16. November 2024 von Jan Harmening (ausgewandert seit 2005) aktualisiert
Zinsen stellen oft erhebliche Kosten dar, die wohl jeder Kreditnehmer gern steuerlich geltend machen möchte, also von seinem zu versteuernden Einkommen in Abzug bringen möchte. Dadurch ließe sich einiges Geld sparen, bzw. man würde beim Lohnsteuerjahresausgleich bares Geld zurückerhalten. Doch ist dies in jedem Fall möglich? Dieser Artikel gibt eine Übersicht zu den unterschiedlichen Kreditarten sowie den Möglichkeiten, die Zinsen steuerlich geltend zu machen.
Modernisierungskredite
Der Hausbesitz allein berechtigt nicht, Kreditzinsen für Modernisierungen bei der Steuerabrechnung geltend zu machen. Nur wer die Immobilie verkaufen oder vermieten will, kann die Zinsen für einen Modernisierungskredit steuerlich absetzen. Auch bei einer Teil-Vermietung ist das möglich, jedoch nicht, wenn der Besitzer das Haus allein bewohnt.
Um die Kreditzinsen in Abzug zu bringen, muss man diese als Werbungskosten aufführen. Werbungskosten sind unter anderem Ausgaben, die das Einkommen sichern. Da zum Beispiel eine Dachreparatur der Immobilie die Einkünfte aus der Immobilie sichert und zugleich auch den Wert erhöht, kann man die Zinsen eines Kredites für diese Reparatur als Werbungskosten anführen. Und hier liegt der wichtige Punkt: Nur wer durch die Immobilie Einnahmen erzielt, kann diese Zinsen in der persönlichen Steuererklärung geltend machen.
Wird zum Beispiel eine Immobilie nur teilweise vermietet, sollte für den vermieteten Teilbereich ein eigener Kredit aufgenommen werden, um die Zinsen absetzen zu können. In der Steuererklärung wird dann für den vermieteten Teil auch ein eigener Darlehensbetrag aufgeführt.
Bei einem Hauskauf kann man übrigens auch Nebenkosten zusätzlich von der Steuer absetzen. Aber auch hier muss die Voraussetzung erfüllt werden, dass mit der Immobilie Einnahmen erzielt werden.
Kredite für betriebliche Investitionen
Ist man Freiberufler, kann man Kreditzinsen für betriebliche Investitionen steuerlich absetzen. Zum Nachweis muss auf der Rechnung angegeben werden, was gekauft wurde.
Kredite für eine Zweitwohnung
Muss man aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in einer anderen Ortschaft beziehen, kann man die Kosten für den benötigten Privatkredit steuerlich absetzen.
Autokredite
Nur wenn das Fahrzeug für das Erwirtschaften von Einnahmen genutzt wird, kann man den Kredit für das jeweilige Auto steuerlich geltend machen. Eine Bedingung dafür ist jedoch ein Fahrtenbuch, in welchem berufliche und private Fahrten getrennt aufgeführt werden. Wenn allerdings das Fahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt wird, ist die Absetzung der Zinsen für einen Kredit ohne Einschränkung möglich.
Kreditkosten, die nicht steuerlich absetzbar sind
Alle für private Zwecke aufgenommenen Kredite können nicht steuerlich abgesetzt werden. Ebenso könne alle Kreditbearbeitungsgebühren nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Achten Sie also darauf, dass Sie nur Kredite in Ihrer Einkommenssteuererklärung anführen, die zur Erzielung von Einkünften aufgenommen werden, die ebenfalls angegeben und versteuert werden müssen.
Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit smava.de
Quelle für diesen Artikel: Kredit-Oeffentlicher-Dienst.com
Weitere Informationen: Deutsche Kreditwirtschaft