Steuersystem Marokko für Auswanderer 2026: Kompletter Guide

Marokko lockt mit mediterranem Flair, niedrigen Lebenshaltungskosten und einer strategischen Lage zwischen Europa und Afrika. Doch wie sieht es steuerlich aus? Das nordafrikanische Königreich bietet ein modernes Steuersystem mit einigen interessanten Besonderheiten für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum.

Das Steuersystem von Marokko verstehen und richtig nutzen
Das Steuersystem von Marokko verstehen und richtig nutzen

Das marokkanische Steuersystem basiert auf dem französischen Modell und wurde in den letzten Jahren kontinuierlich modernisiert. Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz erwarten dich progressive Einkommensteuersätze, die bei maximal 38 % liegen, eine überschaubare Mehrwertsteuer von 20 % sowie keine Vermögensteuer im klassischen Sinne. Besonders attraktiv: Marokko hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, was die steuerliche Planung erheblich erleichtert.

Für Rentner, digitale Nomaden und Unternehmer kann Marokko steuerlich durchaus interessant sein, wobei du die Besonderheiten des Systems genau kennen solltest.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

Du wirst in Marokko unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du:

  • deinen ständigen Wohnsitz (domicile fiscal) in Marokko hast
  • den Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen in Marokko unterhältst
  • dich länger als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in Marokko aufhältst

Bei unbeschränkter Steuerpflicht wird dein weltweites Einkommen in Marokko besteuert. Beschränkt Steuerpflichtige zahlen nur auf ihre marokkanischen Einkünfte Steuern.

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Die 183-Tage-Regel gilt für jedes Kalenderjahr separat. Dabei zählen alle Tage der physischen Anwesenheit, einschließlich An- und Abreisetage. Neben der reinen Aufenthaltsdauer prüft die marokkanische Finanzbehörde (Direction Générale des Impôts) auch, wo sich dein Lebensmittelpunkt befindet. Faktoren wie Familienwohnsitz, Immobilienbesitz und Bankkonten spielen eine Rolle.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Marokko hat Doppelbesteuerungsabkommen mit allen drei DACH-Ländern abgeschlossen:

  • Deutschland: Abkommen von 1972, mehrfach aktualisiert
  • Österreich: Abkommen von 2002
  • Schweiz: Abkommen von 1993

Diese Abkommen regeln, welches Land bei grenzüberschreitenden Einkünften das Besteuerungsrecht hat und vermeiden so eine doppelte Steuerbelastung. Bei Renten gilt generell das Kassenstaatsprinzip für öffentliche Pensionen, während private Renten meist im Wohnsitzstaat besteuert werden.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Beim Wegzug aus Deutschland solltest du die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG beachten, die bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % greift. Da Marokko kein EU- oder EWR-Staat ist, wird die Steuer auf fiktive Veräußerungsgewinne sofort fällig.

Die Schweiz kennt keine klassische Wegzugsbesteuerung, allerdings kann bei der Pensionskasse eine Quellensteuer anfallen. Österreich hat ebenfalls Wegzugsbesteuerungsregeln, die bei einem Umzug nach Marokko zu beachten sind.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Die marokkanische Einkommensteuer (Impôt sur le Revenu, IR) folgt einem progressiven Stufentarif. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Einkommensteuertarif 2025:

Jahreseinkommen in MADSteuersatz
0 bis 30.0000 %
30.001 bis 50.00010 %
50.001 bis 60.00020 %
60.001 bis 80.00030 %
80.001 bis 180.00034 %
über 180.00038 %

Bei einem Wechselkurs von etwa 1 Euro = 10,8 MAD entspricht der Spitzensteuersatz von 38 % einem Jahreseinkommen von etwa 16.700 Euro. Der Grundfreibetrag von 30.000 MAD liegt bei rund 2.780 Euro.

Für Gehälter, die ab dem 1. Januar 2025 gezahlt werden, gilt ein neuer ermäßigter Steuersatz: Arbeitnehmer, deren Nettogehalt 78.000 MAD pro Jahr nicht übersteigt, sind vollständig von der Einkommensteuer befreit.

Arbeitnehmer

Lohnsteuer und Abzugsverfahren

Als Arbeitnehmer in Marokko wird dir die Einkommensteuer direkt vom Gehalt einbehalten. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, monatlich die Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen. Das System ähnelt dem deutschen Lohnsteuerabzug.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer:

  • Arbeitnehmeranteil: etwa 6,74 % des Bruttogehalts
  • Arbeitgeberanteil: etwa 21,09 % des Bruttogehalts

Die Beiträge sind bis zu bestimmten Bemessungsgrenzen gedeckelt.

Absetzbare Werbungskosten

Du kannst verschiedene Ausgaben von der Steuer absetzen:

  • Beiträge zur Krankenversicherung
  • Zinsen für Immobilienkredite (Hauptwohnsitz)
  • Beiträge zur Altersvorsorge (bis zu 50 % des steuerpflichtigen Einkommens, maximal 1.500.000 MAD)
  • Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen

Berufskosten

Pauschal werden 20 % des Bruttogehalts als Berufskosten anerkannt, maximal jedoch 35.000 MAD pro Jahr (ab 2025: 30.000 MAD für bestimmte Einkommensgruppen).

Digitale Nomaden

Besteuerung ausländischer Einkünfte

Als digitaler Nomade mit Steuerresidenz in Marokko musst du dein weltweites Einkommen versteuern. Arbeitest du für ausländische Auftraggeber, gilt dieses Einkommen als in Marokko steuerpflichtig, sobald du dort ansässig bist.

Home-Office-Regelungen

Spezielle Home-Office-Regelungen für digitale Nomaden existieren in Marokko nicht. Du arbeitest steuerlich gesehen als Selbstständiger oder Freiberufler und musst deine Einkünfte entsprechend deklarieren.

Relevante Visa und Aufenthaltsprogramme

Marokko bietet kein spezielles Digital-Nomad-Visum an. Die gängigsten Optionen sind:

  • Touristenvisum (90 Tage, verlängerbar)
  • Aufenthaltserlaubnis (Carte de Séjour) für längere Aufenthalte
  • Arbeitsvisum bei lokaler Anstellung

Bei regelmäßigem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen solltest du eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese ist Voraussetzung für die steuerliche Registrierung.

Nachweispflichten

Als Selbstständiger musst du Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Rechnungen, Kontoauszüge und Verträge mit Auftraggebern solltest du mindestens zehn Jahre aufbewahren.

Selbstständige und Unternehmer

Besteuerung von Unternehmensgewinnen

Selbstständige können zwischen zwei Besteuerungsmethoden wählen:

  1. Régime du bénéfice forfaitaire: Pauschalbesteuerung für kleine Unternehmen mit Umsatz unter 2.000.000 MAD (Dienstleistungen) bzw. 3.000.000 MAD (Handel)
  2. Régime du résultat net réel: Besteuerung nach tatsächlichem Gewinn

Beim Pauschalsystem wird ein fiktiver Gewinn anhand branchenspezifischer Koeffizienten ermittelt. Dieses System ist einfacher, aber nicht immer vorteilhafter.

Körperschaftsteuer bei Firmengründung

Gründest du eine Kapitalgesellschaft (SARL, SA), unterliegt diese der Körperschaftsteuer (Impôt sur les Sociétés, IS):

Nettogewinn in MADSteuersatz
bis 300.00010 %
300.001 bis 1.000.00020 %
über 1.000.00031 %

Für Industrieunternehmen gilt ein ermäßigter Höchstsatz von 26 %. Finanzinstitute und Versicherungen zahlen 40 %.

Gewerbesteuer (Taxe Professionnelle)

Die Gewerbesteuer basiert auf dem Mietwert der genutzten Geschäftsräume und variiert je nach Standort und Branche. Der Satz liegt zwischen 10 % und 30 % des Mietwertes. In den ersten fünf Jahren nach Gründung sind neue Unternehmen von der Gewerbesteuer befreit.

Buchführungspflichten

Kapitalgesellschaften müssen eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen, Jahresabschlüsse erstellen und diese beim Handelsregister hinterlegen. Einzelunternehmer im Pauschalsystem haben vereinfachte Pflichten.

Absetzbare Betriebsausgaben

Betrieblich veranlasste Ausgaben mindern den steuerpflichtigen Gewinn:

  • Personalkosten
  • Miete und Nebenkosten
  • Abschreibungen
  • Reisekosten
  • Fortbildungskosten
  • Werbung und Marketing
  • Beratungskosten

Finanziell Unabhängige und Investoren

Kapitalertragssteuer

Kapitalerträge werden in Marokko unterschiedlich besteuert:

  • Zinsen aus Bankeinlagen: 30 % Quellensteuer (Abgeltungswirkung)
  • Dividenden: 15 % Quellensteuer
  • Anleihen: 20 % bis 30 % je nach Art

Besteuerung von Kursgewinnen

Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren unterliegen einer Steuer von:

  • 20 % auf Aktiengewinne
  • 30 % auf Anleihegewinne

Ein jährlicher Freibetrag von 30.000 MAD (etwa 2.780 Euro) gilt für Veräußerungsgewinne aus börsennotierten Wertpapieren.

Immobilienertragsteuer

Gewinne aus Immobilienverkäufen werden mit 20 % des Gewinns besteuert, mindestens jedoch 3 % des Verkaufspreises. Bei selbst genutztem Wohneigentum, das mindestens sechs Jahre bewohnt wurde, und einem Gewinn unter 140.000 MAD ist der Verkauf steuerfrei.

Besonderheiten bei ausländischen Depots

Ausländische Kapitalerträge musst du in deiner marokkanischen Steuererklärung angeben. Bereits im Ausland gezahlte Quellensteuer kann unter Umständen angerechnet werden, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.

Rentner

Besteuerung gesetzlicher Renten

Bei Renten aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz gelten die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen:

  • Deutsche gesetzliche Rente: Besteuerung in Deutschland (Quellenstaatprinzip)
  • Deutsche Beamtenpensionen: Besteuerung in Deutschland
  • Österreichische Pensionen: Grundsätzlich Besteuerung in Österreich
  • Schweizer AHV/Pensionskasse: Unterschiedliche Regelungen je nach Rentenart

Private Renten und Betriebsrenten werden meist im Wohnsitzstaat Marokko besteuert.

Besonderer Vorteil für Rentner

Marokko gewährt Rentnern eine erhebliche Steuervergünstigung: 80 % der aus dem Ausland überwiesenen Rente sind steuerfrei, wenn du diese in marokkanische Dirham umtauschst. Du zahlst also nur auf 20 % deiner Rente den progressiven Einkommensteuertarif. Bei einer monatlichen Rente von 2.000 Euro würdest du nur etwa 400 Euro versteuern müssen.

Praktisches Beispiel:

Ein deutscher Rentner mit 24.000 Euro Jahresrente (etwa 259.200 MAD):

  • Steuerpflichtiger Anteil: 20 % = 51.840 MAD
  • Davon fallen nur etwa 2.200 MAD Steuern an (etwa 204 Euro pro Jahr)

3. Vermögensteuer

Marokko erhebt keine klassische Vermögensteuer auf das Gesamtvermögen. Allerdings gibt es vermögensbezogene Abgaben:

Immobilienvermögen: Die jährliche Grundsteuer (Taxe d’Habitation und Taxe de Services Communaux) basiert auf dem Mietwert der Immobilie und wirkt indirekt als Vermögensabgabe.

Luxusgüter: Auf bestimmte Luxusgüter wie hochpreisige Fahrzeuge oder Yachten können Sondersteuern anfallen.

Für Auswanderer aus Deutschland, wo keine Vermögensteuer mehr erhoben wird, oder aus der Schweiz, wo kantonal unterschiedliche Vermögenssteuern existieren, bedeutet dies: In Marokko wird dein Gesamtvermögen nicht direkt besteuert.

4. Kapitalertragssteuer

Steuersätze für verschiedene Anlageformen

AnlageformSteuersatz
Bankzinsen (Sparkonten)30 %
Anleihen (öffentlich)20 %
Anleihen (privat)30 %
Dividenden inländischer Gesellschaften15 %
Aktiengewinne20 %
Immobiliengewinne20 % (mind. 3 % des Verkaufspreises)

Quellensteuer

Die Quellensteuer wird bei den meisten Kapitalerträgen direkt einbehalten und hat Abgeltungswirkung. Du musst diese Erträge dann nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben.

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen kann im Ausland gezahlte Quellensteuer in Marokko angerechnet werden. Die Anrechnung ist jedoch auf den marokkanischen Steuersatz begrenzt. Wurde in Deutschland beispielsweise 25 % Quellensteuer auf Dividenden einbehalten, Marokko aber nur 15 % erhebt, erhältst du die Differenz nicht zurück.

Meldepflichten

Ausländische Bankkonten und Depots müssen der marokkanischen Steuerbehörde gemeldet werden. Dies gilt besonders für Konten in Ländern, mit denen Marokko Informationsaustauschabkommen hat.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer und jährliche Abgaben

Immobilienbesitzer zahlen zwei jährliche Steuern:

Taxe d’Habitation (Wohnsteuer):

  • Basiert auf dem Mietwert der Immobilie
  • Progressive Sätze von 0 % bis 30 %
  • Freibetrag für selbst genutztes Wohneigentum: 5.000.000 MAD Mietwert über 25 Jahre

Taxe de Services Communaux (Kommunalabgabe):

  • 10,5 % des Mietwertes in städtischen Gebieten
  • 6,5 % in ländlichen Gebieten

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Immobilienkauf fallen folgende Steuern und Gebühren an:

KostenartSatz
Registrierungssteuer4 %
Notargebührenetwa 1 %
Grundbucheintragung1,5 %
Stempelsteuer1,5 %

Insgesamt solltest du mit etwa 8 bis 10 % Kaufnebenkosten rechnen.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf wird mit 20 % besteuert, mindestens jedoch 3 % des Verkaufspreises. Nach sechs Jahren Eigennutzung und bei einem Gewinn unter 140.000 MAD ist der Hauptwohnsitz steuerfrei verkaufbar.

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen zählen zu den steuerpflichtigen Einkünften und unterliegen dem progressiven Einkommensteuertarif (bis 38 %). Du kannst jedoch Werbungskosten wie Instandhaltung, Verwaltungskosten und Abschreibungen absetzen.

Alternativ gibt es eine Pauschalbesteuerung: 15 % auf die Bruttomieteinnahmen ohne Abzugsmöglichkeiten.

Steuervorteile bei Eigennutzung

Die erste selbst genutzte Immobilie genießt verschiedene Vergünstigungen:

  • Reduzierte Registrierungssteuer von 3 % statt 4 % bei Sozialwohnungen
  • Befreiung von der Wohnsteuer für fünf Jahre nach Fertigstellung
  • Steuerfreier Verkauf nach sechs Jahren Eigennutzung (unter bestimmten Bedingungen)

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad

Marokko erhebt keine klassische Erbschaftsteuer. Allerdings fallen bei der Übertragung von Immobilien Registrierungsgebühren an:

EmpfängerRegistrierungsgebühr
Ehepartner, Kinder, Eltern1,5 %
Andere Verwandte4 %
Nicht-Verwandte6 %

Freibeträge

Es gibt keine Freibeträge im deutschen Sinne. Die Gebühren fallen auf den gesamten Immobilienwert an. Bewegliches Vermögen wie Bankguthaben oder Wertpapiere kann hingegen gebührenfrei vererbt werden.

Internationale Aspekte

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen gelten die Regelungen des jeweiligen Belegenheitsstaates für Immobilien. Deutsche Erbschaftsteuer kann trotz Wohnsitz in Marokko anfallen, wenn der Erblasser oder Erbe in den letzten fünf Jahren in Deutschland ansässig war.

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze

Die marokkanische Mehrwertsteuer (Taxe sur la Valeur Ajoutée, TVA) kennt mehrere Sätze:

KategorieSteuersatz
Regelsteuersatz20 %
Ermäßigter Satz I14 %
Ermäßigter Satz II10 %
Ermäßigter Satz III7 %
Steuerbefreit0 %

Der ermäßigte Satz von 14 % gilt unter anderem für Transportdienstleistungen, 10 % für Hotelübernachtungen und Restaurantbesuche, 7 % für Grundnahrungsmittel und Medikamente.

Kleinunternehmerregelung

Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 500.000 MAD (etwa 46.300 Euro) können von der Mehrwertsteuer befreit werden. Sie dürfen dann aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer musst du:

  • Dich beim Finanzamt registrieren
  • Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen
  • Monatliche oder vierteljährliche Mehrwertsteuererklärungen abgeben
  • Die Differenz zwischen eingenommener und gezahlter Mehrwertsteuer abführen

Reverse-Charge-Verfahren

Bei Dienstleistungen aus dem Ausland greift das Reverse-Charge-Verfahren: Du als Leistungsempfänger schuldest die Mehrwertsteuer und führst sie direkt ans Finanzamt ab.

8. Weitere relevante Steuern

Luxussteuer

Auf bestimmte Luxusgüter werden erhöhte Verbrauchssteuern erhoben:

  • Importierte Fahrzeuge mit großem Hubraum: zusätzliche Abgaben
  • Schmuck und Uhren: erhöhte Zölle
  • Alkohol und Tabak: hohe Verbrauchssteuern

Kfz-Steuer

Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer (Vignette) richtet sich nach Motorleistung und Fahrzeugalter:

MotorleistungJährliche Steuer
bis 8 CV350 MAD
8 bis 10 CV650 MAD
11 bis 14 CV3.000 MAD
über 14 CV8.000 MAD

Dieselfahrzeuge zahlen einen Zuschlag von 50 %. Die Vignette ist im Januar fällig und kann online oder bei autorisierten Stellen erworben werden.

Touristensteuer

Hotels erheben eine Touristensteuer von etwa 20 MAD pro Nacht und Person. Diese wird meist auf die Hotelrechnung aufgeschlagen.

Sondersteuern

  • Beitragssteuer zur sozialen Solidarität: Unternehmen mit Gewinnen über 1.000.000 MAD zahlen einen Solidaritätsbeitrag
  • Umweltsteuer: Auf Plastiktüten und bestimmte umweltschädliche Produkte
  • Telekommunikationssteuer: Auf Mobilfunk- und Internetdienste

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Für Rentner: Die 80 %-Befreiung für aus dem Ausland überwiesene Renten ist der größte Steuervorteil. Achte darauf, deine Rente offiziell über eine marokkanische Bank in Dirham umzutauschen und die entsprechenden Nachweise aufzubewahren.

Für Unternehmer:

  • Nutze die fünfjährige Gewerbesteuerbefreiung für Neugründungen
  • Prüfe, ob die Körperschaftsteuer günstiger ist als die Einkommensteuer
  • Investitionen in bestimmte Regionen (Tanger, Casablanca Finance City) können zusätzliche Steuervorteile bringen

Für Investoren:

  • Nutze den Freibetrag von 30.000 MAD für Veräußerungsgewinne
  • Langfristige Immobilieninvestitionen profitieren von der Steuerbefreiung nach sechs Jahren Eigennutzung

Timing des Umzugs

Der Zeitpunkt deines Umzugs kann steuerliche Auswirkungen haben:

  • Ziehe möglichst zu Jahresbeginn um, um die 183-Tage-Regel optimal zu nutzen
  • Realisiere Veräußerungsgewinne noch vor dem Wegzug, wenn die Besteuerung im Herkunftsland günstiger ist
  • Prüfe, ob ein Wegzug vor oder nach bestimmten Dividendenausschüttungen sinnvoller ist

Günstige Unternehmensformen

Für Selbstständige und Unternehmer bieten sich verschiedene Rechtsformen an:

  • Auto-Entrepreneur: Vereinfachte Besteuerung für Kleinunternehmer mit Umsatz bis 500.000 MAD
  • SARL (GmbH): Körperschaftsteuer von 10 % auf die ersten 300.000 MAD Gewinn
  • Casablanca Finance City Status: Für Finanzdienstleister und regionale Hauptquartiere mit erheblichen Steuervergünstigungen

Holding-Strukturen

Eine marokkanische Holdinggesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen von Steuervorteilen profitieren:

  • Dividenden zwischen marokkanischen Gesellschaften sind zu 100 % steuerbefreit
  • Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen können begünstigt sein
  • Internationale Strukturen sollten jedoch sorgfältig auf ihre steuerliche Anerkennung geprüft werden

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

SteuerartFrist
Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmer)28. Februar des Folgejahres
Einkommensteuererklärung (Selbstständige)30. April des Folgejahres
Körperschaftsteuererklärung3 Monate nach Geschäftsjahresende
MehrwertsteuererklärungMonatlich bis zum 20. des Folgemonats

Benötigte Unterlagen

Für deine Steuererklärung solltest du bereithalten:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide)
  • Bankbelege über Auslandsüberweisungen
  • Nachweise über absetzbare Ausgaben
  • Mietverträge bei Vermietungseinkünften
  • Kopie des Personalausweises und der Aufenthaltserlaubnis

Online-Portal

Die marokkanische Finanzverwaltung bietet ein Online-Portal (Simpl-IR) für die elektronische Abgabe von Steuererklärungen. Die Registrierung erfolgt mit deiner Steueridentifikationsnummer (Identifiant Fiscal). Viele Steuerpflichten können vollständig digital erledigt werden.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Ein lokaler Steuerberater (Expert-Comptable) ist besonders empfehlenswert:

  • Bei komplexen Einkommensverhältnissen
  • Für Unternehmensgründungen
  • Bei grenzüberschreitenden Einkünften
  • Wenn du die französische oder arabische Sprache nicht beherrschst

Die Kosten für einen Steuerberater liegen zwischen 3.000 und 10.000 MAD pro Jahr für Privatpersonen, abhängig von der Komplexität.

Strafen bei Verspätung

Verspätete Abgabe oder Zahlung wird mit Zuschlägen geahndet:

  • Verspätungszuschlag: 5 % sofort, weitere 0,5 % pro Monat
  • Säumniszuschlag bei verspäteter Zahlung: 10 % plus 5 % pro Jahr Verzugszinsen
  • Bei Steuerhinterziehung drohen zusätzliche Strafen von 100 % der hinterzogenen Steuer

11. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherung

Die marokkanische Krankenversicherung (AMO – Assurance Maladie Obligatoire) ist für Arbeitnehmer und Selbstständige Pflicht:

  • Arbeitnehmeranteil: 2,26 %
  • Arbeitgeberanteil: 4,52 %
  • Bemessungsgrenze: 6.000 MAD pro Monat

Die Leistungen decken etwa 70 % der Behandlungskosten in öffentlichen Einrichtungen. Viele Auswanderer schließen zusätzlich eine private Krankenversicherung ab.

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung (CNSS) hat folgende Beitragssätze:

  • Arbeitnehmeranteil: 4,48 %
  • Arbeitgeberanteil: 8,98 %
  • Bemessungsgrenze: 6.000 MAD pro Monat

Das Rentenalter liegt bei 60 Jahren mit mindestens 3.240 Beitragstagen (etwa 13,5 Jahre).

Arbeitslosenversicherung

Eine klassische Arbeitslosenversicherung existiert in Marokko nicht. Der Indemnité pour Perte d’Emploi (IPE) bietet lediglich eine begrenzte Unterstützung bei Arbeitsplatzverlust.

Pflegeversicherung

Eine gesetzliche Pflegeversicherung gibt es in Marokko nicht. Die Pflege von Angehörigen wird traditionell von der Familie übernommen.

Gesamtbelastung im Vergleich

LandGesamtbelastung (Arbeitnehmer)
Marokkoetwa 6,74 %
Deutschlandetwa 20 %
Österreichetwa 18 %
Schweizetwa 6 bis 7 % (ohne Krankenversicherung)

Die deutlich niedrigeren Sozialabgaben in Marokko bedeuten mehr Netto vom Brutto, allerdings auch geringere Leistungen, insbesondere bei der Altersvorsorge.

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung

SteuerartMarokkoDeutschlandÖsterreichSchweiz
Einkommensteuerspitzensatz38 %45 %55 %11,5 % bis 40 %
Körperschaftsteuer10 bis 31 %etwa 30 %25 %12 bis 21 %
Mehrwertsteuer20 %19 %20 %8,1 %
Kapitalertragsteuer15 bis 30 %25 %27,5 %0 bis 35 %
Vermögensteuerkeinekeinekeineja (kantonal)
Erbschaftsteuer (nah Verwandte)1,5 %7 bis 30 %0 bis 15 %0 bis 6 %

Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen

Beispiel 1: Arbeitnehmer mit 50.000 Euro Bruttojahresgehalt

PostenMarokkoDeutschland
Bruttogehalt50.000 €50.000 €
Einkommensteueretwa 6.800 €etwa 10.200 €
Sozialabgabenetwa 3.370 €etwa 10.000 €
Nettoeinkommenetwa 39.830 €etwa 29.800 €

Beispiel 2: Rentner mit 24.000 Euro Jahresrente aus Deutschland

PostenMarokkoDeutschland
Bruttorente24.000 €24.000 €
Steuerpflichtiger Anteil4.800 € (20 %)19.200 € (80 %)
Einkommensteueretwa 200 €etwa 1.800 €
Krankenversicherungprivat (variabel)etwa 2.600 €

Beispiel 3: Selbstständiger mit 100.000 Euro Gewinn

Bei einer SARL in Marokko:

  • Körperschaftsteuer: etwa 15.000 € (auf 100.000 € Gewinn)
  • Dividendensteuer bei Ausschüttung: 15 %

In Deutschland:

  • Gewerbesteuer plus Körperschaftsteuer: etwa 30.000 €
  • Kapitalertragsteuer auf Dividenden: 25 %

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile:

  • Niedrigere Gesamtsteuerbelastung für mittlere Einkommen
  • 80 %-Befreiung für Auslandsrenten
  • Geringe Sozialabgaben
  • Keine Vermögensteuer
  • Niedrige Erbschaftsgebühren für Familienmitglieder

Nachteile:

  • Spitzensteuersatz von 38 % greift bereits ab etwa 16.700 Euro
  • Komplexes Steuersystem mit vielen Einzelregelungen
  • Bürokratie erfordert oft lokale Unterstützung
  • Begrenzte Sozialleistungen erfordern private Vorsorge
  • Eingeschränkte Rechtssicherheit im Vergleich zu DACH-Ländern

Fazit

Marokko kann steuerlich durchaus attraktiv sein, ist aber kein klassisches Niedrigsteuerland.

Besonders geeignet für:

  • Rentner: Die 80 %-Befreiung für Auslandsrenten macht Marokko zu einem der steuerlich günstigsten Länder für deutsche, österreichische und Schweizer Rentner
  • Unternehmer mit kleinen bis mittleren Gewinnen: Die niedrige Körperschaftsteuer von 10 % auf die ersten 300.000 MAD ist attraktiv
  • Vermögende ohne laufendes Einkommen: Keine Vermögensteuer und niedrige Erbschaftsgebühren

Weniger geeignet für:

  • Gutverdiener: Der Spitzensteuersatz greift früh, die Belastung nähert sich dann DACH-Niveau
  • Digitale Nomaden ohne klare Struktur: Fehlende spezielle Regelungen und Visaproblematik
  • Sicherheitsorientierte Anleger: Begrenzte Rechtssicherheit und Bankinfrastruktur

Die niedrigen Lebenshaltungskosten können die moderate Steuerbelastung zusätzlich attraktiv machen. Eine gründliche Planung vor dem Umzug und die Beratung durch einen Experten mit Erfahrung in beiden Rechtssystemen ist jedoch unverzichtbar.

FAQ

Muss ich als deutscher Rentner in Marokko Steuern auf meine Rente zahlen?
Ja, aber mit erheblicher Vergünstigung: Wenn du deine Rente über eine marokkanische Bank in Dirham umtauschst, sind 80 % steuerfrei. Auf die verbleibenden 20 % zahlst du den progressiven Einkommensteuertarif, was zu einer sehr geringen Steuerbelastung führt.

Wie hoch ist die Einkommensteuer in Marokko?
Die Einkommensteuer ist progressiv mit Sätzen von 0 % bis 38 %. Der Spitzensteuersatz von 38 % greift ab einem Jahreseinkommen von 180.000 MAD (etwa 16.700 Euro). Es gibt einen Grundfreibetrag von 30.000 MAD (etwa 2.780 Euro).

Gibt es in Marokko eine Vermögensteuer?
Nein, Marokko erhebt keine klassische Vermögensteuer. Es gibt lediglich vermögensbezogene Abgaben auf Immobilien in Form von Grundsteuer und Kommunalabgaben.

Brauche ich in Marokko einen Steuerberater?
Für einfache Verhältnisse wie Renteneinkünfte kannst du die Steuererklärung selbst erledigen. Bei Unternehmenseinkünften, grenzüberschreitenden Sachverhalten oder wenn du die Sprache nicht beherrschst, ist ein lokaler Steuerberater dringend empfohlen.

Werden meine deutschen Kapitaleinkünfte in Marokko besteuert?
Bei Steuerresidenz in Marokko ja. Allerdings kann die in Deutschland gezahlte Quellensteuer angerechnet werden. Du solltest prüfen, ob eine Freistellung von der deutschen Quellensteuer möglich ist.

Wie funktioniert die Doppelbesteuerung bei Immobilien?
Immobilien werden grundsätzlich im Belegenheitsstaat besteuert. Eine Immobilie in Deutschland unterliegt also der deutschen Besteuerung, auch wenn du in Marokko lebst. Marokkanische Immobilien werden entsprechend in Marokko besteuert.

Was passiert, wenn ich weniger als 183 Tage in Marokko bin?
Dann bist du in Marokko nur beschränkt steuerpflichtig und zahlst nur auf deine marokkanischen Einkünfte Steuern. Dein Lebensmittelpunkt und damit deine unbeschränkte Steuerpflicht liegt dann möglicherweise weiterhin in deinem Herkunftsland.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Marokko

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Marokko, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

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Zuletzt aktualisiert: 22. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)