Steuersystem Malaysia für Auswanderer 2026: Kompletter Leitfaden

Malaysia lockt Auswanderer mit einem territorialen Steuersystem, das ausländische Einkünfte grundsätzlich steuerfrei stellt. Mit Spitzensteuersätzen von maximal 30 % für Einwohner und attraktiven Programmen wie dem Malaysia My Second Home (MM2H) bietet das südostasiatische Land erhebliche steuerliche Vorteile gegenüber den DACH-Ländern. Besonders interessant: Keine Kapitalertragssteuer auf Wertpapiergewinne, keine Erbschaftssteuer und keine Vermögensteuer machen Malaysia zu einem der steuerfreundlichsten Ziele in Asien.

Das Steuersystem von Malaysia verstehen und richtig nutzen
Das Steuersystem von Malaysia verstehen und richtig nutzen

Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz fällt sofort auf, dass Malaysia dem Territorialprinzip folgt. Das bedeutet, dass nur Einkommen besteuert wird, das in Malaysia erwirtschaftet oder nach Malaysia überwiesen wird. Für digitale Nomaden, Rentner mit ausländischen Einkünften und Investoren eröffnet dies enorme Gestaltungsmöglichkeiten. Während du in Deutschland auf Kapitalerträge pauschal 25 % plus Solidaritätszuschlag zahlst, bleiben Aktiengewinne in Malaysia komplett steuerfrei.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

In Malaysia wirst du steuerresident, wenn du dich mindestens 182 Tage im Kalenderjahr im Land aufhältst. Diese Regelung ist strenger als die übliche 183-Tage-Regel vieler anderer Länder. Die Tage müssen nicht zusammenhängend sein, aber sie werden pro Kalenderjahr gezählt, nicht über einen rollierenden 12-Monats-Zeitraum.

Zusätzlich zur Aufenthaltsdauer gibt es weitere Kriterien, die zur Steuerresidenz führen können:

Du giltst auch als steuerresident, wenn du dich weniger als 182 Tage in einem Jahr aufhältst, aber dieser Aufenthalt mit einem Aufenthalt von 182 oder mehr zusammenhängenden Tagen im Folgejahr oder Vorjahr verbunden ist. Ebenso wirst du steuerresident, wenn du dich in vier aufeinanderfolgenden Jahren jeweils mindestens 90 Tage in Malaysia aufhältst.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Malaysia hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen:

Das DBA mit Deutschland besteht seit 2010 und regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung umfassend. Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden nach diesem Abkommen grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat besteuert, also in Malaysia. Mit der Schweiz existiert ein DBA seit 1974, das mehrfach aktualisiert wurde. Österreich hat ebenfalls ein funktionierendes Abkommen mit Malaysia.

Diese Abkommen sind besonders wichtig, um zu verhindern, dass du auf dasselbe Einkommen in beiden Ländern Steuern zahlst. Sie regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie bereits gezahlte Steuern angerechnet werden.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Wenn du aus Deutschland auswanderst und Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst, greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird so behandelt, als hättest du die Anteile zum Verkehrswert verkauft. Bei einem Umzug in ein Nicht-EU-Land wie Malaysia wird die Steuer grundsätzlich sofort fällig, eine Stundung ist nur unter strengen Auflagen möglich.

Österreich kennt eine ähnliche Regelung, während die Schweiz keine vergleichbare Wegzugsbesteuerung auf Bundesebene erhebt. Plane deinen Wegzug daher sorgfältig und konsultiere einen Steuerberater, bevor du Deutschland oder Österreich verlässt.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Das malaysische Einkommensteuersystem ist progressiv gestaltet mit Steuersätzen zwischen 0 % und 30 %. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Steuererklärungen müssen bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden, für Selbstständige gilt der 30. Juni.

Die Steuersätze für Steuerresidenten staffeln sich wie folgt:

  • Für die ersten 5.000 Malaysische Ringgit (MYR), umgerechnet etwa 1.000 Euro, fallen keine Steuern an.
  • Von 5.001 bis 20.000 MYR (etwa 1.000 bis 4.000 Euro) beträgt der Satz 1 %.
  • Zwischen 20.001 und 35.000 MYR (4.000 bis 7.000 Euro) werden 3 % fällig.
  • Der Satz steigt auf 6 % für Einkommen zwischen 35.001 und 50.000 MYR (7.000 bis 10.000 Euro).
  • Bei 50.001 bis 70.000 MYR (10.000 bis 14.000 Euro) gilt ein Satz von 11 %.
  • Für Einkommen zwischen 70.001 und 100.000 MYR (14.000 bis 20.000 Euro) werden 19 % erhoben.
  • Der Satz steigt auf 25 % für 100.001 bis 400.000 MYR (20.000 bis 80.000 Euro).
  • Ab 400.001 bis 600.000 MYR (80.000 bis 120.000 Euro) gelten 26 %.
  • Zwischen 600.001 und 2.000.000 MYR (120.000 bis 400.000 Euro) werden 28 % fällig.
  • Für Einkommen über 2.000.000 MYR (über 400.000 Euro) gilt der Spitzensteuersatz von 30 %.

Nicht-Residenten werden pauschal mit 30 % auf ihr malaysisches Einkommen besteuert, ohne Anspruch auf Freibeträge oder Abzüge.

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer in Malaysia unterliegt dein Gehalt dem monatlichen Steuerabzugsverfahren (Monthly Tax Deduction, MTD). Dein Arbeitgeber berechnet und führt die Steuer direkt an das Finanzamt (Inland Revenue Board of Malaysia, IRBM) ab.

Die Sozialversicherungsbeiträge sind vergleichsweise niedrig. Der Employees Provident Fund (EPF), vergleichbar mit der Rentenversicherung, sieht Beiträge von 11 % für Arbeitnehmer und 12 bis 13 % für Arbeitgeber vor. Die Sozialversicherung SOCSO kostet etwa 0,5 % für Arbeitnehmer und 1,75 % für Arbeitgeber. Das Employment Insurance System (EIS) beläuft sich auf jeweils 0,2 % für beide Seiten.

Als absetzbare Werbungskosten kannst du unter anderem Spenden an zugelassene Organisationen, Lebensversicherungsprämien bis 3.000 MYR (etwa 600 Euro), medizinische Ausgaben, Bildungsausgaben und Lifestyle-Ausgaben für Bücher, Computer und Sportausrüstung bis 2.500 MYR (etwa 500 Euro) geltend machen.

Digitale Nomaden

Für digitale Nomaden ist Malaysia besonders attraktiv durch das DE Rave Visa (Digital Economy Resident Pass), das seit 2022 verfügbar ist. Dieses Visum erlaubt dir, für internationale Kunden zu arbeiten, während du in Malaysia lebst.

Das Territorialprinzip bedeutet, dass Einkommen aus ausländischen Quellen, das außerhalb Malaysias verdient und nicht nach Malaysia überwiesen wird, grundsätzlich steuerfrei bleibt. Wichtig ist hierbei: Sobald du Geld auf ein malaysisches Bankkonto überweist, könnte es als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet werden.

Das DE Rave Visa kostet eine einmalige Gebühr von 1.000 MYR (etwa 200 Euro) und ist zunächst für ein Jahr gültig mit Verlängerungsmöglichkeit. Du musst ein Mindesteinkommen von 24.000 USD (etwa 22.000 Euro) pro Jahr nachweisen und in einem relevanten digitalen Bereich tätig sein.

Selbstständige und Unternehmer

Selbstständige werden in Malaysia wie Einzelpersonen besteuert, mit den regulären progressiven Steuersätzen bis 30 %. Du musst deine Einkünfte selbst deklarieren und bis zum 30. Juni des Folgejahres deine Steuererklärung einreichen.

Bei einer Firmengründung in Malaysia profitierst du von der Körperschaftsteuer, die für kleine und mittlere Unternehmen bei 17 % für die ersten 600.000 MYR (etwa 120.000 Euro) Gewinn liegt. Darüber hinaus gilt ein Satz von 24 %. Es gibt keine separate Gewerbesteuer wie in Deutschland.

Die Buchführungspflichten sind umfassend. Du musst Geschäftsunterlagen mindestens sieben Jahre aufbewahren, und Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 25.000 MYR (etwa 5.000 Euro) müssen ordnungsgemäße Bücher führen. Absetzbare Betriebsausgaben umfassen Miete, Gehälter, Reisekosten, Marketingausgaben und Abschreibungen auf Geschäftsausstattung.

Finanziell Unabhängige und Investoren

Malaysia ist ein Paradies für Investoren. Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien und Wertpapieren sind grundsätzlich steuerfrei. Es gibt keine Kapitalertragssteuer auf Börsengewinne, was einen enormen Vorteil gegenüber Deutschland darstellt, wo 25 % plus Solidaritätszuschlag anfallen.

Dividenden von in Malaysia ansässigen Unternehmen sind für Empfänger seit der Einführung des einheitlichen Steuersystems im Jahr 2008 steuerfrei. Zinserträge von malaysischen Banken sind ebenfalls steuerfrei für Privatpersonen.

Bei ausländischen Depots gilt: Solange die Erträge nicht nach Malaysia überwiesen werden, bleiben sie nach dem Territorialprinzip steuerfrei. Allerdings solltest du die Quellensteuerregeln des Landes beachten, in dem das Depot geführt wird.

Für Immobilieninvestoren gibt es die Real Property Gains Tax (RPGT), die beim Verkauf von Immobilien anfällt. Mehr dazu im Abschnitt zur Immobiliensteuer.

Rentner

Malaysia ist ein beliebtes Ziel für Rentner aus den DACH-Ländern, nicht zuletzt wegen der günstigen steuerlichen Behandlung von Renteneinkünften.

Gesetzliche Renten aus Deutschland werden nach dem DBA grundsätzlich im Wohnsitzstaat Malaysia besteuert. Da malaysische Steuerresidenten auf ausländisches Einkommen, das nach Malaysia überwiesen wird, seit 2022 grundsätzlich steuerpflichtig sind, solltest du dich beraten lassen. Allerdings gibt es für Renten oft Ausnahmen oder niedrige Steuersätze.

Private Renten und Pensionen unterliegen ebenfalls den DBA-Regelungen. Betriebsrenten und Beamtenpensionen haben oft eigene Regeln, wobei Beamtenpensionen häufig im Ursprungsland besteuert werden.

Das Malaysia My Second Home (MM2H) Programm bietet Rentnern ab 35 Jahren die Möglichkeit eines langfristigen Aufenthalts. Die Anforderungen wurden 2021 verschärft: Du benötigst nun ein Offshore-Einkommen von mindestens 40.000 MYR (etwa 8.000 Euro) monatlich und eine Festgeldeinlage von 1.000.000 MYR (etwa 200.000 Euro).

3. Vermögensteuer

Malaysia erhebt keine Vermögensteuer. Dies ist ein signifikanter Vorteil gegenüber Ländern wie der Schweiz, wo auf kantonaler Ebene Vermögenssteuern anfallen können.

Dein weltweites Vermögen, sei es in Form von Bankguthaben, Wertpapieren, Immobilien oder anderen Vermögenswerten, bleibt in Malaysia ohne jährliche Steuerbelastung. Diese Regelung macht das Land besonders attraktiv für vermögende Auswanderer und Investoren.

4. Kapitalertragssteuer

Eines der größten Steuervorteile Malaysias ist das weitgehende Fehlen einer Kapitalertragssteuer.

Gewinne aus dem Verkauf von börsennotierten Aktien und Wertpapieren sind vollständig steuerfrei. Zinserträge von malaysischen Banken unterliegen keiner Steuer für Privatpersonen. Dividenden von malaysischen Unternehmen sind seit 2008 steuerfrei.

Die einzige Ausnahme betrifft Immobilien, die der Real Property Gains Tax unterliegen, sowie seit 2024 Gewinne aus dem Verkauf von nicht börsennotierten Anteilen an Immobiliengesellschaften.

Bei ausländischen Quellensteuern, etwa auf US-Dividenden, können diese oft über die DBA angerechnet werden. Da Malaysia selbst keine Kapitalertragssteuer erhebt, ist die praktische Anrechnung allerdings begrenzt.

Für ausländische Depots gilt: Überlege, ob du ein Depot in einem Land führst, das keine oder nur geringe Quellensteuern erhebt, um deine Steuerlast zu minimieren.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer und jährliche Abgaben

In Malaysia gibt es zwei jährliche Abgaben auf Immobilien. Die Quit Rent (Cukai Tanah) ist eine Grundsteuer, die an die Landesregierung gezahlt wird und je nach Bundesstaat und Landnutzung variiert. Sie beträgt typischerweise nur wenige Hundert MYR pro Jahr. Die Assessment Tax (Cukai Taksiran) ist eine kommunale Abgabe für öffentliche Dienstleistungen und beträgt etwa 4 bis 6 % des geschätzten Jahresmietertrags.

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Immobilienkauf fällt die Stamp Duty (Stempelsteuer) an:

  • Für die ersten 100.000 MYR (etwa 20.000 Euro) des Kaufpreises werden 1 % fällig.
  • Zwischen 100.001 und 500.000 MYR (20.000 bis 100.000 Euro) beträgt der Satz 2 %.
  • Von 500.001 bis 1.000.000 MYR (100.000 bis 200.000 Euro) sind es 3 %.
  • Für Kaufpreise über 1.000.000 MYR (über 200.000 Euro) gilt ein Satz von 4 %.

Zusätzlich fallen Anwaltsgebühren von etwa 0,5 bis 1 % an.

Real Property Gains Tax beim Verkauf

Die Real Property Gains Tax (RPGT) ist eine Wertzuwachssteuer, die beim Verkauf von Immobilien anfällt. Die Sätze hängen von der Haltedauer und deinem Status ab:

Für malaysische Staatsbürger und Permanent Residents gilt:

  • Bei Verkauf innerhalb von drei Jahren werden 30 % fällig.
  • Im vierten Jahr sind es 20 %.
  • Im fünften Jahr beträgt der Satz 15 %.
  • Ab dem sechsten Jahr gilt eine Steuer von 0 %.

Für Ausländer und Unternehmen sieht es anders aus: Bei Verkauf innerhalb von fünf Jahren werden 30 % erhoben. Ab dem sechsten Jahr beträgt der Satz 10 %.

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen aus malaysischen Immobilien unterliegen der regulären Einkommensteuer. Du kannst Ausgaben wie Zinsen auf Immobilienkredite, Reparaturen und Instandhaltung, Grundsteuer und Assessment Tax, Versicherungsprämien und Gebühren für Immobilienverwaltung absetzen.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Malaysia erhebt keine Erbschaftssteuer und keine Schenkungssteuer. Diese wurden bereits 1991 abgeschafft.

Dies macht Malaysia zu einem äußerst attraktiven Standort für Vermögensübertragungen. Im Gegensatz zu Deutschland, wo Erbschaftssteuersätze bis zu 50 % erreichen können, und Österreich, das bei Übertragungen immerhin eine Grunderwerbsteuer auf Immobilien erhebt, kannst du in Malaysia Vermögen steuerfrei an deine Erben weitergeben.

Allerdings solltest du beachten: Wenn deine Erben in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben, könnten dort Erbschaftssteuerpflichten entstehen. Das deutsche Erbschaftssteuerrecht erfasst auch Erbschaften, wenn der Erblasser oder der Erbe in den letzten fünf Jahren vor dem Erbfall in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war.

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Malaysia hat 2018 die Goods and Services Tax (GST) abgeschafft und durch die Sales and Service Tax (SST) ersetzt. Das System funktioniert grundlegend anders als die europäische Mehrwertsteuer.

Die Sales Tax beträgt 5 bis 10 % auf die Herstellung oder den Import bestimmter Waren. Die Service Tax von 8 % gilt für bestimmte Dienstleistungen wie Hotels, Restaurants, Telekommunikation und professionelle Dienstleistungen.

Eine Kleinunternehmerregelung existiert: Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 500.000 MYR (etwa 100.000 Euro) sind von der SST-Registrierung befreit.

Das europäische Reverse-Charge-Verfahren gibt es in Malaysia nicht in dieser Form. Für internationale Transaktionen gelten spezielle Regelungen, die du mit einem lokalen Steuerberater klären solltest.

8. Weitere relevante Steuern

Luxussteuer

Seit 2024 erhebt Malaysia eine Luxussteuer auf bestimmte hochpreisige Waren. Uhren und Schmuck über 20.000 MYR (etwa 4.000 Euro) werden mit 5 bis 10 % besteuert.

Kfz-Steuer

Die Straßensteuer (Road Tax) ist jährlich zu zahlen und richtet sich nach Motorleistung und Fahrzeugtyp. Für einen durchschnittlichen Pkw liegt sie zwischen 90 und 400 MYR (etwa 18 bis 80 Euro) pro Jahr. Zusätzlich fallen bei der Einfuhr von Fahrzeugen hohe Importzölle von 30 bis 100 % an, weshalb lokale Fahrzeuge deutlich günstiger sind.

Touristensteuer

Hotels erheben eine Tourism Tax von 10 MYR (etwa 2 Euro) pro Zimmer und Nacht. Diese wird zusätzlich zum Zimmerpreis berechnet.

Digitale Dienstleistungen

Seit 2020 erhebt Malaysia 8 % Service Tax auf digitale Dienstleistungen ausländischer Anbieter, die an malaysische Kunden verkauft werden. Dies betrifft Streaming-Dienste, Software-Abonnements und ähnliche Online-Dienste.

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Das Territorialprinzip bietet erhebliche Optimierungsmöglichkeiten. Die wichtigste Strategie ist die Strukturierung deiner Einkünfte so, dass sie außerhalb Malaysias verdient und nicht nach Malaysia überwiesen werden.

Führe Bankkonten und Depots in steuerfreundlichen Jurisdiktionen wie Singapur oder Hong Kong. Nutze Kreditkarten für tägliche Ausgaben, die von ausländischen Konten abgebucht werden. Ziehe nur das Minimum für den Lebensunterhalt nach Malaysia ab.

Timing des Umzugs

Plane deinen Umzug strategisch zum Jahresanfang, um die volle Steuerresidenz im ersten Jahr zu erreichen. Achte darauf, die 182-Tage-Regel zu erfüllen. Koordiniere die Abmeldung aus Deutschland mit dem Jahresende, um die Wegzugsbesteuerung zu optimieren.

Günstige Unternehmensformen

Eine Labuan-Gesellschaft in der gleichnamigen malaysischen Steueroase bietet einen Pauschalsteuersatz von 3 % auf Nettogewinne oder eine fixe jährliche Steuer von 20.000 MYR (etwa 4.000 Euro). Dies ist besonders für internationale Handelsunternehmen und Holdinggesellschaften attraktiv.

Die Sdn Bhd (Sendirian Berhad) ist die malaysische GmbH mit dem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 17 % für KMU auf die ersten 600.000 MYR Gewinn.

Nutzung von Steuerfreibeträgen

Nutze alle verfügbaren Abzüge: Lebensversicherungsprämien bis 3.000 MYR, EPF-Beiträge bis 4.000 MYR, private Krankenversicherungsprämien bis 3.000 MYR, Bildungsausgaben bis 7.000 MYR und Lifestyle-Abzüge für Bücher, Computer und Sport bis 2.500 MYR.

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

Für Arbeitnehmer gilt der 30. April des Folgejahres. Selbstständige und Unternehmer haben bis zum 30. Juni Zeit. Unternehmen müssen ihre Erklärung innerhalb von sieben Monaten nach Ende des Geschäftsjahres einreichen.

Benötigte Unterlagen

Für deine Steuererklärung benötigst du: EA-Formulare von Arbeitgebern (Lohnsteuerbescheinigung), Nachweise über absetzbare Ausgaben, Bankauszüge bei Selbstständigkeit, Nachweis über ausländische Einkünfte falls relevant und Belege für Spenden und Versicherungsprämien.

Online-Portal

Das Inland Revenue Board of Malaysia (IRBM) bietet das e-Filing-System unter mytax.hasil.gov.my an. Du benötigst eine Steuernummer (Tax Identification Number) und kannst dich online registrieren. Das System ist auf Englisch und Malaiisch verfügbar.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Für einfache Angestelltenverhältnisse ist die Steuererklärung selbst machbar. Bei internationalen Einkünften, Unternehmertätigkeit oder komplexen Vermögensstrukturen empfehle ich dringend einen auf Expats spezialisierten Steuerberater. Die Kosten liegen bei etwa 500 bis 2.000 MYR (100 bis 400 Euro) für eine Standard-Steuererklärung.

Strafen bei Verspätung

Verspätete Abgabe führt zu Strafzuschlägen von 10 % plus zusätzlich 5 % für jeden weiteren verspäteten Monat, maximal bis 100 % der geschuldeten Steuer. Bei Steuerhinterziehung drohen Geldstrafen bis 300 % der hinterzogenen Steuer und/oder Gefängnisstrafen.

11. Sozialversicherungsbeiträge

Employees Provident Fund (EPF)

Der EPF ist Malaysias Pflicht-Rentensystem. Arbeitnehmer zahlen 11 % ihres Bruttogehalts ein, Arbeitgeber 12 bis 13 %. Für Ausländer ist die Teilnahme optional, kann aber sinnvoll sein, da die Beiträge steuerlich absetzbar sind und eine Rendite von etwa 5 bis 6 % pro Jahr erwirtschaftet wird.

SOCSO (Social Security)

Die Sozialversicherung SOCSO deckt Arbeitsunfälle und Invalidität ab. Die Beiträge sind minimal: etwa 0,5 % für Arbeitnehmer und 1,75 % für Arbeitgeber, gedeckelt bei einem Monatsgehalt von 5.000 MYR.

Krankenversicherung

Es gibt keine staatliche Pflicht-Krankenversicherung wie in Deutschland. Du bist auf private Krankenversicherungen angewiesen. Gute internationale Krankenversicherungen kosten etwa 2.000 bis 5.000 Euro pro Jahr, abhängig von Alter und Deckungsumfang. Einige Arbeitgeber bieten Gruppentarife an.

Gesamtbelastung im Vergleich zu DACH

Die Gesamtbelastung aus Steuern und Sozialabgaben ist in Malaysia deutlich niedriger. Ein Beispiel für ein Bruttogehalt von 100.000 Euro jährlich: In Deutschland zahlst du etwa 42 % Einkommensteuer plus 20 % Sozialabgaben. In Malaysia zahlst du etwa 21 % Einkommensteuer plus 11 % EPF-Beitrag, wobei der EPF-Beitrag auf dein eigenes Rentenkonto geht.

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich der Steuerbelastung

  • Beim Spitzensteuersatz Einkommen liegt Malaysia bei 30 %, Deutschland bei 45 % plus Solidaritätszuschlag, die Schweiz je nach Kanton bei 22 bis 45 % und Österreich bei 55 %.
  • Die Kapitalertragssteuer beträgt in Malaysia 0 %, in Deutschland 26,375 %, in der Schweiz 0 % und in Österreich 27,5 %.
  • Malaysia erhebt keine Vermögensteuer, Deutschland ebenfalls nicht, die Schweiz kantonal etwa 0,1 bis 1 % und Österreich keine.
  • Bei der Erbschaftssteuer fallen in Malaysia 0 % an, in Deutschland bis zu 50 %, in der Schweiz kantonal bis zu 50 % und in Österreich 0 % plus Grunderwerbsteuer.
  • Die Körperschaftsteuer beträgt in Malaysia 24 % (17 % für KMU), in Deutschland etwa 30 % mit Gewerbesteuer, in der Schweiz 12 bis 24 % und in Österreich 23 %.
  • Die Mehrwertsteuer liegt in Malaysia bei 8 % Dienstleistungssteuer, in Deutschland bei 19 %, in der Schweiz bei 8,1 % und in Österreich bei 20 %.

Beispielrechnungen

Für einen Arbeitnehmer mit 50.000 Euro Jahresbrutto ergibt sich in Malaysia eine Einkommensteuer von etwa 5.500 Euro (11 %) plus 5.500 Euro EPF, in Deutschland etwa 12.000 Euro Einkommensteuer plus 10.000 Euro Sozialversicherung. Die Ersparnis in Malaysia beträgt etwa 11.000 Euro jährlich.

Ein Investor mit 100.000 Euro Kapitalerträgen zahlt in Malaysia 0 Euro Steuern, in Deutschland etwa 26.375 Euro. Die Ersparnis in Malaysia liegt bei über 26.000 Euro jährlich.

Ein Rentner mit 30.000 Euro deutscher Rente zahlt in Malaysia etwa 1.500 Euro Steuer (nach DBA-Regeln und Freibeträgen), in Deutschland als Single etwa 4.500 Euro. Die Ersparnis in Malaysia beträgt etwa 3.000 Euro jährlich.

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Für Malaysia sprechen das Territorialprinzip mit steuerfreiem Auslandseinkommen, keine Kapitalertragssteuer auf Wertpapiere, keine Erbschafts- und Vermögensteuer, niedrige Körperschaftsteuer für KMU und geringe Lebenshaltungskosten, die das Nettoeinkommen noch wertvoller machen.

Gegen Malaysia sprechen der 30 %-Steuersatz für Nicht-Residenten, die Komplexität bei der Besteuerung von überwiesenem Auslandseinkommen seit 2022, die hohen Anforderungen für das MM2H-Programm und die Notwendigkeit, mindestens 182 Tage im Land zu verbringen.

Fazit

Malaysia ist steuerlich besonders attraktiv für Investoren und Kapitalanleger, die von der fehlenden Kapitalertragssteuer profitieren, für digitale Nomaden und Remote-Worker mit Kunden außerhalb Malaysias, für Rentner mit ausreichend Vermögen für das MM2H-Programm und für Unternehmer, die eine Labuan-Gesellschaft oder malaysische KMU-Struktur nutzen können.

Weniger geeignet ist Malaysia für Personen, die überwiegend in Malaysia arbeiten und hohe lokale Einkommen erzielen, für Kurzzeit-Aufenthalter, die die 182-Tage-Regel nicht erfüllen, und für Auswanderer, die die verschärften MM2H-Anforderungen nicht erfüllen können.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: Das Territorialprinzip ermöglicht steuerfreies Auslandseinkommen bei sorgfältiger Gestaltung. Keine Kapitalertrags-, Erbschafts- oder Vermögensteuer machen Malaysia zum Steuerparadies für Investoren. Die Einkommensteuersätze bis 30 % sind moderat im internationalen Vergleich. Die DBAs mit allen DACH-Ländern verhindern Doppelbesteuerung. Die Sozialabgaben sind deutlich niedriger als in Deutschland.

Trotz der vielen Vorteile rate ich dir dringend, vor dem Umzug einen auf internationale Steuern spezialisierten Berater zu konsultieren. Die Kombination aus Wegzugsbesteuerung, DBA-Regelungen und dem seit 2022 geänderten malaysischen Steuerrecht für Auslandseinkommen erfordert sorgfältige Planung.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Malaysia

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Malaysia, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Muss ich auf meine deutschen Kapitalerträge in Malaysia Steuern zahlen?

Kapitalerträge aus deutschen Depots sind in Malaysia grundsätzlich steuerfrei, solange du sie nicht auf ein malaysisches Konto überweist. Aktiengewinne und Dividenden bleiben in Malaysia ohne Besteuerung. In Deutschland fällt allerdings die Quellensteuer von 25 % auf Dividenden an, die du über das DBA zurückfordern kannst.

Wie wird meine deutsche Rente in Malaysia besteuert?

Nach dem DBA wird deine deutsche gesetzliche Rente in Malaysia besteuert. Durch die hohen Freibeträge und den progressiven Tarif ist die Steuerlast oft deutlich geringer als in Deutschland. Du solltest einen Antrag auf Freistellung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Kann ich als digitaler Nomade in Malaysia steuerfrei leben?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Mit dem DE Rave Visa kannst du für ausländische Kunden arbeiten. Solange du dein Einkommen nicht nach Malaysia überweist, bleibt es nach dem Territorialprinzip steuerfrei. Nutze ausländische Bankkonten und Kreditkarten für deine Ausgaben.

Was kostet das MM2H-Visum und lohnt es sich steuerlich?

Die Anforderungen sind seit 2021 hoch: 40.000 MYR (etwa 8.000 Euro) monatliches Offshore-Einkommen und 1.000.000 MYR (etwa 200.000 Euro) Festgeldeinlage. Die Programmgebühren liegen bei etwa 5.000 MYR. Steuerlich lohnt es sich besonders für Rentner und Kapitalanleger durch die fehlende Erbschafts- und Kapitalertragssteuer.

Gibt es in Malaysia eine Wegzugsbesteuerung?

Nein, Malaysia erhebt keine Wegzugsbesteuerung. Du kannst das Land jederzeit verlassen, ohne dass unversteuerte Wertzuwächse nachversteuert werden. Beachte aber die Wegzugsbesteuerung aus Deutschland bei Beteiligungen ab 1 %.

Wie funktioniert die Besteuerung einer Labuan-Gesellschaft?

Labuan-Gesellschaften zahlen nur 3 % Steuer auf Nettogewinne oder eine Pauschalsteuer von 20.000 MYR (etwa 4.000 Euro) jährlich. Voraussetzung ist, dass die Geschäftstätigkeit überwiegend außerhalb Malaysias stattfindet. Die Gründungskosten liegen bei etwa 10.000 bis 15.000 MYR.

Muss ich ausländische Bankkonten in Malaysia melden?

Malaysia hat kein Meldesystem für ausländische Bankkonten wie das deutsche Außenwirtschaftsgesetz. Du bist jedoch verpflichtet, Einkünfte aus diesen Konten zu deklarieren, wenn sie nach Malaysia überwiesen werden. Das Land nimmt am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil.

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Zuletzt aktualisiert: 25. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)