Die Dominikanische Republik lockt nicht nur mit karibischem Flair, sondern auch mit einem vergleichsweise moderaten Steuersystem. Als beliebtes Auswanderungsziel für deutschsprachige Emigranten bietet das Land eine interessante Kombination aus niedrigeren Steuersätzen und territorialer Besteuerung, die besonders für bestimmte Einkommensarten erhebliche Vorteile bringen kann.

Das dominikanische Steuersystem unterscheidet sich grundlegend von den DACH-Ländern: Während Deutschland, Österreich und die Schweiz das Welteinkommensprinzip anwenden, besteuert die Dominikanische Republik nur Einkünfte aus inländischen Quellen. Für Auswanderer mit ausländischen Einkommensströmen kann dies eine deutliche Steuerersparnis bedeuten. Der Spitzensteuersatz von 25 % liegt zudem weit unter den europäischen Vergleichswerten.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In der Dominikanischen Republik wirst du steuerlich ansässig, wenn du:
- Einen ständigen Wohnsitz im Land hast
- Dich mehr als 182 Tage innerhalb eines Kalenderjahres im Land aufhältst
- Deinen wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt in der Dominikanischen Republik hast
Die 183-Tage-Regel funktioniert hier ähnlich wie in anderen Ländern: Verbringst du mehr als die Hälfte des Jahres im Land, gilt der Grundsatz der steuerlichen Ansässigkeit. Allerdings ist das entscheidende Kriterium oft der dauerhafte Wohnsitz in Kombination mit der Aufenthaltsdauer.
Territorialprinzip
Der wichtigste Unterschied zu den DACH-Ländern: Die Dominikanische Republik wendet das Territorialprinzip an. Das bedeutet, dass nur Einkünfte aus dominikanischen Quellen der lokalen Besteuerung unterliegen. Ausländische Einkünfte wie Dividenden aus deutschen Aktien, Mieteinnahmen aus österreichischen Immobilien oder Schweizer Bankzinsen sind in der Dominikanischen Republik grundsätzlich steuerfrei.
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Dominikanische Republik hat mit Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Dies kann in bestimmten Konstellationen zu einer Doppelbesteuerung führen, besonders bei Einkünften aus den Herkunftsländern. Allerdings ermöglicht das Territorialprinzip in vielen Fällen, dass ausländische Einkünfte nur im Quellenstaat besteuert werden.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Beachte unbedingt die Wegzugsbesteuerung in deinem Herkunftsland:
Deutschland erhebt bei Wegzug eine Wegzugssteuer auf nicht realisierte Wertsteigerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab 1 % Anteil. Da kein DBA besteht, wird diese Steuer sofort fällig.
Österreich besteuert beim Wegzug ebenfalls stille Reserven in Kapitalanteilen und kann eine Ratenzahlung über sieben Jahre ermöglichen.
Schweiz erhebt keine spezielle Wegzugssteuer, jedoch können kantonale Regelungen und die AHV-Beitragspflicht relevant sein.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Die dominikanische Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta) ist progressiv gestaltet mit moderaten Steuersätzen. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Steuersätze 2025:
| Jahreseinkommen in DOP | Jahreseinkommen in EUR | Steuersatz |
|---|---|---|
| Bis 416.220 DOP | Bis ca. 6.500 EUR | 0 % |
| 416.220 bis 624.329 DOP | Ca. 6.500 bis 9.750 EUR | 15 % |
| 624.329 bis 867.123 DOP | Ca. 9.750 bis 13.550 EUR | 20 % |
| Über 867.123 DOP | Über ca. 13.550 EUR | 25 % |
Der jährliche Grundfreibetrag von 416.220 DOP (ca. 6.500 EUR) wird jährlich an die Inflation angepasst. Die Steuerzahlungen erfolgen in monatlichen Vorauszahlungen, die jährliche Steuererklärung muss bis Ende März des Folgejahres eingereicht werden.
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in der Dominikanischen Republik wird dein Gehalt direkt vom Arbeitgeber besteuert, der die Lohnsteuer einbehält und an die Steuerbehörde DGII (Dirección General de Impuestos Internos) abführt.
Sozialversicherungsbeiträge:
- Krankenversicherung (SFS): 3,04 % Arbeitnehmeranteil
- Rentenversicherung (AFP): 2,87 % Arbeitnehmeranteil
- Arbeitsunfallversicherung: vollständig vom Arbeitgeber getragen
Die Gesamtbelastung für Arbeitnehmer aus Sozialabgaben beträgt somit nur rund 5,91 % – deutlich weniger als in den DACH-Ländern.
Absetzbare Kosten:
- Bildungsaufwendungen für dich und deine Familie
- Krankenversicherungsbeiträge
- Beiträge zur Rentenversicherung
Digitale Nomaden
Für digitale Nomaden ist die Dominikanische Republik steuerlich besonders attraktiv. Dank des Territorialprinzips sind Einkünfte aus ausländischen Quellen wie Remote-Arbeit für ausländische Unternehmen oder Freelance-Tätigkeiten für internationale Kunden grundsätzlich nicht in der Dominikanischen Republik steuerpflichtig.
Wichtige Voraussetzungen:
- Das Einkommen muss tatsächlich aus dem Ausland stammen
- Die Dienstleistungen dürfen nicht an dominikanische Kunden oder Unternehmen erbracht werden
- Die Zahlungen sollten auf ausländische Konten erfolgen
Das Digital Nomad Visum der Dominikanischen Republik erlaubt einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr (verlängerbar) und bestätigt implizit, dass du für ausländische Auftraggeber arbeitest. Du benötigst einen Nachweis über ein monatliches Mindesteinkommen von 1.500 USD.
Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige unterliegen der regulären Einkommensteuer mit dem Spitzensteuersatz von 25 %. Bei Gründung einer dominikanischen Kapitalgesellschaft gilt die Körperschaftsteuer von 27 %.
Unternehmensformen:
- SRL (Sociedad de Responsabilidad Limitada): Vergleichbar mit einer GmbH, Körperschaftsteuer 27 %
- SAS (Sociedad por Acciones Simplificada): Vereinfachte Aktiengesellschaft, ebenfalls 27 %
- Einzelunternehmer: Persönliche Einkommensteuer bis 25 %
Eine lokale Gewerbesteuer existiert nicht. Absetzbare Betriebsausgaben umfassen Gehälter, Mieten, Materialkosten, Abschreibungen, Zinsen und Beratungskosten. Buchführungspflicht besteht für alle Unternehmen, die Bücher müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Das Territorialprinzip macht die Dominikanische Republik besonders attraktiv für Privatiers und Investoren mit internationalem Portfolio:
Steuerfrei in der Dominikanischen Republik:
- Dividenden aus ausländischen Unternehmen
- Zinsen aus ausländischen Bankkonten und Anleihen
- Kursgewinne aus dem Verkauf ausländischer Wertpapiere
- Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien
Steuerpflichtig:
- Dividenden aus dominikanischen Unternehmen: 10 % Quellensteuer
- Zinsen aus dominikanischen Quellen: 10 % Quellensteuer
- Kursgewinne aus dominikanischen Wertpapieren: in der Einkommensteuer
Es gibt keinen speziellen Freibetrag für Kapitalerträge wie den Sparerpauschbetrag in Deutschland. Die Besteuerung erfolgt ab dem ersten Peso.
Rentner
Für deutschsprachige Rentner bietet die Dominikanische Republik interessante Steuervorteile:
Deutsche Renten: Gesetzliche Renten aus Deutschland werden nach dem DBA (das in diesem Fall nicht existiert) nur in Deutschland besteuert. Da die Dominikanische Republik das Territorialprinzip anwendet, werden diese Renten dort nicht nochmals besteuert.
Private Renten und Pensionen: Diese unterliegen grundsätzlich nur der Besteuerung im Auszahlungsland. In der Dominikanischen Republik sind sie als ausländische Einkünfte steuerfrei.
Österreichische und Schweizer Renten: Ähnliche Regelungen gelten für AHV-Renten aus der Schweiz und Pensionen aus Österreich – sie werden im Quellenstaat besteuert und sind in der Dominikanischen Republik nicht steuerpflichtig.
Das Pensionado-Visum ermöglicht Rentnern einen dauerhaften Aufenthalt bei Nachweis einer monatlichen Rente von mindestens 1.500 USD.
3. Vermögensteuer
Die Dominikanische Republik erhebt keine allgemeine Vermögensteuer auf Geldvermögen, Wertpapiere oder bewegliches Vermögen. Es existiert jedoch eine jährliche Immobiliensteuer (IPI – Impuesto al Patrimonio Inmobiliario):
- Steuersatz: 1 % auf den Gesamtwert aller Immobilien
- Freibetrag: 9.860.649 DOP (ca. 154.000 EUR) für natürliche Personen
- Rentner über 65 Jahre mit nur einer selbstgenutzten Immobilie sind befreit
Die Bewertung erfolgt nach dem Katasterwert, der oft unter dem Marktwert liegt.
4. Kapitalertragssteuer
Dominikanische Kapitalerträge
| Art der Kapitalerträge | Steuersatz |
|---|---|
| Dividenden (inländisch) | 10 % Quellensteuer |
| Zinsen (inländisch) | 10 % Quellensteuer |
| Kursgewinne (inländisch) | Im Rahmen der Einkommensteuer |
Ausländische Kapitalerträge
Dank des Territorialprinzips sind Kapitalerträge aus ausländischen Quellen in der Dominikanischen Republik steuerfrei. Dies gilt für:
- Dividenden aus ausländischen Aktien
- Zinsen aus ausländischen Konten und Anleihen
- Kursgewinne aus internationalen Wertpapieren
Quellensteueranrechnung
Da kein DBA mit den DACH-Ländern besteht, kann ausländische Quellensteuer nicht auf dominikanische Steuern angerechnet werden. Bei ausschließlich ausländischen Kapitalerträgen ist dies jedoch irrelevant, da diese ohnehin nicht in der Dominikanischen Republik versteuert werden müssen.
Meldepflichten
Es bestehen keine spezifischen Meldepflichten für ausländische Konten oder Depots gegenüber der dominikanischen Steuerbehörde. Allerdings solltest du die CRS-Meldepflichten beachten, durch die deine dominikanischen Bankdaten an dein Herkunftsland übermittelt werden können.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer (IPI)
Die jährliche Immobiliensteuer beträgt 1 % auf den kumulierten Wert aller Immobilien über dem Freibetrag von ca. 154.000 EUR. Zahlbar in zwei Raten: bis März und bis September.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf einer Immobilie fallen an:
- Übertragungssteuer: 3 % des Kaufpreises oder Katasterwerts (höherer Wert gilt)
- Registergebühren: ca. 2 % zusätzlich
- Anwaltskosten: üblicherweise 1 bis 2 %
Gesamte Kaufnebenkosten: ca. 6 bis 7 %
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Bei Verkauf einer Immobilie wird der Gewinn mit 27 % besteuert. Alternativ kann eine pauschale Steuer von 1 % des Verkaufspreises gewählt werden – was bei Gewinnen über ca. 3,7 % des Verkaufspreises günstiger ist.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen aus dominikanischen Immobilien unterliegen der regulären Einkommensteuer bis 25 %. Absetzbar sind:
- Instandhaltungskosten
- Verwaltungsgebühren
- Abschreibungen (5 % jährlich auf Gebäude)
- Zinsen für Finanzierungen
Steuervorteile bei Eigennutzung
Selbstgenutzte Immobilien können von der IPI befreit sein, wenn:
- Du über 65 Jahre alt bist
- Du nur diese eine Immobilie besitzt
- Du keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hast
Zusätzlich gibt es Steuervergünstigungen für Immobilien in bestimmten Tourismuszonen (CONFOTUR-Programm) mit bis zu 15 Jahren Befreiung von IPI und Übertragungssteuern.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Erbschaftssteuer
Die Dominikanische Republik erhebt eine Erbschaftssteuer von 3 % auf den Nettonachlasswert nach Abzug von Schulden und Bestattungskosten.
Wichtige Regelungen:
- Der Steuersatz ist einheitlich, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad
- Freibeträge existieren praktisch nicht
- Die Steuer ist innerhalb von 90 Tagen nach dem Todesfall zu zahlen
- Bei verspäteter Zahlung fallen erhebliche Zuschläge an
Schenkungssteuer
Schenkungen unterliegen derselben Steuer von 3 %. Zusätzlich fällt bei Immobilienschenkungen die Übertragungssteuer von 3 % an, sodass die Gesamtbelastung 6 % beträgt.
Internationale Aspekte
Da kein DBA besteht, kann eine Doppelbesteuerung bei Erbschaften mit Bezug zu den DACH-Ländern eintreten. Deutschland besteuert Erbschaften, wenn Erblasser oder Erbe in Deutschland ansässig waren oder sind. Eine frühzeitige Nachlassplanung ist daher empfehlenswert.
7. Mehrwertsteuer (ITBIS)
Steuersätze
- Regelsteuersatz: 18 %
- Ermäßigter Steuersatz: 16 % (für bestimmte Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte)
- Befreit: Grundnahrungsmittel, Bildung, Gesundheit, Exporte
Unternehmerische Pflichten
Unternehmer mit einem Jahresumsatz über 8,7 Millionen DOP (ca. 136.000 EUR) müssen ITBIS erheben und abführen. Die Meldung erfolgt monatlich bis zum 20. des Folgemonats.
Eine Kleinunternehmerregelung im deutschen Sinne existiert nicht, jedoch können Unternehmen unter bestimmten Umsatzgrenzen vereinfachte Verfahren nutzen.
Reverse-Charge-Verfahren
Bei Dienstleistungen aus dem Ausland muss der dominikanische Empfänger die ITBIS im Reverse-Charge-Verfahren selbst abführen.
8. Weitere relevante Steuern
Selective Consumption Tax (ISC)
Eine Verbrauchssteuer auf Luxusgüter und bestimmte Waren:
- Alkoholische Getränke: 7,5 % bis 10 %
- Tabakwaren: spezifische Beträge pro Einheit
- Kraftfahrzeuge: 15 % bis 40 % je nach Hubraum und Typ
- Elektronik und Luxusgüter: variable Sätze
Kfz-Steuer
Jährliche Kraftfahrzeugsteuer (Marbete):
- Abhängig vom Fahrzeugwert und -alter
- Typischerweise 1 % bis 2 % des Fahrzeugwerts
- Zahlbar jährlich bei Erneuerung der Zulassung
Touristensteuer
Bei Ausreise per Flugzeug ist eine Touristenkarte und Flughafensteuer fällig, die meist im Ticketpreis enthalten ist (ca. 20 USD).
Bankentransaktionssteuer
Eine Steuer von 0,0015 % auf Bankschecks über bestimmten Beträgen.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Das Territorialprinzip bietet dir als Auswanderer erhebliche Gestaltungsspielräume:
Strukturierung der Einkommensquellen: Halte Einkünfte aus internationalen Quellen aufrecht, da diese in der Dominikanischen Republik nicht besteuert werden. Ein deutsches Depot mit Dividendenaktien oder ein Schweizer Konto bleiben steuerfrei.
Timing des Umzugs: Plane deinen Wegzug aus den DACH-Ländern sorgfältig:
- Realisiere Kursgewinne vor dem Wegzug in der Schweiz (steuerfrei) oder nach dem Wegzug in der Dominikanischen Republik
- Beachte die Wegzugsbesteuerung bei Unternehmensanteilen
- Kündige steuerpflichtige Versicherungen mit dem richtigen Timing
Günstige Unternehmensformen
Für selbstständige Auswanderer kann eine Offshore-Struktur sinnvoll sein:
- Gründe dein Unternehmen in einer steuerfreien Jurisdiktion
- Lasse dir Gehalt oder Dividenden auszahlen
- Als ausländische Einkünfte in der Dominikanischen Republik steuerfrei
Beachte dabei unbedingt die Hinzurechnungsbesteuerung in deinem Herkunftsland, falls du dort noch beschränkt steuerpflichtig bist.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
- IPI-Freibetrag von ca. 154.000 EUR für Immobilien ausnutzen
- Einkommensteuerfreibetrag von ca. 6.500 EUR jährlich
- CONFOTUR-Vorteile bei Immobilienkäufen in Tourismuszonen
10. Steuererklärung und Fristen
Wichtige Termine
| Steuerart | Frist |
|---|---|
| Einkommensteuererklärung | 31. März des Folgejahres |
| ITBIS-Meldung | 20. des Folgemonats |
| IPI-Zahlung | März und September |
| Lohnsteuerabführung | 10. des Folgemonats |
Benötigte Unterlagen
- RNC (Registro Nacional de Contribuyentes) – deine Steuernummer
- Einkommensnachweise und Gehaltsabrechnungen
- Belege für absetzbare Ausgaben
- Kontoauszüge
- Bei Unternehmen: Jahresabschluss
Online-Portal
Die Steuerbehörde DGII bietet ein umfassendes Online-Portal (dgii.gov.do) für:
- Steuererklärungen
- Zahlungen
- Statusabfragen
- Bescheinigungen
Die Nutzung ist obligatorisch für die meisten Steuerpflichtigen.
Steuerberater
Ein lokaler Steuerberater (Contador Público Autorizado) ist empfehlenswert für:
- Die erste Steuererklärung als Neuankömmling
- Unternehmensbesteuerung
- Komplexe internationale Sachverhalte
Kosten: ca. 5.000 bis 20.000 DOP (80 bis 320 EUR) für eine einfache Jahreserklärung.
Strafen bei Verspätung
- Verspätete Abgabe: 10 % Zuschlag auf die Steuerschuld
- Verspätete Zahlung: 10 % Zuschlag plus 4 % Zinsen pro Monat
- Steuerhinterziehung: 200 % der hinterzogenen Steuer plus strafrechtliche Konsequenzen
11. Sozialversicherungsbeiträge
Beitragssätze im Überblick
| Versicherung | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung (SFS) | 3,04 % | 7,09 % | 10,13 % |
| Rentenversicherung (AFP) | 2,87 % | 7,10 % | 9,97 % |
| Arbeitsunfallversicherung | 0 % | 1,2 % bis 1,4 % | 1,2 bis 1,4 % |
| Gesamt | 5,91 % | 15,39 bis 15,59 % | ca. 21,5 % |
Krankenversicherung
Das Seguro Familiar de Salud bietet Basis-Krankenversicherungsschutz. Für umfassende medizinische Versorgung ist eine private Zusatzversicherung üblich und empfehlenswert.
Rentenversicherung
Das AFP-System (Administradoras de Fondos de Pensiones) funktioniert als kapitalgedeckte Rentenversicherung mit individuellen Konten. Deine Beiträge werden angelegt und bei Renteneintritt als monatliche Rente oder Einmalzahlung ausgezahlt.
Vergleich mit DACH-Ländern
Die Sozialabgaben in der Dominikanischen Republik liegen mit ca. 5,9 % (Arbeitnehmeranteil) weit unter den DACH-Werten:
- Deutschland: ca. 20 % Arbeitnehmeranteil
- Österreich: ca. 18 % Arbeitnehmeranteil
- Schweiz: ca. 6 bis 10 % je nach Kanton und Versicherung
12. Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz
Tabellarischer Steuervergleich
| Steuerart | Dominikanische Republik | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitze) | 25 % | 45 % (+5,5 % Soli) | 55 % | 22 bis 45 % |
| Körperschaftsteuer | 27 % | 30 % (inkl. Gewerbe) | 25 % | 12 bis 21 % |
| Kapitalertragssteuer | 10 % (nur inländisch) | 26,4 % | 27,5 % | 0 % (privat) |
| Mehrwertsteuer | 18 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Erbschaftssteuer | 3 % | 7 bis 50 % | 0 bis 60 % | kantonal |
| Vermögensteuer | nur Immobilien 1 % | keine | keine | kantonal |
Beispielrechnungen
Angestellter mit 50.000 EUR Jahresbrutto (lokal verdient):
| Land | Einkommensteuer | Sozialabgaben | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| Dominikanische Republik | ca. 7.500 EUR | ca. 2.950 EUR | 39.550 EUR |
| Deutschland | ca. 9.800 EUR | ca. 10.000 EUR | 30.200 EUR |
| Österreich | ca. 10.500 EUR | ca. 9.000 EUR | 30.500 EUR |
Privatier mit 60.000 EUR Kapitaleinkünften aus dem Ausland:
| Land | Steuerbelastung |
|---|---|
| Dominikanische Republik | 0 EUR (Territorialprinzip) |
| Deutschland | ca. 15.800 EUR |
| Österreich | ca. 16.500 EUR |
| Schweiz | 0 EUR (privat steuerfrei) |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile:
- Territorialprinzip – ausländische Einkünfte steuerfrei
- Niedriger Spitzensteuersatz von nur 25 %
- Geringe Sozialabgaben
- Einfache Erbschaftssteuer mit einheitlich 3 %
- Attraktive Sonderprogramme (CONFOTUR)
Nachteile:
- Kein DBA mit DACH-Ländern
- Mögliche Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften
- Bürokratie kann herausfordernd sein
- Körperschaftsteuer mit 27 % relativ hoch
- Rechtsunsicherheit in der Praxis
Fazit
Die Dominikanische Republik ist steuerlich besonders attraktiv für:
Ideal für:
- Digitale Nomaden und Remote-Arbeiter mit ausländischen Einkünften
- Rentner mit Pensionen aus den DACH-Ländern
- Privatiers und Investoren mit internationalem Portfolio
- Vermögende mit Kapitalerträgen aus dem Ausland
Weniger geeignet für:
- Unternehmer mit lokaler Geschäftstätigkeit (27 % Körperschaftsteuer)
- Arbeitnehmer mit ausschließlich dominikanischem Gehalt
- Personen mit komplexen grenzüberschreitenden Strukturen (mangels DBA)
Das Territorialprinzip macht die Dominikanische Republik zu einem der steuerlich günstigsten Ziele in der Karibik für Auswanderer mit internationalen Einkommensquellen. Die Kombination aus niedrigen Steuersätzen, geringen Sozialabgaben und der Steuerfreiheit ausländischer Einkünfte kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.
Bedenke jedoch, dass sich Steuergesetze ändern können und deine persönliche Situation eine individuelle Betrachtung erfordert. Eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater mit Erfahrung in internationalen Sachverhalten ist vor dem Auswandern unbedingt empfehlenswert.
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FAQ
Muss ich in der Dominikanischen Republik Steuern auf meine deutsche Rente zahlen?
Nein. Dank des Territorialprinzips sind ausländische Renten in der Dominikanischen Republik nicht steuerpflichtig. Deine deutsche Rente wird weiterhin in Deutschland besteuert, aber nicht zusätzlich in der Dominikanischen Republik.
Wie werde ich steuerlich ansässig in der Dominikanischen Republik?
Du wirst steuerlich ansässig, wenn du einen dauerhaften Wohnsitz im Land hast und dich mehr als 182 Tage pro Jahr dort aufhältst. Eine gültige Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) ist dafür notwendig.
Sind meine Dividenden aus deutschen Aktien in der Dominikanischen Republik steuerpflichtig?
Nein. Ausländische Kapitalerträge sind dank des Territorialprinzips in der Dominikanischen Republik steuerfrei. Allerdings fällt in Deutschland weiterhin die Quellensteuer von 26,4 % an, die nicht angerechnet werden kann.
Welche Steuervorteile bietet das CONFOTUR-Programm?
Bei Immobilienkäufen in ausgewiesenen Tourismuszonen bist du bis zu 15 Jahre von der Immobiliensteuer (IPI) und der Übertragungssteuer befreit. Dies kann bei größeren Immobilieninvestitionen erhebliche Ersparnisse bringen.
Brauche ich einen lokalen Steuerberater?
Für eine einfache Steuersituation mit hauptsächlich ausländischen Einkünften kannst du die Steuererklärung selbst über das DGII-Portal einreichen. Bei Geschäftstätigkeit im Land oder komplexeren Situationen ist ein lokaler Steuerberater empfehlenswert.
Was passiert, wenn ich die Steuererklärung zu spät abgebe?
Bei verspäteter Abgabe fällt ein Zuschlag von 10 % auf die Steuerschuld an. Zusätzlich werden 4 % Zinsen pro Monat auf ausstehende Beträge berechnet. Pünktlichkeit lohnt sich also.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?
Nein, zwischen der Dominikanischen Republik und Deutschland (sowie Österreich und der Schweiz) besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen. Das Territorialprinzip verhindert jedoch in vielen Fällen eine doppelte Besteuerung, da ausländische Einkünfte in der Dominikanischen Republik nicht besteuert werden.
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Zuletzt aktualisiert: 25. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
