Eine bulgarische Gesellschaft kann vergleichsweise schlank gegründet werden. Für deutsche und andere international tätige Gründer ist die Eintragung ins Handelsregister aber selten die schwierigste Frage. Entscheidend ist, ob Gesellschaft, tatsächliche Tätigkeit, persönliche Lebenssituation und laufende Verwaltung zusammenpassen.
Wer diese fünf Punkte vor dem ersten Gründungsdokument klärt, reduziert das Risiko, später Bank, Buchhaltung, Verträge oder die steuerliche Struktur korrigieren zu müssen.
1) Wo leben Sie – und wo wird die Firma tatsächlich geführt?
Der Satz „Die Firma sitzt in Bulgarien“ beantwortet noch nicht, wo sie steuerlich geführt wird. Für Gründer mit weiterbestehendem Wohnsitz, Arbeitsplatz oder geschäftlichem Mittelpunkt in Deutschland sind mindestens zwei Ebenen getrennt zu prüfen: die persönliche Steuerpflicht des Gründers und die steuerliche Einordnung der Gesellschaft.
Nach § 1 Körperschaftsteuergesetz sind Körperschaften in Deutschland grundsätzlich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. § 10 Abgabenordnung definiert die Geschäftsleitung als Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. In der Praxis kommt es daher nicht nur auf die Registeradresse an, sondern auch darauf, wo die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden.
Vor der Gründung sollte deshalb konkret festgehalten werden:
- Wo werden Angebote, Verträge und größere Ausgaben entschieden?
- Von wo aus arbeitet die Geschäftsführung überwiegend?
- Wo befinden sich Unterlagen, Mitarbeiter und betriebliche Abläufe?
- Bleibt ein Wohnsitz oder eine feste geschäftliche Einrichtung in Deutschland bestehen?
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien hilft dabei, grenzüberschreitende Fälle einzuordnen. Es ersetzt jedoch keine Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse. Wer in beiden Ländern Anknüpfungspunkte hat, sollte die geplante Struktur vor der Eintragung mit qualifizierter Beratung in beiden Ländern abgleichen.
2) Welche Tätigkeit findet tatsächlich in Bulgarien statt?
Eine Gesellschaftsadresse allein ist noch kein Geschäftsmodell. Vor der Wahl der Rechtsform sollte klar sein, welche Leistungen oder Produkte angeboten werden, wo Kunden sitzen und welche Tätigkeiten tatsächlich in Bulgarien stattfinden.
Für einen ortsunabhängigen Dienstleister kann ein schlanker Aufbau plausibel sein. Sobald Mitarbeiter, Lager, Produktion, regulierte Leistungen oder Tätigkeiten in mehreren Ländern hinzukommen, werden Genehmigungen, Umsatzsteuer, Arbeitsrecht und mögliche Betriebsstätten wichtiger.
Eine brauchbare Tätigkeitsbeschreibung sollte vorab mindestens beantworten:
- Welche Leistungen werden verkauft?
- In welchen Ländern sitzen die Kunden?
- Wo werden die Leistungen erbracht?
- Werden Mitarbeiter oder freie Mitarbeiter beschäftigt?
- Gibt es regulierte Tätigkeiten oder besondere Genehmigungen?
- Welche Verträge und betrieblichen Mittel werden benötigt?
Diese Antworten beeinflussen nicht nur die Registrierung, sondern auch Bankprüfung, Buchhaltung, Umsatzsteuer und laufende Nachweise. Eine Gründung sollte daher der realen Tätigkeit folgen – nicht umgekehrt.
3) Welche Rechtsform und Eigentümerstruktur passen?
Für kleine und mittlere Vorhaben begegnen ausländische Gründer häufig der EOOD mit einem Gesellschafter oder der OOD mit mehreren Gesellschaftern. Die beschränkte Haftung bedeutet jedoch nicht, dass jede persönliche Haftung oder jedes Geschäftsrisiko ausgeschlossen ist.
Vor der Eintragung sollten die Beteiligten klären:
- Wer hält welche Anteile?
- Wer darf die Gesellschaft vertreten?
- Müssen Geschäftsführer gemeinsam oder einzeln handeln?
- Wie werden Gewinne ausgeschüttet?
- Was geschieht bei Streit, Ausstieg, Tod oder Verkauf?
- Welche Entscheidungen benötigen die Zustimmung aller Beteiligten?
Gerade bei mehreren Gründern ist ein belastbarer Gesellschaftsvertrag wichtiger als eine besonders schnelle Eintragung. Der Name der Gesellschaft und der Registerstatus lassen sich über das Portal der bulgarischen Registry Agency prüfen. Welche Dokumente, Übersetzungen, Beglaubigungen oder Vollmachten im Einzelfall erforderlich sind, hängt unter anderem von Gesellschaftern, Geschäftsführung und Gründungsweg ab.
4) Ist der Bank- und Fernzugang realistisch geplant?
Ein digitales Handelsregister bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Ablauf aus dem Ausland ohne persönliche Schritte funktioniert. Identitätsprüfung, Kapitalaufbringung, Unterschriften, Vollmachten und die Eröffnung eines operativen Geschäftskontos folgen jeweils eigenen Anforderungen.
Vor der Beauftragung eines Gründungsdienstleisters oder einer Bank sollten Gründer schriftlich klären:
- Welche Unterlagen werden in welcher Form akzeptiert?
- Ist persönliche Anwesenheit erforderlich?
- Wie wird das Gründungskapital eingezahlt?
- Wann kann aus dem Kapitalkonto ein reguläres Geschäftskonto werden?
- Welche laufenden Kontogebühren und Prüfungen fallen an?
- Welche Nachweise werden zur Herkunft von Mitteln und zur Geschäftstätigkeit verlangt?
Wer mit dem Versprechen „vollständig remote“ plant, sollte genau prüfen, welcher Teil tatsächlich gemeint ist. Die Gesellschaft kann bereits eingetragen sein, obwohl Bankkonto, Zahlungsverkehr oder interne Freigaben noch nicht vollständig nutzbar sind.
5) Was kostet und bindet die Firma nach der Gründung?
Die Eintragung ist der Startpunkt, nicht das Ende des Prozesses. Danach entstehen regelmäßig Aufgaben für Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und gegebenenfalls Umsatzsteuer, Lohnabrechnung oder Sozialversicherung.
Vor der Gründung sollte ein realistisches Jahresbudget feststehen. Dazu gehören nicht nur einmalige Register- und Dokumentenkosten, sondern auch:
- laufende Buchhaltung,
- Jahresabschluss und Steuererklärungen,
- Bank- und Zahlungsverkehr,
- Übersetzungen und Beglaubigungen,
- Lohnabrechnung und Sozialversicherung, falls relevant,
- Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten,
- zusätzliche Meldungen bei Änderungen der Gesellschaft.
Wichtig ist außerdem, das Angebot des Buchhalters genau zu lesen. Sind monatliche Belege, Umsatzsteuererklärungen, Lohnabrechnung und Jahresabschluss enthalten? Wie werden Monate ohne Umsatz behandelt? In welcher Sprache erfolgt die Kommunikation? Wer überwacht Fristen?
Ein niedriger Gründungspreis kann täuschen, wenn die laufende Betreuung unklar oder teuer ist. Für die Entscheidung zählt deshalb nicht nur „Was kostet die Eintragung?“, sondern „Was kostet eine ordnungsgemäß geführte Gesellschaft im ersten Jahr?“.
Eine sinnvolle Reihenfolge
Für viele grenzüberschreitende Gründer ist diese Reihenfolge robuster als der direkte Start mit Formularen:
- Persönlichen Wohnsitz und tatsächliche Geschäftsleitung klären.
- Geschäftstätigkeit, Kundenländer und operative Abläufe beschreiben.
- Rechtsform, Beteiligung und Vertretung festlegen.
- Bankweg und erforderliche Dokumente bestätigen.
- Laufende Buchhaltung, Steuern und Jahreskosten planen.
- Erst danach die Eintragung vorbereiten.
Bulgarien kann für international tätige Unternehmer ein attraktiver Standort sein. Die solide Entscheidung entsteht jedoch nicht aus einem einzelnen Steuersatz oder einem schnellen Gründungsversprechen. Sie entsteht, wenn Register, reale Tätigkeit und die persönliche Situation des Gründers zusammenpassen.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen und weiterführende offizielle Informationen (geprüft am 18. September 2026):
- § 1 Körperschaftsteuergesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__1.html
- § 10 Abgabenordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__10.html
- Bundesfinanzministerium, Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Bulgarien: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Bulgarien/2010-11-23-Bulgarien-Abkommen-DBA.html
- Bulgarische Registry Agency, Commercial Register: https://portal.registryagency.bg/CR/en
- EU-Portal „Your Europe“, Unternehmensgründung: https://europa.eu/youreurope/business/lifecycle/starting/startups/index_de.htm
- EU-Portal „Your Europe“, Mehrwertsteuerregeln und -sätze: https://europa.eu/youreurope/business/finance-and-tax/vat/vat-rules-rates/index_de.htm
Autor: Dr. Dennis Kwiatkowski ist Mitgründer von Start in BG und Mitautor des Praxisguides „Start in BG“ zur Gründung und zum Leben in Bulgarien.
