Costa Rica lockt mit seiner Pura Vida-Lebensphilosophie nicht nur Naturliebhaber an, sondern auch steuerlich orientierte Auswanderer. Das zentralamerikanische Land bietet ein territoriales Steuersystem, das ausländische Einkünfte komplett von der Besteuerung ausnimmt – ein entscheidender Vorteil gegenüber dem weltweiten Besteuerungsprinzip der DACH-Länder.

Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz besticht Costa Rica durch moderate Steuersätze mit einem Spitzensatz von nur 25 % bei der Einkommensteuer, keine Kapitalertragssteuer auf ausländische Investments sowie keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Für digitale Nomaden, Rentner mit ausländischen Bezügen und Investoren mit internationalen Portfolios kann Costa Rica daher eine steuerlich hochattraktive Destination sein.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Costa Rica wirst du steuerlich ansässig, wenn du dich mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres im Land aufhältst. Alternativ gilt auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen als Kriterium – etwa wenn sich deine Familie dauerhaft in Costa Rica befindet oder du dort eine permanente Wohnung unterhältst.
Die Steuerpflicht unterscheidet sich fundamental von DACH-Ländern: Selbst als Steuerresident zahlst du nur auf inländische Einkünfte Steuern. Einkommen aus dem Ausland bleibt steuerfrei, solange es nicht nach Costa Rica überwiesen wird.
Doppelbesteuerungsabkommen
Costa Rica hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Das klingt zunächst problematisch, ist aber durch das territoriale Steuerprinzip in der Praxis oft weniger relevant. Deutsche Renten beispielsweise werden in Deutschland besteuert und bleiben in Costa Rica steuerfrei.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Vor dem Umzug nach Costa Rica solltest du die Wegzugsbesteuerung im Heimatland beachten:
Deutschland besteuert unrealisierte Gewinne aus Unternehmensbeteiligungen ab 1 % bei Wegzug (§ 6 AStG). Bei Umzug in ein Nicht-EU-Land wie Costa Rica wird die Steuer sofort fällig.
Österreich wendet eine ähnliche Regelung an, wobei bei Wegzug außerhalb der EU die Steuerstundung entfällt.
Schweiz kennt keine klassische Wegzugsbesteuerung, jedoch können Vorsorgegelder bei Auszahlung besteuert werden.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Costa Rica verwendet ein progressives Steuersystem mit vergleichsweise niedrigen Sätzen. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr, und die Steuererklärung muss bis zum 15. März des Folgejahres eingereicht werden.
Steuersätze für Einkommen aus unselbstständiger Arbeit (2025):
| Monatliches Einkommen (CRC) | Umgerechnet (EUR) | Steuersatz |
|---|---|---|
| Bis 941.000 | Bis ca. 1.700 | 0 % |
| 941.001 bis 1.381.000 | 1.700 bis 2.500 | 10 % |
| 1.381.001 bis 2.423.000 | 2.500 bis 4.400 | 15 % |
| 2.423.001 bis 4.845.000 | 4.400 bis 8.800 | 20 % |
| Über 4.845.000 | Über 8.800 | 25 % |
Wechselkurs: ca. 550 CRC = 1 EUR (Stand 2025)
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in Costa Rica wird die Einkommensteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die Steuerbehörde DGT (Dirección General de Tributación) abgeführt. Du musst keine separate Steuererklärung einreichen, wenn du ausschließlich Einkommen aus einer Anstellung beziehst.
Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls vom Gehalt abgezogen:
- Arbeitnehmeranteil: ca. 10,5 % des Bruttogehalts
- Arbeitgeberanteil: ca. 26,5 % des Bruttogehalts
Absetzbare Werbungskosten sind in Costa Rica weniger umfangreich als in Deutschland. Grundsätzlich können beruflich bedingte Ausgaben geltend gemacht werden, jedoch ohne die detaillierten Pauschalen des deutschen Steuersystems.
Digitale Nomaden
Für digitale Nomaden ist Costa Rica steuerlich besonders attraktiv. Wenn du ausschließlich für ausländische Kunden arbeitest und dein Einkommen aus dem Ausland beziehst, fällt in Costa Rica keine Einkommensteuer an – unabhängig davon, wie lange du im Land lebst.
Das Digital Nomad Visa (Ley 10.008) ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu zwei Jahren. Voraussetzungen sind:
- Nachweis von mindestens 3.000 USD monatlichem Einkommen (aus dem Ausland)
- Krankenversicherung für Costa Rica
- Keine lokale Beschäftigung
Mit diesem Visum bleibst du von der costaricanischen Einkommensteuer befreit, solange du keine lokalen Kunden bedienst.
Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige mit costaricanischen Kunden unterliegen der lokalen Besteuerung. Die Steuersätze für selbstständige Tätigkeit sind progressiv gestaffelt:
| Jährliches Einkommen (CRC) | Umgerechnet (EUR) | Steuersatz |
|---|---|---|
| Bis 4.181.000 | Bis ca. 7.600 | 0 % |
| 4.181.001 bis 6.244.000 | 7.600 bis 11.350 | 10 % |
| 6.244.001 bis 10.414.000 | 11.350 bis 18.900 | 15 % |
| 10.414.001 bis 20.872.000 | 18.900 bis 37.950 | 20 % |
| Über 20.872.000 | Über 37.950 | 25 % |
Körperschaftsteuer für Unternehmen (Sociedad Anónima oder SRL):
| Jährlicher Bruttoertrag (CRC) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 122.145.000 | 5 % |
| 122.145.001 bis 243.957.000 | 10 % |
| 243.957.001 bis 365.802.000 | 15 % |
| Über 365.802.000 | 30 % |
Eine Gewerbesteuer im deutschen Sinne existiert nicht, jedoch müssen Geschäftslizenzen (Patentes) bei der Gemeinde erworben werden, deren Kosten vom Umsatz abhängen.
Buchführungspflichten umfassen monatliche Umsatzsteuererklärungen, jährliche Einkommensteuererklärungen sowie die Aufbewahrung aller Belege für mindestens vier Jahre.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Das territoriale Steuerprinzip macht Costa Rica zum Paradies für Investoren mit internationalen Portfolios:
- Ausländische Dividenden: Steuerfrei
- Ausländische Zinsen: Steuerfrei
- Kursgewinne aus ausländischen Wertpapieren: Steuerfrei
- Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien: Steuerfrei
Nur Erträge aus costaricanischen Quellen werden besteuert:
- Dividenden von costaricanischen Unternehmen: 15 % Quellensteuer
- Zinsen aus costaricanischen Bankeinlagen: 8 bis 15 %
- Kursgewinne aus costaricanischen Aktien: Grundsätzlich nicht separat besteuert
Das Rentista-Visum richtet sich an Personen mit garantiertem monatlichem Einkommen von mindestens 2.500 USD aus Investments, Renten oder anderen passiven Quellen.
Rentner
Costa Rica ist ein beliebtes Ziel für DACH-Rentner, und das aus gutem Grund:
Deutsche gesetzliche Renten werden nach dem DBA-Grundsatz im Quellenstaat (Deutschland) besteuert und sind in Costa Rica steuerfrei. Die Überweisung nach Costa Rica löst keine zusätzliche Besteuerung aus.
Schweizer AHV-Renten werden in der Schweiz mit einer Quellensteuer belegt und bleiben in Costa Rica ebenfalls steuerfrei.
Österreichische Pensionen unterliegen der österreichischen Besteuerung.
Private Renten und Betriebsrenten aus dem Ausland sind in Costa Rica ebenfalls steuerfrei, können jedoch im Herkunftsland steuerpflichtig sein.
Das Pensionado-Visum erfordert den Nachweis einer lebenslangen Rente von mindestens 1.000 USD monatlich und bietet permanentes Aufenthaltsrecht.
3. Vermögensteuer
Costa Rica erhebt keine allgemeine Vermögensteuer. Es gibt weder eine Besteuerung von Finanzvermögen noch von Privatvermögen außerhalb von Immobilien. Dies unterscheidet Costa Rica deutlich von Ländern wie Spanien oder Norwegen, die Nettovermögenssteuern erheben.
Die einzige vermögensrelevante Abgabe ist die jährliche Grundsteuer auf Immobilien (siehe Abschnitt 5).
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
Costa Rica unterscheidet strikt zwischen inländischen und ausländischen Kapitalerträgen:
Inländische Erträge:
- Zinsen aus Bankeinlagen: 8 % (bei Privatpersonen) bis 15 % (bei Unternehmen)
- Dividenden: 15 % Quellensteuer
- Zinsen aus Anleihen: 8 bis 15 %
Ausländische Erträge:
- Alle Formen: 0 % (territorial principle)
Quellensteuer und Anrechnung
Die Quellensteuer wird direkt von costaricanischen Finanzinstituten einbehalten. Bei ausländischen Kapitalerträgen gibt es keine Anrechnungsmöglichkeit, da diese ohnehin nicht besteuert werden.
Meldepflichten
Für ausländische Konten und Depots bestehen in Costa Rica keine spezifischen Meldepflichten wie etwa die deutsche Anlage KAP. Allerdings hat Costa Rica den Common Reporting Standard (CRS) unterzeichnet, sodass Kontoinformationen automatisch mit anderen Ländern ausgetauscht werden.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles)
Die jährliche Grundsteuer beträgt 0,25 % des registrierten Immobilienwerts. Die Bewertung basiert auf dem bei der Gemeinde eingetragenen Wert, der oft unter dem Marktwert liegt.
Beispiel: Bei einem registrierten Wert von 200.000 EUR beträgt die jährliche Grundsteuer 500 EUR.
Luxussteuer auf hochwertige Immobilien (Impuesto Solidario)
Für Wohnimmobilien mit einem Wert über ca. 250.000 USD gilt eine zusätzliche progressive Steuer:
| Immobilienwert (USD) | Steuersatz |
|---|---|
| 250.000 bis 500.000 | 0,25 % |
| 500.001 bis 1.000.000 | 0,30 % |
| 1.000.001 bis 1.500.000 | 0,35 % |
| Über 1.500.000 | 0,55 % |
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Immobilienkauf fallen folgende Kosten an:
- Registrierungsgebühren: ca. 1,5 % des Kaufpreises
- Notarkosten: ca. 1 bis 1,5 %
- Stempelgebühren: ca. 0,5 %
- Gesamtnebenkosten: ca. 3,5 bis 4,5 %
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Costa Rica erhebt eine pauschale Kapitalertragssteuer von 2,25 % auf den Verkaufspreis von Immobilien (nicht auf den Gewinn). Alternativ kann der tatsächliche Gewinn mit 15 % versteuert werden, wenn dies günstiger ist.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen aus costaricanischen Immobilien unterliegen der regulären Einkommensteuer mit den progressiven Sätzen bis 25 %. Absetzbar sind Ausgaben für Instandhaltung, Verwaltung, Versicherung sowie Abschreibungen auf das Gebäude.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Costa Rica erhebt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Dies gilt sowohl für Inländer als auch für Ausländer und unabhängig vom Vermögensumfang oder Verwandtschaftsgrad.
Wichtig für DACH-Auswanderer: Die Steuerfreiheit in Costa Rica schützt nicht vor der Erbschaftssteuer im Heimatland. Deutschland beispielsweise besteuert Erbschaften, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe in den letzten fünf Jahren vor dem Erbfall unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland war.
Bei der Übertragung von Immobilien fallen lediglich Registrierungs- und Notargebühren an (ähnlich wie beim Kauf).
7. Mehrwertsteuer (Impuesto al Valor Agregado – IVA)
Steuersätze
Costa Rica hat 2019 ein reformiertes Mehrwertsteuersystem eingeführt:
| Kategorie | Steuersatz |
|---|---|
| Regelsteuersatz | 13 % |
| Reduzierter Satz (Gesundheit, Bildung) | 4 % |
| Reduzierter Satz (bestimmte Güter) | 2 % oder 1 % |
| Befreit (Grundnahrungsmittel, Medikamente) | 0 % |
Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter ca. 100.000 USD können ein vereinfachtes Steuerregime nutzen, das die Buchführungspflichten reduziert. Die Umsatzsteuer muss dennoch erhoben und abgeführt werden.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Jeder Unternehmer mit gewerblicher Tätigkeit in Costa Rica muss sich registrieren und monatlich Umsatzsteuer abführen. Die Erklärung ist bis zum 15. des Folgemonats fällig.
Reverse-Charge-Verfahren
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen an costaricanische Unternehmen gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Der inländische Empfänger schuldet die Umsatzsteuer.
8. Weitere relevante Steuern
Kfz-Steuer (Marchamo)
Die jährliche Kfz-Steuer setzt sich zusammen aus:
- Basissteuer nach Fahrzeugwert
- Pflichtversicherung (SOA)
- Verschiedene Gebühren
Für einen Mittelklassewagen sind ca. 300 bis 600 EUR jährlich zu erwarten.
Importzölle auf Fahrzeuge
Der Import von Fahrzeugen ist mit hohen Zöllen belegt:
- Neufahrzeuge: ca. 50 bis 80 % des Fahrzeugwerts
- Gebrauchtfahrzeuge: noch höher, Import über 5 Jahre alter Fahrzeuge eingeschränkt
Ausreisesteuer
Bei Verlassen des Landes per Flugzeug wird eine Ausreisesteuer von ca. 29 USD erhoben, die meist im Ticketpreis enthalten ist.
Stempelsteuer
Auf bestimmte Dokumente und Verträge wird eine Stempelsteuer von 0,5 % erhoben.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Das territoriale Steuersystem bietet erhebliches Optimierungspotenzial:
Strukturierung der Einkommensquellen: Einkünfte aus dem Ausland sollten möglichst als ausländische Einkünfte qualifiziert bleiben. Arbeite für ausländische Kunden, halte Investments in ausländischen Depots.
Timing des Umzugs: Der optimale Umzugszeitpunkt hängt von deiner individuellen Situation ab. Bei großen unrealisierten Gewinnen in Unternehmensbeteiligungen solltest du die deutsche Wegzugsbesteuerung sorgfältig planen.
Holdingstrukturen: Eine costaricanische Sociedad Anónima kann für lokale Aktivitäten genutzt werden, während internationale Investments direkt gehalten werden.
Günstige Unternehmensformen
Für Unternehmer empfiehlt sich oft eine zweigleisige Struktur:
- Freelance-Tätigkeit für ausländische Kunden: Steuerfrei als natürliche Person
- Lokale Geschäftstätigkeit: Über eine Sociedad Anónima mit dem günstigen gestaffelten Körperschaftsteuersystem
Nutzung von Freibeträgen
Die Grundfreibeträge bei der Einkommensteuer solltest du optimal nutzen. Bei einem Einkommen unter ca. 1.700 EUR monatlich aus lokalen Quellen fällt keine Einkommensteuer an.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
| Steuerart | Frist |
|---|---|
| Einkommensteuererklärung | 15. März des Folgejahres |
| Monatliche Umsatzsteuer | 15. des Folgemonats |
| Quellensteuerabführung | 15. des Folgemonats |
| Grundsteuer | Variiert je nach Gemeinde (meist Q1) |
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung benötigst du:
- NITE-Nummer (Steueridentifikationsnummer)
- Einkommensnachweise
- Belege für absetzbare Ausgaben
- Jahresabschluss bei Unternehmen
Online-Portal
Die Steuerbehörde DGT bietet ein Online-Portal (Administración Tributaria Virtual – ATV) für elektronische Steuererklärungen. Die Registrierung erfordert eine digitale Signatur.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Ein lokaler Contador (Buchhalter) oder Steuerberater ist für Selbstständige und Unternehmer praktisch unverzichtbar. Die Kosten für einen Buchhalter liegen bei ca. 100 bis 300 USD monatlich, je nach Komplexität.
Strafen bei Verspätung
- Verspätete Einreichung: 1 % der Steuerschuld pro Monat (max. 20 %)
- Verspätete Zahlung: 1 % pro Monat plus Zinsen
- Unterlassene Erklärung: Bis zu 50 % Zuschlag möglich
11. Sozialversicherungsbeiträge
Caja Costarricense de Seguro Social (CCSS)
Costa Rica verfügt über ein umfassendes Sozialversicherungssystem, die sogenannte Caja:
Beitragssätze für Arbeitnehmer:
| Versicherung | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 5,5 % | 9,25 % |
| Rentenversicherung | 4,0 % | 5,25 % |
| Weitere Abgaben | 1,0 % | 12,0 % |
| Gesamt | 10,5 % | 26,5 % |
Für Selbstständige gilt ein Gesamtbeitrag von ca. 14 % des deklarierten Einkommens.
Vergleich zu DACH-Ländern
| Land | Arbeitnehmeranteil | Arbeitgeberanteil | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Costa Rica | 10,5 % | 26,5 % | 37 % |
| Deutschland | ca. 20 % | ca. 20 % | ca. 40 % |
| Österreich | ca. 18 % | ca. 21 % | ca. 39 % |
| Schweiz | ca. 6 % (AHV/IV/EO) | ca. 6 % | ca. 12 % |
Die Gesamtbelastung ist ähnlich wie in Deutschland und Österreich, die Leistungen jedoch oft weniger umfangreich. Viele Auswanderer ergänzen die Caja-Versicherung durch eine private Krankenversicherung.
Krankenversicherung für Rentner
Als Rentner mit Pensionado-Visum musst du dich bei der Caja anmelden. Der Beitrag beträgt ca. 7 bis 11 % der monatlichen Rente, mindestens jedoch einen Basisbetrag.
12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich
Tabellarischer Vergleich
| Steuerart | Costa Rica | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 25 % | 45 % | 55 % | 40 % (kantonal) |
| Körperschaftsteuer | 5 bis 30 % | 30 % | 25 % | 12 bis 24 % |
| Kapitalertragssteuer | 0 bis 15 % | 26,375 % | 27,5 % | Vermögenssteuer |
| Mehrwertsteuer | 13 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Erbschaftssteuer | 0 % | 7 bis 50 % | 0 bis 60 % | kantonal |
| Vermögensteuer | 0 % | 0 % | 0 % | kantonal |
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Angestellter mit 60.000 EUR Jahresbrutto (lokal verdient)
- Costa Rica: ca. 7.200 EUR Einkommensteuer + 6.300 EUR Sozialabgaben = 13.500 EUR
- Deutschland: ca. 12.500 EUR Einkommensteuer + 12.000 EUR Sozialabgaben = 24.500 EUR
- Ersparnis Costa Rica: ca. 11.000 EUR
Beispiel 2: Digitaler Nomade mit 80.000 EUR aus dem Ausland
- Costa Rica: 0 EUR (territoriales Prinzip)
- Deutschland: ca. 22.000 EUR Einkommensteuer + Sozialabgaben
- Ersparnis Costa Rica: 22.000 EUR+
Beispiel 3: Rentner mit 2.500 EUR Monatsrente aus Deutschland
- Costa Rica: 0 EUR lokale Steuer (nur deutsche Besteuerung + Caja-Beitrag ca. 250 EUR/Monat)
- Deutschland: ca. 3.600 EUR jährlich bei Verbleib
- Ersparnis variiert nach individueller Situation
Pro und Contra
Pro Costa Rica:
- Territoriales Steuersystem – ausländische Einkünfte steuerfrei
- Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Keine Vermögensteuer
- Moderate Einkommensteuersätze
- Attraktive Visa-Programme für Rentner, Investoren und digitale Nomaden
Contra Costa Rica:
- Kein DBA mit DACH-Ländern – komplexere Steuerplanung nötig
- Hohe Nebenkosten beim Immobilienkauf
- Kompliziertes Bürokratiesystem
- Sozialversicherungsleistungen unter DACH-Niveau
- Hohe Importzölle auf Fahrzeuge und bestimmte Güter
Fazit
Costa Rica ist steuerlich besonders attraktiv für:
Digitale Nomaden und Remote Worker, die für ausländische Kunden arbeiten und vom territorialen Steuersystem maximal profitieren – sie zahlen praktisch keine Einkommensteuer in Costa Rica.
Rentner mit ausländischen Renten, die ihre Bezüge steuerfrei in Costa Rica empfangen können und gleichzeitig von niedrigen Lebenshaltungskosten und dem Pensionado-Visum profitieren.
Investoren mit internationalen Portfolios, deren Dividenden, Zinsen und Kursgewinne aus dem Ausland vollständig steuerfrei bleiben.
Weniger geeignet ist Costa Rica für Personen, die primär lokale Einkünfte erzielen oder ein Unternehmen mit costaricanischen Kunden betreiben möchten – hier relativieren sich die Steuervorteile.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Ausländische Einkünfte sind in Costa Rica steuerfrei
- Die Einkommensteuer ist mit maximal 25 % moderat
- Es gibt keine Erbschafts-, Schenkungs- oder Vermögensteuer
- Attraktive Visa-Programme erleichtern die Einwanderung
- Das fehlende DBA mit DACH-Ländern erfordert sorgfältige Planung
Empfehlung: Vor dem Umzug solltest du unbedingt einen auf internationale Besteuerung spezialisierten Steuerberater sowohl im Heimatland als auch in Costa Rica konsultieren. Die Kombination aus Wegzugsbesteuerung, fortbestehender beschränkter Steuerpflicht und costa-ricanischem Steuerrecht erfordert individuelle Planung.
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FAQ
Muss ich in Costa Rica Steuern auf meine deutschen Mieteinnahmen zahlen?
Nein, Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien gelten als ausländische Einkünfte und sind in Costa Rica steuerfrei. Du musst sie jedoch weiterhin in Deutschland versteuern.
Wie werde ich steuerlich ansässig in Costa Rica?
Du wirst steuerlich ansässig, wenn du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Costa Rica aufhältst oder deinen Lebensmittelpunkt dort hast. Die Steueransässigkeit ist jedoch wegen des territorialen Prinzips weniger bedeutsam als in anderen Ländern.
Kann ich mein deutsches Aktiendepot steuerfrei in Costa Rica nutzen?
Ja, alle Erträge aus einem ausländischen Depot – Dividenden, Zinsen, Kursgewinne – sind in Costa Rica steuerfrei. Beachte aber die deutsche Wegzugsbesteuerung bei Unternehmensbeteiligungen über 1 %.
Muss ich als digitaler Nomade die Caja bezahlen?
Mit dem Digital Nomad Visa ist eine private Krankenversicherung erforderlich, aber keine Mitgliedschaft in der Caja. Erst bei einem permanenten Aufenthaltstitel wird die Caja-Mitgliedschaft verpflichtend.
Wie hoch ist die Steuerbelastung bei einer costaricanischen Firmengründung?
Kleine Unternehmen mit Gewinnen unter ca. 220.000 EUR zahlen nur 5 bis 15 % Körperschaftsteuer. Erst darüber greift der Spitzensatz von 30 %.
Gibt es in Costa Rica ein Krypto-Steuergesetz?
Es gibt keine spezifische Krypto-Gesetzgebung. Gewinne aus ausländischen Krypto Börsen dürften unter das territoriale Prinzip fallen und damit steuerfrei sein. Bei Nutzung costa-ricanischer Börsen könnte Steuerpflicht entstehen – die Rechtslage ist noch nicht abschließend geklärt.
Kann Deutschland meine Rente doppelt besteuern, wenn ich nach Costa Rica auswandere?
Da kein DBA besteht, wird die deutsche Rente in Deutschland besteuert. Costa Rica besteuert sie nicht nochmals, da sie als ausländisches Einkommen gilt. Eine echte Doppelbesteuerung findet daher nicht statt.
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Zuletzt aktualisiert: 25. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
