Bulgarien gehört zu den steuerlich attraktivsten Ländern der Europäischen Union. Mit einem Flat-Tax-System von nur 10 % auf Einkommen und Unternehmensgewinne zieht das Land am Schwarzen Meer immer mehr Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz an. Während du in der DACH-Region mit Spitzensteuersätzen von 42 bis 55 % rechnen musst, bietet Bulgarien ein radikal vereinfachtes Steuersystem mit transparenten, niedrigen Sätzen.

Das bulgarische Steuersystem unterscheidet sich fundamental von den progressiven Systemen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Statt komplizierter Steuerklassen und unzähliger Sonderregelungen setzt Bulgarien auf Einfachheit: Ein einheitlicher Steuersatz für fast alle Einkommensarten. Dazu kommen niedrige Lebenshaltungskosten, EU-Mitgliedschaft mit allen Freizügigkeitsrechten und eine wachsende Infrastruktur für digitale Nomaden und Unternehmer.
In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du über das bulgarische Steuersystem wissen musst, bevor du deinen Umzug planst.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
Du wirst in Bulgarien unbeschränkt steuerpflichtig, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Du hast eine dauerhafte Adresse (постоянен адрес) in Bulgarien registriert. Du hältst dich mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres im Land auf. Dein Lebensmittelpunkt, also der Ort, an dem sich deine Familie, dein Hauptwohnsitz oder deine wirtschaftlichen Interessen befinden, liegt in Bulgarien.
Als unbeschränkt Steuerpflichtiger musst du dein weltweites Einkommen in Bulgarien versteuern. Das umfasst Einkünfte aus allen Ländern, unabhängig davon, wo sie erwirtschaftet wurden.
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Die 183-Tage-Regel ist der praktischste Ansatzpunkt für die meisten Auswanderer. Dabei zählt jeder Tag, den du in Bulgarien verbringst, auch An- und Abreisetage. Wichtig zu wissen: Anders als in manchen anderen Ländern bezieht sich die Berechnung auf das Kalenderjahr, nicht auf einen rollierenden 12-Monats-Zeitraum.
Selbst wenn du weniger als 183 Tage im Land bist, kannst du als steuerlich ansässig gelten, wenn dein Lebensmittelpunkt eindeutig in Bulgarien liegt. Das bulgarische Finanzamt (NAP – Национална агенция за приходите) prüft dabei, wo sich deine Familie aufhält, wo du deine Bankkonten führst und wo du deiner hauptsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehst.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT
Bulgarien hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen:
Mit Deutschland besteht ein DBA seit 2010, mit Österreich seit 2010 und mit der Schweiz seit 1991. Diese Abkommen regeln, welches Land bei verschiedenen Einkunftsarten das Besteuerungsrecht hat und verhindern, dass du dasselbe Einkommen zweimal versteuern musst.
Grundsätzlich gilt: Das Ansässigkeitsland hat das Besteuerungsrecht für die meisten Einkunftsarten. Quellenstaaten dürfen bestimmte Einkünfte wie Dividenden oder Zinsen beschränkt besteuern. Die im anderen Land gezahlte Steuer wird in der Regel auf die inländische Steuerschuld angerechnet.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Bevor du nach Bulgarien auswanderst, solltest du die Wegzugsbesteuerung in deinem Herkunftsland genau prüfen.
Deutschland: Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greift, wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird bei Wegzug besteuert. Bei Umzug in einen EU/EWR-Staat kannst du eine zinslose Stundung beantragen, die über sieben Jahre in Raten abbezahlt werden kann.
Österreich: Die österreichische Wegzugsbesteuerung erfasst ebenfalls Wertsteigerungen von Kapitalanteilen. Innerhalb der EU/EWR ist eine Stundung bis zur tatsächlichen Veräußerung möglich.
Schweiz: Die Schweiz kennt keine klassische Wegzugsbesteuerung auf Bundesebene. Allerdings kann bei Wegzug aus bestimmten Kantonen eine Grundstückgewinnsteuer auf Liegenschaften anfallen.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Bulgarien wendet seit 2008 einen einheitlichen Flat-Tax-Satz von 10 % auf alle Einkommensarten an. Es gibt keine Progressionsstufen, keine komplizierte Steuerklassenwahl und keine regional unterschiedlichen Steuersätze.
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die jährliche Steuererklärung muss bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden. Bei elektronischer Einreichung erhältst du einen Rabatt von 5 % auf die Steuerschuld, maximal jedoch 500 BGN (etwa 255 Euro).
Einen persönlichen Grundfreibetrag wie in Deutschland gibt es in Bulgarien nicht. Allerdings können Familien mit Kindern bestimmte Freibeträge geltend machen: 6.000 BGN (etwa 3.068 Euro) pro Kind bei einem Kind, bei zwei Kindern 12.000 BGN (etwa 6.136 Euro) und ab drei Kindern 18.000 BGN (etwa 9.203 Euro).
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in Bulgarien wird deine Einkommensteuer direkt vom Bruttogehalt einbehalten. Dein Arbeitgeber führt monatlich die 10 % Einkommensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge an das Finanzamt ab.
Die Bemessungsgrundlage für die Steuer ist dein Bruttogehalt abzüglich der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 BGN (etwa 1.534 Euro) zahlst du zunächst etwa 390 BGN (13 %) an Sozialversicherungsbeiträgen. Von den verbleibenden 2.610 BGN werden dann 10 % Einkommensteuer abgezogen, also 261 BGN. Dein Nettolohn beträgt somit etwa 2.349 BGN (etwa 1.201 Euro).
Werbungskosten können in begrenztem Umfang abgesetzt werden. Dazu gehören Beiträge zu freiwilligen Rentenversicherungen bis zu 10 % des steuerpflichtigen Einkommens, Beiträge zu Krankenversicherungen bis zu 10 % des steuerpflichtigen Einkommens sowie Spenden an zugelassene Organisationen bis zu 5 % des steuerpflichtigen Einkommens.
Eine Pendlerpauschale wie in Deutschland existiert nicht. Fahrtkosten zur Arbeit sind grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar, es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt diese als geldwerten Vorteil.
Digitale Nomaden
Bulgarien hat 2024 ein spezielles Visum für digitale Nomaden eingeführt, das Freelance-Visum für Nicht-EU-Bürger. EU-Bürger benötigen kein spezielles Visum und können sich aufgrund der Freizügigkeit frei niederlassen.
Als digitaler Nomade mit bulgarischer Steuerresidenz versteuerst du dein weltweites Einkommen zum Flat-Tax-Satz von 10 %. Einkünfte aus dem Ausland müssen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Im Ausland bereits gezahlte Steuern können im Rahmen der DBA angerechnet werden.
Für Home-Office-Tätigkeiten gibt es keine speziellen Regelungen. Du kannst jedoch bestimmte Kosten als Betriebsausgaben geltend machen, wenn du als Selbstständiger registriert bist.
Wichtig: Als digitaler Nomade solltest du deine Einkünfte sorgfältig dokumentieren. Das bulgarische Finanzamt kann Nachweise über die Herkunft und Versteuerung ausländischer Einkünfte verlangen.
Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige können in Bulgarien auf verschiedene Arten tätig werden:
Als Einzelunternehmer (Едноличен търговец – ET) oder als freiberuflich Tätiger (свободна професия) zahlst du 10 % Einkommensteuer auf deinen Gewinn. Zusätzlich fallen Sozialversicherungsbeiträge an, die auf einer selbst gewählten Bemessungsgrundlage zwischen dem Mindest- und Höchstbetrag berechnet werden.
Alternativ kannst du eine Gesellschaft gründen. Die beliebteste Rechtsform ist die EOOD (Еднолично дружество с ограничена отговорност), vergleichbar mit einer deutschen Ein-Personen-GmbH. Die Körperschaftsteuer beträgt ebenfalls nur 10 % auf den Unternehmensgewinn.
Bei Gewinnausschüttungen aus der EOOD an dich als Gesellschafter fällt zusätzlich eine Quellensteuer von 5 % auf Dividenden an. Die effektive Gesamtbelastung beträgt damit 14,5 % (10 % Körperschaftsteuer plus 5 % auf den verbleibenden Gewinn).
Eine klassische Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert in Bulgarien nicht. Lediglich für bestimmte Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie oder Handwerk können kommunale Patentgebühren anfallen, die je nach Gemeinde und Tätigkeit zwischen 25 und 1.500 BGN (etwa 13 bis 767 Euro) jährlich betragen.
Die Buchführungspflichten sind vergleichsweise überschaubar. Kleinere Unternehmen können eine vereinfachte Buchführung nutzen. Ab einem Jahresumsatz von 100.000 BGN (etwa 51.130 Euro) ist eine doppelte Buchführung erforderlich.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Für Privatiers und Investoren bietet Bulgarien attraktive Konditionen:
Zinsen: Zinseinkünfte aus bulgarischen Quellen unterliegen einer Quellensteuer von 8 %. Zinsen aus ausländischen Quellen werden mit dem regulären Einkommensteuersatz von 10 % besteuert.
Dividenden: Dividenden aus bulgarischen Unternehmen werden mit 5 % Quellensteuer belastet. Dividenden aus ausländischen Unternehmen werden mit 5 % versteuert, wenn die ausländische Quellensteuer angerechnet werden kann.
Kursgewinne: Hier wird es interessant. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, die an einer geregelten Börse in der EU oder dem EWR gehandelt werden, sind steuerfrei. Das gilt auch für ETFs, die an einer EU/EWR-Börse notiert sind. Gewinne aus nicht börsennotierten Wertpapieren oder Kryptowährungen werden mit 10 % besteuert.
Ausländische Depots: Du kannst dein Depot bei einer ausländischen Bank führen. Die Besteuerung richtet sich nach der Art der Einkünfte. Beachte, dass du Kapitaleinkünfte aus dem Ausland in der Steuererklärung deklarieren musst.
Rentner
Bulgarien ist ein beliebtes Ziel für DACH-Rentner. Die steuerliche Behandlung von Renten hängt von deren Art und den DBA-Regelungen ab.
Gesetzliche Renten aus Deutschland: Nach dem DBA hat grundsätzlich der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht. Deine deutsche Rente wird also in Bulgarien mit 10 % besteuert. Deutschland behält jedoch ein begrenztes Besteuerungsrecht, sodass eine Anrechnung erfolgen kann.
Renten aus Österreich: Ähnlich wie bei Deutschland liegt das primäre Besteuerungsrecht bei Bulgarien als Ansässigkeitsstaat.
Renten aus der Schweiz: Die Schweiz behält bei bestimmten Rentenarten ein Besteuerungsrecht. Die genaue Behandlung hängt von der Rentenart ab.
Betriebsrenten und private Renten: Diese werden in der Regel vollständig in Bulgarien versteuert, wobei der 10%ige Flat-Tax-Satz gilt.
Besondere Altersfreibeträge wie in Deutschland existieren nicht. Allerdings sind die Sozialversicherungsbeiträge auf Renten geringer, da Rentner keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen.
3. Vermögensteuer
Bulgarien erhebt keine allgemeine Vermögensteuer. Weder dein Bankguthaben noch dein Wertpapierdepot noch sonstiges Vermögen werden einer laufenden Substanzbesteuerung unterworfen.
Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber der Schweiz, wo je nach Kanton Vermögenssteuern von 0,3 bis 1 % anfallen können. Auch gegenüber der in Deutschland und Österreich diskutierten Wiedereinführung einer Vermögensteuer bietet Bulgarien Planungssicherheit.
Die einzigen vermögensbezogenen Steuern sind die Grundsteuer auf Immobilien und die Kfz-Steuer, die in den jeweiligen Abschnitten behandelt werden.
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze im Überblick
Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Bulgarien ist differenziert geregelt:
Zinsen aus bulgarischen Quellen werden mit 8 % Quellensteuer belastet, während Zinsen aus ausländischen Quellen 10 % Einkommensteuer unterliegen. Dividenden werden einheitlich mit 5 % besteuert, unabhängig davon, ob sie aus bulgarischen oder ausländischen Quellen stammen. Kursgewinne aus EU/EWR-börsennotierten Wertpapieren sind vollständig steuerfrei, während Kursgewinne aus sonstigen Anlagen mit 10 % versteuert werden.
Quellensteuer und Anrechnung
Bei Dividenden und Zinsen aus dem Ausland wird die dort einbehaltene Quellensteuer auf die bulgarische Steuerschuld angerechnet. Beispiel: Erhältst du Dividenden aus Deutschland, werden dort 26,375 % Abgeltungssteuer einbehalten. Nach dem DBA kannst du eine Erstattung auf 15 % beantragen. Die in Deutschland gezahlten 15 % werden auf die bulgarische Quellensteuer von 5 % angerechnet, sodass in Bulgarien keine zusätzliche Steuer anfällt.
Meldepflichten
Du musst alle ausländischen Kapitalerträge in deiner jährlichen Steuererklärung angeben. Dazu gehören auch steuerfreie Kursgewinne aus EU/EWR-börsennotierten Wertpapieren. Eine separate Meldung ausländischer Konten oder Depots wie in Deutschland ist derzeit nicht erforderlich.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer
Die jährliche Grundsteuer liegt zwischen 0,01 und 0,45 % des Steuerwertes der Immobilie. Der genaue Satz wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Der Steuerwert entspricht in der Regel nicht dem Marktwert, sondern einem deutlich niedrigeren amtlichen Wert.
Zusätzlich zur Grundsteuer fällt eine Müllgebühr an, die je nach Gemeinde und Immobiliengröße variiert. In Sofia beträgt diese typischerweise zwischen 0,1 und 0,5 % des Steuerwertes.
Für eine Wohnung in Sofia mit einem Steuerwert von 100.000 BGN (etwa 51.130 Euro) zahlst du jährlich etwa 500 bis 800 BGN (etwa 256 bis 409 Euro) an Grundsteuer und Gebühren.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf einer Immobilie fallen folgende Kosten an:
Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Gemeinde zwischen 0,1 und 3 % des Kaufpreises oder des amtlichen Wertes, je nachdem welcher höher ist. In Sofia liegt der Satz bei 2,5 %. Die Notargebühren betragen zwischen 0,1 und 1,5 % des Wertes, zuzüglich Grundbuchgebühren von etwa 0,1 %.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien werden als Einkommen mit 10 % besteuert. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen:
Der Verkauf deines Hauptwohnsitzes ist steuerfrei, wenn du die Immobilie mindestens drei Jahre selbst bewohnt hast. Außerdem kannst du bis zu zwei Immobilien pro Jahr steuerfrei verkaufen, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als fünf Jahre liegen.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen werden mit 10 % besteuert. Du kannst pauschal 10 % der Einnahmen als Werbungskosten abziehen, ohne Nachweise erbringen zu müssen. Alternativ ist der Abzug tatsächlicher Kosten möglich, was bei älteren Immobilien mit hohem Renovierungsbedarf vorteilhafter sein kann.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad
Die gute Nachricht für Familien: Erbschaften und Schenkungen an direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) sowie an Ehepartner sind in Bulgarien vollständig steuerfrei. Es gibt keine Freibeträge, weil schlichtweg keine Steuer anfällt.
Für andere Erben gelten folgende Sätze:
Geschwister und deren Nachkommen zahlen zwischen 0,4 und 0,8 % des Vermögenswertes. Alle anderen Erben, wie entfernte Verwandte oder Nichtverwandte, zahlen zwischen 3,3 und 6,6 % des Vermögenswertes.
Internationale Aspekte
Bulgarien besteuert nur Vermögen, das sich in Bulgarien befindet, sowie bulgarisches Vermögen von Personen mit bulgarischer Staatsangehörigkeit oder bulgarischem Wohnsitz. Ausländisches Vermögen von Ausländern unterliegt nicht der bulgarischen Erbschaftsteuer.
Beachte: Deutschland, Österreich und die Schweiz haben jeweils eigene Erbschaftsteuerregelungen, die bei grenzüberschreitenden Erbfällen relevant werden können. Es gibt kein DBA zur Erbschaftsteuer zwischen Bulgarien und den DACH-Ländern.
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Steuersätze
Der Regelsteuersatz der Mehrwertsteuer (ДДС – Данък добавена стойност) beträgt 20 %. Ein ermäßigter Satz von 9 % gilt für Hotelübernachtungen und organisierte Reisen. Ein weiterer ermäßigter Satz von 9 % gilt für bestimmte Bücher, Babynahrung und Hygieneartikel. Null-Prozent-Satz gilt für internationale Transporte und Exporte.
Kleinunternehmerregelung
Wenn dein Jahresumsatz unter 100.000 BGN (etwa 51.130 Euro) liegt, bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Du kannst dich jedoch freiwillig registrieren, was sinnvoll sein kann, wenn du hauptsächlich an andere Unternehmen verkaufst.
Bei Überschreiten der Grenze musst du dich innerhalb von 7 Tagen zur Umsatzsteuer anmelden.
Reverse-Charge-Verfahren
Bei Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Du stellst deine Rechnung ohne bulgarische Mehrwertsteuer aus, und der Empfänger führt die Steuer in seinem Land ab.
8. Weitere relevante Steuern
Kfz-Steuer
Die jährliche Kfz-Steuer richtet sich nach der Motorleistung und wird von den Gemeinden erhoben. Für einen PKW mit 100 kW zahlst du in Sofia etwa 150 bis 250 BGN (etwa 77 bis 128 Euro) jährlich. Elektrofahrzeuge sind in vielen Gemeinden steuerbefreit oder stark ermäßigt.
Touristensteuer
Hotels und andere Beherbergungsbetriebe erheben eine lokale Touristensteuer, die zwischen 0,20 und 3 BGN (etwa 0,10 bis 1,53 Euro) pro Übernachtung liegt. Diese Steuer ist für Dauerbewohner nicht relevant.
Verbrauchsteuern
Auf Alkohol, Tabak und Kraftstoffe werden Verbrauchsteuern erhoben, die in den Verkaufspreisen bereits enthalten sind. Die Sätze entsprechen den EU-Mindestvorgaben.
Glücksspielsteuer
Gewinne aus Glücksspielen und Lotterien sind in Bulgarien steuerfrei, sofern sie bei lizenzierten bulgarischen Anbietern erzielt werden.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Die größten Steuervorteile in Bulgarien ergeben sich bereits aus dem System selbst: 10 % Flat Tax und steuerfreie börsennotierte Kursgewinne. Dennoch gibt es weitere Optimierungsmöglichkeiten.
Timing des Umzugs: Plane deinen Wegzug aus dem DACH-Land zum Jahresende. So minimierst du die Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht im Hochsteuerland. Stelle sicher, dass du vor Jahresende die 183 Tage in Bulgarien erreichst oder deinen Lebensmittelpunkt nachweisbar verlegst.
Unternehmensform wählen: Für Einkommen unter 50.000 BGN (etwa 25.565 Euro) jährlich ist die Tätigkeit als Einzelunternehmer oft günstiger, da keine Dividendensteuer anfällt. Bei höheren Einkommen kann eine EOOD vorteilhaft sein, da Gewinne im Unternehmen thesauriert werden können.
Kapitalanlage optimieren: Nutze die Steuerfreiheit für börsennotierte EU/EWR-Wertpapiere. Ein Depot bei einer bulgarischen oder EU-Bank mit Aktien und ETFs, die an EU-Börsen gehandelt werden, ermöglicht steuerfreie Kursgewinne.
Immobilien strategisch nutzen: Bei Immobilieninvestitionen bietet die Drei-Jahres-Regelung für den Hauptwohnsitz und die Fünf-Jahres-Regelung für sonstige Immobilien attraktive Steuerfreiheiten.
Holding-Strukturen
Für Unternehmer mit mehreren Beteiligungen kann eine bulgarische Holding-Struktur interessant sein. Dividenden von Tochtergesellschaften innerhalb der EU können unter der Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei vereinnahmt werden. Die Weiterausschüttung an natürliche Personen unterliegt dann nur der 5%igen Dividendensteuer.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die jährliche Einkommensteuererklärung muss bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden. Bei elektronischer Einreichung erhältst du 5 % Rabatt auf die Steuerschuld, maximal 500 BGN (etwa 255 Euro).
Unternehmen mit Körperschaftsteuerpflicht müssen ihre Erklärung ebenfalls bis zum 30. April abgeben. Umsatzsteuervoranmeldungen sind monatlich bis zum 14. des Folgemonats einzureichen.
Benötigte Unterlagen
Für deine Steuererklärung brauchst du folgende Dokumente: Nachweise über alle Einkünfte (Lohnbescheinigungen, Kontoauszüge, Dividendenabrechnungen), Belege für absetzbare Ausgaben (Spendenquittungen, Versicherungsbeiträge), Bescheinigungen über im Ausland gezahlte Steuern, und bei Immobilienverkäufen die Kauf- und Verkaufsverträge.
Online-Portal
Die bulgarische Steuerbehörde NAP bietet ein umfassendes Online-Portal unter portal.nap.bg. Nach Registrierung mit elektronischer Signatur kannst du Steuererklärungen online einreichen, Zahlungen vornehmen, Bescheide einsehen und mit der Behörde kommunizieren. Das Portal ist auch in englischer Sprache verfügbar.
Steuerberater
Für die meisten Auswanderer ist ein lokaler Steuerberater empfehlenswert, zumindest im ersten Jahr. Die Kosten für eine jährliche Steuererklärung liegen zwischen 200 und 500 BGN (etwa 102 bis 255 Euro) für Privatpersonen und 100 bis 300 BGN (etwa 51 bis 153 Euro) monatlich für laufende Buchhaltung eines Unternehmens.
Strafen bei Verspätung
Bei verspäteter Abgabe drohen Säumniszuschläge von 5 bis 500 BGN (etwa 2,50 bis 255 Euro) für natürliche Personen und 500 bis 3.000 BGN (etwa 255 bis 1.534 Euro) für Unternehmen. Bei Steuerhinterziehung können Strafen von 50 bis 200 % der hinterzogenen Steuer verhängt werden.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Überblick der Beitragssätze
Das bulgarische Sozialversicherungssystem umfasst Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und einen allgemeinen Sozialfonds. Die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Arbeitnehmeranteil (gesamt ca. 13,78 %): Rentenversicherung 7,9 bis 10,58 %, Krankenversicherung 3,2 %, und Arbeitslosenversicherung 0,4 %.
Arbeitgeberanteil (gesamt ca. 18,92 bis 19,62 %): Rentenversicherung 8,22 bis 11,02 %, Krankenversicherung 4,8 %, Arbeitslosenversicherung 0,6 % und allgemeiner Krankheitsfonds 3,5 %.
Die Beiträge werden auf das Bruttogehalt berechnet, begrenzt durch eine Beitragsbemessungsgrenze von 3.750 BGN (etwa 1.917 Euro) monatlich für 2025.
Selbstständige
Selbstständige zahlen ihre Beiträge auf Basis eines selbst gewählten Einkommens zwischen dem Mindestbeitrag von 933 BGN (etwa 477 Euro) und dem Höchstbeitrag von 3.750 BGN (etwa 1.917 Euro) monatlich. Der Gesamtbeitragssatz beträgt etwa 31 % dieses Betrags.
Vergleich mit DACH-Ländern
Die Gesamtbelastung durch Sozialversicherungsbeiträge ist in Bulgarien deutlich niedriger als in den DACH-Ländern.
In Deutschland zahlst du als Arbeitnehmer etwa 20 % Sozialabgaben plus den Arbeitgeberanteil. In Bulgarien liegt die Gesamtbelastung bei etwa 32 %, wobei der Arbeitnehmeranteil nur 13,78 % beträgt.
Wichtig: Die niedrigeren Beiträge führen auch zu niedrigeren Leistungen, insbesondere bei der Rente. Viele Auswanderer ergänzen die staatliche Vorsorge durch private Versicherungen.
12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich
Steuerbelastung im Überblick
Bei der Einkommensteuer zeigt sich der fundamentale Unterschied: Bulgarien erhebt nur 10 % Flat Tax, während Deutschland zwischen 14 und 45 % verlangt, Österreich zwischen 20 und 55 % und die Schweiz je nach Kanton zwischen 22 und 45 %.
Bei der Körperschaftsteuer verlangt Bulgarien ebenfalls nur 10 %, Deutschland etwa 30 % inklusive Gewerbesteuer, Österreich 24 % und die Schweiz kantonsabhängig 12 bis 21 %.
Kapitalertragssteuer auf börsennotierte Aktiengewinne gibt es in Bulgarien gar nicht, während Deutschland 26,375 %, Österreich 27,5 % und die Schweiz grundsätzlich 0 % verlangen.
Die Dividendensteuer beträgt in Bulgarien 5 %, in Deutschland 26,375 %, in Österreich 27,5 % und in der Schweiz je nach Kanton unterschiedlich.
Bei der Mehrwertsteuer liegt Bulgarien mit 20 % im Mittelfeld, Deutschland verlangt 19 %, Österreich und die Schweiz 8,1 % (Regelsatz 20 % bzw. 8,1 %).
Beispielrechnungen
Arbeitnehmer mit 50.000 Euro Jahresbrutto:
In Deutschland zahlst du etwa 12.500 Euro Einkommensteuer plus etwa 10.000 Euro Sozialabgaben. In Bulgarien zahlst du etwa 4.400 Euro Einkommensteuer plus etwa 5.600 Euro Sozialabgaben. Die jährliche Ersparnis beträgt somit etwa 12.500 Euro.
Unternehmer mit 100.000 Euro Gewinn:
In Deutschland zahlst du bei einer GmbH etwa 30.000 Euro Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Bei Ausschüttung kommen weitere etwa 18.500 Euro Abgeltungssteuer hinzu. In Bulgarien zahlst du 10.000 Euro Körperschaftsteuer und 4.500 Euro Dividendensteuer. Die jährliche Ersparnis beträgt etwa 34.000 Euro.
Privatier mit 200.000 Euro Kapitalerträgen (Aktiengewinne und Dividenden):
In Deutschland zahlst du etwa 52.750 Euro Abgeltungssteuer. In Bulgarien zahlst du für steuerfreie Aktiengewinne an EU-Börsen plus 5 % auf Dividenden etwa 5.000 Euro. Die jährliche Ersparnis kann somit über 45.000 Euro betragen.
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Bulgariens: Niedrige Flat Tax von 10 % auf Einkommen, niedrige Körperschaftsteuer von 10 %, steuerfreie börsennotierte Kursgewinne, niedrige Dividendensteuer von nur 5 %, keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer für direkte Nachkommen, einfaches und transparentes Steuersystem und EU-Mitgliedschaft mit Rechtssicherheit.
Nachteile Bulgariens: Kein Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer, geringere Sozialleistungen aufgrund niedrigerer Beiträge, Sprachbarriere bei Behördenkontakten und weniger entwickelte Infrastruktur in ländlichen Gebieten.
Fazit
Bulgarien bietet eines der attraktivsten Steuersysteme in der EU. Mit seinem 10%igen Flat Tax, steuerfreien Börsengewinnen und niedrigen Lebenshaltungskosten ist das Land besonders interessant für bestimmte Auswanderergruppen.
Besonders lohnenswert ist Bulgarien für: Digitale Nomaden und Freiberufler, die von der niedrigen Flat Tax profitieren. Unternehmer und Selbstständige, die nur 14,5 % Gesamtbelastung bei Gewinnausschüttungen zahlen. Investoren und Privatiers, die steuerfreie Kursgewinne aus EU-börsennotierten Wertpapieren realisieren. Rentner mit überschaubaren Einkünften, die von der niedrigen Besteuerung und den günstigen Lebenshaltungskosten profitieren.
Weniger geeignet ist Bulgarien für: Arbeitnehmer, die auf lokale Beschäftigung angewiesen sind, da das Lohnniveau deutlich unter dem DACH-Niveau liegt. Personen, die auf hochwertige öffentliche Infrastruktur angewiesen sind. Familien mit schulpflichtigen Kindern, die internationalen Schulstandard erwarten.
Die Steuerersparnis kann erheblich sein: Bei einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro sparst du gegenüber Deutschland leicht 20.000 bis 30.000 Euro pro Jahr. Bei Kapitalerträgen aus börsennotierten Wertpapieren kann die Ersparnis noch deutlich höher ausfallen.
Wichtig ist eine sorgfältige Planung des Wegzugs, insbesondere bezüglich der Wegzugsbesteuerung bei Unternehmensanteilen und der korrekten Abmeldung aus dem Heimatland. Eine professionelle steuerliche Beratung sowohl im Herkunftsland als auch in Bulgarien ist für größere Vermögen und komplexe Strukturen unerlässlich.
FAQ
Muss ich in Bulgarien auch Steuern zahlen, wenn ich nur ein halbes Jahr dort lebe? Wenn du weniger als 183 Tage in Bulgarien verbringst und deinen Lebensmittelpunkt nicht dort hast, bist du grundsätzlich nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Allerdings können bestimmte Einkünfte mit Bulgarien-Bezug (z.B. Mieteinnahmen aus bulgarischen Immobilien) dennoch der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.
Wie werden meine deutschen Kapitaleinkünfte in Bulgarien behandelt? Als bulgarischer Steuerresident musst du dein weltweites Einkommen deklarieren. Die in Deutschland gezahlte Quellensteuer wird auf die bulgarische Steuerschuld angerechnet. Bei Zinsen und Dividenden kannst du nach dem DBA eine Reduzierung der deutschen Quellensteuer beantragen.
Kann ich mein deutsches Depot behalten, wenn ich nach Bulgarien auswandere? Ja, du kannst dein Depot grundsätzlich behalten. Allerdings solltest du deinen Broker über deinen Wegzug informieren. Die Besteuerung der Kapitalerträge erfolgt dann nach bulgarischem Recht, wobei du die deutschen Quellensteuern anrechnen kannst.
Wie lange dauert die Gründung einer bulgarischen EOOD? Die Gründung einer EOOD dauert typischerweise 5 bis 10 Werktage. Die Kosten belaufen sich auf etwa 500 bis 1.000 BGN (etwa 255 bis 512 Euro) inklusive Notargebühren und Agenturkosten. Das Mindeststammkapital beträgt nur 2 BGN (etwa 1 Euro).
Muss ich als Rentner in Bulgarien Sozialversicherungsbeiträge zahlen? Als Rentner aus einem DACH-Land bleibst du grundsätzlich in deinem Heimatland sozialversichert. Du zahlst keine bulgarischen Sozialversicherungsbeiträge auf deine ausländische Rente. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) oder der Bescheinigung S1 hast du Anspruch auf Gesundheitsleistungen in Bulgarien.
Werden Kryptowährungsgewinne in Bulgarien besteuert? Ja, Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen werden als Einkommen mit 10 % besteuert. Die Steuerfreiheit für börsennotierte Wertpapiere gilt nicht für Kryptowährungen, da diese nicht an geregelten EU/EWR-Börsen gehandelt werden.
Wie kann ich nachweisen, dass ich in Bulgarien steuerlich ansässig bin? Du kannst bei der NAP eine Ansässigkeitsbescheinigung (удостоверение за местно лице) beantragen. Diese wird für DBA-Zwecke und als Nachweis gegenüber ausländischen Behörden benötigt. Die Ausstellung dauert etwa 7 bis 14 Tage und kostet eine geringe Gebühr.
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Zuletzt aktualisiert: 11. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
