Steuersystem Monaco für Auswanderer 2026: Steuerparadies an der Côte d’Azur

Monaco gilt als eines der letzten echten Steuerparadiese in Europa und zieht seit Jahrzehnten wohlhabende Menschen aus aller Welt an. Das Fürstentum an der französischen Riviera besticht durch sein einzigartiges Steuersystem, das keine Einkommensteuer für Privatpersonen kennt. Doch hinter der glitzernden Fassade verbirgt sich ein komplexes System mit eigenen Regeln und erheblichen Zugangshürden.

Das Steuersystem von Monaco für Auswanderer
Das Steuersystem von Monaco für Auswanderer

Im Gegensatz zu Deutschland, Österreich und der Schweiz verzichtet Monaco vollständig auf die Besteuerung von Einkommen, Kapitalerträgen und Vermögen natürlicher Personen. Was zunächst wie ein steuerliches Schlaraffenland klingt, ist in der Praxis nur für einen sehr exklusiven Personenkreis erreichbar. Die astronomischen Lebenshaltungskosten und strengen Residenzanforderungen machen Monaco zu einem Ziel für Millionäre und Milliardäre, nicht für durchschnittliche Auswanderer.

Für wohlhabende Auswanderer bietet Monaco dennoch unschlagbare steuerliche Vorteile. Während du in Deutschland bis zu 45 % Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag zahlst, behältst du in Monaco jeden verdienten Euro. Diese Steuerfreiheit gilt für fast alle Einkunftsarten und macht das Fürstentum zu einem der attraktivsten Standorte weltweit für vermögende Privatpersonen.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für die Steuerresidenz

Monaco hat klare Anforderungen an Personen, die sich im Fürstentum niederlassen möchten. Du musst zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung (Carte de Résident) beantragen, die an strenge finanzielle Voraussetzungen geknüpft ist.

Die wichtigsten Kriterien für die Residenz:

Du benötigst eine Mietwohnung oder Eigentum in Monaco mit einem entsprechenden Mietvertrag oder Eigentumsnachweis. Zusätzlich musst du ein Bankkonto bei einer monegassischen Bank eröffnen und dort eine erhebliche Summe hinterlegen, typischerweise mindestens 500.000 Euro, wobei die tatsächlichen Anforderungen je nach Bank und individueller Situation deutlich höher liegen können.

Ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge ist zwingend erforderlich. Die monegassischen Behörden prüfen deinen Hintergrund sehr genau und lehnen Bewerber mit strafrechtlichen Vorbelastungen ab.

Die 183-Tage-Regel

Anders als in den meisten Ländern gibt es in Monaco keine strenge 183-Tage-Regel zur Bestimmung der Steuerresidenz. Monaco erhebt ohnehin keine Einkommensteuer, daher spielt die Aufenthaltsdauer für steuerliche Zwecke eine untergeordnete Rolle.

Für die Aufrechterhaltung deiner Aufenthaltsgenehmigung solltest du jedoch regelmäßig in Monaco präsent sein. Die Behörden erwarten, dass Monaco dein tatsächlicher Lebensmittelpunkt ist. Ein rein formaler Wohnsitz ohne echte Verbindung zum Fürstentum kann zum Entzug der Aufenthaltserlaubnis führen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Monaco hat keine Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz im klassischen Sinne. Das liegt schlicht daran, dass Monaco keine Einkommensteuer erhebt und somit keine Doppelbesteuerung entstehen kann.

Diese Situation hat jedoch praktische Konsequenzen. Wenn du als deutscher Staatsbürger nach Monaco ziehst, aber weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehst (etwa Mieteinnahmen), unterliegen diese weiterhin der deutschen Besteuerung. Du kannst keine Steueranrechnung in Monaco geltend machen, da dort keine Steuer anfällt.

Frankreich hat mit Monaco ein besonderes Abkommen geschlossen. Französische Staatsbürger, die nach dem 13. Oktober 1962 nach Monaco gezogen sind und dort weniger als fünf Jahre vor diesem Datum gelebt haben, unterliegen weiterhin der französischen Einkommensteuer. Diese Regelung betrifft deutsche Auswanderer nicht.

Wegzugsbesteuerung aus den DACH-Ländern

Der Wegzug nach Monaco löst in Deutschland, Österreich und der Schweiz erhebliche steuerliche Konsequenzen aus.

Deutschland: Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greift bei Anteilen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 %. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird besteuert, auch wenn du die Anteile nicht verkaufst. Bei einem Wegzug in ein Nicht-EU-Land wie Monaco wird die Steuer sofort fällig. Eine Stundung ist nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich.

Zusätzlich gilt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG für zehn Jahre nach dem Wegzug. Deutsche Staatsbürger, die in einem Niedrigsteuerland wie Monaco leben, können weiterhin mit bestimmten deutschen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig sein.

Österreich: Österreich kennt ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung bei Kapitalanteilen. Bei Wegzug in Drittstaaten wie Monaco wird die Steuer grundsätzlich sofort festgesetzt.

Schweiz: Die Schweiz erhebt keine Wegzugssteuer im engeren Sinne. Allerdings werden im Wegzugsjahr alle stillen Reserven aufgedeckt und besteuert.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Monaco erhebt seit 1869 keine Einkommensteuer von natürlichen Personen. Fürst Charles III. schaffte die Steuer ab, um wohlhabende Einwohner anzulocken, und diese Politik wurde seitdem beibehalten.

Der Einkommensteuersatz beträgt schlicht 0 % für alle Einkunftsarten. Es gibt keine Progression, keine Freibeträge und keine Abzugsmöglichkeiten, weil sie schlicht nicht benötigt werden. Dein gesamtes Einkommen, egal ob aus Arbeit, Kapital oder Vermietung, bleibt steuerfrei.

Das monegassische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Da keine Einkommensteuer anfällt, gibt es auch keine Steuererklärungspflicht für Privatpersonen hinsichtlich ihrer Einkünfte.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Monaco genießen die volle Steuerfreiheit auf ihr Gehalt. Es gibt keine Lohnsteuer und keinen Quellensteuerabzug durch den Arbeitgeber.

Allerdings fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Das monegassische Sozialversicherungssystem (Caisses Sociales de Monaco) erhebt Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Arbeitnehmerbeiträge belaufen sich auf etwa 13 bis 14 % des Bruttogehalts, während der Arbeitgeber etwa 28 bis 35 % zusätzlich zahlt.

Die Frage der Werbungskosten stellt sich in Monaco nicht. Da kein Einkommen besteuert wird, gibt es auch keine absetzbaren Kosten. Deine Ausgaben für Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Pendelstrecken bleiben steuerlich irrelevant.

Wichtig zu wissen: Wenn du in Monaco wohnst, aber in Frankreich arbeitest (was für viele Pendler der Fall ist), unterliegst du der französischen Einkommensteuer für dein französisches Arbeitseinkommen.

Digitale Nomaden

Monaco ist kein klassisches Ziel für digitale Nomaden. Die extrem hohen Lebenshaltungskosten und die anspruchsvollen Residenzanforderungen machen das Fürstentum für die meisten Remote-Arbeiter unerschwinglich.

Es gibt kein spezielles Visum für digitale Nomaden in Monaco. Du musst den regulären Weg über eine Aufenthaltsgenehmigung gehen, was die bereits beschriebenen finanziellen Anforderungen mit sich bringt.

Wenn du als digitaler Nomade für ausländische Kunden arbeitest und in Monaco ansässig bist, bleiben deine Einkünfte steuerfrei. Du musst jedoch nachweisen können, dass Monaco dein tatsächlicher Lebensmittelpunkt ist und nicht nur eine Briefkastenadresse.

Die Nachweispflichten sind streng. Die monegassischen Behörden können Nachweise über deine tatsächliche Anwesenheit verlangen, etwa durch Stromrechnungen, Kontoauszüge lokaler Einkäufe oder Nachweis sozialer Bindungen.

Selbstständige und Unternehmer

Selbstständige Tätigkeiten in Monaco unterliegen ebenfalls keiner Einkommensteuer. Du kannst als Freiberufler oder Einzelunternehmer tätig sein und behältst deine gesamten Einnahmen.

Für Kapitalgesellschaften mit Sitz in Monaco gilt jedoch eine wichtige Ausnahme. Monaco erhebt eine Gewinnsteuer (Impôt sur les Bénéfices) von 25 % auf Unternehmensgewinne, allerdings nur wenn mehr als 25 % der Umsätze außerhalb Monacos erwirtschaftet werden.

Unternehmen, die ausschließlich in Monaco tätig sind und mindestens 75 % ihrer Umsätze im Fürstentum erzielen, sind von der Körperschaftsteuer befreit. Diese Regelung macht Monaco interessant für lokale Dienstleister und Einzelhändler, weniger jedoch für international tätige Unternehmen.

Die Buchführungspflichten entsprechen französischen Standards. Du musst eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen und Jahresabschlüsse erstellen. Ein lokaler Buchhalter oder Wirtschaftsprüfer ist in der Regel unerlässlich.

Als abzugsfähige Betriebsausgaben gelten alle üblichen Geschäftskosten wie Miete, Personal, Material und Dienstleistungen, sofern sie betrieblich veranlasst sind.

Finanziell Unabhängige und Investoren

Monaco ist ein Paradies für Investoren und vermögende Privatpersonen. Es gibt keine Kapitalertragsteuer auf Zinsen, Dividenden, Kursgewinne oder sonstige Kapitalerträge.

Dividenden, die du von Unternehmen weltweit erhältst, bleiben in Monaco vollständig steuerfrei. Gleiches gilt für Zinserträge aus Anleihen, Festgeldern oder anderen verzinslichen Anlagen.

Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder anderen Wertpapieren werden nicht besteuert. Egal ob du kurzfristig handelst oder langfristig investierst, Monaco erhebt keine Steuer auf realisierte Gewinne.

Bei ausländischen Depots musst du möglicherweise Quellensteuer im Ursprungsland zahlen. Deutsche Dividenden beispielsweise unterliegen einer Quellensteuer von 26,375 % (inklusive Solidaritätszuschlag), die du nicht in Monaco anrechnen kannst, da dort keine Steuer anfällt. Du kannst jedoch unter Umständen eine Erstattung der deutschen Quellensteuer beantragen, sofern das deutsch-monegassische Verhältnis dies zulässt.

Immobilienerträge aus monegassischem Grundbesitz bleiben ebenfalls steuerfrei. Mieteinnahmen aus Immobilien in Monaco werden nicht besteuert.

Rentner

Monaco ist ein beliebtes Ziel für wohlhabende Rentner, die ihren Ruhestand steuerfrei genießen möchten.

Gesetzliche Renten aus Deutschland werden grundsätzlich in Deutschland besteuert. Da kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, kannst du die deutsche Steuer nicht in Monaco anrechnen. Die deutsche Rentenbesteuerung erfolgt nach dem Kassenprinzip mit einem steigenden Besteuerungsanteil je nach Renteneintrittsjahr.

Österreichische und Schweizer Renten werden ebenfalls primär im Ursprungsland besteuert. Die genauen Regelungen hängen von der Art der Rente (gesetzlich, betrieblich, privat) ab.

Private Renten und Lebensversicherungen, die in Monaco ausgezahlt werden, bleiben im Fürstentum steuerfrei. Je nach Herkunftsland und Vertragsgestaltung kann jedoch eine Quellensteuer im Auszahlungsland anfallen.

Besondere Altersfreibeträge gibt es in Monaco nicht, da sie bei einer Nullbesteuerung überflüssig wären.

3. Vermögensteuer

Monaco erhebt keine Vermögensteuer. Dein gesamtes Vermögen, egal ob in Bargeld, Wertpapieren, Immobilien oder anderen Anlageformen, bleibt unbesteuert.

Dies unterscheidet Monaco deutlich von der Schweiz, wo die meisten Kantone eine jährliche Vermögensteuer erheben. In Deutschland und Österreich wird zwar keine allgemeine Vermögensteuer erhoben, aber es gibt Diskussionen über deren Wiedereinführung.

Die Vermögensfreiheit in Monaco erstreckt sich auf alle Vermögensarten:

  • Bankguthaben und Wertpapierdepots werden nicht besteuert. Egal wie hoch dein Kontostand oder Depotvolumen ist, Monaco verlangt keine Abgabe darauf.
  • Immobilien unterliegen keiner laufenden Vermögensbesteuerung. Du zahlst zwar einmalige Steuern beim Erwerb, aber keine jährliche Steuer auf den Immobilienwert.
  • Kunstwerke, Schmuck, Fahrzeuge und andere Luxusgüter bleiben ebenfalls vermögensteuerfrei.

Diese umfassende Vermögensfreiheit macht Monaco besonders attraktiv für Ultra-High-Net-Worth-Individuals (UHNWI), die in anderen Ländern erhebliche Vermögensteuern zahlen müssten.

4. Kapitalertragssteuer

Monaco erhebt keine Kapitalertragssteuer. Dieser einfache Satz fasst die Situation perfekt zusammen.

Für alle Anlageformen gilt ein Steuersatz von 0 %:

  • Zinsen aus Bankeinlagen, Anleihen oder anderen festverzinslichen Anlagen bleiben steuerfrei.
  • Dividenden aus in- und ausländischen Aktien werden nicht besteuert.
  • Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren jeder Art (Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs, Kryptowährungen) sind steuerfrei.
  • Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien unterliegen ebenfalls keiner Kapitalertragssteuer.

Quellensteuer bei ausländischen Anlagen

Die Steuerfreiheit in Monaco schützt dich nicht vor Quellensteuern im Ausland. Wenn du deutsche Aktien hältst, wird auf Dividenden eine Quellensteuer von 26,375 % einbehalten. Bei US-Aktien sind es 30 % (reduzierbar auf 15 % mit entsprechenden Formularen).

Da Monaco keine Einkommensteuer erhebt, kannst du ausländische Quellensteuern nicht anrechnen. Du kannst jedoch in vielen Fällen eine Erstattung im Ursprungsland beantragen. Die Prozeduren sind oft kompliziert und erfordern professionelle Unterstützung.

Meldepflichten

Monaco verlangt keine Meldung von Kapitalerträgen durch Privatpersonen. Du musst keine Steuererklärung abgeben und keine Nachweise über deine Anlagegewinne führen.

Allerdings nehmen monegassische Banken am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil. Deine Kontodaten werden an dein Herkunftsland gemeldet, wenn du dort noch steuerlich relevant bist (etwa während der Übergangszeit nach dem Wegzug).

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer

Monaco erhebt keine laufende Grundsteuer (taxe foncière) im eigentlichen Sinne. Dies unterscheidet das Fürstentum von den meisten europäischen Ländern, wo Immobilieneigentümer jährliche Abgaben zahlen müssen.

Es fallen jedoch geringe kommunale Abgaben an, die mit deutschen Nebenkosten vergleichbar sind. Diese decken Müllabfuhr, Wasserversorgung und andere kommunale Dienstleistungen ab.

Grunderwerbsteuer

Beim Kauf einer Immobilie in Monaco fällt eine Registrierungssteuer (droit d’enregistrement) von 4,5 % des Kaufpreises an. Zusätzlich kommen Notargebühren von etwa 1,5 bis 3 % hinzu.

Für Neubauten oder erstmalige Verkäufe kann die Mehrwertsteuer von 20 % anstelle der Registrierungssteuer anfallen. Die genaue steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab.

Insgesamt solltest du mit Nebenkosten von 6 bis 10 % des Kaufpreises beim Immobilienerwerb rechnen.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Monaco erhebt keine Spekulationssteuer oder Wertzuwachssteuer beim Verkauf von Immobilien. Egal ob du eine Immobilie nach einem Jahr oder nach zwanzig Jahren verkaufst, der gesamte Gewinn bleibt steuerfrei.

Diese Regelung macht Monaco besonders attraktiv für Immobilieninvestoren. In Deutschland würdest du bei einem Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist den Gewinn versteuern müssen.

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen aus monegassischen Immobilien sind in Monaco steuerfrei. Du kannst deine Wohnung vermieten und behältst die gesamten Einnahmen ohne Steuerabzug.

Bei der Vermietung von Immobilien in anderen Ländern gelten die dortigen Steuergesetze. Wenn du beispielsweise eine Wohnung in Deutschland vermietest, musst du die Mieteinnahmen dort versteuern, auch wenn du in Monaco lebst.

Eigennutzung

Für selbstgenutzte Immobilien gibt es keine besonderen Steuervorteile in Monaco, da Immobilien ohnehin nicht besteuert werden. Der einzige Vorteil liegt in der fehlenden Vermögensteuer auf den Immobilienwert.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Monaco erhebt Erbschafts- und Schenkungssteuern, allerdings mit sehr günstigen Sätzen für nahe Verwandte.

Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad

Direkte Linie (Eltern-Kinder, Großeltern-Enkel, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner): 0 %

Übertragungen zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Ehegatten sind in Monaco vollständig steuerfrei. Dies ist einer der großen Vorteile des monegassischen Steuersystems.

Geschwister: 8 %

Übertragungen zwischen Geschwistern unterliegen einem moderaten Steuersatz von 8 %.

Onkel/Tanten und Neffen/Nichten: 10 %

Übertragungen an entferntere Verwandte werden mit 10 % besteuert.

Nicht verwandte Personen: 16 %

Übertragungen an Freunde oder andere nicht verwandte Personen unterliegen dem Höchstsatz von 16 %.

Freibeträge

Monaco kennt keine nennenswerten Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die oben genannten Steuersätze gelten für den gesamten Übertragungswert.

Die Steuerfreiheit für die direkte Linie macht Freibeträge in den meisten Fällen jedoch überflüssig. Familienvermögen kann ohne steuerliche Belastung an die nächste Generation weitergegeben werden.

Bewertung von Vermögen

Immobilien werden zum Verkehrswert bewertet. Bei Meinungsverschiedenheiten kann ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.

Wertpapiere werden zum Börsenkurs am Stichtag bewertet.

Unternehmensanteile werden nach dem Ertragswertverfahren oder anderen anerkannten Methoden bewertet.

Internationale Aspekte

Die monegassische Erbschaftssteuer gilt für in Monaco belegenes Vermögen sowie für das weltweite bewegliche Vermögen von Personen mit monegassischer Residenz.

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen kann es zu Doppelbesteuerung kommen, da Monaco keine umfassenden Doppelbesteuerungsabkommen hat. Die Koordination mit den Steuergesetzen des Herkunftslandes erfordert sorgfältige Planung.

Für deutsche Erblasser gilt: Wenn du als deutscher Staatsbürger in Monaco stirbst, kann Deutschland unter Umständen weiterhin Erbschaftsteuer auf das weltweite Vermögen erheben (erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht für fünf Jahre nach Wegzug).

7. Mehrwertsteuer

Monaco erhebt eine Mehrwertsteuer (TVA) nach dem französischen System, da das Fürstentum durch Zollunion mit Frankreich verbunden ist.

Steuersätze

Regelsteuersatz: 20 %

Der normale Mehrwertsteuersatz entspricht dem französischen Satz und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.

Ermäßigter Satz: 10 %

Der ermäßigte Satz gilt unter anderem für Restaurantleistungen, bestimmte Renovierungsarbeiten und Beherbergungsleistungen.

Stark ermäßigter Satz: 5,5 %

Dieser Satz gilt für Lebensmittel, Bücher und bestimmte andere Grundbedarfsgüter.

Super-ermäßigter Satz: 2,1 %

Ein besonders niedriger Satz gilt für bestimmte Medikamente und Presseartikel.

Kleinunternehmerregelung

Monaco kennt keine Kleinunternehmerregelung im deutschen Sinne. Alle Unternehmer sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, unabhängig von ihrem Umsatz.

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

Wenn du in Monaco ein Unternehmen betreibst, musst du dich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Du erhebst die Steuer auf deine Verkäufe und führst sie an die monegassischen Steuerbehörden ab.

Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt in der Regel monatlich oder quartalsweise, je nach Unternehmensgröße.

Reverse-Charge-Verfahren

Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Da Monaco nicht zur EU gehört, gelten besondere Regelungen, die sich an den französischen Vorschriften orientieren.

8. Weitere relevante Steuern

Luxussteuer

Monaco erhebt keine spezielle Luxussteuer. Luxusgüter wie Schmuck, Uhren oder Yachten werden nur mit der regulären Mehrwertsteuer belastet.

Kfz-Steuer

Es gibt keine jährliche Kfz-Steuer in Monaco. Du zahlst lediglich bei der Zulassung eine einmalige Registrierungsgebühr.

Die Parkgebühren in Monaco sind allerdings erheblich. Anwohnerparkplätze kosten mehrere hundert Euro pro Monat, und private Garagenplätze können Preise von mehreren tausend Euro monatlich erreichen.

Touristensteuer

Hotels in Monaco erheben eine Tourismusabgabe (taxe de séjour), die nach Hotelkategorie gestaffelt ist. Diese beträgt je nach Hotel zwischen 1 und 5 Euro pro Person und Nacht.

Als Einwohner bist du von dieser Abgabe nicht betroffen.

Briefmarkensteuer

Monaco erhebt eine Briefmarkensteuer (droit de timbre) auf bestimmte offizielle Dokumente und Verträge. Die Beträge sind gering und fallen im Gesamtbild der Lebenshaltungskosten nicht ins Gewicht.

Glücksspielabgaben

Ironischerweise dürfen monegassische Staatsbürger nicht im berühmten Casino von Monte Carlo spielen. Für Residenten ohne monegassische Staatsbürgerschaft gilt diese Einschränkung nicht.

Gewinne aus Glücksspiel sind in Monaco steuerfrei.

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Die wichtigste Gestaltungsmöglichkeit in Monaco ist schlicht die Verlegung des Wohnsitzes. Sobald du rechtmäßig in Monaco ansässig bist, profitierst du von der Steuerfreiheit auf Einkommen und Vermögen.

Darüber hinaus gibt es wenig Optimierungsbedarf, da Monaco ohnehin keine relevanten Steuern erhebt. Der Fokus liegt eher auf der Minimierung von Steuern im Herkunftsland während und nach dem Wegzug.

Timing des Umzugs

Der richtige Zeitpunkt für den Umzug kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.

Jahresende: Ein Umzug zum Jahresende kann vorteilhaft sein, da du das gesamte Jahr noch in Deutschland steuerlich verbleibst und das neue Jahr steuerfrei in Monaco beginnst. Dies erfordert jedoch sorgfältige Planung.

Vor Realisierung von Gewinnen: Wenn du größere Kapitalgewinne erwartest (etwa durch den Verkauf eines Unternehmens oder eines großen Aktienpakets), solltest du den Umzug möglichst vorher abschließen.

Nach Ablauf von Spekulationsfristen: Für Immobilien in Deutschland gilt eine zehnjährige Spekulationsfrist. Wenn diese fast abgelaufen ist, kann es sinnvoll sein, mit dem Umzug zu warten.

Günstige Unternehmensformen

Für in Monaco tätige Unternehmer ist die wichtigste Entscheidung, ob das Unternehmen mehr als 25 % seiner Umsätze außerhalb Monacos erzielt.

Wenn ja, fällt die 25-prozentige Körperschaftsteuer an. In diesem Fall kann es sinnvoller sein, das Unternehmen in einem anderen Land zu halten und die Gewinne als Dividenden nach Monaco auszuschütten, wo sie steuerfrei bleiben.

Wenn das Unternehmen überwiegend lokal tätig ist (mindestens 75 % Umsatz in Monaco), ist die lokale Gesellschaftsform optimal.

Holding-Strukturen

Monaco ist kein klassischer Standort für Holding-Gesellschaften. Die 25-prozentige Körperschaftsteuer für international tätige Unternehmen und das Fehlen von Doppelbesteuerungsabkommen machen andere Standorte (Luxemburg, Niederlande, Irland) attraktiver für Konzernstrukturen.

Für Privatpersonen kann Monaco jedoch als Basis für private Holding-Strukturen dienen. Du kannst Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften halten und die Dividenden steuerfrei vereinnahmen.

Nutzung von Steuerfreibeträgen

Da Monaco keine Einkommensteuer erhebt, gibt es keine Freibeträge zu nutzen. Der Fokus sollte auf der Minimierung von Steuern im Herkunftsland liegen.

Deutsche Freibeträge vor Wegzug ausschöpfen: Veräußere Kapitalanlagen bis zum Sparerpauschbetrag, um Gewinne steuerfrei zu realisieren.

Schenkungen vor Wegzug: Nutze die deutschen Schenkungssteuerfreibeträge, bevor du nach Monaco ziehst, um Vermögen steuerfrei an Familienangehörige zu übertragen.

10. Steuererklärung und Fristen

Privatpersonen

Als Privatperson in Monaco musst du keine Einkommensteuererklärung abgeben. Da keine Einkommensteuer erhoben wird, gibt es auch keine Erklärungspflicht.

Du solltest jedoch deine finanzielle Situation dokumentieren, um bei Bedarf deine Residenz nachweisen zu können. Die monegassischen Behörden können gelegentlich Nachweise über deine tatsächliche Anwesenheit und Lebensführung in Monaco verlangen.

Unternehmer

Unternehmen in Monaco müssen eine jährliche Steuererklärung (déclaration fiscale) einreichen, auch wenn sie von der Körperschaftsteuer befreit sind.

Die Abgabefrist liegt in der Regel drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Für Unternehmen mit Kalenderjahr als Geschäftsjahr bedeutet dies eine Frist bis Ende März.

Mehrwertsteuer

Umsatzsteuererklärungen sind je nach Unternehmensgröße monatlich oder quartalsweise fällig. Die Abgabe erfolgt elektronisch über das System der monegassischen Steuerverwaltung.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Obwohl das monegassische Steuersystem für Privatpersonen extrem einfach ist, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem lokalen Steuerberater oder Anwalt. Die Gründe dafür sind:

Die Residenzanforderungen und deren Dokumentation erfordern Expertise. Ein lokaler Berater kennt die ungeschriebenen Regeln und Erwartungen der Behörden.

Die Koordination mit dem Herkunftsland bleibt komplex. Wegzugsbesteuerung, erweiterte beschränkte Steuerpflicht und Quellensteuer-Erstattungen erfordern fachkundige Begleitung.

Unternehmensgründungen und Geschäftstätigkeiten unterliegen monegassischem Recht, das sich vom deutschen erheblich unterscheidet.

Strafen bei Verspätung

Für Privatpersonen ohne Erklärungspflicht gibt es keine Verspätungsstrafen.

Unternehmen, die ihre Steuererklärungen verspätet einreichen, müssen mit Zuschlägen und Zinsen rechnen. Die Strafen orientieren sich am französischen System und können erheblich sein.

11. Sozialversicherungsbeiträge

Monaco verfügt über ein eigenständiges Sozialversicherungssystem, das von den Caisses Sociales de Monaco (CSM) verwaltet wird.

Krankenversicherung

Die monegassische Krankenversicherung deckt etwa 80 % der Gesundheitskosten ab. Für den Rest schließen die meisten Einwohner eine private Zusatzversicherung ab.

Die Beitragssätze für Arbeitnehmer liegen bei etwa 13 bis 14 % des Bruttogehalts, wovon der Arbeitnehmer etwa ein Drittel und der Arbeitgeber etwa zwei Drittel trägt.

Selbstständige zahlen ihre Beiträge vollständig selbst, wobei die Höhe vom Einkommen abhängt.

Nicht erwerbstätige Residenten (Rentner, finanziell Unabhängige) müssen eine private Krankenversicherung nachweisen. Die Kosten variieren je nach Alter und Gesundheitszustand erheblich.

Rentenversicherung

Das monegassische Rentensystem ist ein Umlageverfahren ähnlich dem deutschen System.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen gemeinsam etwa 12 bis 15 % des Gehalts in die Rentenversicherung ein.

Die Rentenleistungen sind im Vergleich zu den hohen Lebenshaltungskosten in Monaco bescheiden. Viele Einwohner setzen daher auf private Altersvorsorge.

Arbeitslosenversicherung

Monaco hat eine Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer. Die Beiträge sind vergleichsweise niedrig.

Die Arbeitslosenquote in Monaco liegt praktisch bei null, da das Fürstentum mehr Arbeitsplätze bietet als Einwohner im erwerbsfähigen Alter hat. Die meisten Arbeitnehmer in Monaco pendeln aus dem französischen oder italienischen Umland.

Pflegeversicherung

Eine gesonderte Pflegeversicherung wie in Deutschland existiert in Monaco nicht. Pflegeleistungen werden über die allgemeine Kranken- und Sozialversicherung abgedeckt.

Gesamtbelastung im Vergleich

AbgabeMonacoDeutschlandSchweizÖsterreich
Einkommensteuer0 %bis 45 %bis 40 %bis 55 %
Sozialversicherung (AN)ca. 13 bis 14 %ca. 20 %ca. 6 %ca. 18 %
Sozialversicherung (AG)ca. 28 bis 35 %ca. 21 %ca. 6 %ca. 21 %
Gesamtbelastung (AN)ca. 13 bis 14 %bis 65 %bis 46 %bis 73 %

Die Tabelle zeigt deutlich: Trotz der Sozialversicherungsbeiträge liegt die Gesamtbelastung in Monaco weit unter der in den DACH-Ländern.

12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich

Tabellarischer Vergleich

SteuerartMonacoDeutschlandSchweizÖsterreich
Einkommensteuer0 %14 bis 45 %0 bis 40 %20 bis 55 %
Kapitalertragssteuer0 %26,375 %je nach Kanton27,5 %
Vermögensteuer0 %0 %je nach Kanton0 %
Körperschaftsteuer0 bis 25 %ca. 30 %12 bis 24 %23 %
Erbschaftsteuer (direkte Linie)0 %7 bis 30 %je nach Kanton0 %
Mehrwertsteuer20 %19 %8,1 %20 %

Beispielrechnung: Angestellter mit 200.000 Euro Jahresgehalt

Monaco: Bruttogehalt 200.000 Euro, Sozialversicherung ca. 26.000 Euro, Netto ca. 174.000 Euro

Deutschland: Bruttogehalt 200.000 Euro, Einkommensteuer ca. 62.000 Euro, Sozialversicherung ca. 23.000 Euro, Netto ca. 115.000 Euro

Schweiz (Zürich): Bruttogehalt 200.000 CHF, Einkommensteuer ca. 40.000 CHF, Sozialversicherung ca. 12.000 CHF, Netto ca. 148.000 CHF

Österreich: Bruttogehalt 200.000 Euro, Einkommensteuer ca. 75.000 Euro, Sozialversicherung ca. 30.000 Euro, Netto ca. 95.000 Euro

Beispielrechnung: Investor mit 500.000 Euro Kapitalerträgen

Monaco: 500.000 Euro Kapitalerträge, Steuer 0 Euro, Netto 500.000 Euro

Deutschland: 500.000 Euro Kapitalerträge, Abgeltungsteuer ca. 132.000 Euro, Netto ca. 368.000 Euro

Schweiz (Zürich): 500.000 CHF Kapitalerträge (Dividenden besteuert, Kursgewinne steuerfrei), Steuer ca. 100.000 CHF bei Dividenden, Netto ca. 400.000 bis 500.000 CHF

Österreich: 500.000 Euro Kapitalerträge, KESt ca. 137.500 Euro, Netto ca. 362.500 Euro

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile von Monaco

  • Die vollständige Einkommensteuerfreiheit ist der offensichtlichste Vorteil. Du behältst dein gesamtes Einkommen, egal wie hoch es ist.
  • Die Vermögensfreiheit schützt dein Kapital vor laufender Besteuerung. In der Schweiz zahlst du je nach Kanton erhebliche Vermögenssteuern.
  • Die günstige Erbschaftssteuer für Familienübertragungen ermöglicht die steuerfreie Weitergabe von Vermögen an die nächste Generation.
  • Die Rechtssicherheit und politische Stabilität des Fürstentums bieten ein berechenbares Umfeld.

Nachteile von Monaco

  • Die extremen Lebenshaltungskosten fressen einen großen Teil der Steuerersparnis auf. Eine Zweizimmerwohnung kostet leicht 5.000 Euro Miete pro Monat oder mehr.
  • Die hohen Zugangshürden (Bankvermögen, Mietverträge) machen Monaco nur für wirklich Wohlhabende zugänglich.
  • Das Fehlen von Doppelbesteuerungsabkommen kann zu Problemen mit Quellensteuern und Auslandseinkünften führen.
  • Die räumliche Enge (nur 2 km²) und der begrenzte Lebensraum sind nicht jedermanns Sache.
  • Die französische Spezialregelung schließt französische Staatsbürger faktisch aus.

Fazit

Monaco ist ein steuerliches Eldorado für Menschen mit erheblichem Vermögen. Die Kombination aus Einkommensteuerfreiheit, Kapitalertragsfreiheit und günstiger Erbschaftsteuer macht das Fürstentum zu einem der attraktivsten Standorte weltweit für vermögende Privatpersonen.

Ideal für: Ultra-High-Net-Worth-Individuals mit einem liquiden Vermögen von mehreren Millionen Euro, Investoren und Trader, die von Kapitalerträgen leben, erfolgreiche Unternehmer nach dem Verkauf ihrer Firma, Sportler und Prominente mit hohen Einkommen, vermögende Rentner, die ihren Ruhestand steuerfrei genießen möchten

Weniger geeignet für: Normale Angestellte und Selbstständige mit durchschnittlichem Einkommen, Familien mit schulpflichtigen Kindern (begrenzte Schuloptionen), Menschen, die viel Platz und Natur benötigen, Personen, die in Frankreich arbeiten möchten (französische Besteuerung), französische Staatsbürger (Sonderregelung)

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Monaco erhebt keine Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer oder Vermögensteuer für Privatpersonen. Erbschaften und Schenkungen in direkter Linie sind steuerfrei. Die Residenz erfordert erhebliche finanzielle Mittel und einen echten Lebensmittelpunkt in Monaco. Die Wegzugsbesteuerung aus Deutschland kann den steuerlichen Vorteil anfänglich schmälern. Unternehmen zahlen 25 % Körperschaftsteuer, wenn sie mehr als 25 % ihrer Umsätze außerhalb Monacos erzielen.

Vor einem Umzug nach Monaco solltest du unbedingt professionelle Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater und Anwalt einholen. Die Wegzugsbesteuerung, internationale Aspekte und Residenzanforderungen erfordern sorgfältige Planung und Expertise.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Monaco

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Monaco, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Muss ich als Einwohner Monacos irgendwelche Steuern zahlen?

Als Privatperson zahlst du keine Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer oder Vermögensteuer. Du zahlst die Mehrwertsteuer auf Einkäufe (20 %), Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf (4,5 %) und gegebenenfalls Erbschaftsteuer bei Übertragungen an entferntere Verwandte. Sozialversicherungsbeiträge fallen an, wenn du in Monaco arbeitest.

Wie viel Geld brauche ich, um nach Monaco auszuwandern?

Als Faustregel solltest du mindestens 500.000 bis 1.000.000 Euro als Bankguthaben nachweisen können. Dazu kommen hohe Mietkosten (ab 3.000 bis 5.000 Euro monatlich für kleine Wohnungen) oder ein Immobilienkauf (ab ca. 30.000 bis 50.000 Euro pro Quadratmeter). Die tatsächlichen Anforderungen variieren und können deutlich höher liegen.

Gilt die Steuerfreiheit auch für meine deutschen Einkünfte?

Deine monegassische Residenz befreit dich nicht von der Besteuerung in anderen Ländern. Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien, Renten aus Deutschland oder Einkünfte aus deutschen Quellen bleiben dort steuerpflichtig. Du kannst diese Steuern nicht in Monaco anrechnen, da dort keine Steuer anfällt.

Wie lange dauert die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland?

Nach dem Wegzug aus Deutschland gilt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG für zehn Jahre. In dieser Zeit können bestimmte deutsche Einkünfte weiterhin in Deutschland besteuert werden, auch wenn du in Monaco lebst.

Kann ich als digitaler Nomade nach Monaco ziehen?

Theoretisch ja, aber praktisch ist Monaco für die meisten digitalen Nomaden unerschwinglich. Du müsstest die vollen Residenzanforderungen erfüllen, einschließlich des hohen Bankguthabens und einer lokalen Wohnung. Es gibt kein spezielles Nomaden-Visum mit reduzierten Anforderungen.

Werden meine Kryptowährungsgewinne in Monaco besteuert?

Nein, Kryptowährungsgewinne sind in Monaco als Kapitalerträge steuerfrei. Wenn du jedoch aus Deutschland wegziehst und dort Krypto-Gewinne realisiert hast, unterliegen diese möglicherweise noch der deutschen Besteuerung (je nach Haltedauer und Zeitpunkt).

Wie sieht es mit der Krankenversicherung in Monaco aus?

Als Arbeitnehmer bist du über die Caisses Sociales de Monaco versichert, die etwa 80 % der Kosten deckt. Nicht erwerbstätige Residenten müssen eine private Krankenversicherung nachweisen. Die meisten Einwohner ergänzen die Grundversorgung durch eine private Zusatzversicherung, um die verbleibenden 20 % und zusätzliche Leistungen abzudecken.

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Zuletzt aktualisiert: 3. Januar 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)