Steuersystem Mauritius für Auswanderer 2026: Umfassender Guide

Mauritius zählt zu den steuerlich attraktivsten Destinationen weltweit und hat sich als beliebtes Ziel für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum etabliert. Der Inselstaat im Indischen Ozean kombiniert ein angenehmes tropisches Klima mit einem äußerst vorteilhaften Steuersystem, das durch niedrige Pauschalsteuersätze, keine Kapitalertragsteuer und keine Erbschaftsteuer besticht.

Das Steuersystem von Mauritius verstehen und nutzen
Das Steuersystem von Mauritius verstehen und nutzen

Das mauritische Steuersystem unterscheidet sich fundamental von den komplexen Strukturen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Während in den DACH-Ländern progressive Steuersätze bis zu 45 % (Deutschland), 55 % (Österreich) oder kantonal unterschiedliche Sätze (Schweiz) gelten, kennt Mauritius einen einheitlichen Flat-Tax-Satz von 15 % auf Einkommen. Diese Einfachheit setzt sich durch das gesamte Steuersystem fort: keine Vermögensteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer und großzügige Regelungen für ausländische Einkünfte.

Für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum bietet Mauritius damit erhebliches Steuersparpotenzial, insbesondere für Unternehmer, Investoren und vermögende Privatpersonen. Die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und Österreich sowie verschiedene Aufenthaltsprogramme wie das Premium Visa machen den Umzug zusätzlich attraktiv.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

In Mauritius wirst du steuerlich ansässig (Tax Resident), wenn du eines der folgenden Kriterien erfüllst:

Du hältst dich im Steuerjahr (1. Juli bis 30. Juni) mindestens 183 Tage in Mauritius auf. Alternativ genügt ein Aufenthalt von mindestens 270 Tagen in den letzten drei Steuerjahren zusammen, wobei im aktuellen Jahr mindestens ein Tag in Mauritius verbracht werden muss.

Als Steuerresident unterliegst du der unbeschränkten Steuerpflicht. Anders als in vielen anderen Ländern besteuert Mauritius jedoch nach dem Remittance-Prinzip: Ausländische Einkünfte werden nur besteuert, wenn sie nach Mauritius überwiesen werden. Verbleiben deine ausländischen Einkünfte im Ausland, fallen darauf keine mauritischen Steuern an.

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Die 183-Tage-Regel ist das primäre Kriterium für die Steuerresidenz. Dabei zählt jeder angefangene Tag in Mauritius, unabhängig von der Tageszeit der Ein- oder Ausreise. Bei der Zählung werden auch Tage berücksichtigt, an denen du dich aus Gründen höherer Gewalt nicht aus Mauritius entfernen konntest.

Neben der physischen Präsenz können auch andere Faktoren eine Rolle spielen:

Der Ort deines gewöhnlichen Aufenthalts, dein wirtschaftlicher und persönlicher Lebensmittelpunkt sowie der Standort deiner Vermögenswerte werden bei Grenzfällen herangezogen. Ein ständiger Wohnsitz in Mauritius kann ebenfalls zur Steueransässigkeit führen.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz

Deutschland: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Mauritius ist seit 2012 in Kraft. Es regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung und enthält Bestimmungen zu verschiedenen Einkunftsarten. Renten aus Deutschland werden grundsätzlich nur im Ansässigkeitsstaat (also Mauritius) besteuert, wobei Deutschland ein begrenztes Besteuerungsrecht für gesetzliche Sozialversicherungsrenten behält.

Österreich: Zwischen Österreich und Mauritius besteht ebenfalls ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen und regelt die Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen beiden Staaten.

Schweiz: Die Schweiz hat kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen mit Mauritius abgeschlossen. Für Schweizer Auswanderer kann dies zu komplexeren steuerlichen Situationen führen, wobei die unilaterale Anrechnung ausländischer Steuern in der Schweiz möglich ist.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Deutschland: Die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG betrifft Personen, die Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % halten. Bei Wegzug aus Deutschland werden die stillen Reserven dieser Anteile so behandelt, als wären sie zum Verkehrswert veräußert worden. Da Mauritius außerhalb der EU und des EWR liegt, kann keine Stundung der Wegzugssteuer gewährt werden. Die Steuer wird sofort fällig.

Betroffen sind Personen, die in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Eine sorgfältige Planung vor dem Wegzug ist daher unerlässlich.

Österreich: Österreich erhebt ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung auf Wertsteigerungen von Kapitalanteilen. Bei Wegzug in Drittstaaten wie Mauritius wird die Steuer grundsätzlich sofort fällig, eine Ratenzahlung über sieben Jahre kann jedoch beantragt werden.

Schweiz: Die Schweiz kennt keine generelle Wegzugsbesteuerung. Allerdings kann bei Aufgabe der steuerlichen Ansässigkeit eine Besteuerung von Vorsorgegeldern (2. und 3. Säule) anfallen, wenn diese vor dem Wegzug bezogen werden.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Das mauritische Einkommensteuersystem zeichnet sich durch seine Einfachheit aus. Es gilt ein Flat-Tax-System mit einem einheitlichen Steuersatz, das administrative Aufwand minimiert und Transparenz schafft.

Steuersätze und Progressionsstufen

Seit dem Steuerjahr 2023/24 gilt folgende Struktur für natürliche Personen:

  • Einkommen bis 700.000 MUR (ca. 14.000 Euro) jährlich: 15 %
  • Einkommen über 700.000 MUR: 20 %

Für viele Auswanderer mit durchschnittlichen Einkommen bleibt es beim 15 %-Satz, da erst ab einem relativ hohen Einkommen der erhöhte Satz greift.

Freibeträge und Grundfreibetrag

Mauritius gewährt verschiedene Freibeträge, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren:

  • Der Grundfreibetrag (Income Exemption Threshold) beträgt für Einzelpersonen 325.000 MUR (ca. 6.500 Euro) pro Jahr.
  • Für Verheiratete mit nicht berufstätigem Ehepartner erhöht sich dieser auf 435.000 MUR.
  • Mit unterhaltsberechtigten Kindern steigt der Freibetrag weiter auf bis zu 550.000 MUR.

Zusätzliche Freibeträge gibt es für Zinserträge (bis 2.000.000 MUR für Personen über 60 Jahre) und bestimmte Investitionen.

Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten

Das mauritische Steuerjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres. Die Einkommensteuer wird vierteljährlich im Voraus gezahlt (Current Payment System). Die Zahlungen sind jeweils zum Ende der Quartale fällig.

Die jährliche Steuererklärung muss bis zum 30. September nach Ende des Steuerjahres eingereicht werden. Für Arbeitnehmer mit ausschließlich Lohneinkünften und korrektem Lohnsteuerabzug kann eine vereinfachte Erklärung genügen.

Nach Personenkategorie

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer in Mauritius wird deine Einkommensteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die Mauritius Revenue Authority (MRA) abgeführt. Dieses Pay-As-You-Earn-System (PAYE) entspricht der deutschen Lohnsteuer.

Der Arbeitgeber berücksichtigt bereits deine persönlichen Freibeträge beim monatlichen Abzug. Du erhältst am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung, die als Grundlage für deine Steuererklärung dient.

Bei den Sozialversicherungsbeiträgen zahlst du als Arbeitnehmer 3 % deines Bruttogehalts an den National Pension Fund (NPF) und 1,5 % an den National Savings Fund (NSF). Dein Arbeitgeber zahlt jeweils den gleichen Betrag zusätzlich.

Absetzbar sind berufsbedingte Aufwendungen, allerdings in deutlich geringerem Umfang als in Deutschland. Eine Pendlerpauschale wie in den DACH-Ländern existiert nicht. Berufliche Fortbildungskosten können unter bestimmten Umständen geltend gemacht werden.

Digitale Nomaden

Mauritius hat mit dem Premium Visa ein spezielles Programm für digitale Nomaden und Remote Worker geschaffen. Dieses Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr (verlängerbar) und ermöglicht das Arbeiten für ausländische Arbeitgeber oder eigene ausländische Unternehmen.

Die steuerliche Behandlung hängt von deiner Aufenthaltsdauer ab. Bleibst du unter 183 Tagen pro Steuerjahr, begründest du keine Steueransässigkeit und zahlst in Mauritius keine Einkommensteuer auf deine ausländischen Einkünfte.

Bei längerem Aufenthalt und Begründung der Steueransässigkeit greift das Remittance-Prinzip. Du versteuerst nur Einkünfte, die du nach Mauritius überweist. Einkünfte, die auf ausländischen Konten verbleiben, bleiben steuerfrei.

Für das Premium Visa musst du ein monatliches Mindesteinkommen von 1.500 USD nachweisen. Eine private Krankenversicherung ist obligatorisch. Das Visum berechtigt nicht zur Aufnahme einer lokalen Beschäftigung.

Wichtig: Prüfe sorgfältig, wo du nach dem Wegzug aus dem DACH-Raum steuerpflichtig wirst. Ohne Steueransässigkeit in Mauritius könntest du weiterhin in deinem Herkunftsland steuerpflichtig bleiben.

Selbstständige und Unternehmer

Selbstständige in Mauritius unterliegen der regulären Einkommensteuer von 15 bis 20 %. Die Gewinne werden nach Abzug aller betrieblichen Aufwendungen besteuert.

Bei der Gründung einer mauritischen Gesellschaft fällt Körperschaftsteuer (Corporate Tax) von 15 % an. Für bestimmte exportorientierte Unternehmen und Unternehmen im Finanzsektor können reduzierte Sätze von 3 % gelten. Die Global Business License ermöglicht weitere steuerliche Optimierungen.

Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert in Mauritius nicht. Dies macht die Unternehmensbesteuerung deutlich einfacher und günstiger als im deutschen System, wo Gewerbesteuer zusätzlich zur Körperschaftsteuer anfällt.

Die Buchführungspflichten richten sich nach der Unternehmensgröße. Einzelunternehmer und kleine Gesellschaften können eine vereinfachte Buchführung nutzen. Größere Unternehmen müssen geprüfte Jahresabschlüsse vorlegen.

Betriebsausgaben sind großzügig absetzbar: Miete, Gehälter, Materialkosten, Reisekosten, professionelle Dienstleistungen, Marketing und Abschreibungen reduzieren die Steuerbemessungsgrundlage. Bestimmte Investitionen können beschleunigt abgeschrieben werden.

Finanziell Unabhängige und Investoren

Für Investoren und Personen, die von Kapitalerträgen leben, bietet Mauritius besonders attraktive Bedingungen.

Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden unterliegen keiner separaten Kapitalertragsteuer. Sie fließen in das reguläre Einkommen ein und werden mit 15 % (bis 700.000 MUR) bzw. 20 % (darüber) besteuert. Für Zinserträge gibt es jedoch großzügige Freibeträge.

Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind in Mauritius grundsätzlich steuerfrei. Es gibt keine Capital Gains Tax auf Aktien, Anleihen oder andere Finanzinstrumente. Dies macht Mauritius besonders attraktiv für aktive Trader und langfristige Investoren gleichermaßen.

Immobiliengewinne werden unter bestimmten Umständen besteuert, wobei großzügige Ausnahmen für selbstgenutzte Immobilien bestehen.

Für ausländische Depots und Kapitalanlagen greift das Remittance-Prinzip. Solange Erträge und Gewinne auf ausländischen Konten verbleiben und nicht nach Mauritius überwiesen werden, fallen keine mauritischen Steuern an.

Das Occupation Permit für Investoren erfordert eine Mindestinvestition von 50.000 USD in ein mauritisches Unternehmen. Das Permanent Residence Permit durch Immobilienkauf setzt einen Kaufpreis von mindestens 375.000 USD voraus.

Rentner

Mauritius ist ein beliebtes Ziel für Ruheständler aus dem deutschsprachigen Raum. Das Retired Non-Citizen Permit ermöglicht Rentnern ab 50 Jahren einen dauerhaften Aufenthalt, sofern sie monatliche Überweisungen von mindestens 1.500 USD nach Mauritius nachweisen können.

Gesetzliche Renten aus Deutschland unterliegen nach dem DBA grundsätzlich der Besteuerung in Mauritius. Deutschland behält jedoch ein begrenztes Besteuerungsrecht für Sozialversicherungsrenten. In der Praxis werden deutsche Renten oft mit dem mauritischen Steuersatz von 15 % deutlich niedriger besteuert als in Deutschland.

Österreichische Renten werden nach dem DBA in der Regel nur im Ansässigkeitsstaat besteuert. Mauritius hat damit das alleinige Besteuerungsrecht.

Schweizer AHV-Renten können weiterhin der Quellenbesteuerung in der Schweiz unterliegen. Eine Anrechnung auf mauritische Steuern ist möglich, wobei das Fehlen eines DBA die Situation komplizierter macht.

Private Renten und Pensionen aus Lebensversicherungen oder betrieblicher Altersvorsorge werden in Mauritius als reguläres Einkommen mit 15 bis 20 % besteuert.

Besondere Altersfreibeträge existieren für Personen ab 60 Jahren. Der Grundfreibetrag erhöht sich, und Zinserträge bis 2.000.000 MUR bleiben steuerfrei.

3. Vermögensteuer

Mauritius erhebt keine Vermögensteuer. Dies ist einer der wesentlichen Unterschiede zu einigen DACH-Ländern, wo Vermögenssteuern oder vermögensabhängige Abgaben existieren können.

Dein weltweites Vermögen, ob Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien oder sonstige Vermögenswerte, bleibt in Mauritius steuerfrei. Es gibt keine jährliche Abgabe auf den Vermögensbestand.

Diese Regelung macht Mauritius besonders attraktiv für vermögende Privatpersonen, die aus Ländern mit Vermögensteuer oder vermögensabhängigen Abgaben auswandern möchten.

Auch die Schweizer Vermögensteuer, die je nach Kanton erheblich sein kann, entfällt nach dem Umzug nach Mauritius vollständig.

4. Kapitalertragssteuer

Mauritius erhebt keine separate Kapitalertragsteuer (Capital Gains Tax). Dies ist einer der größten steuerlichen Vorteile des Landes.

Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen, Investmentfonds und anderen Wertpapieren sind vollständig steuerfrei. Es spielt keine Rolle, wie lange du die Wertpapiere gehalten hast oder wie hoch der Gewinn ist.

Dividenden aus mauritischen Unternehmen sind für natürliche Personen steuerfrei. Sie unterliegen keiner Quellensteuer und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Dividenden aus ausländischen Unternehmen fallen unter das Remittance-Prinzip. Werden sie nach Mauritius überwiesen, sind sie als reguläres Einkommen mit 15 bis 20 % zu versteuern. Verbleiben sie im Ausland, fallen keine mauritischen Steuern an.

Zinserträge werden mit dem regulären Einkommensteuersatz besteuert, wobei großzügige Freibeträge gelten. Für Personen über 60 Jahre sind Zinsen bis 2.000.000 MUR jährlich steuerfrei.

Bei ausländischen Quellensteuerabzügen kann eine Anrechnung auf die mauritische Steuer erfolgen, soweit Doppelbesteuerungsabkommen dies vorsehen. Für deutsche Dividenden bedeutet dies, dass die 26,375 % deutsche Kapitalertragsteuer teilweise anrechenbar sind.

Meldepflichten für ausländische Konten und Depots existieren in begrenztem Umfang. Mauritius nimmt am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil, sodass Kontoinformationen mit den Steuerbehörden deines Herkunftslandes ausgetauscht werden.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer und jährliche Abgaben

Mauritius erhebt eine jährliche Grundsteuer (Land Tax) auf Immobilieneigentum. Die Höhe richtet sich nach dem Wert und der Nutzung der Immobilie.

Für Wohnimmobilien ist die Grundsteuer moderat und liegt deutlich unter dem Niveau vieler deutscher Kommunen. Die genaue Höhe wird von den lokalen Behörden festgelegt und variiert je nach Region.

Zusätzlich können kommunale Abgaben für Müllabfuhr, Straßenbeleuchtung und andere Dienstleistungen anfallen. Diese sind im internationalen Vergleich ebenfalls niedrig.

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Kauf einer Immobilie fällt eine Registrierungsgebühr (Registration Duty) an. Für Ausländer, die Immobilien im Rahmen der Property Development Schemes (IRS, RES, PDS, Smart City) erwerben, beträgt diese 5 % des Kaufpreises.

Notargebühren und Anwaltskosten kommen hinzu und liegen typischerweise bei 1 bis 2 % des Kaufpreises.

Ausländer dürfen in Mauritius nur in speziell genehmigten Projekten Immobilien erwerben. Der Mindestkaufpreis für eine aufenthaltsberechtigende Immobilie liegt bei 375.000 USD.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Obwohl Mauritius keine allgemeine Capital Gains Tax erhebt, können Gewinne aus Immobilienverkäufen unter bestimmten Umständen steuerpflichtig sein.

Wird eine Immobilie innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft und handelt es sich nicht um den Hauptwohnsitz, kann der Gewinn als Spekulationsgewinn besteuert werden.

Für den selbstgenutzten Hauptwohnsitz gilt eine vollständige Steuerbefreiung, unabhängig von der Haltedauer oder Höhe des Gewinns.

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen aus mauritischen Immobilien unterliegen der regulären Einkommensteuer von 15 bis 20 %. Absetzbar sind alle mit der Vermietung verbundenen Kosten: Instandhaltung, Verwaltung, Versicherung, Zinsen auf Immobilienkredite und Abschreibungen.

Die Abschreibung für Wohnimmobilien beträgt 5 % pro Jahr auf den Gebäudewert.

Steuervorteile bei Eigennutzung

Für die selbstgenutzte Hauptimmobilie gibt es keine besonderen Steuervorteile in Form von Abzügen. Allerdings ist der spätere Verkaufsgewinn vollständig steuerfrei.

Hypothekenzinsen für die Eigenheimfinanzierung können nicht steuerlich geltend gemacht werden, anders als in einigen anderen Ländern.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Mauritius erhebt weder Erbschaftsteuer noch Schenkungsteuer. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber Deutschland und Österreich, wo Erbschaften und Schenkungen je nach Wert und Verwandtschaftsgrad erheblich besteuert werden können.

Vermögensübertragungen an Familienmitglieder oder Dritte sind in Mauritius steuerfrei, unabhängig von der Höhe des übertragenen Vermögens oder dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem.

Für Immobilien fallen bei der Übertragung lediglich Registrierungsgebühren an, keine substanziellen Steuern.

Bei internationalen Erbfällen ist zu beachten, dass das Erbrecht und die Besteuerung des Erblasser-Staates weiterhin relevant sein können. Verstirbt ein deutscher Staatsangehöriger mit Vermögen in Deutschland, kann deutsches Erbschaftsteuerrecht greifen, auch wenn er in Mauritius lebte.

Eine sorgfältige Nachlassplanung unter Berücksichtigung aller betroffenen Jurisdiktionen ist daher empfehlenswert. Mauritius selbst belastet die Erbschaft nicht zusätzlich.

7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer

Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze

Der Regelsteuersatz der mauritischen Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT) beträgt 15 %. Er entspricht damit zufällig dem Einkommensteuersatz und liegt unter dem deutschen Satz von 19 %.

Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit oder mit einem Nullsatz belegt:

  • Grundnahrungsmittel wie Reis, Mehl, Brot und Milch sind mehrwertsteuerfrei.
  • Medizinische Dienstleistungen und Medikamente unterliegen dem Nullsatz.
  • Bildungsdienstleistungen sind ebenfalls befreit.
  • Exporte werden mit 0 % besteuert.

Kleinunternehmerregelung

Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 10 Millionen MUR (ca. 200.000 Euro) können sich für eine vereinfachte Besteuerung entscheiden. Die VAT-Registrierungspflicht besteht erst ab einem Umsatz von 10 Millionen MUR.

Kleinere Unternehmen können sich freiwillig registrieren, um Vorsteuer geltend machen zu können.

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

VAT-registrierte Unternehmer müssen monatliche oder vierteljährliche Erklärungen abgeben und die eingenommene Mehrwertsteuer an die MRA abführen. Die auf Einkäufe gezahlte Vorsteuer kann gegengerechnet werden.

Die Erklärungen sind elektronisch über das System der MRA einzureichen. Die Frist für monatliche Erklärungen ist der 20. des Folgemonats.

Reverse-Charge-Verfahren

Bei Dienstleistungen aus dem Ausland greift das Reverse-Charge-Verfahren. Der mauritische Empfänger muss die VAT selbst berechnen und abführen. Dies betrifft insbesondere digitale Dienstleistungen, Beratungsleistungen und Lizenzgebühren.

8. Weitere relevante Steuern

Luxussteuer

Mauritius erhebt keine gesonderte Luxussteuer. Hochwertige Waren werden mit dem regulären VAT-Satz von 15 % besteuert.

Kfz-Steuer

Bei der Einfuhr von Fahrzeugen fallen erhebliche Abgaben an. Die Zölle und Verbrauchsteuern können je nach Fahrzeugtyp, Motorleistung und Alter des Fahrzeugs zwischen 30 % und über 100 % des Fahrzeugwerts betragen.

Jährlich wiederkehrende Kfz-Steuern sind moderat und richten sich nach Fahrzeugkategorie und Motorleistung.

Touristensteuer

Hotels erheben eine Environmental Protection Fee, die an die Umweltbehörde abgeführt wird. Diese beträgt typischerweise einen kleinen Betrag pro Nacht und wird automatisch auf Hotelrechnungen aufgeschlagen.

Sondersteuern

Auf bestimmte Waren werden Verbrauchsteuern (Excise Duties) erhoben:

  • Alkoholische Getränke unterliegen hohen Verbrauchsteuern.
  • Tabakprodukte werden ebenfalls stark besteuert.
  • Treibstoffe unterliegen Mineralölsteuern.

Diese Sondersteuern können den Endpreis dieser Produkte erheblich über das Niveau in den DACH-Ländern heben.

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Das mauritische Steuersystem bietet bereits von sich aus niedrige Steuersätze, sodass aggressive Optimierungsstrategien meist unnötig sind. Dennoch gibt es legale Gestaltungsmöglichkeiten:

Die Nutzung des Remittance-Prinzips ist der wichtigste Hebel. Indem du ausländische Einkünfte auf ausländischen Konten belässt und nur den benötigten Lebensunterhalt nach Mauritius überweist, minimierst du deine Steuerlast erheblich.

Die Strukturierung von Einkünften als Kapitalgewinne statt als laufende Einkünfte kann vorteilhaft sein, da Kapitalgewinne in Mauritius steuerfrei sind.

Timing des Umzugs

Der Zeitpunkt deines Umzugs kann steuerlich relevant sein. Ein Umzug zum Beginn eines neuen Steuerjahres (1. Juli) gibt dir die volle Kontrolle über deine mauritische Steueransässigkeit.

Vor dem Wegzug aus Deutschland solltest du die Wegzugsbesteuerung prüfen und gegebenenfalls Gesellschaftsanteile restrukturieren. Eine Veräußerung vor dem Wegzug kann günstiger sein als die Wegzugsbesteuerung.

Die Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und gewöhnlichen Aufenthalts sollte sorgfältig dokumentiert werden, um eine fortbestehende deutsche Steuerpflicht zu vermeiden.

Günstige Unternehmensformen

Für unternehmerisch Tätige bieten sich verschiedene mauritische Gesellschaftsformen an:

  • Die Domestic Company mit 15 % Körperschaftsteuer eignet sich für lokale Geschäftstätigkeit.
  • Die Global Business Company (GBC) ermöglicht internationale Geschäfte mit potenziell niedrigeren effektiven Steuersätzen.
  • Die Authorised Company für reine Holding- oder Investmenttätigkeiten kann von Steuerbefreiungen profitieren.

Nutzung von Steuerfreibeträgen

Die vollständige Ausschöpfung der Freibeträge reduziert die Steuerlast:

  • Der Grundfreibetrag von 325.000 MUR für Einzelpersonen sollte genutzt werden.
  • Familien können durch die erhöhten Freibeträge für Ehepartner und Kinder profitieren.
  • Die Zinsfreibeträge für Personen über 60 Jahre ermöglichen bis zu 2.000.000 MUR steuerfreie Zinserträge.

Holding-Strukturen

Für Investoren mit substanziellen Portfolios kann eine mauritische Holding-Gesellschaft sinnvoll sein. Mauritius hat zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen, die günstige Quellensteuersätze auf Dividenden und Zinsen ermöglichen.

Eine GBC kann Beteiligungen an Unternehmen in Drittländern halten und von der Participation Exemption profitieren, die Dividenden und Veräußerungsgewinne unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei stellt.

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

Das mauritische Steuerjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. Die Steuererklärung für natürliche Personen ist bis zum 30. September nach Ende des Steuerjahres einzureichen.

Für das Steuerjahr 2025/26 (1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026) ist die Erklärung also bis zum 30. September 2026 fällig.

Unternehmen haben je nach Rechtsform unterschiedliche Fristen. Körperschaften müssen ihre Erklärung innerhalb von sechs Monaten nach Ende ihres Geschäftsjahres einreichen.

Benötigte Unterlagen

Für die Einkommensteuererklärung benötigst du:

  • Lohnsteuerbescheinigungen aller mauritischen Arbeitgeber,
  • Nachweise über ausländische Einkünfte (soweit nach Mauritius überwiesen),
  • Belege über abzugsfähige Ausgaben,
  • Nachweise über gezahlte ausländische Steuern zur Anrechnung sowie
  • Bankbescheinigungen über Zinserträge.

Alle Unterlagen sollten in englischer Sprache oder mit beglaubigter Übersetzung vorliegen.

Online-Portale

Die Mauritius Revenue Authority (MRA) betreibt ein umfassendes Online-Portal für Steuererklärungen. Unter www.mra.mu kannst du deine Steuernummer (Tax Account Number, TAN) beantragen, Steuererklärungen elektronisch einreichen, Zahlungen leisten und den Status deiner Steuerangelegenheiten einsehen.

Die elektronische Einreichung ist für die meisten Steuerpflichtigen obligatorisch und deutlich einfacher als papierbasierte Verfahren.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Bei einfachen Verhältnissen (Arbeitnehmereinkünfte, keine ausländischen Einkünfte) ist ein Steuerberater oft nicht zwingend erforderlich. Das mauritische System ist übersichtlich und die Online-Tools benutzerfreundlich.

Für komplexere Situationen wie Unternehmer mit internationalen Einkünften, Inhaber ausländischer Gesellschaften, Personen mit Vermögen in mehreren Ländern und Neuauswanderer mit Fragen zur Wegzugsbesteuerung ist professionelle Beratung empfehlenswert. Die Kosten für einen lokalen Steuerberater liegen typischerweise zwischen 500 und 2.000 USD jährlich für Privatpersonen.

Strafen bei Verspätung

Verspätete Abgabe der Steuererklärung wird mit einer Strafe von 2.000 MUR (ca. 40 Euro) pro Monat Verspätung belegt. Zusätzlich werden Zinsen auf nicht gezahlte Steuern berechnet.

Bei verspäteter Zahlung fallen Zinsen von 0,5 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag an.

Schwerwiegende Verstöße wie Steuerhinterziehung können mit erheblichen Geldstrafen und in extremen Fällen mit Freiheitsstrafen geahndet werden.

11. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherung

Mauritius hat kein gesetzliches Krankenversicherungssystem mit Pflichtbeiträgen. Das öffentliche Gesundheitswesen wird aus allgemeinen Steuermitteln finanziert und steht allen Einwohnern zur Verfügung.

Die Qualität der öffentlichen Krankenhäuser ist grundsätzlich akzeptabel, für gehobenere Ansprüche empfiehlt sich jedoch eine private Krankenversicherung. Private Gesundheitsversorgung ist auf der Insel gut verfügbar, insbesondere in den städtischen Zentren.

Für Inhaber des Premium Visa und anderer Aufenthaltsgenehmigungen ist eine private Krankenversicherung ohnehin obligatorisch. Die Kosten liegen je nach Leistungsumfang und Alter zwischen 1.000 und 5.000 Euro jährlich.

Rentenversicherung

Der National Pension Fund (NPF) ist Mauritius‘ staatliches Rentensystem. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 3 % des Bruttogehalts ein.

Als Selbstständiger kannst du freiwillig Beiträge leisten. Für Auswanderer aus den DACH-Ländern ist dies selten attraktiv, da die späteren Leistungen gering sind und keine Portabilität gewährleistet ist.

Die staatliche Grundrente (Basic Retirement Pension) steht allen Einwohnern ab 60 Jahren zu, unabhängig von früheren Beitragszahlungen. Sie beträgt aktuell etwa 10.000 MUR (ca. 200 Euro) monatlich.

National Savings Fund

Zusätzlich zum NPF werden Beiträge zum National Savings Fund (NSF) erhoben: 1,5 % vom Arbeitnehmer und 1,5 % vom Arbeitgeber. Dieser Fonds dient als ergänzende Altersvorsorge.

Arbeitslosenversicherung

Eine Arbeitslosenversicherung existiert in Mauritius nicht. Im Falle des Jobverlustes gibt es keine staatlichen Lohnersatzleistungen. Einige Unternehmen bieten jedoch betriebliche Abfindungsregelungen.

Pflegeversicherung

Eine gesonderte Pflegeversicherung wie in Deutschland gibt es nicht. Pflegeleistungen werden aus allgemeinen Mitteln finanziert, wobei das Angebot begrenzt ist. Private Vorsorge ist empfehlenswert.

Gesamtbelastung im Vergleich zu DACH-Ländern

Die Sozialabgaben in Mauritius sind minimal im Vergleich zu den DACH-Ländern:

AbgabeMauritiusDeutschlandÖsterreichSchweiz
Rentenversicherung3 %9,3 %10,25 %5,3 % (AHV)
Krankenversicherung0 % (privat)7,3 %3,87 %2 bis 5 %
Arbeitslosenversicherung0 %1,3 %3 %1,1 %
Pflegeversicherung0 %1,7 bis 2,3 %0 %0 %
National Savings Fund1,5 %
Gesamt (Arbeitnehmer)4,5 %ca. 20 %ca. 18 %ca. 6 bis 8 %

Selbst unter Einrechnung privater Krankenversicherungskosten bleibt die Gesamtbelastung in Mauritius deutlich unter dem DACH-Niveau.

12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich

Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung

SteuerartMauritiusDeutschlandÖsterreichSchweiz (Ø)
Einkommensteuer (max.)15 bis 20 %45 % (+5,5 % Soli)55 %22 bis 45 %
Körperschaftsteuer15 %15 % +Gewerbe25 %12 bis 24 %
Kapitalertragsteuer0 %26,375 %27,5 %0 bis 35 %
Mehrwertsteuer15 %19 %20 %8,1 %
Vermögensteuer0 %0 %0 %0,1 bis 1 %
Erbschaftsteuer0 %bis 50 %variabelkantonal
Grunderwerbsteuer5 %3,5 bis 6,5 %3,5 %1 bis 3 %

Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen

Beispiel 1: Angestellter mit 60.000 Euro Bruttojahresgehalt

PositionMauritiusDeutschland
Bruttoeinkommen60.000 €60.000 €
Einkommensteuerca. 6.200 €ca. 12.500 €
Sozialabgabenca. 2.700 €ca. 12.000 €
Nettoeinkommenca. 51.100 €ca. 35.500 €

Beispiel 2: Unternehmer mit 150.000 Euro Gewinn

PositionMauritiusDeutschland
Unternehmensgewinn150.000 €150.000 €
Körperschaftsteuer22.500 € (15 %)ca. 45.000 € (30 %)
Gewerbesteuer0 €ca. 15.000 €
Verbleibendca. 127.500 €ca. 90.000 €

Beispiel 3: Investor mit 100.000 Euro Kapitalerträgen

PositionMauritiusDeutschland
Kapitalerträge100.000 €100.000 €
Steuer0 € bis 15.000 €26.375 €
Netto85.000 € bis 100.000 €73.625 €

In Mauritius hängt die Besteuerung davon ab, ob die Erträge nach Mauritius überwiesen werden. Bei Verbleib im Ausland: 0 € Steuer.

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile von Mauritius:

Niedrige Pauschalsteuersätze von maximal 20 % auf Einkommen. Keine Kapitalertragsteuer auf Wertpapiergewinne. Keine Vermögensteuer. Keine Erbschaft- und Schenkungsteuer. Remittance-Prinzip ermöglicht Steuerfreiheit für nicht überwiesene ausländische Einkünfte. Niedrige Sozialabgaben. Einfaches, transparentes Steuersystem.

Nachteile und Einschränkungen:

Höhere Lebenshaltungskosten für westlichen Standard. Eingeschränkter Immobilienerwerb für Ausländer. Keine Anrechnung mauritischer Steuern auf deutsche Wegzugssteuer. Begrenzte soziale Absicherung. Abhängigkeit von privater Vorsorge. Eingeschränkte medizinische Versorgung im Vergleich zu DACH-Ländern.

Fazit

Mauritius bietet eines der attraktivsten Steuersysteme weltweit für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum. Die Kombination aus niedrigen Pauschalsteuersätzen, fehlender Kapitalertragsteuer und dem vorteilhaften Remittance-Prinzip macht den Inselstaat besonders interessant für bestimmte Auswanderer-Typen.

Am meisten profitieren:

Investoren und Trader, die von der vollständigen Steuerfreiheit auf Kursgewinne profitieren. Unternehmer mit internationaler Geschäftstätigkeit, die das Remittance-Prinzip nutzen können. Vermögende Privatpersonen, die keine Vermögen- und Erbschaftsteuer zahlen möchten. Digitale Nomaden mit flexiblem Arbeitsort und ausländischen Kunden. Rentner mit überschaubaren Einkünften, die den niedrigen Steuersatz schätzen.

Weniger geeignet ist Mauritius für:

Arbeitnehmer, die einen lokalen Job in Mauritius suchen, da das Lohnniveau niedrig ist. Personen, die auf ein umfassendes Sozialsystem angewiesen sind. Familien mit besonderen Bildungsanforderungen, da internationale Schulen teuer sind.

Wichtigste Punkte zusammengefasst:

Die Einkommensteuer beträgt maximal 15 bis 20 %, es gibt keine Kapitalertragsteuer und keine Erbschaftsteuer. Ausländische Einkünfte werden nur bei Überweisung nach Mauritius besteuert. Die Wegzugsbesteuerung aus Deutschland muss vor dem Umzug sorgfältig geplant werden. Sozialabgaben sind minimal, private Vorsorge ist erforderlich.

Empfehlung zur professionellen Beratung:

Die steuerlichen Vorteile von Mauritius sind erheblich, aber der Umzug erfordert sorgfältige Planung. Insbesondere die deutsche Wegzugsbesteuerung, die Aufgabe der Steueransässigkeit im Heimatland und die optimale Strukturierung deiner Einkünfte und Vermögenswerte sollten mit einem spezialisierten Steuerberater besprochen werden. Die Investition in professionelle Beratung vor dem Umzug kann sich mehrfach auszahlen.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Mauritius

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Mauritius, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Muss ich als Steuerresident in Mauritius mein weltweites Einkommen versteuern?

Nein, Mauritius folgt dem Remittance-Prinzip. Du versteuerst nur Einkommen, das du nach Mauritius überweist. Ausländische Einkünfte, die auf ausländischen Konten verbleiben, sind in Mauritius steuerfrei.

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer in Mauritius?

Mauritius erhebt keine Kapitalertragsteuer. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren sind vollständig steuerfrei, unabhängig von der Haltedauer.

Kann ich als Rentner nach Mauritius auswandern und meine deutsche Rente steuergünstig beziehen?

Ja, das Retired Non-Citizen Permit ermöglicht Rentnern ab 50 Jahren den dauerhaften Aufenthalt. Deutsche Renten werden in Mauritius mit maximal 15 bis 20 % besteuert, wobei Freibeträge die effektive Steuerlast weiter senken können.

Gibt es in Mauritius eine Wegzugsbesteuerung, wenn ich das Land wieder verlasse?

Nein, Mauritius erhebt keine Wegzugsbesteuerung. Du kannst das Land jederzeit verlassen, ohne dass auf unrealisierte Wertsteigerungen deines Vermögens Steuern anfallen.

Welches Visum brauche ich, um in Mauritius steuerlich ansässig zu werden?

Das Premium Visa eignet sich für Remote Worker und digitale Nomaden. Das Occupation Permit gilt für Investoren und Selbstständige. Das Permanent Residence Permit erhältst du durch Immobilienkauf ab 375.000 USD. Für alle Programme musst du mindestens 183 Tage pro Jahr in Mauritius verbringen, um steuerlich ansässig zu werden.

Wie funktioniert die Besteuerung, wenn ich ein Unternehmen in Mauritius gründe?

Eine mauritische Gesellschaft zahlt 15 % Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne. Dividenden an dich als natürliche Person sind steuerfrei. Es gibt keine Gewerbesteuer. Für internationale Geschäfte kann eine Global Business Company mit potenziell niedrigeren effektiven Sätzen sinnvoll sein.

Muss ich mein deutsches Depot auflösen, wenn ich nach Mauritius ziehe?

Nein, du kannst dein deutsches Depot behalten. Allerdings wird die deutsche Bank möglicherweise keine Abgeltungsteuer mehr einbehalten, wenn du deinen Wohnsitzwechsel meldest. In Mauritius sind Kursgewinne steuerfrei; Dividenden und Zinsen werden nur besteuert, wenn sie nach Mauritius überwiesen werden.

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Zuletzt aktualisiert: 30. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)