Wer ins Land der aufgehenden Sonne auswandern möchte, muss vorab viele Aspekte berücksichtigen. Weitere zu erfüllende Rahmenbedingungen ergeben sich dann, wenn eines oder mehrere Haustiere zum Reisebegleiter werden. Abhängig von der jeweiligen Situation kann es sich um einen zeitaufwendigen bzw. auch teuren Prozess handeln. Mit ausreichend Geduld ist es allerdings möglich, die Ausreise nach Japan mit dem eigenen Haustier durchzuführen.
Herkunft und notwendige Tests
Der Inselstaat Japan ist reich an Kultur – vielseitige Kunst in Form von Origami oder Keramik, spezielle Steingärten für Mönche oder architektonisch wertvolle Tempel, die von gläubigen Herren und auch Damen in traditionellen Kimonos besucht werden, sind nur einige Beispiele. Damit diese Vielfalt allerdings auch zusammen mit dem eigenen Haustier genossen werden kann, sind Voraussetzungen nötig.
Australien, Neuseeland, Island, die Fidschi-Inseln, Hawaii und Guam werden von der japanischen Regierung als tollwutfreies Gebiet ausgewiesen. Stammt das eigene Tier nicht aus einer dieser Regionen, kann das Verfahren mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Unabhängig vom Herkunftsland muss das eigene Tier mit den in Japan gültigen Mikrochip-Normen ausgestattet sein. Stammt der tierische Begleiter nun nicht aus einem der zuvor erwähnten Gebiete, ist eine zweimalige Tollwutimpfung notwendig. Hier muss beachtet werden, dass der Impfstoff den inaktiven oder modifizierten Impfstoff enthält. Außerdem muss das Tier bei der ersten Impfung mindestens 91 Tage alt sein und zwischen den beiden Terminen müssen mindestens 30 Tage vergehen. Anschließend muss noch ein Antikörpertest auf die Tollwutimpfung durchgeführt werden.
Wartezeit und Bekanntgabe
Wer fest entschlossen ist, das eigene Haustier bei der Ausreise nach Japan mitzunehmen, sollte notwendige Schritte möglichst früh erledigen. Nachdem der zweite Impfstoff verabreicht wurde besteht nämlich eine Wartezeit von 180 Tagen, nach der das eigene Tier zur Einreise befugt ist. Ansonsten muss das Haustier bei der Ankunft unter Quarantäne gestellt werden, bis alle notwendigen Prüfungen abgeschlossen sind – dies kann je nach Situation unterschiedlich lange dauern.
Unabhängig davon, ob eine solche Quarantäne infrage kommen wurde, sollte der Quarantäne-Service am Flughafen des Ziellandes informiert werden. So können mögliche unerwartete Änderungen ggf. schneller abgewickelt werden. Die Frist hierfür beträgt 40 Tage vor der Ankunft. Das entsprechende Formular kann per E-Mail, Fax oder Post versendet werden. Besteht in Japan bereits eine eigene Unterkunft, muss diese Adresse in jedem Fall vermerkt werden.
Finale Untersuchung samt Kontrolle
Wenn alle wichtigen Voraussetzungen für den Tiertransport nach Japan erfüllt sind, ist eine abschließende Kontrolle erforderlich. Innerhalb von 10 Tagen vor dem Abflug muss das Tier von einem Tierarzt untersucht werden. Die vom Arzt ausgestellte Gesundheitsbescheinigung muss außerdem für die jeweilige Behörde des Heimatlandes, die für die Ein- und Ausfuhr von Tieren zuständig ist, bestätigt werden.
Des Weiteren müssen wichtige Dokumente für etwaige Kontrollen vor der Auswanderung sichergestellt werden. Dazu gehört neben dem Geburtsdatum und Alter des Tieres auch die Mikrochip-Nummer und das Datum der Implantation. Aus gesundheitlicher Sicht sind vor allem Daten zur Tollwutimpfung wie die Immunitätszeit, der Impfstoff sowie das Datum der Blutuntersuchung entscheidend.