Steuersystem Ecuador für Auswanderer 2026: Vollständiger Leitfaden

Ecuador gehört zu den steuerlich interessantesten Ländern Lateinamerikas für deutschsprachige Auswanderer. Das territoriale Steuersystem bedeutet, dass nur Einkünfte aus ecuadorianischen Quellen besteuert werden – ausländische Einkünfte bleiben grundsätzlich steuerfrei. Kombiniert mit moderaten Steuersätzen, niedrigen Lebenshaltungskosten und dem Rentnervisum, macht dies Ecuador zu einem attraktiven Ziel für verschiedene Auswanderertypen.

Das Steuersystem von Ecuador verstehen und richtig nutzen
Das Steuersystem von Ecuador verstehen und richtig nutzen

Im Vergleich zu den DACH-Ländern fällt besonders auf: Keine Kapitalertragssteuer auf ausländische Dividenden und Kursgewinne, keine Vermögensteuer auf Auslandsvermögen und ein progressives Einkommensteuersystem mit einem Höchstsatz von nur 37 %. Das Territorialprinzip unterscheidet Ecuador fundamental vom Welteinkommensprinzip in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

Du wirst in Ecuador steuerlich ansässig (residente fiscal), wenn du eines dieser Kriterien erfüllst:

Du hältst dich mehr als 183 Tage innerhalb eines Steuerjahres (Kalenderjahr) in Ecuador auf. Diese Tage müssen nicht zusammenhängend sein – alle Aufenthaltstage werden addiert.

Dein Lebensmittelpunkt (núcleo principal de actividades o intereses económicos) befindet sich in Ecuador. Das ist der Fall, wenn deine wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen überwiegend hier liegen.

Du hast deinen ständigen Wohnsitz in Ecuador, auch wenn du dich weniger als 183 Tage dort aufhältst.

Auch ohne Steuerresidenz bist du beschränkt steuerpflichtig für alle Einkünfte aus ecuadorianischen Quellen.

Das Territorialprinzip

Ecuadors wichtigstes steuerliches Merkmal ist das Territorialprinzip (sistema de renta territorial). Das bedeutet:

Nur Einkünfte, die in Ecuador erzielt oder dort wirtschaftlich verwertet werden, unterliegen der ecuadorianischen Besteuerung. Ausländische Einkünfte – etwa Dividenden von deutschen Aktien, Mieteinnahmen aus Österreich oder Zinsen von Schweizer Konten – bleiben in Ecuador steuerfrei, selbst wenn du dort steuerlich ansässig bist.

Dieses Prinzip macht Ecuador besonders attraktiv für Rentner mit ausländischen Pensionen, Investoren mit internationalem Portfolio und digitale Nomaden mit ausländischen Kunden.

Doppelbesteuerungsabkommen

Ecuador hat mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aus dem Jahr 1987. Dieses regelt unter anderem die Aufteilung von Besteuerungsrechten bei Renten, Dividenden und Zinsen.

Mit Österreich und der Schweiz bestehen keine Doppelbesteuerungsabkommen. Das ist bei der Planung zu berücksichtigen, da es in bestimmten Konstellationen zu Doppelbesteuerung kommen kann – obwohl das Territorialprinzip Ecuadors dies in der Praxis meist verhindert.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Bei der Auswanderung aus Deutschland greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, wenn du wesentliche Unternehmensbeteiligungen (mindestens 1 % an Kapitalgesellschaften) hältst. Die stillen Reserven werden dann fiktiv realisiert und besteuert.

Die Schweiz kennt keine vergleichbare Wegzugsbesteuerung auf Bundesebene. Einige Kantone erheben jedoch eine Sondersteuer bei Wegzug.

Österreich besteuert beim Wegzug ebenfalls stille Reserven in Beteiligungen, wobei bei Wegzug in Nicht-EU/EWR-Länder wie Ecuador die Steuerschuld sofort fällig wird.

Plane deinen Wegzug rechtzeitig mit einem Steuerberater, um böse Überraschungen zu vermeiden.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Die Einkommensteuer (Impuesto a la Renta) in Ecuador folgt einem progressiven Tarif mit Sätzen von 0 bis 37 %. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).

Für 2025 gelten folgende Steuerstufen:

Zu versteuerndes Einkommen (USD)Steuersatz
0 bis 11.9020 %
11.902 bis 15.1595 %
15.159 bis 19.68210 %
19.682 bis 26.03112 %
26.031 bis 34.25515 %
34.255 bis 45.40720 %
45.407 bis 60.45025 %
60.450 bis 80.60530 %
80.605 bis 107.19935 %
über 107.19937 %

Der Grundfreibetrag von rund 11.902 USD (etwa 11.000 Euro) entspricht der Fraktion Básica Desgravada und wird jährlich an die Inflation angepasst.

Die Steuererklärung ist bis März des Folgejahres abzugeben, wobei der genaue Termin von der letzten Ziffer deiner RUC-Nummer (Steuernummer) abhängt.

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer in Ecuador wird dein Arbeitgeber die Lohnsteuer monatlich einbehalten und an den Servicio de Rentas Internas (SRI) abführen. Dieses Quellenabzugsverfahren (retención en la fuente) funktioniert ähnlich wie in Deutschland.

Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer betragen 9,45 % des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 12,15 %, was zusammen 21,60 % ergibt.

Absetzbare Werbungskosten (gastos personales) kannst du in folgenden Kategorien geltend machen:

Wohnung und Unterkunft, Gesundheit und Krankheitskosten, Bildung und Fortbildung, Ernährung sowie Kleidung. Die Gesamtsumme dieser persönlichen Ausgaben ist jedoch auf einen bestimmten Prozentsatz deines Einkommens begrenzt – in der Regel bis zu 50 % des Gesamteinkommens, maximal jedoch 1,3 mal die Fraktion Básica.

Eine pauschale Pendlerpauschale wie in Deutschland existiert nicht. Fahrtkosten können jedoch unter bestimmten Umständen als persönliche Ausgaben berücksichtigt werden.

Digitale Nomaden

Als digitaler Nomade mit ausschließlich ausländischen Kunden profitierst du voll vom Territorialprinzip: Deine Einkünfte sind in Ecuador nicht steuerpflichtig, da sie nicht aus ecuadorianischen Quellen stammen.

Das gilt allerdings nur, wenn deine Kunden und Auftraggeber außerhalb Ecuadors sitzen. Sobald du für ecuadorianische Kunden arbeitest, werden diese Einkünfte steuerpflichtig.

Das Rentnervisum (Visa de Residencia para Jubilado) steht auch Personen ab 18 Jahren offen, die ein regelmäßiges Einkommen von mindestens drei ecuadorianischen Mindestlöhnen (etwa 1.350 USD monatlich für 2025) nachweisen können – eine attraktive Option für digitale Nomaden mit stabilem ausländischem Einkommen.

Das Professional Visa (Visa de Residencia Profesional) ist eine weitere Option, erfordert jedoch einen Arbeitsvertrag mit einem ecuadorianischen Arbeitgeber.

Beachte die Nachweispflichten: Du solltest Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise aufbewahren, die belegen, dass deine Einkünfte aus ausländischen Quellen stammen. Im Zweifel kann die Steuerbehörde SRI Nachweise verlangen.

Selbstständige und Unternehmer

Als Selbstständiger (trabajador autónomo) oder Einzelunternehmer in Ecuador unterliegst du derselben progressiven Einkommensteuer wie Arbeitnehmer, zahlst aber keine automatische Quellensteuer – du bist für die Vorauszahlungen und die Jahreserklärung selbst verantwortlich.

Die Körperschaftsteuer (Impuesto a la Renta Sociedades) für Kapitalgesellschaften beträgt regulär 25 %. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigte Sätze nutzen.

Eine separate Gewerbesteuer wie in Deutschland gibt es in Ecuador nicht.

Die Buchführungspflichten sind umfangreich. Unternehmen müssen eine doppelte Buchführung nach NIIF (internationalen Rechnungslegungsstandards) führen. Kleinunternehmer mit Jahresumsätzen unter einem bestimmten Schwellenwert können vereinfachte Aufzeichnungen nutzen.

Absetzbare Betriebsausgaben umfassen unter anderem Miete, Gehälter, Abschreibungen, Zinsen, Reisekosten und Materialkosten. Ecuador erlaubt grundsätzlich den Abzug aller Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit stehen.

Finanziell Unabhängige und Investoren

Das Territorialprinzip macht Ecuador zum steuerlichen Paradies für Investoren mit internationalem Portfolio.

Kapitalerträge aus ausländischen Quellen (Dividenden von US-Aktien, Zinsen von deutschen Anleihen, Kursgewinne aus Schweizer Depots) sind in Ecuador nicht steuerpflichtig. Du zahlst lediglich die Quellensteuer im Ursprungsland.

Kapitalerträge aus ecuadorianischen Quellen werden hingegen besteuert:

Dividenden von ecuadorianischen Unternehmen unterliegen einer Quellensteuer von 25 %. Diese kann jedoch auf 0 bis 10 % reduziert werden, wenn die Gewinne reinvestiert werden.

Zinserträge aus ecuadorianischen Quellen werden mit 0 bis 25 % besteuert, wobei Zinsen aus dem regulierten Finanzsektor oft steuerfrei sind.

Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, die an der Bolsa de Valores de Ecuador gehandelt werden, sind steuerfrei, sofern sie länger als ein Jahr gehalten wurden.

Immobiliengewinne aus Ecuador unterliegen einer Steuer von 10 % auf den Wertzuwachs.

Für ausländische Depots bestehen keine besonderen Meldepflichten in Ecuador, solange die Erträge im Ausland bleiben. Das unterscheidet sich fundamental von der Situation in Deutschland mit dem automatischen Informationsaustausch.

Rentner

Rentner genießen in Ecuador steuerliche Vorteile, die das Land besonders attraktiv für den Ruhestand machen.

Die deutsche gesetzliche Rente wird nach dem DBA Deutschland-Ecuador in Deutschland besteuert. Ecuador erhebt darauf keine zusätzliche Steuer, da es sich um ausländische Einkünfte handelt.

Österreichische Renten: Da kein DBA besteht, wird die Rente in Österreich nach nationalem Recht besteuert. Ecuador besteuert sie dank Territorialprinzip nicht.

Schweizer Renten (AHV und Pensionskasse): Auch hier gilt mangels DBA das nationale Recht der Schweiz. Die AHV-Rente wird in der Regel nur in der Schweiz besteuert.

Private Renten und Pensionen aus DACH-Ländern bleiben in Ecuador steuerfrei, da sie ausländischen Ursprungs sind.

Rentner über 65 Jahre erhalten in Ecuador zusätzlich einen erhöhten Grundfreibetrag: Die ersten beiden Fraktion Básicas (etwa 23.800 USD für 2025) bleiben steuerfrei. Dieser Altersfreibetrag gilt jedoch nur für ecuadorianische Einkünfte.

3. Vermögensteuer

Ecuador erhebt keine klassische Vermögensteuer auf Privatvermögen wie etwa die Schweiz.

Es existiert jedoch eine Steuer auf Aktiva im Ausland (Impuesto a los Activos en el Exterior), die bestimmte Finanzinstitute und Unternehmen auf ihre im Ausland gehaltenen Vermögenswerte entrichten müssen. Diese betrifft Privatpersonen nicht direkt.

Für vermögende Privatpersonen bedeutet das: Dein internationales Vermögensportfolio – sei es in deutschen Immobilien, Schweizer Bankkonten oder amerikanischen Aktien – unterliegt in Ecuador keiner Vermögensteuer.

Lediglich ecuadorianisches Grundvermögen wird jährlich über die Grundsteuer erfasst, die von den Gemeinden erhoben wird.

4. Kapitalertragssteuer

Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Ecuador folgt dem Territorialprinzip konsequent.

Ausländische Kapitalerträge sind in Ecuador steuerfrei. Das umfasst Dividenden aus Deutschland, Zinsen aus der Schweiz, Kursgewinne aus internationalen Depots und Mieteinnahmen aus Österreich.

Ecuadorianische Kapitalerträge werden wie folgt besteuert:

Dividenden von ecuadorianischen Unternehmen: 25 % Quellensteuer, reduzierbar auf 0 bis 10 % bei Reinvestition.

Zinserträge: 0 bis 2 % für Zinsen aus dem regulierten Finanzsektor, reguläre Einkommensteuer für andere Zinserträge.

Börsengewinne: Steuerfrei bei Haltedauer über einem Jahr, sonst reguläre Einkommensteuer.

Immobiliengewinne: 10 % Steuer auf den Wertzuwachs (Impuesto a la Utilidad en la Transferencia de Predios Urbanos).

Die Quellensteuer wird bei Auszahlung automatisch einbehalten. Bei ausländischen Quellensteuern (etwa die 15 % auf US-Dividenden) kannst du diese nicht gegen ecuadorianische Steuern anrechnen, da du in Ecuador auf diese Erträge ohnehin keine Steuer zahlst.

Meldepflichten für ausländische Konten und Depots existieren in Ecuador nicht für Privatpersonen. Das macht die Verwaltung eines internationalen Portfolios deutlich einfacher als in DACH-Ländern.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer

Die jährliche Grundsteuer (Impuesto Predial) wird von den Gemeinden erhoben und variiert je nach Standort und Immobilienwert. Die Sätze liegen typischerweise zwischen 0,025 % und 0,5 % des Katasterwerts.

Der Katasterwert liegt in Ecuador oft deutlich unter dem Marktwert – teilweise nur bei 20 bis 50 % des tatsächlichen Verkehrswerts. Das reduziert die effektive Steuerbelastung erheblich.

In Quito und Guayaquil können zusätzliche kommunale Abgaben anfallen.

Grunderwerbsteuer

Beim Immobilienkauf fallen folgende Kosten und Steuern an:

Die Alcabala beträgt 1 % des Transaktionswerts. Notarkosten liegen bei etwa 0,1 bis 0,3 % des Kaufpreises. Registergebühren betragen rund 0,1 bis 0,2 %. Insgesamt solltest du mit Nebenkosten von etwa 2 bis 4 % des Kaufpreises rechnen.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Die Utilidad en la Transferencia de Predios Urbanos besteuert den Wertzuwachs beim Verkauf städtischer Immobilien mit 10 %. Die Steuer wird auf Basis des Katasterwerts berechnet, nicht des tatsächlichen Verkaufspreises.

Für ländliche Immobilien gelten abweichende Regelungen auf Provinzebene.

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen aus ecuadorianischen Immobilien unterliegen der regulären Einkommensteuer. Du kannst Ausgaben wie Instandhaltung, Reparaturen, Versicherungen und Grundsteuer absetzen.

Für ausländische Vermieter ohne Steuerresidenz wird eine Quellensteuer von 25 % auf die Bruttomiete einbehalten.

Eigennutzung

Bei Eigennutzung fallen keine besonderen Steuern an. Der imputed rent (fiktive Mietwert bei Eigennutzung), wie er in einigen Ländern existiert, wird in Ecuador nicht erhoben.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Ecuador erhebt eine progressive Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto a la Herencia, Legados y Donaciones) mit Sätzen von 0 bis 35 %.

Die Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad unterscheiden sich nicht – der Tarif ist einheitlich progressiv. Allerdings gibt es unterschiedliche Freibeträge.

Der allgemeine Freibetrag beträgt die Fraktion Básica (etwa 11.902 USD für 2025) für direkte Verwandte (Ehepartner, Kinder, Eltern). Für entferntere Verwandte und Nicht-Verwandte gilt ein reduzierter oder kein Freibetrag.

Die progressiven Steuersätze für 2025:

Erbschaft/Schenkung (USD)Steuersatz
0 bis 11.9020 %
11.902 bis 23.8045 %
23.804 bis 47.60810 %
47.608 bis 95.21615 %
95.216 bis 190.43220 %
190.432 bis 380.86425 %
380.864 bis 761.72830 %
über 761.72835 %

Ausländisches Vermögen unterliegt der ecuadorianischen Erbschaftsteuer nur, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes in Ecuador steuerlich ansässig war. Das macht eine sorgfältige Nachlassplanung wichtig.

Lebzeitige Schenkungen werden genauso besteuert wie Erbschaften. Es gibt keine zusätzlichen Freibeträge für Schenkungen – alle Übertragungen innerhalb von fünf Jahren werden zusammengerechnet.

7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer

Der reguläre Mehrwertsteuersatz (Impuesto al Valor Agregado, IVA) beträgt in Ecuador 15 %.

Der ermäßigte Satz von 0 % gilt für:

Grundnahrungsmittel, Medikamente und medizinische Dienstleistungen, Bildungsdienstleistungen, öffentlicher Transport, landwirtschaftliche Erzeugnisse in unverarbeitetem Zustand sowie Exporte.

Eine Kleinunternehmerregelung (Régimen Impositivo Simplificado Ecuatoriano, RISE) existiert für Unternehmer mit Jahresumsätzen unter 60.000 USD. Statt Mehrwertsteuer und Einkommensteuer zahlst du dann nur eine pauschale monatliche Quote zwischen 1 und 32 USD je nach Branche und Umsatz.

Die reguläre Umsatzsteuerpflicht beginnt ab dem ersten Dollar Umsatz, sofern du nicht unter RISE fällst. Monatliche oder halbjährliche Umsatzsteuererklärungen sind Pflicht.

Ein Reverse-Charge-Verfahren gilt bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen: Als ecuadorianischer Unternehmer musst du die Steuer auf importierte Dienstleistungen selbst abführen.

8. Weitere relevante Steuern

Steuer auf Kapitalabfluss

Die wichtigste Sondersteuer Ecuadors ist der Impuesto a la Salida de Divisas (ISD) – die Steuer auf Kapitalabfluss. Sie beträgt 5 % auf alle Geldtransfers ins Ausland.

Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen: Überweisungen bis zu einem jährlichen Freibetrag von etwa 5.225 USD pro Person (entspricht der Fraktion Básica mal einem Faktor), Zahlungen für Importe mit ordnungsgemäßer Dokumentation, Rückführung von Kapital durch ausländische Investoren unter bestimmten Bedingungen sowie Rentenzahlungen an im Ausland lebende Personen.

Diese Steuer ist beim Investieren mit ecuadorianischen Brokern zu bedenken – jede Überweisung ins Ausland kostet 5 %.

ICE – Verbrauchsteuer auf Luxusgüter

Der Impuesto a los Consumos Especiales (ICE) betrifft Luxusgüter und spezielle Konsumgüter:

Fahrzeuge: 5 bis 35 % je nach Preis und Hubraum. Tabak: 150 % auf den Verkaufspreis. Alkohol: 75 % auf den Verkaufspreis. Softdrinks mit hohem Zuckergehalt: 10 %. Parfüm und Kosmetik: 20 %. Videospiele: 35 %.

Kfz-Steuer

Die jährliche Kfz-Steuer (Impuesto a la Propiedad de Vehículos Motorizados) richtet sich nach dem Fahrzeugwert und liegt zwischen 0,5 und 6 %. Für ältere Fahrzeuge sinkt die Steuer durch Abschreibung.

Keine Touristensteuer

Ecuador erhebt keine gesonderte Touristensteuer oder Bettenabgabe wie etwa Spanien oder Italien. Hotels und Ferienunterkünfte werden normal über die Mehrwertsteuer besteuert.

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Das Territorialprinzip bietet dir automatisch erhebliche Steuervorteile. Zusätzlich kannst du folgende Strategien nutzen:

Halte internationale Investments in ausländischen Depots. Eröffne keine ecuadorianischen Bankkonten für Kapitalanlagen, um die 5 % ISD-Steuer bei Transfers zu vermeiden.

Strukturiere dein Business so, dass Einkünfte aus ausländischen Quellen stammen. Als digitaler Nomade mit internationalen Kunden bist du in Ecuador steuerfrei.

Nutze das RISE-System für kleine lokale Einkünfte. Die pauschale Besteuerung ist oft günstiger als der reguläre Tarif.

Timing des Umzugs

Plane deinen Wegzug aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz zum Jahresende. So minimierst du die Aufenthaltstage im Wegzugsjahr und erreichst die 183-Tage-Grenze in Ecuador erst im Folgejahr.

Realisiere Kapitalgewinne erst nach Etablierung der ecuadorianischen Steuerresidenz und Aufgabe der DACH-Residenz. Dann profitierst du vom Territorialprinzip.

Beachte die Wegzugsbesteuerung bei wesentlichen Beteiligungen und plane diese frühzeitig mit einem Steuerberater.

Günstige Unternehmensformen

Für lokale Geschäftstätigkeit bietet sich die Sociedad por Acciones Simplificada (SAS) an – eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit Mindestkapital von nur 1 USD und unkomplizierter Gründung.

Für digitale Geschäftsmodelle mit ausländischen Kunden kann es sinnvoller sein, eine Gesellschaft in einem steuerfreundlichen Drittstaat (etwa Delaware LLC oder Estland) zu nutzen und als Freelancer in Ecuador zu leben.

Nutzung von Steuerfreibeträgen

Maximiere die absetzbaren persönlichen Ausgaben (gastos personales) für Wohnung, Gesundheit, Bildung, Ernährung und Kleidung. Sammle alle Belege systematisch.

Als Rentner über 65 erhältst du den doppelten Grundfreibetrag für ecuadorianische Einkünfte.

Holding-Strukturen

Internationale Holding-Strukturen sind für Ecuador weniger relevant, da das Territorialprinzip ausländische Einkünfte ohnehin freistellt. Eine Zwischenschaltung von Holdings macht nur Sinn, wenn du ecuadorianische Gewinne reinvestieren und die Dividendensteuer reduzieren möchtest.

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

Die Einkommensteuererklärung ist bis März des Folgejahres einzureichen. Der genaue Termin richtet sich nach der letzten Ziffer deiner RUC-Nummer (Registro Único de Contribuyentes):

Letzte Ziffer RUCFrist
110. März
212. März
314. März
416. März
518. März
620. März
722. März
824. März
926. März
028. März

Umsatzsteuererklärungen sind monatlich (bei Jahresumsatz über 5.000 USD) oder halbjährlich einzureichen.

Benötigte Unterlagen

Für die Steuererklärung benötigst du:

Alle Einkommensnachweise aus ecuadorianischen Quellen, Belege für persönliche Ausgaben (gastos personales) in den fünf Kategorien, Nachweise über einbehaltene Quellensteuern, Jahresabschluss bei Unternehmen sowie die RUC-Nummer.

Online-Portal

Der Servicio de Rentas Internas (SRI) bietet ein umfassendes Online-Portal unter www.sri.gob.ec. Dort kannst du:

Die Steuererklärung elektronisch einreichen, Steuerzahlungen online durchführen, Belege und Rechnungen (comprobantes electrónicos) ausstellen und verwalten sowie deinen Steuerstatus einsehen.

Die Registrierung erfordert eine cédula (ecuadorianischer Personalausweis) oder für Ausländer den Reisepass und das Visum.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Für einfache Fälle (Arbeitnehmer mit nur einem Arbeitgeber, Rentner ohne ecuadorianische Einkünfte) ist ein Steuerberater nicht zwingend notwendig.

Bei selbstständiger Tätigkeit, Unternehmenseigentum, Immobilienbesitz oder komplexeren Strukturen empfehle ich dir dringend einen lokalen Contador Público Autorizado. Die Kosten liegen bei etwa 50 bis 200 USD monatlich für laufende Buchführung, 200 bis 500 USD für die jährliche Steuererklärung.

Strafen bei Verspätung

Verspätete Abgabe wird mit Zinsen (etwa 0,9 % monatlich) und Säumniszuschlägen bestraft. Bei erheblicher Verspätung können zusätzliche Bußgelder bis zu 500 USD anfallen.

Die Nichtabgabe trotz Verpflichtung kann zur Sperrung der RUC und damit zur Einschränkung der Geschäftstätigkeit führen.

11. Sozialversicherungsbeiträge

IESS – Das ecuadorianische Sozialversicherungssystem

Das Instituto Ecuatoriano de Seguridad Social (IESS) ist die staatliche Sozialversicherung Ecuadors. Die Mitgliedschaft ist für Arbeitnehmer verpflichtend und für Selbstständige freiwillig.

Beitragssätze für Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmeranteil beträgt 9,45 % des Bruttogehalts. Der Arbeitgeberanteil beträgt 12,15 % des Bruttogehalts. Zusammen ergibt das 21,60 %.

Die Bemessungsgrundlage ist das gesamte Bruttogehalt ohne Obergrenze – anders als in Deutschland gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze.

Beitragssätze für Selbstständige

Selbstständige (trabajadores autónomos) können sich freiwillig im IESS versichern. Der Beitrag beträgt 20,60 % des deklarierten Einkommens, wobei das Mindesteinkommen dem Mindestlohn entspricht (etwa 450 USD für 2025).

Leistungen der IESS

Die Beiträge decken Krankenversicherung (Seguro de Salud) mit Zugang zu IESS-Krankenhäusern und Kliniken, Rentenversicherung (Seguro de Vejez) mit Anspruch nach mindestens 240 Beitragsmonaten, Invaliditätsversicherung, Arbeitslosenversicherung (nach 24 Beitragsmonaten, begrenzte Dauer) sowie eine Unfallversicherung.

Alternative: Freiwillige Krankenversicherung

Viele Auswanderer entscheiden sich für eine private internationale Krankenversicherung statt der IESS-Pflichtmitgliedschaft. Private Optionen bieten oft bessere Abdeckung und Zugang zu privaten Krankenhäusern.

Beachte: Ohne IESS-Mitgliedschaft baust du keine ecuadorianischen Rentenansprüche auf. Für Rentner mit ausländischen Pensionen ist dies meist kein Problem.

Vergleich zu DACH-Ländern

Die Gesamtbelastung in Ecuador (21,60 % für Arbeitnehmer/Arbeitgeber zusammen) liegt deutlich unter dem deutschen Niveau (etwa 40 %) und dem österreichischen (etwa 38 %). Die Schweiz variiert je nach Kanton, liegt aber ähnlich wie Ecuador.

Die niedrigeren Beiträge bedeuten allerdings auch niedrigere Leistungen – insbesondere bei der Rente solltest du privat vorsorgen.

12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich

Tabellarischer Vergleich

SteuerartEcuadorDeutschlandÖsterreichSchweiz
Höchster Einkommensteuersatz37 %45 % (+ Soli)55 %11,5 % (Bund) + Kanton
Körperschaftsteuer25 %30 % (inkl. Gewerbe)25 %12 bis 21 %
BesteuerungsprinzipTerritorialWelteinkommenWelteinkommenWelteinkommen
Kapitalertragssteuer (ausl.)0 %26,375 %27,5 %Vermögenssteuer
Dividendensteuer (inl.)25 %26,375 %27,5 %Einkommensteuer
Mehrwertsteuer15 %19 %20 %8,1 %
VermögensteuerKeineKeineKeine0,1 bis 1 %
Erbschaftsteuer (max.)35 %50 %0 % (abgeschafft)Kantonal (0 bis 50 %)
Sozialabgaben (gesamt)21,6 %~40 %~38 %~15 bis 25 %

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Rentner mit 2.000 Euro monatlicher Rente aus Deutschland

In Ecuador: 0 Euro Steuern (Territorialprinzip, Rente wird in Deutschland versteuert) In Deutschland: etwa 1.500 Euro jährlich (je nach Renteneintritt und persönlichen Freibeträgen)

Beispiel 2: Digitaler Nomade mit 60.000 Euro Jahreseinkommen aus ausländischen Kunden

In Ecuador: 0 Euro Steuern (Territorialprinzip) In Deutschland: etwa 14.000 Euro Einkommensteuer + Sozialabgaben In Österreich: etwa 18.000 Euro Einkommensteuer + Sozialabgaben

Beispiel 3: Angestellter in Ecuador mit 50.000 USD Jahresgehalt

Einkommensteuer Ecuador: etwa 6.200 USD Sozialabgaben (Arbeitnehmer): 4.725 USD Netto: etwa 39.000 USD (78 %)

Vergleich Deutschland bei gleichem Bruttogehalt: Einkommensteuer + Soli: etwa 9.000 Euro Sozialabgaben: etwa 10.500 Euro Netto: etwa 30.500 Euro (61 %)

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile Ecuadors:

Das Territorialprinzip befreit ausländische Einkünfte vollständig. Keine Vermögensteuer auf internationales Vermögen. Moderate Einkommensteuersätze bis maximal 37 %. Niedrige Sozialabgaben. Keine Kapitalertragssteuer auf ausländische Investments. Günstiges Rentnervisum mit steuerfreier ausländischer Pension.

Nachteile Ecuadors:

Die 5 % Kapitalabflusssteuer (ISD) bei Auslandsüberweisungen. Hohe Erbschaftsteuer bis 35 %. Keine Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und der Schweiz. Weniger entwickeltes Sozialversicherungssystem. Bürokratische Hürden bei der Unternehmensgründung. Dollarisierte Wirtschaft mit Abhängigkeit von US-Geldpolitik.

Fazit

Ecuador eignet sich steuerlich besonders gut für bestimmte Auswanderergruppen.

Für Rentner ist Ecuador nahezu ideal: Die ausländische Rente bleibt steuerfrei, das Rentnervisum ist leicht zu erhalten, und die niedrigen Lebenshaltungskosten maximieren die Kaufkraft.

Für digitale Nomaden und Remote-Arbeiter mit internationalen Kunden bietet das Territorialprinzip eine effektive Steuerfreiheit bei gleichzeitig attraktivem Lebensstil.

Für Investoren mit internationalem Portfolio ermöglicht Ecuador steuerfreies Wachstum von Kapitalerträgen – sofern das Vermögen außerhalb Ecuadors bleibt.

Weniger geeignet ist Ecuador für klassische Unternehmer mit lokaler Geschäftstätigkeit (hier sind die Steuersätze vergleichbar mit DACH-Ländern) sowie für vermögende Personen, die ihr Kapital häufig international bewegen müssen (5 % ISD-Steuer).

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: Das Territorialprinzip ist der entscheidende Vorteil Ecuadors. Halte dein internationales Vermögen außerhalb Ecuadors und profitiere von steuerfreien Kapitalerträgen. Beachte die 5 % ISD bei Auslandsüberweisungen und plane Transfers strategisch. Nutze das Rentnervisum als unkomplizierten Zugang zur Aufenthaltsgenehmigung.

Ich empfehle dir, vor dem Umzug einen spezialisierten Steuerberater zu konsultieren – sowohl im Herkunftsland für die Wegzugsplanung als auch in Ecuador für die lokale Strukturierung. Die Investition lohnt sich angesichts der erheblichen Steuerersparnisse.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Ecuador

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Ecuador, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Muss ich meine deutsche Rente in Ecuador versteuern?

Nein. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Ecuador wird deine gesetzliche Rente nur in Deutschland besteuert. Ecuador erhebt dank des Territorialprinzips keine zusätzliche Steuer auf ausländische Einkünfte.

Wie werde ich steuerlich ansässig in Ecuador?

Du wirst automatisch steuerlich ansässig, wenn du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Ecuador aufhältst oder deinen Lebensmittelpunkt dort etablierst. Eine formelle Registrierung beim SRI mit Erhalt einer RUC-Nummer ist für wirtschaftliche Aktivitäten erforderlich.

Muss ich auf Aktiengewinne aus meinem deutschen Depot Steuern zahlen?

In Ecuador nicht. Kapitalerträge aus ausländischen Quellen sind dank des Territorialprinzips steuerfrei. Du zahlst lediglich die deutsche Abgeltungssteuer, sofern du in Deutschland noch steuerpflichtig bist – was bei vollständigem Wegzug nicht mehr der Fall ist.

Was kostet mich eine Überweisung von Ecuador ins Ausland?

Auf Auslandsüberweisungen wird die Impuesto a la Salida de Divisas (ISD) von 5 % erhoben. Es gibt einen jährlichen Freibetrag von etwa 5.225 USD pro Person sowie Ausnahmen für dokumentierte Importe und Kapitalrückführungen.

Kann ich als Freelancer in Ecuador steuerfrei arbeiten?

Ja, wenn deine Kunden und Auftraggeber außerhalb Ecuadors sitzen. Das Territorialprinzip besteuert nur Einkünfte aus ecuadorianischen Quellen. Arbeit für ausländische Kunden, auch wenn du physisch in Ecuador sitzt, bleibt steuerfrei.

Gibt es eine Vermögensteuer in Ecuador?

Nein, Ecuador erhebt keine Vermögensteuer auf Privatvermögen. Dein internationales Aktienportfolio, deine deutschen Immobilien oder Schweizer Bankkonten werden in Ecuador nicht besteuert. Nur ecuadorianisches Grundvermögen unterliegt der jährlichen Grundsteuer.

Welche Sozialversicherungsbeiträge fallen in Ecuador an?

Als Arbeitnehmer zahlst du 9,45 % deines Bruttogehalts, dein Arbeitgeber 12,15 %. Als Selbstständiger ist die Mitgliedschaft im IESS freiwillig und kostet 20,60 % deines deklarierten Einkommens. Viele Auswanderer entscheiden sich stattdessen für eine private internationale Krankenversicherung.

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Zuletzt aktualisiert: 26. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)