Mexiko lockt jährlich Tausende deutschsprachiger Auswanderer mit seinem angenehmen Klima, niedrigen Lebenshaltungskosten und der faszinierenden Kultur. Doch wie sieht es steuerlich aus? Das mexikanische Steuersystem unterscheidet sich erheblich von dem, was du aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kennst.

Das Steuersystem Mexikos wird vom Servicio de Administración Tributaria (SAT) verwaltet und basiert auf dem Territorialprinzip für Nicht-Residenten sowie dem Welteinkommensprinzip für Steuerresidenten. Mit einem progressiven Einkommensteuersatz von bis zu 35 % liegt Mexiko im mittleren Bereich – deutlich unter den Spitzensteuersätzen der DACH-Länder.
Besonders interessant für Auswanderer: Mexiko kennt keine klassische Vermögensteuer, die Sozialabgaben fallen moderat aus, und es existieren attraktive Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer. Gleichzeitig solltest du die komplexen Meldepflichten und die strenge Steuerverwaltung nicht unterschätzen.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
Du wirst in Mexiko unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du als steuerlicher Resident (residente fiscal) giltst. Das ist der Fall, wenn:
- Du deinen Wohnsitz (casa habitación) in Mexiko hast
- Du dich mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in Mexiko aufhältst
- Dein beruflicher Schwerpunkt in Mexiko liegt (mehr als 50 % deiner Einkünfte stammen aus mexikanischen Quellen)
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Die 183-Tage-Regel ist in Mexiko strikt: Sobald du diese Schwelle überschreitest, wirst du für das gesamte Kalenderjahr als Steuerresident behandelt und musst dein weltweites Einkommen in Mexiko versteuern. Dabei zählen auch Teilaufenthalte – jeder Tag, an dem du dich zu irgendeinem Zeitpunkt in Mexiko befindest, wird vollständig gezählt.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT
Mexiko hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit allen drei DACH-Ländern abgeschlossen:
Deutschland: Das DBA von 2008 regelt unter anderem, dass Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nur in Deutschland besteuert werden dürfen (Quellenstaatsprinzip).
Österreich: Das DBA mit Österreich folgt ähnlichen Grundsätzen und verhindert eine Doppelbesteuerung durch die Anrechnungsmethode.
Schweiz: Das DBA Schweiz-Mexiko weist das Besteuerungsrecht für Renten dem Ansässigkeitsstaat zu, was für Schweizer Rentner in Mexiko vorteilhaft sein kann.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Bevor du nach Mexiko auswanderst, solltest du die Wegzugsbesteuerung beachten:
Deutschland: Bei Wegzug werden Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % fiktiv veräußert und die stillen Reserven besteuert (§ 6 AStG). Bei Wegzug in ein Nicht-EU-Land wie Mexiko wird die Steuer sofort fällig.
Österreich: Auch Österreich kennt eine Wegzugsbesteuerung für Beteiligungen und stille Reserven.
Schweiz: Die Schweiz erhebt keine klassische Wegzugssteuer, jedoch können kantonale Besonderheiten relevant sein.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Die mexikanische Einkommensteuer (Impuesto Sobre la Renta, ISR) ist progressiv gestaltet. Die Steuersätze für 2025 staffeln sich wie folgt:
| Jahreseinkommen (MXN) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 8.952 | 1,92 % |
| 8.953 bis 75.984 | 6,40 % |
| 75.985 bis 133.536 | 10,88 % |
| 133.537 bis 155.229 | 16,00 % |
| 155.230 bis 185.852 | 17,92 % |
| 185.853 bis 374.837 | 21,36 % |
| 374.838 bis 590.796 | 23,52 % |
| 590.797 bis 1.127.926 | 30,00 % |
| 1.127.927 bis 1.503.902 | 32,00 % |
| 1.503.903 bis 4.511.707 | 34,00 % |
| Über 4.511.707 | 35,00 % |
Bei einem Umrechnungskurs von etwa 1 EUR = 18 MXN beginnt der Spitzensteuersatz von 35 % erst ab einem Jahreseinkommen von umgerechnet rund 250.000 EUR.
Freibeträge: Mexiko kennt keinen klassischen Grundfreibetrag wie Deutschland. Stattdessen gibt es verschiedene Abzugsmöglichkeiten (deducciones personales), die dein zu versteuerndes Einkommen mindern können.
Steuerjahr: Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
Arbeitnehmer
Lohnsteuer und Abzugsverfahren: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer direkt vom Gehalt einzubehalten und an das SAT abzuführen. Dieses System ähnelt der deutschen Lohnsteuer. Die monatlichen Abzüge werden auf Basis von Steuertabellen berechnet.
Sozialversicherungsbeiträge: Neben der Einkommensteuer werden Sozialversicherungsbeiträge für das Instituto Mexicano del Seguro Social (IMSS) einbehalten. Der Arbeitnehmeranteil liegt bei etwa 2,8 % des Bruttogehalts (gedeckelt).
Absetzbare Werbungskosten: Als Arbeitnehmer kannst du bestimmte Ausgaben absetzen:
- Medizinische Kosten und Krankenhausaufenthalte
- Begräbniskosten
- Hypothekenzinsen für die Hauptwohnung
- Spenden an autorisierte Organisationen
- Private Schulgebühren (begrenzt)
- Einzahlungen in private Altersvorsorgepläne
Die abzugsfähigen Beträge sind auf 15 % des Jahreseinkommens oder fünf UMAs (Unidad de Medida y Actualización) begrenzt – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
Digitale Nomaden
Besteuerung ausländischer Einkünfte: Als digitaler Nomade mit weniger als 183 Aufenthaltstagen bist du in Mexiko nur mit mexikanischen Einkünften steuerpflichtig. Einkünfte von ausländischen Kunden bleiben mexikanisch steuerfrei, solange du als Nicht-Resident giltst.
Relevante Visa: Mexiko bietet verschiedene Optionen:
- Touristenvisum (FMM): Bis zu 180 Tage, keine Arbeitserlaubnis
- Residente Temporal: 1 bis 4 Jahre, erfordert Einkommensnachweis (ca. 2.500 USD monatlich)
- Residente Permanente: Unbefristeter Aufenthalt
Achtung: Das Touristenvisum erlaubt offiziell keine Erwerbstätigkeit. Auch Remote-Arbeit für ausländische Kunden bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Für langfristigen Aufenthalt empfiehlt sich die Residente Temporal.
Nachweispflichten: Führe genaue Aufzeichnungen über deine Aufenthaltstage und bewahre Einreisestempel auf. Das SAT kann Nachweise anfordern.
Selbstständige und Unternehmer
Besteuerung von Unternehmensgewinnen: Selbstständige (personas físicas con actividad empresarial) versteuern ihren Gewinn nach den regulären progressiven Einkommensteuersätzen bis 35 %.
Körperschaftsteuer: Gründest du eine mexikanische Gesellschaft (meist eine S.A. de C.V. oder S. de R.L. de C.V.), fällt ein Körperschaftsteuersatz von pauschal 30 % an. Gewinnausschüttungen unterliegen einer zusätzlichen Quellensteuer von 10 %.
Régimen Simplificado de Confianza (RESICO): Seit 2022 existiert ein vereinfachtes Steuersystem für kleine Unternehmen mit Jahresumsätzen bis 3,5 Millionen MXN (ca. 195.000 EUR). Die Steuersätze sind deutlich niedriger:
- Monatsumsatz bis 25.000 MXN: 1,0 %
- Monatsumsatz 25.001 bis 50.000 MXN: 1,1 %
- Monatsumsatz 50.001 bis 83.333 MXN: 1,5 %
- Monatsumsatz 83.334 bis 208.333 MXN: 2,0 %
- Monatsumsatz über 208.333 MXN: 2,5 %
Diese extrem niedrigen Steuersätze machen das RESICO-Regime für viele Kleinunternehmer und Freelancer attraktiv.
Buchführungspflichten: Unternehmen müssen elektronische Rechnungen (CFDI – Comprobante Fiscal Digital por Internet) ausstellen und monatliche Steuererklärungen abgeben. Die Buchhaltung muss auf Spanisch geführt werden.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Kapitalertragssteuer: Zinserträge unterliegen einer Quellensteuer (retención) von:
- Bankzinsen: Pauschale Quellensteuer, die gegen die Jahressteuer angerechnet wird
- Dividenden: 10 % Quellensteuer auf Ausschüttungen mexikanischer Gesellschaften
Besteuerung von Kursgewinnen: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren werden mit 10 % besteuert, wenn sie über die mexikanische Börse gehandelt werden. Außerbörsliche Verkäufe können dem regulären Einkommensteuertarif unterliegen.
Besonderheiten bei ausländischen Depots: Als mexikanischer Steuerresident musst du Einkünfte aus ausländischen Depots in deiner Steuererklärung angeben. Im Ausland gezahlte Steuern können in der Regel angerechnet werden.
Rentner
Besteuerung gesetzlicher Renten: Die steuerliche Behandlung von Renten aus DACH-Ländern richtet sich nach den jeweiligen DBA:
- Deutsche Rente: Laut DBA hat Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten. Du zahlst also in Deutschland beschränkt Steuern, in Mexiko bleiben diese Einkünfte steuerfrei.
- Österreichische Pension: Ähnliche Regelung – Österreich behält das Besteuerungsrecht.
- Schweizer AHV-Rente: Hier gilt das Ansässigkeitsprinzip – die Rente wird in Mexiko besteuert, ist aber von der Schweizer Quellensteuer befreit.
- Private Renten und Betriebsrenten: Bei Betriebsrenten und privaten Rentenversicherungen kann das Besteuerungsrecht je nach DBA-Regelung variieren. Eine individuelle Prüfung ist ratsam.
- Altersfreibeträge: Mexiko gewährt älteren Steuerpflichtigen keine speziellen Steuerfreibeträge. Allerdings gibt es reduzierte IMSS-Beiträge für Rentner.
3. Vermögensteuer
Mexiko erhebt keine klassische Vermögensteuer auf Privatvermögen. Du musst also weder auf Bankguthaben, Wertpapierdepots noch auf andere Vermögenswerte eine jährliche Vermögensabgabe entrichten.
Dies ist ein deutlicher Vorteil gegenüber der Schweiz, wo je nach Kanton Vermögenssteuern anfallen, und auch gegenüber Spanien, das viele Auswanderer als Alternative in Betracht ziehen.
Wichtig: Obwohl es keine Vermögensteuer gibt, existieren Meldepflichten für ausländische Bankkonten und Beteiligungen, die du als Steuerresident beachten musst.
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
| Anlageform | Steuersatz |
|---|---|
| Bankzinsen | Progressive ISR-Sätze |
| Dividenden (inländisch) | 10 % Quellensteuer |
| Börsengewinne (Mexiko) | 10 % |
| Börsengewinne (Ausland) | Bis 35 % (regulärer Tarif) |
| Anleihen | Progressive ISR-Sätze |
Quellensteuer
Mexiko erhebt auf verschiedene Kapitaleinkünfte Quellensteuern:
- Dividenden: 10 % endgültige Quellensteuer
- Zinsen an Nicht-Residenten: 4,9 % bis 35 % je nach Anlageform
- Lizenzgebühren: 25 % (reduziert durch DBA)
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Wenn du als mexikanischer Steuerresident im Ausland Quellensteuern auf Kapitalerträge zahlst, kannst du diese in der Regel auf deine mexikanische Steuerschuld anrechnen lassen. Die Anrechnung ist jedoch auf die mexikanische Steuer begrenzt, die auf diese Einkünfte entfallen würde.
Meldepflichten
Als Steuerresident musst du dem SAT alle ausländischen Konten und Beteiligungen melden. Dazu gehören:
- Bankkonten im Ausland
- Wertpapierdepots
- Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften
- Trusts und vergleichbare Strukturen
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer (Predial)
Die jährliche Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben und variiert je nach Bundesstaat und Lage erheblich. In beliebten Auswandererregionen wie Quintana Roo (Cancún, Playa del Carmen) liegt sie typischerweise zwischen 0,1 % und 0,3 % des Katasterwerts – deutlich niedriger als die Verkehrswerte.
Beispiel: Eine Eigentumswohnung mit einem Marktwert von 200.000 EUR kann einen Katasterwert von nur 50.000 EUR haben, was zu einer jährlichen Grundsteuer von 50 bis 150 EUR führt.
Grunderwerbsteuer (ISAI)
Beim Immobilienkauf fällt die Impuesto Sobre Adquisición de Inmuebles (ISAI) an. Die Sätze variieren je nach Bundesstaat:
- Mexico City: 2 bis 4,5 %
- Jalisco (Guadalajara): 2 %
- Quintana Roo: 2 bis 3 %
- Yucatán (Mérida): 2 %
Wertzuwachssteuer beim Verkauf (ISR)
Beim Verkauf einer Immobilie fällt Einkommensteuer auf den Gewinn an. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 % des Veräußerungspreises oder alternativ bis zu 35 % auf den tatsächlichen Gewinn.
Ausnahme: Der Verkauf der Hauptwohnung ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, wenn:
- Du mindestens fünf Jahre dort gewohnt hast
- Der Wert unter bestimmten Grenzen liegt (ca. 700.000 UDIs, etwa 130.000 EUR)
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen werden als Teil des regulären Einkommens mit progressiven Sätzen bis 35 % besteuert. Als Vermieter kannst du jedoch verschiedene Kosten absetzen:
- Abschreibungen (3 % jährlich für Wohngebäude)
- Grundsteuer und Versicherungen
- Instandhaltungskosten
- Verwaltungskosten
Restricted Zone für Ausländer
Ausländer können in der sogenannten „Restricted Zone“ (100 km zur Grenze, 50 km zur Küste) nicht direkt Eigentum erwerben. Stattdessen nutzen die meisten einen Fideicomiso – eine Treuhandstruktur über eine mexikanische Bank, die alle Eigentumsrechte gewährt. Die jährlichen Treuhandgebühren betragen etwa 500 bis 1.500 USD.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die gute Nachricht
Mexiko erhebt auf Bundesebene keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Dies ist ein erheblicher Vorteil für die Vermögensnachfolgeplanung.
Einkommensteuer auf Erbschaften
Allerdings kann der Empfänger einer Erbschaft unter bestimmten Umständen Einkommensteuer zahlen müssen, wenn die Erbschaft als „Einkommen“ qualifiziert wird. Ausnahmen bestehen für:
- Erbschaften zwischen Ehegatten
- Erbschaften in direkter Linie (Eltern, Kinder)
- Erbschaften bis zu einem bestimmten Freibetrag (3 UMAs)
Internationale Aspekte
Bei Erbschaften aus DACH-Ländern können die dortigen Erbschaftsteuern anfallen:
- Deutschland: Erbschaftsteuer auch bei Erbschaft an in Mexiko lebende Empfänger, wenn der Erblasser in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war
- Österreich: Keine Erbschaftsteuer seit 2008
- Schweiz: Je nach Kanton unterschiedliche Regelungen
7. Mehrwertsteuer (IVA)
Regelsteuersatz
Die Impuesto al Valor Agregado (IVA) beträgt landesweit einheitlich 16 %. Im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern gibt es keinen ermäßigten Steuersatz für Lebensmittel oder andere Güter des täglichen Bedarfs – diese sind stattdessen vollständig von der IVA befreit (tasa 0 %).
Steuerbefreite Güter und Dienstleistungen
Von der IVA befreit (0 %) sind:
- Grundnahrungsmittel
- Medikamente
- Bücher und Zeitschriften
- Bildungsdienstleistungen
- Medizinische Dienstleistungen
- Wohnungsmieten
Sonderzone Grenzregion
In den nördlichen Grenzregionen gilt ein reduzierter IVA-Satz von 8 % – ein Anreiz für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Gebiete.
Für Unternehmer
Als Unternehmer musst du IVA auf deine Rechnungen ausweisen und monatlich an das SAT abführen. Die gezahlte Vorsteuer (IVA auf Einkäufe) kann verrechnet werden.
RESICO und IVA: Auch Unternehmer im vereinfachten RESICO-Regime müssen IVA berechnen und abführen – die Vereinfachung bezieht sich nur auf die Einkommensteuer.
8. Weitere relevante Steuern
IEPS (Impuesto Especial sobre Producción y Servicios)
Diese Sondersteuer fällt auf bestimmte Produkte an:
- Alkohol: 26,5 % bis 53 % je nach Alkoholgehalt
- Tabak: 160 % plus feste Beträge pro Zigarette
- Benzin und Diesel: Variable Sätze
- Zuckerhaltige Getränke: 1 MXN pro Liter
- Hochkalorische Lebensmittel (Junkfood): 8 %
Kfz-Steuer (Tenencia)
Die bundesstaatliche Kfz-Steuer wurde 2012 auf Bundesebene abgeschafft, einige Bundesstaaten erheben sie jedoch weiterhin:
- Mexico City: Abhängig vom Fahrzeugwert
- Quintana Roo: Keine Tenencia
- Jalisco: Keine Tenencia für Fahrzeuge bis bestimmtem Wert
Touristensteuer (Derecho de No Residente)
Bei der Ausreise auf dem Luftweg wird eine Touristenabgabe von etwa 65 USD erhoben, die meist im Flugticket enthalten ist.
Sonstige kommunale Abgaben
Je nach Gemeinde können weitere Abgaben anfallen:
- Straßenbeleuchtung
- Müllabfuhr
- Wasserversorgung
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
RESICO-Regime nutzen: Mit Jahresumsätzen bis 3,5 Millionen MXN (ca. 195.000 EUR) kannst du vom vereinfachten Steuersystem profitieren und nur 1 % bis 2,5 % Steuern zahlen – ein enormer Vorteil für Freelancer und kleine Unternehmer.
Aufenthaltsdauer planen: Bleibe unter 183 Tagen, wenn du keine mexikanische Steuerresidenz begründen möchtest. Dokumentiere deine Aufenthalte sorgfältig.
Timing des Umzugs: Plane deinen Umzug zum Jahreswechsel. Wenn du erst im Januar einreist, hast du das gesamte Jahr Zeit, bevor du die 183-Tage-Grenze erreichst.
Unternehmensstruktur
S.A.P.I. de C.V.: Diese Rechtsform bietet Flexibilität und ist bei ausländischen Investoren beliebt.
Ausländische Einkünfte: Als Nicht-Resident kannst du Einkünfte aus dem Ausland mexikanisch steuerfrei beziehen, solange du unter der 183-Tage-Grenze bleibst.
Nutzung von Freibeträgen
- Maximiere die abzugsfähigen Ausgaben (medizinische Kosten, Schulgebühren)
- Nutze Beiträge zur privaten Altersvorsorge (Afore)
- Plane Immobilienverkäufe unter Berücksichtigung der Hauptwohnungsbefreiung
Worauf du verzichten solltest
Aggressive Steuergestaltungen, Scheinfirmen oder das Verstecken von Einkünften sind keine Option. Das SAT hat in den letzten Jahren massiv in die Durchsetzung investiert und tauscht Informationen mit DACH-Ländern im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (CRS) aus.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
| Erklärung | Frist |
|---|---|
| Jährliche Einkommensteuererklärung | 30. April |
| Monatliche Voranmeldungen | 17. des Folgemonats |
| Informative Erklärungen (ausländische Konten) | 15. Februar |
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung benötigst du:
- RFC (Registro Federal de Contribuyentes) – deine Steuernummer
- e.firma (elektronische Signatur) für Online-Erklärungen
- CFDIs (elektronische Rechnungen) für absetzbare Ausgaben
- Lohnsteuerbescheinigungen vom Arbeitgeber
- Nachweise über ausländische Einkünfte
Online-Portal des SAT
Das SAT stellt ein umfassendes Online-Portal bereit (sat.gob.mx), über das nahezu alle Steuerpflichten abgewickelt werden. Die Anmeldung erfordert:
- RFC
- Contraseña (Passwort) oder e.firma
- CURP (persönliche Identifikationsnummer)
Steuerberater
Ein mexikanischer Steuerberater (contador público) ist für die meisten Auswanderer dringend empfohlen, insbesondere wenn du:
- Selbstständig tätig bist
- Einkünfte aus mehreren Ländern hast
- Immobilien in Mexiko besitzt
- Die DBA-Regelungen nutzen möchtest
Die Kosten für einen Steuerberater liegen bei etwa 200 bis 500 EUR jährlich für einfache Fälle.
Strafen bei Verspätung
- Verspätete Abgabe: 1.560 bis 31.200 MXN
- Nicht gezahlte Steuern: Zuschläge von bis zu 75 %
- Zinsen: Monatlicher Aufschlag entsprechend der Inflation plus 0,75 %
11. Sozialversicherungsbeiträge
IMSS (Instituto Mexicano del Seguro Social)
Das IMSS ist die staatliche Sozialversicherung, die Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitsunfallversicherung abdeckt.
Beitragssätze für Arbeitnehmer:
| Leistung | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| Krankheit/Mutterschaft | 13,9 % bis 20,4 % | 2,4 % |
| Invalidität/Leben | 1,75 % | 0,625 % |
| Kindergeld | 1 % | 0 % |
| Arbeitsunfall | 0,5 % bis 7,6 % (branchenabhängig) | 0 % |
| Rente (SAR) | 2 % | 0 % |
| Rente (Afore) | 3,15 % bis 8,22 % | 1,125 % |
| Wohnungsbau (Infonavit) | 5 % | 0 % |
Gesamtbelastung Arbeitnehmer: Ca. 4 % bis 5 % des Bruttogehalts (gedeckelt)
Gesamtbelastung Arbeitgeber: Ca. 25 % bis 40 % der Lohnsumme
Für Selbstständige
Selbstständige können sich freiwillig beim IMSS versichern. Die Beiträge richten sich nach dem gewählten Versicherungsumfang und liegen zwischen ca. 8.000 und 20.000 MXN jährlich.
Vergleich mit DACH-Ländern
| Land | Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung |
|---|---|
| Deutschland | Ca. 20 % |
| Österreich | Ca. 18 % |
| Schweiz | Ca. 6 % (plus obligatorische BVG) |
| Mexiko | Ca. 4 bis 5 % |
Die Sozialabgaben in Mexiko sind deutlich niedriger als in Deutschland und Österreich, allerdings sind auch die Leistungen entsprechend begrenzter.
12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich
Tabellarischer Steuervergleich
| Steuerart | Mexiko | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 35 % | 45 % (+ 5,5 % SolZ) | 55 % | 22 bis 45 % (kantonal) |
| Körperschaftsteuer | 30 % | 30 % (inkl. GewSt) | 25 % | 12 bis 24 % (kantonal) |
| Mehrwertsteuer | 16 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Kapitalertragsteuer | 10 % | 25 % (+ SolZ) | 27,5 % | Einkommensteuer |
| Vermögensteuer | Keine | Keine | Keine | 0,1 bis 1 % (kantonal) |
| Erbschaftsteuer | Keine | 7 bis 50 % | Keine | 0 bis 35 % (kantonal) |
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Angestellter mit 60.000 EUR Jahresbrutto
| Land | Einkommensteuer | Sozialabgaben | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Ca. 11.000 EUR | Ca. 12.000 EUR | 37.000 EUR |
| Mexiko | Ca. 10.000 EUR | Ca. 2.500 EUR | 47.500 EUR |
Beispiel 2: Selbstständiger mit 100.000 EUR Gewinn
| Land | Einkommensteuer | Sozialabgaben | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Ca. 33.000 EUR | Ca. 20.000 EUR | 47.000 EUR |
| Mexiko (RESICO) | Ca. 2.000 EUR | Ca. 1.000 EUR | 97.000 EUR |
| Mexiko (regulär) | Ca. 25.000 EUR | Ca. 1.000 EUR | 74.000 EUR |
Hinweis: Vereinfachte Berechnungen ohne Berücksichtigung aller Abzüge
Pro und Contra Mexiko aus steuerlicher Sicht
Pro:
- Niedrigere Einkommensteuersätze für Gutverdiener
- Keine Vermögensteuer
- Keine Erbschaftsteuer
- RESICO-Regime für Selbstständige extrem günstig
- Geringe Sozialabgaben
- Territorial-Besteuerung für Nicht-Residenten
Contra:
- Komplexes Steuersystem mit vielen Formalitäten
- Monatliche Meldepflichten für Unternehmer
- Elektronische Rechnungspflicht (CFDI)
- Strenge Durchsetzung durch SAT
- Höhere Steuern auf Immobilienverkäufe
- DBA-Regelungen können ungünstig sein (z.B. deutsche Renten)
Fazit
Für wen lohnt sich Mexiko steuerlich?
Sehr attraktiv für:
- Selbstständige und Freelancer mit Umsätzen bis 195.000 EUR (RESICO-Regime!)
- Digitale Nomaden, die unter 183 Tagen bleiben
- Vermögende Privatpersonen (keine Vermögen- und Erbschaftsteuer)
- Kapitalanleger (nur 10 % auf Dividenden und Börsengewinne)
Bedingt attraktiv für:
- Angestellte (moderate Steuerersparnis, gute Lebensqualität)
- Unternehmer mit höheren Umsätzen (30 % Körperschaftsteuer)
Weniger attraktiv für:
- Deutsche Rentner (Rente wird weiterhin in Deutschland besteuert)
- Personen mit komplexen internationalen Strukturen
Wichtigste Punkte zusammengefasst
- Das RESICO-Regime bietet für kleine Selbstständige sensationelle Steuersätze von nur 1 % bis 2,5 %
- Unter 183 Tagen Aufenthalt bleiben ausländische Einkünfte mexikanisch steuerfrei
- Keine Vermögen- und Erbschaftsteuer – ideal für Vermögensnachfolge
- Die Bürokratie ist anspruchsvoll – ein lokaler Steuerberater ist fast unverzichtbar
- DBA mit Deutschland schützt vor Doppelbesteuerung, kann aber bei Renten ungünstig sein
Empfehlung
Eine individuelle Steuerberatung vor dem Umzug ist unerlässlich. Sprich sowohl mit einem deutschen Steuerberater (Wegzugsbesteuerung!) als auch mit einem mexikanischen Contador, um deine optimale Struktur zu finden. Die Investition von einigen hundert Euro kann dir langfristig tausende Euro Steuern sparen.
FAQ
Muss ich als deutscher Rentner in Mexiko Steuern auf meine gesetzliche Rente zahlen?
Nein. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen hat Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten. Du zahlst beschränkte Steuern in Deutschland, in Mexiko bleibt die Rente steuerfrei.
Wie bekomme ich eine mexikanische Steuernummer (RFC)?
Du beantragst den RFC beim SAT mit deinem Reisepass, deiner CURP (erhältlich beim Registro Civil) und einem Adressnachweis. Der Prozess kann online begonnen, muss aber persönlich bei einer SAT-Niederlassung abgeschlossen werden.
Kann ich als digitaler Nomade in Mexiko legal arbeiten?
Mit einem Touristenvisum offiziell nicht. Für legales Arbeiten benötigst du eine Residente Temporal mit Arbeitserlaubnis. Viele digitale Nomaden arbeiten dennoch remote – dies bewegt sich rechtlich in einer Grauzone.
Was ist das RESICO-Regime und kann ich es nutzen?
RESICO (Régimen Simplificado de Confianza) ist ein vereinfachtes Steuersystem mit Sätzen von nur 1 % bis 2,5 % für Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu 3,5 Millionen MXN Jahresumsatz. Als Person mit ausschließlich mexikanischen Geschäftstätigkeiten kannst du dich dafür registrieren.
Wie funktioniert der Immobilienkauf in der Küstenzone?
Ausländer können in der Restricted Zone (50 km zur Küste) nicht direkt kaufen, sondern nutzen einen Fideicomiso – ein Treuhandkonto über eine mexikanische Bank. Du hast alle Eigentumsrechte, zahlst aber jährlich etwa 500 bis 1.500 USD Treuhandgebühren.
Muss ich meine deutschen Bankkonten in Mexiko melden?
Ja. Als mexikanischer Steuerresident bist du verpflichtet, ausländische Konten und Beteiligungen jährlich bis zum 15. Februar zu melden. Zudem tauschen Deutschland und Mexiko automatisch Kontodaten im Rahmen des CRS aus.
Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Mexiko im Vergleich zur Steuerersparnis?
Die Lebenshaltungskosten liegen je nach Region 40 % bis 60 % unter deutschem Niveau. Kombiniert mit der möglichen Steuerersparnis kann dein verfügbares Einkommen deutlich höher sein – insbesondere als Selbstständiger im RESICO-Regime.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuergesetze ändern sich regelmäßig. Stand: 2025
Zuletzt aktualisiert: 17. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
