Madagaskar, die viertgrößte Insel der Welt, bietet nicht nur eine einzigartige Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch ein Steuersystem, das für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum interessante Perspektiven eröffnet. Der Inselstaat im Indischen Ozean verfügt über ein vergleichsweise einfaches Steuersystem mit moderaten Sätzen, das sich grundlegend von den komplexen Steuerstrukturen in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterscheidet.

Das madagassische Steuersystem basiert auf dem Territorialprinzip, was bedeutet, dass grundsätzlich nur Einkünfte besteuert werden, die ihren Ursprung in Madagaskar haben. Diese Regelung kann für Auswanderer mit internationalen Einkommensquellen besonders attraktiv sein. Der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer liegt bei 20 %, was deutlich unter den Höchstsätzen der DACH-Länder liegt.
Allerdings solltest du beachten, dass Madagaskar zu den ärmsten Ländern der Welt gehört und die Infrastruktur sowie das Bankensystem entsprechend herausfordernd sein können. Die steuerlichen Vorteile müssen daher immer im Kontext der allgemeinen Lebensumstände betrachtet werden. Ein professioneller Steuerberater mit Erfahrung in beiden Rechtssystemen ist für eine erfolgreiche Auswanderung unerlässlich.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Madagaskar wirst du als steuerlich ansässig betrachtet, wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt oder deinen Hauptwohnsitz im Land hast. Die madagassische Steuerbehörde (Direction Générale des Impôts) wendet dabei folgende Kriterien an:
Du giltst als steuerlich ansässig, wenn du dich mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in Madagaskar aufhältst. Dabei werden alle Aufenthaltstage zusammengezählt, auch wenn sie nicht zusammenhängend sind. Alternativ begründet auch ein dauerhafter Wohnsitz oder der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen in Madagaskar die Steuerpflicht.
Für Arbeitnehmer gilt zusätzlich: Wenn du bei einem madagassischen Unternehmen angestellt bist oder dein Arbeitgeber eine Betriebsstätte in Madagaskar hat, unterliegst du mit deinen Arbeitseinkünften der madagassischen Besteuerung, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.
Doppelbesteuerungsabkommen
Madagaskar hat mit keinem der DACH-Länder ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Das bedeutet, dass du bei Einkünften aus beiden Ländern theoretisch doppelt besteuert werden könntest. In der Praxis wird dies jedoch durch unilaterale Maßnahmen gemildert. Deutschland gewährt beispielsweise nach § 34c EStG eine Anrechnung ausländischer Steuern oder alternativ einen Abzug als Betriebsausgabe beziehungsweise Werbungskosten.
Für Auswanderer ist es daher besonders wichtig, die Steuerresidenz klar zu regeln und alle Verbindungen zum Heimatland steuerlich sauber zu dokumentieren.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Deutschland: Bei einem Wegzug aus Deutschland kann die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen, wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst. Die stillen Reserven werden dann fiktiv aufgedeckt und versteuert. Da Madagaskar nicht zur EU oder zum EWR gehört, gibt es keine Stundungsmöglichkeit.
Österreich: Auch Österreich erhebt eine Wegzugssteuer auf nicht realisierte Wertsteigerungen bei Kapitalvermögen. Bei einem Umzug in ein Nicht-EU-Land wie Madagaskar wird die Steuer sofort fällig.
Schweiz: Die Schweiz kennt keine klassische Wegzugsbesteuerung auf Bundesebene. Allerdings können je nach Kanton unterschiedliche Regelungen bei der Aufgabe des Wohnsitzes gelten.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Die madagassische Einkommensteuer (Impôt sur les Revenus, IR) ist progressiv gestaltet, wobei die Steuersätze im internationalen Vergleich moderat ausfallen. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr, und die Steuererklärung muss bis zum 15. Mai des Folgejahres eingereicht werden.
Steuersätze 2025:
| Jahreseinkommen in MGA | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 350.000 MGA | 0 % |
| 350.001 bis 400.000 MGA | 5 % |
| 400.001 bis 500.000 MGA | 10 % |
| 500.001 bis 600.000 MGA | 15 % |
| Über 600.000 MGA | 20 % |
Umgerechnet in Euro (Kurs: 1 EUR ≈ 4.900 MGA) bedeutet dies, dass bereits ab einem Jahreseinkommen von etwa 122 Euro der Spitzensteuersatz von 20 % greift. Diese niedrigen Schwellen sind dem geringen Lohnniveau in Madagaskar geschuldet und betreffen faktisch jeden ausländischen Arbeitnehmer oder Selbstständigen mit normalem Einkommen.
Arbeitnehmer
Lohnsteuer und Abzugsverfahren: Arbeitgeber in Madagaskar sind verpflichtet, die Einkommensteuer direkt vom Gehalt einzubehalten und an die Steuerbehörde abzuführen. Dieses Quellensteuerverfahren ähnelt der deutschen Lohnsteuer. Der Arbeitgeber berechnet die monatliche Steuerlast und führt sie bis zum 15. des Folgemonats ab.
Sozialversicherungsbeiträge: Die Sozialversicherungsbeiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Der Arbeitnehmeranteil beträgt etwa 1 % des Bruttogehalts für die Sozialversicherung (CNaPS), während der Arbeitgeber 13 % trägt. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber etwa 5 % für die Krankenversicherung.
Absetzbare Werbungskosten: Das madagassische Steuerrecht kennt nur eingeschränkte Möglichkeiten zum Abzug von Werbungskosten. Berufsbedingte Ausgaben können in begrenztem Umfang geltend gemacht werden, allerdings ist das System weniger differenziert als in Deutschland. Eine Pendlerpauschale nach deutschem Vorbild existiert nicht.
Digitale Nomaden
Madagaskar hat bisher kein spezielles Visum für digitale Nomaden eingeführt. Wenn du als digitaler Nomade auf der Insel arbeiten möchtest, benötigst du grundsätzlich ein Langzeitvisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung.
Besteuerung ausländischer Einkünfte: Aufgrund des Territorialprinzips werden Einkünfte, die du von ausländischen Kunden für Dienstleistungen erhältst, die du physisch in Madagaskar erbringst, theoretisch der madagassischen Besteuerung unterliegen. In der Praxis ist die Durchsetzung jedoch schwierig, da die Steuerbehörden nur begrenzte Kapazitäten zur Überwachung internationaler Transaktionen haben.
Relevante Visa: Für längere Aufenthalte benötigst du ein Visum Transformable, das nach der Einreise in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden kann. Die Beantragung erfolgt vor Ort und erfordert verschiedene Nachweise wie Einkommensbelege, Mietvertrag und polizeiliches Führungszeugnis.
Selbstständige und Unternehmer
Besteuerung von Unternehmensgewinnen: Selbstständige und Einzelunternehmer unterliegen der Einkommensteuer mit dem Spitzensatz von 20 %. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Gewinns nach Abzug der Betriebsausgaben.
Körperschaftsteuer: Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft (SARL oder SA) fällt die Körperschaftsteuer (Impôt sur les Bénéfices des Sociétés, IBS) an. Der Standardsatz beträgt 20 %. Für bestimmte Sektoren wie Landwirtschaft oder Exportwirtschaft können reduzierte Sätze von 10 % gelten.
Mindeststeuer: Unternehmen unterliegen einer Mindeststeuer von 0,5 % des Jahresumsatzes, mindestens jedoch 100.000 MGA (etwa 20 Euro) pro Jahr. Diese Mindeststeuer ist auch dann zu zahlen, wenn das Unternehmen Verluste macht.
Buchführungspflichten: Alle Unternehmen müssen ordnungsgemäße Bücher führen und einen Jahresabschluss erstellen. Größere Unternehmen mit einem Umsatz über 200 Millionen MGA (etwa 40.000 Euro) sind zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Kapitalertragssteuer: Kapitalerträge werden in Madagaskar unterschiedlich besteuert, je nach Art des Ertrags:
Zinserträge aus madagassischen Quellen unterliegen einer Quellensteuer von 20 %. Dividenden von madagassischen Unternehmen werden mit 10 % besteuert, wobei diese Quellensteuer als Abgeltungssteuer fungiert.
Kursgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind grundsätzlich steuerpflichtig und werden mit 20 % besteuert. Allerdings gibt es für ausländische Wertpapierdepots, die außerhalb Madagaskars geführt werden, aufgrund des Territorialprinzips keine automatische Besteuerung.
Ausländische Depots: Wenn du dein Wertpapierdepot bei einer Bank außerhalb Madagaskars führst und die Erträge nicht nach Madagaskar transferierst, fallen in der Regel keine madagassischen Steuern an. Diese Regelung macht Madagaskar für Investoren mit internationalen Portfolios interessant, erfordert aber eine sorgfältige Dokumentation und Beratung.
Rentner
Besteuerung gesetzlicher Renten: Ohne Doppelbesteuerungsabkommen gilt grundsätzlich, dass deutsche gesetzliche Renten nach dem deutschen Recht versteuert werden. Deutschland behält sich das Besteuerungsrecht vor, da die Beiträge in Deutschland geleistet wurden.
Wenn du als Rentner nach Madagaskar auswanderst, zahlst du deine deutsche Rente weiterhin in Deutschland. Der Grundfreibetrag entfällt jedoch bei beschränkter Steuerpflicht, sodass die gesamte Rente ab dem ersten Euro steuerpflichtig sein kann.
Schweizer und österreichische Renten: Schweizer AHV-Renten werden grundsätzlich in der Schweiz besteuert. Österreichische Pensionen unterliegen der österreichischen Besteuerung, wobei bei einem Wegzug nach Madagaskar die beschränkte Steuerpflicht greift.
Private Renten und Pensionen: Betriebliche Altersvorsorge und private Rentenversicherungen werden je nach Ausgestaltung unterschiedlich behandelt. Eine individuelle Beratung ist hier unerlässlich.
3. Vermögensteuer
Madagaskar erhebt keine allgemeine Vermögensteuer auf das Gesamtvermögen. Es gibt keine jährliche Besteuerung von Bankguthaben, Wertpapieren oder anderen beweglichen Vermögenswerten.
Lediglich Immobilienvermögen unterliegt der Grundsteuer (siehe Abschnitt Immobiliensteuer), die jedoch nicht als klassische Vermögensteuer konzipiert ist.
Für Auswanderer aus der Schweiz, wo einzelne Kantone noch Vermögensteuern erheben, bedeutet der Wegzug nach Madagaskar eine Entlastung in diesem Bereich.
4. Kapitalertragssteuer
Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Madagaskar folgt dem Territorialprinzip:
Inländische Kapitalerträge:
| Art des Ertrags | Steuersatz |
|---|---|
| Zinsen | 20 % |
| Dividenden | 10 % |
| Kursgewinne (Wertpapiere) | 20 % |
| Sonstige Kapitalerträge | 20 % |
Quellensteuer: Bei Zinsen und Dividenden wird die Steuer direkt an der Quelle einbehalten. Madagassische Banken und Unternehmen führen die Quellensteuer automatisch ab.
Anrechnung ausländischer Quellensteuer: Da keine Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, ist eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf madagassische Steuern nicht vorgesehen. Umgekehrt kannst du in Deutschland bezahlte madagassische Steuern unter Umständen anrechnen lassen.
Ausländische Kapitalerträge: Erträge aus ausländischen Quellen, die nicht nach Madagaskar transferiert werden, unterliegen aufgrund des Territorialprinzips grundsätzlich keiner madagassischen Besteuerung. Dies ist einer der steuerlichen Hauptvorteile für Auswanderer mit internationalem Vermögen.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer
Immobilienbesitzer in Madagaskar zahlen eine jährliche Grundsteuer (Impôt Foncier sur les Terrains, IFT), die von den lokalen Behörden erhoben wird. Die Höhe variiert je nach Region und Art der Immobilie:
- Bebaute Grundstücke: 5 % bis 10 % des Mietwerts
- Unbebaute Grundstücke: 1 % bis 4 % des Verkehrswerts
Die Bewertung erfolgt durch die lokale Steuerbehörde und liegt oft deutlich unter dem tatsächlichen Marktwert.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf einer Immobilie fallen folgende Abgaben an:
- Registrierungsgebühr: 4 % bis 6 % des Kaufpreises
- Notargebühren: etwa 1 % bis 2 %
- Grundbuchgebühren: variable Beträge
Ausländer dürfen in Madagaskar Immobilien erwerben, allerdings mit Einschränkungen beim Landerwerb. Grundstücke können oft nur im Wege eines Langzeitpachtvertrags (Bail Emphytéotique) für bis zu 99 Jahre genutzt werden.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Bei Veräußerung einer Immobilie wird der Gewinn mit 20 % besteuert. Eine Spekulationsfrist nach deutschem Vorbild, nach der private Veräußerungsgewinne steuerfrei wären, existiert nicht.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen aus madagassischen Immobilien unterliegen der Einkommensteuer mit dem progressiven Tarif bis 20 %. Es können pauschale Abzüge für Werbungskosten und Instandhaltung geltend gemacht werden.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Madagaskar erhebt eine Erbschafts- und Schenkungssteuer (Droits de Succession et de Donation), die je nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt ist:
Steuersätze:
| Verwandtschaftsgrad | Steuersatz |
|---|---|
| Ehepartner, Kinder | 5 % bis 10 % |
| Eltern, Geschwister | 10 % bis 15 % |
| Entfernte Verwandte | 15 % bis 20 % |
| Nicht Verwandte | 20 % bis 35 % |
Freibeträge: Die Freibeträge sind im internationalen Vergleich gering und liegen je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 200.000 MGA (etwa 40 Euro) und 1.000.000 MGA (etwa 200 Euro).
Internationale Aspekte: Bei grenzüberschreitenden Erbfällen kann es zu Doppelbesteuerung kommen, da keine entsprechenden Abkommen bestehen. Madagaskar besteuert grundsätzlich in Madagaskar belegenes Vermögen sowie das gesamte Vermögen von steuerlich ansässigen Erblassern.
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Die Mehrwertsteuer (Taxe sur la Valeur Ajoutée, TVA) in Madagaskar beträgt:
Regelsteuersatz: 20 % Ermäßigter Satz: 0 % für bestimmte Grundnahrungsmittel, medizinische Produkte und Exportgüter
Kleinunternehmerregelung: Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 400 Millionen MGA (etwa 80.000 Euro) können eine vereinfachte Besteuerung wählen. Sehr kleine Unternehmen mit einem Umsatz unter 20 Millionen MGA (etwa 4.000 Euro) sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Umsatzsteuerpflicht für ausländische Unternehmer: Wenn du als ausländischer Unternehmer Dienstleistungen oder Waren in Madagaskar anbietest, bist du grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Eine Registrierung bei der Steuerbehörde ist erforderlich.
8. Weitere relevante Steuern
Kfz-Steuer: Fahrzeuge unterliegen einer jährlichen Steuer (Taxe sur les Véhicules), die nach Hubraum und Fahrzeugtyp gestaffelt ist. Für einen durchschnittlichen Pkw liegt die Steuer bei etwa 50.000 bis 200.000 MGA (10 bis 40 Euro) jährlich.
Touristensteuer: Hotels und touristische Einrichtungen erheben eine Touristensteuer von etwa 1.000 bis 5.000 MGA (0,20 bis 1 Euro) pro Übernachtung.
Zölle und Einfuhrabgaben: Bei der Einfuhr von Waren nach Madagaskar fallen Zölle zwischen 5 % und 20 % an, abhängig von der Warengruppe. Beim Umzug nach Madagaskar können persönliche Gegenstände unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei eingeführt werden.
Stempelsteuer: Für verschiedene amtliche Dokumente und Verträge wird eine Stempelsteuer erhoben, die je nach Dokument zwischen 500 MGA und 50.000 MGA liegt.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Das madagassische Steuersystem bietet einige legale Optimierungsmöglichkeiten:
Nutzung des Territorialprinzips: Der wichtigste Vorteil ist das Territorialprinzip. Einkünfte aus ausländischen Quellen, die nicht nach Madagaskar transferiert werden, unterliegen grundsätzlich keiner madagassischen Besteuerung. Dies ermöglicht eine effektive Steuerplanung für Auswanderer mit internationalen Einkommensquellen.
Timing des Umzugs: Ein Umzug zum Jahresanfang kann steuerlich vorteilhaft sein, da du dann das gesamte Jahr in Madagaskar steuerlich ansässig bist und die Übergangsphase mit möglicher Doppelbesteuerung minimiert wird.
Günstige Unternehmensformen: Die SARL (Société à Responsabilité Limitée), vergleichbar mit einer deutschen GmbH, bietet sich für Unternehmer an. Das Stammkapital kann bereits ab 1.000.000 MGA (etwa 200 Euro) betragen. Die Körperschaftsteuer von 20 % liegt unter dem deutschen Niveau.
Investitionsanreize: Madagaskar bietet in bestimmten Wirtschaftszonen und für ausgewählte Branchen (Tourismus, Landwirtschaft, Export) Steuervergünstigungen wie reduzierte Steuersätze oder Steuerbefreiungen für Anlaufjahre.
Wichtige Hinweise
Aggressive Steuergestaltungen sollten vermieden werden. Die madagassische Steuerbehörde hat in den letzten Jahren ihre Kontrollkapazitäten ausgebaut, und die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich nimmt zu. Eine transparente und nachhaltige Steuerplanung ist langfristig die bessere Strategie.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 15. Mai des Folgejahres eingereicht werden. Unternehmen haben je nach Rechtsform unterschiedliche Fristen, in der Regel ebenfalls bis Mitte Mai.
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung benötigst du:
Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Honorarbelege) Nachweise über Kapitalerträge Belege für absetzbare Ausgaben Identitätsnachweis und Steuernummer (NIF)
Registrierung und Steuernummer
Jeder Steuerpflichtige benötigt eine Steuernummer (Numéro d’Identification Fiscale, NIF), die bei der lokalen Steuerbehörde beantragt wird. Die Registrierung erfordert einen Wohnsitznachweis und einen gültigen Aufenthaltstitel.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Aufgrund der Sprachbarriere (Amtssprachen sind Madagassisch und Französisch) und der lokalen Besonderheiten ist die Beauftragung eines lokalen Steuerberaters dringend zu empfehlen. Die Kosten für eine jährliche Steuerberatung liegen zwischen 200 und 1.000 Euro, abhängig von der Komplexität deiner steuerlichen Situation.
Strafen bei Verspätung
Bei verspäteter Abgabe drohen Säumniszuschläge von 40 % der Steuerschuld plus Zinsen. Bei Steuerhinterziehung können zusätzliche Strafen von bis zu 100 % der hinterzogenen Steuer verhängt werden.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Übersicht der Beiträge
Das madagassische Sozialversicherungssystem ist weniger umfassend als in den DACH-Ländern:
Arbeitnehmer:
| Beitragsart | Arbeitnehmeranteil | Arbeitgeberanteil |
|---|---|---|
| Rentenversicherung (CNaPS) | 1 % | 13 % |
| Krankenversicherung | 0 % | 5 % |
| Arbeitsunfallversicherung | 0 % | 1 bis 5 % |
| Gesamt | 1 % | 19 bis 23 % |
Krankenversicherung
Das staatliche Gesundheitssystem in Madagaskar ist stark unterfinanziert. Als Auswanderer solltest du unbedingt eine private internationale Krankenversicherung abschließen. Die öffentlichen Krankenhäuser entsprechen nicht dem europäischen Standard, und für ernsthafte medizinische Behandlungen ist oft eine Evakuierung nach Mauritius, Südafrika oder Europa erforderlich.
Rentenversicherung
Die staatliche Rentenversicherung (CNaPS) bietet nur eine Grundabsicherung. Für Auswanderer ist es ratsam, weiterhin in private Altersvorsorge zu investieren oder, sofern möglich, freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zu leisten.
Vergleich mit DACH-Ländern
Die Sozialabgabenbelastung in Madagaskar liegt mit etwa 1 % Arbeitnehmeranteil deutlich unter dem deutschen Niveau (etwa 20 %). Allerdings sind die Leistungen entsprechend geringer, sodass private Vorsorge unerlässlich ist.
12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich
Tabellarischer Vergleich
| Steuerart | Madagaskar | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 20 % | 45 % (+Soli) | 55 % | 22 bis 45 % |
| Körperschaftsteuer | 20 % | 30 % (mit GewSt) | 25 % | 12 bis 24 % |
| Kapitalertragssteuer | 10 bis 20 % | 26,375 % | 27,5 % | Einkommensteuer |
| Mehrwertsteuer | 20 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Vermögensteuer | Keine | Keine | Keine | Ja |
| Erbschaftsteuer | 5 bis 35 % | 7 bis 50 % | 0 bis 60 % | Kantonal |
Beispielrechnungen
Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresbrutto:
In Madagaskar: etwa 12.000 Euro Einkommensteuer (20 %) plus 600 Euro Sozialabgaben (1 %) = 12.600 Euro Gesamtbelastung
In Deutschland: etwa 14.500 Euro Einkommensteuer plus 12.000 Euro Sozialabgaben = 26.500 Euro Gesamtbelastung
Unternehmer mit 100.000 Euro Gewinn:
In Madagaskar (Kapitalgesellschaft): 20.000 Euro Körperschaftsteuer (20 %)
In Deutschland (GmbH): etwa 30.000 Euro Körperschaft- und Gewerbesteuer
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile: Niedriger Spitzensteuersatz von 20 % Territorialprinzip bei ausländischen Einkünften Geringe Sozialabgaben Keine Vermögensteuer Niedrige Körperschaftsteuer
Nachteile: Kein Doppelbesteuerungsabkommen mit DACH-Ländern Unvorhersehbare Steuerverwaltung Sprachbarriere bei Behördenkontakten Eingeschränkte Rechtssicherheit Niedrige Schwellen für den Spitzensteuersatz
Fazit
Madagaskar kann aus steuerlicher Sicht für bestimmte Auswanderer-Typen interessant sein:
Besonders geeignet für: Investoren und Vermögende, die von ausländischen Kapitalerträgen leben und das Territorialprinzip nutzen können Digitale Nomaden mit Kunden außerhalb Madagaskars Rentner mit ausreichender Alterssicherung, die niedrige Lebenshaltungskosten suchen Unternehmer in den Bereichen Tourismus, Landwirtschaft oder Export
Weniger geeignet für: Arbeitnehmer mit lokalem Einkommen, da der Spitzensteuersatz schnell erreicht wird Personen, die auf eine funktionierende Infrastruktur und Rechtssicherheit angewiesen sind Familien mit Kindern, aufgrund des eingeschränkten Bildungs- und Gesundheitssystems
Die steuerlichen Vorteile müssen immer im Kontext der allgemeinen Lebensbedingungen gesehen werden. Madagaskar ist eines der ärmsten Länder der Welt, die Infrastruktur ist mangelhaft, und politische Stabilität ist nicht garantiert.
Eine professionelle steuerliche Beratung sowohl im Herkunftsland als auch in Madagaskar ist unerlässlich. Aufgrund des fehlenden Doppelbesteuerungsabkommens und der komplexen Übergangsregelungen solltest du den Umzug mindestens ein Jahr im Voraus planen und alle steuerlichen Konsequenzen sorgfältig prüfen.
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FAQ
Muss ich meine deutsche Rente in Madagaskar versteuern?
Nein, deutsche gesetzliche Renten werden weiterhin in Deutschland besteuert. Allerdings entfällt bei beschränkter Steuerpflicht der Grundfreibetrag, sodass die gesamte Rente steuerpflichtig sein kann.
Kann ich als Deutscher in Madagaskar Immobilien kaufen?
Gebäude ja, Grundstücke nur eingeschränkt. Für Land benötigst du in der Regel einen langfristigen Pachtvertrag (Bail Emphytéotique) für bis zu 99 Jahre.
Werden meine ausländischen Kapitalerträge in Madagaskar besteuert?
Grundsätzlich nicht, sofern du sie nicht nach Madagaskar transferierst. Das Territorialprinzip bietet hier Gestaltungsmöglichkeiten, die jedoch sorgfältig dokumentiert werden sollten.
Welche Aufenthaltserlaubnis benötige ich, um in Madagaskar zu leben?
Du benötigst ein Visum Transformable, das vor Ort in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt wird. Die Beantragung erfordert Einkommensnachweise, einen Mietvertrag und ein polizeiliches Führungszeugnis.
Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Madagaskar?
Die Lebenshaltungskosten sind sehr niedrig. Ein komfortabler westlicher Lebensstil ist mit 1.000 bis 1.500 Euro monatlich möglich, allerdings mit Einschränkungen bei Infrastruktur und Dienstleistungen.
Gibt es ein spezielles Visum für Rentner oder Investoren?
Nein, Madagaskar hat kein spezielles Rentner- oder Investorenvisum. Alle Langzeitaufenthalte laufen über das reguläre Visum Transformable und die anschließende Aufenthaltserlaubnis.
Kann ich meine deutschen Sozialversicherungsbeiträge weiter zahlen?
Freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung sind möglich. Die Krankenversicherung muss privat geregelt werden, da die gesetzliche Krankenversicherung bei einem Umzug außerhalb der EU endet.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Steuergesetze können sich ändern. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater wird dringend empfohlen.
Zuletzt aktualisiert: 31. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
