Kroatien hat sich in den letzten Jahren zu einem der attraktivsten Auswanderungsziele für deutschsprachige Emigranten entwickelt. Das EU-Mitgliedsland an der Adria lockt nicht nur mit mediterranem Klima und traumhafter Küste, sondern auch mit einem überraschend günstigen Steuersystem. Seit dem Euro-Beitritt 2023 und dem Schengen-Eintritt ist das Land bürokratisch noch zugänglicher geworden.

Das kroatische Steuersystem unterscheidet sich in mehreren Punkten deutlich von den DACH-Ländern. Mit einem maximalen Einkommensteuersatz von nur 23 % liegt Kroatien weit unter den Spitzensätzen in Deutschland (45 %), Österreich (55 %) oder der Schweiz (je nach Kanton bis 45 %). Besonders interessant: Es gibt keine Gewerbesteuer, keine Vermögensteuer und eine vergleichsweise niedrige Körperschaftsteuer von 10 bis 18 %.
Für Auswanderer bietet Kroatien mehrere steuerliche Vorteile: das spezielle Digital-Nomad-Visum mit Steuerbefreiung, großzügige Pauschalierungsmöglichkeiten für Selbstständige und attraktive Regelungen für Rentner. Allerdings solltest du die Sozialversicherungsbeiträge nicht unterschätzen, die das Gesamtbild etwas relativieren.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
Du wirst in Kroatien unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du einen Wohnsitz (prebivalište) oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt (uobičajeno boravište) im Land hast. Dabei gilt:
Wohnsitz: Du besitzt oder mietest eine Unterkunft, die auf eine dauerhafte Nutzung hindeutet.
Gewöhnlicher Aufenthalt: Du hältst dich mehr als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten in Kroatien auf.
Die unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass dein gesamtes Welteinkommen in Kroatien versteuert wird, unabhängig davon, wo es erzielt wurde.
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Die 183-Tage-Regel ist der wichtigste Indikator für die Steuerresidenz. Dabei werden alle Tage gezählt, an denen du physisch in Kroatien anwesend bist, einschließlich An- und Abreisetage. Neben der reinen Aufenthaltsdauer prüfen die kroatischen Behörden auch:
- Den Mittelpunkt deiner Lebensinteressen (Familie, soziale Bindungen)
- Den Standort deines ständigen Wohnorts
- Wirtschaftliche Verbindungen und Einkommensquellen
Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT
Kroatien hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen:
Deutschland: Das DBA aus dem Jahr 2006 regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem Freistellungs- und Anrechnungsverfahren. Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert.
Österreich: Das Abkommen folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen und sieht ähnliche Regelungen vor.
Schweiz: Das DBA mit der Schweiz regelt ebenfalls die Besteuerungsrechte und enthält Bestimmungen zum Informationsaustausch.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Bei der Auswanderung nach Kroatien musst du die Wegzugsbesteuerung deines Herkunftslandes beachten:
Deutschland: Bei wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (mindestens 1 %) greift § 6 AStG. Die stillen Reserven werden bei Wegzug besteuert. Innerhalb der EU/EWR kann die Steuer zinsfrei auf sieben Jahresraten gestundet werden. Kehrt man innerhalb von sieben Jahren zurück, entfällt die Steuer.
Österreich: Die Wegzugsbesteuerung erfasst Wertsteigerungen von Kapitalvermögen. Innerhalb der EU kann ein Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung gestellt werden.
Schweiz: Die Schweiz kennt keine klassische Wegzugsbesteuerung, allerdings kann der Wegzug die Besteuerung von Vorsorgegeldern (Säule 2 und 3a) auslösen.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Das kroatische Einkommensteuersystem ist vergleichsweise einfach aufgebaut. Die Einkommensteuer (porez na dohodak) kennt nur zwei Steuersätze:
Steuersätze 2025:
- 20 % auf Einkommen bis 50.400 Euro jährlich (4.200 Euro monatlich)
- 23 % auf Einkommen über 50.400 Euro jährlich
Der persönliche Grundfreibetrag (osobni odbitak) beträgt 560 Euro monatlich, also 6.720 Euro jährlich. Dieser Betrag ist komplett steuerfrei. Zusätzlich erhöht sich der Freibetrag für unterhaltsberechtigte Personen:
- Erstes Kind: zusätzlich 280 Euro monatlich
- Zweites Kind: zusätzlich 392 Euro monatlich
- Drittes und jedes weitere Kind: zusätzlich 560 Euro monatlich
- Unterhaltsberechtigter Ehepartner: zusätzlich 280 Euro monatlich
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Einkommensteuer wird monatlich vom Arbeitgeber einbehalten oder vierteljährlich als Vorauszahlung geleistet. Die Jahressteuererklärung ist bis Ende Februar des Folgejahres abzugeben.
Arbeitnehmer
Lohnsteuer und Abzugsverfahren: Als Arbeitnehmer wird dir die Einkommensteuer direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Der Arbeitgeber führt diese als Quellensteuer (porez po odbitku) an das Finanzamt ab. Die Berechnung erfolgt automatisch unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags.
Sozialversicherungsbeiträge: Die Sozialabgaben betragen für Arbeitnehmer 20 % des Bruttogehalts (nur Rentenversicherung). Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 16,5 % für Krankenversicherung. Die genaue Aufschlüsselung findest du im Abschnitt Sozialversicherung.
Absetzbare Werbungskosten: Kroatien kennt kein mit Deutschland vergleichbares System der Werbungskosten. Die meisten berufsbedingten Ausgaben sind nicht absetzbar. Allerdings können bestimmte Weiterbildungskosten und Gewerkschaftsbeiträge geltend gemacht werden.
Pendlerpauschale: Eine steuerliche Pendlerpauschale wie in Deutschland existiert nicht. Allerdings können Arbeitgeber steuerfreie Fahrtkosten bis zu 0,20 Euro pro Kilometer erstatten.
Beispielrechnung Arbeitnehmer: Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro monatlich:
- Grundfreibetrag: 560 Euro
- Zu versteuerndes Einkommen: 2.440 Euro
- Einkommensteuer (20 %): 488 Euro
- Zuschlag Gemeinde (durchschnittlich 12 %): 58,56 Euro
- Rentenversicherung (20 %): 600 Euro
- Nettogehalt: ca. 1.853 Euro
Digitale Nomaden
Kroatien war eines der ersten EU-Länder mit einem speziellen Digital-Nomad-Visum, das 2021 eingeführt wurde.
Besteuerung ausländischer Einkünfte: Inhaber des Digital-Nomad-Visums sind von der kroatischen Einkommensteuer befreit, solange sie ausschließlich für ausländische Auftraggeber oder ihr eigenes ausländisches Unternehmen arbeiten. Diese Steuerbefreiung gilt für die gesamte Aufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr (verlängerbar auf zwei Jahre nach einer Pause).
Relevante Visa und Aufenthaltsprogramme: Das Digital-Nomad-Visum erfordert:
- Nachweis eines monatlichen Einkommens von mindestens 2.540 Euro (Stand 2025)
- Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer
- Nachweis der Tätigkeit für ausländische Unternehmen
- Keine Vorstrafen
Nachweispflichten: Du musst bei der Beantragung und bei Verlängerung nachweisen, dass deine Einkünfte aus dem Ausland stammen. Akzeptiert werden Arbeitsverträge, Rechnungen oder Kontoauszüge.
Wichtiger Hinweis: Nach Ablauf des Digital-Nomad-Visums und bei Beantragung einer regulären Aufenthaltserlaubnis wirst du vollständig steuerpflichtig. Die Steuerbefreiung gilt nur für den speziellen Aufenthaltsstatus.
Selbstständige und Unternehmer
Besteuerung von Unternehmensgewinnen: Selbstständige (freiberuflich Tätige, Einzelunternehmer) unterliegen der Einkommensteuer von 20 % bzw. 23 %. Es gibt zwei Besteuerungsarten:
1. Regelbesteuerung: Besteuerung des tatsächlichen Gewinns (Einnahmen minus Ausgaben). Erfordert ordnungsgemäße Buchführung.
2. Pauschalbesteuerung (paušalni obrt): Für Kleinunternehmer mit Jahresumsätzen bis 39.816,84 Euro besteht die Möglichkeit einer pauschalen Gewinnermittlung:
- Jahresumsatz bis 12.000 Euro: 12 % pauschale Einkommensteuer
- Jahresumsatz 12.001 bis 20.000 Euro: 15 % pauschale Einkommensteuer
- Jahresumsatz 20.001 bis 39.816 Euro: 18 % pauschale Einkommensteuer
Diese Pauschalierung ist äußerst attraktiv, da keine Ausgaben nachgewiesen werden müssen und die Steuerbelastung sehr niedrig ist.
Körperschaftsteuer bei Firmengründung: Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft (d.o.o., entspricht einer GmbH) gelten folgende Körperschaftsteuersätze:
- 10 % auf Gewinne bis 1.000.000 Euro
- 18 % auf Gewinne über 1.000.000 Euro
Diese Sätze gehören zu den niedrigsten in der EU.
Gewerbesteuer: Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert in Kroatien nicht.
Buchführungspflichten: Pauschalbesteuerte Kleinunternehmer müssen lediglich ein Einnahmenbuch führen. Regelbesteuerte Selbstständige und Kapitalgesellschaften benötigen eine doppelte Buchführung nach kroatischen Rechnungslegungsstandards (HSFI) oder IFRS.
Absetzbare Betriebsausgaben: Betriebsausgaben sind grundsätzlich absetzbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Dazu gehören:
- Bürokosten und Miete
- Arbeitsmittel und Equipment
- Fahrzeugkosten (mit Einschränkungen)
- Reisekosten
- Weiterbildungskosten
- Versicherungen
Beispielrechnung Selbstständiger mit Pauschalierung: Bei einem Jahresumsatz von 30.000 Euro:
- Pauschale Einkommensteuer (15 %): 4.500 Euro
- Sozialversicherung (pauschal): ca. 3.600 Euro
- Gesamtbelastung: ca. 8.100 Euro (27 %)
Finanziell Unabhängige und Investoren
Kapitalertragssteuer: Kroatien besteuert Kapitaleinkünfte mit einem einheitlichen Satz von 10 %. Dies gilt für:
- Zinserträge
- Dividenden
- Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren
Besteuerung von Kursgewinnen: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren werden mit 10 % besteuert. Es gibt keine Haltefrist, nach der Gewinne steuerfrei wären. Die Steuer wird auf den Nettogewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten) erhoben.
Immobilienertragsteuer: Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien werden ebenfalls mit 10 % besteuert, wenn die Immobilie weniger als zwei Jahre gehalten wurde. Nach zwei Jahren Haltedauer sind Veräußerungsgewinne steuerfrei.
Freibeträge für Kapitalerträge: Es gibt keinen speziellen Freibetrag für Kapitalerträge wie den deutschen Sparerpauschbetrag. Allerdings sind Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien steuerfrei, wenn:
- Die Aktien mehr als zwei Jahre gehalten wurden
- Der Verkauf über eine anerkannte Börse erfolgt
Besonderheiten bei ausländischen Depots: Einkünfte aus ausländischen Depots müssen in der kroatischen Steuererklärung deklariert werden. Quellensteuer, die im Ausland einbehalten wurde, kann grundsätzlich angerechnet werden, begrenzt auf den kroatischen Steuersatz von 10 %.
Beispielrechnung Investor: Bei Kapitaleinkünften von 50.000 Euro jährlich (Dividenden und realisierte Kursgewinne):
- Kapitalertragssteuer (10 %): 5.000 Euro
- Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitaleinkünfte
- Effektive Belastung: 10 %
Rentner
Besteuerung gesetzlicher Renten: Gesetzliche Renten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz werden nach den jeweiligen DBA grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat (also Kroatien) besteuert. Die kroatische Einkommensteuer auf Renten beträgt 20 % nach Abzug des Grundfreibetrags.
Deutsche Renten: Werden in Kroatien besteuert. Deutschland behält kein Besteuerungsrecht.
Österreichische Renten: Ähnliche Regelung wie bei deutschen Renten.
Schweizer Renten: AHV-Renten werden im Ansässigkeitsstaat besteuert. Bei Pensionskassen-Renten kann die Schweiz unter bestimmten Umständen ein Quellensteuerrecht haben.
Besteuerung privater Renten: Private Renten (Riester, Rürup, Lebensversicherungen) werden in Kroatien mit dem Ertragsanteil besteuert. Die genaue Behandlung hängt von der Art der Rente und dem jeweiligen DBA ab.
Altersfreibeträge: Rentner profitieren vom regulären Grundfreibetrag von 560 Euro monatlich. Einen speziellen erhöhten Altersfreibetrag gibt es nicht.
Beispielrechnung Rentner: Bei einer deutschen Rente von 2.000 Euro monatlich:
- Grundfreibetrag: 560 Euro
- Zu versteuerndes Einkommen: 1.440 Euro
- Einkommensteuer (20 %): 288 Euro
- Gemeindezuschlag (12 %): 34,56 Euro
- Nettoente: ca. 1.677 Euro
Hinzu kommt die Pflicht zur Krankenversicherung, die entweder über das staatliche System (ca. 170 Euro monatlich) oder privat abgeschlossen werden kann.
3. Vermögensteuer
Kroatien erhebt keine Vermögensteuer. Es gibt keine jährliche Steuer auf das Nettovermögen, unabhängig von dessen Höhe oder Zusammensetzung.
Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber einigen anderen europäischen Ländern (etwa Spanien oder Norwegen) und macht Kroatien besonders attraktiv für vermögende Auswanderer.
Betroffene Vermögensarten wie Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen werden nicht mit einer laufenden Vermögensteuer belastet. Lediglich bei der Realisierung von Gewinnen (Verkauf) fallen Steuern an.
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze für verschiedene Anlageformen: Alle Kapitaleinkünfte werden einheitlich mit 10 % besteuert:
- Zinsen aus Bankeinlagen
- Dividenden (inländisch und ausländisch)
- Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen
- Gewinne aus Investmentfonds
- Erträge aus Anleihen
Quellensteuer auf Dividenden: Kroatien erhebt eine Quellensteuer von 10 % auf Dividenden, die an ausländische Anteilseigner gezahlt werden. Bei Dividenden aus dem Ausland kann die dort einbehaltene Quellensteuer auf die kroatische Steuer angerechnet werden.
Anrechnung ausländischer Quellensteuer: Die im Ausland gezahlte Quellensteuer wird grundsätzlich angerechnet, maximal jedoch bis zur Höhe der kroatischen Steuer (10 %). Überzahlte ausländische Quellensteuer kann nach den jeweiligen DBA teilweise zurückgefordert werden.
Meldepflichten: Kapitaleinkünfte aus dem Ausland müssen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Kroatien nimmt am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil, sodass Kontodaten aus dem Ausland den kroatischen Behörden gemeldet werden.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer: Kroatien erhebt derzeit keine klassische jährliche Grundsteuer auf Immobilien. Es wird jedoch seit Jahren über die Einführung einer solchen Steuer diskutiert.
Kommunale Abgaben: Statt einer Grundsteuer gibt es kommunale Abgaben (komunalna naknada), die je nach Gemeinde und Nutzungsart der Immobilie variieren. Diese betragen typischerweise zwischen 2 und 15 Euro pro Quadratmeter jährlich.
Grunderwerbsteuer: Beim Kauf einer Immobilie fällt eine Grunderwerbsteuer (porez na promet nekretnina) von 3 % des Kaufpreises an. Erstkäufer unter bestimmten Voraussetzungen können eine Befreiung beantragen.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf: Gewinne aus dem Immobilienverkauf werden mit 10 % besteuert, wenn die Immobilie weniger als zwei Jahre gehalten wurde. Nach zwei Jahren Haltedauer sind Veräußerungsgewinne steuerfrei.
Vermietungseinkünfte: Mieteinnahmen werden als Einkommen besteuert (20 % bzw. 23 %). Für Privatvermieter gibt es die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung:
- 10 % pauschale Steuer auf die Mieteinnahmen bei kurzfristiger touristischer Vermietung
- Oder Regelbesteuerung mit Abzug der tatsächlichen Kosten
Steuervorteile bei Eigennutzung: Selbstgenutzte Immobilien genießen keine besonderen Steuervorteile. Hypothekenzinsen sind nicht wie in einigen anderen Ländern absetzbar.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuersätze: Kroatien erhebt eine Erbschafts- und Schenkungssteuer von grundsätzlich 4 % auf den Wert der übertragenen Vermögenswerte.
Befreiungen nach Verwandtschaftsgrad: Wichtig: Ehepartner und Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel) sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Dies gilt unabhängig von der Höhe des übertragenen Vermögens.
Für andere Begünstigte gilt:
- Geschwister, Nichten, Neffen: 4 %
- Nicht verwandte Personen: 4 %
Freibeträge: Neben der vollständigen Befreiung für nahe Verwandte gibt es einen allgemeinen Freibetrag von ca. 6.600 Euro für bewegliches Vermögen.
Bewertung von Vermögen: Immobilien werden zum Verkehrswert bewertet, der von einem Gutachter oder der Steuerbehörde festgestellt wird. Für Wertpapiere gilt der Börsenwert.
Internationale Aspekte: Die Erbschaftssteuer wird auf in Kroatien belegene Vermögenswerte erhoben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bei Immobilien im Ausland richtet sich die Besteuerung nach dem jeweiligen DBA.
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Steuersätze:
- Regelsteuersatz: 25 %
- Ermäßigter Satz: 13 % (z.B. touristische Dienstleistungen, Hotels, Zeitungen)
- Stark ermäßigter Satz: 5 % (z.B. Grundnahrungsmittel, Bücher, Medikamente)
Kleinunternehmerregelung: Unternehmer mit Jahresumsätzen unter 40.000 Euro können die Kleinunternehmerregelung nutzen und sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Sie dürfen dann jedoch auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer: Regelbesteuerte Unternehmer müssen monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Die Registrierung für die Umsatzsteuer erfolgt beim Finanzamt.
Reverse-Charge-Verfahren: Bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen.
8. Weitere relevante Steuern
Kfz-Steuer: Bei der Zulassung eines Fahrzeugs wird eine einmalige Sondersteuer (posebni porez na motorna vozila) fällig. Diese richtet sich nach CO2-Ausstoß und Verkaufspreis und kann bei Neuwagen zwischen 1 % und 30 % des Fahrzeugwerts betragen. Für umweltfreundliche Fahrzeuge gibt es Ermäßigungen.
Touristensteuer: Besucher zahlen eine Kurtaxe (boravišna pristojba) von ca. 1 bis 1,35 Euro pro Nacht je nach Saison und Region. Als Resident bist du davon nicht betroffen.
Verbrauchssteuern: Auf Tabak, Alkohol und Kraftstoffe werden EU-übliche Verbrauchssteuern erhoben. Die Preise liegen meist unter dem DACH-Niveau.
Glücksspielsteuer: Gewinne aus Glücksspielen sind steuerfrei, wenn sie bei lizenzierten Anbietern erzielt wurden.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten:
1. Digital-Nomad-Visum nutzen: Wenn du für ausländische Kunden arbeitest, kann das Digital-Nomad-Visum bis zu zwei Jahre Steuerfreiheit bringen. Ideal als Einstieg, bevor du dich dauerhaft niederlässt.
2. Pauschalbesteuerung als Selbstständiger: Bei Jahresumsätzen bis 39.816 Euro kannst du mit der Pauschalierung eine Steuerbelastung von nur 12 bis 18 % erreichen, ohne Nachweis von Betriebsausgaben.
3. Gründung einer d.o.o.: Mit einer kroatischen GmbH (d.o.o.) zahlst du nur 10 % Körperschaftsteuer auf Gewinne bis 1 Million Euro. Das Mindestkapital beträgt lediglich 2.500 Euro.
4. Immobilien nach zwei Jahren verkaufen: Durch die zweijährige Haltefrist kannst du Immobiliengewinne komplett steuerfrei realisieren.
Timing des Umzugs: Plane deinen Umzug idealerweise so:
- Zum Jahresanfang, um das gesamte Jahr in Kroatien steuerpflichtig zu sein
- Nach Realisierung von Kursgewinnen in Deutschland (bei niedrigerem Steuersatz)
- Vor Renteneintritt, um die günstigere kroatische Rentenbesteuerung zu nutzen
Günstige Unternehmensformen: Die d.o.o. (entspricht GmbH) ist für die meisten Selbstständigen die optimale Rechtsform:
- 10 % Körperschaftsteuer
- Keine Gewerbesteuer
- Dividenden an den Gesellschafter: zusätzlich 10 %
- Gesamtbelastung bei Ausschüttung: ca. 19 %
Nutzung von Steuerfreibeträgen: Maximiere deine Freibeträge durch:
- Anmeldung unterhaltsberechtigter Familienmitglieder
- Nutzung des Grundfreibetrags (6.720 Euro jährlich)
- Steuerfreie Kursgewinne bei Aktien mit über zwei Jahren Haltedauer
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen:
- Jährliche Einkommensteuererklärung: bis Ende Februar des Folgejahres
- Körperschaftsteuererklärung: bis Ende April des Folgejahres
- Umsatzsteuervoranmeldungen: monatlich oder vierteljährlich bis zum 20. des Folgemonats
Benötigte Unterlagen:
- OIB (kroatische Steueridentifikationsnummer)
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Honorare, Renten)
- Nachweise über ausländische Einkünfte
- Belege für absetzbare Ausgaben
- Bankbescheinigungen über Kapitalerträge
Online-Portal: Die kroatische Steuerbehörde (Porezna uprava) bietet ein Online-Portal (ePorezna) für:
- Steuererklärungen
- Einsicht in Steuerbescheide
- Kommunikation mit dem Finanzamt
Für die Registrierung benötigst du deine OIB und eine elektronische Signatur.
Notwendigkeit eines Steuerberaters: Ein kroatischer Steuerberater ist empfehlenswert, wenn du:
- Komplexe Einkommensstrukturen hast (mehrere Quellen, ausländische Einkünfte)
- Ein Unternehmen gründest
- Die Sprache nicht beherrschst
Die Kosten für einen Steuerberater liegen bei ca. 50 bis 150 Euro pro Stunde.
Strafen bei Verspätung:
- Verspätete Abgabe: 200 bis 5.000 Euro
- Falsche Angaben: bis zu 20.000 Euro
- Steuerhinterziehung: strafrechtliche Konsequenzen
11. Sozialversicherungsbeiträge
Das kroatische Sozialversicherungssystem umfasst:
Krankenversicherung:
- Arbeitgeberbeitrag: 16,5 % des Bruttogehalts
- Arbeitnehmer: kein Eigenbeitrag
- Selbstständige: Pauschalbetrag je nach Einkommen, mindestens ca. 170 Euro monatlich
Rentenversicherung:
- Arbeitnehmerbeitrag: 20 % des Bruttogehalts
- Davon 15 % in die staatliche Säule (I. Säule)
- Davon 5 % in die kapitalgedeckte Säule (II. Säule)
- Arbeitgeber: kein zusätzlicher Beitrag
Arbeitslosenversicherung: In Kroatien gibt es keinen separaten Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen werden aus dem allgemeinen Staatshaushalt finanziert.
Pflegeversicherung: Eine separate Pflegeversicherung existiert nicht. Pflegeleistungen sind Teil des Gesundheitssystems.
Gesamtbelastung Arbeitnehmer:
- Arbeitnehmeranteil: 20 % (nur Rente)
- Arbeitgeberanteil: 16,5 % (nur Krankenversicherung)
- Gesamtbelastung: 36,5 % des Bruttolohns
Gesamtbelastung Selbstständige: Pauschalbesteuerte Selbstständige zahlen fixe Beiträge unabhängig vom Einkommen:
- Rentenversicherung: ca. 200 Euro monatlich
- Krankenversicherung: ca. 170 Euro monatlich
- Gesamt: ca. 370 Euro monatlich
Regelbesteuerte Selbstständige zahlen prozentuale Beiträge auf Basis des erzielten Einkommens.
12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich
Tabellarischer Vergleich:
| Steuerart | Kroatien | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 23 % | 45 % | 55 % | bis 45 % |
| Körperschaftsteuer | 10 bis 18 % | ca. 30 % | 25 % | 12 bis 24 % |
| Kapitalertragssteuer | 10 % | 26,375 % | 27,5 % | 0 bis 35 % |
| Vermögensteuer | keine | keine | keine | je nach Kanton |
| Erbschaftsteuer (Kinder) | 0 % | 7 bis 30 % | 0 bis 60 % | je nach Kanton |
| Gewerbesteuer | keine | 7 bis 17 % | keine | keine |
| Mehrwertsteuer | 25 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
Beispielrechnungen:
Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresbrutto:
- Kroatien: ca. 14.500 Euro Steuern und Abgaben, Netto ca. 45.500 Euro
- Deutschland: ca. 22.000 Euro Steuern und Abgaben, Netto ca. 38.000 Euro
- Österreich: ca. 24.000 Euro Steuern und Abgaben, Netto ca. 36.000 Euro
Selbstständiger mit 80.000 Euro Gewinn (Pauschalierung Kroatien, normale Besteuerung DACH):
- Kroatien (Pauschal): nicht möglich (über Grenze), als d.o.o.: ca. 8.000 Euro Körperschaftsteuer plus 7.200 Euro Dividendensteuer
- Deutschland: ca. 28.000 Euro Einkommensteuer plus Sozialabgaben
- Österreich: ca. 30.000 Euro Einkommensteuer plus Sozialabgaben
Investor mit 100.000 Euro Kapitalerträgen:
- Kroatien: 10.000 Euro
- Deutschland: 26.375 Euro
- Österreich: 27.500 Euro
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht:
Vorteile Kroatien:
- Deutlich niedrigere Einkommensteuersätze
- Sehr günstige Kapitalertragssteuer
- Keine Vermögensteuer
- Keine Gewerbesteuer
- Steuerfreie Erbschaften an nahe Verwandte
- Attraktive Pauschalierung für Kleinunternehmer
- Digital-Nomad-Visum mit Steuerbefreiung
Nachteile Kroatien:
- Hohe Mehrwertsteuer (25 %)
- Relativ hohe Sozialabgaben für Arbeitnehmer
- Weniger Abzugsmöglichkeiten als in DACH-Ländern
- Geringeres Rentenniveau
- Bürokratie teilweise noch aufwändig
Fazit
Kroatien ist steuerlich besonders attraktiv für:
Digitale Nomaden: Das Digital-Nomad-Visum bietet bis zu zwei Jahre Steuerfreiheit, ein unschlagbarer Vorteil für ortsunabhängige Selbstständige.
Kapitalanleger: Mit nur 10 % Kapitalertragssteuer und steuerfreien Kursgewinnen nach zwei Jahren Haltedauer ist Kroatien ein Paradies für Investoren.
Selbstständige mit moderaten Umsätzen: Die Pauschalbesteuerung mit 12 bis 18 % auf Umsätze bis 39.816 Euro ist extrem günstig.
Unternehmer: Die Kombination aus 10 % Körperschaftsteuer, keiner Gewerbesteuer und 10 % Dividendensteuer ergibt eine Gesamtbelastung von nur ca. 19 %.
Rentner: Die moderate Besteuerung von Renten und das günstige Preisniveau machen Kroatien attraktiv für den Ruhestand.
Wichtigste Punkte zusammengefasst:
- Maximal 23 % Einkommensteuer (vs. bis zu 55 % in DACH)
- 10 % Körperschaftsteuer für Unternehmen
- 10 % Kapitalertragssteuer
- Keine Vermögensteuer, keine Gewerbesteuer
- Steuerfreie Erbschaften an Kinder und Ehepartner
- Digital-Nomad-Visum mit Steuerbefreiung
Empfehlung: Bei der Auswanderung nach Kroatien solltest du unbedingt einen Steuerberater konsultieren, der sowohl mit dem kroatischen als auch mit dem Steuersystem deines Herkunftslandes vertraut ist. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind erheblich, aber auch die Fallstricke (Wegzugsbesteuerung, DBA-Regelungen, Sozialversicherung) sollten professionell geprüft werden.
FAQ
Muss ich als deutscher Rentner meine Rente in Kroatien versteuern? Ja, nach dem DBA werden deutsche gesetzliche Renten in Kroatien besteuert. Der Steuersatz beträgt 20 % nach Abzug des Grundfreibetrags von 560 Euro monatlich. Bei einer Rente von 1.500 Euro monatlich fallen etwa 188 Euro Steuern an.
Wie funktioniert das Digital-Nomad-Visum steuerlich? Mit dem Digital-Nomad-Visum bist du komplett von der kroatischen Einkommensteuer befreit, solange du für ausländische Auftraggeber arbeitest. Du musst ein Mindesteinkommen von 2.540 Euro monatlich nachweisen. Das Visum gilt zunächst für ein Jahr und kann auf zwei Jahre verlängert werden.
Kann ich als Selbstständiger die Pauschalbesteuerung nutzen? Ja, wenn dein Jahresumsatz unter 39.816 Euro liegt. Die Steuer beträgt je nach Umsatzhöhe zwischen 12 und 18 % des Umsatzes. Du musst keine Ausgaben nachweisen und führst nur ein einfaches Einnahmenbuch.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige? Bei Pauschalbesteuerung zahlst du feste Beiträge von ca. 370 Euro monatlich (200 Euro Rente, 170 Euro Krankenversicherung). Bei Regelbesteuerung werden prozentuale Beiträge auf Basis des Einkommens berechnet.
Gibt es eine Wegzugsbesteuerung bei der Auswanderung nach Kroatien? Wenn du wesentliche Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften (ab 1 %) hältst, greift die deutsche Wegzugsbesteuerung. Bei Umzug innerhalb der EU kann die Steuer auf sieben Jahre gestundet werden. Ohne Kapitalbeteiligungen gibt es keine Wegzugsbesteuerung.
Wie werden Kryptowährungen in Kroatien besteuert? Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen werden als Kapitalerträge mit 10 % besteuert. Eine Haltefrist wie in Deutschland (früher ein Jahr) gibt es nicht. Die Steuer fällt bei jedem gewinnbringenden Verkauf an.
Muss ich ein kroatisches Bankkonto haben? Für die Steuerzahlung und den Erhalt der OIB (Steueridentifikationsnummer) ist ein kroatisches Bankkonto nicht zwingend erforderlich, aber sehr praktisch. Viele Behördenvorgänge und die Pauschalsteuerabführung sind mit kroatischem Konto einfacher.
Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Kroatien
Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Kroatien, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.
| Service mit Link | Beschreibung |
|---|---|
| Beratung + Mentor + Coaching | Wir begleiten dich von A bis Z nach Kroatien, angefangen von einer Erstberatung oder Strategiegespräch bis zur erfolgreichen Integration |
| Steuer- und Rechtsberatung | Rechtliche und steuerliche Beratung |
| Beglaubigte Übersetzungen | Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten |
| Umzugsservice Ausland | Professionelle Umzüge weltweit, bis 40 % Preisvorteil |
| Internationale Krankenversicherung | Individuelle Police gemäß deinen persönlichen Bedürfnissen |
| Expat Haftpflichtversicherung | Zuverlässiger Schutz weltweit, Absicherung bei Haftpflichtschäden |
| Internationales Konto | Kostenloses Multi-Währungs-Konto mit weltweit sehr preisgünstigen Überweisungen |
| Job Angebote | Eine Auswahl an guten Job Angeboten |
| Sprachkurse | Multimedia Sprachkurse für schnelles und einfaches Erlernen von 83 Fremdsprachen → Sprachkurs Kroatisch |
| Ausstattung & Zubehör | Bei einer Auswanderung oder auf Reisen brauchst du so manches, was du vielleicht noch nicht hast |
| Visaservice | Für jene Lände für die die Visabesorgung kompliziert ist, findest du hier einen Service, der alles für dich erledigt |
| Flug buchen | Flugbuchung einfach, schnell & zum besten Preis |
| Flughafen Transfer | Du wirst bequem und sicher vom Flughafen abgeholt und zu deiner Unterkunft gebracht |
| Mietwagen | Wenn du lieber selber fahren möchtest, kannst du ein KFZ deiner Wahl buchen |
| Hotel, Hostel, Ferienwohnung | Große Auswahl an preiswerten Unterkünften für die ersten Wochen → Ferienwohnungen & Ferienhäuser in Kroatien |
| Wohnung oder Haus mieten | Hier erhältst du deine Wohnung mit Mieterschutz und 10 % Rabatt auf die Mieterschutzgebühr |
Weitere Kroatien Beiträge
- Die Bevölkerung Kroatiens: Kultur, Mentalität und Lebensweise
- Detaillierte Lebenshaltungskosten in Kroatien
- Adressen Ämter, Botschaften, Dienstleister
- Karte von Kroatien
- Auswandern nach Kroatien: Ratgeber und Anleitung
- Auswandern nach Kroatien als Rentner
- Als Familie mit Kindern nach Kroatien auswandern
Hinweis: Die Angaben wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch keine individuelle Steuerberatung. Steuergesetze können sich ändern.
Zuletzt aktualisiert: 2. Januar 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
