Steuersystem Lettland für Auswanderer 2026: Umzug ins Baltikum

Lettland hat sich in den letzten Jahren zu einem interessanten Ziel für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum entwickelt. Das kleine baltische Land an der Ostsee bietet nicht nur eine hohe Lebensqualität und niedrige Lebenshaltungskosten, sondern auch ein vergleichsweise einfaches und transparentes Steuersystem.

Das Steuersystem von Lettland kennen und verstehen
Das Steuersystem von Lettland kennen und verstehen

Als EU-Mitglied seit 2004 und Mitglied der Eurozone seit 2014 bietet Lettland volle Freizügigkeit für EU-Bürger. Das Steuersystem unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von den DACH-Ländern: Die Einkommensteuer ist mit einem progressiven System von 20 bis 31 % deutlich niedriger als in Deutschland oder Österreich. Besonders attraktiv ist das estnische Modell bei der Körperschaftsteuer, das Lettland teilweise übernommen hat: Reinvestierte Unternehmensgewinne werden erst bei Ausschüttung besteuert.

Für Auswanderer bietet Lettland einige steuerliche Vorteile: keine Vermögensteuer, moderate Kapitalertragssteuern und ein überschaubares Steuersystem ohne die Komplexität des deutschen Steuerrechts. Allerdings sind die Sozialversicherungsbeiträge vergleichsweise hoch, und die Infrastruktur außerhalb der Hauptstadt Riga ist weniger entwickelt als in Westeuropa.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

Du wirst in Lettland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du eines der folgenden Kriterien erfüllst:

  • Du hältst dich innerhalb von 12 Monaten mindestens 183 Tage in Lettland auf
  • Dein ständiger Wohnsitz befindet sich in Lettland
  • Du bist lettischer Staatsbürger, der im Ausland für den lettischen Staat oder eine lettische Kommune arbeitet

Als unbeschränkt Steuerpflichtiger musst du dein weltweites Einkommen in Lettland versteuern. Beschränkt Steuerpflichtige, also Personen ohne Steuerresidenz in Lettland, müssen nur ihre lettischen Einkünfte versteuern.

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Die 183-Tage-Regel ist das wichtigste Kriterium für die Steuerresidenz. Dabei werden alle Tage gezählt, an denen du dich physisch in Lettland aufhältst, auch nur für wenige Stunden. Bei der Berechnung wird ein gleitender 12-Monats-Zeitraum betrachtet, nicht das Kalenderjahr.

Zusätzlich prüfen die lettischen Behörden auch den Mittelpunkt der Lebensinteressen. Faktoren wie Familie, soziale Bindungen, wirtschaftliche Interessen und verfügbare Wohnung werden berücksichtigt. Bei Grenzfällen kann das Doppelbesteuerungsabkommen zur Klärung herangezogen werden.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Lettland hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen:

Deutschland: Das DBA besteht seit 1997 und wurde mehrfach aktualisiert. Es folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen und regelt die Aufteilung der Besteuerungsrechte klar.

Österreich: Das DBA mit Österreich ist seit 2007 in Kraft und enthält die üblichen Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Schweiz: Zwischen Lettland und der Schweiz besteht ebenfalls ein DBA, das die Besteuerung grenzüberschreitender Einkünfte regelt.

Die Abkommen verwenden üblicherweise die Anrechnungs- oder Freistellungsmethode, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Welches Land das Besteuerungsrecht hat, hängt von der Einkunftsart ab.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Wenn du aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Lettland auswanderst, solltest du die Wegzugsbesteuerung im Blick haben:

Deutschland: Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greift bei wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (ab 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre). Bei Wegzug in einen EU-Staat wie Lettland kann die Steuer auf Antrag zinslos gestundet werden, solange du in der EU bleibst. Eine Ratenzahlung über sieben Jahre ist ebenfalls möglich.

Österreich: Österreich kennt ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung für stille Reserven in Beteiligungen. Bei Wegzug in die EU kann ein Zahlungsaufschub beantragt werden.

Schweiz: Die Schweiz erhebt keine spezielle Wegzugssteuer, allerdings können je nach Kanton besondere Regelungen gelten.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Lettland wendet seit 2018 ein progressives Einkommensteuersystem an. Die Steuersätze staffeln sich wie folgt:

JahreseinkommenSteuersatz
Bis 20.004 Euro20 %
20.004 bis 78.100 Euro23 %
Über 78.100 Euro31 %

Diese Schwellenwerte werden regelmäßig angepasst und an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.

Grundfreibetrag: Der steuerfreie Grundfreibetrag beträgt für Geringverdiener bis zu 6.000 Euro jährlich. Dieser Freibetrag verringert sich progressiv mit steigendem Einkommen und entfällt bei höheren Einkommen vollständig. Ab einem Jahreseinkommen von etwa 21.600 Euro gibt es keinen Grundfreibetrag mehr.

Steuerjahr: Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 1. Juni des Folgejahres eingereicht werden.

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer in Lettland wird die Einkommensteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Das System ähnelt der deutschen Lohnsteuer.

Sozialversicherungsbeiträge: Die Sozialabgaben sind in Lettland vergleichsweise hoch:

  • Arbeitnehmeranteil: 10,5 % des Bruttogehalts
  • Arbeitgeberanteil: 23,59 % des Bruttogehalts
  • Gesamtbelastung: 34,09 %

Absetzbare Werbungskosten: Als Arbeitnehmer kannst du verschiedene Ausgaben steuerlich geltend machen:

  • Qualifizierte Bildungsausgaben (bis zu bestimmten Grenzen)
  • Spenden an anerkannte Organisationen
  • Beiträge zur privaten Rentenversicherung
  • Lebensversicherungsbeiträge

Pendlerpauschale: Eine deutsche Entfernungspauschale gibt es in Lettland nicht. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind grundsätzlich nicht absetzbar, können aber vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.

Digitale Nomaden

Lettland hat 2022 ein spezielles Digital Nomad Visa eingeführt, das Nicht-EU-Bürgern erlaubt, bis zu einem Jahr remote für ausländische Arbeitgeber oder eigene ausländische Unternehmen zu arbeiten.

Besteuerung: Als digitaler Nomade mit Aufenthalt unter 183 Tagen bleibst du beschränkt steuerpflichtig und musst nur lettische Einkünfte versteuern. Einkünfte von ausländischen Arbeitgebern oder Kunden fallen dann nicht unter die lettische Besteuerung.

Bei Überschreiten der 183-Tage-Grenze wirst du unbeschränkt steuerpflichtig und musst dein weltweites Einkommen in Lettland versteuern. Das DBA mit deinem Heimatland regelt dann, wie Doppelbesteuerung vermieden wird.

Home-Office-Regelungen: Arbeitest du für einen lettischen Arbeitgeber von zu Hause, gelten die normalen Arbeitnehmerregelungen. Der Arbeitgeber kann Home-Office-Kosten wie Internet und Arbeitsmittel steuerfrei erstatten.

Nachweispflichten: Du solltest genau dokumentieren:

  • Aufenthaltstage in Lettland und anderen Ländern
  • Verträge mit Kunden oder Arbeitgebern
  • Zahlungsnachweise und Rechnungen
  • Nachweise über den Arbeitsort

Selbstständige und Unternehmer

Für Selbstständige und Unternehmer bietet Lettland verschiedene Besteuerungsoptionen:

Einzelunternehmer (Pašnodarbinātā persona): Als Selbstständiger unterliegst du der normalen progressiven Einkommensteuer (20 bis 31 %). Zusätzlich zahlst du Sozialversicherungsbeiträge von 31,07 % auf dein Einkommen.

Micro-Enterprise Tax (Mikrouzņēmumu nodoklis): Diese vereinfachte Besteuerung war früher sehr attraktiv, wurde aber reformiert. Sie gilt nur noch für bestimmte kleine Unternehmen mit stark eingeschränktem Anwendungsbereich.

Kapitalgesellschaft (SIA): Die lettische GmbH (SIA) ist die beliebteste Unternehmensform:

  • Mindeststammkapital: 2.800 Euro (kann über drei Jahre eingezahlt werden)
  • Körperschaftsteuer: 20 % auf den Bruttogewinn bei Ausschüttung (effektiv 25 % auf den Nettogewinn)
  • Reinvestierte Gewinne: 0 % Steuer, solange sie im Unternehmen verbleiben

Das bedeutet: Wenn du Gewinne im Unternehmen belässt und reinvestierst, zahlst du keine Körperschaftsteuer. Erst bei Ausschüttung als Dividende wird besteuert.

Buchführungspflichten: Alle Unternehmen müssen ordnungsgemäß Buch führen. Kleine Unternehmen können eine vereinfachte Buchhaltung nutzen, größere Unternehmen müssen die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) anwenden.

Absetzbare Betriebsausgaben: Übliche Geschäftsausgaben wie Miete, Personal, Material, Versicherungen, Reisekosten und Fortbildung können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die Regeln sind ähnlich wie in Deutschland.

Finanziell Unabhängige und Investoren

Für Investoren und finanziell Unabhängige gelten folgende Regelungen:

Kapitalertragssteuer: Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden mit 20 % besteuert. Dies gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Kapitalerträge bei unbeschränkt Steuerpflichtigen.

Dividenden: Dividenden von lettischen Unternehmen wurden bereits auf Unternehmensebene besteuert (20 % auf die Ausschüttung). Beim Empfänger sind sie daher steuerfrei. Dividenden aus dem Ausland werden mit 20 % besteuert.

Kursgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren unterliegen der 20 %-Steuer. Es gibt keine Spekulationsfrist wie früher in Deutschland.

Immobilienertragsteuer: Gewinne aus Immobilienverkäufen werden mit 20 % besteuert. Bei selbstgenutztem Wohneigentum gibt es Steuerbefreiungen unter bestimmten Voraussetzungen.

Freibeträge: Es gibt keine speziellen Freibeträge für Kapitalerträge wie den deutschen Sparerpauschbetrag. Alle Kapitalerträge werden voll besteuert.

Ausländische Depots: Wenn du Depots bei ausländischen Banken hältst, musst du die Erträge in deiner lettischen Steuererklärung angeben. In anderen Ländern gezahlte Quellensteuer kann gemäß DBA angerechnet werden.

Rentner

Lettland kann für Rentner aus DACH-Ländern interessant sein, allerdings solltest du die Steuerregeln genau kennen:

Gesetzliche Renten aus Deutschland: Nach dem DBA Deutschland-Lettland werden gesetzliche Renten grundsätzlich im Wohnsitzstaat besteuert. Das bedeutet: Als Rentner in Lettland versteuerst du deine deutsche Rente in Lettland mit dem progressiven Steuersatz (20 bis 31 %).

Österreichische Pensionen: Ähnlich wie bei deutschen Renten liegt das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzstaat Lettland.

Schweizer Renten: Die Besteuerung richtet sich nach dem DBA Schweiz-Lettland. AHV-Renten werden üblicherweise im Wohnsitzstaat besteuert.

Private Renten und Pensionen: Private Rentenversicherungen und Pensionen werden in Lettland mit dem normalen Einkommensteuersatz besteuert.

Beamtenpensionen: Beamtenpensionen werden oft im Herkunftsland besteuert (Kassenstaatsprinzip). Deutsche Beamtenpensionen bleiben daher in Deutschland steuerpflichtig.

Altersfreibeträge: Für Rentner über 65 Jahre gibt es erhöhte Freibeträge bei der Einkommensteuer. Der genaue Betrag hängt vom Gesamteinkommen ab.

3. Vermögensteuer

Lettland erhebt keine Vermögensteuer auf Privatvermögen. Du musst also dein Gesamtvermögen, Bankguthaben, Wertpapierdepots oder andere Vermögenswerte nicht separat versteuern.

Dies ist ein deutlicher Vorteil gegenüber einigen anderen europäischen Ländern und macht Lettland für vermögende Privatpersonen interessant.

Allerdings gibt es Steuern auf bestimmte Vermögensgegenstände wie Immobilien (siehe Abschnitt Immobiliensteuer) und Kraftfahrzeuge.

4. Kapitalertragssteuer

Steuersätze für verschiedene Anlageformen

Alle Kapitalerträge werden in Lettland einheitlich mit 20 % besteuert:

  • Zinsen aus Spareinlagen und Anleihen: 20 %
  • Dividenden aus ausländischen Unternehmen: 20 %
  • Dividenden aus lettischen Unternehmen: 0 % (bereits auf Unternehmensebene besteuert)
  • Kursgewinne aus Aktien und Fonds: 20 %
  • Gewinne aus Kryptowährungen: 20 %

Quellensteuer

Lettland erhebt auf bestimmte Zahlungen an Ausländer Quellensteuer:

  • Dividenden an Nicht-Residenten: 20 % (kann durch DBA reduziert werden)
  • Zinsen an Nicht-Residenten: 20 % (kann durch DBA reduziert werden)
  • Lizenzgebühren: 20 % (kann durch DBA reduziert werden)

Die DBAs mit Deutschland, Österreich und der Schweiz reduzieren diese Quellensteuern typischerweise auf 5 bis 15 %.

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Wenn du als lettischer Steuerresident ausländische Kapitalerträge erhältst, auf die im Ausland Quellensteuer einbehalten wurde, kannst du diese auf deine lettische Steuerschuld anrechnen. Die Anrechnung ist auf den lettischen Steuerbetrag begrenzt.

Meldepflichten

Als unbeschränkt Steuerpflichtiger musst du alle Kapitalerträge, auch aus dem Ausland, in deiner jährlichen Steuererklärung angeben. Für Erträge aus lettischen Quellen erfolgt oft ein automatischer Steuerabzug.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer (Nekustamā īpašuma nodoklis)

Die jährliche Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben. Die Sätze variieren je nach Gemeinde und Nutzungsart:

Wohnimmobilien:

  • Kadasterwert bis 56.915 Euro: 0,2 %
  • Kadasterwert 56.915 bis 106.715 Euro: 0,4 %
  • Kadasterwert über 106.715 Euro: 0,6 %

Gewerbliche Immobilien: 1,5 % des Kadasterwerts

Landwirtschaftliche Flächen: 1,5 % des Kadasterwerts

Der Kadasterwert liegt oft deutlich unter dem Marktwert, sodass die effektive Steuerbelastung moderat ist.

Grunderwerbsteuer

Beim Kauf von Immobilien fällt eine staatliche Gebühr von 2 % des Kaufpreises oder Kadasterwerts an (je nachdem, welcher höher ist). Hinzu kommen Notargebühren und Eintragungsgebühren.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien werden mit 20 % besteuert. Als Gewinn gilt die Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten (inklusive dokumentierter Verbesserungen).

Steuerbefreiungen: Der Verkaufsgewinn ist steuerfrei, wenn:

  • Die Immobilie mindestens 60 Monate vor dem Verkauf als Hauptwohnsitz diente
  • Die Immobilie während der gesamten Eigentumsdauer (mindestens 60 Monate) als einzige Wohnung des Eigentümers registriert war

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen werden als Einkommen mit dem progressiven Steuersatz (20 bis 31 %) besteuert. Alternativ können Privatpersonen einen pauschalen Steuersatz von 10 % auf die Bruttomiete wählen, wobei dann keine Kosten abgesetzt werden können.

Steuervorteile bei Eigennutzung

Bei selbstgenutztem Wohneigentum gelten niedrigere Grundsteuersätze. Hypothekenzinsen können unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Lettland erhebt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Vermögensübertragungen durch Erbschaft oder Schenkung sind steuerfrei.

Dies ist ein erheblicher Vorteil für die Vermögensplanung und macht Lettland attraktiv für Familien, die Vermögen über Generationen weitergeben möchten.

Wichtige Hinweise:

  • Auch wenn Lettland keine Erbschaftsteuer erhebt, kann das Herkunftsland des Erblassers oder Schenkers Ansprüche haben
  • Bei Immobilien in Deutschland kann weiterhin deutsche Erbschaftsteuer anfallen
  • Die Schweiz erhebt je nach Kanton unterschiedliche Erbschaftsteuern

Es empfiehlt sich, bei größeren Vermögensübertragungen steuerliche Beratung in allen beteiligten Ländern einzuholen.

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Steuersätze

Lettland wendet folgende Mehrwertsteuersätze an:

SteuersatzAnwendungsbereich
21 %Regelsteuersatz für die meisten Waren und Dienstleistungen
12 %Ermäßigter Satz für Medikamente, Beherbergung, öffentliche Verkehrsmittel, Bücher und Zeitschriften
5 %Stark ermäßigter Satz für bestimmte Obst- und Gemüsesorten
0 %Befreit mit Vorsteuerabzug (Exporte, internationale Transporte)

Kleinunternehmerregelung

Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 40.000 Euro können sich von der Mehrwertsteuerpflicht befreien lassen. Sie stellen dann keine Mehrwertsteuer in Rechnung, können aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Überschreitet der Umsatz die Grenze, muss die Registrierung innerhalb eines Monats erfolgen.

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen:

  • Sich beim Finanzamt registrieren
  • Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer stellen
  • Monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben
  • Die Differenz zwischen eingenommener und gezahlter Mehrwertsteuer abführen

Reverse-Charge-Verfahren

Bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren: Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über. Dies vereinfacht den grenzüberschreitenden Handel erheblich.

8. Weitere relevante Steuern

Kfz-Steuer

Die Kraftfahrzeugsteuer in Lettland richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

Pkw: Die jährliche Steuer richtet sich nach Hubraum und CO2-Emissionen. Neuere, umweltfreundlichere Fahrzeuge zahlen weniger.

Elektrofahrzeuge: Genießen Steuervergünstigungen

Zulassungsgebühr: Beim erstmaligen Anmelden eines Fahrzeugs fällt eine Registrierungsgebühr an.

Verbrauchsteuern (Akzisen)

Auf bestimmte Produkte werden Verbrauchsteuern erhoben:

  • Alkohol
  • Tabak
  • Kraftstoffe
  • Erdgas
  • Kaffee

Umweltsteuern

Lettland erhebt verschiedene Umweltsteuern auf:

  • Verpackungen
  • Umweltschädliche Produkte
  • Bestimmte Rohstoffe

Glücksspielsteuer

Glücksspielunternehmen unterliegen einer speziellen Besteuerung. Online-Glücksspiel ist reguliert und lizenzpflichtig.

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Lettland bietet verschiedene legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung:

Holding-Strukturen: Das lettische System mit der Besteuerung erst bei Ausschüttung macht Lettland interessant für Holdinggesellschaften. Gewinne können steuerfrei reinvestiert und akkumuliert werden.

Timing der Ausschüttungen: Da nur ausgeschüttete Gewinne besteuert werden, kannst du den Zeitpunkt der Besteuerung durch kontrollierte Dividendenausschüttungen selbst steuern.

Nutzung von DBAs: Die Doppelbesteuerungsabkommen können genutzt werden, um Quellensteuer zu reduzieren und Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Timing des Umzugs

Der Zeitpunkt des Umzugs kann steuerliche Auswirkungen haben:

  • Innerhalb des Kalenderjahres: Bei unterjährigem Umzug musst du möglicherweise in beiden Ländern Steuererklärungen abgeben
  • Zum Jahreswechsel: Ein Umzug zum 1. Januar vereinfacht die steuerliche Abwicklung
  • Vor Dividendenausschüttungen: Falls du Anteile an Unternehmen hältst, solltest du Ausschüttungen nach dem Umzug planen

Günstige Unternehmensformen

Für Unternehmer bietet die lettische SIA (GmbH) mit dem estnischen Besteuerungsmodell Vorteile:

  • 0 % Steuer auf reinvestierte Gewinne
  • 20 % erst bei Ausschüttung
  • Einfache Gründung und Verwaltung

Nutzung von Steuerfreibeträgen

Achte darauf, alle verfügbaren Freibeträge zu nutzen:

  • Grundfreibetrag (einkommensabhängig bis 6.000 Euro)
  • Zusätzliche Freibeträge für Kinder
  • Erhöhte Freibeträge für Senioren über 65
  • Absetzbare Bildungsausgaben und Versicherungsbeiträge

Holding-Strukturen

Lettland eignet sich als Standort für Holdinggesellschaften:

  • Dividenden aus Tochtergesellschaften können steuerfrei vereinnahmt werden (Participation Exemption bei Beteiligungen über 10 %)
  • Gewinne können reinvestiert werden, ohne sofortige Besteuerung
  • EU-Richtlinien zur Mutter-Tochter-Besteuerung gelten

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

Die wichtigsten Fristen für Privatpersonen:

ErklärungFrist
Jahreseinkommensteuererklärung1. Juni des Folgejahres
Monatliche Voranmeldungen (Selbstständige)15. des Folgemonats
Antrag auf SteuerrückerstattungBis zu 3 Jahre rückwirkend

Für Unternehmen gelten weitere Fristen für Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer.

Benötigte Unterlagen

Für deine Steuererklärung benötigst du:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Rechnungen)
  • Nachweise über ausländische Einkünfte
  • Bankbescheinigungen über Kapitalerträge
  • Belege für absetzbare Ausgaben
  • Sozialversicherungsnachweise
  • Bei Immobilien: Kauf- und Mietverträge

Online-Portale

Die lettische Steuerbehörde (VID – Valsts ieņēmumu dienests) bietet ein elektronisches Steuersystem an:

  • EDS (Elektroniskā deklarēšanas sistēma): Online-Portal für Steuererklärungen
  • Die meisten Steuererklärungen können elektronisch eingereicht werden
  • Vorausgefüllte Daten erleichtern die Erstellung

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Ein Steuerberater ist empfehlenswert, wenn:

  • Du komplexe internationale Einkünfte hast
  • Du ein Unternehmen gründest oder führst
  • Du Immobilien besitzt oder vermietest
  • Du Fragen zur Anwendung von DBAs hast
  • Du die lettische Sprache nicht beherrschst

Die Kosten für Steuerberater in Lettland sind in der Regel niedriger als in Deutschland.

Strafen bei Verspätung

Bei verspäteter Abgabe oder Zahlung drohen:

  • Verspätungszuschläge: 0,05 % pro Tag auf die geschuldete Steuer
  • Bußgelder für nicht eingereichte Erklärungen
  • Bei Steuerhinterziehung: Strafrechtliche Konsequenzen

11. Sozialversicherungsbeiträge

Das lettische Sozialversicherungssystem umfasst verschiedene Zweige:

Beitragssätze

Für Arbeitnehmer:

  • Arbeitnehmeranteil: 10,5 %
  • Arbeitgeberanteil: 23,59 %
  • Gesamt: 34,09 %

Für Selbstständige: 31,07 % des Einkommens

Krankenversicherung

Die staatliche Krankenversicherung bietet Grundversorgung. Viele Einwohner haben zusätzlich eine private Krankenversicherung für bessere Leistungen und kürzere Wartezeiten.

EU-Bürger können ihre Europäische Krankenversicherungskarte nutzen, sollten aber bei dauerhaftem Aufenthalt in das lettische System wechseln.

Rentenversicherung

Das lettische Rentensystem basiert auf drei Säulen:

  1. Staatliche Rente (umlagefinanziert)
  2. Staatlich organisierte Zusatzrente (kapitalgedeckt)
  3. Private Altersvorsorge

Das Rentenalter wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der Sozialversicherung. Bei Arbeitslosigkeit erhältst du Arbeitslosengeld, dessen Höhe von deinem vorherigen Einkommen und den Beitragszeiten abhängt.

Vergleich mit DACH-Ländern

LandGesamtbelastung (AN + AG)
Lettland34,09 %
Deutschlandca. 40 %
Österreichca. 40 %
Schweizca. 13 % (AHV/IV) + BVG

Die Sozialabgaben in Lettland liegen unter dem DACH-Durchschnitt, aber die Leistungen sind entsprechend geringer.

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich

SteuerartLettlandDeutschlandÖsterreichSchweiz
Einkommensteuer20 bis 31 %14 bis 45 %20 bis 55 %0 bis 11,5 % (Bund) + Kanton
Körperschaftsteuer20 % auf Ausschüttung15 % + Soli + Gewerbe25 %8,5 % (Bund) + Kanton
Kapitalertragssteuer20 %25 % + Soli27,5 %Einkommensteuer
Mehrwertsteuer21 %19 %20 %8,1 %
VermögensteuerKeineKeineKeine0,1 bis 1 % (je nach Kanton)
ErbschaftsteuerKeine7 bis 50 %0 bis 60 %0 bis 50 % (je nach Kanton)

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Angestellter mit 50.000 Euro Jahresgehalt

LandEinkommensteuerSozialabgaben (AN)Netto (ca.)
Lettlandca. 8.500 Euro5.250 Euro36.250 Euro
Deutschlandca. 10.000 Euro10.000 Euro30.000 Euro
Österreichca. 11.000 Euro9.000 Euro30.000 Euro

Beispiel 2: Unternehmer mit 100.000 Euro Gewinn (vollständig ausgeschüttet)

LandKörperschaftsteuerSteuer auf DividendeGesamtbelastung
Lettland20.000 Euro (auf Brutto)0 Euroca. 25 % effektiv
Deutschlandca. 30.000 Euro+ Kapitalertragssteuerca. 50 %
Österreich25.000 Euro+ Kapitalertragssteuerca. 45 %

Beispiel 3: Rentner mit 2.000 Euro monatlicher Rente

LandJährliche Steuer (ca.)
Lettlandca. 3.500 Euro
Deutschlandca. 2.500 Euro
Österreichca. 3.000 Euro

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile Lettland:

  • Niedrigere Einkommensteuersätze als Deutschland/Österreich
  • Keine Vermögensteuer
  • Keine Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Attraktives Körperschaftsteuermodell mit Besteuerung erst bei Ausschüttung
  • EU-Mitglied mit allen Vorteilen der Freizügigkeit
  • Gute DBAs mit DACH-Ländern

Nachteile Lettland:

  • Höhere Mehrwertsteuer als in der Schweiz
  • Keine Freibeträge für Kapitalerträge
  • Niedrigeres Niveau der Sozialleistungen
  • Weniger entwickelte Infrastruktur außerhalb Rigas
  • Sprachbarriere (Lettisch ist Amtssprache)

Fazit

Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich Lettland steuerlich?

Besonders geeignet für:

  • Unternehmer und Investoren: Das estnische Körperschaftsteuermodell mit 0 % auf reinvestierte Gewinne ist attraktiv für Wachstumsunternehmen
  • Vermögende Privatpersonen: Keine Vermögen- und Erbschaftsteuer, moderate Kapitalertragssteuer
  • Digitale Nomaden: EU-Mitgliedschaft, niedrige Lebenshaltungskosten, gute Internetinfrastruktur
  • Freiberufler mit mittlerem Einkommen: Niedrigere Steuerbelastung als in Deutschland

Weniger geeignet für:

  • Arbeitnehmer mit hohen Gehältern: Der Spitzensteuersatz von 31 % ist zwar niedriger als in Deutschland, aber die Sozialleistungen sind entsprechend geringer
  • Rentner mit niedrigen Renten: Die Steuerbelastung kann höher sein als in Deutschland, bei gleichzeitig schlechteren Gesundheitsleistungen
  • Personen, die auf starke Sozialleistungen angewiesen sind: Das lettische Sozialsystem ist weniger umfangreich als in DACH-Ländern

Wichtigste Punkte zusammengefasst

  1. Progressives Einkommensteuersystem mit Sätzen von 20 bis 31 %
  2. Körperschaftsteuer nur bei Ausschüttung (0 % auf reinvestierte Gewinne)
  3. Keine Vermögen-, Erbschaft- oder Schenkungssteuer
  4. 20 % Kapitalertragssteuer ohne Freibeträge
  5. Steuerresidenz ab 183 Tagen Aufenthalt
  6. DBAs mit allen DACH-Ländern vorhanden
  7. EU-Mitglied mit Euro als Währung

Empfehlung zu professioneller Beratung

Bei einer Auswanderung nach Lettland solltest du unbedingt professionelle Beratung in Anspruch nehmen:

  • Vor dem Umzug: Kläre die Wegzugsbesteuerung in deinem Heimatland
  • Bei Unternehmensgründung: Lass dich zur optimalen Rechtsform beraten
  • Bei komplexen Vermögensverhältnissen: Prüfe internationale Steueroptimierung
  • Bei Rentenansprüchen: Kläre die Besteuerung deiner Renten im Detail

Ein auf internationales Steuerrecht spezialisierter Berater kann dir helfen, teure Fehler zu vermeiden und alle legalen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Lettland

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Lettland, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Muss ich als deutscher Rentner meine Rente in Lettland versteuern?

Ja, als Steuerresident in Lettland versteuerst du deine deutsche gesetzliche Rente in Lettland. Das DBA weist das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zu. Die Besteuerung erfolgt mit dem progressiven Steuersatz von 20 bis 31 %.

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Lettland wirklich?

Die Körperschaftsteuer beträgt 20 % auf den Bruttogewinn bei Ausschüttung, was effektiv 25 % des Nettogewinns entspricht. Reinvestierte Gewinne bleiben steuerfrei, solange sie im Unternehmen verbleiben.

Gibt es ein Visum für digitale Nomaden in Lettland?

Ja, Lettland bietet seit 2022 ein Digital Nomad Visa für Nicht-EU-Bürger. EU-Bürger benötigen kein Visum und können sich aufgrund der Freizügigkeit unbegrenzt in Lettland aufhalten.

Wie funktioniert die Wegzugsbesteuerung bei Umzug nach Lettland?

Bei Wegzug aus Deutschland greift die Wegzugsbesteuerung bei Beteiligungen ab 1 %. Da Lettland EU-Mitglied ist, kann die Steuer zinslos gestundet werden. Eine Ratenzahlung über sieben Jahre ist ebenfalls möglich.

Werden Kryptowährungen in Lettland besteuert?

Ja, Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen werden als Kapitalerträge mit 20 % besteuert. Es gibt keine Spekulationsfrist oder Freigrenze.

Kann ich meine deutsche Krankenversicherung in Lettland nutzen?

Kurzfristig kannst du die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen. Bei dauerhaftem Aufenthalt musst du in das lettische Sozialversicherungssystem wechseln oder eine private Krankenversicherung abschließen.

Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten im Vergleich zu Deutschland?

Die Lebenshaltungskosten in Lettland liegen etwa 30 bis 40 % unter dem deutschen Niveau. Besonders Mieten und Lebensmittel sind günstiger. In Riga sind die Kosten höher als in ländlichen Gebieten.

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Zuletzt aktualisiert: 27. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)