Katar gehört zu den steuerfreundlichsten Ländern der Welt und ist für viele Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ein regelrechtes Steuerparadies. Das kleine, aber enorm wohlhabende Emirat am Persischen Golf erhebt keine Einkommensteuer auf Privatpersonen – weder auf Gehälter noch auf Kapitalerträge oder Renten. Dieses außergewöhnliche Steuersystem unterscheidet sich fundamental von den DACH-Ländern, wo Steuersätze von 40 % und mehr keine Seltenheit sind.

Für dich als potenziellen Auswanderer bedeutet das: Dein Bruttogehalt ist praktisch gleich deinem Nettogehalt. Keine Lohnsteuer, keine Kapitalertragssteuer, keine Erbschaftssteuer. Die steuerliche Attraktivität Katars ist kaum zu übertreffen und macht das Land besonders für gut verdienende Expats, Unternehmer und finanziell Unabhängige interessant. Allerdings gibt es einige wichtige Details zu beachten, etwa bei der Wegzugsbesteuerung aus deinem Heimatland und den Doppelbesteuerungsabkommen.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Katar gibt es kein klassisches Einkommensteuersystem für natürliche Personen, weshalb die Frage der Steuerresidenz für Privatpersonen weitgehend irrelevant ist. Du kannst theoretisch unbegrenzt in Katar leben, ohne jemals eine persönliche Steuererklärung abgeben zu müssen.
Für Unternehmen gelten jedoch andere Regeln. Eine Firma gilt als in Katar steuerlich ansässig, wenn sie dort gegründet wurde oder ihre tatsächliche Geschäftsleitung im Land hat.
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Da Katar keine Einkommensteuer auf natürliche Personen erhebt, spielt die 183-Tage-Regel vor Ort keine Rolle. Sie ist jedoch entscheidend für deinen steuerlichen Status in deinem Herkunftsland:
- Deutschland: Du wirst in der Regel erst nach Aufgabe deines inländischen Wohnsitzes und gewöhnlichen Aufenthalts (weniger als 183 Tage pro Jahr) nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig
- Österreich: Ähnliche Regelung mit Fokus auf Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen
- Schweiz: Beendigung der Steuerpflicht bei Wegzug und Aufgabe des Wohnsitzes
Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT
| Land | DBA mit Katar | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Deutschland | Ja (seit 2010) | Freistellungsmethode für die meisten Einkünfte |
| Österreich | Ja (seit 2012) | Ähnliche Struktur wie deutsches DBA |
| Schweiz | Ja (seit 2011) | Vorteilhafte Regelungen für Expats |
Die DBAs stellen sicher, dass du nicht doppelt besteuert wirst. Da Katar faktisch keine Steuern erhebt, profitierst du meist vom vollständigen Wegfall der Besteuerung – vorausgesetzt, du bist korrekt aus deinem Heimatland abgemeldet.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Vorsicht: Die Wegzugsbesteuerung kann dich empfindlich treffen, bevor du die steuerfreie Zone Katars erreichst:
Deutschland (§ 6 AStG):
- Betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften über 1 %
- Fiktive Veräußerung zum Verkehrswert bei Wegzug
- Steuerstundung innerhalb der EU/EWR möglich, nach Katar jedoch nicht
- Sieben Jahre Stundung auf Antrag mit Sicherheitsleistung
Österreich:
- Ähnliche Wegzugsbesteuerung bei Unternehmensanteilen
- Nichtfestsetzung nur innerhalb EU/EWR
Schweiz:
- Keine echte Wegzugsbesteuerung
- Jedoch Nachbesteuerung bei Säule 3a und Pensionskasse möglich
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Das Schöne an Katar ist die Einfachheit: Es gibt schlichtweg keine Einkommensteuer für Privatpersonen. Der Steuersatz beträgt 0 % – unabhängig von der Höhe deines Einkommens.
| Einkommensart | Steuersatz in Katar |
|---|---|
| Gehalt/Lohn | 0 % |
| Selbstständige Einkünfte | 0 % |
| Kapitalerträge | 0 % |
| Mieteinnahmen | 0 % |
| Renten | 0 % |
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Da keine Einkommensteuer anfällt, gibt es auch keine Abgabefristen für private Steuererklärungen.
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in Katar genießt du vollständige Steuerfreiheit auf dein Gehalt. Es gibt:
- Keine Lohnsteuer oder vergleichbare Abzüge
- Keine Sozialversicherungspflicht für Ausländer (Katarer zahlen in das staatliche System ein)
- Keine Werbungskosten geltend zu machen, da keine Steuer anfällt
Rechenbeispiel: Ein deutsches Bruttogehalt von 80.000 Euro entspricht nach Steuern und Sozialabgaben etwa 48.000 Euro netto. In Katar behältst du die vollen 80.000 Euro (umgerechnet etwa 320.000 QAR – Katarischer Riyal).
Digitale Nomaden
Katar ist grundsätzlich ein interessantes Ziel für digitale Nomaden, allerdings mit Einschränkungen:
Visa-Optionen:
- Touristenvisum: bis zu 90 Tage, keine Arbeitserlaubnis
- Business-Visum: für Geschäftsreisende
- Freelancer-Visum: In Katar gibt es kein spezifisches Digital-Nomad-Visum wie in anderen Ländern
Besteuerung ausländischer Einkünfte:
- Einkünfte aus dem Ausland werden in Katar nicht besteuert
- Achtung: Dein Heimatland kann weiterhin Steuern erheben, wenn du dort noch steuerlich ansässig bist
Praktische Hürden:
- Ohne Arbeitsvisum ist legales Arbeiten schwierig
- Langfristiger Aufenthalt erfordert in der Regel einen lokalen Sponsor
Selbstständige und Unternehmer
Für Unternehmer wird es etwas komplexer, da Katar eine Körperschaftsteuer erhebt:
Körperschaftsteuer:
- Standardsatz: 10 % auf Unternehmensgewinne
- Gilt für Unternehmen mit katarischer oder ausländischer Beteiligung
- Ausnahme: Unternehmen in bestimmten Wirtschaftszonen (z. B. Qatar Financial Centre, Qatar Science & Technology Park)
Freizonen-Vorteile:
- Qatar Financial Centre (QFC): 0 % Körperschaftsteuer für qualifizierte Unternehmen
- 100 % ausländisches Eigentum möglich
- Keine Devisenbeschränkungen
Buchführungspflichten:
- Buchführung nach IFRS-Standards
- Jährliche Abschlüsse erforderlich
- Wirtschaftsprüfung für größere Unternehmen
Absetzbare Betriebsausgaben:
- Geschäftsübliche Kosten sind abzugsfähig
- Abschreibungen auf Anlagevermögen
- Personalkosten und Mieten
Finanziell Unabhängige und Investoren
Für vermögende Privatpersonen ist Katar besonders attraktiv:
| Einkommensart | Steuersatz |
|---|---|
| Zinsen | 0 % |
| Dividenden | 0 % (5 % Quellensteuer bei Auszahlung aus Katar an Ausländer) |
| Kursgewinne | 0 % |
| Immobiliengewinne | 0 % |
Besonderheiten bei ausländischen Depots:
- Keine Meldepflichten gegenüber katarischen Behörden
- Wichtig: Prüfe, ob dein Broker CRS-Daten an dein ehemaliges Heimatland meldet
- Steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung aus Katar kann schwierig zu erhalten sein
Rentner
Katar erhebt keine Steuern auf Renteneinkünfte, egal ob gesetzlich oder privat:
Besteuerung nach Rentenart:
| Rentenart | In Katar | Im Heimatland |
|---|---|---|
| Deutsche gesetzliche Rente | 0 % | Gemäß DBA: Besteuerung in DE (Ansässigkeitsprinzip seit 2005) |
| Österreichische Pension | 0 % | Gemäß DBA: meist Besteuerung in AT |
| Schweizer AHV | 0 % | Gemäß DBA: meist Besteuerung in CH |
| Private Renten (DE/AT) | 0 % | Nur Ertragsanteil in DE/AT steuerpflichtig |
| Betriebsrenten | 0 % | Abhängig vom DBA |
Wichtig: Die deutschen Doppelbesteuerungsabkommen weisen Renten oft dem Quellenstaat (Deutschland) zu, sodass du trotz Wohnsitz in Katar auf deine deutsche Rente Steuern zahlen musst.
3. Vermögensteuer
Katar erhebt keine Vermögensteuer. Dein privates Vermögen – egal ob Bargeld, Wertpapiere, Immobilien oder sonstige Vermögenswerte – wird nicht besteuert. Dies unterscheidet Katar deutlich von der Schweiz, wo Kantone eine Vermögensteuer erheben.
| Aspekt | Katar | Schweiz (Vergleich) |
|---|---|---|
| Vermögensteuersatz | 0 % | 0,1 bis 1 % je nach Kanton |
| Freibeträge | Nicht relevant | Variiert stark |
| Betroffene Vermögensarten | Keine | Gesamtvermögen |
4. Kapitalertragssteuer
In Katar gibt es keine Kapitalertragssteuer für Privatpersonen:
| Anlageform | Steuersatz |
|---|---|
| Bankzinsen | 0 % |
| Dividenden (ausländische Aktien) | 0 % |
| Dividenden (katarische Aktien) | 0 % (ggf. Quellensteuer) |
| Kursgewinne Aktien | 0 % |
| Kursgewinne Immobilien | 0 % |
| Kryptowährungen | 0 % (keine spezifische Regelung) |
Quellensteuer auf Dividenden aus Katar:
- 5 % Quellensteuer bei Auszahlung an Nicht-Residenten
- Kann durch DBA reduziert werden
Meldepflichten:
- Keine lokalen Meldepflichten
- Achtung: CRS-Meldungen durch internationale Banken möglich
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer und jährliche Abgaben
Katar erhebt keine klassische Grundsteuer auf Immobilieneigentum. Es können jedoch Gebühren für städtische Dienstleistungen anfallen.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Registrierungsgebühr | 0,25 % des Kaufpreises |
| Grundbuchgebühr | Minimal |
| Maklergebühr | Üblicherweise 2 bis 3 % |
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Es gibt keine Kapitalertragssteuer auf Immobiliengewinne für Privatpersonen. Den gesamten Gewinn aus einem Immobilienverkauf behältst du steuerfrei.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen aus katarischen Immobilien sind für Privatpersonen steuerfrei. Lediglich Unternehmen zahlen auf Mieteinnahmen die reguläre Körperschaftsteuer von 10 %.
Eigentumsrecht für Ausländer
Ausländer können in bestimmten Gebieten Eigentum erwerben:
- The Pearl-Qatar
- West Bay Lagoon
- Lusail City
- Al Khor Resort
In anderen Gebieten ist nur Pacht (meist 99 Jahre) möglich.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Katar erhebt weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer:
| Steuerart | Satz |
|---|---|
| Erbschaftssteuer | 0 % |
| Schenkungssteuer | 0 % |
Wichtige Hinweise:
- Islamisches Erbrecht (Scharia) gilt für Muslime
- Nicht-Muslime können per Testament verfügen
- Registrierung eines Testaments beim Qatar International Court empfohlen
Internationale Aspekte:
- Dein Heimatland kann weiterhin Erbschaftssteuer erheben
- Deutschland: Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei inländischem Vermögen des Erblassers/Erwerbers
- Wichtig: Prüfe die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (zehn Jahre nach Wegzug)
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Katar hat bisher keine Mehrwertsteuer eingeführt, obwohl dies im Rahmen des GCC-Abkommens geplant war:
| Land | MwSt-Status |
|---|---|
| Katar | 0 % (keine MwSt) |
| VAE | 5 % |
| Saudi-Arabien | 15 % |
| Deutschland | 19 % |
Aktueller Stand (2024):
- Einführung einer MwSt wurde mehrfach verschoben
- Kein konkretes Datum für Implementierung
- Bei Einführung voraussichtlich 5 % (GCC-Standard)
Für Unternehmer bedeutet das derzeit:
- Keine Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen
- Keine Vorsteuer zum Abzug
- Einfachere Buchhaltung
8. Weitere relevante Steuern
Luxussteuer
Es gibt keine spezifische Luxussteuer in Katar.
Kfz-Steuer
- Keine jährliche Kfz-Steuer
- Lediglich Registrierungsgebühren bei Zulassung
- Jährliche Erneuerung der Zulassung: etwa 200 bis 500 QAR (50 bis 125 Euro)
Zölle und Einfuhrabgaben
| Produktkategorie | Zollsatz |
|---|---|
| Allgemeine Waren | 5 % |
| Alkohol | 100 % + Sondergenehmigung |
| Tabak | Hohe Abgaben |
| Persönlicher Hausrat | Zollfrei bei Umzug |
Verbrauchssteuern
Katar hat 2019 eine Verbrauchssteuer (Excise Tax) auf bestimmte Produkte eingeführt:
| Produkt | Steuersatz |
|---|---|
| Tabakwaren | 100 % |
| Energy Drinks | 100 % |
| Softdrinks (gezuckert) | 50 % |
| Alkohol | Nicht im normalen Handel verfügbar |
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
1. Vollständige Aufgabe der Steuerpflicht im Heimatland:
- Wohnsitz in DACH komplett aufgeben
- Keine wesentlichen wirtschaftlichen Interessen zurücklassen
- Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Katar verlagern
2. Timing des Umzugs:
- Umzug zu Jahresbeginn minimiert Steuerpflicht im alten Land
- Vor Verkauf von Unternehmensanteilen: Wegzugsbesteuerung prüfen
- Große Kapitalerträge erst nach vollzogenem Wegzug realisieren
3. Günstige Unternehmensformen:
- Qatar Financial Centre (QFC) für Finanzdienstleistungen
- Qatar Science & Technology Park für Tech-Unternehmen
- Freizonenunternehmen mit 0 % Körperschaftsteuer
Holding-Strukturen
Eine katarische Holding kann sinnvoll sein:
- Keine Kapitalertragssteuer auf Beteiligungsgewinne
- Niedrige Körperschaftsteuer von 10 % (oder 0 % in Freizonen)
- DBAs nutzen für internationale Strukturen
Achtung: Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-14 AStG) kann greifen, wenn du noch wesentliche Anteile an passiven Auslandsgesellschaften hältst.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Da Katar keine Einkommensteuer erhebt, gibt es auch keine Freibeträge. Stattdessen profitierst du von der vollständigen Steuerfreiheit.
10. Steuererklärung und Fristen
Für Privatpersonen
Da keine Einkommensteuer anfällt, musst du als Privatperson in Katar keine Steuererklärung abgeben. Dies ist einer der größten Vorteile des Landes.
Für Unternehmen
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Steuerjahr | Kalenderjahr oder Geschäftsjahr |
| Abgabefrist | 4 Monate nach Ende des Geschäftsjahres |
| Vorauszahlungen | Keine erforderlich |
| Online-Portal | Qatar Tax Authority (GTA) |
Benötigte Unterlagen für Unternehmen:
- Geprüfter Jahresabschluss (IFRS)
- Steuererklärung auf vorgeschriebenem Formular
- Beilagen zu Einnahmen und Ausgaben
Strafen bei Verspätung (Unternehmen)
| Verstoß | Strafe |
|---|---|
| Verspätete Abgabe | 500 QAR pro Tag, max. 180.000 QAR |
| Falsche Angaben | Bis zu 100 % der hinterzogenen Steuer |
| Fehlende Buchführung | Geldstrafen und ggf. Strafverfahren |
Notwendigkeit eines Steuerberaters
- Für Privatpersonen: In der Regel nicht notwendig
- Für Unternehmen: Empfohlen, besonders bei internationalen Strukturen
- Für Wegzug aus DACH: Unbedingt vorher beraten lassen
11. Sozialversicherungsbeiträge
Übersicht für Ausländer
Als ausländischer Arbeitnehmer bist du in Katar von der Sozialversicherungspflicht befreit:
| Versicherungsart | Beitragspflicht |
|---|---|
| Krankenversicherung | Keine staatliche Pflicht |
| Rentenversicherung | Keine Pflicht für Ausländer |
| Arbeitslosenversicherung | Existiert nicht |
| Pflegeversicherung | Existiert nicht |
Krankenversicherung
- Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung bereitzustellen
- Qualität variiert je nach Arbeitgeber und Position
- Hamad Medical Corporation bietet medizinische Grundversorgung
Empfehlung: Zusätzliche internationale Krankenversicherung für umfassenden Schutz
Rentenversicherung
- Ausländer zahlen nicht in das katarische System ein
- Keine Anrechnung für deutsche/österreichische/Schweizer Rente
- Eigenvorsorge essentiell
Gesamtbelastung im Vergleich
| Land | Einkommensteuer (Spitzensatz) | Sozialabgaben (AN) | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Katar | 0 % | 0 % | 0 % |
| Deutschland | 45 % (+5,5 % Soli) | ~20 % | ~50 bis 55 % |
| Österreich | 55 % | ~18 % | ~55 bis 60 % |
| Schweiz | 25 bis 40 % (je nach Kanton) | ~6 % | ~30 bis 45 % |
12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich
Tabellarischer Vergleich
| Steuerart | Katar | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | 0 % | 0 bis 45 % | 0 bis 55 % | 0 bis 40 % |
| Kapitalertragssteuer | 0 % | 25 % | 27,5 % | Vermögenssteuer |
| Körperschaftsteuer | 10 % (0 % in Freizonen) | 15 % + 5,5 % Soli | 25 % | 12 bis 24 % |
| Mehrwertsteuer | 0 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Erbschaftssteuer | 0 % | 7 bis 50 % | 0 bis 60 % | 0 bis 50 % |
| Vermögensteuer | 0 % | 0 % | 0 % | 0,1 bis 1 % |
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Angestellter mit 100.000 Euro Jahresgehalt
| Land | Netto nach Steuern und Abgaben |
|---|---|
| Katar | ~100.000 Euro |
| Deutschland | ~54.000 Euro |
| Österreich | ~53.000 Euro |
| Schweiz (Zürich) | ~72.000 Euro |
Beispiel 2: Kapitalerträge von 50.000 Euro
| Land | Netto |
|---|---|
| Katar | 50.000 Euro |
| Deutschland | 37.500 Euro |
| Österreich | 36.250 Euro |
| Schweiz | ~48.000 Euro (Vermögenssteuer) |
Beispiel 3: Selbstständiger mit 150.000 Euro Gewinn (über Firma)
| Land | Netto nach allen Steuern |
|---|---|
| Katar (Freizone) | ~150.000 Euro |
| Katar (normal) | ~135.000 Euro |
| Deutschland | ~75.000 bis 85.000 Euro |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Katar:
- Null Einkommensteuer
- Keine Kapitalertragssteuer
- Keine Erbschafts-/Schenkungssteuer
- Keine Mehrwertsteuer
- Einfaches System ohne Steuererklärungspflicht
Nachteile Katar:
- Wegzugsbesteuerung beim Verlassen von DACH
- Deutsche Renten bleiben teils in DE steuerpflichtig
- Keine Steuergutschriften oder Abzugsmöglichkeiten
- Geringe staatliche Sozialleistungen für Ausländer
- Politisches und wirtschaftliches Umfeld
Fazit
Katar ist ein steuerliches Paradies für Auswanderer, die hohe Einkommen oder Vermögen haben und diese steuerfrei halten möchten. Mit einem Einkommensteuersatz von 0 % für Privatpersonen, keiner Kapitalertragssteuer und keiner Erbschaftssteuer gehört das Emirat zu den attraktivsten Standorten weltweit.
Besonders geeignet ist Katar für:
- Gutverdiende Angestellte (Expats in Öl- und Gasbranche, Finanzen, Bau)
- Unternehmer, die eine Firma in einer Freizone gründen
- Investoren und finanziell Unabhängige mit Kapitalvermögen
- Menschen, die Vermögen steuerfrei vererben möchten
Weniger geeignet ist Katar für:
- Rentner mit deutschen gesetzlichen Renten (bleiben in DE steuerpflichtig)
- Digitale Nomaden ohne lokalen Sponsor
- Menschen mit starken Bindungen an die Heimat
Wichtig: Vor dem Umzug solltest du unbedingt die Wegzugsbesteuerung prüfen lassen und einen sauberen steuerlichen Wegzug aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz durchführen. Professionelle Beratung durch einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater ist dringend empfohlen.
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FAQ
Muss ich als Auswanderer in Katar Einkommensteuer zahlen?
Nein, Katar erhebt keine Einkommensteuer auf natürliche Personen. Dein Gehalt, Kapitalerträge und andere Einkünfte sind vollständig steuerfrei.
Kann ich als Ausländer in Katar eine Firma gründen?
Ja, in bestimmten Sektoren und Freizonen ist 100 % ausländisches Eigentum möglich. Im Qatar Financial Centre zahlst du sogar 0 % Körperschaftsteuer.
Wie ist das mit meiner deutschen Rente in Katar?
Gesetzliche Renten aus Deutschland bleiben aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland steuerpflichtig. Du musst sie in deiner deutschen Steuererklärung als beschränkt Steuerpflichtiger angeben.
Gibt es eine Wegzugsbesteuerung bei Umzug nach Katar?
Ja, Deutschland erhebt eine Wegzugsbesteuerung auf wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (über 1 %). Eine Stundung ist möglich, aber Sicherheiten werden verlangt.
Benötige ich in Katar eine Krankenversicherung? Ja, Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Krankenversicherung bereitzustellen. Bei Selbstständigkeit oder Vermögenden ist eine private internationale Versicherung empfehlenswert.
Kann ich als digitaler Nomade in Katar leben und arbeiten?
Schwierig – Katar hat kein spezielles Digital-Nomad-Visum. Du benötigst einen lokalen Sponsor oder eine Firmengründung für legales Arbeiten.
Wird Katar eine Mehrwertsteuer einführen?
Die Einführung war im Rahmen des GCC-Abkommens geplant, wurde aber mehrfach verschoben. Aktuell gibt es keinen konkreten Termin. Bei Einführung wird ein Satz von 5 % erwartet.
Weitere Katar Beiträge
- Auswandern nach Katar: Erfolgs-Anleitung
- Lebenshaltungskosten und Mieten Katar
- Bevölkerung Katar: Kultur, Traditionen, gesellschaftliches Leben
Zuletzt aktualisiert: 24. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
