Kolumbien hat sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Ziel für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum entwickelt. Das südamerikanische Land lockt mit angenehmen Klimazonen, niedrigen Lebenshaltungskosten und einer wachsenden Expat-Community. Doch wie sieht es mit den Steuern aus?

Das kolumbianische Steuersystem unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von dem in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Während die DACH-Länder ein relativ komplexes System mit zahlreichen Steuerarten pflegen, ist Kolumbien in manchen Bereichen einfacher strukturiert – allerdings keineswegs ein Steuerparadies. Die Einkommensteuersätze reichen bis zu 39 %, und es existiert eine Vermögensteuer, die viele Auswanderer überrascht.
Für Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bietet Kolumbien dennoch interessante steuerliche Aspekte: Das Territorialprinzip für Nicht-Residenten, attraktive Visa-Programme für digitale Nomaden und Rentner sowie die Möglichkeit, ausländische Einkünfte unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei zu behalten. In diesem umfassenden Guide erfährst du alles, was du über das Steuersystem Kolumbiens wissen musst.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Kolumbien wirst du als steuerlich ansässig (residente fiscal) betrachtet, wenn du eines der folgenden Kriterien erfüllst:
Du hältst dich während eines Kalenderjahres oder in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren insgesamt 183 Tage oder mehr in Kolumbien auf. Dabei werden alle Tage gezählt, an denen du dich physisch im Land befindest – auch An- und Abreisetage.
Du hast deinen wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt in Kolumbien. Das bedeutet, dass mindestens 50 % deiner Einkünfte in Kolumbien generiert werden, mindestens 50 % deines Vermögens in Kolumbien verwaltet wird oder mindestens 50 % deiner Vermögenswerte in Kolumbien liegen.
Du bist kolumbianischer Staatsbürger und kannst nicht nachweisen, dass du in einem anderen Land steuerlich ansässig bist.
Sobald du als Steuerresident giltst, bist du mit deinem weltweiten Einkommen in Kolumbien steuerpflichtig (Welteinkommensprinzip). Nicht-Residenten werden hingegen nur auf ihre kolumbianischen Einkünfte besteuert (Territorialprinzip).
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Die 183-Tage-Regel ist das wichtigste Kriterium für die meisten Auswanderer. Wichtig zu wissen: Kolumbien zählt zusammenhängende Aufenthalte über zwei Kalenderjahre hinweg. Wenn du also von Juli bis Juni des Folgejahres in Kolumbien bist, werden diese Tage zusammengerechnet.
Neben der physischen Anwesenheit prüft die kolumbianische Steuerbehörde DIAN (Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales) auch wirtschaftliche und familiäre Bindungen. Wenn deine Familie dauerhaft in Kolumbien lebt oder du dort ein Unternehmen betreibst, kann dies ebenfalls zur Steuerresidenz führen.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT
Kolumbien hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit mehreren Ländern abgeschlossen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden:
Deutschland: Ein umfassendes DBA ist seit 2012 in Kraft. Es regelt die Besteuerung von Einkünften aus unselbstständiger Arbeit, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Renten. Für deutsche Rentner besonders wichtig: Deutsche gesetzliche Renten werden grundsätzlich nur in Deutschland besteuert.
Schweiz: Ein DBA besteht seit 2011 und folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen. Schweizer Renten unterliegen in der Regel nur der Besteuerung in der Schweiz.
Österreich: Zwischen Österreich und Kolumbien existiert derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen. Österreichische Auswanderer müssen daher besonders sorgfältig planen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Bevor du nach Kolumbien auswanderst, solltest du die Wegzugsbesteuerung in deinem Heimatland beachten:
Deutschland: Bei einem Wegzug aus Deutschland kann die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen, wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird dann besteuert. Bei Umzug in ein Nicht-EU/EWR-Land wie Kolumbien ist die Steuer sofort fällig.
Österreich: Österreich erhebt ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung auf stille Reserven in Kapitalanteilen. Bei Wegzug in Drittstaaten wird die Steuer grundsätzlich sofort fällig.
Schweiz: Die Schweiz kennt keine allgemeine Wegzugsbesteuerung. Allerdings können Sozialversicherungsguthaben und Pensionskassenbezüge bei Auswanderung steuerpflichtig werden.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Das kolumbianische Einkommensteuersystem verwendet die Einheit UVT (Unidad de Valor Tributario) als Berechnungsgrundlage. Der UVT-Wert wird jährlich angepasst und beträgt 2025 etwa 49.799 COP (ca. 11,50 Euro).
Steuersätze und Progressionsstufen 2025:
| Zu versteuerndes Einkommen (in UVT) | Steuersatz |
|---|---|
| 0 bis 1.090 UVT | 0 % |
| 1.090 bis 1.700 UVT | 19 % |
| 1.700 bis 4.100 UVT | 28 % |
| 4.100 bis 8.670 UVT | 33 % |
| 8.670 bis 18.970 UVT | 35 % |
| 18.970 bis 31.000 UVT | 37 % |
| Über 31.000 UVT | 39 % |
Der Grundfreibetrag liegt somit bei etwa 1.090 UVT, was rund 54,3 Millionen COP (ca. 12.500 Euro) entspricht. Erst darüber beginnt die Steuerpflicht.
Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten: Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Steuererklärung muss je nach Endziffer der Steuernummer (NIT) zwischen August und Oktober des Folgejahres eingereicht werden. Die Zahlung erfolgt in der Regel in zwei Raten.
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in Kolumbien wird dein Gehalt direkt an der Quelle besteuert. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, die Einkommensteuer (Retención en la Fuente) monatlich einzubehalten und abzuführen.
Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer:
| Beitragsart | Arbeitnehmeranteil | Arbeitgeberanteil |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 4 % | 12 % |
| Krankenversicherung | 4 % | 8,5 % |
| Arbeitsrisiken | 0 % | 0,348 bis 8,7 % |
Die Gesamtbelastung für Arbeitnehmer liegt bei etwa 8 % des Bruttogehalts für Sozialversicherung.
Absetzbare Werbungskosten: In Kolumbien können Arbeitnehmer bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen, darunter Beiträge zu privaten Pensionsfonds (bis zu 25 % des Einkommens), Gesundheitsausgaben, Hypothekenzinsen für die eigene Wohnung sowie abhängige Familienmitglieder.
Digitale Nomaden
Kolumbien hat sich als beliebtes Ziel für digitale Nomaden etabliert. Seit 2022 gibt es das spezielle Visum für digitale Nomaden (Visa de Nómada Digital), das einen Aufenthalt von bis zu zwei Jahren ermöglicht.
Besteuerung ausländischer Einkünfte: Wenn du als digitaler Nomade weniger als 183 Tage pro Jahr in Kolumbien verbringst und nicht als Steuerresident giltst, werden deine ausländischen Einkünfte in Kolumbien nicht besteuert. Du zahlst nur Steuern auf Einkünfte aus kolumbianischen Quellen.
Wichtige Voraussetzungen für das Nomaden-Visum:
- Nachweis eines monatlichen Einkommens von mindestens 3 Mindestlöhnen (ca. 3.900.000 COP oder etwa 900 Euro)
- Krankenversicherung mit Gültigkeit für Kolumbien
- Arbeitsvertrag oder Nachweis freiberuflicher Tätigkeit für ein ausländisches Unternehmen
Nachweispflichten: Auch wenn du keine Steuern in Kolumbien zahlen musst, solltest du deine Nicht-Residenz dokumentieren können. Bewahre Flugtickets, Hotelrechnungen und andere Nachweise über deine Aufenthaltstage auf.
Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige (trabajadores independientes) in Kolumbien müssen ihre Steuern selbst berechnen und abführen. Die Einkommensteuer folgt denselben Progressionsstufen wie bei Arbeitnehmern.
Besteuerung von Unternehmensgewinnen: Wenn du ein Unternehmen in Kolumbien gründest, wird dieses separat besteuert. Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit 2023 einheitlich 35 %. Für bestimmte Sektoren wie den Finanzsektor gilt ein erhöhter Satz von 38 %.
Gewerbesteuer (Impuesto de Industria y Comercio): Zusätzlich zur nationalen Körperschaftsteuer erheben die Gemeinden eine Gewerbesteuer. Diese variiert je nach Standort und Branche zwischen 0,2 % und 1,4 % des Umsatzes. In Bogotá liegt der Satz typischerweise bei etwa 0,4 % bis 1,4 %.
Buchführungspflichten: Alle Unternehmen und Selbstständige mit einem Umsatz über 3.500 UVT (ca. 40.000 Euro) müssen eine ordnungsgemäße Buchhaltung nach kolumbianischen Standards (NIIF) führen. Kleinere Unternehmen können ein vereinfachtes System nutzen.
Absetzbare Betriebsausgaben: Zu den abzugsfähigen Kosten gehören Gehälter und Sozialabgaben, Miete für Geschäftsräume, Abschreibungen auf Anlagevermögen, Reisekosten für geschäftliche Zwecke sowie Marketingausgaben.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Für Privatiers und Investoren ist Kolumbien ein interessanter, aber nicht unbedingt steuerlich optimaler Standort.
Kapitalertragssteuer:
| Einkunftsart | Steuersatz |
|---|---|
| Dividenden inländischer Unternehmen | 0 bis 20 % |
| Zinsen | 0 bis 39 % (reguläre Einkommensteuer) |
| Kursgewinne aus Aktien | 15 % |
Dividenden von kolumbianischen Unternehmen werden progressiv besteuert: Bis 300 UVT (ca. 3.450 Euro) sind sie steuerfrei, darüber gilt ein Satz von 15 % bis 20 %.
Besonderheiten bei ausländischen Depots: Als Steuerresident musst du auch ausländische Kapitalerträge in Kolumbien versteuern. Es gibt jedoch die Möglichkeit, im Ausland gezahlte Quellensteuern anzurechnen. Bei Depots in Deutschland, wo 26,375 % Abgeltungssteuer anfallen, kann diese in Kolumbien angerechnet werden.
Rentner
Kolumbien bietet mit dem Rentnervisum (Visa de Pensionado) eine attraktive Option für Ruheständler aus dem DACH-Raum.
Besteuerung gesetzlicher Renten:
Deutsche Renten: Gemäß dem DBA Deutschland-Kolumbien werden deutsche gesetzliche Renten grundsätzlich nur in Deutschland besteuert. Du musst sie zwar in deiner kolumbianischen Steuererklärung angeben, sie werden aber von der kolumbianischen Steuer freigestellt.
Schweizer Renten: Ähnlich wie bei deutschen Renten: Die Besteuerung erfolgt gemäß DBA primär in der Schweiz. AHV-Renten unterliegen in der Schweiz einer Quellensteuer von 4,5 %.
Österreichische Renten: Da kein DBA besteht, können österreichische Renten theoretisch sowohl in Österreich als auch in Kolumbien besteuert werden. In der Praxis behält Österreich eine Quellensteuer ein, und du musst die Rente auch in Kolumbien deklarieren.
Private Renten und Pensionen: Einkünfte aus privaten Rentenversicherungen und Pensionen werden in Kolumbien als reguläres Einkommen besteuert und unterliegen der progressiven Einkommensteuer von 0 % bis 39 %.
Altersfreibeträge: In Kolumbien gibt es keine speziellen Altersfreibeträge. Allerdings können ältere Steuerpflichtige von höheren Gesundheitsausgaben profitieren, die steuerlich absetzbar sind.
3. Vermögensteuer
Kolumbien erhebt eine jährliche Vermögensteuer (Impuesto al Patrimonio), die viele Auswanderer überrascht – in den DACH-Ländern wurde diese weitgehend abgeschafft.
Schwellenwert und Steuersätze: Die Vermögensteuer greift ab einem Nettovermögen von 72.000 UVT (ca. 3,58 Milliarden COP oder etwa 825.000 Euro). Der Steuersatz beträgt einheitlich 0,5 % auf das Vermögen oberhalb dieses Freibetrags.
Bewertungsgrundlagen: Zum steuerpflichtigen Vermögen zählen Immobilien in Kolumbien (zum Katasterwert), Fahrzeuge, Bankguthaben und Wertpapiere, Unternehmensanteile sowie Kunstwerke und Schmuck.
Für Steuerresidenten wird das weltweite Vermögen berücksichtigt. Nicht-Residenten zahlen nur auf ihr kolumbianisches Vermögen.
Ausnahmen: Einige Vermögensarten sind von der Besteuerung ausgenommen, darunter die ersten 13.500 UVT (ca. 155.000 Euro) des Wertes der selbstgenutzten Immobilie sowie Vermögen in zugelassenen Pensionsfonds.
4. Kapitalertragssteuer
Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Kolumbien ist differenziert und hängt von der Art der Anlage ab.
Steuersätze für verschiedene Anlageformen:
| Anlageform | Steuersatz |
|---|---|
| Aktiengewinne (Haltefrist über 2 Jahre) | 15 % |
| Aktiengewinne (Haltefrist unter 2 Jahre) | 0 bis 39 % |
| Dividenden inländisch | 0 bis 20 % |
| Dividenden ausländisch | 0 bis 39 % |
| Zinsen aus Bankeinlagen | 0 bis 39 % |
| Anleihen | 0 bis 39 % |
Quellensteuer: Kolumbien erhebt auf bestimmte Kapitalerträge eine Quellensteuer von 7 % bis 15 %, die auf die endgültige Steuerschuld angerechnet wird. Bei Dividenden an Nicht-Residenten beträgt die Quellensteuer 20 %.
Anrechnung ausländischer Quellensteuer: Gemäß den DBAs und nationalen Vorschriften kannst du im Ausland gezahlte Quellensteuern auf deine kolumbianische Steuerschuld anrechnen. Die Anrechnung ist jedoch auf den kolumbianischen Steuersatz begrenzt.
Meldepflichten: Ausländische Konten und Depots müssen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Seit 2017 nimmt Kolumbien am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil, sodass ausländische Finanzinstitute Kontodaten an die DIAN melden.
5. Immobiliensteuer
Immobilien sind in Kolumbien eine beliebte Anlageform für Auswanderer. Die steuerliche Behandlung ist mehrstufig.
Grundsteuer (Impuesto Predial)
Jede Immobilie unterliegt einer jährlichen Grundsteuer, die von der jeweiligen Gemeinde erhoben wird. Die Sätze variieren je nach Standort:
| Stadt/Region | Typischer Steuersatz |
|---|---|
| Bogotá | 0,3 bis 1,6 % |
| Medellín | 0,3 bis 1,3 % |
| Cartagena | 0,5 bis 1,5 % |
| Ländliche Gebiete | 0,1 bis 0,4 % |
Die Bemessungsgrundlage ist der Katasterwert (avalúo catastral), der oft deutlich unter dem Marktwert liegt.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Immobilienkauf fallen folgende Abgaben an:
| Kostenpunkt | Höhe |
|---|---|
| Notargebühren | ca. 0,3 % des Kaufpreises |
| Registrierungsgebühr | 1,67 % |
| Retención (Quellensteuer) | 1 % für Käufer |
| Retención (Quellensteuer) | 1 % für Verkäufer |
Die Gesamtkosten beim Kauf liegen typischerweise bei etwa 3 % bis 4 % des Kaufpreises.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf (Ganancia Ocasional)
Gewinne aus dem Immobilienverkauf werden als „gelegentliche Gewinne“ (ganancia ocasional) mit einem Pauschalsatz von 15 % besteuert. Der zu versteuernde Gewinn berechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der ursprünglichen Anschaffungskosten, inflationsbereinigt nach dem offiziellen Index.
Steuerbefreiung: Wenn du die Immobilie selbst bewohnt hast und den Verkaufserlös innerhalb eines Jahres in eine neue Immobilie investierst, kann der Gewinn bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei bleiben.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen werden als reguläres Einkommen besteuert und unterliegen der progressiven Einkommensteuer von 0 % bis 39 %. Du kannst folgende Ausgaben abziehen: Grundsteuer, Instandhaltungskosten, Abschreibungen (Gebäude: 2,22 % pro Jahr), Verwaltungskosten und Versicherungen.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Kolumbien erhebt eine Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto de Ganancias Ocasionales), die als Teil der Einkommensteuer behandelt wird.
Steuersatz: Erbschaften und Schenkungen werden pauschal mit 15 % besteuert, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Freibeträge:
| Freibetrag | Höhe (2025) |
|---|---|
| Allgemeiner Freibetrag | 3.490 UVT (ca. 40.000 Euro) |
| Familienwohnheim | Bis zu 7.700 UVT (ca. 88.500 Euro) |
| Lebensversicherungen | Bis zu 3.490 UVT |
Internationale Aspekte: Wenn du als kolumbianischer Steuerresident Vermögen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz erbst, kann es zu einer doppelten Besteuerung kommen. Die DBAs mit Deutschland und der Schweiz enthalten keine speziellen Regelungen zur Erbschaftsteuer. Du solltest daher prüfen, ob im Herkunftsland gezahlte Erbschaftsteuer angerechnet werden kann.
7. Mehrwertsteuer (IVA)
Die kolumbianische Mehrwertsteuer (Impuesto al Valor Agregado, IVA) ist eine wichtige Einnahmequelle des Staates.
Steuersätze:
| Kategorie | Steuersatz |
|---|---|
| Regelsteuersatz | 19 % |
| Ermäßigter Satz | 5 % |
| Steuerbefreit | 0 % |
Der ermäßigte Satz von 5 % gilt für bestimmte Lebensmittel, Medikamente, landwirtschaftliche Maschinen und einige Finanzdienstleistungen.
Von der Mehrwertsteuer befreit sind Grundnahrungsmittel wie Reis, Eier und Milch, Bildung und Gesundheitsdienstleistungen, öffentlicher Nahverkehr sowie bestimmte Exporte.
Kleinunternehmerregelung: Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 3.500 UVT (ca. 40.000 Euro) können sich von der IVA-Pflicht befreien lassen. Sie dürfen dann aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Reverse-Charge-Verfahren: Bei Dienstleistungen von ausländischen Anbietern ohne kolumbianische Niederlassung muss der kolumbianische Empfänger die IVA einbehalten und abführen.
8. Weitere relevante Steuern
Luxussteuer (Impuesto al Consumo)
Auf bestimmte Luxusgüter und Dienstleistungen wird eine zusätzliche Konsumsteuer erhoben:
| Produkt/Dienstleistung | Steuersatz |
|---|---|
| Restaurants und Bars | 8 % |
| Mobiltelefone über 739.000 COP | 4 % |
| Fahrzeuge (je nach Wert) | 8 bis 16 % |
| Flugtickets | 4 % |
Kfz-Steuer
Fahrzeuge unterliegen einer jährlichen Steuer, die von den Departamentos erhoben wird. Der Satz beträgt je nach Fahrzeugwert zwischen 1,5 % und 3,5 % des Katasterwertes.
Touristensteuer
Bei der Ausreise aus Kolumbien wird eine Ausreisesteuer von etwa 117.000 COP (ca. 27 Euro) fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Für Residenten mit einem Aufenthalt von mehr als 60 Tagen kann eine erhöhte Steuer anfallen.
Finanztransaktionssteuer (GMF)
Die Gravamen a los Movimientos Financieros beträgt 0,4 % auf alle Bankabhebungen und Überweisungen. Diese „4 por mil“ genannte Steuer macht Bargeldtransaktionen in Kolumbien relativ teuer. Einige Konten (ein Spar- und ein Girokonto pro Person) können von dieser Steuer befreit werden.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Es gibt verschiedene legale Möglichkeiten, deine Steuerlast in Kolumbien zu optimieren.
Timing des Umzugs
Der Zeitpunkt deines Umzugs kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Wenn du im zweiten Halbjahr umziehst und weniger als 183 Tage in Kolumbien verbringst, giltst du im ersten Jahr noch nicht als Steuerresident. So kannst du Einkünfte und Vermögensübertragungen im ersten Jahr planen, bevor die volle Steuerpflicht greift.
Günstige Unternehmensformen
Für Unternehmer bietet Kolumbien verschiedene Rechtsformen:
- Sociedad por Acciones Simplificada (S.A.S.): Die flexibelste und beliebteste Form. Keine Mindestkapitalanforderung, einfache Gründung, Haftungsbeschränkung.
- Empresa Unipersonal: Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung. Geeignet für kleine Geschäfte.
- Sucursal de Sociedad Extranjera: Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens. Kann sinnvoll sein, um Gewinne im Ausland zu belassen.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Maximiere deine Freibeträge durch Beiträge zu privaten Pensionsfonds (bis 25 % des Einkommens abzugsfähig), Investitionen in vom Staat geförderte Projekte (z.B. Wohnungsbau, erneuerbare Energien) sowie Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen.
Sonderwirtschaftszonen (Zonas Francas)
Für bestimmte Unternehmen bieten die Freihandelszonen Kolumbiens erhebliche Steuervorteile. Der Körperschaftsteuersatz beträgt hier nur 20 % statt 35 %, und es gibt Zollbefreiungen für importierte Waren.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die Fristen für die Steuererklärung richten sich nach der letzten Ziffer deiner Steuernummer (NIT):
| Letzte Ziffer NIT | Abgabefrist 2025 (für Steuerjahr 2024) |
|---|---|
| 01-02 | 12. August |
| 03-04 | 13. August |
| 05-06 | 14. August |
| … | … |
| 99-00 | 24. Oktober |
Die Zahlung erfolgt in der Regel in zwei Raten: Die erste Rate mit der Abgabe der Erklärung, die zweite Rate im September/Oktober.
Benötigte Unterlagen
Für deine Steuererklärung benötigst du Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rechnungen), Kontoauszüge und Depot-Übersichten, Belege über gezahlte Steuern im Ausland, Immobilienbewertungen, Krankenversicherungsnachweise sowie Belege für absetzbare Ausgaben.
Online-Portale
Die DIAN bietet ein umfassendes Online-Portal für Steuererklärungen an. Unter www.dian.gov.co kannst du deine RUT (Registro Único Tributario) beantragen, Steuererklärungen elektronisch einreichen, Zahlungen vornehmen und Bescheide abrufen.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Für die meisten Auswanderer empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem kolumbianischen Steuerberater (contador público). Die Kosten für eine jährliche Steuererklärung liegen zwischen 500.000 und 2.000.000 COP (ca. 115 bis 460 Euro), je nach Komplexität.
Strafen bei Verspätung
Verspätete Abgabe oder Zahlung führt zu empfindlichen Strafen:
| Verstoß | Strafe |
|---|---|
| Verspätete Abgabe | 5 % der Steuerschuld pro Monat (max. 100 %) |
| Verspätete Zahlung | Verzugszinsen (ca. 10 bis 12 % p.a.) |
| Falsche Angaben | 100 bis 200 % der hinterzogenen Steuer |
11. Sozialversicherungsbeiträge
Überblick über das System
Kolumbien verfügt über ein umfassendes Sozialversicherungssystem, das alle Arbeitnehmer und Selbstständigen erfasst.
Krankenversicherung (EPS): Die Krankenversicherung ist obligatorisch. Arbeitnehmer zahlen 4 % ihres Bruttogehalts, Arbeitgeber 8,5 %. Selbstständige zahlen 12,5 % ihres deklarierten Einkommens. Das System bietet Zugang zu öffentlichen Gesundheitsleistungen, private Zusatzversicherungen sind empfehlenswert.
Rentenversicherung (AFP): Die Rentenbeiträge betragen insgesamt 16 % (4 % Arbeitnehmer, 12 % Arbeitgeber). Du kannst zwischen dem staatlichen System (Colpensiones) und privaten Pensionsfonds wählen.
Arbeitslosenversicherung: Eine klassische Arbeitslosenversicherung existiert in Kolumbien nicht. Stattdessen zahlen Arbeitgeber monatlich 4 % in einen Abfindungsfonds (Cesantías) ein.
Arbeitsunfallversicherung (ARL): Die Beiträge werden vollständig vom Arbeitgeber getragen und variieren je nach Risikostufe des Arbeitsplatzes zwischen 0,348 % und 8,7 %.
Gesamtbelastung im Vergleich
| Land | Arbeitnehmerbeitrag | Arbeitgeberbeitrag | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Kolumbien | ca. 8 % | ca. 20 bis 25 % | ca. 28 bis 33 % |
| Deutschland | ca. 20 % | ca. 20 % | ca. 40 % |
| Österreich | ca. 18 % | ca. 21 % | ca. 39 % |
| Schweiz | ca. 6 % | ca. 6 % | ca. 12 % |
12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich
Tabellarischer Vergleich
| Steuerart | Kolumbien | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 39 % | 45 % | 55 % | ca. 40 % |
| Körperschaftsteuer | 35 % | ca. 30 % | 25 % | ca. 18 % |
| Kapitalertragsteuer | 15 bis 20 % | 26,375 % | 27,5 % | 0 % (Privatvermögen) |
| Vermögensteuer | 0,5 % | 0 % | 0 % | 0,1 bis 0,5 % |
| Mehrwertsteuer | 19 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Erbschaftsteuer | 15 % | 7 bis 50 % | 0 bis 60 % | kantonal |
Beispielrechnungen
Szenario 1: Angestellter mit 60.000 Euro Jahresgehalt
| Land | Einkommensteuer | Sozialabgaben | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| Kolumbien | ca. 4.200 Euro | ca. 4.800 Euro | 51.000 Euro |
| Deutschland | ca. 13.500 Euro | ca. 12.000 Euro | 34.500 Euro |
| Österreich | ca. 15.000 Euro | ca. 10.800 Euro | 34.200 Euro |
| Schweiz | ca. 6.500 Euro | ca. 3.600 Euro | 49.900 Euro |
Szenario 2: Rentner mit 30.000 Euro Jahresrente aus Deutschland
| Land | Steuerlast | Sozialabgaben | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| In Kolumbien lebend | 0 Euro (DBA) | ca. 3.750 Euro | 26.250 Euro |
| In Deutschland lebend | ca. 3.500 Euro | ca. 3.300 Euro | 23.200 Euro |
Szenario 3: Unternehmer mit 150.000 Euro Gewinn
| Land | Körperschaftsteuer | Ausschüttungssteuer | Gesamtbelastung |
|---|---|---|---|
| Kolumbien (S.A.S.) | 52.500 Euro (35 %) | ca. 19.500 Euro | ca. 72.000 Euro (48 %) |
| Deutschland (GmbH) | ca. 45.000 Euro (30 %) | ca. 27.600 Euro | ca. 72.600 Euro (48 %) |
| Schweiz (GmbH) | ca. 27.000 Euro (18 %) | 0 Euro | ca. 27.000 Euro (18 %) |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Kolumbien:
- Niedriger Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer
- Territorialprinzip für Nicht-Residenten
- Günstige Kapitalertragsteuer auf Aktiengewinne
- Niedrige Erbschaftsteuer
- Attraktive Visa-Programme für Nomaden und Rentner
Nachteile Kolumbien:
- Hoher Körperschaftsteuersatz
- Vermögensteuer existiert (in DACH weitgehend abgeschafft)
- Finanztransaktionssteuer belastet Bankgeschäfte
- Kein DBA mit Österreich
- Komplexe Devisenvorschriften
Fazit
Für wen lohnt sich Kolumbien steuerlich?
Ideal für:
- Rentner mit deutschen oder Schweizer Renten: Dank der DBAs bleiben die Renten im Heimatland versteuert, während du von den niedrigen Lebenshaltungskosten in Kolumbien profitierst.
- Digitale Nomaden mit weniger als 183 Aufenthaltstagen: Du zahlst keine kolumbianischen Steuern auf deine ausländischen Einkünfte und genießt das angenehme Klima und die günstigen Preise.
- Anleger mit langfristiger Aktien-Strategie: Die Kapitalertragsteuer von 15 % ist niedriger als in Deutschland oder Österreich.
Weniger geeignet für:
- Unternehmer mit hohen Gewinnen: Der Körperschaftsteuersatz von 35 % plus Gewerbesteuer macht Kolumbien für Unternehmen weniger attraktiv als Alternativen wie Panama oder Paraguay.
- Vermögende Personen: Die Vermögensteuer von 0,5 % ab ca. 825.000 Euro kann ins Gewicht fallen.
- Österreicher: Das fehlende DBA erschwert die Steuerplanung erheblich.
Wichtigste Punkte zusammengefasst
- Die Steuerresidenz tritt nach 183 Tagen Aufenthalt ein – plane entsprechend.
- Das DBA mit Deutschland schützt deutsche Renten vor kolumbianischer Besteuerung.
- Die Vermögensteuer von 0,5 % ab ca. 825.000 Euro ist zu berücksichtigen.
- Die Finanztransaktionssteuer von 0,4 % macht Bargeldtransaktionen teuer.
- Digitale Nomaden können unter 183 Tagen steuerfrei leben.
Empfehlung zur professionellen Beratung
Die Komplexität des kolumbianischen Steuersystems und die Wechselwirkungen mit dem deutschen, österreichischen oder Schweizer Steuerrecht erfordern eine sorgfältige Planung. Ziehe unbedingt einen Steuerberater hinzu, der sowohl mit dem kolumbianischen System als auch mit der Wegzugsbesteuerung in deinem Herkunftsland vertraut ist. Die Investition von einigen hundert Euro für eine professionelle Beratung kann dir Tausende Euro an Steuern und Strafen ersparen.
FAQ
Muss ich mein weltweites Einkommen in Kolumbien versteuern?
Nur wenn du als Steuerresident giltst (mehr als 183 Tage Aufenthalt pro Jahr). Nicht-Residenten zahlen nur auf kolumbianische Einkünfte Steuern.
Wie wird meine deutsche Rente in Kolumbien besteuert?
Dank des Doppelbesteuerungsabkommens wird deine deutsche gesetzliche Rente nur in Deutschland besteuert. Du musst sie zwar in Kolumbien deklarieren, zahlst aber keine kolumbianische Steuer darauf.
Gibt es in Kolumbien eine Wegzugsbesteuerung?
Nein, Kolumbien erhebt keine Wegzugsbesteuerung. Bei Verlassen des Landes werden keine fiktiven Gewinne besteuert.
Welche Steuernummer brauche ich in Kolumbien?
Du benötigst eine RUT (Registro Único Tributario) von der Steuerbehörde DIAN. Diese ist für alle steuerlichen und geschäftlichen Aktivitäten erforderlich.
Kann ich als digitaler Nomade steuerfrei in Kolumbien leben?
Wenn du weniger als 183 Tage pro Jahr in Kolumbien verbringst und kein Einkommen aus kolumbianischen Quellen beziehst, ja. Achte aber auf deine Steuerpflicht im Heimatland.
Wie hoch sind die Strafen für nicht eingereichte Steuererklärungen?
Die Strafe beträgt 5 % der Steuerschuld pro Monat Verspätung, maximal 100 % der geschuldeten Steuer. Dazu kommen Verzugszinsen von etwa 10 % bis 12 % jährlich.
Werden Kryptowährungen in Kolumbien besteuert?
Ja, Gewinne aus Kryptowährungen werden als Kapitalgewinne behandelt und mit 15 % besteuert. Die DIAN hat zunehmend Interesse an der Kontrolle von Krypto-Transaktionen.
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Zuletzt aktualisiert: 24. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
