Steuersystem von Malta 2026 für Auswanderer: Umfassender Ratgeber

Malta hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der attraktivsten Steuerstandorte in Europa entwickelt. Der kleine Inselstaat im Mittelmeer kombiniert ein vorteilhaftes Steuersystem mit EU-Mitgliedschaft, englischer Amtssprache und mediterranem Lebensstil. Besonders das einzigartige Steuererstattungssystem für Unternehmen, die Remittance-Basis-Besteuerung für Ausländer und verschiedene Sonderprogramme machen Malta zu einem Magneten für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum.

Steuern Malta kennen und berechnen
Steuern Malta kennen und berechnen

Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz bietet Malta einige bemerkenswerte Unterschiede. Während die nominalen Einkommensteuersätze mit bis zu 35 % auf den ersten Blick nicht besonders günstig erscheinen, ermöglichen spezielle Regelungen für Nicht-Domiciled-Personen und das Imputation-System für Unternehmen eine deutlich geringere effektive Steuerbelastung. Es gibt keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer im klassischen Sinne und ein günstiges Regime für Kapitalerträge.

Für Auswanderer ist Malta aus steuerlicher Sicht besonders interessant, weil das Land ein Remittance-Basis-System anwendet. Das bedeutet, dass Ausländer nur auf Einkünfte besteuert werden, die in Malta entstehen oder nach Malta überwiesen werden. Ausländische Einkünfte, die im Ausland verbleiben, bleiben steuerfrei – eine Regelung, die es in dieser Form in den DACH-Ländern nicht gibt.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

In Malta entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt (Ordinary Residence) und der Wohnsitz (Domicile) über den Umfang der Steuerpflicht. Die maltesische Steuerbehörde unterscheidet zwischen drei Kategorien von Steuerpflichtigen.

Personen, die sowohl in Malta ansässig als auch dort domiziliert sind (Resident and Domiciled), unterliegen der weltweiten Steuerpflicht. Sie müssen ihr gesamtes globales Einkommen in Malta versteuern, unabhängig davon, wo es erzielt wurde.

Personen, die in Malta ansässig, aber nicht dort domiziliert sind (Resident but not Domiciled), profitieren vom Remittance-Basis-System. Sie zahlen Steuern nur auf in Malta erzielte Einkünfte und auf ausländische Einkünfte, die nach Malta überwiesen werden. Kapitalgewinne aus ausländischen Quellen bleiben selbst bei Überweisung nach Malta steuerfrei.

Nicht-ansässige Personen (Non-Resident) zahlen nur Steuern auf Einkünfte mit maltesischem Ursprung.

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Für die Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit gilt grundsätzlich die 183-Tage-Regel. Wer sich mindestens 183 Tage im Kalenderjahr in Malta aufhält, gilt als steuerlich ansässig. Allerdings prüft die maltesische Steuerbehörde auch weitere Faktoren wie den Mittelpunkt der Lebensinteressen, familiäre Bindungen und den Ort der gewöhnlichen Wohnung.

Das Konzept des Domicile ist vom britischen Recht geprägt und unterscheidet sich vom deutschen Wohnsitzbegriff. Das Domicile ist das Land, mit dem eine Person die engsten Verbindungen hat und das sie als dauerhaften Lebensmittelpunkt betrachtet. Es kann vererbt werden (Domicile of Origin) oder durch bewusste Wahl erworben werden (Domicile of Choice). Für die meisten Auswanderer aus dem DACH-Raum ist wichtig: Solange sie ihr ursprüngliches Domicile behalten und kein maltesisches Domicile of Choice erwerben, profitieren sie von der günstigen Remittance-Besteuerung.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz

Malta hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, die eine zweifache Besteuerung desselben Einkommens verhindern.

Das DBA mit Deutschland stammt aus dem Jahr 2001 und regelt unter anderem, dass Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich in Deutschland besteuert werden dürfen. Betriebsrenten und private Renten werden hingegen nur im Ansässigkeitsstaat besteuert.

Das DBA mit Österreich und das DBA mit der Schweiz folgen ähnlichen Strukturen und weisen die Besteuerungsrechte je nach Einkunftsart dem Quellen- oder dem Ansässigkeitsstaat zu.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Bei der Auswanderung nach Malta solltest du die Wegzugsbesteuerung deines Herkunftslandes beachten.

Deutschland erhebt eine Wegzugssteuer gemäß § 6 AStG, wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst. Bei einem Wegzug in einen EU-Staat wie Malta kann die Steuer auf Antrag zinslos gestundet werden, solange du in der EU verbleibst. Die Stundung kann jedoch widerrufen werden, wenn die Anteile veräußert werden oder du die EU verlässt.

Österreich kennt ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung für Kapitalanteile. Bei einem Umzug in einen EU-/EWR-Staat kann die Steuer bis zur tatsächlichen Veräußerung aufgeschoben werden.

Die Schweiz erhebt keine generelle Wegzugssteuer, allerdings können Kantone bei der Aufgabe des Wohnsitzes eine Sondersteuer auf latente Gewinne in Pensionskassenguthaben und Säule-3a-Guthaben erheben.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Malta verwendet ein progressives Einkommensteuersystem mit unterschiedlichen Tarifen für verschiedene Personenkategorien. Die Steuersätze für das Jahr 2025 sind wie folgt gestaffelt.

Für Alleinstehende (Single Rates) gilt: Einkommen bis 9.100 Euro ist steuerfrei. Von 9.101 bis 14.500 Euro beträgt der Steuersatz 15 %. Von 14.501 bis 19.500 Euro werden 25 % fällig. Von 19.501 bis 60.000 Euro liegt der Satz bei 25 %. Einkommen über 60.000 Euro wird mit 35 % besteuert.

Für Verheiratete mit gemeinsamer Veranlagung (Married Rates) gelten großzügigere Grenzen: Bis 12.700 Euro steuerfrei, 15 % von 12.701 bis 21.200 Euro, 25 % von 21.201 bis 28.700 Euro, 25 % von 28.701 bis 60.000 Euro und 35 % über 60.000 Euro.

Für Elternteile (Parent Rates) existieren noch günstigere Staffelungen mit höheren Freibeträgen.

Das maltesische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Steuern werden in der Regel vierteljährlich im Voraus gezahlt, basierend auf dem geschätzten Jahreseinkommen.

Freibeträge

Neben den in die Tarifstruktur eingebauten Grundfreibeträgen gibt es weitere absetzbare Ausgaben. Dazu gehören Beiträge zu anerkannten Pensionsplänen (bis zu 3.000 Euro jährlich), Unterhaltszahlungen, bestimmte Spenden und Schulgeld für Kinder unter bestimmten Voraussetzungen.

Besteuerung nach Personenkategorie

Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer in Malta funktioniert das Steuersystem ähnlich wie in Deutschland. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer direkt vom Gehalt ein (Final Settlement System – FSS). Die Steuer wird monatlich abgeführt, und am Jahresende erhält der Arbeitnehmer eine Steuerbescheinigung (FS3).

Die Sozialversicherungsbeiträge in Malta sind vergleichsweise moderat. Arbeitnehmer zahlen 10 % ihres Bruttogehalts, maximal jedoch 54,39 Euro pro Woche (Stand 2025). Der Arbeitgeber zahlt ebenfalls 10 % mit derselben Obergrenze. Im Vergleich zu den DACH-Ländern mit Gesamtbelastungen von oft über 40 % ist dies eine erhebliche Ersparnis.

Absetzbare Werbungskosten sind in Malta weniger umfangreich als in Deutschland. Es gibt keine Pendlerpauschale im deutschen Sinne. Allerdings können beruflich notwendige Fortbildungen und bestimmte berufsbezogene Ausgaben geltend gemacht werden.

Besonders attraktiv für hochqualifizierte Arbeitnehmer sind die verschiedenen Sonderprogramme. Das Highly Qualified Persons Programme bietet einen Pauschalsteuersatz von 15 % für bestimmte Positionen in regulierten Branchen wie Finanzdienstleistungen, Gaming, Luftfahrt und Schifffahrt. Das Qualifying Employment in Innovation and Creativity Programme richtet sich an Fachkräfte in innovativen Sektoren.

Digitale Nomaden

Malta hat 2021 das Nomad Residence Permit eingeführt, eines der ersten offiziellen Visa-Programme für digitale Nomaden in der EU. Das Programm ermöglicht es Fernarbeitern, legal in Malta zu leben und zu arbeiten.

Die Voraussetzungen umfassen ein monatliches Mindesteinkommen von 2.700 Euro (oder 32.400 Euro jährlich), eine Arbeit für einen ausländischen Arbeitgeber oder eigene ausländische Kunden, eine angemessene Unterkunft in Malta und eine Krankenversicherung mit maltesischer Deckung.

Steuerlich ist die Situation für digitale Nomaden besonders interessant. Da sie typischerweise als Resident but not Domiciled gelten, werden sie nach dem Remittance-Basis-System besteuert. Ausländische Einkünfte, die nicht nach Malta überwiesen werden, bleiben steuerfrei. Einkünfte, die nach Malta überwiesen werden, unterliegen den normalen progressiven Steuersätzen.

Es gibt jedoch eine wichtige Mindeststeuerregelung: Nicht-domizilierte Personen, die in Malta ansässig sind, müssen eine Mindeststeuer von 5.000 Euro pro Jahr zahlen, wenn sie ausländische Einkünfte haben, die nicht nach Malta überwiesen werden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass alle Ansässigen einen Mindestbeitrag zum maltesischen Steueraufkommen leisten.

Selbstständige und Unternehmer

Für Selbstständige und Unternehmer bietet Malta mehrere attraktive Optionen.

Einzelunternehmer (Sole Traders) unterliegen der normalen progressiven Einkommensteuer mit Sätzen bis 35 %. Sie müssen ihre Steuern selbst berechnen und vierteljährlich Vorauszahlungen leisten. Die Buchführungspflichten sind überschaubar, aber eine ordnungsgemäße Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben ist erforderlich.

Die Gründung einer maltesischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company) eröffnet das berühmte maltesische Steuererstattungssystem. Auf Unternehmensebene gilt zunächst ein Körperschaftsteuersatz von 35 %. Bei einer Gewinnausschüttung an die Gesellschafter können diese jedoch eine Steuererstattung von 6/7 der gezahlten Körperschaftsteuer beantragen. Dies ergibt eine effektive Steuerbelastung von nur 5 % auf ausgeschüttete Gewinne.

Wichtig zu verstehen: Das Erstattungssystem ist kein Steuerhinterziehungsmodell, sondern ein legitimes und von der EU akzeptiertes Imputation-System. Die Gesellschaft zahlt 35 % Körperschaftsteuer, und die Gesellschafter erhalten einen Teil dieser Steuer zurück, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die effektive Gesamtbelastung von etwa 5 % ist international wettbewerbsfähig und legal.

Eine Gewerbesteuer im deutschen Sinne gibt es in Malta nicht.

Absetzbare Betriebsausgaben umfassen alle notwendigen und angemessenen Kosten für den Geschäftsbetrieb, einschließlich Miete, Gehälter, Reisekosten, Abschreibungen und Zinsen.

Finanziell Unabhängige und Investoren

Für vermögende Privatpersonen und Investoren bietet Malta mehrere steuerliche Vorteile.

Kapitalerträge aus maltesischen Quellen (Zinsen, Dividenden) unterliegen einer Quellensteuer von 15 %. Diese kann als finale Besteuerung gewählt werden (Final Withholding Tax), was bedeutet, dass keine weitere Einkommensteuererklärung für diese Einkünfte erforderlich ist.

Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind in Malta unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren, die an einer anerkannten Börse notiert sind, werden nicht besteuert. Auch Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an nicht-ansässigen Gesellschaften sind steuerfrei, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Für nicht-domizilierte Personen gilt zusätzlich: Kapitalgewinne aus ausländischen Quellen sind steuerfrei, selbst wenn sie nach Malta überwiesen werden. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Besteuerung von laufenden Einkünften.

Bei ausländischen Depots und Bankkonten solltest du beachten, dass Malta ein CRS-Teilnehmerland (Common Reporting Standard) ist. Finanzinstitute weltweit melden automatisch Kontoinformationen an das jeweilige Ansässigkeitsland. Eine ordnungsgemäße Deklaration ist daher unerlässlich.

Für vermögende Ausländer, die nach Malta übersiedeln möchten, gibt es das Malta Residence Programme (MRP) und das Global Residence Programme (GRP). Diese Programme bieten einen Pauschalsteuersatz von 15 % auf nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte, mit einer Mindeststeuer von 15.000 Euro jährlich (20.000 Euro für Gozo und den Süden Maltas). Die Voraussetzungen umfassen den Erwerb oder die Anmietung einer Immobilie in Malta mit bestimmten Mindestwerten.

Rentner

Malta ist ein beliebtes Ziel für Ruheständler aus dem DACH-Raum, nicht zuletzt wegen der steuerlichen Vorteile.

Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden gemäß dem DBA Deutschland-Malta grundsätzlich in Deutschland besteuert. Deutschland behält einen Quellensteuerabzug ein. In Malta werden diese Renten zwar theoretisch auch erfasst, aber durch das DBA wird eine Doppelbesteuerung vermieden.

Private Renten und Pensionen aus Deutschland werden hingegen nur im Ansässigkeitsstaat besteuert, also in Malta. Für nicht-domizilierte Rentner gilt auch hier das Remittance-Prinzip: Nur die nach Malta überwiesenen Beträge unterliegen der maltesischen Steuer.

Das Malta Retirement Programme bietet Rentnern aus Nicht-EU-Ländern und bestimmten EU-Bürgern einen Pauschalsteuersatz von 15 % auf nach Malta überwiesene ausländische Renteneinkünfte. Die Mindeststeuer beträgt 7.500 Euro jährlich. Voraussetzungen sind unter anderem der Erwerb oder die Anmietung einer Immobilie (Kauf ab 275.000 Euro oder Miete ab 9.600 Euro jährlich) und der Nachweis einer Krankenversicherung.

Spezielle Altersfreibeträge im deutschen Sinne gibt es in Malta nicht, allerdings sind die Tarifgrenzen für ältere Steuerpflichtige teilweise günstiger gestaltet.

3. Vermögensteuer

Malta erhebt keine Vermögensteuer. Das reine Halten von Vermögen – sei es in Form von Bankguthaben, Wertpapieren, Immobilien oder anderen Vermögensgegenständen – löst keine laufende Besteuerung aus.

Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber einigen anderen europäischen Ländern und macht Malta besonders attraktiv für vermögende Privatpersonen. In der Schweiz beispielsweise wird das Reinvermögen kantonal besteuert, während Deutschland und Österreich zwar derzeit keine Vermögensteuer erheben, aber periodisch über deren Wiedereinführung diskutieren.

4. Kapitalertragssteuer

Steuersätze für verschiedene Anlageformen

Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Malta folgt einem differenzierten System.

Zinserträge aus maltesischen Bankkonten unterliegen einer Quellensteuer von 15 %, die als finale Steuer gewählt werden kann. Zinsen aus ausländischen Quellen werden bei nicht-domizilierten Personen nur besteuert, wenn sie nach Malta überwiesen werden.

Dividenden aus maltesischen Gesellschaften unterliegen ebenfalls einer Quellensteuer von 15 % als finale Steuer. Alternativ können sie in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden, wobei die einbehaltene Steuer angerechnet wird. Für nicht-domizilierte Personen sind ausländische Dividenden nur bei Überweisung nach Malta steuerpflichtig.

Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind unter folgenden Bedingungen steuerfrei: börsennotierte Wertpapiere, Anteile an nicht-maltesischen Gesellschaften (sofern diese weniger als 50 % ihres Wertes aus maltesischem Grundbesitz ableiten), sowie bestimmte Collective Investment Schemes.

Kapitalgewinne aus dem Verkauf von maltesischem Immobilienbesitz unterliegen einer Besteuerung von 8 % des Verkaufspreises oder 35 % des Gewinns nach Wahl des Steuerpflichtigen.

Quellensteuer und Anrechnung

Malta erhebt eine Quellensteuer von 15 % auf Zinsen und Dividenden, die an Gebietsansässige gezahlt werden. Diese kann als finale Steuer behandelt werden, was eine Einbeziehung in die Einkommensteuererklärung erübrigt.

Auf Zahlungen an Gebietsfremde erhebt Malta grundsätzlich keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Dies macht Malta zu einem attraktiven Standort für Holdinggesellschaften.

Quellensteuer, die im Ausland einbehalten wurde, kann in Malta grundsätzlich angerechnet werden, soweit das entsprechende Einkommen in Malta steuerpflichtig ist. Die Anrechnung erfolgt entweder nach den Regeln des jeweiligen DBA oder nach dem maltesischen Flat Rate Foreign Tax Credit, der pauschal 25 % des Bruttoeinkommens als anrechenbare ausländische Steuer gewährt.

Meldepflichten

Malta nimmt am automatischen Informationsaustausch nach dem CRS-Standard teil. Alle Finanzkonten von steuerlich in Malta ansässigen Personen werden automatisch an die maltesische Steuerbehörde gemeldet. Eine vollständige und korrekte Deklaration aller Kapitalerträge ist daher unerlässlich.

Zusätzlich müssen maltesische Steuerpflichtige bei Eröffnung oder Schließung von Bankkonten im Ausland dies innerhalb von 30 Tagen der Steuerbehörde melden.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer und jährliche Abgaben

Malta erhebt keine klassische Grundsteuer (Property Tax) im Sinne einer jährlichen Steuer auf den Immobilienwert. Dies ist ein bedeutender Unterschied zu Deutschland mit seiner Grundsteuer.

Es gibt jedoch eine Ground Rent, eine Art jährliche Pacht, die auf bestimmte Immobilien erhoben wird. Diese historisch gewachsene Abgabe betrifft hauptsächlich ältere Immobilien und beträgt in der Regel zwischen 15 und 200 Euro jährlich.

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Kauf einer Immobilie in Malta fällt eine Stamp Duty (Stempelsteuer) von 5 % des Kaufpreises an. Für Immobilien in Urban Conservation Areas (historische Stadtzentren) und in Gozo gilt ein ermäßigter Satz von 2,5 %.

Erstkäufer (First Time Buyers) profitieren von einer Ermäßigung: Auf die ersten 175.000 Euro des Kaufpreises wird keine Stamp Duty erhoben, was einer Ersparnis von 8.750 Euro entspricht.

Beim Kauf über eine maltesische Gesellschaft oder bei bestimmten Sonderprogrammen können abweichende Regelungen gelten.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Beim Verkauf einer Immobilie in Malta hat der Verkäufer zwei Optionen für die Besteuerung des Gewinns.

Die erste Option ist die Final Withholding Tax von 8 % auf den gesamten Verkaufspreis. Diese einfache Variante erfordert keine Berechnung des tatsächlichen Gewinns.

Die zweite Option ist die Besteuerung des tatsächlichen Kapitalgewinns mit 35 %. Der Gewinn wird als Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten (inflationsbereinigt) berechnet.

Bei Immobilien, die mindestens fünf Jahre vor dem Verkauf als Hauptwohnsitz genutzt wurden, ist der Verkauf von der Kapitalgewinnsteuer befreit.

Vermietungseinkünfte

Einkünfte aus der Vermietung maltesischer Immobilien werden grundsätzlich mit dem normalen progressiven Einkommensteuertarif besteuert. Alternativ kann ein Pauschalsteuersatz von 15 % auf die Bruttoeinnahmen gewählt werden (Final Withholding Tax), was insbesondere bei geringen Werbungskosten vorteilhaft sein kann.

Für die kurzfristige touristische Vermietung (Kurzzeitvermietung) gelten spezielle Lizenzierungspflichten bei der Malta Tourism Authority.

Steuervorteile bei Eigennutzung

Das maltesische Recht sieht bestimmte Vorteile für selbstgenutzte Immobilien vor. Der wichtigste ist die bereits erwähnte Befreiung von der Kapitalgewinnsteuer beim Verkauf nach fünftägiger Nutzung als Hauptwohnsitz.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Grundsätzliches System

Malta hat keine Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer im klassischen Sinne. Es gibt keine Steuer, die direkt auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung erhoben wird.

Allerdings fällt beim Übergang von Immobilien eine Stamp Duty an. Diese beträgt 5 % des Immobilienwertes, unabhängig davon, ob die Übertragung durch Verkauf, Erbschaft oder Schenkung erfolgt.

Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad

Da Malta keine Erbschaftsteuer kennt, gibt es auch keine Staffelung nach Verwandtschaftsgrad. Die 5 % Stamp Duty auf Immobilien gilt gleichermaßen für Übertragungen an enge Verwandte wie an Fremde.

Für die Übertragung von Immobilien zwischen Eltern und Kindern (in direkter Linie) oder zwischen Ehegatten gibt es einen ermäßigten Stamp Duty-Satz von 1,5 %.

Für Übertragungen von Immobilien außerhalb der direkten Linie (Geschwister, Nichten, Neffen etc.) gilt der reguläre Satz von 5 %.

Freibeträge

Spezifische Freibeträge für Erbschaften gibt es in Malta nicht. Allerdings ist die erste Immobilie, die von Eltern auf Kinder übertragen wird, von der Stamp Duty befreit, sofern sie als dauerhafter Wohnsitz des Kindes dient.

Internationale Aspekte

Bei grenzüberschreitenden Erbschaften und Schenkungen können komplexe Situationen entstehen. Für Auswanderer aus Deutschland ist zu beachten, dass Deutschland eine erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht kennt. Wenn der Erblasser oder Schenker in den letzten fünf Jahren vor der Übertragung in Deutschland ansässig war, kann Deutschland unabhängig vom aktuellen Wohnsitz Erbschaftsteuer erheben.

Das DBA zwischen Malta und Deutschland enthält keine spezifischen Regelungen zur Erbschaftsteuer. Es empfiehlt sich daher, bei größeren Vermögensübertragungen eine grenzüberschreitende steuerliche Beratung einzuholen.

7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer

Steuersätze

Malta wendet das europäische Mehrwertsteuersystem (VAT – Value Added Tax) an. Die Steuersätze sind wie folgt.

Der Regelsteuersatz beträgt 18 %. Dieser gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.

Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für Beherbergungsleistungen in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sowie für bestimmte kulturelle Veranstaltungen.

Ein weiterer ermäßigter Satz von 5 % gilt für bestimmte Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, pharmazeutische Produkte, medizinische Hilfsmittel, Elektrizität, Kunstgegenstände und Antiquitäten sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Renovierungsarbeiten an privaten Wohngebäuden.

Der Nullsatz (0 %) gilt für bestimmte Exporte, internationale Transportleistungen, Lebensmittel des täglichen Bedarfs (Brot, Milch, etc.) und bestimmte medizinische Leistungen.

Kleinunternehmerregelung

Malta kennt eine Kleinunternehmerregelung (Small Undertakings Scheme). Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 35.000 Euro können von der VAT-Registrierung befreit werden. Sie dürfen dann keine VAT auf ihren Rechnungen ausweisen und können auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Für Dienstleistungsunternehmen, die hauptsächlich an Endverbraucher verkaufen, kann diese Regelung vorteilhaft sein, da sie administrative Erleichterungen bietet.

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

Unternehmer mit einem Jahresumsatz über 35.000 Euro müssen sich bei der maltesischen Steuerbehörde für VAT-Zwecke registrieren. Die Registrierung ist auch freiwillig möglich, um den Vorsteuerabzug nutzen zu können.

Die VAT-Erklärungen müssen vierteljährlich eingereicht werden, und zwar bis zum 15. Tag des zweiten Monats nach Ende des Quartals. Die Zahlung erfolgt gleichzeitig mit der Einreichung der Erklärung.

Reverse-Charge-Verfahren

Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Der Empfänger der Dienstleistung ist für die Abführung der VAT verantwortlich und kann gleichzeitig den Vorsteuerabzug geltend machen.

Für digitale Nomaden und Online-Unternehmer, die Dienstleistungen an Kunden in anderen EU-Ländern erbringen, gelten die EU-weiten OSS-Regelungen (One-Stop-Shop), die eine vereinfachte Meldung und Abführung der Mehrwertsteuer ermöglichen.

8. Weitere relevante Steuern

Umweltabgaben und Ökosteuer

Malta erhebt verschiedene Umweltabgaben. Die Eco-Contribution ist eine Steuer auf umweltbelastende Produkte wie bestimmte Verpackungen, Elektrogeräte und Reifen. Sie ist in der Regel im Verkaufspreis enthalten.

Kfz-Steuer

Die jährliche Kfz-Steuer (Annual Vehicle License) richtet sich nach CO2-Emissionen und Fahrzeugalter. Für einen durchschnittlichen Mittelklassewagen liegt sie zwischen 80 und 200 Euro jährlich.

Bei der Erstregistrierung eines Fahrzeugs in Malta fällt eine Registrierungssteuer (Vehicle Registration Tax) an, die sich nach Fahrzeugwert und Emissionen richtet und erheblich sein kann (oft 30 bis 50 % des Fahrzeugwerts bei Neufahrzeugen).

Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge profitieren von erheblichen Steuervergünstigungen bei der Registrierung und der jährlichen Steuer.

Touristensteuer

Malta erhebt keine allgemeine Touristensteuer oder Kurtaxe auf Hotelübernachtungen. Dies unterscheidet Malta von vielen anderen touristischen Destinationen.

Stempelsteuer auf Dokumente

Neben der bereits erwähnten Stamp Duty auf Immobilientransaktionen gibt es Stempelsteuern auf verschiedene rechtliche Dokumente und Transaktionen. Versicherungspolicen unterliegen einer Steuer von 10 % der Prämie, Bankgarantien und Bürgschaften werden mit 0,1 % besteuert, und bestimmte Wertpapiertransaktionen unterliegen einer Stempelsteuer von 2 %.

Glücksspielsteuer

Malta ist ein bedeutendes Zentrum für die Online-Gaming-Industrie. Unternehmen mit maltesischer Glücksspiellizenz zahlen eine Gaming Tax, die je nach Lizenztyp zwischen 0,5 % und 5 % der Bruttospielerträge beträgt.

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Malta bietet verschiedene legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung, die sich aus dem besonderen Steuersystem des Landes ergeben.

Das Remittance-Basis-System ist der Grundpfeiler der Steueroptimierung für Auswanderer. Als nicht-domizilierte Person kannst du ausländische Einkünfte, die nicht nach Malta überwiesen werden, steuerfrei halten. Kapitalgewinne aus ausländischen Quellen sind sogar bei Überweisung nach Malta steuerfrei. Die Planung, welche Einkünfte nach Malta überwiesen werden und welche im Ausland verbleiben, ist daher zentral.

Die Sonderprogramme (Malta Residence Programme, Global Residence Programme, Highly Qualified Persons Programme, Malta Retirement Programme) bieten Pauschalsteuersätze von 15 % unter bestimmten Voraussetzungen. Die Wahl des richtigen Programms hängt von der individuellen Situation ab.

Timing des Umzugs

Der Zeitpunkt der Auswanderung kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.

Bei einem Umzug zum Jahresende wird das Wegzugsjahr noch überwiegend im Herkunftsland verbracht, was für die Nutzung von Freibeträgen und die Abwicklung laufender Geschäfte vorteilhaft sein kann.

Ein Umzug zum Jahresanfang ermöglicht es, das neue Steuerjahr bereits vollständig in Malta zu verbringen und von den maltesischen Regelungen zu profitieren.

Bei der Wegzugsbesteuerung (insbesondere aus Deutschland bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften) sollte das Timing sorgfältig geplant werden, um Stundungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.

Günstige Unternehmensformen

Für unternehmerisch tätige Auswanderer bietet die maltesische Limited Company mit dem Steuererstattungssystem die attraktivste Option. Die effektive Steuerbelastung von etwa 5 % auf ausgeschüttete Gewinne ist EU-weit eine der niedrigsten.

Zu beachten ist, dass die Substanz in Malta vorhanden sein muss. Die maltesische Gesellschaft sollte über ein Büro, Mitarbeiter und echte Geschäftstätigkeit in Malta verfügen, um steuerlich anerkannt zu werden. Eine reine Briefkastenfirma ohne Substanz wird von den Steuerbehörden (insbesondere deutschen) nicht akzeptiert.

Nutzung von Steuerfreibeträgen

Die maltesischen Steuerfreibeträge (Grundfreibeträge in der Tarifstruktur, Ehegatten- und Kinderermäßigungen) sollten ausgeschöpft werden. Beiträge zu anerkannten Pensionsplänen (bis zu 3.000 Euro jährlich absetzbar) bieten zusätzliche Steuervorteile.

Holding-Strukturen

Für Investoren kann eine maltesische Holding-Gesellschaft steuerlich vorteilhaft sein. Malta erhebt keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Die Participation Exemption befreit Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierten Beteiligungen von der Körperschaftsteuer.

Eine maltesische Holding kann daher als Drehscheibe für internationale Investitionen dienen, wobei die einschlägigen Substanzanforderungen und Anti-Missbrauchs-Vorschriften zu beachten sind.

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

Das maltesische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die persönliche Einkommensteuererklärung muss bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. Für elektronische Einreichung gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. August.

Unternehmen haben neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres Zeit für die Einreichung ihrer Körperschaftsteuererklärung.

VAT-Erklärungen sind vierteljährlich einzureichen, jeweils bis zum 15. des zweiten Monats nach Quartalsende.

Benötigte Unterlagen

Für die Einkommensteuererklärung werden benötigt: Lohnbescheinigung (FS3) vom Arbeitgeber, Kontoauszüge und Bescheinigungen über Kapitalerträge, Belege über absetzbare Ausgaben, Nachweise über ausländische Einkünfte und gezahlte Steuern sowie bei Selbstständigen eine Gewinn- und Verlustrechnung.

Online-Portal

Die maltesische Steuerbehörde (Inland Revenue Department) bietet ein umfassendes Online-Portal (CFR Online Services) für die elektronische Einreichung von Steuererklärungen, Zahlungen und die Kommunikation mit der Behörde. Die Registrierung erfolgt über eine e-ID, die bei den zuständigen Behörden beantragt werden kann.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Für einfache Arbeitnehmerverhältnisse ist die Einschaltung eines Steuerberaters in Malta nicht zwingend erforderlich. Das System ist vergleichsweise übersichtlich, und viele Steuerpflichtige reichen ihre Erklärungen selbst ein.

Bei komplexeren Situationen – insbesondere bei Unternehmensstrukturen, der Nutzung von Sonderprogrammen, internationalen Einkünften oder der Remittance-Basis-Besteuerung – ist professionelle Beratung dringend empfohlen. Ein spezialisierter Steuerberater kann sicherstellen, dass alle Vorteile genutzt werden und keine Fehler passieren, die zu Nachforderungen führen könnten.

Strafen bei Verspätung

Bei verspäteter Einreichung der Steuererklärung fallen Strafen an. Die Grundstrafe beträgt 20 Euro pro Monat Verspätung. Zusätzlich werden Zinsen auf ausstehende Steuerschulden erhoben (derzeit etwa 0,54 % pro Monat). Bei wiederholter oder erheblicher Verspätung können weitere Sanktionen verhängt werden.

11. Sozialversicherungsbeiträge

Grundstruktur des maltesischen Systems

Das maltesische Sozialversicherungssystem (National Insurance) ist im Vergleich zu den DACH-Ländern deutlich einfacher strukturiert und wesentlich günstiger.

Krankenversicherung

Malta verfügt über ein staatliches Gesundheitssystem (Mater Dei Hospital und lokale Gesundheitszentren), das allen Einwohnern kostenlose medizinische Grundversorgung bietet. Die Finanzierung erfolgt über die allgemeinen Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge.

Viele Auswanderer und Expatriates nutzen zusätzlich private Krankenversicherungen, die Zugang zu privaten Kliniken und kürzere Wartezeiten bieten. Die Kosten für eine umfassende private Krankenversicherung liegen bei etwa 1.500 bis 3.000 Euro jährlich, je nach Alter und Deckungsumfang.

Rentenversicherung

Die maltesische Altersrente (Two-Thirds Pension) erfordert Beitragszeiten von mindestens zehn Jahren. Die Höhe richtet sich nach den geleisteten Beiträgen und den besten drei Einkommensjahren.

Für Auswanderer aus dem DACH-Raum gilt: Beitragszeiten in EU-Ländern werden zusammengerechnet (EU-Koordinierungsrecht). Die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erworbenen Rentenansprüche bleiben erhalten und werden von den jeweiligen Ländern ausgezahlt.

Arbeitslosenversicherung

Malta kennt eine Arbeitslosenunterstützung (Unemployment Benefit), die aus dem Sozialversicherungssystem finanziert wird. Die Leistungen sind im Vergleich zu Deutschland relativ bescheiden und zeitlich begrenzt.

Pflegeversicherung

Eine eigenständige Pflegeversicherung wie in Deutschland gibt es in Malta nicht. Pflegeleistungen werden über das allgemeine Sozialsystem und teilweise über Familienzusammenhalt abgedeckt.

Beitragssätze

Die Sozialversicherungsbeiträge in Malta sind deckelt und daher für höhere Einkommen besonders günstig.

Arbeitnehmer zahlen 10 % des Grundgehalts, maximal jedoch 54,39 Euro pro Woche (rund 2.828 Euro jährlich, Stand 2025).

Arbeitgeber zahlen ebenfalls 10 % mit derselben Obergrenze, also maximal etwa 2.828 Euro jährlich.

Selbstständige zahlen 15 % des Nettoeinkommens, maximal jedoch 76,66 Euro pro Woche (rund 3.986 Euro jährlich).

Gesamtbelastung im Vergleich zu DACH-Ländern

Die Gesamtbelastung durch Sozialabgaben in Malta ist erheblich geringer als in den DACH-Ländern. In Deutschland beträgt der Gesamtbeitragssatz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen etwa 40 % des Bruttogehalts (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung), ohne Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung.

In Malta liegt die maximale Gesamtbelastung (Arbeitnehmer plus Arbeitgeber) bei etwa 5.656 Euro jährlich, unabhängig von der Einkommenshöhe. Bei einem Jahresgehalt von beispielsweise 100.000 Euro entspricht dies einer Belastung von nur 5,7 % statt 40 % in Deutschland.

12. Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz

Tabellarischer Vergleich der Steuerbelastung

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Steuern und Abgaben im Vergleich.

Einkommensteuer (Höchstsatz): Malta 35 %, Deutschland 45 % (plus 5,5 % Solidaritätszuschlag), Österreich 55 %, Schweiz 22 bis 45 % (je nach Kanton).

Körperschaftsteuer (nominal): Malta 35 % (effektiv 5 % nach Erstattung), Deutschland etwa 30 % (KSt plus GewSt), Österreich 24 %, Schweiz 12 bis 21 % (je nach Kanton).

Kapitalertragsteuer: Malta 15 % (finale Quellensteuer) oder steuerfrei, Deutschland 25 % (plus Solidaritätszuschlag), Österreich 27,5 %, Schweiz 35 % (Verrechnungssteuer, anrechenbar).

Vermögensteuer: Malta keine, Deutschland keine, Österreich keine, Schweiz ja (kantonal unterschiedlich).

Erbschaftsteuer: Malta keine (nur 1,5 bis 5 % Stamp Duty auf Immobilien), Deutschland 7 bis 50 % (je nach Steuerklasse), Österreich keine (aber Meldepflichten), Schweiz ja (kantonal unterschiedlich).

Mehrwertsteuer: Malta 18 %, Deutschland 19 %, Österreich 20 %, Schweiz 8,1 %.

Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil maximal): Malta etwa 2.828 Euro pro Jahr, Deutschland etwa 12.000 Euro pro Jahr, Österreich etwa 8.500 Euro pro Jahr, Schweiz etwa 6.500 Euro pro Jahr (ohne Pensionskasse).

Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen

Beispiel 1: Angestellter mit 50.000 Euro Jahresgehalt (Single)

In Malta zahlt ein Alleinstehender bei 50.000 Euro Bruttogehalt etwa 9.050 Euro Einkommensteuer und maximal 2.828 Euro Sozialabgaben, zusammen also etwa 11.878 Euro. Das entspricht einer Gesamtbelastung von etwa 24 % des Bruttogehalts.

In Deutschland würde bei gleichem Gehalt die Einkommensteuer etwa 10.500 Euro betragen, der Solidaritätszuschlag etwa 577 Euro und die Sozialabgaben etwa 10.000 Euro, zusammen etwa 21.077 Euro oder 42 % des Bruttogehalts.

Beispiel 2: Gutverdiener mit 150.000 Euro Jahresgehalt (verheiratet)

In Malta beträgt die Einkommensteuer bei gemeinsamer Veranlagung etwa 44.350 Euro, die Sozialabgaben maximal 2.828 Euro, zusammen also etwa 47.178 Euro oder 31 % des Bruttogehalts.

In Deutschland würde die Steuer- und Abgabenlast bei etwa 60.000 bis 65.000 Euro liegen, also etwa 40 bis 43 % des Bruttogehalts.

Beispiel 3: Unternehmer mit 200.000 Euro Unternehmensgewinn

In Malta würde bei vollständiger Ausschüttung über eine Ltd. eine effektive Steuerbelastung von etwa 5 % anfallen, also 10.000 Euro. Hinzu kommen persönliche Sozialabgaben von maximal etwa 3.986 Euro, zusammen etwa 13.986 Euro.

In Deutschland würde bei einer GmbH die Körperschaftsteuer (15 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer (etwa 14 %) auf Unternehmensebene etwa 60.000 Euro betragen. Bei Ausschüttung des Restgewinns würde zusätzlich Kapitalertragsteuer anfallen, was zu einer Gesamtbelastung von etwa 50 % führt.

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile von Malta:

Geringere Gesamtsteuerbelastung, insbesondere für Unternehmer durch das Erstattungssystem. Keine Vermögensteuer und keine klassische Erbschaftsteuer. Sehr niedrige Sozialabgaben mit fester Obergrenze. Remittance-Basis-Besteuerung für Nicht-Domizilierte. Attraktive Sonderprogramme mit Pauschalsteuersätzen. EU-Mitgliedschaft mit allen rechtlichen Vorteilen. Englisch als Amtssprache erleichtert geschäftliche Abwicklung.

Nachteile von Malta:

Hoher nominaler Einkommensteuersatz von 35 % bei Überschreitung der Freibeträge. Komplexität des Erstattungssystems erfordert professionelle Beratung. Mindeststeuer von 5.000 Euro für Nicht-Domizilierte mit ausländischen Einkünften. Einige Sonderprogramme erfordern erhebliche Immobilieninvestitionen. CRS-Meldepflichten machen Steuergestaltung transparent. Wegzugsbesteuerung bei Rückkehr in DACH-Länder beachten.

Fazit

Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich Malta steuerlich?

Malta ist steuerlich besonders attraktiv für bestimmte Personengruppen.

Unternehmer und Selbstständige profitieren vom Erstattungssystem mit effektiv 5 % Körperschaftsteuer. Dies ist einer der niedrigsten Sätze in der gesamten EU und macht Malta zu einem Topstandort für Firmengründungen.

Vermögende Privatpersonen schätzen das Fehlen von Vermögen- und Erbschaftsteuer sowie die Remittance-Basis-Besteuerung, die ausländische Kapitalgewinne steuerfrei hält.

Digitale Nomaden finden mit dem Nomad Residence Permit ein maßgeschneidertes Programm vor, das legalen Aufenthalt und steuerliche Vorteile kombiniert.

Rentner mit privaten Pensionen können vom Malta Retirement Programme mit nur 15 % Pauschalsteuer profitieren, während gesetzliche Renten oft im Herkunftsland besteuert werden.

Hochqualifizierte Fachkräfte in bestimmten Branchen (Finanzen, Gaming, Luftfahrt) profitieren vom Highly Qualified Persons Programme mit 15 % Pauschalsteuer.

Weniger geeignet ist Malta für normale Angestellte mit durchschnittlichem Einkommen, die keines der Sonderprogramme nutzen können. Hier sind die nominalen Steuersätze nicht wesentlich günstiger als in den DACH-Ländern, obwohl die geringeren Sozialabgaben einen gewissen Vorteil bieten.

Wichtigste Punkte zusammengefasst

Das maltesische Steuersystem bietet durch das Imputation-System und die Remittance-Basis-Besteuerung einzigartige Vorteile, die es in dieser Form in keinem anderen EU-Land gibt. Die effektive Unternehmensbesteuerung von 5 % ist EU-weit konkurrenzlos. Ausländische Kapitalgewinne bleiben für Nicht-Domizilierte steuerfrei. Verschiedene Sonderprogramme ermöglichen Pauschalbesteuerung von 15 %. Es gibt keine Vermögen-, Erbschaft- oder Schenkungsteuer (nur Stamp Duty auf Immobilien). Die Sozialabgaben sind auf maximal etwa 5.600 Euro jährlich begrenzt. Die EU-Mitgliedschaft bietet Rechtssicherheit und einfache Niederlassungsfreiheit.

Empfehlung zu professioneller Beratung

Trotz der vielen Vorteile ist Malta kein steuerliches Selbstbedienungsparadies. Die Komplexität des Erstattungssystems, die Substanzanforderungen für Unternehmen, die Interaktion mit den Steuersystemen der Herkunftsländer und die zahlreichen Sonderprogramme erfordern eine sorgfältige Planung.

Ich empfehle dir dringend, vor einer Auswanderung nach Malta sowohl einen deutschen beziehungsweise österreichischen oder schweizerischen Steuerberater (für Wegzugsfragen) als auch einen maltesischen Steuerberater (für die Gestaltung in Malta) zu konsultieren. Die Kosten für eine professionelle Beratung amortisieren sich in der Regel schnell durch die korrekte Nutzung der steuerlichen Vorteile und die Vermeidung kostspieliger Fehler.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Malta

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Malta, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich als Auswanderer in Malta alle meine weltweiten Einkünfte versteuern?

Nein, wenn du als Nicht-Domizilierter (Resident but not Domiciled) giltst, zahlst du nur Steuern auf maltesische Einkünfte und auf ausländische Einkünfte, die du nach Malta überweist. Ausländische Einkünfte, die im Ausland verbleiben, und ausländische Kapitalgewinne (auch bei Überweisung) sind steuerfrei. Allerdings gilt eine Mindeststeuer von 5.000 Euro, wenn du ausländische Einkünfte hast, die nicht überwiesen werden.

Wie funktioniert das maltesische Steuererstattungssystem für Unternehmen genau?

Eine maltesische Limited zahlt zunächst 35 % Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne. Bei Ausschüttung einer Dividende an die Gesellschafter können diese eine Erstattung von 6/7 der auf diese Dividende entfallenden Körperschaftsteuer beantragen. Die effektive Steuerbelastung beträgt dann nur etwa 5 %. Die Erstattung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung ausgezahlt. Das System ist ein legitimes EU-konformes Imputation-System.

Welches Sonderprogramm ist für mich als Rentner am besten geeignet?

Das Malta Retirement Programme bietet einen Pauschalsteuersatz von 15 % auf nach Malta überwiesene Renteneinkünfte mit einer Mindeststeuer von 7.500 Euro jährlich. Voraussetzungen sind unter anderem der Kauf einer Immobilie ab 275.000 Euro oder eine Miete ab 9.600 Euro jährlich. Wichtig zu beachten: Gesetzliche Renten aus Deutschland werden gemäß DBA oft in Deutschland besteuert, sodass das Programm hauptsächlich für private Renten und Pensionen Vorteile bietet.

Muss ich bei der Auswanderung nach Malta Wegzugssteuer in Deutschland zahlen?

Die deutsche Wegzugsbesteuerung greift primär bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 %. Bei einem Umzug in einen EU-Staat wie Malta kann die Steuer auf Antrag zinslos gestundet werden. Für andere Vermögenswerte (Immobilien, Wertpapiere) gibt es keine Wegzugssteuer, allerdings können bis zum Wegzug aufgelaufene stille Reserven später bei Veräußerung in Deutschland steuerpflichtig sein.

Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Malta im Vergleich zu Deutschland?

Malta ist kein Billigland mehr. Die Lebenshaltungskosten liegen etwa 10 bis 20 % unter dem deutschen Durchschnitt, wobei Mieten in begehrten Lagen wie Sliema, St. Julian’s oder Valletta vergleichbar mit deutschen Großstädten sind. Lebensmittel und Restaurants sind meist günstiger, während importierte Waren teurer sein können. Die geringeren Steuern und Sozialabgaben kompensieren die Lebenshaltungskosten jedoch in der Regel deutlich.

Kann ich als digitaler Nomade wirklich steuerfrei in Malta leben?

Nicht völlig steuerfrei, aber sehr steuergünstig. Mit dem Nomad Residence Permit und dem Status als Resident but not Domiciled zahlst du nur Steuern auf Einkünfte, die du nach Malta überweist. Wenn du beispielsweise 5.000 Euro monatlich verdienst und 3.000 Euro nach Malta überweist, werden nur die 3.000 Euro besteuert. Allerdings gilt die Mindeststeuer von 5.000 Euro jährlich für Personen mit nicht überwiesenen ausländischen Einkünften.

Brauche ich unbedingt einen Steuerberater in Malta?

Für einfache Arbeitsverhältnisse mit nur einem maltesischen Arbeitgeber ist die Steuererklärung relativ unkompliziert und kann selbst erledigt werden. Bei Unternehmensstrukturen, Nutzung von Sonderprogrammen, internationalen Einkünften oder komplexeren Vermögensverhältnissen ist ein spezialisierter Steuerberater jedoch dringend empfohlen. Die Kosten für einen guten Berater liegen bei etwa 1.500 bis 5.000 Euro jährlich, je nach Komplexität, und können durch optimale Gestaltung schnell wieder hereingeholt werden.

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Zuletzt aktualisiert: 24. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)