Steuersystem Montenegro für Auswanderer 2026: Umfassender Guide

Montenegro hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der attraktivsten Steuerstandorte Europas entwickelt. Der kleine Balkanstaat an der Adriaküste lockt mit einem der niedrigsten Einkommensteuersätze des Kontinents, einer unkomplizierten Unternehmensgründung und einem angenehmen mediterranen Lebensstil. Mit einer Flat Tax von nur 9 bis 15 % auf Einkommen und einer Körperschaftsteuer von ebenfalls 9 bis 15 % positioniert sich Montenegro als echte Alternative zu klassischen Niedrigsteuerländern.

Das Steuersystem von Montenegro für Auswanderer
Das Steuersystem von Montenegro für Auswanderer

Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz bietet Montenegro erhebliche steuerliche Vorteile. Während in Deutschland Spitzensteuersätze von bis zu 45 % plus Solidaritätszuschlag anfallen können und Österreich mit bis zu 55 % belastet, kennt Montenegro keine solche Progression. Das Steuersystem ist bewusst einfach gehalten, um ausländische Investoren und Fachkräfte anzuziehen. Besonders interessant: Es gibt keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer für nahe Angehörige und sehr moderate Sozialabgaben.

Für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum ist Montenegro aus mehreren Gründen steuerlich attraktiv: Die geografische Nähe ermöglicht schnelle Heimatbesuche, der Euro ist offizielles Zahlungsmittel (obwohl Montenegro nicht EU-Mitglied ist), die Lebenshaltungskosten liegen deutlich unter DACH-Niveau und der EU-Beitrittsprozess schreitet voran. Gleichzeitig solltest du beachten, dass Montenegro noch kein EU-Mitglied ist, was bei Sozialversicherungsfragen und der Anerkennung von Qualifikationen relevant sein kann.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

In Montenegro wirst du als steuerlich ansässig (resident) betrachtet, wenn du einen der folgenden Tatbestände erfüllst:

Du hast deinen ständigen Wohnsitz in Montenegro registriert. Du hältst dich mindestens 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres im Land auf. Der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen liegt in Montenegro, was durch Familie, wirtschaftliche Aktivitäten oder persönliche Bindungen bestimmt wird.

Als steuerlich Ansässiger unterliegst du der unbeschränkten Steuerpflicht, das heißt, dein weltweites Einkommen wird in Montenegro besteuert. Nicht-Ansässige werden hingegen nur mit ihren montenegrinischen Einkünften besteuert.

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Die 183-Tage-Regel wird in Montenegro streng angewendet. Dabei zählen alle Tage der physischen Anwesenheit, unabhängig davon, ob du einen Wohnsitz angemeldet hast oder nicht. Auch An- und Abreisetage werden mitgezählt.

Neben der reinen Aufenthaltsdauer prüfen die montenegrinischen Behörden weitere Faktoren wie den Standort deiner Immobilie, den Wohnort deiner Familie, den Ort deiner wirtschaftlichen Aktivitäten und deine sozialen Bindungen. Bei Grenzfällen kann die Steuerbehörde eine Gesamtbetrachtung vornehmen.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DACH-Ländern

Montenegro hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit allen drei DACH-Ländern abgeschlossen:

Mit Deutschland besteht seit 2017 ein umfassendes DBA, das die Besteuerung von Arbeitseinkommen, Renten, Kapitalerträgen und Unternehmensgewinnen regelt. Das Abkommen folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen und sieht für die meisten Einkunftsarten die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat vor.

Österreich hat ebenfalls ein DBA mit Montenegro, das ähnliche Regelungen enthält. Besonders relevant ist hier die Behandlung von Pensionen und Renten.

Mit der Schweiz existiert gleichfalls ein Doppelbesteuerungsabkommen, das Schweizer Auswanderern Rechtssicherheit bietet.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Beim Umzug nach Montenegro musst du die Wegzugsbesteuerung deines Herkunftslandes beachten:

Deutschland besteuert bei Wegzug ins Nicht-EU/EWR-Ausland (wie Montenegro) die stillen Reserven in Kapitalgesellschaftsanteilen ab 1 % Beteiligung sofort. Eine Stundung ist möglich, aber die Steuer wird fällig. Bei Wegzug in ein EU/EWR-Land gibt es Ratenzahlungsoptionen, die für Montenegro nicht gelten.

Österreich kennt eine ähnliche Wegzugsbesteuerung für wesentliche Beteiligungen (ab 1 %). Da Montenegro nicht zur EU gehört, erfolgt die Besteuerung der stillen Reserven grundsätzlich sofort.

Die Schweiz erhebt keine Wegzugsbesteuerung auf Bundes- und Kantonsebene, allerdings kann bei pauschaler Besteuerung eine Nachbesteuerung erfolgen.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Montenegro hat 2022 sein Einkommensteuersystem reformiert und ein progressives System mit niedrigen Sätzen eingeführt. Die aktuellen Steuersätze für natürliche Personen sind:

Für Jahreseinkommen bis 8.400 Euro gilt ein Steuersatz von 9 %. Für Jahreseinkommen über 8.400 Euro bis 12.000 Euro beträgt der Steuersatz 12 %. Für Jahreseinkommen über 12.000 Euro liegt der Steuersatz bei 15 %.

Der Grundfreibetrag beträgt derzeit etwa 780 Euro jährlich. Zusätzlich können verschiedene persönliche Abzüge geltend gemacht werden, etwa für unterhaltsberechtigte Familienmitglieder.

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Einkommensteuer wird monatlich vom Arbeitgeber einbehalten oder vierteljährlich für Selbstständige abgeführt. Die jährliche Steuererklärung muss bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden.

Arbeitnehmer

Wenn du als Arbeitnehmer in Montenegro tätig bist, wird die Einkommensteuer direkt vom Bruttolohn abgezogen. Dein Arbeitgeber fungiert als Steueragent und führt die Steuer monatlich an die Steuerbehörde ab.

Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer betragen insgesamt etwa 24 % des Bruttolohns, wobei der Arbeitnehmeranteil bei ungefähr 15 % liegt und der Arbeitgeberanteil bei etwa 9,3 %. Diese setzen sich zusammen aus Rentenversicherung (15 % Arbeitnehmer, 5,5 % Arbeitgeber), Krankenversicherung (8,5 % Arbeitgeber) und Arbeitslosenversicherung (0,5 % Arbeitnehmer, 0,5 % Arbeitgeber).

Als absetzbare Werbungskosten kannst du unter anderem berufsbedingte Fortbildungskosten und Arbeitsmittel geltend machen. Eine Pendlerpauschale wie in Deutschland existiert in Montenegro nicht in vergleichbarer Form. Fahrtkosten können jedoch in bestimmten Fällen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.

Digitale Nomaden

Montenegro hat erkannt, dass digitale Nomaden eine interessante Zielgruppe darstellen. Das Land bietet zwar kein spezielles Digital-Nomad-Visum wie Portugal oder Kroatien, ermöglicht aber ausländischen Selbstständigen eine relativ unkomplizierte Arbeitserlaubnis.

Als digitaler Nomade mit steuerlichem Wohnsitz in Montenegro musst du dein weltweites Einkommen versteuern. Arbeitest du für ausländische Kunden, gilt das Einkommen als in Montenegro erwirtschaftet, wenn du deine Tätigkeit von Montenegro aus ausübst.

Die praktikabelste Lösung für digitale Nomaden ist oft die Gründung eines montenegrinischen Einzelunternehmens (preduzetnik) oder einer kleinen Kapitalgesellschaft (DOO). Dadurch kannst du legal Rechnungen stellen und von den niedrigen Steuersätzen profitieren.

Bezüglich der Nachweispflichten solltest du sorgfältige Aufzeichnungen über deine Aufenthaltstage führen, Belege für deine Einkünfte und Ausgaben aufbewahren und deine Steuererklärung fristgerecht einreichen. Die montenegrinische Steuerbehörde wird zunehmend aufmerksamer gegenüber digitalen Nomaden.

Selbstständige und Unternehmer

Für Selbstständige und Unternehmer bietet Montenegro besonders attraktive Bedingungen. Du hast mehrere Optionen:

Als Einzelunternehmer (preduzetnik) zahlst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn zu den progressiven Sätzen von 9 bis 15 %. Die Buchführungspflichten sind überschaubar und die Gründung ist innerhalb weniger Tage möglich.

Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (DOO) profitierst du von der Körperschaftsteuer, die ebenfalls progressiv gestaffelt ist: 9 % auf Gewinne bis 100.000 Euro, 12 % auf Gewinne bis 1,5 Millionen Euro und 15 % auf Gewinne darüber. Das Mindeststammkapital beträgt nur 1 Euro, was die Gründungshürde sehr niedrig hält.

Eine klassische Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert in Montenegro nicht. Es fallen jedoch lokale Abgaben an, die je nach Gemeinde variieren.

Als Betriebsausgaben absetzbar sind unter anderem Bürokosten und Miete, Geschäftsreisen, Fortbildung, Marketingausgaben, Beraterhonorare und Abschreibungen auf Anlagegüter. Die Buchführungspflichten sind für kleine Unternehmen vereinfacht, größere Unternehmen müssen nach internationalen Standards bilanzieren.

Finanziell Unabhängige und Investoren

Für Investoren und finanziell Unabhängige gelten folgende Regelungen:

Die Kapitalertragsteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne beträgt grundsätzlich 15 %. Dividenden, die von montenegrinischen Gesellschaften ausgeschüttet werden, unterliegen einer Quellensteuer von 15 %.

Bei Kursgewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren fällt ebenfalls die 15-prozentige Kapitalertragsteuer an. Allerdings gibt es Ausnahmen: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, die an einer anerkannten Börse gehandelt werden, können unter bestimmten Umständen steuerfrei sein.

Die Immobilienertragsteuer bei Verkauf beträgt 15 % auf den Gewinn. Bei Vermietungseinkünften gelten die normalen Einkommensteuersätze von 9 bis 15 %.

Bei ausländischen Depots musst du die Erträge in deiner montenegrinischen Steuererklärung angeben. Ausländische Quellensteuern können in der Regel auf die montenegrinische Steuerschuld angerechnet werden, sofern ein DBA besteht.

Rentner

Für Rentner aus DACH-Ländern ist die steuerliche Situation in Montenegro durchaus vorteilhaft:

Deutsche gesetzliche Renten werden laut DBA grundsätzlich nur in Deutschland besteuert. Das bedeutet, du zahlst in Deutschland die beschränkte Steuerpflicht auf deine Rente, während Montenegro diese Einkünfte freistellt.

Österreichische Pensionen werden nach dem DBA ähnlich behandelt. Die Besteuerung erfolgt primär im Quellenstaat Österreich.

Schweizer AHV-Renten werden nach dem DBA im Wohnsitzstaat besteuert, also in Montenegro. Pensionskassenrenten können je nach Ausgestaltung unterschiedlich behandelt werden.

Private Renten und Lebensversicherungsleistungen werden in Montenegro mit den normalen Einkommensteuersätzen von 9 bis 15 % besteuert. Spezielle Altersfreibeträge wie in Deutschland gibt es in Montenegro nicht in vergleichbarer Form.

3. Vermögensteuer

Montenegro erhebt keine allgemeine Vermögensteuer. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Schweiz, wo Kantone eine Vermögensteuer erheben, und ein Vorteil gegenüber Ländern, die solche Steuern kennen.

Es gibt keine jährliche Besteuerung von Bankguthaben, Wertpapierdepots, Schmuck oder anderen beweglichen Vermögensgegenständen. Auch Unternehmensbeteiligungen unterliegen keiner Vermögensteuer.

Die einzige vermögensbezogene laufende Steuer ist die Grundsteuer auf Immobilien, die jedoch separat geregelt ist und vergleichsweise moderat ausfällt.

4. Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer in Montenegro ist einheitlich strukturiert:

Zinserträge werden mit 15 % besteuert. Das gilt für Bankzinsen, Anleihen und andere verzinsliche Wertpapiere.

Dividenden aus montenegrinischen Gesellschaften unterliegen einer Quellensteuer von 15 %. Diese wird direkt von der ausschüttenden Gesellschaft einbehalten.

Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren werden ebenfalls mit 15 % besteuert. Die Steuer wird auf den Unterschied zwischen Veräußerungspreis und Anschaffungskosten erhoben.

Bei Einkünften aus dem Ausland, etwa aus einem deutschen Depot, musst du diese in Montenegro erklären. Ausländische Quellensteuer kann gemäß den DBA auf die montenegrinische Steuer angerechnet werden. Deutschland erhebt beispielsweise 26,375 % Kapitalertragsteuer (inklusive Soli), wovon je nach DBA ein Teil auf die montenegrinische Steuer anrechenbar ist.

Die Meldepflichten umfassen die Angabe aller Kapitalerträge in der jährlichen Steuererklärung. Ausländische Konten und Depots müssen nicht separat gemeldet werden, aber die daraus erzielten Erträge sind steuerpflichtig.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer

Die jährliche Grundsteuer (porez na nepokretnosti) wird von den Gemeinden erhoben. Die Sätze liegen typischerweise zwischen 0,1 % und 1 % des geschätzten Immobilienwerts, je nach Gemeinde und Nutzungsart. Wohnimmobilien werden meist niedriger besteuert als gewerbliche Objekte. Die genauen Sätze variieren zwischen den Küstengemeinden (tendenziell höher) und dem Landesinneren.

Grunderwerbsteuer

Beim Kauf einer Immobilie fällt eine Grunderwerbsteuer von 3 % des Kaufpreises an. Diese ist vom Käufer zu entrichten. Bei Neubauten, die direkt vom Bauträger erworben werden, fällt stattdessen Mehrwertsteuer an.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie wird mit 15 % besteuert. Als Gewinn gilt die Differenz zwischen Verkaufspreis und ursprünglichem Kaufpreis, wobei getätigte Investitionen den Kaufpreis erhöhen können.

Eine wichtige Ausnahme: Wenn du die Immobilie mindestens zwei Jahre selbst als Hauptwohnsitz genutzt hast, kann der Verkaufsgewinn unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein.

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen werden als reguläres Einkommen mit 9 bis 15 % besteuert. Du kannst Werbungskosten wie Instandhaltung, Abschreibungen (typischerweise 2,5 % pro Jahr bei Gebäuden), Zinsen für Immobilienkredite, Grundsteuer und Verwaltungskosten absetzen.

Bei kurzfristiger touristischer Vermietung können zusätzliche Registrierungspflichten und lokale Tourismusabgaben anfallen.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Montenegro erhebt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer für enge Familienangehörige. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber Deutschland, wo Erbschaftsteuer bis zu 50 % betragen kann.

Die Steuerbefreiung gilt für Ehegatten und eingetragene Partner, Kinder und Enkelkinder, Eltern und Großeltern sowie Geschwister.

Für entferntere Verwandte und Nicht-Verwandte fällt eine Steuer von 3 % an.

Bei der Bewertung von Vermögen wird grundsätzlich der Verkehrswert zugrunde gelegt. Bei Immobilien orientiert sich die Bewertung an den lokalen Marktpreisen.

International ist zu beachten, dass Deutschland und Österreich bei Erbschaften und Schenkungen möglicherweise ebenfalls besteuern können, wenn Erblasser oder Erben dort ansässig waren oder sind. Eine sorgfältige Nachlassplanung ist daher empfehlenswert.

7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer

Steuersätze

Montenegro wendet ein Mehrwertsteuersystem an mit folgenden Sätzen:

Der Regelsteuersatz beträgt 21 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.

Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für Grundnahrungsmittel, Medikamente, Bücher und Zeitschriften, Hotelübernachtungen und öffentlichen Personenverkehr.

Ein Nullsatz gilt für Exporte und bestimmte internationale Dienstleistungen.

Kleinunternehmerregelung

Unternehmer mit einem Jahresumsatz unter 30.000 Euro können von der Mehrwertsteuerpflicht befreit werden. Dies bedeutet, dass sie keine Mehrwertsteuer auf ihre Rechnungen ausweisen und abführen müssen, aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen können.

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

Die Registrierungspflicht für die Mehrwertsteuer greift bei Überschreiten der Umsatzgrenze von 30.000 Euro. Die Anmeldung erfolgt bei der Steuerbehörde, und die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen ist monatlich erforderlich.

Reverse-Charge-Verfahren

Bei bestimmten grenzüberschreitenden Dienstleistungen kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Der Leistungsempfänger schuldet in diesem Fall die Mehrwertsteuer.

8. Weitere relevante Steuern

Kfz-Steuer

Bei der Zulassung eines Fahrzeugs fällt eine einmalige Registrierungssteuer an, die sich nach Hubraum, Motorleistung und Fahrzeugalter richtet. Zusätzlich gibt es jährliche Kfz-Steuern, die vergleichsweise moderat sind.

Verbrauchsteuern

Auf Alkohol, Tabak und Kraftstoffe werden Verbrauchsteuern (Akzisen) erhoben. Die Sätze orientieren sich zunehmend an EU-Standards, da Montenegro den EU-Beitritt anstrebt.

Touristensteuer

In Tourismusgebieten wird eine Kurtaxe (boravišna taksa) erhoben, die von Übernachtungsgästen zu entrichten ist. Die Höhe variiert je nach Gemeinde und Saison und liegt typischerweise zwischen 0,50 und 2 Euro pro Nacht.

Sondersteuern

Eine klassische Luxussteuer wie in manchen anderen Ländern gibt es in Montenegro nicht. Bestimmte Luxusgüter wie Yachten und hochpreisige Fahrzeuge können jedoch höheren Registrierungsgebühren unterliegen.

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Montenegro bietet verschiedene legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung:

Die Wahl der richtigen Unternehmensform kann erhebliche Steuervorteile bringen. Für kleinere Einkünfte ist das Einzelunternehmen oft günstiger, während bei höheren Gewinnen die DOO attraktiver sein kann.

Die Nutzung von Betriebsausgaben sollte maximiert werden. Alle geschäftlich veranlassten Ausgaben sollten dokumentiert und geltend gemacht werden.

Timing des Umzugs

Der richtige Zeitpunkt für den Umzug kann steuerlich relevant sein. Ein Umzug zu Jahresbeginn ermöglicht, das gesamte Jahr in Montenegro steuerlich ansässig zu sein. Bei einem Umzug zur Jahresmitte können in beiden Ländern Steuerpflichten entstehen.

Vor dem Umzug solltest du in Deutschland eventuell noch Verlustvorträge nutzen, Kapitalgewinne realisieren, wenn diese in Deutschland niedriger besteuert werden, und deine Altersvorsorge optimieren.

Günstige Unternehmensformen

Für verschiedene Szenarien eignen sich unterschiedliche Strukturen:

Das Einzelunternehmen (preduzetnik) eignet sich für kleinere, planbare Einkünfte mit geringem Haftungsrisiko.

Die DOO (d.o.o.) bietet Haftungsbegrenzung und kann bei höheren Gewinnen steuerlich günstiger sein. Die Kombination aus 9 bis 15 % Körperschaftsteuer und 15 % auf Dividenden ergibt eine Gesamtbelastung von etwa 23 bis 28 %.

Holding-Strukturen

Für Investoren mit mehreren Beteiligungen kann eine montenegrinische Holding interessant sein. Dividenden zwischen montenegrinischen Gesellschaften können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei fließen.

Bei internationalen Strukturen ist jedoch Vorsicht geboten: Die Substanzanforderungen müssen erfüllt sein, und Anti-Missbrauchs-Vorschriften sowohl in Montenegro als auch in anderen beteiligten Ländern sind zu beachten.

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

Die jährliche Einkommensteuererklärung muss bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden. Unternehmer mit Buchführungspflicht müssen zusätzlich einen Jahresabschluss erstellen.

Monatliche Verpflichtungen umfassen die Lohnsteueranmeldung (bis zum 15. des Folgemonats), Mehrwertsteuervoranmeldungen (monatlich) und Vorauszahlungen für Selbstständige (vierteljährlich).

Benötigte Unterlagen

Für die Steuererklärung benötigst du Einkommensnachweise aller Art, Belege für absetzbare Ausgaben, Kontoauszüge und Depotauszüge, Bescheinigungen über ausländische Einkünfte und Zahlungsnachweise sowie gegebenenfalls Buchführungsunterlagen.

Online-Portale

Die montenegrinische Steuerbehörde (Poreska uprava) bietet ein elektronisches Portal für die Steuererklärung. Die Registrierung erfordert eine montenegrinische Steuernummer (PIB). Die Benutzeroberfläche ist auf Montenegrinisch, was für die meisten deutschsprachigen Auswanderer eine Herausforderung darstellt.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Für die meisten Auswanderer ist die Beauftragung eines lokalen Steuerberaters empfehlenswert. Die Kosten liegen je nach Komplexität zwischen 200 und 1.000 Euro pro Jahr. Besonders wichtig ist die professionelle Beratung bei Unternehmern und Selbstständigen, bei komplexen internationalen Sachverhalten, bei Immobiliengeschäften und bei der initialen Strukturierung.

Strafen bei Verspätung

Verspätete Steuererklärungen können zu Geldstrafen führen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Verspätung und der Steuerschuld. Zinsen auf verspätete Zahlungen werden ebenfalls erhoben.

11. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherung

Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt für Arbeitnehmer 8,5 % des Bruttogehalts (vollständig vom Arbeitgeber getragen). Selbstständige zahlen einen festen Beitrag auf Basis des Mindestlohns.

Das staatliche Gesundheitssystem bietet eine Grundversorgung, aber viele Auswanderer schließen zusätzlich eine private Krankenversicherung ab. Die Kosten für eine gute private Versicherung liegen zwischen 50 und 200 Euro monatlich je nach Alter und Umfang.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsbeiträge betragen 20,5 % des Bruttolohns (15 % Arbeitnehmer, 5,5 % Arbeitgeber). Das montenegrinische Rentensystem basiert auf dem Umlageverfahren.

Das Rentenalter liegt aktuell bei 67 Jahren für Männer (wird schrittweise erreicht) und 62 bis 67 Jahren für Frauen (wird angehoben). Die Rentenansprüche aus Montenegro können mit deutschen, österreichischen oder Schweizer Ansprüchen koordiniert werden, wobei Sozialversicherungsabkommen existieren.

Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist mit je 0,5 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sehr gering.

Gesamtbelastung im Vergleich

AbgabeMontenegroDeutschlandÖsterreichSchweiz
Krankenversicherung8,5 % AGca. 15 %ca. 7,65 %variabel
Rentenversicherung20,5 %18,6 %22,8 %ca. 10 %
Arbeitslosenversicherung1 %2,4 %6 %ca. 2 %
Gesamtbelastung ANca. 15 %ca. 20 %ca. 18 %ca. 6 %

Die Gesamtbelastung durch Sozialversicherungsbeiträge ist in Montenegro vergleichsweise moderat, allerdings sind auch die Leistungen entsprechend begrenzter als in den DACH-Ländern.

12. Vergleich zu Deutschland, Österreich und Schweiz

Tabellarischer Steuervergleich

SteuerartMontenegroDeutschlandÖsterreichSchweiz (Zürich)
Einkommensteuer max.15 %45 % + Soli55 %ca. 35 %
Körperschaftsteuer9 bis 15 %ca. 30 %25 %ca. 18 %
Kapitalertragsteuer15 %26,375 %27,5 %keine
Vermögensteuerkeinekeinekeineja
Erbschaftsteuer0 bis 3 %bis 50 %bis 60 %kantonal
Mehrwertsteuer21 %19 %20 %8,1 %

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Angestellter mit 60.000 Euro Jahresbrutto

In Montenegro: Einkommensteuer ca. 8.400 Euro, Sozialabgaben AN ca. 9.000 Euro, Netto ca. 42.600 Euro

In Deutschland: Einkommensteuer ca. 13.000 Euro, Sozialabgaben ca. 12.000 Euro, Netto ca. 35.000 Euro

Vorteil Montenegro: ca. 7.600 Euro mehr netto

Beispiel 2: Selbstständiger mit 100.000 Euro Gewinn

In Montenegro (DOO): Körperschaftsteuer 9.000 Euro, bei Vollausschüttung Dividendensteuer ca. 13.650 Euro, Gesamt ca. 22.650 Euro

In Deutschland: Einkommensteuer inkl. GewSt ca. 38.000 Euro, Gesamt ca. 38.000 Euro

Vorteil Montenegro: ca. 15.350 Euro weniger Steuern

Beispiel 3: Rentner mit 2.000 Euro monatlicher Rente

Die deutsche Rente wird in Deutschland besteuert (beschränkte Steuerpflicht), Montenegro besteuert diese nicht zusätzlich. Die Lebenshaltungskosten in Montenegro liegen etwa 40 bis 50 % unter deutschem Niveau, was die Kaufkraft erheblich steigert.

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile Montenegros:

Deutlich niedrigere Einkommensteuersätze, keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer für nahe Angehörige, einfaches und übersichtliches Steuersystem, niedrige Gründungskosten für Unternehmen, Euro als Währung (kein Wechselkursrisiko) und der EU-Beitritt in Aussicht.

Nachteile Montenegros:

Geringere Sozialleistungen, Gesundheitssystem auf niedrigerem Niveau, bürokratische Hürden bei Behörden, Sprachbarriere bei Steuerthemen, noch kein EU-Mitglied (komplizierte Sozialversicherung), begrenzte Infrastruktur außerhalb der Küste und das Erfordernis einer sorgfältigen Wegzugsplanung.

Fazit

Montenegro ist steuerlich besonders attraktiv für bestimmte Auswanderergruppen:

Selbstständige und Unternehmer profitieren am meisten von den niedrigen Steuersätzen. Die Kombination aus 9 bis 15 % Körperschaftsteuer und 15 % Dividendensteuer ergibt eine Gesamtbelastung, die deutlich unter DACH-Niveau liegt.

Digitale Nomaden finden in Montenegro eine gute Balance aus niedrigen Steuern, angenehmer Lebensqualität und überschaubaren Lebenshaltungskosten.

Investoren mit Kapitalvermögen können von der fehlenden Vermögensteuer und den moderaten Kapitalertragsteuern profitieren.

Rentner können von den niedrigen Lebenshaltungskosten profitieren, müssen aber ihre deutsche Rente weiterhin in Deutschland versteuern. Der Vorteil liegt hier weniger in der Steuerersparnis als in der höheren Kaufkraft.

Angestellte mit hohen Gehältern können erheblich sparen, müssen aber einen lokalen Arbeitgeber finden oder sich selbstständig machen.

Weniger geeignet ist Montenegro für Personen, die hohe Sozialleistungen benötigen, auf ein erstklassiges Gesundheitssystem angewiesen sind oder große Unternehmen mit komplexen Strukturen führen möchten.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: Flat Tax von 9 bis 15 % auf Einkommen, keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer für Familie, 183-Tage-Regel beachten, Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern einplanen, DBA mit allen DACH-Ländern vorhanden.

Ich empfehle dir, vor dem Umzug einen spezialisierten Steuerberater zu konsultieren, der sowohl mit dem montenegrinischen als auch mit dem deutschen oder österreichischen oder Schweizer Steuerrecht vertraut ist. Die Investition von einigen hundert Euro für eine fundierte Beratung kann dir mehrere tausend Euro an Steuern sparen und rechtliche Probleme vermeiden.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Montenegro

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Montenegro, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Muss ich als Auswanderer in Montenegro mein weltweites Einkommen versteuern?

Ja, sobald du in Montenegro steuerlich ansässig bist (183 Tage Aufenthalt oder Wohnsitz), unterliegst du der unbeschränkten Steuerpflicht auf dein weltweites Einkommen. Allerdings verhindern die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz eine doppelte Besteuerung.

Wie hoch ist die Steuerbelastung für Selbstständige in Montenegro wirklich?

Bei einem Gewinn von 100.000 Euro zahlst du als DOO-Gesellschafter etwa 9.000 Euro Körperschaftsteuer und bei Vollausschüttung zusätzlich rund 13.650 Euro Dividendensteuer, also insgesamt etwa 22,65 %. Das ist deutlich weniger als die etwa 38 % in Deutschland.

Kann ich als Rentner meine deutsche Rente steuerfrei in Montenegro beziehen?

Nein, deine deutsche gesetzliche Rente wird gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen weiterhin in Deutschland besteuert. Montenegro erhebt keine zusätzliche Steuer darauf. Der Vorteil liegt in den deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten.

Gibt es in Montenegro ein spezielles Visum für digitale Nomaden?

Montenegro bietet kein eigenes Digital-Nomad-Visum. Du kannst aber eine Aufenthaltsgenehmigung als Selbstständiger oder Unternehmer beantragen. Die Gründung eines kleinen Unternehmens ist unkompliziert und kostengünstig.

Wie vermeide ich die deutsche Wegzugsbesteuerung?

Die Wegzugsbesteuerung auf Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 % ist bei Umzug nach Montenegro grundsätzlich sofort fällig. Eine Stundung ist möglich, aber nicht dauerhaft. Du solltest dies unbedingt vor dem Umzug mit einem Steuerberater besprechen.

Muss ich einen montenegrinischen Steuerberater beauftragen?

Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert. Die Kosten von 200 bis 1.000 Euro jährlich sind gut investiert, da die Steuerbehörde ausschließlich auf Montenegrinisch kommuniziert und die Bürokratie für Ausländer herausfordernd sein kann.

Wird Montenegro EU-Mitglied und ändert sich dann das Steuersystem?

Montenegro ist EU-Beitrittskandidat, ein konkretes Beitrittsdatum steht aber nicht fest. Bei einem Beitritt müsste Montenegro bestimmte EU-Vorgaben umsetzen, aber die direkten Steuern bleiben grundsätzlich Ländersache. Wesentliche Änderungen bei Einkommensteuer und Körperschaftsteuer sind auch nach einem EU-Beitritt nicht zwingend zu erwarten.

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Zuletzt aktualisiert: 27. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)