Litauen hat sich in den letzten Jahren zu einem echten Geheimtipp für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum entwickelt. Das baltische Land kombiniert ein vergleichsweise einfaches Steuersystem mit moderaten Steuersätzen und einer überraschend guten digitalen Infrastruktur. Mit einem Einkommensteuersatz von 20 % für die meisten Einkünfte und einer Körperschaftsteuer von nur 15 % positioniert sich Litauen als attraktive Alternative zu den Hochsteuerländern Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Besonders interessant: Litauen erhebt keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer für nahe Verwandte und bietet günstige Sonderregelungen für Kleinunternehmer sowie Freiberufler. Das Land ist EU-Mitglied, was die Übersiedlung für DACH-Bürger erheblich vereinfacht und gleichzeitig Rechtssicherheit durch EU-Standards garantiert.
In diesem umfassenden Guide erfährst du alles über das litauische Steuersystem, von der Einkommensteuer bis zur Sozialversicherung, von der Unternehmensbesteuerung bis zu den spezifischen Regelungen für Rentner, digitale Nomaden und Investoren.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Litauen wirst du als steuerlich ansässig (rezidentas) betrachtet, wenn du eines der folgenden Kriterien erfüllst:
Du hast deinen ständigen Wohnsitz (nuolatinė gyvenamoji vieta) in Litauen registriert. Alternativ gilt die 183-Tage-Regel: Wenn du dich innerhalb eines Steuerjahres (Kalenderjahr) mindestens 183 Tage in Litauen aufhältst, wirst du automatisch als Steuerresident eingestuft. Dabei werden alle Aufenthaltstage zusammengezählt, auch wenn sie nicht aufeinanderfolgend sind.
Ein weiteres Kriterium ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen. Wenn deine persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen überwiegend in Litauen liegen, etwa durch Familie, Immobilienbesitz oder hauptsächliche Geschäftstätigkeit, kann dies ebenfalls zur Steuerresidenz führen.
Als Steuerresident bist du mit deinem weltweiten Einkommen in Litauen steuerpflichtig. Nicht-Residenten werden hingegen nur auf ihre litauischen Einkünfte besteuert.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz
Litauen hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, die eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens verhindern.
Das DBA mit Deutschland stammt aus dem Jahr 1997 und wurde mehrfach aktualisiert. Es regelt unter anderem, dass Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich im Wohnsitzstaat (also Litauen) besteuert werden. Beamtenpensionen werden dagegen weiterhin in Deutschland besteuert.
Mit Österreich besteht seit 2005 ein DBA, das ähnliche Regelungen vorsieht. Auch hier gilt das Wohnsitzstaatsprinzip für die meisten Einkunftsarten.
Das Abkommen mit der Schweiz wurde 2002 geschlossen und ermöglicht die Anrechnung von Quellensteuern sowie klare Zuweisungsregeln für verschiedene Einkunftsarten.
Wegzugsbesteuerung aus den DACH-Ländern
Beim Wegzug aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Litauen musst du die jeweilige Wegzugsbesteuerung beachten:
Deutschland: Die sogenannte Exit Tax nach § 6 AStG betrifft Personen mit wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (mindestens 1 %). Die stillen Reserven werden zum Zeitpunkt des Wegzugs fiktiv realisiert und versteuert. Da Litauen ein EU-Mitglied ist, kann eine Stundung über maximal sieben Jahre beantragt werden.
Österreich: Auch Österreich erhebt eine Wegzugsbesteuerung auf Wertzuwächse von Kapitalanlagen. Für den Wegzug in EU/EWR-Staaten wie Litauen ist eine Ratenzahlung oder Stundung möglich.
Schweiz: Die Schweiz kennt keine allgemeine Wegzugsbesteuerung. Allerdings kann der Wegzug Auswirkungen auf die Besteuerung von Vorsorgegeldern haben.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Das litauische Einkommensteuersystem ist vergleichsweise einfach aufgebaut. Es gibt zwei Hauptsteuersätze:
Der reguläre Einkommensteuersatz beträgt 20 % für die meisten Einkünfte aus unselbständiger und selbständiger Arbeit bis zu einer Bemessungsgrenze von 114.162 Euro pro Jahr (Stand 2025). Für Einkommen, das diese Grenze übersteigt, gilt ein erhöhter Satz von 32 %.
Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne werden mit einem reduzierten Satz von 15 % besteuert.
Der jährliche Grundfreibetrag (Neapmokestinamasis pajamų dydis, NPD) liegt bei etwa 7.200 Euro und wird bei höheren Einkommen progressiv reduziert. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von über 2.167 Euro entfällt der Freibetrag vollständig.
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 1. Mai des Folgejahres eingereicht werden.
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in Litauen wird deine Einkommensteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt (Valstybinė mokesčių inspekcija, VMI) abgeführt. Das System ähnelt dem deutschen Lohnsteuerabzugsverfahren.
Steuersätze:
- 20 % auf Einkommen bis 114.162 Euro jährlich
- 32 % auf darüber liegendes Einkommen
Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer:
- Krankenversicherung: 6,98 %
- Rentenversicherung: 8,72 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,71 %
- Gesamtbelastung Arbeitnehmer: ca. 19,5 %
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich etwa 1,77 % Sozialversicherungsbeiträge.
Absetzbare Kosten: Du kannst bestimmte Ausgaben von deiner Steuerschuld abziehen, darunter Beiträge zur privaten Rentenversicherung (bis zu 1.500 Euro jährlich), Zinsen für Wohnungsbaukredite sowie Ausgaben für Aus- und Weiterbildung.
Rechenbeispiel Arbeitnehmer: Bei einem Jahresbrutto von 48.000 Euro ergibt sich folgende Berechnung:
- Einkommensteuer (20 % nach Freibetrag): ca. 8.160 Euro
- Sozialversicherung Arbeitnehmer: ca. 9.360 Euro
- Nettogehalt: ca. 30.480 Euro
- Effektive Gesamtbelastung: ca. 36,5 %
Digitale Nomaden
Litauen hat kein spezielles Digital-Nomad-Visum eingeführt, bietet aber für EU-Bürger ohnehin freien Aufenthalt und Arbeitszugang. Für Nicht-EU-Bürger gibt es die Möglichkeit eines Startup-Visums oder einer Arbeitserlaubnis bei nachgewiesener Remote-Beschäftigung.
Besteuerung ausländischer Einkünfte: Wenn du als Steuerresident in Litauen lebst und remote für einen ausländischen Arbeitgeber oder als Freelancer arbeitest, unterliegt dein gesamtes Einkommen der litauischen Besteuerung. Der Steuersatz beträgt 20 % bzw. 32 % für höhere Einkommen.
Vorteilhafte Option für Freiberufler: Das sogenannte „Individuell tätige Person“-Modell (Individualios veiklos) ermöglicht es Freelancern, nur 5 % bis 15 % Einkommensteuer auf ihre Einkünfte zu zahlen, wenn sie als Einzelunternehmer registriert sind. Der genaue Satz hängt von der Art der Tätigkeit ab.
Home-Office-Regelungen: Litauen hat keine spezifischen steuerlichen Vorteile für Home-Office-Arbeit. Allerdings können anteilige Kosten für Arbeitsmittel und Internetverbindung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn du selbständig tätig bist.
Selbstständige und Unternehmer
Für Selbstständige und Unternehmer bietet Litauen mehrere interessante Optionen:
Einzelunternehmer (Individuali veikla): Dies ist die einfachste Form der Selbständigkeit. Du registrierst dich beim Finanzamt und kannst zwischen zwei Besteuerungsmethoden wählen:
- Pauschale Besteuerung: 5 % bis 15 % auf den Bruttoumsatz (je nach Tätigkeit)
- Normale Besteuerung: 20 % auf den Gewinn nach Abzug aller Betriebsausgaben
Die Pauschalbesteuerung lohnt sich besonders für Dienstleister mit geringen Betriebskosten.
Kapitalgesellschaft (UAB): Die litauische GmbH (Uždaroji akcinė bendrovė, UAB) ist die beliebteste Unternehmensform. Vorteile:
- Körperschaftsteuer: nur 15 % (eine der niedrigsten in der EU)
- Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 300.000 Euro Umsatz gilt ein ermäßigter Satz von 0 % auf die ersten 15.000 Euro Gewinn und 5 % darüber
- Mindestkapital: nur 2.500 Euro
- Gründung vollständig online möglich
Dividendenbesteuerung: Ausschüttungen an natürliche Personen werden mit 15 % Einkommensteuer belegt. Die Gesamtbelastung (Körperschaftsteuer plus Dividendensteuer) liegt damit bei etwa 27,75 % für normale Unternehmen bzw. deutlich niedriger für Kleinstunternehmen.
Buchführungspflichten: Alle Unternehmen müssen eine ordnungsgemäße Buchführung vorweisen. Die doppelte Buchführung ist für UABs verpflichtend. Einzelunternehmer können bei geringem Umsatz eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Litauen bietet für Investoren und Personen, die von Kapitalerträgen leben, einige attraktive Regelungen:
Kapitalertragssteuer:
- Zinserträge: 15 %
- Dividenden aus litauischen und ausländischen Unternehmen: 15 %
- Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren: 15 %
Freibeträge: Für Kapitaleinkünfte gilt kein separater Freibetrag. Allerdings sind Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren steuerfrei, wenn die Haltedauer mehr als 365 Tage beträgt und der jährliche Veräußerungsgewinn 120.000 Euro nicht übersteigt.
Immobilienerträge: Mieteinnahmen werden als reguläres Einkommen mit 20 % besteuert. Alternativ kann eine Pauschalbesteuerung von 15 % ohne Abzug von Kosten gewählt werden.
Ausländische Depots: Erträge aus ausländischen Depots und Konten unterliegen der litauischen Besteuerung, sofern du steuerlich ansässig bist. Du musst diese Einkünfte in deiner jährlichen Steuererklärung angeben. Quellensteuer, die im Ausland einbehalten wurde, kann gemäß den jeweiligen DBA angerechnet werden.
Rentner
Für Rentner aus den DACH-Ländern gelten folgende Regelungen:
Gesetzliche Renten aus Deutschland: Nach dem DBA zwischen Litauen und Deutschland werden Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich im Wohnsitzstaat besteuert, also in Litauen. Der Steuersatz beträgt 20 %. Allerdings gibt es einen Rentenfreibetrag: Renten bis zu einem bestimmten Betrag (ca. 6.000 Euro jährlich) bleiben in Litauen steuerfrei.
Beamtenpensionen: Pensionen für ehemalige Beamte werden weiterhin in Deutschland besteuert und müssen in Litauen nicht erneut versteuert werden.
Österreichische und Schweizer Renten: Ähnliche Regelungen gelten für Renten aus Österreich und der Schweiz. Die jeweiligen DBA sehen vor, dass Sozialversicherungsrenten im Wohnsitzstaat besteuert werden.
Private Renten und Betriebsrenten: Private Rentenversicherungen und Betriebsrenten werden in Litauen mit dem regulären Einkommensteuersatz von 20 % besteuert.
Rechenbeispiel Rentner: Bei einer deutschen Rente von 24.000 Euro jährlich:
- Freibetrag: ca. 6.000 Euro
- Zu versteuerndes Renteneinkommen: 18.000 Euro
- Einkommensteuer (20 %): 3.600 Euro
- Effektive Steuerbelastung: 15 %
Dies ist deutlich günstiger als die Besteuerung in Deutschland, wo der Besteuerungsanteil kontinuierlich steigt.
3. Vermögensteuer
Gute Nachricht für Auswanderer: Litauen erhebt keine allgemeine Vermögensteuer auf Privatvermögen. Weder Bankguthaben, Wertpapierdepots noch sonstige bewegliche Vermögenswerte werden mit einer Vermögensteuer belegt.
Lediglich für besonders wertvolle Immobilien existiert eine sogenannte Immobiliensteuer für natürliche Personen. Diese greift erst ab einem steuerlichen Immobilienwert von über 150.000 Euro und beträgt dann 0,5 % bis 2 % des übersteigenden Wertes, abhängig von der Gemeinde.
In der Praxis sind von dieser Steuer hauptsächlich Eigentümer von Luxusimmobilien betroffen. Der steuerliche Wert liegt zudem meist deutlich unter dem Marktwert.
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze im Überblick
| Einkunftsart | Steuersatz |
|---|---|
| Zinsen | 15 % |
| Dividenden (in- und ausländisch) | 15 % |
| Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen | 15 % |
| Erträge aus Investmentfonds | 15 % |
| Kryptowährungsgewinne | 15 % |
Besondere Regelungen
Steuerfreiheit bei langer Haltedauer: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind steuerfrei, wenn:
- Die Wertpapiere länger als 365 Tage gehalten wurden
- Der jährliche Gesamtgewinn 120.000 Euro nicht übersteigt
Diese Regelung macht Litauen besonders attraktiv für langfristig orientierte Anleger.
Quellensteuer: Auf Dividenden und Zinsen, die an Nicht-Residenten gezahlt werden, erhebt Litauen eine Quellensteuer von 15 %. Diese kann durch DBA reduziert werden:
- Deutschland: 15 % auf Dividenden, 10 % auf Zinsen
- Österreich: 15 % auf Dividenden, 10 % auf Zinsen
- Schweiz: 15 % auf Dividenden, 10 % auf Zinsen
Anrechnung ausländischer Quellensteuer: Wenn du als litauischer Steuerresident Dividenden aus Deutschland erhältst, auf die dort 26,375 % Abgeltungssteuer einbehalten wurde, kannst du maximal 15 % auf die litauische Steuerschuld anrechnen. Die Differenz geht verloren, weshalb es sich lohnt, bei deutschen Brokern eine Freistellung oder Erstattung zu beantragen.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer (Jährliche Abgaben)
Für Privatpersonen gilt:
- Reguläre Wohnimmobilien: Keine jährliche Grundsteuer auf Wohnimmobilien bis zu einem steuerlichen Wert von 150.000 Euro
- Wertvolle Immobilien: 0,5 % bis 2 % auf den Wert über 150.000 Euro (variiert nach Gemeinde)
Für Unternehmen:
- Grundsteuer auf gewerbliche Immobilien: 0,5 % bis 3 % des steuerlichen Wertes
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf von Immobilien fallen keine klassische Grunderwerbsteuer an. Allerdings gibt es:
- Notargebühren: ca. 0,45 % des Kaufpreises
- Registergebühren: ca. 0,1 %
- Gesamtkosten beim Kauf: ca. 1 % bis 2 %
Im Vergleich zur deutschen Grunderwerbsteuer von 3,5 % bis 6,5 % ist der Immobilienkauf in Litauen sehr günstig.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien werden mit 15 % besteuert. Jedoch gilt eine wichtige Ausnahme:
- Steuerfreiheit nach 2 Jahren Eigennutzung: Wenn du die Immobilie mindestens zwei Jahre als Hauptwohnsitz genutzt hast, ist der Veräußerungsgewinn vollständig steuerfrei.
- Steuerfreiheit nach 3 Jahren Haltedauer: Auch bei nicht selbstgenutzten Immobilien entfällt die Steuer nach einer Haltedauer von mehr als drei Jahren.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen können auf zwei Arten versteuert werden:
- Reguläre Besteuerung: 20 % auf den Gewinn (Einnahmen minus Werbungskosten wie Instandhaltung, Abschreibung, Zinsen)
- Pauschalbesteuerung: 15 % auf die Bruttomieteinnahmen ohne Abzugsmöglichkeit
Für Vermieter mit hohen Ausgaben lohnt sich die reguläre Besteuerung, für solche mit geringen Kosten die Pauschale.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Litauen hat eine sehr günstige Regelung für Erbschaften und Schenkungen:
Steuerfreie Übertragungen
Vollständig steuerfrei sind Erbschaften und Schenkungen an:
- Ehepartner
- Eltern und Kinder
- Großeltern und Enkel
- Geschwister
- Adoptiv- und Stiefeltern/-kinder
Dies bedeutet, dass Übertragungen innerhalb der Familie in der Regel komplett steuerfrei erfolgen.
Besteuerung bei entfernten Verwandten und Dritten
Für Erbschaften und Schenkungen an entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen gilt:
- Wert bis 3.000 Euro: steuerfrei
- Wert über 3.000 Euro: 15 % Einkommensteuer auf den übersteigenden Betrag
Internationale Aspekte
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen ist zu beachten:
- Litauen besteuert Erbschaften, wenn der Erbe in Litauen ansässig ist, unabhängig davon, wo sich das Vermögen befindet
- Immobilien in Litauen werden immer nach litauischem Recht besteuert
- Die DBA mit den DACH-Ländern enthalten keine Regelungen zur Erbschaftsteuer, sodass Doppelbesteuerung theoretisch möglich ist (in der Praxis durch die großzügigen litauischen Freibeträge selten relevant)
7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
Steuersätze
| Kategorie | Steuersatz |
|---|---|
| Regelsteuersatz | 21 % |
| Ermäßigter Satz (Bücher, Pharmaprodukte, Hotels) | 9 % |
| Stark ermäßigter Satz (öffentlicher Nahverkehr, Heizung) | 5 % |
| Nullsatz (Export, innergemeinschaftliche Lieferungen) | 0 % |
Kleinunternehmerregelung
Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 45.000 Euro können von der Umsatzsteuer befreit werden. Sie müssen dann keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen erheben und abführen, können aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Diese Regelung ist besonders attraktiv für Dienstleister, die hauptsächlich an Privatkunden verkaufen.
Registrierungspflicht
Die Umsatzsteuer-Registrierung ist verpflichtend, wenn:
- Der Jahresumsatz 45.000 Euro übersteigt
- Innergemeinschaftliche Erwerbe über 14.000 Euro jährlich getätigt werden
- Das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden muss
Reverse-Charge-Verfahren
Bei Dienstleistungen zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer und führt sie selbst ab. Dies ist relevant für:
- Beratungsleistungen
- IT-Dienstleistungen
- Marketingdienstleistungen
- Lizenzgebühren
8. Weitere relevante Steuern
Kfz-Steuer
Litauen erhebt keine jährliche Kfz-Steuer. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs fallen lediglich einmalige Registrierungsgebühren an (ca. 10 bis 50 Euro, abhängig vom Fahrzeugtyp).
Beim Import eines Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig. Für Fahrzeuge aus EU-Ländern fallen keine zusätzlichen Abgaben an, sofern die Mehrwertsteuer bereits entrichtet wurde.
Touristensteuer
Einige litauische Städte und Kurorte erheben eine lokale Touristensteuer. In Vilnius beträgt diese beispielsweise 1 Euro pro Person und Nacht für Hotels und Ferienwohnungen.
Verbrauchsteuern
Auf bestimmte Waren werden Verbrauchsteuern (Akzisen) erhoben:
- Alkohol: variiert je nach Art und Alkoholgehalt
- Tabak: ca. 75 Euro pro 1.000 Zigaretten plus 25 % des Verkaufspreises
- Kraftstoffe: ca. 0,37 Euro pro Liter Benzin, ca. 0,35 Euro pro Liter Diesel
- Strom: ca. 1 Euro pro MWh
Glücksspielsteuer
Gewinne aus Glücksspiel sind in Litauen für Privatpersonen steuerfrei. Glücksspielanbieter zahlen hingegen Lizenzgebühren und Umsatzabgaben.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Timing des Umzugs: Der optimale Zeitpunkt für den Wegzug aus einem DACH-Land ist idealerweise zum Jahresbeginn. So vermeidest du, dass du in zwei Ländern anteilig unbeschränkt steuerpflichtig bist, und kannst von Beginn an von den niedrigeren litauischen Steuersätzen profitieren.
Gründung einer UAB: Für Unternehmer mit Gewinnen über 40.000 Euro jährlich lohnt sich die Gründung einer litauischen UAB. Durch die Kombination aus 15 % Körperschaftsteuer und 15 % Dividendensteuer (bei Kleinstunternehmen sogar nur 5 % KSt) liegt die Gesamtbelastung deutlich unter der deutschen Einkommensteuer.
Nutzung der Kleinunternehmerregelung: Sowohl für die Einkommensteuer (Individualios veiklos mit 5 bis 15 % Pauschale) als auch für die Umsatzsteuer (Befreiung unter 45.000 Euro) bieten sich interessante Sparmöglichkeiten.
Langfristige Kapitalanlagen: Nutze die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren nach 365 Tagen Haltedauer. Strukturiere dein Portfolio entsprechend, um von dieser Regelung zu profitieren.
Immobilien im Privatvermögen: Kaufe Wohneigentum und nutze es als Hauptwohnsitz. Nach zwei Jahren kannst du steuerfrei verkaufen und von der Wertsteigerung profitieren.
Holding-Strukturen
Litauen eignet sich als Standort für Holdinggesellschaften. Vorteile:
- Dividenden von Tochtergesellschaften aus EU-Ländern können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vereinnahmt werden (Beteiligungsquote mindestens 10 %, Haltedauer mindestens 12 Monate)
- Keine Quellensteuer auf Dividenden an Muttergesellschaften in EU-Ländern
- Niedrige Körperschaftsteuer von 15 % auf operative Gewinne
Was du vermeiden solltest
- Scheinwohnsitz in Litauen bei tatsächlichem Lebensmittelpunkt woanders (wird von deutschen Finanzämtern geprüft)
- Vergessen der Wegzugsbesteuerung bei wesentlichen Beteiligungen
- Versäumte Meldepflichten bei ausländischen Konten und Depots
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
| Erklärung | Frist |
|---|---|
| Jährliche Einkommensteuererklärung | 1. Mai des Folgejahres |
| Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich) | 25. des Folgemonats |
| Umsatzsteuervoranmeldung (quartalsweise, bei Umsatz unter 60.000 Euro) | 25. nach Quartalsende |
| Körperschaftsteuererklärung | 15. Juni des Folgejahres |
| Vorauszahlungen Einkommensteuer (Selbständige) | Quartalsweise |
Online-Portal
Litauen hat ein modernes, vollständig digitales Steuersystem. Das Portal i.VMI (deklaravimas.vmi.lt) ermöglicht:
- Einreichung aller Steuererklärungen
- Einsicht in Steuerbescheide
- Beantragung von Bescheinigungen
- Kommunikation mit dem Finanzamt
Für EU-Bürger ist die Registrierung mit einem e-Residency-Zertifikat oder einer litauischen Mobilfunknummer möglich.
Benötigte Unterlagen
Für die Einkommensteuererklärung benötigst du:
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Bescheinigungen ausländischer Einkünfte)
- Bankbescheinigungen über Zinserträge
- Dividendenbescheinigungen
- Nachweise über absetzbare Ausgaben
- Bei Selbständigen: Buchführungsunterlagen
Steuerberater in Litauen
Ein Steuerberater ist für einfache Steuerfälle nicht zwingend erforderlich, da das System übersichtlich ist. Empfohlen wird professionelle Beratung bei:
- Komplexen internationalen Sachverhalten
- Unternehmensbesteuerung
- Immobilienvermögen
- Erbschaften und Schenkungen
Die Kosten für einen Steuerberater liegen bei etwa 50 bis 150 Euro pro Stunde. Eine einfache Einkommensteuererklärung kostet pauschal etwa 100 bis 300 Euro.
Strafen bei Verspätung
| Vergehen | Strafe |
|---|---|
| Verspätete Abgabe der Steuererklärung | 10 bis 85 Euro |
| Verspätete Steuerzahlung | 0,03 % pro Tag (ca. 11 % p.a.) |
| Grob fahrlässige Falschangaben | 50 bis 100 % der hinterzogenen Steuer |
11. Sozialversicherungsbeiträge
Übersicht der Beitragssätze
Arbeitnehmer (Gesamtbeitrag ca. 19,5 %):
- Rentenversicherung: 8,72 %
- Krankenversicherung: 6,98 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,71 %
- Unfallversicherung: 0,18 %
- Langzeitarbeitsleistung: 0,16 %
- Garantiefonds: 0,16 %
Arbeitgeber (Gesamtbeitrag ca. 1,77 %):
- Unfallversicherung: 0,16 % bis 1,4 % (branchenabhängig)
- Sonderbeiträge: ca. 0,5 %
Selbständige:
- Mindestsozialversicherungsbeiträge auf Basis des Mindestlohns
- Optional: höhere freiwillige Beiträge
Leistungen der Sozialversicherung
Krankenversicherung: Als Sozialversicherter hast du Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem. Dieses umfasst:
- Kostenlose Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern und Kliniken
- Subventionierte Medikamente
- Notfallversorgung
Die Qualität der öffentlichen Gesundheitsversorgung ist akzeptabel, jedoch nutzen viele Expats zusätzlich private Krankenversicherungen für schnelleren Zugang und höheren Komfort (ca. 50 bis 150 Euro monatlich).
Rentenversicherung: Die litauische Staatsrente ist relativ niedrig. Die Mindestrente beträgt etwa 260 Euro monatlich, die durchschnittliche Rente ca. 550 Euro. Die Rentenformel basiert auf:
- Beitragsjahren (mindestens 15 Jahre für Rentenanspruch)
- Höhe der eingezahlten Beiträge
- Aktuellem Rentenwert
Das Rentenalter wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben (für beide Geschlechter).
Arbeitslosenversicherung: Bei Arbeitslosigkeit besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld für maximal 9 Monate. Die Höhe beträgt etwa 50 % bis 70 % des vorherigen Nettogehalts, maximal jedoch ca. 800 Euro monatlich.
Vergleich zur DACH-Region
| Abgabe | Litauen | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Sozialabgaben Arbeitnehmer | ca. 19,5 % | ca. 20 % | ca. 18 % | ca. 6,5 % |
| Sozialabgaben Arbeitgeber | ca. 1,8 % | ca. 20 % | ca. 21 % | ca. 6,5 % |
| Gesamtbelastung | ca. 21,3 % | ca. 40 % | ca. 39 % | ca. 13 % |
Die Sozialabgaben in Litauen sind deutlich niedriger als in Deutschland und Österreich, allerdings sind auch die Leistungen entsprechend geringer.
12. Vergleich zu Deutschland, Österreich und Schweiz
Tabellarischer Steuervergleich
| Steuerart | Litauen | Deutschland | Österreich | Schweiz (Durchschnitt) |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 32 % | 45 % (+ Soli) | 55 % | ca. 40 % |
| Einkommensteuer (Normal) | 20 % | 14 bis 42 % | 20 bis 50 % | 20 bis 35 % |
| Körperschaftsteuer | 15 % (5 % für Kleine) | ca. 30 % | 25 % | 12 bis 18 % |
| Kapitalertragsteuer | 15 % | 26,375 % | 27,5 % | Einkommensteuer |
| Dividendensteuer | 15 % | 26,375 % | 27,5 % | Einkommensteuer |
| Mehrwertsteuer | 21 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Erbschaftsteuer (Familie) | 0 % | 7 bis 50 % | 0 bis 60 % | 0 bis 50 % (kantonal) |
| Vermögensteuer | Nein | Nein | Nein | Ja (kantonal) |
| Grunderwerbsteuer | ca. 1 % | 3,5 bis 6,5 % | 3,5 % | 1 bis 3 % |
Beispielrechnungen
Angestellter mit 60.000 Euro Bruttojahresgehalt:
| Land | Einkommensteuer | Sozialabgaben AN | Netto | Belastung |
|---|---|---|---|---|
| Litauen | ca. 10.800 € | ca. 11.700 € | ca. 37.500 € | 37,5 % |
| Deutschland | ca. 12.500 € | ca. 12.000 € | ca. 35.500 € | 40,8 % |
| Österreich | ca. 13.000 € | ca. 10.800 € | ca. 36.200 € | 39,7 % |
| Schweiz (Zürich) | ca. 7.500 € | ca. 3.900 € | ca. 48.600 € | 19 % |
Selbständiger Berater mit 100.000 Euro Gewinn:
| Land | Einkommensteuer | Sozialabgaben | Netto | Belastung |
|---|---|---|---|---|
| Litauen (UAB) | ca. 20.400 € | ca. 3.000 € | ca. 76.600 € | 23,4 % |
| Litauen (Freiberufler 15 %) | ca. 15.000 € | ca. 3.000 € | ca. 82.000 € | 18 % |
| Deutschland | ca. 33.000 € | ca. 10.000 € | ca. 57.000 € | 43 % |
| Österreich | ca. 36.000 € | ca. 9.000 € | ca. 55.000 € | 45 % |
| Schweiz (Zürich) | ca. 18.000 € | ca. 6.500 € | ca. 75.500 € | 24,5 % |
Rentner mit 30.000 Euro Jahresrente:
| Land | Einkommensteuer | Krankenversicherung | Netto |
|---|---|---|---|
| Litauen | ca. 4.800 € | ca. 0 € (gesetzlich) | ca. 25.200 € |
| Deutschland | ca. 2.500 € | ca. 3.300 € | ca. 24.200 € |
| Österreich | ca. 3.500 € | ca. 1.500 € | ca. 25.000 € |
| Schweiz | ca. 2.000 € | ca. 4.000 € | ca. 24.000 € |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Litauen:
- Niedrige, einfache Einkommensteuer (20 %)
- Sehr günstige Körperschaftsteuer (15 %, für Kleine 0 bis 5 %)
- Keine Erbschaftsteuer für Familienangehörige
- Keine Vermögensteuer
- Steuerfreiheit für langfristige Kapitalgewinne
- Günstige Pauschalbesteuerung für Freiberufler
- Vollständig digitales Steuersystem
- EU-Mitglied mit Rechtssicherheit
Nachteile Litauen:
- Höhere Mehrwertsteuer (21 %)
- Geringere Sozialleistungen als in DACH
- Höherer Einkommensteuersatz für Spitzenverdiener (32 %)
- Niedrigere Renten bei Bezug aus dem lokalen System
- Sprachbarriere bei Behördenkontakten
Fazit: Für wen lohnt sich Litauen steuerlich?
Litauen ist ein attraktives Ziel für Auswanderer, die von einem einfachen, moderaten Steuersystem profitieren möchten, ohne auf EU-Standards verzichten zu müssen.
Besonders geeignet ist Litauen für:
- Unternehmer und Selbständige: Die Kombination aus 15 % Körperschaftsteuer (bzw. 0 bis 5 % für Kleinstunternehmen) und günstigen Regelungen für Freiberufler macht Litauen zu einem der attraktivsten Standorte in der EU für Gewerbetreibende.
- IT-Freelancer und digitale Nomaden: Mit der 5 bis 15 %igen Pauschalbesteuerung für Einzelunternehmer und der exzellenten digitalen Infrastruktur ist Litauen ideal für ortsunabhängige Dienstleister.
- Langfristige Investoren: Die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne nach einem Jahr Haltedauer ist ein enormer Vorteil für Buy-and-Hold-Anleger.
- Rentner mit mittleren Einkommen: Die moderate Besteuerung von Renten (20 % nach Freibetrag) kombiniert mit niedrigen Lebenshaltungskosten macht Litauen interessant für Ruheständler.
- Familien mit Vermögensübertragungsplänen: Die komplette Steuerfreiheit bei Erbschaften und Schenkungen an Familienangehörige ist ein starkes Argument.
Weniger geeignet ist Litauen für:
- Spitzenverdiener mit Einkommen über 114.000 Euro (32 % Grenzsteuersatz)
- Personen, die hohe Sozialleistungen erwarten
- Menschen, die Wert auf ein mildes Klima legen
Wichtiger Hinweis: Steuerliche Überlegungen sollten nie der einzige Grund für eine Auswanderung sein. Lebensqualität, Klima, Sprache, Kultur und persönliche Präferenzen sind mindestens genauso wichtig. Zudem solltest du vor einem Umzug unbedingt professionelle steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um deine individuelle Situation zu analysieren und Fehler bei der Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.
Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Litauen
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FAQ: Häufige Fragen zum Steuersystem in Litauen
Muss ich in Litauen mein weltweites Einkommen versteuern?
Ja, als steuerlicher Resident bist du in Litauen mit deinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig. Dies tritt ein, wenn du deinen Wohnsitz in Litauen hast oder dich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhältst.
Kann ich in Litauen eine Firma gründen und von Deutschland aus führen?
Die Firmengründung ist möglich, aber Vorsicht: Wenn du weiterhin in Deutschland lebst und die Geschäfte von dort führst, könnte das Unternehmen als in Deutschland steuerlich ansässig gelten. Die tatsächliche Geschäftsleitung muss in Litauen stattfinden, um die litauischen Steuersätze zu nutzen.
Wie werden meine deutschen Kapitaleinkünfte in Litauen besteuert?
Dividenden und Zinsen aus Deutschland werden in Litauen mit 15 % besteuert. Die deutsche Quellensteuer kann angerechnet werden. Bei Aktiengewinnen ist nach einem Jahr Haltedauer keine Steuer fällig (bis 120.000 Euro jährlich).
Brauche ich einen Steuerberater in Litauen?
Für einfache Angestelltenverhältnisse nicht unbedingt, da das System übersichtlich ist. Bei Unternehmertum, internationalen Einkünften oder Immobilien ist professionelle Beratung aber empfehlenswert.
Gibt es in Litauen eine Wegzugsbesteuerung?
Litauen selbst erhebt keine Wegzugsbesteuerung. Allerdings musst du beim Wegzug aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz die dortigen Regelungen beachten.
Wie hoch ist die Gesamtsteuerbelastung für einen Unternehmer in Litauen?
Bei einer regulären UAB liegt die Gesamtbelastung bei etwa 27,75 % (15 % KSt plus 15 % auf 85 % Dividende). Kleinstunternehmen mit unter 300.000 Euro Umsatz können auf 0 bis 5 % KSt kommen, was die Gesamtbelastung auf unter 20 % senkt.
Kann ich als Rentner kostenlos in das litauische Gesundheitssystem eintreten?
Als EU-Bürger mit Rentenanspruch in einem anderen EU-Land kannst du eine S1-Bescheinigung beantragen, die dir Zugang zum litauischen Gesundheitssystem gewährt. Die Kosten werden dann von deiner deutschen/österreichischen/schweizerischen Krankenkasse übernommen.
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Stand: Dezember 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Steuergesetze können sich ändern. Für individuelle Beratung wende dich an einen Steuerberater mit Erfahrung im internationalen Steuerrecht.
Zuletzt aktualisiert: 26. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
