Indonesien lockt mit tropischem Klima, niedrigen Lebenshaltungskosten und einer faszinierenden Kultur. Doch wie sieht es steuerlich aus? Das Steuersystem des Inselstaates unterscheidet sich erheblich von dem, was du aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kennst.

Das indonesische Steuersystem basiert auf dem Prinzip der Welteinkommensbesteuerung für Steuerresidenten. Allerdings gab es 2024 eine bedeutende Änderung: Neuankömmlinge können unter bestimmten Bedingungen von einer vierjährigen Befreiung für ausländische Einkünfte profitieren. Die Einkommensteuer ist progressiv gestaltet mit Spitzensätzen von bis zu 35 %, was im regionalen Vergleich moderat ist.
Im Vergleich zu den DACH-Ländern fällt auf: Indonesien kennt keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungssteuer im klassischen Sinne. Die Sozialabgaben sind deutlich niedriger, und die Lebenshaltungskosten ermöglichen oft einen höheren Lebensstandard trotz geringerer Bruttoeinnahmen. Allerdings ist das Steuersystem weniger transparent und die Bürokratie kann herausfordernd sein.
Für Auswanderer ist Indonesien steuerlich besonders interessant, wenn du von ausländischen Einkünften lebst, als digitaler Nomade arbeitest oder im Ruhestand bist. Die neue Regelung für ausländische Einkünfte macht das Land zu einem der attraktivsten Ziele in Südostasien.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
Du wirst in Indonesien steuerlich ansässig, wenn du eines dieser Kriterien erfüllst:
Du hältst dich mehr als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten in Indonesien auf. Dabei werden alle Tage gezählt, auch An- und Abreisetage.
Du hast deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Indonesien und beabsichtigst, dort zu bleiben. Dies kann auch bei kürzeren Aufenthalten greifen, wenn du einen Wohnsitz begründest.
Du bist indonesischer Staatsbürger, der im Ausland lebt und dort nicht nachweislich steuerpflichtig ist.
Die 183-Tage-Regel im Detail
Die 183-Tage-Regel ist das wichtigste Kriterium für die meisten Auswanderer. Sobald du diese Schwelle überschreitest, wirst du für das gesamte Kalenderjahr als Steuerresident behandelt. Das bedeutet: Auch Einkünfte, die du vor dem Erreichen der 183 Tage erzielt hast, unterliegen dann der indonesischen Besteuerung.
Eine Besonderheit gilt seit 2024: Neue Steuerresidenten können beantragen, dass ihre ausländischen Einkünfte für einen Zeitraum von vier Jahren nicht in Indonesien besteuert werden, sofern diese Einkünfte nicht nach Indonesien überwiesen werden. Diese Regelung macht Indonesien besonders attraktiv für Rentner, Investoren und digitale Nomaden.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz
Indonesien hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen:
Das DBA mit Deutschland stammt aus dem Jahr 1990 und wurde mehrfach aktualisiert. Es regelt unter anderem, dass Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert werden, also in Indonesien, wenn du dort lebst.
Das DBA mit Österreich folgt ähnlichen Prinzipien. Auch hier werden Renten überwiegend im Wohnsitzstaat besteuert.
Das DBA mit der Schweiz enthält vergleichbare Regelungen, wobei bei Schweizer AHV-Renten Besonderheiten zu beachten sind.
Bei allen drei Abkommen gilt das Freistellungsverfahren mit Progressionsvorbehalt für die meisten Einkunftsarten. Das bedeutet: Die Einkünfte werden in einem Land freigestellt, können aber den Steuersatz für andere Einkünfte erhöhen.
Wegzugsbesteuerung aus den DACH-Ländern
Beim Umzug nach Indonesien musst du die Wegzugsbesteuerung deines Herkunftslandes beachten:
Deutschland erhebt eine Wegzugssteuer auf nicht realisierte Gewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 %. Diese greift, wenn du mindestens sieben der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig warst. Da Indonesien kein EU- oder EWR-Staat ist, wird die Steuer sofort fällig, ohne Stundungsmöglichkeit.
Österreich kennt ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung für Beteiligungen und bestimmte andere Vermögenswerte. Bei Umzug in Drittstaaten wie Indonesien wird die Steuer grundsätzlich sofort fällig.
Die Schweiz erhebt keine klassische Wegzugssteuer, allerdings können kantonale Besonderheiten existieren.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Die indonesische Einkommensteuer (Pajak Penghasilan, kurz PPh) ist progressiv gestaltet. Seit 2022 gelten folgende Steuersätze:
Einkommen bis 60 Millionen IDR (circa 3.500 Euro) jährlich wird mit 5 % besteuert.
Einkommen von 60 Millionen bis 250 Millionen IDR (circa 3.500 bis 14.500 Euro) wird mit 15 % besteuert.
Einkommen von 250 Millionen bis 500 Millionen IDR (circa 14.500 bis 29.000 Euro) wird mit 25 % besteuert.
Einkommen von 500 Millionen bis 5 Milliarden IDR (circa 29.000 bis 290.000 Euro) wird mit 30 % besteuert.
Einkommen über 5 Milliarden IDR (circa 290.000 Euro) wird mit 35 % besteuert.
Der persönliche Grundfreibetrag (Penghasilan Tidak Kena Pajak, PTKP) beträgt 54 Millionen IDR (circa 3.150 Euro) jährlich für Alleinstehende. Verheiratete erhalten zusätzlich 4,5 Millionen IDR, und für jedes Kind (maximal drei) kommen weitere 4,5 Millionen IDR hinzu.
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Steuererklärung muss bis zum 31. März des Folgejahres abgegeben werden. Bei Arbeitnehmern erfolgt der Steuerabzug monatlich durch den Arbeitgeber.
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in Indonesien wird deine Einkommensteuer direkt vom Gehalt einbehalten. Dein Arbeitgeber führt die monatliche Lohnsteuer (PPh 21) an das Finanzamt ab.
Zu den Sozialversicherungsbeiträgen: Der Arbeitnehmeranteil beträgt etwa 3 % des Gehalts für die Krankenversicherung (BPJS Kesehatan) und 2 % für die Rentenversicherung (BPJS Ketenagakerjaan). Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich etwa 4 % für die Krankenversicherung und bis zu 5,7 % für verschiedene Sozialversicherungskomponenten.
Als Werbungskosten absetzbar sind unter anderem Beiträge zur indonesischen Rentenversicherung und bestimmte Berufsausgaben. Die Möglichkeiten sind jedoch begrenzter als in Deutschland. Eine Pendlerpauschale wie in Deutschland gibt es nicht, allerdings können Arbeitgeber steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse gewähren.
Digitale Nomaden
Für digitale Nomaden ist Indonesien seit der Einführung des Second Home Visa und der neuen Steuerregelung für ausländische Einkünfte besonders interessant geworden.
Wenn du ausschließlich von ausländischen Kunden Einkünfte erzielst und diese nicht nach Indonesien überweist, kannst du als neuer Steuerresident vier Jahre lang von der indonesischen Besteuerung dieser Einkünfte befreit sein. Diese Regelung gilt seit 2024 und macht Indonesien zu einem der steuerlich attraktivsten Ziele für Fernarbeiter.
Allerdings gibt es einen wichtigen Haken: Du benötigst ein Visum, das dir das Arbeiten in Indonesien erlaubt. Das beliebte B211A-Visum (Besuchervisum) erlaubt offiziell keine Arbeit. Für legales Arbeiten als digitaler Nomade kommen folgende Optionen in Frage:
Das Second Home Visa (seit 2022) erlaubt einen Aufenthalt von bis zu zehn Jahren und gestattet grundsätzlich Remote-Arbeit für ausländische Arbeitgeber. Voraussetzung ist der Nachweis von Vermögen in Höhe von mindestens 2 Milliarden IDR (circa 115.000 Euro).
Das E33G Remote Worker Visa ist speziell für digitale Nomaden konzipiert. Es ist zunächst für ein Jahr gültig und verlängerbar. Die Nachweispflichten umfassen regelmäßige Einkommensnachweise und eine Krankenversicherung.
Selbstständige und Unternehmer
Als Selbstständiger in Indonesien hast du zwei grundlegende Optionen: Du arbeitest als Einzelunternehmer oder gründest eine Firma.
Einzelunternehmer (Usaha Mikro Kecil Menengah, UMKM) mit einem Jahresumsatz von weniger als 4,8 Milliarden IDR (circa 280.000 Euro) können von einer vereinfachten Besteuerung profitieren. Sie zahlen lediglich 0,5 % des Bruttoumsatzes als finale Steuer. Diese Regelung ist äußerst vorteilhaft, allerdings steht sie ausländischen Unternehmern nur eingeschränkt zur Verfügung.
Die Gründung einer indonesischen Gesellschaft (PT PMA für ausländische Investoren) erfordert ein Mindestkapital von 10 Milliarden IDR (circa 580.000 Euro), wobei 2,5 Milliarden IDR eingezahlt sein müssen. Die Körperschaftsteuer beträgt 22 %. Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz unter 50 Milliarden IDR erhalten einen Rabatt von 50 % auf die ersten 4,8 Milliarden IDR Gewinn.
Eine Gewerbesteuer im deutschen Sinne existiert nicht.
Die Buchführungspflichten in Indonesien sind streng. Alle Unternehmen müssen eine ordnungsgemäße Buchhaltung in indonesischer Sprache und in Rupiah führen. Die Aufbewahrungspflicht beträgt zehn Jahre.
Absetzbare Betriebsausgaben umfassen unter anderem Gehälter, Mieten, Abschreibungen, Geschäftsreisen und Fortbildungen. Nicht absetzbar sind unter anderem private Ausgaben, Bewirtungskosten über bestimmte Grenzen und Spenden an nicht anerkannte Organisationen.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Für Privatiers und Investoren ist die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen entscheidend:
Zinsen aus indonesischen Bankkonten werden mit einer finalen Quellensteuer von 20 % belegt. Für Steuerresidenten aus DBA-Ländern kann diese auf 10 bis 15 % reduziert werden.
Dividenden von indonesischen Unternehmen waren bis 2020 mit 10 % Quellensteuer belastet. Seit 2021 sind Dividenden, die in Indonesien reinvestiert werden, für indonesische Steuerresidenten steuerfrei. Dies gilt auch für Dividenden aus ausländischen Unternehmen, sofern sie in Indonesien investiert werden.
Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien an der indonesischen Börse werden mit einer finalen Steuer von 0,1 % des Verkaufspreises belegt, unabhängig vom tatsächlichen Gewinn.
Gewinne aus dem Verkauf von nicht börsennotierten Beteiligungen unterliegen der regulären Einkommensteuer.
Für ausländische Depots gilt: Wenn du die Voraussetzungen für die vierjährige Befreiung ausländischer Einkünfte erfüllst und die Erträge nicht nach Indonesien überweist, bleiben sie in Indonesien steuerfrei. Nach Ablauf dieser Frist unterliegen sie der regulären Besteuerung.
Rentner
Indonesien kann für Rentner aus den DACH-Ländern steuerlich attraktiv sein, erfordert aber sorgfältige Planung.
Deutsche gesetzliche Renten werden gemäß dem DBA grundsätzlich im Wohnsitzstaat besteuert, also in Indonesien. Da indonesische Steuersätze auf niedrige bis mittlere Einkommen oft günstiger sind als deutsche, kann sich ein Vorteil ergeben.
Beamtenpensionen werden hingegen weiterhin ausschließlich in Deutschland besteuert. Hier ändert sich durch den Umzug nach Indonesien nichts.
Österreichische gesetzliche Renten folgen ähnlichen Regeln. Das DBA weist das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zu.
Schweizer AHV-Renten werden gemäß dem DBA ebenfalls im Wohnsitzstaat besteuert.
Private Renten und Lebensversicherungen unterliegen den allgemeinen Regeln des jeweiligen DBA. In den meisten Fällen hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht.
Spezielle Altersfreibeträge wie in Deutschland gibt es in Indonesien nicht. Allerdings profitieren auch Rentner vom allgemeinen Grundfreibetrag.
Wichtig: Nutze als Rentner die vierjährige Befreiung für ausländische Einkünfte. Wenn du deine Rente auf einem Konto außerhalb Indonesiens belässt und nur nach Bedarf überweist, kannst du die Steuerlast erheblich reduzieren.
3. Vermögensteuer
Indonesien erhebt keine allgemeine Vermögensteuer. Dein Vermögen, sei es in Form von Bankguthaben, Wertpapieren, Immobilien oder anderen Vermögenswerten, wird nicht pauschal besteuert.
Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber einigen anderen Ländern und macht Indonesien besonders für vermögende Auswanderer interessant.
Allerdings gibt es indirekte Vermögensbelastungen: Immobilien unterliegen der jährlichen Grundsteuer, und bei bestimmten Luxusgütern können Luxussteuern anfallen.
4. Kapitalertragssteuer
Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Indonesien ist differenziert nach Anlageform:
Zinsen aus Bankeinlagen werden mit 20 % Quellensteuer belegt. Für DBA-Länder reduziert sich der Satz typischerweise auf 10 bis 15 %. Zinsen aus Staatsanleihen sind oft begünstigt oder befreit.
Dividenden werden seit 2021 unterschiedlich behandelt. Dividenden, die in Indonesien reinvestiert werden, sind für Steuerresidenten steuerfrei. Nicht reinvestierte Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von 10 %.
Kursgewinne aus börsennotierten Aktien werden mit 0,1 % des Verkaufserlöses besteuert, was im internationalen Vergleich sehr niedrig ist. Gewinne aus nicht börsennotierten Aktien unterliegen der normalen Einkommensteuer.
Kryptowährungen werden seit 2022 mit einer finalen Steuer von 0,1 % auf Transaktionen über lizenzierte Börsen belegt. Zusätzlich fallen 0,11 % Mehrwertsteuer an.
Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer ist möglich, jedoch auf die indonesische Steuerschuld begrenzt. Überschüsse können nicht vorgetragen werden.
Meldepflichten bestehen für alle ausländischen Vermögenswerte. Du musst in deiner Steuererklärung deine weltweiten Vermögenswerte offenlegen, auch wenn die Erträge in Indonesien nicht besteuert werden.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer
Die jährliche Grundsteuer (Pajak Bumi dan Bangunan, PBB) beträgt maximal 0,3 % des behördlich festgestellten Wertes (NJOP). Der tatsächliche Steuersatz ist oft niedriger, da der NJOP meist unter dem Marktwert liegt.
Für eine typische Villa auf Bali mit einem NJOP von 2 Milliarden IDR (circa 115.000 Euro) beträgt die jährliche Grundsteuer etwa 2 bis 6 Millionen IDR (circa 115 bis 350 Euro).
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf einer Immobilie fallen 5 % Grunderwerbsteuer (BPHTB) auf den höheren Wert aus Kaufpreis oder NJOP an. Zusätzlich zahlt der Verkäufer 2,5 % auf den gleichen Wert als Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn.
Besonderheiten für Ausländer
Ausländer können in Indonesien kein Grundeigentum erwerben. Die verfügbaren Rechte sind:
Das Nutzungsrecht (Hak Pakai) ermöglicht eine Nutzung von bis zu 80 Jahren (30 plus 20 plus 30 Jahre Verlängerung). Es ist das stärkste Recht, das Ausländern zur Verfügung steht.
Das Mietrecht (Hak Sewa) bietet langfristige Mietverträge von bis zu 25 Jahren mit Verlängerungsoption.
Viele Ausländer nutzen auch Konstruktionen über indonesische Gesellschaften (PT PMA), wobei hier Vorsicht geboten ist und rechtliche Beratung unerlässlich ist.
Vermietungseinkünfte
Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien werden mit 10 % Quellensteuer auf die Bruttomiete besteuert. Bei Vermietung über Plattformen wie Airbnb ist dies die finale Steuer. Bei direkter Vermietung kann alternativ die reguläre Einkommensteuer gewählt werden, was bei hohen Ausgaben günstiger sein kann.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Indonesien erhebt keine klassische Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer. Erbschaften und Schenkungen sind grundsätzlich steuerfrei.
Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Wenn geerbte oder geschenkte Vermögenswerte später veräußert werden, unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer. Die Anschaffungskosten des Erblassers oder Schenkenden werden dabei als Basis verwendet.
Für Auswanderer aus Deutschland bedeutet dies: Die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer kann weiterhin greifen, wenn der Erbe oder Schenker innerhalb der letzten fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. Das DBA enthält keine Regelungen zur Erbschaftsteuer, sodass eine Doppelbesteuerung theoretisch möglich wäre, in der Praxis aber durch die fehlende indonesische Steuer nicht eintritt.
Österreich hat die Erbschaftsteuer 2008 abgeschafft, sodass hier keine Probleme entstehen.
Die Schweiz erhebt kantonale Erbschaftsteuern, die je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad variieren.
7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
Die indonesische Mehrwertsteuer (Pajak Pertambahan Nilai, PPN) beträgt 12 %. Ermäßigte Sätze oder Befreiungen gelten für Grundnahrungsmittel wie Reis, Eier und Gemüse, für medizinische Dienstleistungen und Produkte, für Bildungsdienstleistungen, für den öffentlichen Nahverkehr sowie für bestimmte Finanzdienstleistungen.
Eine Kleinunternehmerregelung existiert: Unternehmer mit einem Jahresumsatz unter 4,8 Milliarden IDR müssen sich nicht für die Mehrwertsteuer registrieren. Sie können dies freiwillig tun, um Vorsteuer geltend zu machen.
Das Reverse-Charge-Verfahren gilt für bestimmte Dienstleistungen aus dem Ausland. Seit 2020 müssen ausländische digitale Dienstleister (wie Netflix oder Spotify) indonesische Mehrwertsteuer erheben und abführen.
8. Weitere relevante Steuern
Luxussteuer
Die Luxussteuer (Pajak Penjualan atas Barang Mewah, PPnBM) wird auf bestimmte Güter beim Import oder bei der ersten Lieferung erhoben. Die Sätze reichen von 10 bis 200 %:
- Kraftfahrzeuge werden je nach Hubraum und Typ mit 10 bis 125 % besteuert. Elektrofahrzeuge sind begünstigt.
- Schmuck, Perlen und Edelsteine unterliegen 20 bis 40 % Luxussteuer.
- Yachten und Sportboote werden mit 75 % besteuert.
- Privatflugzeuge und Helikopter unterliegen 50 bis 75 % Luxussteuer.
Kfz-Steuer
Die jährliche Kfz-Steuer (Pajak Kendaraan Bermotor) variiert nach Provinz und Fahrzeugtyp. Für einen typischen Mittelklassewagen liegt sie bei etwa 2 bis 4 Millionen IDR (circa 115 bis 230 Euro) jährlich. Motorräder sind erheblich günstiger.
Touristensteuer
Seit Februar 2024 erhebt Bali eine Touristensteuer von 150.000 IDR (circa 9 Euro) pro ausländischem Besucher. Diese ist einmalig bei der Ankunft zu zahlen und gilt für Touristen, nicht für Residenten mit gültigem Aufenthaltstitel.
Stempelsteuer
Die Stempelsteuer (Bea Meterai) beträgt pauschal 10.000 IDR (circa 0,60 Euro) für Dokumente mit einem Wert über 5 Millionen IDR. Sie ist für viele offizielle Dokumente und Verträge erforderlich.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Die wichtigste Optimierungsmöglichkeit ist die vierjährige Befreiung für ausländische Einkünfte. Als neuer Steuerresident kannst du beantragen, dass ausländische Einkünfte, die nicht nach Indonesien überwiesen werden, vier Jahre lang steuerfrei bleiben. Diese Regelung eignet sich besonders für Rentner mit ausländischen Renten, für Investoren mit ausländischen Portfolios, für digitale Nomaden mit ausländischen Auftraggebern sowie für Immobilienbesitzer mit Mieteinnahmen aus dem Ausland.
Timing des Umzugs
Das Timing deines Umzugs kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben:
- Ein Umzug zum Jahresende ermöglicht es, das erste Jahr unter der 183-Tage-Grenze zu bleiben und erst im Folgejahr steuerresident zu werden.
- Die Koordination mit der Wegzugsbesteuerung in Deutschland ist wichtig. Prüfe, ob es günstiger ist, vor oder nach bestimmten Ereignissen (wie Dividendenzahlungen oder Unternehmensverkäufen) umzuziehen.
Günstige Unternehmensformen
Für unternehmerisch tätige Auswanderer gibt es verschiedene Optionen:
- Die UMKM-Regelung mit 0,5 % Pauschalsteuer ist extrem günstig, steht aber Ausländern nur eingeschränkt zur Verfügung.
- Eine indonesische PT PMA bietet volle Rechtssicherheit, erfordert aber erhebliches Kapital und hat 22 % Körperschaftsteuer.
- Offshore-Strukturen können in Kombination mit der Befreiung ausländischer Einkünfte sinnvoll sein, erfordern aber sorgfältige Planung und Beratung.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Maximiere den persönlichen Grundfreibetrag durch die korrekte Angabe deines Familienstands. Nutze die steuerfreie Reinvestition von Dividenden. Investiere in steuerbegünstigte indonesische Staatsanleihen.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die jährliche Einkommensteuererklärung (SPT Tahunan) muss bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Für Unternehmen gilt der 30. April.
Monatliche Vorauszahlungen sind für Selbstständige und Unternehmer am 15. des Folgemonats fällig.
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung benötigst du deine Steueridentifikationsnummer (NPWP), Einkommensnachweise wie Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und Rentenbescheide, Nachweise über ausländische Einkünfte, Belege für absetzbare Ausgaben sowie eine Vermögensaufstellung.
Online-Portal
Die indonesische Steuerbehörde (Direktorat Jenderal Pajak, DJP) bietet ein Online-Portal unter djponline.pajak.go.id. Die Benutzeroberfläche ist auf Indonesisch, eine englische Version ist verfügbar, aber nicht vollständig.
Steuerberater
Ein Steuerberater ist für Ausländer dringend empfohlen. Die Kosten für eine jährliche Steuererklärung liegen bei etwa 3 bis 10 Millionen IDR (circa 175 bis 580 Euro) je nach Komplexität.
Strafen bei Verspätung
Die verspätete Abgabe der Steuererklärung kostet 100.000 IDR (circa 6 Euro) für Privatpersonen und 1.000.000 IDR (circa 58 Euro) für Unternehmen. Säumniszuschläge betragen 2 % pro Monat auf die geschuldete Steuer, maximal 48 %.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Krankenversicherung
Das staatliche Krankenversicherungssystem BPJS Kesehatan ist seit 2014 Pflicht für alle Einwohner, einschließlich Ausländer mit Aufenthaltstitel. Die Beiträge betragen 5 % des Gehalts, wobei der Arbeitgeber 4 % und der Arbeitnehmer 1 % zahlt. Die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei 12 Millionen IDR monatlich.
Die Leistungen umfassen ambulante und stationäre Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern und bei Vertragspartnern. Die Qualität variiert erheblich. Viele Auswanderer schließen zusätzlich eine internationale Krankenversicherung ab.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung BPJS Ketenagakerjaan umfasst mehrere Programme. Die Altersvorsorge (Jaminan Hari Tua) beträgt 5,7 % des Gehalts, wobei der Arbeitgeber 3,7 % und der Arbeitnehmer 2 % zahlt. Die Rente (Jaminan Pensiun) beträgt 3 %, wobei der Arbeitgeber 2 % und der Arbeitnehmer 1 % zahlt, mit einer Höchstbemessungsgrundlage von 9,56 Millionen IDR.
Ausländer können ihre Beiträge beim endgültigen Verlassen Indonesiens zurückfordern.
Arbeitslosenversicherung
Eine staatliche Arbeitslosenversicherung (Jaminan Kehilangan Pekerjaan) wurde 2022 eingeführt. Der Beitrag von 0,46 % wird vollständig vom Arbeitgeber getragen. Leistungen umfassen bis zu sechs Monate Arbeitslosengeld in Höhe von 45 bis 25 % des letzten Gehalts.
Gesamtbelastung im Vergleich
Die Sozialabgaben in Indonesien sind erheblich niedriger als in den DACH-Ländern:
- In Indonesien beträgt die Gesamtbelastung für Arbeitnehmer etwa 4 % des Bruttolohns.
- In Deutschland liegt sie bei etwa 20 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- In Österreich beträgt sie etwa 18 %.
- In der Schweiz variiert sie je nach Kanton bei etwa 6 bis 7 % plus Pensionskasse.
12. Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz
Tabellarischer Vergleich
Beim Einkommensteuerspitzensatz liegt Indonesien bei 35 %, Deutschland bei 45 % (plus 5,5 % Solidaritätszuschlag), Österreich bei 55 % und die Schweiz je nach Kanton bei 22 bis 45 %.
Die Kapitalertragsteuer beträgt in Indonesien 0,1 bis 20 % je nach Art, in Deutschland pauschal 25 %, in Österreich 27,5 % und in der Schweiz 0 % (mit Ausnahme gewerblichen Handels).
Eine Vermögensteuer gibt es in Indonesien nicht, ebenso wenig in Deutschland und Österreich, während sie in der Schweiz je nach Kanton bei 0,1 bis 1 % liegt.
Erbschaftsteuer gibt es in Indonesien nicht, in Deutschland liegt sie bei 7 bis 50 %, in Österreich gibt es keine, und in der Schweiz ist sie kantonal unterschiedlich von 0 bis 50 %.
Die Mehrwertsteuer beträgt in Indonesien 11 % (ab 2025 12 %), in Deutschland 19 %, in Österreich 20 % und in der Schweiz 8,1 %.
Bei den Sozialabgaben liegt der Arbeitnehmeranteil in Indonesien bei etwa 4 %, in Deutschland bei etwa 20 %, in Österreich bei etwa 18 % und in der Schweiz bei etwa 6 bis 7 %.
Beispielrechnungen
Für einen Arbeitnehmer mit 50.000 Euro Bruttojahresgehalt ergibt sich in Indonesien eine Einkommensteuer von etwa 5.500 Euro und Sozialabgaben von etwa 2.000 Euro, also eine Gesamtbelastung von etwa 7.500 Euro. In Deutschland beträgt die Einkommensteuer etwa 8.500 Euro und die Sozialabgaben etwa 10.000 Euro, zusammen also etwa 18.500 Euro.
Für einen Rentner mit 30.000 Euro gesetzlicher Rente jährlich ergibt sich in Indonesien eine Einkommensteuer von etwa 2.000 Euro und keine Sozialabgaben, also eine Gesamtbelastung von etwa 2.000 Euro. In Deutschland beträgt die Einkommensteuer etwa 2.500 Euro und der Krankenversicherungsbeitrag etwa 3.300 Euro, zusammen also etwa 5.800 Euro.
Für einen Investor mit 100.000 Euro Dividendeneinkünften beträgt in Indonesien bei Reinvestition die Steuer 0 Euro, bei Auszahlung etwa 10.000 Euro. In Deutschland liegt die Steuer bei etwa 25.000 Euro.
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Die Vorteile Indonesiens sind die vierjährige Befreiung für ausländische Einkünfte, niedrige Sozialabgaben, keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer, günstige Kapitalertragsbesteuerung an der Börse sowie niedrige Steuersätze auf mittlere Einkommen.
Die Nachteile sind die komplexe Bürokratie, sprachliche Hürden bei der Steuerverwaltung, begrenzte Möglichkeiten für ausländische Unternehmer, intransparente Verwaltungspraxis sowie die Notwendigkeit professioneller Beratung.
Fazit
Indonesien ist steuerlich besonders attraktiv für Rentner mit ausländischen Renteneinkünften, die von der vierjährigen Befreiung profitieren können. Auch für digitale Nomaden mit ausländischen Kunden und legitimem Arbeitsvisum bietet das Land Vorteile. Investoren mit ausländischen Portfolios können die niedrige Kapitalertragsbesteuerung nutzen, und vermögende Auswanderer profitieren von der fehlenden Vermögen- und Erbschaftsteuer.
Weniger geeignet ist Indonesien für Unternehmer, die ein lokales Geschäft aufbauen möchten, aufgrund der hohen Kapitalanforderungen und bürokratischen Hürden. Auch für Arbeitnehmer, die in Indonesien angestellt werden möchten, sind die Einschränkungen bei der Arbeitserlaubnis zu beachten.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: Die vierjährige Steuerbefreiung für ausländische Einkünfte ist der größte Vorteil. Die Sozialabgaben sind minimal im Vergleich zu den DACH-Ländern. Es gibt keine Vermögen-, Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Die Bürokratie erfordert professionelle Unterstützung, und ein geeignetes Visum ist essentiell für die steuerliche Gestaltung.
Eine professionelle steuerliche Beratung sowohl im Herkunftsland als auch in Indonesien ist unbedingt empfehlenswert. Die Regelungen ändern sich häufig, und Fehler können teuer werden.
FAQ
Muss ich als digitaler Nomade in Indonesien Steuern zahlen?
Wenn du mehr als 183 Tage im Jahr in Indonesien verbringst, wirst du steuerresident. Als neuer Steuerresident kannst du jedoch beantragen, dass ausländische Einkünfte, die nicht nach Indonesien überwiesen werden, vier Jahre lang steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist ein Visum, das Remote-Arbeit erlaubt.
Wird meine deutsche Rente in Indonesien besteuert?
Ja, wenn du in Indonesien steuerresident bist, wird deine deutsche gesetzliche Rente dort besteuert. Deutschland stellt sie dann gemäß dem DBA frei. Die indonesischen Steuersätze sind oft günstiger. Beamtenpensionen werden weiterhin nur in Deutschland besteuert.
Gibt es in Indonesien eine Vermögensteuer?
Nein, Indonesien erhebt keine Vermögensteuer. Dein Vermögen wird nicht pauschal besteuert, lediglich die Erträge daraus unterliegen der Einkommensteuer.
Kann ich als Ausländer in Indonesien eine Firma gründen?
Ja, über eine PT PMA (ausländische Investitionsgesellschaft). Die Mindestkapitalanforderung beträgt 10 Milliarden IDR (circa 580.000 Euro). Die Körperschaftsteuer liegt bei 22 %.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Indonesien?
Die Mehrwertsteuer beträgt derzeit 11 % und soll 2025 auf 12 % steigen. Grundnahrungsmittel und bestimmte Dienstleistungen sind befreit oder ermäßigt.
Muss ich mein weltweites Vermögen in Indonesien angeben?
Ja, als Steuerresident musst du in deiner jährlichen Steuererklärung dein weltweites Vermögen offenlegen. Dies gilt auch dann, wenn die Erträge von der Besteuerung befreit sind.
Brauche ich einen Steuerberater in Indonesien?
Für Ausländer ist ein Steuerberater dringend empfohlen. Das System ist komplex, die Verwaltung arbeitet hauptsächlich auf Indonesisch, und die Konsequenzen von Fehlern können erheblich sein. Die Kosten von etwa 175 bis 580 Euro jährlich sind gut investiert.
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Zuletzt aktualisiert: 20. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
