Steuersystem Guadeloupe für Auswanderer 2026: Kompletter Guide

Guadeloupe bietet als französisches Übersee-Département eine faszinierende Kombination aus karibischem Lebensgefühl und europäischer Rechtssicherheit. Das Steuersystem basiert vollständig auf dem französischen Steuerrecht, enthält jedoch zahlreiche Sonderregelungen für die überseeischen Gebiete, die das Leben dort steuerlich attraktiver gestalten können.

Das Steuersystem von Guadeloupe kennen und verstehen
Das Steuersystem von Guadeloupe kennen und verstehen

Als Teil der Europäischen Union genießt du in Guadeloupe volle Niederlassungsfreiheit als EU-Bürger, während du gleichzeitig von reduzierten Mehrwertsteuersätzen und speziellen Steuervergünstigungen profitierst. Im Vergleich zu den DACH-Ländern fällt besonders auf, dass das progressive Einkommensteuersystem zwar ähnlich strukturiert ist, aber durch großzügige Freibeträge und die Möglichkeit der Familienbesteuerung (Quotient familial) häufig zu niedrigeren effektiven Steuersätzen führt.

Für Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist Guadeloupe vor allem dann interessant, wenn sie die Vorteile eines französischen Steuersystems mit karibischem Lifestyle verbinden möchten – ohne auf europäische Standards bei Gesundheitsversorgung und Rechtssicherheit verzichten zu müssen.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

Die steuerliche Ansässigkeit in Guadeloupe richtet sich nach den französischen Regelungen des Code général des impôts (Artikel 4 B). Du wirst als steuerlich ansässig betrachtet, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Dein Hauptwohnsitz (foyer) oder gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt in Guadeloupe
  • Du übst in Guadeloupe eine berufliche Haupttätigkeit aus (unselbstständig oder selbstständig)
  • Der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen befindet sich dort

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Anders als in vielen anderen Ländern ist die 183-Tage-Regel in Frankreich (und damit Guadeloupe) nur ein Hilfskriterium. Entscheidend ist primär der familiäre Lebensmittelpunkt. Selbst bei weniger als 183 Tagen Aufenthalt kannst du als steuerlich ansässig gelten, wenn deine Familie dort lebt oder dein wirtschaftlicher Schwerpunkt dort liegt.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Da Guadeloupe integraler Bestandteil Frankreichs ist, gelten die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und den DACH-Ländern:

  • Deutschland-Frankreich: Abkommen vom 21. Juli 1959, mehrfach aktualisiert
  • Schweiz-Frankreich: Abkommen vom 9. September 1966 mit Protokollen
  • Österreich-Frankreich: Abkommen vom 26. März 1993

Diese Abkommen regeln die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem Wohnsitzlandprinzip mit Quellensteuerrechten für bestimmte Einkunftsarten.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Bei der Auswanderung nach Guadeloupe musst du die Wegzugsbesteuerungsregelungen beachten:

  • Deutschland: Exit-Tax auf Anteile an Kapitalgesellschaften über 1 % (§ 6 AStG). Innerhalb der EU/EWR kann Stundung beantragt werden
  • Schweiz: Keine generelle Wegzugsbesteuerung, aber Aufgabe der Steuerpflicht bei Auswanderung
  • Österreich: Wegzugsbesteuerung auf stille Reserven in Kapitalanteilen (§ 27 Abs. 6 EStG), EU-Ratenzahlung möglich

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Die Einkommensteuer (Impôt sur le revenu) in Guadeloupe folgt dem progressiven französischen System mit einigen überseeischen Besonderheiten.

Steuersätze 2024/2025:

Zu versteuerndes Einkommen (pro Anteil)Steuersatz
Bis 11.294 Euro0 %
11.295 bis 28.797 Euro11 %
28.798 bis 82.341 Euro30 %
82.342 bis 177.106 Euro41 %
Über 177.106 Euro45 %

Besonderheit Guadeloupe: Durch einen Steuerabschlag von 30 % (plafonné bei 2.450 Euro für Alleinstehende bzw. 4.050 Euro für Paare) wird die effektive Steuerlast deutlich reduziert.

Freibeträge und Quotient familial:

Das französische System teilt das Familieneinkommen durch die Anzahl der Familienanteile (parts):

  • Alleinstehend: 1 Part
  • Ehepaar ohne Kinder: 2 Parts
  • Pro Kind: 0,5 Parts (ab dem 3. Kind: 1 Part)

Dies führt zu erheblichen Steuervorteilen für Familien.

Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten:

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Seit 2019 gilt das Quellenabzugsverfahren (prélèvement à la source). Die Steuererklärung erfolgt im Folgejahr bis Mai/Juni online.

Nach Personenkategorie

Arbeitnehmer

Lohnsteuer und Abzugsverfahren:

Der Arbeitgeber behält monatlich den Steuervorabzug (prélèvement à la source) direkt vom Gehalt ein. Der individuelle Steuersatz basiert auf der letzten Steuererklärung. Neuankömmlinge erhalten einen neutralen Satz basierend auf der Gehaltsklasse.

Sozialversicherungsbeiträge:

Die Arbeitnehmerbeiträge in Guadeloupe umfassen:

  • Krankenversicherung: ca. 0,5 % (ermäßigt)
  • Rentenversicherung: ca. 6,9 % (Grundrente) plus 0,4 % (Zusatzrente)
  • Arbeitslosenversicherung: 0 % (entfällt seit 2019)
  • CSG (Sozialabgabe): 9,2 %
  • CRDS: 0,5 %

Die Gesamtbelastung liegt bei etwa 22 bis 25 % des Bruttogehalts.

Absetzbare Werbungskosten:

Du kannst wählen zwischen:

  • Pauschalabzug von 10 % (mindestens 472 Euro, maximal 13.522 Euro)
  • Tatsächliche Kosten (frais réels) bei Nachweis

Pendlerpauschale/Fahrtkosten:

Bei Wahl der tatsächlichen Kosten sind Fahrtkosten zur Arbeit absetzbar. Es gilt ein Kilometersatz je nach Fahrzeugtyp und Entfernung.

Digitale Nomaden

Besteuerung ausländischer Einkünfte:

Als steuerlich Ansässiger in Guadeloupe unterliegt dein weltweites Einkommen der französischen Besteuerung. Einkünfte aus dem Ausland werden nach den DBA-Regelungen behandelt.

Home-Office-Regelungen:

Es gibt keine speziellen Home-Office-Steuervergünstigungen. Die allgemeinen Regelungen für Selbstständige oder Arbeitnehmer finden Anwendung.

Relevante Visa/Aufenthaltsprogramme:

Als EU-Bürger benötigst du kein Visum. Für Nicht-EU-Bürger gelten die französischen Einwanderungsbestimmungen. Ein spezielles Digitale-Nomaden-Visum existiert nicht.

Nachweispflichten:

Du musst deine Einkünfte vollständig deklarieren und gegebenenfalls ausländische Steuerbescheide vorlegen. Bankkonten im Ausland sind meldepflichtig (Formular 3916).

Selbstständige/Unternehmer

Besteuerung von Unternehmensgewinnen:

Einzelunternehmer (Entreprise individuelle) versteuern ihre Gewinne als Einkommen. Alternativ kannst du den Micro-Entrepreneur-Status wählen mit vereinfachter Pauschalbesteuerung:

  • Dienstleistungen: 22 % pauschale Sozialabgaben plus 1,7 % Einkommensteuer
  • Handel: 12,3 % pauschale Sozialabgaben plus 1 % Einkommensteuer

Umsatzgrenzen 2024: 77.700 Euro (Dienstleistungen) bzw. 188.700 Euro (Handel).

Körperschaftsteuer bei Firmengründung:

Für Kapitalgesellschaften (SAS, SARL) gelten folgende Körperschaftsteuersätze:

  • Bis 42.500 Euro Gewinn: 15 %
  • Darüber: 25 %

Besonderheit DOM: Unternehmen in Guadeloupe können von Steuervergünstigungen nach dem Loi Girardin profitieren.

Gewerbesteuer:

Die Contribution Économique Territoriale (CET) besteht aus:

  • CFE (Cotisation Foncière des Entreprises): basiert auf Immobilienwerten
  • CVAE (Cotisation sur la Valeur Ajoutée): nur ab 500.000 Euro Umsatz

Buchführungspflichten:

Je nach Rechtsform und Umsatz reichen die Pflichten von einfacher Einnahmen-Überschuss-Rechnung bis zur vollständigen Bilanzierung.

Absetzbare Betriebsausgaben:

Alle betrieblich veranlassten Ausgaben sind grundsätzlich abzugsfähig, darunter Miete, Personal, Material, Fahrzeugkosten (mit Einschränkungen), Reisekosten und professionelle Weiterbildung.

Finanziell Unabhängige/Investoren

Kapitalertragssteuer:

Kapitalerträge unterliegen grundsätzlich der Flat Tax (Prélèvement Forfaitaire Unique – PFU) von 30 %, bestehend aus:

  • 12,8 % Einkommensteuer
  • 17,2 % Sozialabgaben

Alternativ kann eine Besteuerung nach dem progressiven Tarif gewählt werden, was bei niedrigem Einkommen günstiger sein kann.

Besteuerung von Kursgewinnen:

Aktiengewinne: 30 % Flat Tax oder progressiver Tarif mit möglichem Abschlag bei längerer Haltedauer (Altbestand vor 2018):

  • 50 % Abschlag bei Haltedauer 2 bis 8 Jahre
  • 65 % Abschlag bei Haltedauer über 8 Jahre

Immobilienertragsteuer:

Gewinne aus Immobilienverkäufen werden mit 19 % Einkommensteuer plus 17,2 % Sozialabgaben besteuert. Abschläge für längere Haltedauer:

  • Nach 22 Jahren: vollständige Befreiung von der Einkommensteuer
  • Nach 30 Jahren: vollständige Befreiung von Sozialabgaben

Der Hauptwohnsitz ist beim Verkauf steuerfrei.

Freibeträge für Kapitalerträge:

Unter dem PFU-System gibt es keine spezifischen Freibeträge. Bei Wahl des progressiven Tarifs gilt der allgemeine Grundfreibetrag.

Besonderheiten bei ausländischen Depots:

Ausländische Konten und Depots müssen jährlich mit dem Formular 3916 deklariert werden. Versäumnisse werden mit Strafen ab 1.500 Euro pro Konto geahndet.

Rentner

Besteuerung gesetzlicher Renten aus DE/CH/AT:

Nach den Doppelbesteuerungsabkommen gilt:

  • Deutsche Renten: Grundsätzlich Besteuerungsrecht in Frankreich als Ansässigkeitsstaat, Deutschland behält aber Quellenbesteuerungsrecht für bestimmte öffentlich-rechtliche Pensionen
  • Schweizer Renten: Besteuerung im Wohnsitzstaat Frankreich
  • Österreichische Renten: Ähnlich wie deutsche Regelung

Besteuerung privater Renten/Pensionen:

Private Renten (z. B. Riester, Rürup, Pensionskassen) werden in Frankreich als Einkommen besteuert. Der Rentenanteil wird nach Alter bei Rentenbeginn ermittelt.

Altersfreibeträge:

Personen über 65 Jahre oder mit Behinderung erhalten einen zusätzlichen Freibetrag von bis zu 2.746 Euro (abhängig vom Gesamteinkommen).

Besonderheit für Rentner in Guadeloupe:

Der 30%ige DOM-Steuerabschlag reduziert die Steuerlast zusätzlich erheblich.

3. Vermögensteuer

Existenz und Höhe

Frankreich (und damit Guadeloupe) erhebt eine Immobilienvermögensteuer (Impôt sur la Fortune Immobilière – IFI) auf Netto-Immobilienvermögen über 1,3 Millionen Euro.

Steuersätze IFI:

Netto-ImmobilienvermögenSteuersatz
Bis 800.000 Euro0 %
800.001 bis 1.300.000 Euro0,5 %
1.300.001 bis 2.570.000 Euro0,7 %
2.570.001 bis 5.000.000 Euro1 %
5.000.001 bis 10.000.000 Euro1,25 %
Über 10.000.000 Euro1,5 %

Freibeträge

  • Steuerpflicht beginnt erst ab 1,3 Millionen Euro
  • Die Berechnung beginnt jedoch ab 800.000 Euro (gleitender Einstieg)
  • 30 % Abschlag auf den Wert des Hauptwohnsitzes

Betroffene Vermögensarten

Die IFI erfasst ausschließlich Immobilienvermögen:

  • Immobilien im Direktbesitz
  • Anteile an Immobiliengesellschaften
  • Immobilienanteile in anderen Gesellschaften (anteilig)

Nicht erfasst werden Finanzanlagen, Kunstwerke, Fahrzeuge oder Betriebsvermögen.

4. Kapitalertragssteuer

Steuersätze für verschiedene Anlageformen

Dividenden:

  • PFU: 30 % (12,8 % ESt plus 17,2 % Sozialabgaben)
  • Oder progressiver Tarif mit 40 % Abschlag auf den Bruttoertrag

Zinsen:

  • PFU: 30 % flat
  • Oder progressiver Tarif ohne Abschlag

Kursgewinne:

  • PFU: 30 %
  • Progressiver Tarif mit möglichen Haltefristabschlägen (nur Altbestand)

Lebensversicherungen (Assurance-vie):

  • Nach 8 Jahren: nur 7,5 % auf Erträge über 4.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 9.200 Euro (Paare)
  • Sehr beliebtes Anlagevehikel in Frankreich

Quellensteuer

Frankreich erhebt Quellensteuer auf:

  • Dividenden: 12,8 % (anrechenbar)
  • Zinsen: 12,8 % (anrechenbar)

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Nach den DBA-Regelungen wird ausländische Quellensteuer auf französische Steuerschuld angerechnet. Maximaler Anrechnungsbetrag entspricht der französischen Steuer auf diese Einkünfte.

Meldepflichten

  • Jährliche Deklaration aller Kapitalerträge in der Steuererklärung
  • Ausländische Konten: Formular 3916
  • Lebensversicherungen im Ausland: Formular 3916 bis

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer/jährliche Abgaben

Taxe foncière (Grundsteuer):

  • Jährlich fällig für Eigentümer
  • Basis: Katasterwert (oft deutlich unter Marktwert)
  • Sätze variieren nach Gemeinde
  • In Guadeloupe tendenziell moderat

Taxe d’habitation (Wohnsteuer):

  • Für Hauptwohnsitze seit 2023 vollständig abgeschafft
  • Für Zweitwohnsitze weiterhin fällig

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Droits de mutation (Erwerbsnebenkosten):

  • Altbauten: ca. 7 bis 8 % des Kaufpreises
  • Neubauten: ca. 2 bis 3 % (reduzierte MwSt-Regelung)

Diese umfassen Registrierungsgebühren und Notarkosten.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

  • 19 % Einkommensteuer plus 17,2 % Sozialabgaben auf den Gewinn
  • Abschläge für Haltedauer (s. o.)
  • Hauptwohnsitz: vollständig steuerfrei

Vermietungseinkünfte

Unfurnierte Vermietung:

  • Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung
  • Micro-foncier bei Einnahmen unter 15.000 Euro: 30 % Pauschalabzug
  • Oder tatsächliche Kosten (Zinsen, Reparaturen, Abschreibung)

Möblierte Vermietung:

  • LMNP-Status (Loueur Meublé Non Professionnel)
  • Micro-BIC bei Einnahmen unter 77.700 Euro: 50 % Pauschalabzug
  • Oder tatsächliche Kosten mit Abschreibung auf Gebäude und Möbel

Steuervorteile bei Eigennutzung

  • 30 % Abschlag auf Wert für IFI-Berechnung
  • Steuerfreier Verkaufsgewinn bei Hauptwohnsitz
  • Keine Taxe d’habitation mehr

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad

Kinder und Eltern:

Steuerpflichtiger ErwerbSteuersatz
Bis 8.072 Euro5 %
8.073 bis 12.109 Euro10 %
12.110 bis 15.932 Euro15 %
15.933 bis 552.324 Euro20 %
552.325 bis 902.838 Euro30 %
902.839 bis 1.805.677 Euro40 %
Über 1.805.677 Euro45 %

Geschwister:

  • Bis 24.430 Euro: 35 %
  • Darüber: 45 %

Sonstige Verwandte bis 4. Grad: 55 %

Nicht-Verwandte: 60 %

Freibeträge

  • Ehepartner/eingetragene Partner: vollständig befreit
  • Kinder: 100.000 Euro pro Elternteil
  • Enkel: 31.865 Euro
  • Geschwister: 15.932 Euro
  • Nichten/Neffen: 7.967 Euro

Freibeträge erneuern sich alle 15 Jahre.

Bewertung von Vermögen

  • Immobilien: Verkehrswert
  • Wertpapiere: Börsenkurs oder Durchschnittswert
  • Unternehmen: Ertragswert oder Substanzwert
  • Hauptwohnsitz des Erblassers: 20 % Abschlag möglich

Internationale Aspekte

  • Bei Ansässigkeit in Frankreich: weltweites Vermögen steuerpflichtig
  • Bei Ansässigkeit im Ausland: nur französisches Vermögen steuerpflichtig
  • DBA mit Deutschland und Schweiz zur Vermeidung von Doppelbesteuerung

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze

Besonderheit Guadeloupe: Reduzierte Steuersätze als DOM:

KategorieSatz
Regelsteuersatz8,5 %
Ermäßigter Satz (Lebensmittel, Kultur)2,1 %
Stark ermäßigt (Presse, Medikamente)1,05 %

Zum Vergleich: In Kontinentalfrankreich beträgt der Regelsteuersatz 20 %.

Kleinunternehmerregelung

Franchise en base de TVA:

  • Bis 91.900 Euro Umsatz (Handel) bzw. 36.800 Euro (Dienstleistungen): keine MwSt-Erhebungspflicht
  • Aber auch kein Vorsteuerabzug
  • Wahlrecht zur MwSt-Pflicht möglich

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

Bei Überschreitung der Grenzen oder auf Antrag:

  • Monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung
  • Jährliche Zusammenfassung
  • Vorsteuerabzug für betriebliche Ausgaben

Reverse-Charge-Verfahren

Bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Der Leistungsempfänger schuldet die Steuer in seinem Land.

8. Weitere relevante Steuern

Luxussteuer

Eine spezifische Luxussteuer existiert nicht. Hochwertige Güter unterliegen jedoch der normalen MwSt und möglicherweise erhöhten Zöllen bei Einfuhr.

Kfz-Steuer

Carte grise (Zulassungssteuer):

  • Einmalig bei Erstzulassung
  • Berechnung nach Leistung und CO2-Ausstoß
  • In Guadeloupe tendenziell niedriger als in Kontinentalfrankreich

Malus écologique:

  • Für Neufahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß
  • Kann mehrere tausend Euro betragen

Jährliche Kfz-Steuer für Firmenfahrzeuge:

  • Taxe sur les véhicules de société (TVS)
  • Abhängig von CO2-Ausstoß

Touristensteuer

Taxe de séjour:

  • Von Beherbergungsbetrieben erhoben
  • 0,20 bis 4 Euro pro Person und Nacht
  • Je nach Unterkunftskategorie

Sondersteuern

Octroi de mer: Eine Besonderheit der französischen Überseegebiete ist der „Octroi de mer“ – eine Einfuhrsteuer auf Waren:

  • Sätze variieren je nach Produkt
  • Dient dem Schutz lokaler Produktion
  • Kann Importe verteuern

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

DOM-Steuerabschlag optimal nutzen: Der 30%ige Steuerabschlag auf die Einkommensteuer ist ein erheblicher Vorteil. Bei einem Abschlag von maximal 2.450 Euro (Alleinstehende) bzw. 4.050 Euro (Paare) profitierst du besonders bei mittleren Einkommen.

Familienbesteuerung: Das Quotient-familial-System belohnt Familien. Je mehr Anteile (parts), desto niedriger der effektive Steuersatz.

Timing des Umzugs

  • Umzug idealerweise zum Jahresanfang für klare Zuordnung des Steuerjahres
  • Wegzugsbesteuerung aus Deutschland beachten und ggf. Stundung beantragen
  • Erste Steuererklärung in Frankreich sorgfältig vorbereiten

Günstige Unternehmensformen

Micro-Entrepreneur:

  • Ideal für Freelancer und kleine Unternehmer
  • Pauschale Besteuerung, wenig Bürokratie
  • Umsatzgrenzen beachten

SAS (Société par Actions Simplifiée):

  • Flexible Kapitalgesellschaft
  • 15 % Körperschaftsteuer bis 42.500 Euro Gewinn
  • Möglichkeit zur Dividendenoptimierung

Nutzung von Steuerfreibeträgen

  • Grundfreibetrag optimal ausnutzen
  • Wahl zwischen PFU und progressivem Tarif bei Kapitalerträgen prüfen
  • Assurance-vie als steuerbegünstigte Altersvorsorge nutzen

Holding-Strukturen

Bei größeren Vermögen oder mehreren Beteiligungen kann eine Holdinggesellschaft sinnvoll sein:

  • Mutter-Tochter-Privileg für Dividenden
  • Steuerfreie Veräußerungsgewinne auf Beteiligungen (unter Bedingungen)
  • Professionelle Beratung erforderlich

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

Die Einkommensteuererklärung für das Vorjahr muss abgegeben werden:

  • Online-Erklärung: gestaffelt nach Département, typischerweise Ende Mai bis Anfang Juni
  • Papierform (nur noch in Ausnahmefällen erlaubt): Mitte Mai

Für Guadeloupe gelten oft etwas spätere Fristen aufgrund der Zeitverschiebung.

Benötigte Unterlagen

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen (Formular 2042)
  • Rentenbescheide
  • Bankbelege zu Kapitalerträgen
  • Immobilienerträge (Formular 2044)
  • Nachweise über ausländische Einkünfte
  • Formular 3916 für ausländische Konten

Online-Portale

impots.gouv.fr:

  • Zentrales Steuerportal für alle Steuererklärungen
  • Anmeldung mit Steuernummer (numéro fiscal)
  • Vorausgefüllte Erklärung mit Arbeitgeberdaten
  • Korrekturmöglichkeit nach Abgabe

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Ein Steuerberater (Expert-comptable) ist empfehlenswert bei:

  • Komplexen internationalen Sachverhalten
  • Einkünften aus mehreren Ländern
  • Unternehmenseinkünften
  • Immobilienbesitz
  • Erstmaliger Steuererklärung in Frankreich

Strafen bei Verspätung

  • 10 % Zuschlag bei verspäteter Abgabe
  • 20 % bei Abgabe nach Mahnung
  • 40 % bei absichtlicher Versäumnis
  • 80 % bei Steuerhinterziehung
  • Zusätzlich Zinsen von 0,2 % pro Monat

11. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherung

Als Ansässiger in Guadeloupe bist du automatisch über die CGSS (Caisse Générale de Sécurité Sociale) krankenversichert. Der Beitrag beträgt:

  • Arbeitnehmer: 0 % (vollständig arbeitgeberfinanziert)
  • Selbstständige: ca. 6,5 % des Gewinns
  • Rentner: über CSG abgedeckt

Rentenversicherung

Arbeitnehmer:

  • Grundrente (régime de base): ca. 6,9 % Arbeitnehmeranteil
  • Zusatzrente (AGIRC-ARRCO): ca. 3,1 bis 8,6 % je nach Gehaltsklasse

Selbstständige:

  • Ca. 17,75 % des Gewinns für Grundrente
  • Zusatzrente nach Profession unterschiedlich

Arbeitslosenversicherung

  • Arbeitnehmer: 0 % (seit 2019 über Steuern finanziert)
  • Arbeitgeber: 4,05 %

Pflegeversicherung

Eine separate Pflegeversicherung wie in Deutschland existiert nicht. Pflegeleistungen werden über das allgemeine Gesundheitssystem finanziert.

Gesamtbelastung vs. DACH-Länder

AbgabenartGuadeloupeDeutschlandSchweizÖsterreich
Arbeitnehmer-Sozialabgabenca. 22 bis 25 %ca. 20 %ca. 12 %ca. 18 %
CSG/CRDS9,7 %
Gesamtbelastung inkl. Steuernmoderat bis hochhochniedrig bis moderathoch

Die französischen Sozialabgaben (inkl. CSG/CRDS) sind relativ hoch, werden aber teilweise durch niedrigere Einkommensteuern und den DOM-Abschlag kompensiert.

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung

SteuerartGuadeloupeDeutschlandSchweiz*Österreich
ESt-Spitzensatz45 % (minus 30 % DOM)45 % (plus Soli)35 bis 40 %55 %
Körperschaftsteuer15/25 %30 % (inkl. GewSt)12 bis 24 %23 %
Kapitalertragssteuer30 % (PFU)26,375 %Vermögenssteuer27,5 %
Mehrwertsteuer8,5 %19 %8,1 %20 %
Erbschaftsteuer (Kinder)bis 45 %bis 30 %kantonal, meist 0 %bis 0 %

*Schweiz: kantonsabhängig

Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen

Beispiel 1: Alleinstehender Arbeitnehmer, 50.000 Euro Jahresbrutto

LandEinkommensteuerSozialabgabenNetto ca.
Guadeloupeca. 3.800 Euroca. 12.000 Euroca. 34.200 Euro
Deutschlandca. 8.500 Euroca. 10.000 Euroca. 31.500 Euro
Schweiz (ZH)ca. 5.500 Euroca. 6.000 Euroca. 38.500 Euro
Österreichca. 8.200 Euroca. 9.000 Euroca. 32.800 Euro

Beispiel 2: Familie (2 Kinder), 100.000 Euro Jahresbrutto

LandEinkommensteuerNetto ca.
Guadeloupeca. 7.000 Euroca. 68.000 Euro
Deutschlandca. 18.000 Euroca. 60.000 Euro
Schweiz (ZH)ca. 10.000 Euroca. 72.000 Euro
Österreichca. 20.000 Euroca. 58.000 Euro

Beispiel 3: Rentner, 36.000 Euro Jahresrente

LandSteuerbelastungNetto ca.
Guadeloupeca. 1.500 Euroca. 34.500 Euro
Deutschlandca. 4.800 Euroca. 31.200 Euro
Schweizca. 2.500 Euroca. 33.500 Euro
Österreichca. 5.000 Euroca. 31.000 Euro

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile Guadeloupe:

  • 30 % Steuerabschlag für Einkommensteuer
  • Niedrige Mehrwertsteuer (8,5 %)
  • Familienfreundliche Quotient-familial-Besteuerung
  • Keine Taxe d’habitation mehr für Hauptwohnsitz
  • EU-Mitgliedschaft mit Niederlassungsfreiheit
  • Erbschaftsteuerbefreiung für Ehepartner

Nachteile Guadeloupe:

  • Hohe Sozialabgaben (CSG/CRDS)
  • Kapitalertragssteuer mit 30 % PFU relativ hoch
  • Komplexes Steuersystem
  • Octroi de mer verteuert Importe
  • Vermögensteuer auf Immobilien (IFI)
  • Wegzugsbesteuerung bei späterem Umzug beachten

Fazit

Guadeloupe ist aus steuerlicher Sicht besonders attraktiv für:

Familien: Das Quotient-familial-System in Kombination mit dem 30 %-Steuerabschlag führt zu sehr günstigen effektiven Steuersätzen für Familien mit Kindern.

Rentner: Die Kombination aus moderater Rentenbesteuerung, DOM-Abschlag und karibischem Lifestyle macht Guadeloupe zu einem interessanten Altersruhesitz für DACH-Rentner.

Kleine Unternehmer: Der Micro-Entrepreneur-Status bietet unkomplizierte Besteuerung, die niedrige MwSt von 8,5 % ist wettbewerbsfreundlich.

EU-Bürger allgemein: Die volle Niederlassungsfreiheit ohne Visum ist ein großer praktischer Vorteil.

Weniger geeignet ist Guadeloupe für:

  • Großverdiener ohne Familie (hohe Progression trotz Abschlag)
  • Kapitalanleger mit hohem Aktienvermögen (30 % PFU kann ungünstiger sein als z. B. Schweiz)
  • Immobilieninvestoren mit großem Portfolio (IFI ab 1,3 Mio. Euro)

Wichtig: Das französische Steuersystem ist komplex. Bei der Auswanderung nach Guadeloupe empfehle ich dringend die Beratung durch einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater, der sowohl das deutsche/österreichische/schweizerische als auch das französische System kennt. Die individuellen Umstände können die Vorteilhaftigkeit erheblich beeinflussen.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Guadeloupe

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Guadeloupe, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Muss ich als EU-Bürger ein Visum für Guadeloupe beantragen?

Nein, als EU-Bürger genießt du volle Niederlassungsfreiheit. Du kannst ohne Visum nach Guadeloupe ziehen, musst dich aber bei der Gemeinde anmelden und eine Sozialversicherungsnummer beantragen.

Wie funktioniert die 30 %-Steuerermäßigung in Guadeloupe?

Der DOM-Steuerabschlag reduziert deine berechnete Einkommensteuer um 30 %, maximal jedoch um 2.450 Euro (Alleinstehende) bzw. 4.050 Euro (Paare). Bei einer errechneten Steuer von 8.000 Euro zahlst du also nur 5.550 Euro.

Werden meine deutschen Renteneinkünfte in Guadeloupe besteuert?

Ja, nach dem Doppelbesteuerungsabkommen besteuert grundsätzlich Frankreich als Wohnsitzstaat deine deutschen Renten. Der 30 %-Abschlag gilt auch hier. Bestimmte Beamtenpensionen können jedoch in Deutschland steuerpflichtig bleiben.

Was ist die CSG und muss ich sie bezahlen?

Die Contribution Sociale Généralisée (CSG) ist eine allgemeine Sozialabgabe von 9,2 % auf fast alle Einkünfte. Als Steuerresidenter in Guadeloupe zahlst du CSG auf Arbeitseinkommen, Renten und Kapitalerträge.

Lohnt sich der Micro-Entrepreneur-Status für mich?

Für Freiberufler und kleine Unternehmer mit Umsätzen bis 77.700 Euro (Dienstleistungen) ist der Status sehr attraktiv. Du zahlst pauschale Abgaben auf den Umsatz (ca. 23 bis 24 %) und hast minimale Buchführungspflichten. Bei hohen Betriebsausgaben kann das reguläre System günstiger sein.

Muss ich meine deutschen Bankkonten dem französischen Finanzamt melden?

Ja, unbedingt. Alle ausländischen Bankkonten, Depots und Lebensversicherungen müssen jährlich mit dem Formular 3916 deklariert werden. Versäumnisse werden mit mindestens 1.500 Euro pro Konto bestraft.

Wie lange dauert es, bis ich in Frankreich steuerpflichtig werde?

Du wirst ab dem Tag steuerpflichtig, an dem du deinen Lebensmittelpunkt nach Guadeloupe verlegst. Die 183-Tage-Regel ist in Frankreich nur ein Hilfskriterium. Entscheidend ist, wo deine Familie lebt und wo dein wirtschaftlicher Mittelpunkt liegt.

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Zuletzt aktualisiert: 9. Januar 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)