Steuersystem Luxemburg für Auswanderer 2026: Kompletter Guide

Luxemburg, das kleine Großherzogtum im Herzen Europas, gilt seit Jahrzehnten als einer der attraktivsten Steuerstandorte der Europäischen Union. Mit gerade einmal 660.000 Einwohnern erwirtschaftet das Land eines der höchsten Pro-Kopf-Einkommen weltweit – und das liegt nicht zuletzt am cleveren Steuersystem.

Das Steuersystem von Luxemburg kennen und richtig nutzen
Das Steuersystem von Luxemburg kennen und richtig nutzen

Für Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bietet Luxemburg eine interessante Mischung: moderate Einkommensteuersätze, keine Vermögensteuer für Privatpersonen, günstige Regelungen für Kapitalerträge und eine unternehmensfreundliche Gesetzgebung. Gleichzeitig profitierst du von der zentralen Lage, drei offiziellen Amtssprachen (Luxemburgisch, Französisch, Deutsch) und einer hervorragenden Infrastruktur.

Im Vergleich zu den DACH-Ländern fällt besonders auf: Der Spitzensteuersatz liegt mit 42 % unter dem deutschen Niveau, Dividenden werden nur zur Hälfte besteuert, und das Land bietet spezielle Steuerregime für zugezogene Fachkräfte. Allerdings sind die Lebenshaltungskosten, insbesondere für Wohnraum, europaweit mit am höchsten.

In diesem umfassenden Guide erfährst du alles, was du über das luxemburgische Steuersystem wissen musst – von der Einkommensteuer über Kapitalerträge bis hin zu Erbschaftssteuer und Sozialabgaben.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

In Luxemburg wirst du unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du:

  • Deinen steuerlichen Wohnsitz (domicile fiscal) in Luxemburg hast
  • Deinen gewöhnlichen Aufenthalt dort begründest
  • Dich mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres im Land aufhältst

Anders als in manchen anderen Ländern reicht in Luxemburg bereits eines dieser Kriterien aus, um die volle Steuerpflicht auszulösen. Der steuerliche Wohnsitz wird dabei als der Ort definiert, an dem du deine Hauptniederlassung und den Mittelpunkt deiner Lebensinteressen hast.

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Die 183-Tage-Regel ist in Luxemburg streng gefasst: Bereits bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten im Kalenderjahr gilt die Vermutung der Steueransässigkeit. Dabei werden auch Teilaufenthalte gezählt.

Zusätzliche Faktoren, die die Behörden bei der Bestimmung der Steuerresidenz berücksichtigen:

  • Standort der Familie
  • Berufliche Tätigkeit
  • Wirtschaftliche Interessen
  • Gesellschaftliche Bindungen
  • Verfügbarkeit einer Wohnung

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Luxemburg hat mit allen DACH-Ländern umfassende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen:

Deutschland-Luxemburg: Das DBA regelt detailliert, welches Land bei grenzüberschreitenden Einkünften das Besteuerungsrecht hat. Besonders relevant ist dies für die rund 50.000 deutschen Grenzgänger, die täglich nach Luxemburg pendeln.

Schweiz-Luxemburg: Auch hier existiert ein DBA, das Doppelbesteuerung vermeidet und klare Regelungen für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren enthält.

Österreich-Luxemburg: Das Abkommen folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen und sichert österreichischen Auswanderern eine klare steuerliche Zuordnung.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Beim Umzug nach Luxemburg musst du die Wegzugsbesteuerung deines Herkunftslandes beachten:

Aus Deutschland: Bei Beteiligungen von mindestens 1 % an Kapitalgesellschaften wird die Wertsteigerung wie ein fiktiver Verkauf besteuert. Innerhalb der EU kann die Steuer allerdings zinslos gestundet werden.

Aus Österreich: Österreich kennt ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung für Kapitalvermögen. Bei Umzug in einen EU/EWR-Staat kann ein Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung gestellt werden.

Aus der Schweiz: Die Schweiz erhebt keine spezielle Wegzugssteuer, allerdings kann der Kanton beim Wegzug eine anteilige Vermögenssteuer verlangen.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Das luxemburgische Einkommensteuersystem ist progressiv aufgebaut. Die Steuersätze für 2025 beginnen bei 0 % und steigen auf maximal 42 % für Einkommen über 200.004 Euro.

Steuersätze und Progressionsstufen 2025:

Zu versteuerndes EinkommenSteuersatz
Bis 12.438 Euro0 %
12.438 bis 14.508 Euro8 %
14.508 bis 16.578 Euro9 %
16.578 bis 18.648 Euro10 %
18.648 bis 20.718 Euro11 %
20.718 bis 22.788 Euro12 %
22.788 bis 24.939 Euro14 %
24.939 bis 27.090 Euro16 %
27.090 bis 29.241 Euro18 %
29.241 bis 31.392 Euro20 %
31.392 bis 33.543 Euro22 %
33.543 bis 35.694 Euro24 %
35.694 bis 37.845 Euro26 %
37.845 bis 39.996 Euro28 %
39.996 bis 42.147 Euro30 %
42.147 bis 44.298 Euro32 %
44.298 bis 46.449 Euro34 %
46.449 bis 48.600 Euro36 %
48.600 bis 50.751 Euro38 %
50.751 bis 110.403 Euro39 %
110.403 bis 165.600 Euro40 %
165.600 bis 200.004 Euro41 %
Über 200.004 Euro42 %

Zusätzlich zur Einkommensteuer wird ein Solidaritätszuschlag (contribution au fonds pour l’emploi) erhoben:

  • 7 % bei Einkommen bis 150.000 Euro
  • 9 % bei Einkommen über 150.000 Euro

Der effektive Spitzensteuersatz beträgt damit 45,78 % (42 % plus 9 % Zuschlag).

Grundfreibetrag und Abzüge:

Der steuerfreie Grundfreibetrag liegt bei 12.438 Euro jährlich. Verheiratete Paare können die gemeinsame Veranlagung (Steuerklasse 2) wählen, was den Grundfreibetrag verdoppelt.

Steuerklassen:

  • Klasse 1: Alleinstehende ohne Kinder
  • Klasse 1a: Alleinstehende über 65 Jahre oder mit Kindern
  • Klasse 2: Verheiratete (gemeinsame Veranlagung)

Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten:

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Einkommensteuer wird in der Regel vierteljährlich als Vorauszahlung erhoben. Die endgültige Steuerschuld wird nach Abgabe der Steuererklärung festgesetzt.

Nach Personenkategorie

Arbeitnehmer

Lohnsteuer und Abzugsverfahren:

Als Arbeitnehmer wird deine Einkommensteuer direkt vom Gehalt einbehalten (retenue à la source). Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer monatlich an das Finanzamt ab. Die Höhe der Steuer richtet sich nach deiner Steuerklasse und der Lohnsteuerkarte.

Sozialversicherungsbeiträge:

Die Sozialversicherungsbeiträge werden hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitnehmeranteil beträgt:

  • Rentenversicherung: 8 %
  • Krankenversicherung: 3,05 %
  • Pflegeversicherung: 1,4 %
  • Gesamt Arbeitnehmer: circa 12,45 %

Diese Beiträge sind steuerlich absetzbar.

Absetzbare Werbungskosten:

Du kannst folgende Kosten von der Steuer absetzen:

  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Fortbildungskosten
  • Berufsbekleidung
  • Arbeitsmittel (Computer, Fachliteratur)
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Umzugskosten bei beruflicher Veranlassung

Pauschalen:

Es gibt verschiedene Pauschbeträge, etwa für Werbungskosten (480 Euro), Sonderausgaben (480 Euro) und außergewöhnliche Belastungen.

Pendlerpauschale/Fahrtkosten:

Für den Arbeitsweg kannst du eine Kilometerpauschale geltend machen. Die Entfernungspauschale beträgt 99 Euro pro Kilometer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pro Jahr, maximal jedoch 2.574 Euro.

Impatriate-Regime (Steuervorteile für Zugezogene):

Seit 2021 bietet Luxemburg ein spezielles Steuerregime für hochqualifizierte Arbeitnehmer, die aus dem Ausland zuziehen. Das sogenannte „Impatriate-Regime“ erlaubt:

  • Steuerfreie Erstattung von Umzugskosten
  • Steuerfreie Zulagen für Schulgeld der Kinder
  • Steuerfreie Kostenerstattung für Heimatbesuche
  • Flat Tax von 20 % auf bestimmte Zulagen

Voraussetzung ist unter anderem ein Jahresgehalt von mindestens 100.000 Euro und dass du in den letzten fünf Jahren nicht in Luxemburg steuerpflichtig warst.

Digitale Nomaden

Besteuerung ausländischer Einkünfte:

Als Steuerresident in Luxemburg unterliegst du mit deinem Welteinkommen der luxemburgischen Steuer. Das bedeutet: Auch Einkünfte aus dem Ausland müssen in Luxemburg versteuert werden, wobei die Doppelbesteuerungsabkommen Doppelbesteuerung vermeiden.

Home-Office-Regelungen:

Luxemburg hat mit den Nachbarländern spezielle Regelungen für Grenzgänger im Home-Office vereinbart. Für in Luxemburg ansässige digitale Nomaden gilt grundsätzlich: Wenn du von Luxemburg aus für ausländische Auftraggeber arbeitest, sind diese Einkünfte in Luxemburg zu versteuern.

Relevante Visa/Aufenthaltsprogramme:

Als EU-Bürger benötigst du kein Visum für Luxemburg. Du musst dich lediglich innerhalb von drei Monaten nach Ankunft bei der Gemeinde anmelden.

Für Nicht-EU-Bürger gibt es keine speziellen „Digital Nomad Visa“. Du benötigst entweder:

  • Eine Arbeitserlaubnis
  • Ein Investorenvisum
  • Eine Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige

Nachweispflichten:

Als digitaler Nomade solltest du sorgfältig dokumentieren:

  • Aufenthaltsdauer in Luxemburg und anderen Ländern
  • Quelle und Art der Einkünfte
  • Verträge mit Auftraggebern
  • Zahlungsnachweise

Selbstständige und Unternehmer

Besteuerung von Unternehmensgewinnen:

Selbstständige (indépendants) werden in Luxemburg mit ihrem Gewinn der regulären Einkommensteuer unterworfen. Der Gewinn wird nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip oder durch Bilanzierung ermittelt.

Körperschaftsteuer bei Firmengründung:

Gründest du eine Kapitalgesellschaft (z.B. SARL oder SA), unterliegt diese der Körperschaftsteuer:

  • Körperschaftsteuer: 15 % für Einkommen bis 175.000 Euro, 17 % darüber
  • Solidaritätszuschlag: 7 % auf die Körperschaftsteuer
  • Kommunale Gewerbesteuer: 6,75 % bis 10,5 % (je nach Gemeinde, in Luxemburg-Stadt 6,75 %)

Der effektive Gesamtsteuersatz für Unternehmen in Luxemburg-Stadt beträgt etwa 24,94 %.

Gewerbesteuer:

Die kommunale Gewerbesteuer (impôt commercial communal) wird auf den gewerblichen Gewinn erhoben. Es gibt einen Freibetrag von 17.500 Euro für Einzelunternehmer und Personengesellschaften.

Buchführungspflichten:

Selbstständige müssen ordnungsgemäße Bücher führen und jährlich eine Steuererklärung abgeben. Für Kapitalgesellschaften gelten erweiterte Buchführungs- und Veröffentlichungspflichten.

Absetzbare Betriebsausgaben:

Typische absetzbare Kosten:

  • Büromiete und Betriebskosten
  • Arbeitsmittel und Büroausstattung
  • Fahrzeugkosten (anteilig bei gemischter Nutzung)
  • Reisekosten
  • Fortbildung
  • Versicherungen
  • Marketing und Werbung
  • Personalkosten
  • Zinsen für Betriebskredite

Holding-Strukturen:

Luxemburg ist bekannt für seine Holding-Gesetzgebung. Die „SOPARFI“ (Société de Participations Financières) bietet:

  • Steuerbefreiung für Dividenden (bei Beteiligung von mindestens 10 % oder 1,2 Millionen Euro)
  • Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen
  • Keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden
  • Umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen

Finanziell Unabhängige und Investoren

Kapitalertragssteuer (Zinsen, Dividenden):

Luxemburg besteuert Kapitaleinkünfte wie folgt:

Dividenden:

  • Werden nur zur Hälfte besteuert (50 % Befreiung)
  • Der steuerpflichtige Teil unterliegt dem progressiven Einkommensteuersatz
  • Freibetrag: 1.500 Euro pro Person (3.000 Euro bei Zusammenveranlagung)

Zinsen:

  • Inländische Zinsen: Quellensteuer von 20 % (Abgeltungswirkung)
  • Ausländische Zinsen: Progressiver Einkommensteuersatz
  • Freibetrag: 1.500 Euro pro Person

Besteuerung von Kursgewinnen:

Hier wird zwischen kurzfristigen und langfristigen Gewinnen unterschieden:

Kurzfristige Spekulationsgewinne (Haltedauer unter sechs Monaten):

  • Voll steuerpflichtig zum progressiven Einkommensteuersatz
  • Freibetrag: 500 Euro pro Jahr

Langfristige Veräußerungsgewinne (Haltedauer über sechs Monaten):

  • Grundsätzlich steuerfrei für Privatpersonen
  • Ausnahme: Wesentliche Beteiligungen (über 10 %) sind steuerpflichtig

Kryptowährungen:

Die Besteuerung von Kryptowährungen folgt den allgemeinen Regeln für Spekulationsgewinne. Nach sechs Monaten Haltedauer sind Gewinne für Privatanleger steuerfrei.

Besonderheiten bei ausländischen Depots:

Kapitalerträge aus ausländischen Depots müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer kann auf die luxemburgische Steuer angerechnet werden, maximal jedoch bis zur Höhe der luxemburgischen Steuer auf diese Einkünfte.

Rentner

Besteuerung gesetzlicher Renten aus DE/CH/AT:

Die Besteuerung von Renten aus den DACH-Ländern richtet sich nach den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen:

Deutsche Rente:

  • Gesetzliche Rente: Besteuerungsrecht liegt überwiegend bei Deutschland
  • Luxemburg wendet die Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt an

Schweizer Rente:

  • AHV-Renten: Besteuerungsrecht in der Schweiz
  • Pensionskassenrenten: Können je nach Ausgestaltung in Luxemburg steuerpflichtig sein

Österreichische Rente:

  • Ähnliche Regelung wie mit Deutschland
  • Staatliche Pensionen meist im Quellenstaat (Österreich) steuerpflichtig

Besteuerung privater Renten und Pensionen:

Private Rentenversicherungen und Betriebsrenten werden in Luxemburg unterschiedlich behandelt:

  • Leibrenten: Nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig (abhängig vom Alter bei Rentenbeginn)
  • Betriebliche Altersvorsorge: Je nach Struktur unterschiedlich besteuert
  • Riester/Rürup-Renten aus Deutschland: Müssen in Luxemburg versteuert werden

Altersfreibeträge:

Rentner über 65 Jahre profitieren von:

  • Steuerklasse 1a (anstatt 1 für Alleinstehende)
  • Einem zusätzlichen Altersfreibetrag
  • Möglichkeit der Halbjahresveranlagung im Jahr des Rentenbeginns

3. Vermögensteuer

Privatpersonen

Gute Nachrichten für Auswanderer: Luxemburg erhebt keine Vermögensteuer für Privatpersonen. Dein Privatvermögen – ob Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien oder sonstige Vermögenswerte – wird nicht mit einer jährlichen Vermögensteuer belastet.

Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu:

  • Schweiz: Jährliche kantonale Vermögensteuer auf das Reinvermögen
  • Deutschland/Österreich: Keine allgemeine Vermögensteuer

Unternehmen

Anders sieht es bei Unternehmen aus. Kapitalgesellschaften unterliegen der Vermögensteuer (impôt sur la fortune):

  • Steuersatz: 0,5 % auf das Nettovermögen bis 500 Millionen Euro
  • Reduzierter Satz: 0,05 % auf das Vermögen über 500 Millionen Euro
  • Mindeststeuer: Zwischen 535 Euro und 32.100 Euro (abhängig von Bilanzsumme und Finanzvermögen)

Eine wichtige Ausnahme: Die Vermögensteuer kann durch die Bildung einer Sonderrücklage (réserve spéciale) um bis zu 80 % reduziert werden.

4. Kapitalertragssteuer im Detail

Steuersätze für verschiedene Anlageformen

Aktien und Fonds:

  • Dividenden: 50 % steuerfrei, Rest progressiver Steuersatz
  • Kursgewinne: Nach sechs Monaten Haltedauer steuerfrei (bei Streubesitz)
  • Freibetrag für Dividenden: 1.500 Euro pro Person

Anleihen:

  • Zinsen aus luxemburgischen Anleihen: 20 % Quellensteuer (abgeltend)
  • Ausländische Zinsen: Progressiver Steuersatz
  • Freibetrag: 1.500 Euro pro Person

Sparbücher und Festgeld:

  • Inländische Zinsen: 20 % Quellensteuer
  • Ausländische Zinsen: Progressiver Steuersatz

Investmentfonds:

  • Luxemburger SICAV/FCP: Keine Besteuerung auf Fondsebene
  • Ausschüttungen: Wie Dividenden behandelt
  • Thesaurierende Fonds: Besteuerung erst bei Verkauf

Quellensteuer

Luxemburg erhebt auf folgende Zahlungen an Steuerausländer keine Quellensteuer:

  • Dividenden
  • Zinsen
  • Lizenzgebühren

Dies macht Luxemburg besonders attraktiv für internationale Strukturen.

Für Steuerinländer gilt:

  • Zinsen: 20 % Quellensteuer (Relibi – Retenue libératoire) mit Abgeltungswirkung
  • Dividenden: Keine Quellensteuer, aber Angabepflicht in der Steuererklärung

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Im Ausland einbehaltene Quellensteuern können auf die luxemburgische Steuerschuld angerechnet werden. Voraussetzung:

  • Besteuerungsrecht liegt bei Luxemburg
  • Anrechnung maximal bis zur Höhe der luxemburgischen Steuer
  • Nachweis der ausländischen Steuer erforderlich

Meldepflichten

Alle Kapitalerträge müssen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Dies gilt auch für:

  • Steuerfreie Veräußerungsgewinne
  • Im Ausland erzielte Erträge
  • Erträge aus Kryptowährungen

Luxemburg nimmt am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil. Ausländische Banken melden Kontoinformationen automatisch an die luxemburgischen Behörden.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer (jährliche Abgaben)

Die Grundsteuer (impôt foncier) in Luxemburg ist vergleichsweise niedrig:

  • Wird von den Gemeinden erhoben
  • Basiert auf dem Einheitswert (valeur unitaire), der oft weit unter dem Verkehrswert liegt
  • Steuersatz variiert je nach Gemeinde und Nutzungsart
  • Typische jährliche Belastung: Einige Hundert Euro für ein Einfamilienhaus

Die Grundsteuer für unbebaute Grundstücke ist höher, um Spekulation einzudämmen.

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Immobilienkauf fallen folgende Kosten an:

Registrierungsgebühr (droit d’enregistrement):

  • 7 % des Kaufpreises für Wohnimmobilien
  • 6 % für landwirtschaftliche Grundstücke

Transkriptionsgebühr:

  • 1 % des Kaufpreises

Gesamtbelastung:

  • Etwa 8 bis 10 % des Kaufpreises (inklusive Notarkosten)

Steuervergünstigung „Bëllegen Akt“: Für den Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie gibt es eine Ermäßigung:

  • Reduzierte Registrierungsgebühr auf 0 % bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Käufer
  • Maximal 40.000 Euro Ersparnis pro Paar

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Spekulationssteuer: Veräußerungsgewinne aus Immobilien werden wie folgt besteuert:

Kurzfristige Gewinne (Verkauf innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb):

  • Voll steuerpflichtig zum progressiven Einkommensteuersatz
  • Spekulationsgewinn = Verkaufspreis minus Anschaffungskosten

Langfristige Gewinne (Verkauf nach mehr als zwei Jahren):

  • Nur der „Spekulationsgewinn“ wird besteuert
  • Reduzierter Steuersatz: Quartalsatz (Gewinn wird auf vier Jahre verteilt)
  • Steuerpflichtig: Verkaufspreis minus inflationsbereinigter Anschaffungskosten
  • Freibetrag: 50.000 Euro (100.000 Euro bei Zusammenveranlagung)

Steuerbefreiung bei Eigennutzung: Der Verkauf der selbstgenutzten Hauptwohnung ist unter bestimmten Bedingungen steuerfrei:

  • Mindestens fünf Jahre vor Verkauf selbst bewohnt
  • Oder Reinvestition in eine neue Hauptwohnung innerhalb von zwei Jahren

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen werden dem progressiven Einkommensteuersatz unterworfen. Absetzbar sind:

  • Darlehenszinsen
  • Abschreibung (2 % bis 6 % je nach Baujahr)
  • Instandhaltungskosten
  • Verwaltungskosten
  • Versicherungen
  • Grundsteuer

Alternativ: Pauschaler Abzug von 35 % der Mieteinnahmen für Werbungskosten (ohne Einzelnachweis).

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad

Luxemburg unterscheidet bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer stark nach dem Verwandtschaftsgrad:

Direkte Linie (Kinder, Eltern):

  • 0 % für Immobilien (bewegliches Vermögen: 2,5 %)
  • Somit faktisch erbschaftsteuerfrei für die Familie

Ehepartner/eingetragene Lebenspartner:

  • 5 %

Geschwister:

  • 6 % für den Anteil bis 10.000 Euro
  • 8 % für den Anteil von 10.000 bis 20.000 Euro
  • 15 % für den Anteil über 20.000 Euro

Andere Verwandte (Onkel, Tanten, Neffen, Nichten):

  • 9 % bis 15 % (gestaffelt)

Nichtverwandte:

  • 15 % bis 48 % (gestaffelt nach Vermögenshöhe)

Freibeträge

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Luxemburg keine allgemeinen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer. Allerdings:

  • Erbschaften in direkter Linie sind für Immobilien steuerfrei
  • Für bewegliches Vermögen gilt ein reduzierter Satz von 2,5 %
  • Lebensversicherungen können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei übertragen werden

Bewertung von Vermögen

Die Bewertung erfolgt zum Verkehrswert am Todestag:

  • Immobilien: Geschätzter Marktwert
  • Wertpapiere: Börsenkurs
  • Unternehmensbeteiligungen: Bewertung nach anerkannten Methoden
  • Bewegliches Vermögen: Geschätzter Wert

Internationale Aspekte

Für Auswanderer wichtig:

  • Luxemburg besteuert Immobilien in Luxemburg immer, unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers
  • Bewegliches Vermögen: Besteuerung nach Wohnsitz des Erblassers
  • Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften gibt es nur mit wenigen Ländern

Praktisch bedeutet das: Wenn du in Luxemburg lebst und dort Immobilien sowie Bankkonten hast, unterliegt dein gesamter Nachlass der luxemburgischen Erbschaftsteuer.

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze

Luxemburg hat die niedrigsten Mehrwertsteuersätze in der EU:

KategorieSteuersatz
Regelsteuersatz17 %
Ermäßigter Satz I14 % (z.B. Wein, Werbung)
Ermäßigter Satz II8 % (z.B. Gas, Strom, Friseur)
Stark ermäßigter Satz3 % (z.B. Lebensmittel, Bücher, Medikamente)

Zum Vergleich:

  • Deutschland: 19 % (7 % ermäßigt)
  • Österreich: 20 % (10 % oder 13 % ermäßigt)
  • Schweiz: 8,1 % (2,6 % ermäßigt)

Kleinunternehmerregelung

Luxemburg bietet eine Kleinunternehmerregelung (franchise de taxe):

  • Umsatzgrenze: 35.000 Euro pro Jahr
  • Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht
  • Kein Vorsteuerabzug möglich
  • Freiwillige Option zur Regelbesteuerung möglich

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

Als Unternehmer in Luxemburg musst du:

  • Eine TVA-Nummer (Umsatzsteuer-ID) beantragen
  • Monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen abgeben
  • Jährliche Umsatzsteuererklärung einreichen
  • Zusammenfassende Meldungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen erstellen

Reverse-Charge-Verfahren

Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren:

  • Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über
  • Beide Parteien müssen gültige USt-IDs haben
  • Meldung in der Zusammenfassenden Meldung erforderlich

8. Weitere relevante Steuern

Kfz-Steuer

Die Kraftfahrzeugsteuer (taxe de circulation) richtet sich nach:

  • Hubraum
  • CO2-Ausstoß
  • Kraftstoffart

Typische jährliche Kosten:

  • Kleinwagen: 50 bis 100 Euro
  • Mittelklasse: 100 bis 200 Euro
  • SUV/Oberklasse: 200 bis 500 Euro
  • Elektrofahrzeuge: Stark ermäßigt

Taxe d’abonnement (Fondssteuer)

Luxemburg ist ein führender Fondsstandort. Die Taxe d’abonnement ist eine jährliche Abgabe auf Investmentfonds:

  • Regelsteuersatz: 0,05 % des Nettovermögens
  • Ermäßigter Satz: 0,01 % für institutionelle Fonds
  • Befreiung für bestimmte Fondstypen (z.B. Pensionsfonds)

Tabak- und Alkoholsteuer

Verbrauchsteuern auf Tabak und Alkohol sind in Luxemburg deutlich niedriger als in den Nachbarländern, was zu erheblichem „Tanktourismus“ führt.

Hundesteuer

Einige Gemeinden erheben eine Hundesteuer, typischerweise zwischen 10 und 50 Euro pro Jahr.

Luxussteuer

Eine spezielle Luxussteuer gibt es in Luxemburg nicht.

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

1. Impatriate-Regime nutzen: Wenn du als hochqualifizierte Fachkraft nach Luxemburg ziehst, prüfe die Voraussetzungen für das Impatriate-Regime. Die steuerfreien Zulagen können erheblich sein.

2. Steuerklasse optimieren: Für Verheiratete ist die gemeinsame Veranlagung (Klasse 2) fast immer vorteilhaft. Bei unverheirateten Paaren mit unterschiedlichem Einkommen kann eine Heirat steuerlich sinnvoll sein.

3. Betriebliche Altersvorsorge: Beiträge zu anerkannten Altersvorsorgeplänen sind in Luxemburg steuerlich absetzbar. Die Grenzen sind großzügig.

4. Investitionen in die Hauptwohnung: Zinsen für das Darlehen der selbstgenutzten Immobilie sind bis zu bestimmten Grenzen absetzbar.

Timing des Umzugs

Der Zeitpunkt deines Umzugs kann steuerlich relevant sein:

  • Jahreswechsel: Bei Umzug zum Jahreswechsel ist die Steuererklärung einfacher
  • Mitte des Jahres: Beide Länder können anteilig besteuern
  • Wegzugsbesteuerung: Bei wesentlichen Beteiligungen den Umzug sorgfältig planen

Günstige Unternehmensformen

Je nach Tätigkeit und Umsatz kommen verschiedene Rechtsformen in Frage:

Einzelunternehmer:

  • Einfache Gründung
  • Progressive Einkommensteuer
  • Volle persönliche Haftung
  • Ideal für Freiberufler mit überschaubarem Umsatz

SARL (GmbH-Äquivalent):

  • Mindestkapital: 12.000 Euro
  • Körperschaftsteuer etwa 25 %
  • Beschränkte Haftung
  • Ideal für operative Geschäfte

SOPARFI (Holding):

  • Für Vermögensverwaltung und Beteiligungen
  • Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne
  • Ideal für Investoren und Unternehmer mit Beteiligungen

SPF (Société de gestion de patrimoine familial):

  • Private Vermögensverwaltung
  • Keine Körperschaftsteuer
  • Nur für Privatpersonen und deren Familienvermögen

Nutzung von Steuerfreibeträgen

Nutze alle verfügbaren Freibeträge:

  • Grundfreibetrag: 12.438 Euro
  • Werbungskostenpauschale: 480 Euro
  • Sonderausgabenpauschale: 480 Euro
  • Dividendenfreibetrag: 1.500 Euro
  • Zinsfreibetrag: 1.500 Euro
  • Spekulationsgewinn-Freibetrag: 500 Euro

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

Die Fristen für die luxemburgische Steuererklärung:

  • Reguläre Frist: 31. März des Folgejahres
  • Verlängerung auf Antrag: Möglich bis 30. September
  • Mit Steuerberater: Oft längere Fristen vereinbar

Benötigte Unterlagen

Für die Steuererklärung brauchst du:

  • Lohnsteuerbescheinigung (certificat de retenue d’impôt)
  • Nachweise über Kapitalerträge
  • Belege für Werbungskosten
  • Versicherungsnachweise
  • Bankbescheinigungen über Zinserträge
  • Bescheide über ausländische Einkünfte
  • Bescheinigung über Kinderbonus/Familienstand

Online-Portale

Luxemburg bietet ein modernes Online-Portal für Steuererklärungen:

MyGuichet.lu:

  • Elektronische Steuererklärung
  • Zugang mit LuxTrust-Zertifikat oder eID
  • Vorbefüllte Formulare
  • Digitale Bescheide

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Ein Steuerberater ist empfehlenswert bei:

  • Komplexen Einkommensverhältnissen
  • Ausländischen Einkünften
  • Unternehmertätigkeit
  • Erstmaliger Steuererklärung in Luxemburg
  • Grenzgänger-Situation

Kosten: Etwa 200 bis 500 Euro für eine Standard-Steuererklärung.

Strafen bei Verspätung

Bei verspäteter Abgabe drohen:

  • Verspätungszuschlag: Bis zu 10 % der Steuerschuld
  • Zinsen: 0,6 % pro Monat
  • Bei Steuerhinterziehung: Erhebliche Strafen und Nachzahlungen

11. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung (CNS – Caisse Nationale de Santé) deckt:

  • Arztbesuche (Rückerstattung etwa 80 bis 100 %)
  • Krankenhausaufenthalte
  • Medikamente
  • Zahnbehandlungen (teilweise)

Beitragssatz:

  • Arbeitnehmer: 3,05 %
  • Arbeitgeber: 3,05 %
  • Gesamt: 6,10 %

Rentenversicherung

Das luxemburgische Rentensystem ist großzügig:

  • Hohe Ersatzrate (etwa 70 bis 90 % des letzten Gehalts)
  • Flexible Rentenalter
  • Zusätzliche betriebliche Altersvorsorge üblich

Beitragssatz:

  • Arbeitnehmer: 8 %
  • Arbeitgeber: 8 %
  • Staat: 8 %
  • Gesamt: 24 %

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung deckt Pflegeleistungen bei Bedürftigkeit:

Beitragssatz:

  • 1,4 % (nur Arbeitnehmer)
  • Bemessungsgrenze: Fünffacher Mindestlohn

Unfallversicherung

Vollständig vom Arbeitgeber finanziert:

  • Beitragssatz: Durchschnittlich 1 % (branchenabhängig)
  • Deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Gesamtbelastung im Vergleich

Arbeitnehmeranteil:

LandSozialabgaben (circa)
Luxemburg12,45 %
Deutschland20 %
Österreich18 %
Schweiz6,4 % (AHV/IV/EO)

Arbeitgeberanteil:

LandSozialabgaben (circa)
Luxemburg12,67 %
Deutschland21 %
Österreich21 %
Schweiz6,4 %

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung

SteuerartLuxemburgDeutschlandÖsterreichSchweiz
Spitzensteuersatz ESt42 % (+9 % Soli)45 % (+5,5 % Soli)55 %22 bis 45 % (kantonsabhängig)
Körperschaftsteuer24,94 %30 % (mit GewSt)25 %12 bis 21 % (kantonsabhängig)
KapitalertragssteuerProgressiv (50 % Freist.)25 % pauschal27,5 %Vermögenssteuer, keine KEst
Spekulationsfrist6 Monate1 JahrKeine (immer steuerbar)Keine (steuerfrei)
Vermögensteuer (privat)KeineKeineKeine0,1 bis 1 %
Mehrwertsteuer17 %19 %20 %8,1 %
Erbschaftsteuer (Kinder)0 % (Immo)Bis 30 %0 % (nah. Verwandte)0 bis 6 % (kantonsabhängig)

Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen

Szenario 1: Angestellter mit 80.000 Euro Jahresgehalt

LuxemburgDeutschland
Bruttogehalt80.000 €80.000 €
Einkommensteuerca. 17.500 €ca. 19.500 €
Sozialabgabenca. 9.960 €ca. 16.000 €
Nettogehaltca. 52.540 €ca. 44.500 €

Szenario 2: Selbstständiger mit 150.000 Euro Gewinn

LuxemburgDeutschland
Gewinn150.000 €150.000 €
Einkommensteuerca. 45.000 €ca. 50.000 €
Sozialabgabenca. 18.000 €ca. 20.000 €
Verbleibendes Einkommenca. 87.000 €ca. 80.000 €

Szenario 3: Rentner mit 40.000 Euro Jahresrente

LuxemburgDeutschland
Rente40.000 €40.000 €
Einkommensteuerca. 5.000 €ca. 4.500 €
Krankenversicherungca. 1.200 €ca. 3.000 €
Nettoeinnahmenca. 33.800 €ca. 32.500 €

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile Luxemburg:

  • Niedrigerer Spitzensteuersatz als Deutschland/Österreich
  • Keine Vermögensteuer für Privatpersonen
  • Steuerfreie Veräußerungsgewinne nach sechs Monaten
  • Günstige Regelungen für Dividenden (50 % steuerfrei)
  • Niedrigste MwSt in der EU
  • Erbschaftsteuerfreiheit für Kinder bei Immobilien
  • Attraktives Impatriate-Regime
  • Günstige Holding-Strukturen

Nachteile Luxemburg:

  • Extrem hohe Lebenshaltungskosten (besonders Mieten)
  • Komplexes Steuersystem mit vielen Steuerklassen
  • Keine pauschale Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
  • Weniger Freibeträge als in Deutschland
  • Kleine Volkswirtschaft mit Abhängigkeit vom Finanzsektor
  • Sprachbarrieren (Behörden oft nur Französisch/Luxemburgisch)

Fazit

Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich Luxemburg steuerlich?

Ideal für:

  • Gutverdiener mit Gehältern über 100.000 Euro (profitieren vom niedrigeren Spitzensteuersatz und dem Impatriate-Regime)
  • Investoren und Vermögende (keine Vermögensteuer, steuerfreie Spekulationsgewinne nach sechs Monaten)
  • Unternehmer mit Holdingstrukturen (günstige SOPARFI-Regelungen, keine Quellensteuer auf Dividenden)
  • Grenzgänger aus Deutschland, Belgien oder Frankreich (können von Luxemburger Gehältern mit niedrigeren Steuern profitieren, aber im günstigeren Nachbarland wohnen)

Weniger geeignet für:

  • Normalverdiener (die hohen Lebenshaltungskosten fressen den Steuervorteil oft auf)
  • Digitale Nomaden ohne hohe Einkünfte (komplexe Nachweispflichten, kein spezielles Visum)
  • Rentner mit geringer Rente (hohe Mietkosten, begrenzte Steuervorteile)

Wichtigste Punkte zusammengefasst

  1. Luxemburg hat ein progressives Steuersystem mit einem Spitzensteuersatz von 42 % plus Solidaritätszuschlag
  2. Keine Vermögensteuer für Privatpersonen
  3. Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren sind nach sechs Monaten Haltedauer steuerfrei
  4. Dividenden werden nur zur Hälfte besteuert
  5. Die Sozialversicherungsbeiträge sind moderat (etwa 12,5 % Arbeitnehmeranteil)
  6. Die Mehrwertsteuer ist mit 17 % die niedrigste in der EU
  7. Erbschaften an Kinder sind für Immobilien steuerfrei
  8. Das Impatriate-Regime bietet attraktive Steuervorteile für zugezogene Fachkräfte

Empfehlung zu professioneller Beratung

Das luxemburgische Steuersystem ist komplex und unterliegt häufigen Änderungen. Die Kombination aus luxemburgischen Regelungen, Doppelbesteuerungsabkommen und der Wegzugsbesteuerung deines Herkunftslandes erfordert sorgfältige Planung.

Ich empfehle dringend:

  • Konsultation eines auf internationale Steuerfragen spezialisierten Beraters vor dem Umzug
  • Prüfung der Wegzugsbesteuerung im Herkunftsland
  • Analyse der optimalen Struktur für Vermögen und Einkünfte
  • Regelmäßige Überprüfung der steuerlichen Situation nach dem Umzug

Die Investition in professionelle Beratung kann sich schnell auszahlen – sowohl durch Steuerersparnis als auch durch Vermeidung teurer Fehler.

FAQ

Wie werde ich in Luxemburg steuerlich ansässig?

Du wirst steuerlich ansässig, wenn du deinen Wohnsitz in Luxemburg begründest oder dich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhältst. Die Anmeldung bei der Gemeinde ist der erste Schritt. Innerhalb von drei Monaten nach Ankunft musst du dich registrieren.

Muss ich als Auswanderer meine deutsche/österreichische Rente in Luxemburg versteuern?

Die Besteuerung hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Gesetzliche Renten aus Deutschland werden meist in Deutschland besteuert, Luxemburg rechnet sie aber für den Progressionsvorbehalt an. Private Renten können in Luxemburg steuerpflichtig sein.

Sind Kursgewinne aus Aktien in Luxemburg wirklich steuerfrei?

Ja, nach einer Haltedauer von mehr als sechs Monaten sind Veräußerungsgewinne aus Streubesitz (unter 10 % Beteiligung) für Privatpersonen steuerfrei. Bei kurzfristigen Spekulationsgeschäften oder wesentlichen Beteiligungen fällt jedoch Steuer an.

Wie hoch ist die effektive Steuerbelastung für Unternehmen in Luxemburg?

Die effektive Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften in Luxemburg-Stadt beträgt etwa 24,94 %. Diese setzt sich aus Körperschaftsteuer (17 %), Solidaritätszuschlag und kommunaler Gewerbesteuer zusammen.

Gibt es Steuervorteile für neu Zugezogene?

Ja, das Impatriate-Regime bietet hochqualifizierten Arbeitnehmern mit einem Mindestgehalt von 100.000 Euro erhebliche Steuervorteile. Umzugskosten, Schulgeld und Heimreisen können steuerfrei erstattet werden.

Wie werden Kryptowährungen in Luxemburg besteuert?

Kryptowährungen folgen den allgemeinen Regeln für Spekulationsgewinne. Nach sechs Monaten Haltedauer sind Gewinne für Privatanleger steuerfrei. Bei kurzfristiger Spekulation unterliegen sie dem progressiven Einkommensteuersatz.

Kann ich die Wegzugsbesteuerung aus Deutschland vermeiden?

Vermeiden kannst du sie nicht, aber bei Umzug in einen EU-Staat wie Luxemburg kann die Steuer zinslos gestundet werden. Die Besteuerung wird erst bei tatsächlichem Verkauf der Anteile fällig. Eine sorgfältige Planung mit Steuerberater ist hier unerlässlich.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Luxemburg

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Luxemburg, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

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Zuletzt aktualisiert: 20. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)