Uganda, das „Perle Afrikas“ genannte ostafrikanische Land, bietet Auswanderern ein Steuersystem, das auf den ersten Blick moderate Sätze aufweist, aber einige Besonderheiten bereithält. Das ugandische Steuersystem basiert auf dem Territorialprinzip mit weltweiter Besteuerung für Steuerresidenten und wird von der Uganda Revenue Authority (URA) verwaltet.

Im Vergleich zu den DACH-Ländern fällt der Spitzensteuersatz von 40 % zwar ähnlich hoch aus wie in Deutschland, doch die Progression setzt bei deutlich niedrigeren Einkommen ein. Ein wesentlicher Unterschied: Uganda erhebt keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungssteuer. Die Kapitalertragsteuer ist mit pauschal 30 % jedoch beträchtlich.
Für steuerlich motivierte Auswanderer ist Uganda nur bedingt attraktiv. Die moderate Steuerlast wird durch begrenzte Infrastruktur, ein wenig entwickeltes Bankensystem und administrative Herausforderungen relativiert. Das Land eignet sich eher für Auswanderer, die aus anderen Gründen nach Ostafrika möchten und die steuerlichen Rahmenbedingungen als akzeptabel empfinden.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
Du wirst in Uganda als steuerlich ansässig betrachtet, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Du hast eine ständige Wohnung in Uganda, die dir jederzeit zur Verfügung steht, oder du hältst dich während eines Steuerjahres insgesamt 183 Tage oder mehr in Uganda auf. Das Steuerjahr läuft vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Als Steuerresident musst du dein weltweites Einkommen in Uganda versteuern.
Nicht-Residenten unterliegen nur mit ihren ugandischen Einkünften der Besteuerung. Dazu zählen Einkünfte aus ugandischen Quellen wie Gehälter für in Uganda geleistete Arbeit, Mieteinnahmen aus ugandischen Immobilien oder Gewinne aus dem Verkauf ugandischer Vermögenswerte.
Doppelbesteuerungsabkommen
Uganda hat bislang nur wenige Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Mit Deutschland, Österreich und der Schweiz besteht kein DBA. Das bedeutet für dich als Auswanderer aus dem DACH-Raum: Du musst die Vermeidung der Doppelbesteuerung über die nationalen Anrechnungsverfahren deines Herkunftslandes regeln.
Bestehende Abkommen hat Uganda unter anderem mit Dänemark, Indien, Italien, Mauritius, den Niederlanden, Norwegen, Südafrika und dem Vereinigten Königreich geschlossen.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Bei der Auswanderung nach Uganda solltest du die Wegzugsbesteuerung deines Herkunftslandes beachten:
Deutschland: Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Da kein DBA mit Uganda besteht, gelten die verschärften Regelungen für Wegzüge in Nicht-EU/EWR-Staaten.
Österreich: Auch Österreich kennt eine Wegzugsbesteuerung für wesentliche Beteiligungen. Bei Wegzug in Drittstaaten wie Uganda wird die Steuer sofort fällig.
Schweiz: Die Schweiz erhebt keine klassische Wegzugsbesteuerung, allerdings kann der Kanton unter Umständen noch eine Besteuerung stiller Reserven vornehmen.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Die ugandische Einkommensteuer (Income Tax) verwendet ein progressives Stufensystem mit vier Stufen. Die Steuersätze für das Steuerjahr 2024/2025 lauten:
| Jährliches Einkommen in UGX | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 2.820.000 | 0 % |
| 2.820.001 bis 4.020.000 | 10 % |
| 4.020.001 bis 4.920.000 | 20 % |
| 4.920.001 bis 120.000.000 | 30 % |
| Über 120.000.000 | 40 % |
Umgerechnet in Euro (bei einem Kurs von etwa 1 EUR = 4.000 UGX) bedeutet dies:
| Jährliches Einkommen in EUR | Steuersatz |
|---|---|
| Bis ca. 705 EUR | 0 % |
| 705 bis 1.005 EUR | 10 % |
| 1.005 bis 1.230 EUR | 20 % |
| 1.230 bis 30.000 EUR | 30 % |
| Über 30.000 EUR | 40 % |
Der Grundfreibetrag von umgerechnet etwa 705 EUR pro Jahr ist im internationalen Vergleich sehr niedrig. Das Steuerjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. Die Steuererklärung muss bis zum 30. Juni nach Ende des Steuerjahres eingereicht werden.
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in Uganda wird die Einkommensteuer im PAYE-Verfahren (Pay As You Earn) direkt vom Gehalt einbehalten. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer monatlich an die Uganda Revenue Authority abzuführen.
Sozialversicherungsbeiträge: Als Arbeitnehmer zahlst du 5 % deines Bruttogehalts in den National Social Security Fund (NSSF). Der Arbeitgeber führt weitere 10 % ab, sodass die Gesamtbelastung 15 % beträgt.
Absetzbare Kosten: Die Möglichkeiten zur Absetzung von Werbungskosten sind in Uganda begrenzt. Anders als in Deutschland gibt es keine umfangreichen Pauschalen. Bestimmte Pensionsbeiträge und Lebensversicherungsprämien können unter festgelegten Grenzen abgesetzt werden.
Digitale Nomaden
Uganda hat kein spezielles Visum für digitale Nomaden. Wenn du als Remote-Worker nach Uganda kommst und für ausländische Auftraggeber arbeitest, gelten folgende Grundsätze:
Als Steuerresident (ab 183 Tagen Aufenthalt) musst du dein weltweites Einkommen in Uganda versteuern, also auch deine Einkünfte aus dem Ausland. Die praktische Durchsetzung ist allerdings eine andere Frage, da die ugandischen Steuerbehörden bei ausländischen Einkünften oft limitierte Kontrollmöglichkeiten haben.
Für den legalen Aufenthalt benötigst du ein Arbeitsvisum (Klasse G), das mit erheblichen Kosten verbunden ist, oder ein Business-Visum für kürzere Aufenthalte. Die Touristenvisa erlauben offiziell keine Erwerbstätigkeit.
Selbstständige und Unternehmer
Einzelunternehmer werden mit ihrem Gewinn nach den regulären Einkommensteuersätzen besteuert. Du musst dich bei der URA registrieren und erhältst eine TIN (Tax Identification Number).
Körperschaftsteuer: Gründest du eine ugandische Gesellschaft (typischerweise eine Private Limited Company), beträgt die Körperschaftsteuer einheitlich 30 % auf den Gewinn. Für bestimmte Sektoren wie Bergbau und Erdölförderung gelten abweichende Regelungen.
Buchführungspflichten: Alle Unternehmen müssen ordnungsgemäße Bücher führen und diese mindestens sieben Jahre aufbewahren. Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 150 Millionen UGX (etwa 37.500 EUR) müssen ihre Jahresabschlüsse von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testieren lassen.
Absetzbare Betriebsausgaben: Grundsätzlich kannst du alle Ausgaben absetzen, die ausschließlich für die Einkunftserzielung angefallen sind. Dazu gehören Gehälter, Mieten, Abschreibungen, Zinsen und Betriebsmittel. Nicht abzugsfähig sind unter anderem private Ausgaben, Aufwendungen zur Einkommenserzielung und bestimmte Spenden.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Kapitalerträge: Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unterliegen einer Quellensteuer von 15 %. Bei Nicht-Residenten kann der Satz auf 15 % für Dividenden und 15 % für Zinsen steigen, sofern kein DBA niedrigere Sätze vorsieht.
Kursgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten werden als Kapitalgewinne (Capital Gains) behandelt und mit 30 % besteuert. Das gilt für Immobilienverkäufe, Unternehmensanteile und andere Kapitalanlagen.
Ausländische Depots: Als Steuerresident musst du auch Erträge aus ausländischen Depots in Uganda versteuern. Die praktische Durchsetzung ist begrenzt, aber du solltest die Regelungen kennen und entsprechend deklarieren.
Rentner
Bezieht du als Ruheständler in Uganda eine Rente aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, musst du diese als Steuerresident in Uganda versteuern. Da keine Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen, die über nationale Anrechnungsverfahren gemildert werden muss.
Deutsche Renten: Deutschland besteuert Renten deutscher Rentenkassen grundsätzlich im Kassenstaatsprinzip. Ohne DBA musst du die Rente auch in Uganda versteuern und kannst die deutsche Steuer möglicherweise anrechnen.
Schweizer Renten: AHV-Renten werden in der Schweiz nicht besteuert, wenn du im Ausland lebst. In Uganda wären sie dann als Einkommen steuerpflichtig.
Private Renten und Pensionen: Diese unterliegen ebenfalls der ugandischen Einkommensteuer, wobei die Besteuerungsrechte im Detail von der Art der Rente und den nationalen Regelungen abhängen.
3. Vermögensteuer
Uganda erhebt keine allgemeine Vermögensteuer. Dein Privatvermögen wie Bankguthaben, Wertpapiere oder Schmuck wird nicht besteuert.
Das ist ein klarer Vorteil gegenüber der Schweiz, wo einige Kantone eine Vermögensteuer erheben. In Deutschland und Österreich gibt es zwar auch keine klassische Vermögensteuer mehr, aber die Substanzbesteuerung erfolgt dort über andere Wege wie die Grundsteuer.
4. Kapitalertragssteuer
Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Uganda gliedert sich wie folgt:
Dividenden: 15 % Quellensteuer, die vom ausschüttenden Unternehmen einbehalten wird.
Zinsen: 15 % Quellensteuer auf Zinserträge aus ugandischen Quellen. Zinsen von staatlichen Schuldverschreibungen für Nicht-Residenten sind mit 20 % belastet.
Kapitalgewinne: Der Verkauf von Unternehmensanteilen und anderen Kapitalanlagen unterliegt einer Steuer von 30 % auf den Gewinn.
Kryptowährungen: Uganda hat bislang keine spezifische Regulierung für Kryptowährungen. Nach allgemeinen Grundsätzen dürften Gewinne aus Krypto-Verkäufen als Kapitalgewinne mit 30 % besteuert werden.
Bei ausländischen Kapitalerträgen, die du als Steuerresident erzielen musst, kannst du dort gezahlte Steuern unter Umständen anrechnen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer
In Uganda gibt es keine nationale Grundsteuer im klassischen Sinne. Allerdings erheben lokale Behörden Property Rates (Grundbesitzabgaben), die je nach Gemeinde variieren. In Kampala und anderen städtischen Gebieten werden diese Abgaben basierend auf dem Grundstückswert erhoben.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf einer Immobilie in Uganda fällt eine Stempelsteuer (Stamp Duty) von 1 % des Transaktionswerts an. Zusätzlich entstehen Gebühren für die Registrierung im Grundbuch.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien werden als Kapitalgewinne mit 30 % besteuert. Die Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und ursprünglichen Anschaffungskosten, wobei Verbesserungen am Objekt berücksichtigt werden können.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen aus ugandischen Immobilien werden mit 20 % Quellensteuer belegt, die vom Mieter einzubehalten und abzuführen ist. Bei Einzelpersonen kann alternativ eine Besteuerung nach den regulären Einkommensteuersätzen erfolgen.
Ausländer und Grundbesitz: Ausländer können in Uganda grundsätzlich kein Land erwerben (Freehold), sondern nur Pachtrechte (Leasehold) von maximal 99 Jahren. Dies ist ein wichtiger Punkt für Auswanderer mit Immobilieninteresse.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Uganda erhebt keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungssteuer. Vermögensübertragungen durch Erbschaft oder Schenkung sind steuerfrei.
Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber den DACH-Ländern, wo Erbschaften und Schenkungen je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe erheblich besteuert werden können.
Wichtig für Auswanderer aus Deutschland: Auch wenn du in Uganda lebst, kann Deutschland für zehn Jahre nach deinem Wegzug noch Erbschaftsteuer erheben, wenn du deutscher Staatsangehöriger bist oder der Erblasser/Schenker in Deutschland ansässig war. Österreich hat diese erweiterte Steuerpflicht 2008 abgeschafft, die Schweiz kennt kantonale Unterschiede.
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Steuersätze
Uganda erhebt eine Mehrwertsteuer (Value Added Tax/VAT) mit folgendem System:
Regelsteuersatz: 18 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen.
Nullsteuersatz (0 %): Bestimmte Grundnahrungsmittel, landwirtschaftliche Vorprodukte, Exporte, internationale Transportdienstleistungen.
Steuerbefreit: Medizinische Dienstleistungen, Bildung, Finanzdienstleistungen, unverarbeitete Lebensmittel, Mieten für Wohnimmobilien.
Kleinunternehmerregelung
Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 150 Millionen UGX (etwa 37.500 EUR) können von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sein. Sie müssen sich nicht für die VAT registrieren, können aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Überschreitest du die Umsatzgrenze von 150 Millionen UGX, musst du dich innerhalb von 30 Tagen für die VAT registrieren. Die Erklärungen sind monatlich bis zum 15. des Folgemonats einzureichen.
8. Weitere relevante Steuern
Quellensteuer (Withholding Tax): Eine wichtige Steuer in Uganda, die auf verschiedene Zahlungen erhoben wird, darunter Mieten (6 %), professionelle Dienstleistungen (6 %), Zahlungen an Nicht-Residenten (15 %) und Provisionen (6 bis 10 %).
Verbrauchsteuern (Excise Duty): Auf Alkohol, Tabak, Kraftstoffe, Telekommunikationsdienste und bestimmte Luxusgüter werden Verbrauchsteuern erhoben. Besonders bemerkenswert ist die Steuer auf Mobile Money-Transaktionen.
Kfz-Steuer: Bei der Einfuhr von Fahrzeugen fallen Importzölle und Verbrauchsteuern an, die je nach Fahrzeugtyp und Alter erheblich sein können. Ältere Fahrzeuge werden höher besteuert, um den Import von Gebrauchtwagen zu begrenzen.
Digital Services Tax: Uganda hat eine Steuer von 5 % auf digitale Dienstleistungen eingeführt, die von ausländischen Anbietern erbracht werden. Das betrifft Streaming-Dienste, Online-Werbung und ähnliche Leistungen.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Timing des Umzugs: Plane deinen Umzug so, dass du in keinem Land ungewollt steuerlich ansässig wirst. Da das ugandische Steuerjahr am 1. Juli beginnt, kann ein Umzug zum Jahreswechsel günstig sein.
Aufenthaltstage managen: Bleibe unter der 183-Tage-Grenze, wenn du in Uganda keine unbeschränkte Steuerpflicht auslösen möchtest. Beachte dabei aber auch die Regelungen deines Herkunftslandes.
Unternehmensform wählen: Die Gründung einer ugandischen Limited kann bei höheren Einkommen steuerlich vorteilhaft sein, da die Körperschaftsteuer 30 % beträgt und Gewinne thesauriert werden können.
Vermögensstrukturierung: Die fehlende Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die nicht existierende Vermögensteuer können für die Nachlassplanung genutzt werden, sofern die Regelungen der Herkunftsländer beachtet werden.
Vorsicht bei aggressiver Steuerplanung
Uganda hat in den letzten Jahren die Steuerkontrollen verschärft. Die URA arbeitet am internationalen Informationsaustausch und hat die Befugnisse zur Überprüfung von Transfer-Pricing-Arrangements. Aggressive Strukturen können als Steuerhinterziehung gewertet werden.
10. Steuererklärung und Fristen
Wichtige Termine
Das Steuerjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 30. Juni nach Ende des Steuerjahres eingereicht werden.
Vorauszahlungen: Selbstständige und Unternehmer müssen vierteljährliche Vorauszahlungen leisten, jeweils zum Ende September, Dezember, März und Juni.
Monatliche Pflichten: Die PAYE-Lohnsteuer, Quellensteuer und Mehrwertsteuer sind monatlich bis zum 15. des Folgemonats zu erklären und abzuführen.
Online-System
Die Uganda Revenue Authority betreibt ein Online-Portal zur Abgabe von Steuererklärungen und Zahlungen. Die Registrierung für eine TIN (Tax Identification Number) ist ebenfalls online möglich unter ura.go.ug.
Strafen bei Verspätung
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung droht eine Strafe von 2 % der fälligen Steuer pro Monat, maximal 100 % der Steuerschuld. Verspätete Zahlungen werden mit 2 % pro Monat verzinst. Bei Steuerhinterziehung drohen Geldstrafen bis zum Doppelten der hinterzogenen Steuer sowie Freiheitsstrafen.
Steuerberater
Die Beauftragung eines lokalen Steuerberaters (Tax Consultant) ist dringend empfohlen, insbesondere bei internationalen Sachverhalten. Die Kosten liegen bei etwa 500.000 bis 2.000.000 UGX (125 bis 500 EUR) für eine jährliche Steuererklärung, je nach Komplexität.
11. Sozialversicherungsbeiträge
National Social Security Fund (NSSF)
Uganda hat ein staatliches Sozialversicherungssystem mit dem NSSF als zentraler Säule:
Beitragssätze:
- Arbeitnehmer: 5 % des Bruttogehalts
- Arbeitgeber: 10 % des Bruttogehalts
- Gesamt: 15 %
Leistungen: Der NSSF bietet Altersrente, Invaliditätsleistungen und Hinterbliebenenversorgung. Die Leistungen sind im Vergleich zu DACH-Ländern deutlich geringer und bieten keinen umfassenden Schutz.
Krankenversicherung
Uganda hat kein staatliches Krankenversicherungssystem wie in den DACH-Ländern. Als Auswanderer musst du dich privat versichern. Die meisten Expats nutzen internationale Krankenversicherungen, da die medizinische Versorgung in Uganda außerhalb der Hauptstadt begrenzt ist.
Vergleich der Sozialabgaben
| Abgabe | Uganda | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 15 % | 18,6 % | 22,8 % | 10,6 % AHV |
| Krankenversicherung | Keine staatliche | 14,6 % | 7,65 % | ca. 300 bis 500 EUR/Monat |
| Arbeitslosenversicherung | Keine | 2,4 % | 5,9 % | 2,2 % |
| Pflegeversicherung | Keine | 3,4 % | in KV enthalten | Keine |
| Gesamt AN-Anteil | 5 % | ca. 20 % | ca. 18 % | ca. 6 % + KV |
Die Sozialabgaben in Uganda sind deutlich niedriger, aber du erhältst auch entsprechend weniger Leistungen und musst privat vorsorgen.
12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich
Steuerbelastung im Überblick
| Steuerart | Uganda | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 40 % | 45 % (+ Soli) | 55 % | bis 40 % (kantonal) |
| Körperschaftsteuer | 30 % | 30 % (inkl. GewSt) | 25 % | 12 bis 18 % |
| Kapitalertragsteuer | 30 % | 25 % + Soli | 27,5 % | Einkommensteuer |
| Dividenden | 15 % WHT | 25 % + Soli | 27,5 % | Einkommensteuer |
| Mehrwertsteuer | 18 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Vermögensteuer | Keine | Keine | Keine | 0,1 bis 1 % |
| Erbschaftsteuer | Keine | bis 50 % | bis 60 % | kantonal |
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Angestellter mit 50.000 EUR Jahresbrutto
| Land | Einkommensteuer | Sozialabgaben | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| Uganda | ca. 12.500 EUR | 2.500 EUR | 35.000 EUR |
| Deutschland | ca. 10.500 EUR | 10.000 EUR | 29.500 EUR |
| Schweiz (Zürich) | ca. 5.500 EUR | 3.300 EUR + KV | 36.200 EUR |
Beispiel 2: Selbstständiger mit 100.000 EUR Gewinn
| Land | Einkommensteuer | Sozialabgaben | Verbleibend ca. |
|---|---|---|---|
| Uganda | ca. 34.000 EUR | 5.000 EUR NSSF | 61.000 EUR |
| Deutschland | ca. 33.000 EUR | 20.000 EUR | 47.000 EUR |
| Schweiz (Zürich) | ca. 20.000 EUR | 10.000 EUR + KV | 65.000 EUR |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Uganda:
- Keine Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Keine Vermögensteuer
- Niedrige Sozialabgaben
- Relativ niedrige Mehrwertsteuer
Nachteile Uganda:
- Hohe Kapitalertragsteuer von 30 %
- Spitzensteuersatz von 40 % greift früh
- Kein DBA mit DACH-Ländern, Risiko der Doppelbesteuerung
- Begrenzte Absetzungsmöglichkeiten
- Eingeschränkte Sozialleistungen
Fazit
Uganda ist steuerlich gesehen kein klassisches Niedrigsteuerland und eignet sich nur bedingt für steuerlich motivierte Auswanderungen. Die Einkommensteuersätze sind mit bis zu 40 % ähnlich hoch wie in den DACH-Ländern, und die Kapitalertragsteuer von 30 % ist sogar höher als etwa in Deutschland.
Für wen lohnt sich Uganda steuerlich?
Bedingt geeignet für:
- Unternehmer mit thesaurierten Gewinnen in einer ugandischen Limited (30 % KSt)
- Vermögende mit Fokus auf Nachlassplanung (keine Erbschaftsteuer)
- Personen mit geringem laufenden Einkommen und hohem Vermögen
Weniger geeignet für:
- Kapitalanleger und Investoren (30 % Kapitalertragsteuer)
- Hochverdiener (40 % ab 30.000 EUR)
- Digitale Nomaden (keine speziellen Programme, schwierige Visa-Situation)
- Rentner (keine DBA, komplizierte Rentenbesteuerung)
Die Entscheidung für Uganda sollte primär von anderen Faktoren abhängen: dem Interesse an Ostafrika, unternehmerischen Möglichkeiten vor Ort oder persönlichen Verbindungen. Die Steuerbelastung ist akzeptabel, aber nicht der Hauptgrund für eine Auswanderung.
Empfehlung: Lass dich vor einer Auswanderung nach Uganda sowohl von einem deutschen/österreichischen/Schweizer Steuerberater als auch von einem ugandischen Tax Consultant beraten. Die fehlenden Doppelbesteuerungsabkommen machen die steuerliche Planung komplex.
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FAQ
Muss ich meine deutsche Rente in Uganda versteuern?
Ja, als Steuerresident in Uganda musst du deine gesamten weltweiten Einkünfte versteuern, einschließlich deutscher Renten. Da kein DBA besteht, kann es zu Doppelbesteuerung kommen, die über Anrechnungsverfahren gemildert werden muss.
Gibt es ein Visum für digitale Nomaden in Uganda?
Nein, Uganda bietet kein spezielles Digital-Nomad-Visum an. Für längere Aufenthalte mit Erwerbstätigkeit benötigst du ein Arbeitsvisum der Klasse G, das mit erheblichen Kosten und bürokratischem Aufwand verbunden ist.
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer auf Aktienverkäufe?
Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren werden mit 30 % besteuert. Das gilt sowohl für ugandische als auch für ausländische Wertpapiere, wenn du Steuerresident bist.
Kann ich als Ausländer in Uganda Immobilien kaufen?
Ausländer können kein Eigentum an Grund und Boden erwerben (Freehold), sondern nur Pachtrechte (Leasehold) von maximal 99 Jahren. Gebäude können jedoch im Eigentum gehalten werden.
Wann beginnt das Steuerjahr in Uganda?
Das ugandische Steuerjahr läuft vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Die Steuererklärung muss bis zum 30. Juni nach Ende des Steuerjahres eingereicht werden.
Gibt es in Uganda eine Quellensteuer auf Dividenden?
Ja, auf Dividenden wird eine Quellensteuer von 15 % erhoben, die vom ausschüttenden Unternehmen einbehalten und abgeführt wird. Bei Nicht-Residenten kann der Satz unter bestimmten Umständen variieren.
Sind Kryptowährungen in Uganda steuerpflichtig?
Uganda hat keine spezifische Krypto-Gesetzgebung. Nach allgemeinen Grundsätzen dürften Gewinne aus Krypto-Verkäufen als Kapitalgewinne mit 30 % besteuert werden. Die praktische Durchsetzung ist jedoch noch begrenzt.
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Letzte Aktualisierung: Januar 2025. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Steuergesetze können sich ändern. Für deine individuelle Situation konsultiere bitte einen qualifizierten Steuerberater.
Zuletzt aktualisiert: 31. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
