Eine Auswanderung muss lange vorbereitet werden. Es gibt viel zu organisieren, und man fährt oder fliegt häufig zwischen Heimatland und zukünftiger Heimat hin und her. Da ist es besonders ärgerlich, wenn es nicht nur zu Verspätungen, sondern gänzlich zum Flugausfall kommt. Wann bekommt man eigentlich eine Entschädigung bei Flugausfall? Und wie beantragt man diese überhaupt?
Was tun, wenn der Flug gestrichen wurde?
Vor allem bei langen Strecken ist man froh, wenn man einen billigen Flug für die Auswanderung gefunden hat. Fällt dieser dann aus, hat man grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Einerseits kann man sich umbuchen lassen und so zeitnah mit einem anderen Flieger fliegen. Oder es gibt die komplette Flug gecancelt Entschädigung, also Geld zurück. Die beste Möglichkeit für die Fluggäste ist immer noch die, einfach mit einem anderen Flugzeug in den Urlaub oder das neue Leben in einem neuen Land zu starten. Das heißt also umbuchen. Man kann selbst umbuchen und nach einem Ersatzflug suchen, oder man lässt dies von der Fluggesellschaft tun. Letzteres ist immer am sichersten, da auch Anschlussflüge, die man eventuell auch noch verpasst, mit in die Umbuchung hineingenommen werden können. Bei alleiniger Umbuchung der Flüge wird es manchmal schwer, die möglichen Leistungen der Entschädigungen wie Hotelkosten oder Versorgungsleistungen erstattet zu bekommen.
Anspruch auf die Unterbringung in einem und Transport zum Hotel mit Erstattung der Kosten haben Fluggäste bei einer langen Verspätung oder Verzögerung des Ersatzfluges.
Die zweite Möglichkeit, die man hat, wenn der Flug gestrichen wurde, ist der Rücktritt vom Vertrag. Das bedeutet, dass die Fluggäste den Preis für den Flug zurückfordern und die Reise auch nicht mit einem von der Fluggesellschaft angebotenen Ersatzflug antreten. In diesem Fall haben Reisende einen Anspruch auf Erstattung des Flugpreises, verzichten aber auf Betreuungsleistungen wie Hotel und Verpflegung.
Flug ausgefallen – wann bekomme ich eine Entschädigung?
Der Zeitraum, in welchem die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter über den Flugausfall informiert hat, ist entscheidend für die Entschädigung, die man bekommen kann. Das ist also ähnlich wie bei der Entschädigung bei Flugverspätung. Grundlage für das Prozedere und die Leistungen, die in Form von Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen erfolgen, sind die EU-Fluggastrechte. Es ist also wichtig, dass folgende Kriterien erfüllt sind, um überhaupt das EU-Recht zur Anwendung zu bringen:
- Flug startet und landet in der EU
- fliegt der Flug aus einem Nicht-EU-Land ein, muss der Hauptsitz der Airline in der EU liegen.
Flugausfall mit Vorabinformation – welche Entschädigung gibt es?
Darüber hinaus entscheidet der Zeitpunkt der Information über den Flugausfall und die Länge der Strecke über die Art und den Umfang der Entschädigung. Zudem muss die Information über den Flugausfall weniger als 14 Tage vor dem Abflug an die Fluggäste gehen. Um nicht nur eine bequeme Umbuchung zu bekommen, sondern auch eine Entschädigung als Art Schadensersatz für verlorene Zeit zu bekommen, müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bei weniger als 14 Tagen Vorabinformation muss der Ersatzflug mehr als zwei Stunden früher starten oder mehr als vier Stunden später ankommen, damit eine Entschädigung in Form einer Ausgleichszahlung gezahlt wird.
- Bei weniger als 7 Tagen Vorabinformation reduzieren sich diese Zeiten auf eine beziehungsweise zwei Stunden.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Fluggäste mit einem entsprechenden Formular je nach Streckenlänge bis zu 600 Euro Entschädigung holen.
Es gibt aber auch Ausnahmen. Das trifft vor allem für Flugausfälle bei außergewöhnlichen Situationen wie Streik und Unwetter zu. Dann besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung. Hilfen wie die Umbuchung von Flügen oder die Ausweichbuchung auf einen Zug beispielsweise sowie eine angemessene Versorgung mit Snacks und Getränken sollten aber dennoch selbstverständlich sein. Am wichtigsten ist es, sich im Fall eines Flugausfalls umgehend zu informieren.