Steuersystem Kuba für Auswanderer 2026: Vollständiger Leitfaden

Kuba nimmt unter den Auswanderungszielen eine absolute Sonderstellung ein. Das sozialistische Wirtschaftssystem der Karibikinsel unterscheidet sich fundamental von allem, was du aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kennst. Während in den DACH-Ländern ein komplexes Steuersystem mit zahlreichen Steuerarten, Freibeträgen und Gestaltungsmöglichkeiten existiert, folgt Kuba einem völlig anderen Ansatz: Der Staat kontrolliert weite Teile der Wirtschaft direkt, private Unternehmertätigkeit wurde erst in den letzten Jahren schrittweise erlaubt, und das Steuersystem befindet sich im ständigen Wandel.

Das Steuersystem von Kuba für Auswanderer
Das Steuersystem von Kuba für Auswanderer

Für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum ist Kuba aus steuerlicher Sicht kein klassisches Zielland. Die Möglichkeiten für Ausländer, sich dauerhaft niederzulassen und wirtschaftlich tätig zu werden, sind stark eingeschränkt. Dennoch gibt es Szenarien, in denen das kubanische Steuersystem relevant wird: bei Heirat mit kubanischen Staatsbürgern, bei Investitionen über staatlich genehmigte Joint Ventures oder bei längeren Aufenthalten als Rentner. Dieser Guide gibt dir einen umfassenden Überblick über die steuerlichen Rahmenbedingungen auf der sozialistischen Karibikinsel.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

In Kuba entsteht die unbeschränkte Steuerpflicht, wenn du deinen ständigen Wohnsitz (domicilio permanente) auf der Insel begründest. Anders als in vielen anderen Ländern ist dies für Ausländer jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Du benötigst einen der folgenden Aufenthaltsstatus:

Die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (Residencia Permanente) wird in der Regel nur erteilt bei Heirat mit einem kubanischen Staatsbürger, bei familiären Bindungen zu kubanischen Staatsbürgern oder in Ausnahmefällen bei genehmigte Investitionen im Land.

Temporäre Aufenthaltsgenehmigungen für Arbeit in staatlich genehmigten Joint Ventures oder als akkreditierte Journalisten, Diplomaten oder NGO-Mitarbeiter führen ebenfalls zur Steuerpflicht für die in Kuba erzielten Einkünfte.

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Kuba wendet keine klassische 183-Tage-Regel an, wie du sie aus europäischen Ländern kennst. Die Steuerpflicht knüpft primär an den formalen Aufenthaltsstatus an. Touristen, die sich bis zu 90 Tage (mit Verlängerungsmöglichkeit auf 180 Tage) im Land aufhalten, werden nicht steuerpflichtig, unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer.

Sobald du jedoch einen offiziellen Wohnsitz begründest, wirst du für dein in Kuba erzieltes Einkommen steuerpflichtig. Eine weltweite Besteuerung wie in Deutschland existiert in Kuba nicht in vergleichbarer Form, da das System primär auf Inlandseinkünfte ausgerichtet ist.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Kuba hat mit keinem der drei deutschsprachigen Länder ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Das bedeutet für dich:

Mit Deutschland existiert kein DBA. Doppelbesteuerung kann theoretisch entstehen, wird aber in der Praxis durch unilaterale Anrechnungsmethoden des deutschen Steuerrechts gemildert. Für Rentner bedeutet dies, dass deutsche Renten sowohl in Deutschland als auch potenziell in Kuba besteuert werden können.

Mit Österreich besteht ebenfalls kein DBA. Die Situation ist vergleichbar mit Deutschland.

Mit der Schweiz gibt es auch kein DBA. Die Schweiz wendet jedoch großzügige Anrechnungsregelungen an.

Das Fehlen von Doppelbesteuerungsabkommen macht Kuba aus steuerlicher Planungsperspektive kompliziert. Du solltest vor einer Auswanderung unbedingt mit einem internationalen Steuerberater klären, wie deine konkrete Situation behandelt wird.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Bei einem Umzug nach Kuba greifen die Wegzugsbesteuerungsregelungen der DACH-Länder vollständig, da Kuba weder EU- noch EWR-Mitglied ist und kein DBA besteht.

Aus Deutschland musst du bei Wegzug die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG beachten, wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst. Die stillen Reserven werden bei Wegzug aufgedeckt und versteuert. Eine Stundung ist bei Wegzug in Drittstaaten wie Kuba nur unter sehr strengen Auflagen möglich und erfordert in der Regel eine Sicherheitsleistung.

Aus Österreich gilt die Wegzugsbesteuerung für Beteiligungen und sonstiges Kapitalvermögen. Bei Wegzug in Drittstaaten wird die Steuer sofort fällig, eine Ratenzahlung über sieben Jahre ist nicht möglich.

Aus der Schweiz ist die Situation entspannter, da die Schweiz keine Wegzugsbesteuerung im klassischen Sinne kennt. Allerdings können je nach Kanton besondere Regelungen bei der Aufgabe des Wohnsitzes greifen.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Das kubanische Einkommensteuersystem wurde mit der Steuerreform von 2012 (Ley No. 113) grundlegend reformiert und seitdem mehrfach angepasst. Es unterscheidet sich fundamental von westlichen Systemen:

  • Die Steuersätze sind progressiv gestaffelt und können bis zu 50 % erreichen. Für die meisten Einkommensarten gelten jedoch Pauschalregelungen oder feste Sätze.
  • Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Die Steuererklärung ist bis zum 30. April des Folgejahres einzureichen.
  • Die Besteuerung erfolgt in kubanischen Pesos (CUP). Seit der Währungsreform 2021 existiert nur noch eine Währung, nachdem der konvertible Peso (CUC) abgeschafft wurde.

Steuersätze und Progressionsstufen

Die Einkommensteuer (Impuesto sobre Ingresos Personales) wird nach folgender Staffelung erhoben:

Jahreseinkommen (CUP)Steuersatz
Bis 10.000befreit
10.001 bis 20.00015 %
20.001 bis 30.00020 %
30.001 bis 50.00030 %
Über 50.00050 %

Diese Sätze gelten primär für Selbstständige (cuentapropistas). Für andere Einkommensarten können abweichende Regelungen gelten.

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer in Kuba arbeitest du in der Regel für ein staatliches Unternehmen oder ein Joint Venture mit ausländischer Beteiligung. Ausländische Arbeitnehmer werden typischerweise über staatliche Arbeitsagenturen vermittelt.

Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten. Die Sätze variieren je nach Sektor und können zwischen 5 % und 15 % des Bruttogehalts betragen.

Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls einbehalten. Der Arbeitnehmeranteil beträgt in der Regel 5 % des Gehalts.

Absetzbare Werbungskosten existieren im kubanischen System praktisch nicht in der Form, wie du sie aus Deutschland kennst. Das System ist deutlich einfacher strukturiert.

Eine Pendlerpauschale oder vergleichbare Fahrtkosten-Erstattungen gibt es nicht. Transport wird in Kuba häufig staatlich subventioniert oder von Arbeitgebern organisiert.

Digitale Nomaden

Kuba ist derzeit kein Zielland für digitale Nomaden im klassischen Sinne. Es gibt kein spezielles Visum für ortsunabhängiges Arbeiten, die Internetinfrastruktur ist stark eingeschränkt und teuer, Fernarbeit für ausländische Arbeitgeber ist rechtlich nicht klar geregelt und Bankverbindungen für Ausländer sind schwer zu erhalten.

Wenn du dich als Tourist in Kuba aufhältst und remote arbeitest, bewegst du dich in einer rechtlichen Grauzone. Theoretisch müsstest du für in Kuba erzielte Einkünfte Steuern zahlen, praktisch gibt es keinen Mechanismus, dies durchzusetzen. Du bleibst jedoch in deinem Heimatland steuerpflichtig.

Aktuell gibt es keine Pläne der kubanischen Regierung, ein Digital-Nomad-Visum einzuführen. Die wirtschaftliche Öffnung konzentriert sich auf andere Bereiche.

Selbstständige und Unternehmer

Seit 2010 hat Kuba die private Selbstständigkeit schrittweise erlaubt. Heute gibt es über 2.000 genehmigte Tätigkeiten für sogenannte „cuentapropistas“ (Selbstständige).

Für Ausländer ist die Selbstständigkeit jedoch weiterhin stark eingeschränkt. Du kannst nur in bestimmten Kategorien tätig werden und benötigst eine spezielle Genehmigung.

Die Besteuerung erfolgt nach dem progressiven Tarif (siehe oben), wobei von den Einnahmen pauschal 40 % als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Alternativ können nachgewiesene Ausgaben geltend gemacht werden.

Steuerliche Regelungen für Selbstständige:

SteuerartSatz/Regelung
Einkommensteuer15 bis 50 % progressiv
Pauschale Betriebsausgaben40 %
Monatliche VorauszahlungPflicht
MindeststeuerJa, abhängig von Tätigkeit

Die Buchführungspflichten sind vergleichsweise einfach. Ein Einnahmen-Ausgaben-Buch ist zu führen, monatliche Abrechnungen sind bei der Steuerbehörde (ONAT) einzureichen und Belege sind aufzubewahren.

Seit 2021 können auch kleine und mittlere Unternehmen (MIPYMES) gegründet werden. Diese unterliegen einer Körperschaftsteuer von derzeit 35 % auf Gewinne. Die Gründung durch Ausländer ist jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.

Finanziell Unabhängige und Investoren

Für wohlhabende Auswanderer und Investoren bietet Kuba nur sehr begrenzte Möglichkeiten:

Es gibt kein Investor-Visum oder Golden-Visa-Programm. Ausländische Investitionen sind nur über staatlich genehmigte Joint Ventures möglich, bei denen der kubanische Staatsanteil mindestens 51 % betragen muss. Die Sonderwirtschaftszone Mariel bietet zwar Anreize für Investoren, richtet sich aber an Großinvestoren und Unternehmen.

Kapitalerträge aus ausländischen Quellen werden in Kuba nicht systematisch besteuert, da es kein funktionierendes System zur Erfassung ausländischer Kapitaleinkünfte gibt. Das kubanische Bankensystem ist vom internationalen Finanzmarkt weitgehend isoliert.

Wenn du als Rentier (von Kapitalerträgen lebend) nach Kuba ziehen möchtest, wirst du faktisch deine Einkünfte im Ausland erzielen und dort versteuern. Die kubanische Besteuerung greift dann nicht, solange du die Gelder nicht formal in kubanische Geschäftstätigkeit investierst.

Immobilieninvestitionen durch Ausländer sind stark eingeschränkt. Du kannst in der Regel keine Immobilien in Kuba erwerben, es sei denn du bist mit einem kubanischen Staatsbürger verheiratet. Selbst dann ist der Prozess kompliziert.

Rentner

Für Rentner aus dem deutschsprachigen Raum ist Kuba ein exotisches, aber nicht unmögliches Ziel. Die wichtigsten steuerlichen Aspekte sind:

Besteuerung deutscher Renten: Da kein DBA besteht, werden deutsche Renten nach deutschem Recht besteuert. Deutschland behält das Besteuerungsrecht, da die Renten aus deutschen Quellen stammen. In Kuba selbst werden importierte Renten nicht zusätzlich besteuert, solange du sie nicht in kubanische Geschäftstätigkeit investierst.

Besteuerung österreichischer Pensionen: Ähnlich wie bei Deutschland behält Österreich das Besteuerungsrecht. Beamtenpensionen werden immer in Österreich besteuert.

Besteuerung schweizerischer Renten: AHV-Renten können nach kubanischem Recht besteuert werden, da die Schweiz bei Wohnsitz im Ausland auf ihr Besteuerungsrecht verzichtet. Praktisch fehlt Kuba jedoch die Infrastruktur, dies durchzusetzen. Pensionskassen-Renten werden je nach Gestaltung unterschiedlich behandelt.

Praktische Hinweise für Rentner:

Der Geldtransfer nach Kuba ist aufgrund des US-Embargos kompliziert. SWIFT-Überweisungen funktionieren nur über Umwege. Viele Rentner nutzen daher Bargeldtransfers bei Besuchen oder Dienste wie Western Union (die jedoch zeitweise ausgesetzt waren).

Die Lebenshaltungskosten in Kuba sind in lokaler Währung niedrig, aber der Zugang zu Importwaren ist teuer und eingeschränkt. Die medizinische Grundversorgung ist gut und kostengünstig, spezialisierte Behandlungen können jedoch schwer zugänglich sein.

3. Vermögensteuer

Kuba erhebt keine Vermögensteuer im klassischen Sinne, wie sie etwa in der Schweiz oder früher in Deutschland existierte.

Es gibt jedoch den sogenannten „Beitrag zur lokalen Entwicklung“ (Contribución al Desarrollo Local), den Selbstständige und Unternehmen zahlen müssen. Dieser beträgt 1 % der Einnahmen.

Für Privatpersonen, die nicht selbstständig tätig sind, existiert keine vergleichbare Vermögensabgabe. Das Vermögen der Bevölkerung wird nicht systematisch erfasst oder besteuert.

Aus praktischer Sicht ist dies jedoch für Auswanderer wenig relevant, da du als Ausländer ohnehin kaum Vermögen in Kuba halten kannst. Der Erwerb von Immobilien ist wie erwähnt stark eingeschränkt, Bankguthaben in größerem Umfang sind für Ausländer schwer zu unterhalten und Unternehmensanteile können nur über genehmigte Joint Ventures gehalten werden.

4. Kapitalertragssteuer

Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Kuba unterscheidet sich grundlegend von westlichen Systemen:

Zinserträge aus kubanischen Sparkonten werden nicht besteuert. Das Zinsniveau ist allerdings sehr niedrig, und die Möglichkeiten für Ausländer, Sparkonten zu eröffnen, sind begrenzt.

Dividenden aus kubanischen Unternehmen (Joint Ventures) werden mit einem Quellensteuersatz von 15 % belegt. Dieser kann bei Unternehmen in der Sonderwirtschaftszone Mariel auf 0 % reduziert werden.

Kursgewinne werden nicht systematisch erfasst, da es keinen funktionierenden Kapitalmarkt in Kuba gibt. Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen (soweit überhaupt möglich) werden als Einkommen besteuert.

Ausländische Kapitalerträge werden in Kuba nicht besteuert. Das System ist nicht darauf ausgelegt, weltweites Einkommen zu erfassen. Wenn du ein Depot in Deutschland, Österreich oder der Schweiz hältst, werden diese Erträge nicht nach Kuba gemeldet und dort nicht besteuert.

Allerdings bedeutet dies nicht Steuerfreiheit: Da du mangels DBA möglicherweise in deinem Heimatland beschränkt steuerpflichtig bleibst, werden Kapitalerträge dort weiterhin erfasst. Die Quellenländer (also die Länder, in denen die Erträge entstehen) behalten in der Regel ihr Besteuerungsrecht.

5. Immobiliensteuer

Der kubanische Immobilienmarkt ist einzigartig und für Ausländer weitgehend verschlossen.

Grundsteuer

Die jährliche Grundsteuer (Impuesto sobre Propiedad o Posesión de Tierras Agrícolas) betrifft primär landwirtschaftliche Flächen. Wohnimmobilien werden mit einem niedrigen Satz von etwa 0,5 % des Katasterwertes besteuert.

Für Ausländer ist dies wenig relevant, da der Immobilienerwerb stark eingeschränkt ist.

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Bei Immobilientransaktionen (soweit überhaupt zulässig) fällt eine Übertragungssteuer von 4 % des Kaufpreises an. Diese wird vom Käufer gezahlt.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Gewinne aus Immobilienverkäufen werden als Einkommen behandelt und nach dem progressiven Tarif besteuert. Da der Immobilienmarkt stark reguliert ist und Preise oft staatlich festgelegt werden, ist die praktische Relevanz gering.

Vermietungseinkünfte

Seit der wirtschaftlichen Öffnung ist die Vermietung von Zimmern an Touristen (casas particulares) eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kubaner. Die steuerliche Behandlung ist wie folgt:

Die monatliche Lizenzgebühr beträgt je nach Provinz und Ausstattung zwischen 100 und 300 CUP pro Zimmer. Zusätzlich werden die Mieteinnahmen mit dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert, wobei pauschale Betriebskosten abgezogen werden können.

Für Ausländer ist diese Option nur verfügbar, wenn sie mit einem kubanischen Staatsbürger verheiratet sind und die Immobilie auf dessen Namen registriert ist.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Kuba erhebt eine Erbschafts- und Schenkungssteuer, die jedoch moderat ausfällt:

Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad

VerwandtschaftsgradSteuersatz
Ehepartner, Kinder4 %
Eltern, Geschwister6 %
Andere Verwandte8 %
Nicht verwandt10 %

Freibeträge

Die Freibeträge sind im internationalen Vergleich niedrig. Für den Hauptwohnsitz gibt es eine Befreiung, wenn der überlebende Ehepartner oder ein Kind dort wohnen bleibt.

Internationale Aspekte

Bei Erbschaften mit Auslandsbezug wird es komplex. Da kein DBA mit den DACH-Ländern besteht, können theoretisch beide Länder besteuern. In der Praxis wird es jedoch so sein, dass kubanisches Vermögen in Kuba der Erbschaftsteuer unterliegt (soweit vorhanden) und Vermögen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach den dortigen Regeln vererbt wird.

Da Ausländer kaum Vermögen in Kuba halten können, ist die praktische Relevanz gering. Anders sieht es aus, wenn du kubanische Vermögenswerte erbst (etwa durch Heirat in eine kubanische Familie).

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Kuba erhebt eine Verkaufssteuer (Impuesto sobre las Ventas), die der Mehrwertsteuer ähnelt, aber anders funktioniert.

Steuersätze

Der Regelsteuersatz beträgt 10 % auf den Verkaufspreis. Für bestimmte Produkte (Luxusgüter, Alkohol, Tabak) gelten erhöhte Sätze von bis zu 20 %.

Grundnahrungsmittel und subventionierte Produkte sind häufig befreit oder unterliegen ermäßigten Sätzen.

Für Selbstständige und Unternehmer

Als Selbstständiger in Kuba musst du die Verkaufssteuer auf deine Umsätze erheben und an den Staat abführen. Anders als bei der europäischen Mehrwertsteuer gibt es jedoch kein umfassendes Vorsteuerabzugssystem.

Die Abführung erfolgt monatlich zusammen mit der Einkommensteuervorauszahlung bei der ONAT.

Eine Kleinunternehmerregelung im deutschen Sinne existiert nicht. Alle Selbstständigen müssen von Beginn an die Verkaufssteuer berechnen.

8. Weitere relevante Steuern

Luxussteuer

Auf bestimmte Güter wie Fahrzeuge, Schmuck und hochwertige Elektronik werden Luxussteuern erhoben. Diese können bis zu 100 % des Warenwerts betragen und machen importierte Konsumgüter in Kuba extrem teuer.

Kfz-Steuer

Fahrzeuge unterliegen einer jährlichen Steuer, die sich nach Motorleistung und Alter richtet. Da Autos in Kuba extrem teuer sind (alte Fahrzeuge können für Zehntausende Dollar gehandelt werden), ist die Steuer im Verhältnis moderat.

Touristensteuer

Touristen zahlen keine spezielle Touristensteuer, aber Hotels und touristische Einrichtungen erheben staatlich festgelegte Preise in konvertibler Währung, die deutlich über den lokalen Preisen liegen.

Sondersteuern

Der Beitrag zur Sozialversicherung (Contribución a la Seguridad Social) wird von Selbstständigen zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben und beträgt zwischen 10 und 25 % der Einkünfte, je nach gewähltem Absicherungsniveau.

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Die Möglichkeiten zur legalen Steueroptimierung in Kuba sind äußerst begrenzt und unterscheiden sich fundamental von dem, was du aus anderen Ländern kennst.

Timing des Umzugs

Da die Wegzugsbesteuerung aus den DACH-Ländern bei einem Umzug nach Kuba vollständig greift, ist das Timing wichtig. Du solltest vor dem Wegzug stille Reserven in Beteiligungen realisieren, wenn dies günstiger ist als die Wegzugsbesteuerung. Außerdem solltest du prüfen, ob eine schrittweise Verlagerung (erst in ein EU-Land, dann nach Kuba) vorteilhaft sein könnte, und alle Fristen für Steuererklärungen im Heimatland einhalten.

Nutzung der Sonderwirtschaftszone Mariel

Für größere Investoren (ab etwa 1 Million USD) bietet die Sonderwirtschaftszone Mariel steuerliche Vorteile: zehn Jahre Befreiung von der Gewinnsteuer, danach ermäßigter Satz von 12 % statt 35 %, Befreiung von der Quellensteuer auf Dividenden und ermäßigte Zollsätze auf Importe.

Diese Option ist jedoch nur für institutionelle Investoren oder sehr vermögende Privatpersonen relevant.

Strukturierung über Drittländer

Da Kuba keine DBA hat und vom internationalen Finanzsystem weitgehend isoliert ist, halten viele in Kuba aktive Ausländer ihre Vermögenswerte in Drittländern (Panama, Mexiko, Spanien). Dies ermöglicht einen besseren Zugang zum internationalen Bankensystem, eine Vermeidung von Währungsrisiken, eine einfachere Vermögensverwaltung und eine klarere steuerliche Zuordnung.

Was nicht funktioniert

Anders als in klassischen Steueroasen gibt es in Kuba keine Nullbesteuerung für Ausländer, keine Sonderregime für Reiche oder Rentner, keine Bankgeheimnisse (ohnehin kaum Bankdienstleistungen für Ausländer) und keine Möglichkeit, eine Briefkastenfirma zu gründen.

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

Das kubanische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die wichtigsten Fristen sind:

PflichtFrist
Monatliche Vorauszahlung (Selbstständige)20. des Folgemonats
Jährliche Steuererklärung30. April
Zahlung der Jahressteuer30. April

Benötigte Unterlagen

Für die Steuererklärung benötigst du dein Einnahmen-Ausgaben-Buch mit allen Aufzeichnungen, Belege für größere Ausgaben, die Quittungen der monatlichen Vorauszahlungen, den Nachweis der Sozialversicherungsbeiträge und deinen Personalausweis oder Aufenthaltstitel.

Online-Portale

Die ONAT (Oficina Nacional de Administración Tributaria) hat begonnen, digitale Dienste einzuführen. Allerdings ist die Internetinfrastruktur in Kuba noch begrenzt, und viele Prozesse laufen weiterhin papierbasiert.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Als Ausländer in Kuba ist professionelle Unterstützung dringend zu empfehlen. Die bürokratischen Hürden sind hoch, Vorschriften ändern sich häufig und das System ist für Außenstehende schwer zu durchschauen. Spezialisierte Berater findest du über die ausländischen Handelskammern in Havanna.

Strafen bei Verspätung

Verspätete Steuerzahlungen werden mit Säumniszuschlägen von 0,05 % pro Tag belegt. Bei erheblichen Verstößen können die Lizenzen für Selbstständige entzogen werden.

11. Sozialversicherungsbeiträge

Das kubanische Sozialversicherungssystem unterscheidet sich fundamental von den DACH-Systemen.

Krankenversicherung

Das kubanische Gesundheitssystem ist staatlich und für alle Einwohner kostenlos. Es gibt keine separaten Krankenversicherungsbeiträge. Als Ausländer mit Wohnsitz in Kuba hast du grundsätzlich Zugang zum öffentlichen System, wobei die Qualität der Versorgung variieren kann.

Viele Ausländer schließen zusätzlich eine internationale Krankenversicherung ab, um Zugang zu besseren Einrichtungen und bei Bedarf Behandlungen im Ausland zu haben.

Rentenversicherung

Selbstständige (cuentapropistas) zahlen obligatorische Beiträge zur Sozialversicherung. Je nach gewähltem Niveau betragen diese zwischen 10 und 25 % des Einkommens und sichern eine spätere kubanische Rente sowie Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit.

Arbeitnehmer zahlen 5 % ihres Gehalts, der Arbeitgeber (meist der Staat) weitere 12,5 %.

Arbeitslosenversicherung

Eine klassische Arbeitslosenversicherung existiert in Kuba nicht. Der sozialistische Staat garantiert theoretisch Vollbeschäftigung. Bei Arbeitsplatzverlust gibt es temporäre Unterstützungsleistungen, aber kein Arbeitslosengeld im westlichen Sinne.

Pflegeversicherung

Eine separate Pflegeversicherung existiert nicht. Pflegeleistungen werden über das allgemeine Sozial- und Gesundheitssystem erbracht.

Gesamtbelastung im Vergleich

LandArbeitnehmer-AnteilArbeitgeber-Anteil
Kubaca. 5 %ca. 12,5 %
Deutschlandca. 20 %ca. 20 %
Österreichca. 18 %ca. 21 %
Schweizca. 6,5 % (AHV)ca. 6,5 % (AHV)

Die Sozialversicherungsbeiträge in Kuba sind deutlich niedriger, was allerdings auch mit den geringeren Leistungen und dem niedrigeren Lohnniveau zusammenhängt.

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich

SteuerartKubaDeutschlandÖsterreichSchweiz
Einkommensteuer (max.)50 %45 % (+Soli)55 %ca. 40 %
Körperschaftsteuer35 %ca. 30 %25 %ca. 18 %
Mehrwertsteuer10 %19 %20 %8,1 %
Kapitalertragssteuer15 % (Div.)26,375 %27,5 %Einkommen
Vermögensteuerkeinekeinekeine0,1 bis 0,5 %
Erbschaftsteuer (max.)10 %50 %60 %kantonal

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Selbstständiger mit 2.000 Euro monatlichem Einkommen

In Kuba (umgerechnet, nach Abzügen): Einkommensteuer ca. 30 %, Sozialversicherung ca. 15 %, effektive Belastung ca. 45 %.

In Deutschland: Einkommensteuer ca. 18 %, Sozialversicherung ca. 20 %, effektive Belastung ca. 38 %.

Beispiel 2: Rentner mit 1.500 Euro Rente

In Kuba: Deutsche Rente wird in Deutschland versteuert (beschränkte Steuerpflicht), in Kuba keine zusätzliche Besteuerung.

In Deutschland: Normale Rentenbesteuerung, effektiv ca. 5 bis 10 % bei dieser Höhe.

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Pro:

Kuba bietet sehr niedrige Sozialversicherungsbeiträge, keine Kapitalertragssteuer auf ausländische Erträge, keine Vermögensteuer, niedrige Mehrwertsteuer und kostenloses Gesundheitssystem.

Contra:

Es gibt hohe Einkommensteuersätze für Selbstständige, kein DBA mit DACH-Ländern, stark eingeschränkte wirtschaftliche Möglichkeiten für Ausländer, kaum Zugang zum internationalen Finanzsystem und komplizierte Bürokratie.

Fazit

Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich Kuba steuerlich?

Kuba ist aus rein steuerlicher Perspektive für kaum einen Auswanderer-Typ empfehlenswert. Die Insel bietet keine steuerlichen Vorteile, die die erheblichen Einschränkungen in Bezug auf wirtschaftliche Freiheit, Zugang zu Finanzdienstleistungen und Aufenthaltsmöglichkeiten aufwiegen würden.

Dennoch kann Kuba in folgenden Situationen in Betracht kommen:

Rentner mit geringer Steuerlast, die das karibische Klima, die Kultur und die niedrigen Lebenshaltungskosten schätzen und deren Rente ohnehin im Heimatland versteuert wird.

Partner kubanischer Staatsbürger, die aus persönlichen Gründen nach Kuba ziehen und dort automatisch bestimmte Rechte erwerben.

Großinvestoren, die über die Sonderwirtschaftszone Mariel investieren und von den dort gewährten Steuervorteilen profitieren möchten.

Wichtigste Punkte zusammengefasst

Das kubanische Steuersystem ist für westliche Auswanderer wenig attraktiv und schwer zugänglich. Das Fehlen von Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz schafft potenzielle Probleme. Die Wegzugsbesteuerung greift vollständig bei einem Umzug nach Kuba. Ausländer haben stark eingeschränkte Möglichkeiten, sich wirtschaftlich zu betätigen oder Vermögen in Kuba zu halten. Die Steuersätze für Selbstständige können mit bis zu 50 % recht hoch sein. Die einzigen nennenswerten Vorteile sind die niedrigen Sozialversicherungsbeiträge und das kostenlose Gesundheitssystem.

Empfehlung zu professioneller Beratung

Wenn du ernsthaft erwägst, nach Kuba auszuwandern, ist eine umfassende Beratung unverzichtbar. Du solltest einen internationalen Steuerberater mit Kuba-Erfahrung konsultieren und die rechtlichen Möglichkeiten für einen dauerhaften Aufenthalt prüfen lassen. Zusätzlich empfiehlt es sich, Kontakt zur deutschen Botschaft in Havanna aufzunehmen und die Auswirkungen auf bestehende Renten- und Versicherungsansprüche zu klären.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Kuba

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Kuba, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Kann ich als Deutscher einfach nach Kuba auswandern und dort steuerpflichtig werden?

Nein, die dauerhafte Niederlassung in Kuba ist für Ausländer nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, etwa durch Heirat mit einem kubanischen Staatsbürger oder über genehmigte Investitionsprogramme. Ein einfacher Umzug wie in EU-Länder ist nicht möglich.

Muss ich meine deutsche Rente in Kuba versteuern?

Da kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, behält Deutschland das Besteuerungsrecht für deutsche Renten. In Kuba werden diese Einkünfte nicht zusätzlich besteuert, solange du sie nicht in kubanische Geschäftstätigkeit investierst.

Kann ich in Kuba ein Bankkonto eröffnen?

Als Ausländer ist die Eröffnung eines Bankkontos schwierig und mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Zudem ist das kubanische Bankensystem aufgrund des US-Embargos vom internationalen Finanzsystem weitgehend abgeschnitten.

Gibt es in Kuba ein Visum für digitale Nomaden?

Nein, Kuba hat kein spezielles Visum für ortsunabhängiges Arbeiten. Die Internetinfrastruktur ist zudem begrenzt und teuer, was das Land für digitale Nomaden unattraktiv macht.

Wie funktioniert die Wegzugsbesteuerung bei einem Umzug nach Kuba?

Da Kuba weder EU- noch EWR-Mitglied ist und kein DBA besteht, greift die Wegzugsbesteuerung vollständig. Stille Reserven in Beteiligungen ab 1 % werden bei Wegzug aufgedeckt und versteuert. Eine Stundung ist nur unter sehr strengen Auflagen möglich.

Kann ich in Kuba ein Unternehmen gründen?

Als Ausländer ist die Unternehmensgründung nur über genehmigte Joint Ventures möglich, bei denen der kubanische Staat mindestens 51 % halten muss. Seit 2021 gibt es zwar kleine und mittlere Unternehmen (MIPYMES), aber die Beteiligung von Ausländern ist stark eingeschränkt.

Ist Kuba eine Steueroase?

Nein, Kuba ist keine Steueroase. Die Einkommensteuersätze können bis zu 50 % betragen, es gibt keine Nullbesteuerung für Ausländer, und die wirtschaftlichen Möglichkeiten sind stark eingeschränkt. Kuba ist aus steuerlicher Sicht kein attraktives Auswanderungsziel.

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Zuletzt aktualisiert: 30. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)