Wenn Sie entlassen wurden oder Ihr Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, können Sie sich als Arbeitssuchender bei der lokalen Bundesagentur für Arbeit melden. Das können Sie zwar online initiieren, aber Sie müssen trotzdem persönlich erscheinen. Wie funktioniert das und geht das auch aus dem Ausland? Welche Pflichten gehen damit einher? Kann ich als Empfänger von Arbeitslosengeld auswandern – bzw. bekomme ich mein Arbeitslosengeld im Ausland?
Anleitung: So melden Sie sich online als arbeitssuchend
Am besten melden Sie sich drei Monate vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender. Dies können Sie telefonisch, online oder persönlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit tun.
So melden Sie sich online bei einer Agentur für Arbeit
Besuchen Sie die Website der Bundesagentur für Arbeit. Sobald Sie erfolgreich eingeloggt sind, können Sie auf den Bereich eServices zugreifen und einen Online-Antrag ausfüllen, um sich als Arbeitsuchender zu registrieren. Füllen Sie das Formular mit allen erforderlichen Informationen aus, einschließlich Ihrer Adresse und Sozialversicherungsnummer. Klicken Sie auf die Schaltfläche unten, um sich als Arbeitssuchender zu registrieren.
Innerhalb von drei Tagen wird sich die Agentur für Arbeit telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Meldung als Arbeitssuchender zu bestätigen, einen Beratungstermin zu vereinbaren und Ihnen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld zu helfen. Bei dem Termin müssen Sie persönlich vorstellig werden. Diese Unterlagen sind für Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld erforderlich:
- Ihr Personalausweis
- Eine Erklärung, dass Sie Ihre Arbeit aufgegeben haben, sofern anwendbar
- Ihre Lohnsteuerkarte
- Eine Kopie des Leistungsbescheids oder des Nachweises, dass Sie in der Vergangenheit Leistungen erhalten haben (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld), auch von einer anderen Arbeitsagentur
- Eine Bescheinigung über den Erhalt von Leistungen bei Krankheit (falls zutreffend)
- Eine Bescheinigung über die Beschäftigung
- Ein Kündigungsschreiben, falls vorhanden
Möglicherweise benötigen Sie auch Bescheinigungen Ihres früheren Arbeitgebers (die bis zu fünf Jahre alt sein können), um Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld zu vervollständigen. Wenn die verlangten Bescheinigungen nicht vorliegen, wird die Agentur für Arbeit Ihren Antrag nicht annehmen.
Der ausgefüllte Antrag muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob er per Telefon oder Internet übermittelt wurde. Ihr Berater wird mit Ihnen dabei normalerweise gleichzeitig Ihre Zukunftsperspektiven besprechen. Dieser Termin kann auch separat vereinbart werden.
Dabei werden Ihnen eine Reihe von Fragen gestellt: Würden Sie gerne in demselben Bereich arbeiten? Sind Sie an einer Umschuldung interessiert? Haben Sie die Möglichkeit, sich weiterzubilden? Wie möchten Sie Ihre Karrierechancen erhöhen? Was sind Ihre Zukunftspläne? Sobald der Antrag vom Sachbearbeiter im Amt geprüft und genehmigt worden ist, wird das Arbeitslosengeld freigegeben und ausgezahlt. Dies kann manchmal bis zu einer ganzen Woche dauern, haben Sie also etwas Geduld.
Arbeitslosengeld vom Ausland beantragen
Da man persönlich vorstellig sein muss, um sich arbeitslos zu melden, klappt eine Beantragung vom Ausland heraus nicht. Sie müssten für den Antrags- und Beratungstermin nach Deutschland reisen. Die Agentur für Arbeit hat aufgrund der Corona-Pandemie nur vorübergehend erlaubt, sich alleine online oder telefonisch arbeitslos zu melden, ohne dass Sie sich persönlich vorstellen müssen. Ab September 2021 war das nicht mehr möglich.
Unterschiede zwischen ALG I und ALG II
Beim Arbeitslosengeld I handelt es sich um eine Leistung der Versicherung, die der Arbeitnehmer bezahlt. Die staatliche Leistung, das Arbeitslosengeld II, steht daraufhin denjenigen zur Verfügung, die es benötigen. Man kann es auch als Grundsicherung bezeichnen (nicht zu verwechseln mit der Grundsicherung im Alter): Diese Leistung steht denjenigen zu, die einen Anspruch darauf haben. Hartz IV ist der offizielle Name von ALG II.
Muss ich Arbeitslosengeld I oder II beantragen?
Ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn Sie die Voraussetzungen für ALG I erfüllen, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I: Das bedeutet, dass Sie innerhalb der letzten 30 Monate vor Ihrer Arbeitsunfähigkeit mindestens zwölf Monate erwerbstätig gewesen sein müssen. Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, müssen Sie in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate gearbeitet haben. Die versicherungspflichtigen Tätigkeiten müssen nicht ununterbrochen ausgeübt werden: Es zählen alle Monate ohne Unterbrechung.
Gibt es ein maximal zulässiges Vermögen bei ALG II?
Ihr Vermögen muss aufgebraucht sein, bevor Sie ALG II erhalten können. ALG II können Sie also nicht erhalten, wenn Sie eine Eigentumswohnung oder ein Aktiendepot besitzen. Auch deshalb ist ALG II weniger attraktiv. Es wird dafür aber für einen unbegrenzten Zeitraum gewährt. ALG I wird normalerweise für nur 12 Monate gewährt.
Ist es möglich, ALG I und ALG II gleichzeitig zu erhalten?
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, gleichzeitig Arbeitslosengeld I und II zu beziehen: Nämlich dann, wenn die Höhe des Arbeitslosengeldes das Existenzminimum übersteigt. Das Existenzminimum liegt im Jahr 2021 bei 9.984 Euro pro Jahr.
Kann ich im Ausland Arbeitslosengeld beziehen?
Ein Anspruch auf ALG I im Ausland ist nur möglich, wenn das Land Mitglied der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist. Es ist möglich, in diesen Ländern eine Arbeit zu suchen und zwischenzeitlich trotzdem Arbeitslosengeld 1 im Ausland zu beziehen. Die Übertragung von Leistungen kann nur für drei Monate erfolgen (Übertragungszeitraum). Sie können umgekehrt auch Arbeitslosenleistungen aus dem Ausland „mitnehmen“.
Bedeutet ein Auslandsaufenthalt, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I unterbrochen wird?
Anspruch auf Arbeitslosengeld I (auch im Ausland) hat nur, wer mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden hat und damit in der Arbeitslosenversicherung gemeldet ist. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld verjährt nicht im Ausland, allerdings muss für den Auslandsaufenthalt ein Antrag gestellt werden – vor der Ausreise.
Wie sieht es mit Hartz 4 aus? Ist es möglich, einen Auslandsaufenthalt mit Arbeitslosengeld 2 zu finanzieren, oder können Hartz-4-Empfänger trotzdem im Ausland Arbeit finden?
Hier sind die Regeln strenger. Hartz-4-Empfänger können auch vorübergehend ins Ausland reisen, z. B. für einen Urlaub – aber auch dazu muss man die Ausreisegenehmigung beantragen.
Die wichtigste Voraussetzung für das Arbeitslosengeld II im Ausland ist jedoch, dass Ihr Wohnsitz in Deutschland sein muss und dass der Aufenthalt nur von kurzer Dauer ist. Für eine Auswanderung ist das natürlich nicht optimal. Einen Umzug ins Ausland oder einen längeren Auslandsaufenthalt kann das Jobcenter ebenfalls nicht finanzieren.