Kroatische Staatsbürgerschaft durch Abstammung: keine Generationengrenze, aber eine lückenlose Urkundenkette

Wer einen kroatischen Vorfahren hat, kann kroatischer Staatsbürger werden, auch wenn dieser Vorfahr der Urgroßvater war oder noch weiter zurückliegt. Kroatien kennt keine Generationengrenze. Keine Investition, kein Wohnsitz in Kroatien, keine Antragsfrist. Vorausgesetzt ist allein, dass sich die Abstammung lückenlos mit Urkunden belegen lässt, und genau daran entscheidet sich in der Praxis alles.

Dass dieser Weg gerade jetzt Aufmerksamkeit verdient, liegt an einer Entwicklung in die Gegenrichtung. Italien hat die Anerkennung durch Abstammung mit dem Gesetz Nr. 74/2025 im Wesentlichen auf Eltern und Großeltern beschränkt und damit einen der meistgenutzten Zugänge für entferntere Nachkommen geschlossen. Kroatien hat den umgekehrten Schritt getan: eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes, in Kraft seit dem 1. Januar 2020, hat die zuvor geltende Begrenzung auf den dritten Grad ersatzlos gestrichen. Unter den EU-Staaten gehört Kroatien damit zu den wenigen ohne jede Gradbeschränkung.

Wer in Betracht kommt

Das Gesetz knüpft an den Begriff des Auswanderers an. Auswanderer ist, wer Kroatien vor dem 8. Oktober 1991 verlassen hat, um im Ausland zu leben. Erfasst sind auch Auswanderungen aus der Zeit vor 1918, als das Gebiet zu Vorgängerstaaten gehörte. Antragsberechtigt sind der Auswanderer selbst und seine Nachkommen, und zwar ohne Begrenzung des Verwandtschaftsgrades. Urenkel und Ururenkel stehen rechtlich nicht schlechter als Kinder.

Daneben gibt es einen zweiten, eigenständigen Weg für Angehörige des kroatischen Volkes, der an andere Voraussetzungen anknüpft und vor allem dann in Betracht kommt, wenn die Abstammungslinie selbst nicht belegbar ist, die Zugehörigkeit zur kroatischen Volksgruppe aber auf andere Weise nachgewiesen werden kann. Für die meisten Leserinnen und Leser ist der Abstammungsweg der naheliegende.

Was Kroatien nicht verlangt

Der bemerkenswerte Teil sind die Voraussetzungen, die in diesem Verfahren gerade nicht gelten. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss nicht aufgegeben werden. Ein Wohnsitz in Kroatien wird nicht verlangt, auch keine Mindestaufenthaltszeit, während die reguläre Einbürgerung acht Jahre gemeldeten Aufenthalt voraussetzt. Eine Prüfung in kroatischer Sprache und lateinischer Schrift sowie zu Kultur und Gesellschaftsordnung, die sonst abzulegen ist, entfällt ebenfalls. Es gibt keine Investitionssumme, keinen Immobilienkauf, keine Spende und keine Frist, innerhalb derer der Antrag gestellt werden müsste.

Verlangt werden die Volljährigkeit und die Achtung der Rechtsordnung der Republik Kroatien. Die zweite Voraussetzung ist keine Formalie: Vorstrafen und laufende Verfahren werden geprüft, und ein Führungszeugnis aus jedem Staat, in dem der Antragsteller längere Zeit gelebt hat, gehört zu den Unterlagen.

Woran es in der Praxis scheitert

Fast alle Ablehnungen und Verzögerungen haben dieselbe Ursache: die Urkundenkette. Nachzuweisen ist jede Generation zwischen dem Antragsteller und dem kroatischen Vorfahren, in der Regel durch Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und, soweit einschlägig, Sterbeurkunde. Eine einzige fehlende Verbindung lässt den Antrag scheitern, und zwar unabhängig davon, wie eindeutig die Familiengeschichte im Übrigen ist.

Drei Schwierigkeiten treten dabei immer wieder auf. Erstens bilden die alten Register die Verwaltung ab und nicht die Herkunft. Familien aus Istrien, Dalmatien, von den Inseln oder aus Rijeka wurden je nach Zeitraum in österreichisch-ungarischen oder italienischen Büchern geführt. Ein Eintrag in italienischer Sprache besagt nichts darüber, ob die Familie sich als kroatisch verstand, und umgekehrt. Zweitens haben sich die Namen verändert. Diakritische Zeichen fielen bei der Auswanderung regelmäßig weg, Namen wurden italianisiert oder eingedeutscht, und dieselbe Familie erscheint in den Unterlagen gelegentlich in drei Schreibweisen. Das ist für sich genommen kein Hindernis, muss aber erklärt und belegt werden. Drittens existieren für ältere Jahrgänge vielfach keine Zivilregister, sondern nur Kirchenbücher, die bei den Pfarreien liegen und nicht zentral abrufbar sind.

Die Beschaffung selbst erfolgt bei den kroatischen Matrikelämtern, häufig auf Gemeindeebene und dort, wo das Ereignis eingetragen wurde, nicht am Wohnort. Ausländische Urkunden benötigen eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung ins Kroatische. Wer diesen Teil unterschätzt, verliert Monate.

Ehegatte und Kinder

Ein Punkt, der kaum bekannt ist und für Familien erheblich ins Gewicht fällt: Auch der Ehegatte einer Person, die auf diesem Weg die Staatsbürgerschaft erwirbt, kann sie erhalten, ohne in Kroatien zu leben und ohne eigene kroatische Abstammung. Minderjährige Kinder können den Erwerb eines Elternteils nachvollziehen. Es ist also möglich, eine Familie in einem zusammenhängenden Verfahren zu führen, statt für jedes Mitglied neu zu beginnen.

Der Punkt, der Österreicherinnen und Österreichern teuer werden kann

Vor dem ersten Schritt ist das eigene Staatsangehörigkeitsrecht zu klären, und hier unterscheiden sich die drei deutschsprachigen Länder grundlegend.

Für deutsche Staatsangehörige hat sich die Lage entschieden verbessert. Seit dem 27. Juni 2024 führt der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag nicht mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, und die früher erforderliche Beibehaltungsgenehmigung ist abgeschafft. Wer vor diesem Datum zurückgeschreckt ist, kann die Überlegung neu aufnehmen.

Für österreichische Staatsangehörige gilt das Gegenteil, und zwar unverändert. Wer freiwillig eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt, verliert die österreichische von Gesetzes wegen. Vermeiden lässt sich das nur durch eine Beibehaltungsbewilligung, die vor der Annahme der fremden Staatsbürgerschaft erteilt sein muss und innerhalb von zwei Jahren danach ausgenutzt werden muss. Die Bewilligungsgründe sind eng. Wer zuerst einbürgert und sich danach erkundigt, hat die österreichische Staatsbürgerschaft bereits verloren. Dieser Schritt gehört an den Anfang der Planung, nicht an das Ende.

Die Schweiz lässt mehrfache Staatsangehörigkeit zu, hier stellt sich die Frage nicht.

Unterlagen und Dauer

Zusammenzutragen sind: die eigene Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde, die entsprechenden Urkunden für jede Zwischengeneration, ein Nachweis zum kroatischen Vorfahren und zu seiner Auswanderung, ein gültiger Reisepass, Führungszeugnisse und ein ausgefülltes Antragsformular. Der Antrag wird bei der zuständigen kroatischen Botschaft oder dem Konsulat eingereicht, bei Aufenthalt in Kroatien unmittelbar beim Innenministerium.

Zur Dauer lässt sich seriös nur sagen, dass sie überwiegend von der Urkundenbeschaffung bestimmt wird und nicht von der Behörde. Bei vollständigen Unterlagen aus einer gut dokumentierten Linie geht es verhältnismäßig zügig; fehlen Kirchenbucheinträge oder sind Namensänderungen aufzuklären, kann allein die Vorbereitung ein Jahr in Anspruch nehmen. Wer eine belastbare Zeitplanung braucht, sollte zuerst die Unterlagenlage klären lassen und erst danach terminieren.

Was die Staatsbürgerschaft praktisch bedeutet, und was nicht

Mit der kroatischen Staatsbürgerschaft entsteht die Unionsbürgerschaft. Damit verbunden sind die Freizügigkeit innerhalb der EU, des EWR und, auf vertraglicher Grundlage, der Schweiz, der Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Arbeitserlaubnis, die Niederlassungsfreiheit und das kommunale sowie europäische Wahlrecht am Wohnort. Für Nachkommen, die außerhalb Europas leben, ist das der eigentliche Wert: nicht Kroatien allein, sondern der Zugang zum gesamten Binnenmarkt. Praktisch folgen nach der Einbürgerung die Eintragung in das kroatische Melderegister, die Vergabe der persönlichen Identifikationsnummer und die Ausstellung von Personalausweis und Reisepass.

Ebenso wichtig ist, was nicht folgt. Die Staatsbürgerschaft begründet für sich genommen keine Steuerpflicht in Kroatien. Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt, nicht nach dem Pass, und wer weiterhin in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebt und arbeitet, ändert daran durch die Einbürgerung nichts. Auch Wehrpflicht besteht in Kroatien im Frieden nicht. Umgekehrt entsteht kein automatischer Anspruch auf Sozialleistungen ohne entsprechende Beitrags- oder Wohnsitzzeiten.

Die Grenzen, offen benannt

Dieser Weg ist kein Programm und keine Dienstleistung, die sich kaufen lässt. Wo die Kette nicht nachweisbar ist, gibt es keinen Anspruch, und das kommt häufiger vor, als es die Anbieter solcher Verfahren darstellen. Eine mündlich überlieferte Familiengeschichte ohne Urkunden genügt nicht. Auch die Voraussetzung der Achtung der Rechtsordnung ist real und wird geprüft.

Ein weiterer Hinweis, der Zeit spart: ein Teil der im Internet auffindbaren Darstellungen, auch offizieller Stellen, gibt bis heute die vor 2020 geltende Rechtslage mit der Begrenzung auf den dritten Grad wieder. Wer dort nachliest und zu dem Schluss kommt, als Urenkel nicht in Betracht zu kommen, zieht die falsche Konsequenz aus einem veralteten Text.

Der verlässliche erste Schritt ist unspektakulär: feststellen, welche Urkunden es tatsächlich gibt, bevor über Anträge, Kosten und Zeitpläne gesprochen wird. Fällt dieser Befund negativ aus, ist es besser, das am Anfang zu wissen.


Ivan Župan

Über den Autor: Ivan Župan ist Rechtsanwalt und Seniorpartner der Kanzlei Župan & Antunović in Zagreb. Die Kanzlei betreut Mandate in Kroatien und Slowenien, unter anderem im Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht. Stand: Oktober 2026.