Brasilien lockt mit tropischem Klima, pulsierenden Städten und einer einzigartigen Lebensart – doch wie sieht es steuerlich aus? Das brasilianische Steuersystem gehört zu den komplexesten weltweit und unterscheidet sich fundamental von dem, was du aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kennst.

Das südamerikanische Land verfolgt das Welteinkommensprinzip: Sobald du steuerlich ansässig bist, versteuert der brasilianische Fiskus dein gesamtes globales Einkommen. Die Einkommensteuer (Imposto de Renda) erreicht mit maximal 27,5 % zwar moderate Spitzensätze, doch die indirekte Steuerbelastung durch Umsatz- und Verbrauchssteuern ist erheblich. Hinzu kommt eine Bürokratie, die selbst erfahrene Auswanderer vor Herausforderungen stellt.
Für DACH-Auswanderer bietet Brasilien dennoch interessante Aspekte: Es gibt keine Erbschaftsteuer auf Bundesebene, die Kapitalertragsteuer ist teilweise günstiger als in Europa, und bestimmte Einkünfte aus dem Ausland können unter Umständen steuerfrei gestellt werden. Allerdings fehlt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland – ein Umstand, der sorgfältige Steuerplanung erfordert.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Brasilien wirst du steuerlich ansässig (residente fiscal), wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Du hältst ein permanentes Visum (visto permanente) und reist nach Brasilien ein
- Du hältst ein temporäres Visum mit Arbeitsvertrag und nimmst die Arbeit auf
- Du hältst ein temporäres Visum ohne Arbeitsvertrag und verbringst mehr als 183 Tage innerhalb von 12 Monaten im Land
- Du erhältst ein permanentes Visum, während du dich bereits in Brasilien aufhältst
Der entscheidende Punkt: Die Steuerresidenz kann bereits ab dem ersten Tag deiner Einreise beginnen – nicht erst nach Ablauf einer Frist.
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Die 183-Tage-Regel greift nur bei temporären Visa ohne Arbeitserlaubnis. Sobald du diese Schwelle überschreitest, wirst du rückwirkend ab dem ersten Aufenthaltstag zum Steueransässigen. Die Tage müssen nicht zusammenhängend sein – es zählt der Gesamtaufenthalt innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums.
Weitere relevante Faktoren für die Steuerresidenz:
- Wirtschaftliche Interessen im Land (Immobilien, Bankkonten, Investments)
- Familiäre Bindungen (Ehepartner, Kinder)
- Berufliche Tätigkeit in Brasilien
Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT
Hier liegt eine der größten Herausforderungen: Brasilien hat mit Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das bedeutet, dass du bei bestimmten Einkünften theoretisch in beiden Ländern steuerpflichtig sein kannst. Eine Anrechnung ausländischer Steuern ist zwar möglich, aber kompliziert.
Mit Österreich besteht ebenfalls kein DBA. Die Schweiz hingegen hat mit Brasilien ein beschränktes Abkommen unterzeichnet, das jedoch nur bestimmte Einkunftsarten abdeckt und in der Praxis selten zur Anwendung kommt.
Praktische Konsequenz: Du musst die Steuerbelastung beider Länder genau prüfen und gegebenenfalls eine Anrechnung der im anderen Land gezahlten Steuern beantragen.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Deutschland: Bei Wegzug aus Deutschland kann die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen, wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst. Die stillen Reserven werden dann versteuert – obwohl du nichts verkauft hast. Da kein DBA mit Brasilien besteht, ist eine Stundung nur unter strengen Auflagen möglich.
Österreich: Auch Österreich kennt eine Wegzugsbesteuerung für Kapitalvermögen. Bei Wegzug in ein Nicht-EU-Land wie Brasilien wird die Steuer auf Wertsteigerungen sofort fällig.
Schweiz: Die Schweiz erhebt keine Wegzugssteuer im klassischen Sinne, allerdings kann die AHV-Beitragspflicht bei Wegzug fortbestehen, wenn du weiterhin für einen Schweizer Arbeitgeber tätig bist.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Die brasilianische Einkommensteuer (Imposto de Renda Pessoa Física – IRPF) folgt einem progressiven Tarif mit fünf Stufen. Die Steuersätze für 2025 lauten:
| Monatliches Einkommen (BRL) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 2.259,20 | 0 % |
| 2.259,21 bis 2.826,65 | 7,5 % |
| 2.826,66 bis 3.751,05 | 15 % |
| 3.751,06 bis 4.664,68 | 22,5 % |
| Über 4.664,68 | 27,5 % |
Der Grundfreibetrag liegt bei umgerechnet etwa 450 Euro monatlich – deutlich niedriger als in Deutschland. Der Spitzensteuersatz von 27,5 % greift bereits ab einem monatlichen Einkommen von rund 930 Euro, was im internationalen Vergleich sehr früh ist.
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Steuererklärung (Declaração de Ajuste Anual) muss bis Ende April des Folgejahres eingereicht werden.
Besteuerung nach Personenkategorie
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in Brasilien wird die Einkommensteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten (retenção na fonte). Das System ähnelt der deutschen Lohnsteuer, weist aber einige Besonderheiten auf.
Sozialversicherungsbeiträge (INSS): Der Arbeitnehmeranteil beträgt je nach Einkommen zwischen 7,5 % und 14 %, gedeckelt bei einem Höchstbeitrag von etwa 900 BRL monatlich. Diese Beiträge sind steuerlich absetzbar.
Absetzbare Werbungskosten: Das brasilianische Steuerrecht erlaubt zwei Methoden der Steuererklärung:
- Vereinfachte Erklärung (Desconto Simplificado): Pauschaler Abzug von 20 % des Bruttoeinkommens, maximal 16.754,34 BRL jährlich
- Vollständige Erklärung (Declaração Completa): Einzelnachweis aller abzugsfähigen Ausgaben
Absetzbar sind unter anderem:
- Beiträge zur privaten Rentenversicherung (PGBL) bis 12 % des Bruttoeinkommens
- Krankheitskosten ohne Obergrenze
- Bildungsausgaben bis 3.561,50 BRL pro Person
- Unterhaltszahlungen an Kinder
Fahrtkosten und Pendlerpauschale: Brasilien kennt keine Pendlerpauschale wie Deutschland. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, einen Fahrtkostenzuschuss (Vale-Transporte) zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer öffentliche Verkehrsmittel nutzt. Der Arbeitnehmer trägt maximal 6 % seines Grundgehalts selbst.
Digitale Nomaden
Für digitale Nomaden ist Brasilien steuerlich eine komplexe Destination. Das Land bietet seit 2022 ein spezielles Visum für digitale Nomaden (Visto para Nômades Digitais), das bis zu zwei Jahre gültig ist.
Besteuerung ausländischer Einkünfte: Sobald du steuerlich ansässig bist, unterliegen alle weltweiten Einkünfte der brasilianischen Besteuerung – einschließlich deiner Einkünfte aus Remote-Arbeit für ausländische Auftraggeber. Das Welteinkommensprinzip greift vollständig.
183-Tage-Regel für Nomaden: Mit dem Digitalnomaden-Visum wirst du nicht automatisch steueransässig, solange du:
- Keine brasilianische Einkommensquelle hast
- Weniger als 183 Tage im Land verbringst
- Keinen brasilianischen Arbeitgeber hast
Überschreitest du die 183 Tage, gilt die volle Steuerpflicht rückwirkend.
Praktisches Problem: Die brasilianische Steuerbehörde (Receita Federal) verlangt von Steuerresidenten die Offenlegung aller ausländischen Bankkonten, Investments und Einkünfte über das System der Declaração de Capitais Brasileiros no Exterior (CBE). Die Nichtmeldung kann zu erheblichen Strafen führen.
Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige (autônomos) und Unternehmer haben in Brasilien verschiedene Optionen, die sich steuerlich stark unterscheiden.
Einzelunternehmer als „Autônomo“: Als selbstständige Person ohne Firmengründung zahlst du Einkommensteuer nach dem regulären Tarif bis 27,5 %. Zusätzlich fällt der INSS-Beitrag von 20 % auf das Einkommen an, gedeckelt bei einem bestimmten Höchstbetrag.
Microempreendedor Individual (MEI): Das MEI-Regime ist für Kleinstunternehmer mit Jahresumsatz bis 81.000 BRL (etwa 15.000 Euro) konzipiert. Die monatliche Pauschalsteuer beträgt:
- 71,60 BRL für Handel und Industrie
- 75,60 BRL für Dienstleistungen
- 76,60 BRL für gemischte Tätigkeiten
Diese Pauschale deckt Einkommensteuer, INSS und kommunale Steuern ab – ein äußerst günstiges Regime für Auswanderer mit überschaubaren Einkünften.
Simples Nacional: Für größere Unternehmen mit Jahresumsatz bis 4,8 Millionen BRL bietet das „Simples Nacional“ vereinfachte Besteuerung. Die Steuersätze variieren je nach Branche zwischen 4 % und 33 % des Umsatzes und decken alle Bundessteuern ab.
Reguläre Kapitalgesellschaft (LTDA oder S.A.): Die Körperschaftsteuer (IRPJ) beträgt 15 % auf den Gewinn, plus 10 % Zuschlag auf Gewinne über 240.000 BRL jährlich. Hinzu kommt die Sozialabgabe CSLL von 9 %. Die effektive Gewinnbesteuerung liegt damit bei etwa 34 %.
Buchführungspflichten: Alle Unternehmen außer MEI müssen ordnungsgemäße Buchhaltung führen und monatliche sowie jährliche Steuererklärungen abgeben. Ein brasilianischer Steuerberater (Contador) ist praktisch unverzichtbar.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Für Personen, die von Kapitalerträgen leben, bietet Brasilien einige interessante Aspekte – aber auch Fallstricke.
Kapitalertragssteuer auf Zinsen: Zinseinkünfte aus brasilianischen Anlagen unterliegen einer degressiven Quellensteuer:
- Bis 180 Tage Haltedauer: 22,5 %
- 181 bis 360 Tage: 20 %
- 361 bis 720 Tage: 17,5 %
- Über 720 Tage: 15 %
Dividendenbesteuerung: Dividenden aus brasilianischen Unternehmen sind derzeit steuerfrei für den Empfänger – ein erheblicher Vorteil gegenüber Deutschland. Allerdings plant die Regierung seit Jahren eine Dividendensteuer von 15 %, deren Einführung immer wieder verschoben wird.
Kursgewinne: Aktiengewinne werden wie folgt besteuert:
- Regulärer Handel: 15 % auf realisierte Gewinne
- Day-Trading: 20 % auf realisierte Gewinne
- Verkäufe bis 20.000 BRL monatlich: steuerfrei (nur für brasilianische Aktien)
Ausländische Investments: Hier wird es kompliziert: Erträge aus ausländischen Anlagen (Depots im Ausland, ausländische Dividenden, Kursgewinne) werden mit dem regulären Einkommensteuertarif bis 27,5 % besteuert – nicht mit den günstigeren Kapitalertragsteuersätzen.
Meldepflichten: Steuerresidenten müssen ausländische Vermögenswerte über 1 Million USD in der jährlichen CBE-Erklärung bei der Zentralbank melden. Vermögenswerte über 140 Mindestlöhnen (etwa 190.000 BRL) müssen in der Steuererklärung deklariert werden.
Rentner
Brasilien kann für Rentner steuerlich attraktiv sein – aber die Details entscheiden.
Deutsche gesetzliche Rente: Da kein DBA besteht, besteuert Deutschland die Rente weiterhin begrenzt nach § 49 EStG. Brasilien als Wohnsitzstaat darf ebenfalls besteuern. In der Praxis führt dies oft zu einer Doppelbelastung, wobei die deutsche Steuer in Brasilien angerechnet werden kann.
Für die deutschen Rentenanteile gilt: Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und steigt jährlich. Ab 2040 sind 100 % der Rente steuerpflichtig.
Schweizer AHV: Die Schweiz erhebt eine Quellensteuer von 10 % auf AHV-Renten an Auslandsempfänger. Das begrenzte DBA mit Brasilien kann unter Umständen eine Anrechnung ermöglichen.
Österreichische Pension: Ohne DBA gilt auch hier: Beide Staaten dürfen besteuern. Die österreichische Quellensteuer kann in Brasilien angerechnet werden.
Altersfreibeträge in Brasilien: Personen über 65 Jahre erhalten einen zusätzlichen monatlichen Freibetrag von 1.903,98 BRL, der die Steuerlast deutlich reduzieren kann.
Private Rentenversicherungen: Leistungen aus privaten Rentenversicherungen werden vollständig nach dem regulären Tarif besteuert. Eine Ausnahme bilden brasilianische PGBL-Verträge, bei denen unter bestimmten Bedingungen nur 10 % Quellensteuer anfallen.
3. Vermögensteuer
Brasilien erhebt auf Bundesebene keine klassische Vermögensteuer (Imposto sobre Grandes Fortunas – IGF), obwohl die Verfassung diese Möglichkeit vorsieht. Trotz wiederkehrender politischer Diskussionen wurde eine solche Steuer bisher nicht eingeführt.
Auf Landesebene existiert jedoch der IPVA (Imposto sobre a Propriedade de Veículos Automotores), eine jährliche Kraftfahrzeugsteuer, die je nach Bundesstaat zwischen 1 % und 4 % des Fahrzeugwerts beträgt.
Die Grundsteuer IPTU (siehe Abschnitt Immobiliensteuer) kann ebenfalls als vermögensbezogene Steuer betrachtet werden.
Für Auswanderer bedeutet dies: Anders als in einigen Kantonen der Schweiz oder in Norwegen musst du in Brasilien dein reines Vermögen nicht versteuern. Die Steuerbelastung entsteht erst bei Erträgen aus dem Vermögen.
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze nach Anlageform
Die Kapitalertragsbesteuerung in Brasilien unterscheidet zwischen inländischen und ausländischen Anlagen – ein kritischer Punkt für Auswanderer.
Brasilianische Anlagen:
| Anlageform | Steuersatz |
|---|---|
| Festverzinsliche Wertpapiere | 15 % bis 22,5 % (nach Haltedauer) |
| Aktiengewinne (regulär) | 15 % |
| Aktiengewinne (Day-Trading) | 20 % |
| Immobilienfonds (FII) | Steuerfrei bei bestimmten Bedingungen |
| Dividenden | Steuerfrei (derzeit) |
Ausländische Anlagen:
Hier greift der reguläre Einkommensteuertarif mit bis zu 27,5 %. Dieser Unterschied kann erhebliche Auswirkungen auf deine Anlagestrategie haben.
Quellensteuer
Brasilien erhebt Quellensteuer auf verschiedene Zahlungen an Nichtresidenten:
- Zinsen: 15 % (25 % bei Zahlung in Niedrigsteuerländer)
- Dividenden: Derzeit 0 %
- Lizenzgebühren: 15 % (25 % bei Zahlung in Niedrigsteuerländer)
- Dienstleistungen: 25 %
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Quellensteuer, die im Ausland auf Einkünfte erhoben wurde, kann in Brasilien angerechnet werden. Die Anrechnung ist jedoch auf den brasilianischen Steuersatz begrenzt und erfordert Nachweise über die im Ausland gezahlte Steuer.
Beispiel: Du erhältst Dividenden aus Deutschland, auf die 26,375 % Kapitalertragsteuer einbehalten wurden. In Brasilien wären diese Dividenden mit maximal 27,5 % steuerpflichtig. Du kannst die deutsche Steuer anrechnen, zahlst aber auf den deutschen Teil zusätzlich die Differenz.
Meldepflichten
Alle ausländischen Finanzkonten und Investments müssen in der jährlichen Steuererklärung offengelegt werden. Bei Vermögen über 1 Million USD kommt die CBE-Meldung bei der Zentralbank hinzu. Verstöße werden mit Strafen von 1 % bis 5 % des nicht gemeldeten Vermögens geahndet.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer (IPTU)
Die Grundsteuer IPTU (Imposto Predial e Territorial Urbano) wird von den Kommunen erhoben und variiert erheblich je nach Stadt und Lage.
Typische Sätze:
- São Paulo: 0,5 % bis 1,6 % des Katasterwerts
- Rio de Janeiro: 1,0 % bis 1,2 % des Katasterwerts
- Florianópolis: 0,5 % bis 1,0 % des Katasterwerts
Der Katasterwert (valor venal) liegt meist deutlich unter dem Marktwert, sodass die effektive Belastung geringer ausfällt als die nominalen Sätze suggerieren.
Grunderwerbsteuer (ITBI)
Beim Kauf einer Immobilie fällt die kommunale Grunderwerbsteuer ITBI (Imposto de Transmissão de Bens Imóveis) an. Die Sätze liegen zwischen 2 % und 3 % des Kaufpreises, wobei einige Städte wie São Paulo den Satz kürzlich auf 3 % angehoben haben.
Vergleich zu DACH: Die Grunderwerbsteuer ist damit deutlich niedriger als in Deutschland (je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 %) oder Österreich (3,5 %).
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Beim Verkauf einer Immobilie wird der Gewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten) mit 15 % besteuert. Für selbstgenutzte Immobilien gibt es wichtige Ausnahmen:
- Vollständige Befreiung: Wenn der Verkaufserlös innerhalb von 180 Tagen in eine andere Wohnimmobilie in Brasilien reinvestiert wird
- Einmalige Befreiung: Verkauf einer einzigen Immobilie bis 440.000 BRL ist alle fünf Jahre steuerfrei
- Altbesitz: Bei Immobilien, die vor 1988 erworben wurden, können erhebliche Abschreibungen geltend gemacht werden
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen werden als reguläres Einkommen behandelt und unterliegen dem progressiven Tarif bis 27,5 %. Absetzbar sind:
- IPTU und Kondominiumsgebühren
- Instandhaltungskosten
- Maklerprovision
- Abschreibung des Gebäudewerts (4 % jährlich bei Wohnimmobilien)
Bei Vermietung an Ausländer oder Unternehmen kann eine Quellensteuer von 15 % anfallen.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Bundesebene
Brasilien erhebt auf Bundesebene keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer – ein deutlicher Vorteil gegenüber Deutschland und Österreich. Die Verfassung überlässt diese Kompetenz den Bundesstaaten.
Landesebene (ITCMD)
Die Steuer ITCMD (Imposto sobre Transmissão Causa Mortis e Doação) wird von den Bundesstaaten erhoben und variiert erheblich:
| Bundesstaat | Steuersatz |
|---|---|
| São Paulo | 4 % |
| Rio de Janeiro | 4 % bis 8 % (progressiv) |
| Santa Catarina | 1 % bis 8 % (progressiv) |
| Bahia | 3,5 % bis 8 % (progressiv) |
Die Verfassung begrenzt den Höchstsatz auf 8 % – deutlich niedriger als die deutschen Spitzensätze von bis zu 50 %.
Freibeträge
Die Freibeträge variieren je nach Bundesstaat. São Paulo gewährt beispielsweise einen Freibetrag von etwa 75.000 BRL für Erbschaften. Manche Bundesstaaten befreien zusätzlich selbstgenutzte Immobilien bis zu einem bestimmten Wert.
Internationale Aspekte
Wichtig für Auswanderer: Bei Erbschaften mit internationalem Bezug (z.B. Erbschaft aus Deutschland an eine in Brasilien lebende Person) ist die steuerliche Behandlung komplex. Die brasilianischen Bundesstaaten können Vermögen besteuern, das sich im Ausland befindet, wenn der Empfänger in Brasilien ansässig ist.
Deutschland besteuert ebenfalls, wenn Erblasser oder Erbe einen deutschen Bezug haben. Da kein DBA besteht, das Erbschaftsteuern regelt, kann es zu Doppelbesteuerung kommen. Eine Anrechnung ist nur in begrenztem Umfang möglich.
7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
Das brasilianische System indirekter Steuern ist notorisch komplex und besteht aus mehreren überlagernden Steuerarten.
Bundessteuern
PIS/COFINS: Diese Sozialabgaben auf den Umsatz betragen kumuliert:
- Nicht-kumulatives System: 9,25 %
- Kumulatives System: 3,65 %
Die Steuern fallen auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette an und können teilweise als Vorsteuer abgezogen werden.
IPI (Industriesteuer): Die Steuer auf Industrieprodukte variiert je nach Produkt zwischen 0 % und über 300 % (bei Zigaretten). Typische Sätze liegen bei 5 % bis 15 %.
Landessteuer (ICMS)
Die wichtigste Umsatzsteuer ist die ICMS (Imposto sobre Circulação de Mercadorias e Serviços), die von den Bundesstaaten erhoben wird. Die Sätze variieren:
- Interner Satz: Meist 17 % bis 19 %
- Interstaatlicher Satz: 7 % oder 12 % je nach Region
- Reduzierte Sätze für bestimmte Produkte
Kommunale Dienstleistungssteuer (ISS)
Auf Dienstleistungen erheben die Kommunen die ISS mit Sätzen zwischen 2 % und 5 %, abhängig von der Stadt und der Art der Dienstleistung.
Steuerreform 2023
Brasilien hat 2023 eine umfassende Steuerreform beschlossen, die bis 2033 schrittweise umgesetzt wird. Sie sieht vor:
- Zusammenfassung von PIS, COFINS und IPI zur Bundessteuer CBS
- Zusammenfassung von ICMS und ISS zur Landessteuer IBS
- Einheitlicher Satz von voraussichtlich 25 % bis 28 %
Für Auswanderer bedeutet dies: Die indirekte Steuerbelastung bleibt hoch, wird aber transparenter.
Kleinunternehmerregelung
Das MEI-Regime (siehe Abschnitt Selbstständige) befreit von separater Umsatzsteuerpflicht. Im Simples Nacional ist die Umsatzsteuer in der Pauschale enthalten.
8. Weitere relevante Steuern
Import- und Exportsteuern
Einfuhrzoll (Imposto de Importação): Brasilien erhebt hohe Einfuhrzölle, die je nach Produkt zwischen 0 % und 35 % liegen. Bei bestimmten Produkten kommen Anti-Dumping-Zölle hinzu.
Praktische Relevanz für Auswanderer: Wenn du Hausrat oder Fahrzeuge nach Brasilien importierst, können erhebliche Kosten entstehen. Bestimmte Befreiungen gelten für:
- Persönliche Gegenstände bei dauerhafter Einwanderung (unter Bedingungen)
- Erbschaften
- Diplomatenprivilegien
Kfz-Steuer (IPVA)
Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer IPVA beträgt je nach Bundesstaat:
- São Paulo: 4 % des Fahrzeugwerts
- Rio de Janeiro: 4 %
- Minas Gerais: 4 %
- Santa Catarina: 2 %
Die Bemessungsgrundlage ist der von der Steuerbehörde festgelegte Marktwert (tabela FIPE), der jährlich sinkt.
IOF (Finanzoperationssteuer)
Die IOF besteuert verschiedene Finanztransaktionen:
- Auslandsüberweisungen: 0,38 % bis 1,1 %
- Kreditkartennutzung im Ausland: 6,38 %
- Kredite: 0,38 % bis 3 % (je nach Laufzeit)
- Wechselgeschäfte: 0,38 %
Für Auswanderer relevant: Die hohe IOF auf internationale Kreditkartenzahlungen macht lokale Zahlungsmittel attraktiver.
CIDE (Interventionsbeitrag)
Diese Steuer betrifft hauptsächlich:
- Kraftstoffe: Variable Sätze
- Lizenzgebühren an das Ausland: 10 %
Touristensteuer
Eine separate Touristensteuer existiert nicht auf Bundesebene, allerdings erheben einige Kommunen Kurtaxen in touristischen Gebieten.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Brasilien bietet trotz seiner Komplexität einige legale Optimierungsmöglichkeiten für Auswanderer:
1. Wahl der Unternehmensform: Das MEI-Regime ermöglicht bei geringem Umsatz (bis 81.000 BRL jährlich) eine Pauschalbesteuerung von unter 100 BRL monatlich. Für größere Geschäfte kann das Simples Nacional mit Sätzen ab 4 % des Umsatzes günstiger sein als die reguläre Besteuerung.
2. Dividenden statt Gehalt: Da Dividenden derzeit steuerfrei sind, kann es für Gesellschafter-Geschäftsführer günstiger sein, ein niedriges Gehalt zu beziehen und den Rest als Gewinnausschüttung zu entnehmen. Achtung: Diese Regel könnte sich durch geplante Steuerreformen ändern.
3. Nutzung der Kapitalertragsteuer-Freibeträge: Bei brasilianischen Aktien sind monatliche Veräußerungsgewinne bis 20.000 BRL steuerfrei. Durch geschicktes Timing der Verkäufe lässt sich diese Grenze optimal nutzen.
4. Private Altersvorsorge (PGBL): Beiträge zu PGBL-Rentenversicherungen sind bis 12 % des Bruttoeinkommens absetzbar. Bei Auszahlung im Alter und nach mindestens 10 Jahren Vertragslaufzeit fällt nur 10 % Quellensteuer an.
Timing des Umzugs
Optimaler Einreisezeitpunkt: Wenn du planst, in Brasilien steuerlich ansässig zu werden, kann ein Umzug zu Jahresbeginn administrativ einfacher sein. Bei Einreise im Dezember wärst du das gesamte Jahr steuerpflichtig, hättest aber nur wenige Wochen Zeit für etwaige Gestaltungen.
Auflösung deutscher Positionen: Kapitalerträge, die vor dem Umzug realisiert werden, unterliegen noch der deutschen Besteuerung (unter Umständen günstiger). Nach dem Umzug können ausländische Kapitalerträge in Brasilien mit bis zu 27,5 % besteuert werden.
Günstige Unternehmensformen
Ranking nach Steuerbelastung (vereinfacht):
- MEI – Pauschal etwa 70 bis 80 BRL/Monat, aber nur bis 81.000 BRL Jahresumsatz
- Simples Nacional (Dienstleistung) – Ab 6 % des Umsatzes
- Simples Nacional (Handel) – Ab 4 % des Umsatzes
- Lucro Presumido – Pauschale Gewinnermittlung mit etwa 16 % bis 24 % effektiver Steuer
- Lucro Real – Reguläre Besteuerung mit etwa 34 % auf den tatsächlichen Gewinn
Holding-Strukturen
Brasilianische Holdings (empresas holding) können für Familienimmobilien und Beteiligungen steuerliche Vorteile bieten:
- Vermeidung der ITCMD bei Schenkungen durch Anteilsübertragungen
- Optimierung der Einkommensteuer bei Vermietung
- Vereinfachte Nachlassregelung
Allerdings erfordert die Gründung und Verwaltung einer Holding professionelle Beratung und verursacht laufende Kosten.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die brasilianische Einkommensteuererklärung (Declaração de Ajuste Anual) muss bis zum letzten Werktag im April des Folgejahres eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2024 ist die Frist also Ende April 2025.
Wichtig: Die Frist ist unverhandelbar. Es gibt keine Fristverlängerungen wie in Deutschland.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Eine Steuererklärung ist Pflicht, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Steuerpflichtige Einkünfte über 30.639,90 BRL jährlich
- Steuerfreie oder quellensteuerpflichtige Einkünfte über 200.000 BRL
- Vermögen über 800.000 BRL
- Kapitalgewinne aus Vermögensverkäufen
- Börsenhandel
- Immobilienbesitz in Brasilien
- Erstmalige Steuerresidenz in Brasilien
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung solltest du folgende Dokumente bereithalten:
- CPF (brasilianische Steuernummer)
- Informe de Rendimentos vom Arbeitgeber
- Bankbescheinigungen über Zinserträge
- Belege über Kapitalgewinne
- Nachweise über absetzbare Ausgaben (Arzt, Bildung, etc.)
- Dokumentation ausländischer Vermögenswerte
- INSS-Beitragsnachweis
Online-Portal
Die Steuererklärung wird über das Programm „IRPF“ der Receita Federal eingereicht, das jährlich aktualisiert wird. Das Programm ist auf Portugiesisch; eine englische Version existiert nicht.
Alternativ kann die Erklärung über das Online-Portal „e-CAC“ direkt im Browser erstellt werden.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Dringende Empfehlung: Ein brasilianischer Steuerberater (Contador) ist für Auswanderer fast unverzichtbar. Die Gründe:
- Komplexität des Systems mit überlappenden Bundes-, Landes- und Kommunalsteuern
- Sprachbarriere (alle Formulare und Gesetze auf Portugiesisch)
- Strenge Strafen bei Fehlern
- Notwendigkeit der Kenntnis lokaler Gepflogenheiten
Kosten für einen Contador: Etwa 200 bis 1.000 BRL jährlich für die private Steuererklärung, deutlich mehr bei Unternehmensgründung.
Strafen bei Verspätung
Die Verspätungsstrafe (multa por atraso) beträgt:
- 1 % pro Monat Verspätung auf die geschuldete Steuer
- Minimum 165,74 BRL
- Maximum 20 % der geschuldeten Steuer
Bei Nicht-Abgabe kann die Strafe auf 75 % bis 150 % der geschuldeten Steuer steigen, zuzüglich Zinsen (Selic-Satz).
11. Sozialversicherungsbeiträge
Krankenversicherung
Brasilien verfügt über ein öffentliches Gesundheitssystem (SUS – Sistema Único de Saúde), das allen Einwohnern unabhängig von Beitragszahlungen offensteht. Die Qualität variiert jedoch stark, weshalb die meisten Auswanderer zusätzlich eine private Krankenversicherung abschließen.
Kosten privater Krankenversicherung:
- Basis-Tarif: 300 bis 600 BRL/Monat
- Umfassender Schutz: 800 bis 2.000 BRL/Monat
- Premium mit internationaler Abdeckung: 2.000 bis 5.000 BRL/Monat
Die Beiträge sind steuerlich vollständig absetzbar.
Rentenversicherung (INSS)
Die gesetzliche Rentenversicherung INSS ist für Arbeitnehmer und bestimmte Selbstständige verpflichtend.
Beitragssätze Arbeitnehmer (2025):
| Monatsgehalt (BRL) | Beitragssatz |
|---|---|
| Bis 1.412,00 | 7,5 % |
| 1.412,01 bis 2.666,68 | 9 % |
| 2.666,69 bis 4.000,03 | 12 % |
| 4.000,04 bis 7.786,02 | 14 % |
Der Höchstbeitrag liegt bei etwa 900 BRL monatlich.
Selbstständige:
- Regulär: 20 % auf das Einkommen (max. 7.786,02 BRL)
- MEI: Pauschalbeitrag von 5 % des Mindestlohns (etwa 70 BRL)
Rentenanspruch: Nach der Reform von 2019 liegt das Rentenalter bei 65 Jahren (Männer) bzw. 62 Jahren (Frauen), mit mindestens 15 Jahren (Frauen) bzw. 20 Jahren (Männer) Beitragszeit.
Arbeitslosenversicherung (FGTS)
Der FGTS (Fundo de Garantia do Tempo de Serviço) ist eine Art Zwangssparkonto, in das der Arbeitgeber 8 % des Bruttogehalts einzahlt. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber erhält der Arbeitnehmer das angesparte Guthaben plus 40 % Strafzahlung.
Dieser Beitrag wird vom Arbeitgeber getragen und erscheint nicht als Abzug auf der Gehaltsabrechnung.
Gesamtbelastung im Vergleich zu DACH
Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen:
| Posten | Brasilien | Deutschland | Schweiz | Österreich |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | 15 % bis 27,5 % | 14 % bis 45 % | 0 % bis 40 % | 20 % bis 55 % |
| Sozialversicherung (AN) | 7,5 % bis 14 % | ca. 20 % | ca. 6 % | ca. 18 % |
| Sozialversicherung (AG) | ca. 28 % | ca. 20 % | ca. 6 % | ca. 21 % |
Fazit: Die Sozialversicherungsbeiträge in Brasilien sind für Arbeitnehmer moderat, aber die Arbeitgeberbelastung ist erheblich. Die Gesamtbelastung liegt im mittleren Bereich, wobei die Qualität der staatlichen Leistungen (insbesondere Gesundheit und Rente) oft hinter europäischen Standards zurückbleibt.
12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich
Tabellarischer Vergleich der Steuerbelastung
| Steuerart | Brasilien | Deutschland | Schweiz | Österreich |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer Spitzensatz | 27,5 % | 45 % (+ Soli) | 25 % bis 40 % | 55 % |
| Beginn Spitzensatz (ca.) | 930 €/Monat | 5.700 €/Monat | Kantonal | 7.500 €/Monat |
| Körperschaftsteuer | 34 % | ca. 30 % | 12 % bis 24 % | 23 % |
| Dividenden | 0 % | 26,375 % | 35 % bis 50 % | 27,5 % |
| Kapitalgewinne Aktien | 15 % bis 27,5 % | 26,375 % | Steuerfrei* | 27,5 % |
| Mehrwertsteuer | ca. 17 % bis 25 % | 19 % | 8,1 % | 20 % |
| Erbschaftsteuer max. | 8 % | 50 % | Kantonal (bis 40 %) | 0 % (nur GrESt) |
| Grunderwerbsteuer | 2 % bis 3 % | 3,5 % bis 6,5 % | Kantonal | 3,5 % |
| Vermögensteuer | Keine | Keine | Kantonal | Keine |
*In der Schweiz sind private Kapitalgewinne steuerfrei, wenn keine gewerbsmäßige Tätigkeit vorliegt.
Beispielrechnungen
Szenario 1: Angestellter mit 60.000 € Bruttojahresgehalt
| Brasilien | Deutschland | Schweiz (Zürich) | Österreich | |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | ca. 9.500 € | ca. 11.500 € | ca. 6.500 € | ca. 12.000 € |
| Sozialabgaben (AN) | ca. 5.500 € | ca. 12.000 € | ca. 3.600 € | ca. 10.800 € |
| Netto | ca. 45.000 € | ca. 36.500 € | ca. 49.900 € | ca. 37.200 € |
Szenario 2: Selbstständiger mit 100.000 € Gewinn (vereinfacht)
| Brasilien (Simples) | Deutschland | Schweiz (Zürich) | Österreich | |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | ca. 6.000 € bis 15.000 € | ca. 30.000 € | ca. 18.000 € | ca. 35.000 € |
| Sozialabgaben | ca. 8.000 € | ca. 18.500 € | ca. 6.000 € | ca. 17.000 € |
| Netto | ca. 77.000 € bis 86.000 € | ca. 51.500 € | ca. 76.000 € | ca. 48.000 € |
Hinweis: Die Berechnungen sind vereinfacht und berücksichtigen nicht alle individuellen Faktoren.
Szenario 3: Rentner mit 30.000 € Jahresrente
| Brasilien | Deutschland | Schweiz | Österreich | |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | ca. 3.500 € | ca. 2.500 €* | ca. 1.500 € | ca. 4.000 € |
| Krankenversicherung | ca. 4.000 € (privat) | ca. 2.700 € | ca. 5.000 € | ca. 1.500 € |
| Verfügbar | ca. 22.500 € | ca. 24.800 € | ca. 23.500 € | ca. 24.500 € |
*Abhängig vom Jahr des Rentenbeginns
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Pro Brasilien:
- Moderate Einkommensteuer-Spitzensätze (27,5 %)
- Steuerfreie Dividenden (derzeit)
- Niedrige Erbschaftsteuer (max. 8 %)
- Keine Vermögensteuer
- Attraktive Kleinunternehmerregelung (MEI)
- Günstige Grunderwerbsteuer
Contra Brasilien:
- Kein DBA mit Deutschland und Österreich
- Komplexes, bürokratisches System
- Hohe indirekte Steuern
- Ausländische Kapitalerträge mit bis zu 27,5 % besteuert
- Strenge Meldepflichten für Auslandsvermögen
- Spitzensteuersatz greift sehr früh
- Sprachbarriere bei allen Behördenkontakten
Fazit
Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich Brasilien steuerlich?
Gut geeignet für:
- Kleinunternehmer und Freelancer mit Jahresumsatz bis 81.000 BRL profitieren vom MEI-Regime mit minimaler Steuerlast
- Investoren mit brasilianischem Portfolio, die von steuerfreien Dividenden und günstiger Kapitalertragsteuer profitieren
- Ältere Auswanderer mit moderatem Einkommen, die den Altersfreibetrag nutzen und günstig leben möchten
- Unternehmer mit brasilianischer Firma, die Gewinne als Dividenden entnehmen können
Weniger geeignet für:
- Digitale Nomaden mit hohen ausländischen Einkünften, die mit bis zu 27,5 % auf Remote-Arbeit besteuert werden
- Personen mit großem ausländischen Depot, da ausländische Kapitalerträge ungünstig behandelt werden
- Auswanderer, die viel Wert auf einfache Steuerverwaltung legen – das brasilianische System ist komplex
- Erben mit deutschem Nachlass, die mangels DBA mit Doppelbesteuerung rechnen müssen
Wichtigste Punkte zusammengefasst
- Brasilien besteuert das Welteinkommen seiner Steuerresidenten
- Die Einkommensteuer ist mit maximal 27,5 % moderat, greift aber früh
- Dividenden sind derzeit steuerfrei – ein wesentlicher Vorteil
- Es besteht kein DBA mit Deutschland und Österreich
- Die indirekte Steuerbelastung durch Umsatzsteuern ist hoch
- Strenge Meldepflichten für Auslandsvermögen gelten
- Ein lokaler Steuerberater ist praktisch unverzichtbar
Empfehlung zu professioneller Beratung
Aufgrund der Komplexität des brasilianischen Steuersystems und des fehlenden DBAs mit Deutschland und Österreich ist professionelle Steuerberatung keine Option, sondern Pflicht. Du benötigst idealerweise:
- Einen brasilianischen Contador für die laufende Steuerberatung und -erklärung
- Einen deutschen/österreichischen/Schweizer Steuerberater für die Koordination der Wegzugsbesteuerung und eventuelle Restzahlungen
- Gegebenenfalls einen Anwalt für komplexe Strukturen oder Unternehmensgründungen
Die Kosten für professionelle Beratung sind in Brasilien moderat und stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Strafen bei Fehlern.
FAQ
Muss ich als Rentner meine deutsche Rente in Brasilien versteuern?
Ja, als Steuerresident in Brasilien unterliegst du dem Welteinkommensprinzip. Deine deutsche Rente muss in der brasilianischen Steuererklärung angegeben werden und wird mit bis zu 27,5 % besteuert. Die in Deutschland einbehaltene Steuer kann angerechnet werden, allerdings existiert kein DBA, das dies vereinfacht. Ab 65 Jahren erhältst du einen zusätzlichen Freibetrag.
Wie werde ich in Brasilien steuerlich ansässig?
Die Steuerresidenz beginnt mit Einreise und Erhalt eines permanenten Visums, mit Arbeitsaufnahme bei einem temporären Visum mit Arbeitserlaubnis, oder nach 183 Tagen Aufenthalt innerhalb von 12 Monaten bei anderen Visa. Die Registrierung erfolgt bei der Receita Federal, wo du eine CPF-Nummer erhältst.
Kann ich als digitaler Nomade steuerfrei in Brasilien leben?
Nur eingeschränkt. Mit dem Digitalnomaden-Visum bist du nicht automatisch steueransässig, solange du unter 183 Tagen im Land bleibst. Überschreitest du diese Grenze, werden alle weltweiten Einkünfte – auch dein Remote-Gehalt – mit bis zu 27,5 % besteuert.
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer auf mein deutsches Aktiendepot?
Erträge aus ausländischen Depots werden als reguläres Einkommen behandelt und mit dem progressiven Tarif bis 27,5 % besteuert – nicht mit den günstigeren brasilianischen Kapitalertragsteuersätzen. Die deutschen Quellensteuern kannst du anrechnen.
Gibt es eine Vermögensteuer in Brasilien?
Nein, Brasilien erhebt keine klassische Vermögensteuer auf Bundesebene. Es existieren jedoch jährliche Steuern auf Immobilien (IPTU) und Fahrzeuge (IPVA), die als vermögensbezogen betrachtet werden können.
Was passiert, wenn ich mein Auslandsvermögen nicht deklariere?
Die Strafen sind erheblich: 1 % bis 5 % des nicht deklarierten Vermögens, zuzüglich Zinsen und möglicher strafrechtlicher Konsequenzen. Brasilien hat mit vielen Ländern automatischen Informationsaustausch vereinbart, sodass Verstöße aufgedeckt werden können.
Lohnt sich eine Unternehmensgründung in Brasilien für Freelancer?
Für Freelancer mit Umsatz bis 81.000 BRL jährlich ist das MEI-Regime äußerst attraktiv – die Steuerlast beträgt unter 100 BRL monatlich. Bei höheren Umsätzen kann das Simples Nacional mit Sätzen ab 6 % des Umsatzes günstiger sein als die persönliche Besteuerung. Eine Gründung erfordert jedoch eine lokale Adresse und einen Contador.
Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Brasilien
Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Brasilien, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.
| Service mit Link | Beschreibung |
|---|---|
| Beratung + Mentor + Coaching | Wir begleiten dich auf deinem Weg nach Brasilien von A bis Z (unverbindliches Erstgespräch buchen), angefangen von einer Erstberatung oder Strategiegespräch bis zur erfolgreichen Integration |
| Steuer- und Rechtsberatung | Rechtliche und steuerliche Beratung |
| Beglaubigte Übersetzungen | Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten |
| Umzugsservice Ausland | Professionelle Umzüge weltweit, bis 40 % Preisvorteil |
| Internationale Krankenversicherung | Individuelle Police gemäß deinen persönlichen Bedürfnissen |
| Expat Haftpflichtversicherung | Zuverlässiger Schutz weltweit, Absicherung bei Haftpflichtschäden |
| Internationales Konto | Kostenloses Multi-Währungs-Konto mit weltweit sehr preisgünstigen Überweisungen |
| Job Angebote | Eine Auswahl an guten Job Angeboten |
| Sprachkurse | Multimedia Sprachkurse für schnelles und einfaches Erlernen von 83 Fremdsprachen → Sprachkurs brasilianisches Portugiesisch |
| Ausstattung & Zubehör | Bei einer Auswanderung oder auf Reisen brauchst du so manches, was du vielleicht noch nicht hast |
| Visaservice | Für jene Lände für die die Visabesorgung kompliziert ist, findest du hier einen Service, der alles für dich erledigt |
| Flug buchen | Flugbuchung einfach, schnell & zum besten Preis |
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| Mietwagen | Wenn du lieber selber fahren möchtest, kannst du ein KFZ deiner Wahl buchen |
| Hotel, Hostel, Ferienwohnung | Große Auswahl an preiswerten Unterkünften für die ersten Wochen |
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Zuletzt aktualisiert: 15. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
