sinne existieren nicht.
Beitragssätze
Die Beiträge zur Sozialversicherung betragen für Arbeitnehmer 2 % des Bruttogehalts, gedeckelt auf 6.000 Kyat monatlich. Der Arbeitgeberanteil liegt bei 3 %, gedeckelt auf 9.000 Kyat. Die Gesamtbelastung von 5 % liegt damit deutlich unter den DACH-Ländern, wo Sozialversicherungsbeiträge oft 30 bis 40 % der Arbeitskosten ausmachen.
Leistungen
Die Leistungen des myanmarischen Systems sind begrenzt. Die Krankenversicherung deckt grundlegende medizinische Behandlungen in öffentlichen Einrichtungen ab. Für hochwertige medizinische Versorgung ist eine private Zusatzversicherung unerlässlich. Ausländische Arbeitnehmer sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, können jedoch von bilateralen Abkommen profitieren, sofern diese existieren.
Vergleich zu DACH
| Beitrag | Myanmar | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 5 % gesamt | ca. 15 % | ca. 7,7 % | 300 bis 500 CHF/Monat |
| Rentenversicherung | keine | 18,6 % | 22,8 % | 10,6 % (AHV/IV) |
| Arbeitslosenversicherung | keine | 2,4 % | 3 % | 2,2 % |
| Gesamtbelastung | 5 % | ca. 40 % | ca. 38 % | ca. 13 % plus KV |
12. Vergleich zu Deutschland, Österreich und Schweiz
Tabellarischer Steuervergleich
| Steuerart | Myanmar | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 25 % | 45 % | 55 % | bis ca. 40 % |
| Körperschaftsteuer | 22 % | ca. 30 % | 25 % | 12 bis 24 % |
| Kapitalertragssteuer | 10 % | 26,375 % | 27,5 % | 0 % (Privatvermögen) |
| Dividenden | 0 % | 26,375 % | 27,5 % | Teileinkommen |
| Erbschaftsteuer | 0 % | bis 50 % | bis 60 % | 0 bis 50 % (kantonal) |
| Mehrwertsteuer | 5 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Angestellter mit 50.000 Euro Jahresgehalt
In Myanmar würde dieses Einkommen von etwa 120 Millionen Kyat zu einer Einkommensteuer von rund 25 Millionen Kyat führen, entsprechend etwa 10.400 Euro. In Deutschland würde die Belastung bei etwa 11.000 Euro Einkommensteuer plus 10.000 Euro Sozialabgaben liegen.
Beispiel 2: Unternehmer mit 100.000 Euro Gewinn
Bei einer myanmarischen Kapitalgesellschaft würden 22 % Körperschaftsteuer anfallen, also 22.000 Euro. Die anschließende Dividendenausschüttung wäre steuerfrei. In Deutschland würden ca. 30.000 Euro Körperschaft- und Gewerbesteuer plus ca. 18.000 Euro Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttung anfallen.
Beispiel 3: Rentner mit 30.000 Euro Jahresrente
In Myanmar würde die Besteuerung nach dem progressiven Tarif etwa 4.500 Euro betragen. In Deutschland ist die Besteuerung vom Rentenbeginn abhängig und kann bei älteren Rentnern niedriger ausfallen.
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile von Myanmar: Die niedrigen Einkommensteuersätze von maximal 25 % sind attraktiv. Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer erleichtert die Vermögensübertragung. Die geringe Sozialversicherungsbelastung erhöht das Nettoeinkommen. Steuerfreie Dividenden begünstigen Unternehmer und Investoren.
Nachteile von Myanmar: Das Fehlen von DBA mit DACH-Ländern führt zu Doppelbesteuerungsrisiken. Die politische Instabilität gefährdet die Rechtssicherheit. Währungsrisiken durch den schwankenden Kyat sind erheblich. Eingeschränkte Bankdienstleistungen und Kapitaltransferbeschränkungen erschweren die Finanzplanung. Die mangelnde Infrastruktur und Korruption erhöhen die Transaktionskosten.
Fazit
Myanmar präsentiert sich steuerlich als Land mit niedrigen nominalen Steuersätzen, aber erheblichen praktischen Hürden. Für Auswanderer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz überwiegen derzeit die Risiken die steuerlichen Vorteile. Das Fehlen von Doppelbesteuerungsabkommen, die politische Instabilität seit 2021, Währungsrisiken und eingeschränkte Finanzdienstleistungen machen eine Ansiedlung aus steuerlichen Motiven wenig sinnvoll.
Für welche Auswanderertypen könnte Myanmar dennoch interessant sein?
Unternehmer mit spezifischem Geschäftsinteresse in der Region und langfristiger Perspektive könnten von den niedrigen Steuersätzen und Investitionsanreizen profitieren. Rentner, die ein günstiges Leben in exotischer Umgebung suchen und bereit sind, die Einschränkungen zu akzeptieren, finden niedrige Lebenshaltungskosten. Entwicklungshelfer und NGO-Mitarbeiter, die ohnehin im Land tätig sind, profitieren von der geringen Steuerbelastung.
Nicht empfehlenswert ist Myanmar für:
Digitale Nomaden aufgrund der schlechten Infrastruktur und fehlender rechtlicher Grundlage. Vermögende Privatpersonen wegen der Kapitalverkehrskontrollen und politischen Risiken. Investoren mit Fokus auf Kapitalmärkte, da der myanmarische Finanzmarkt unterentwickelt ist.
Die wichtigste Empfehlung lautet: Wer einen Umzug nach Myanmar erwägt, sollte zwingend professionelle Beratung durch Steuerexperten in beiden Ländern einholen. Die komplexe Situation ohne DBA und die sich häufig ändernden Regelungen erfordern individuelle Analyse und kontinuierliche Überwachung.
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FAQ
Muss ich als Deutscher in Myanmar Steuern zahlen, wenn ich weniger als 183 Tage dort bin?
Bei einem Aufenthalt unter 183 Tagen giltst du als Nicht-Resident und musst nur Einkünfte aus myanmarischen Quellen versteuern. Dein weltweites Einkommen bleibt dann außen vor. Allerdings solltest du sicherstellen, dass du weiterhin in Deutschland oder einem anderen Land steuerlich ansässig bist, um nicht in eine Besteuerungslücke zu fallen.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Myanmar und Deutschland?
Nein, zwischen Myanmar und Deutschland, Österreich oder der Schweiz bestehen keine Doppelbesteuerungsabkommen. Dies kann zu einer Doppelbesteuerung führen, die nur durch unilaterale Anrechnungsmethoden im jeweiligen Heimatland gemildert werden kann.
Kann ich als Ausländer in Myanmar Immobilien kaufen?
Der direkte Erwerb von Land ist Ausländern untersagt. Du kannst jedoch Eigentumswohnungen in genehmigten Gebäuden erwerben, wobei maximal 40 % der Einheiten eines Gebäudes an Ausländer verkauft werden dürfen. Alternativ sind langfristige Pachtverträge möglich.
Wie hoch ist die Steuer auf meine deutsche Rente in Myanmar?
Deutsche Renten unterliegen in Myanmar dem progressiven Einkommensteuertarif von 0 bis 25 %. Zusätzlich kann Deutschland aufgrund des fehlenden DBA weiterhin Besteuerungsansprüche erheben. Eine genaue Berechnung erfordert die Analyse deiner individuellen Situation.
Gibt es in Myanmar ein Visum für digitale Nomaden?
Nein, Myanmar bietet kein spezifisches Visum für digitale Nomaden an. Die verfügbaren Visa erlauben offiziell keine Erwerbstätigkeit. Digitale Nomaden müssten auf Business-Visa oder ähnliche Kategorien ausweichen, wobei dies mit rechtlichen Risiken verbunden ist.
Werden Kryptowährungen in Myanmar besteuert?
Kryptowährungen befinden sich in Myanmar in einer rechtlichen Grauzone. Die Zentralbank hat vor deren Nutzung gewarnt, und der legale Status ist unklar. Gewinne aus Kryptowährungen könnten als Kapitalgewinne mit 10 % oder als reguläres Einkommen besteuert werden. Aufgrund der Unsicherheit ist professionelle Beratung unerlässlich.
Was passiert mit meiner Wegzugsbesteuerung aus Deutschland bei Umzug nach Myanmar?
Da kein DBA besteht, entfällt die Möglichkeit einer Stundung der deutschen Wegzugsbesteuerung. Die Steuer auf stille Reserven aus Beteiligungen über 1 % wird sofort fällig. Dies sollte bei der Umzugsplanung unbedingt berücksichtigt werden.
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Zuletzt aktualisiert: 5. Januar 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
