Steuersystem Bahamas für Auswanderer 2026: Kompletter Leitfaden

Die Bahamas gelten als eines der attraktivsten Steuerparadiese weltweit – und das aus gutem Grund. Der karibische Inselstaat erhebt weder Einkommensteuer noch Kapitalertragssteuer, weder Vermögensteuer noch Erbschaftssteuer. Für Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bedeutet das eine völlig neue steuerliche Realität, die sich fundamental von den komplexen Steuersystemen der DACH-Länder unterscheidet.

Das Steuersystem der Bahamas kennen und richtig nutzen
Das Steuersystem der Bahamas kennen und richtig nutzen

Während du in Deutschland mit einem Spitzensteuersatz von 45 % plus Solidaritätszuschlag rechnen musst und in Österreich bis zu 55 % Einkommensteuer zahlst, liegt die Steuerbelastung auf den Bahamas bei null Prozent – zumindest was direkte Steuern betrifft. Der Staat finanziert sich stattdessen über indirekte Steuern wie Zölle, Stempelsteuern und die Mehrwertsteuer (VAT).

Diese steuerliche Attraktivität macht die Bahamas besonders interessant für vermögende Privatpersonen, erfolgreiche Unternehmer, Krypto-Investoren und alle, die ihr Einkommen legal steuerfrei gestalten möchten. Allerdings solltest du beachten: Die hohen Lebenshaltungskosten und die strengen Einwanderungsvoraussetzungen machen die Bahamas nicht für jeden zur idealen Wahl.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für die Steuerresidenz

Die Bahamas verfolgen ein territoriales Steuersystem, das sich grundlegend von dem der DACH-Länder unterscheidet. Da es keine Einkommensteuer gibt, existieren auch keine klassischen Kriterien für eine unbeschränkte Steuerpflicht im europäischen Sinne. Du wirst auf den Bahamas nicht aufgrund deines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zur Einkommensteuer herangezogen – schlicht weil diese Steuer nicht existiert.

Für den Aufenthaltsstatus und damit verbundene Rechte gelten jedoch klare Regelungen. Als Permanent Resident musst du dich mindestens einmal jährlich auf den Bahamas aufhalten und deinen Status alle drei Jahre erneuern. Der Erhalt einer Permanent Residency ist an erhebliche Investitionen oder den Erwerb einer Immobilie geknüpft.

183-Tage-Regel und Aufenthaltsbestimmungen

Eine klassische 183-Tage-Regel zur Bestimmung der Steuerpflicht gibt es auf den Bahamas nicht, da keine Einkommensteuer erhoben wird. Allerdings ist die Aufenthaltsdauer relevant für deinen Aufenthaltsstatus:

Ohne Visum darfst du dich als deutscher, österreichischer oder Schweizer Staatsbürger bis zu 90 Tage auf den Bahamas aufhalten. Für längere Aufenthalte benötigst du ein entsprechendes Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DACH-Ländern

Die Bahamas haben mit keinem der DACH-Länder ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Das hat sowohl Vor- als auch Nachteile:

Vorteile: Da die Bahamas keine Einkommensteuer erheben, gibt es auch keine ausländischen Steuern, die angerechnet werden müssten. Dein Einkommen auf den Bahamas bleibt vollständig steuerfrei.

Nachteile: Einkünfte aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz (zum Beispiel Mieteinnahmen, Dividenden oder Renten) unterliegen weiterhin der Besteuerung im Quellenstaat. Ohne DBA gibt es keine Regelungen zur Vermeidung einer möglichen Doppelbesteuerung, falls du noch Einkünfte aus deinem Heimatland beziehst.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Beim Umzug auf die Bahamas musst du die Wegzugsbesteuerung deines Heimatlandes berücksichtigen:

Deutschland: Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG kann greifen, wenn du in ein Niedrigsteuerland wie die Bahamas ziehst. Für zehn Jahre nach deinem Wegzug können bestimmte deutsche Einkünfte weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein. Zudem löst die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG bei Anteilen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % eine fiktive Veräußerungsbesteuerung aus.

Österreich: Die österreichische Wegzugsbesteuerung erfasst stille Reserven in Beteiligungen und bestimmten anderen Vermögenswerten. Bei Wegzug in ein Drittland wie die Bahamas wird die Steuer grundsätzlich sofort fällig.

Schweiz: Die Schweiz kennt keine Wegzugsbesteuerung im engeren Sinne. Allerdings können kantonale Regelungen zur Besteuerung stiller Reserven relevant sein.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Die Bahamas erheben keine Einkommensteuer – weder auf Löhne und Gehälter noch auf Unternehmensgewinne, Zinsen, Dividenden oder Kapitalerträge. Diese Steuerfreiheit ist in der bahamaischen Verfassung verankert und gilt für alle Einwohner unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Es gibt daher:

  • Keine Steuersätze oder Progressionsstufen
  • Keine Freibeträge (da nichts besteuert wird)
  • Keine Steuerjahre oder Zahlungsmodalitäten für Einkommensteuer
  • Keine Steuererklärungspflicht für Einkommen

Diese Null-Prozent-Besteuerung macht die Bahamas zu einem der weltweit attraktivsten Standorte für Personen mit hohem Einkommen oder Vermögen.

Nach Personenkategorie

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer auf den Bahamas genießt du vollständige Steuerfreiheit auf dein Gehalt. Es gibt keine Lohnsteuer und kein Abzugsverfahren durch den Arbeitgeber – dein Bruttogehalt entspricht weitgehend deinem Nettogehalt.

Allerdings musst du Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Das National Insurance Board (NIB) erhebt Beiträge von insgesamt 9,8 % des Bruttogehalts, wovon der Arbeitnehmer 3,9 % und der Arbeitgeber 5,9 % trägt. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 71.400 BSD pro Jahr (Stand 2025).

Absetzbare Werbungskosten oder eine Pendlerpauschale existieren nicht, da es keine Einkommensteuer gibt, von der etwas abgesetzt werden könnte.

Digitale Nomaden

Die Bahamas haben 2020 das „Bahamas Extended Access Travel Stay“ (BEATS) Programm eingeführt, das speziell auf Remote Worker und digitale Nomaden abzielt. Dieses Programm erlaubt dir, bis zu einem Jahr auf den Bahamas zu leben und zu arbeiten, während du für ausländische Arbeitgeber oder Kunden tätig bist.

Wichtige Punkte für digitale Nomaden:

  • Dein ausländisches Einkommen bleibt auf den Bahamas vollständig steuerfrei
  • Du musst nachweisen, dass du für ein Unternehmen außerhalb der Bahamas arbeitest oder selbstständig mit ausländischen Kunden tätig bist
  • Eine Krankenversicherung ist erforderlich
  • Die Gebühr beträgt 1.000 USD für Einzelpersonen

Beachte jedoch, dass du möglicherweise weiterhin in deinem Heimatland steuerpflichtig sein kannst, wenn du dort deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt beibehältst.

Selbstständige und Unternehmer

Selbstständige und Unternehmer profitieren auf den Bahamas von einem der unternehmensfreundlichsten Steuersysteme weltweit:

  • Keine Einkommensteuer auf Unternehmensgewinne
  • Keine Körperschaftsteuer
  • Keine Gewerbesteuer
  • Keine Kapitalertragssteuer auf Veräußerungsgewinne

Für die Gründung eines Unternehmens auf den Bahamas stehen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung. Die International Business Company (IBC) ist besonders bei ausländischen Unternehmern beliebt und bietet zusätzliche Vorteile wie Befreiung von Devisenkontrollen und Minimalanforderungen an die Buchführung.

Die jährliche Business Licence Fee (Gewerbelizenzgebühr) beträgt je nach Umsatz zwischen 100 BSD und maximal 3 % des Jahresumsatzes. Unternehmen mit einem Umsatz unter 50.000 BSD zahlen eine Pauschale von 100 BSD.

Buchführungspflichten existieren, sind aber weniger streng als in DACH-Ländern. Du musst grundlegende Geschäftsunterlagen führen, aber keine detaillierten Steuererklärungen einreichen.

Finanziell Unabhängige und Investoren

Für Investoren und vermögende Privatpersonen sind die Bahamas ein Paradies:

  • Keine Kapitalertragssteuer auf Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne
  • Keine Steuer auf Immobilienverkäufe
  • Keine Vermögensteuer
  • Keine Quellensteuer auf ins Ausland fließende Erträge

Ausländische Depots und Konten können ohne steuerliche Nachteile geführt werden. Es gibt keine CFC-Regeln (Controlled Foreign Corporation) oder vergleichbare Vorschriften, die passive ausländische Einkünfte belasten würden.

Für den Erhalt einer Permanent Residency als Investor musst du entweder eine Immobilie im Wert von mindestens 750.000 USD erwerben (für beschleunigte Bearbeitung) oder 500.000 USD investieren.

Rentner

Die Bahamas sind ein attraktives Ziel für Rentner aus DACH-Ländern. Deine Rente wird auf den Bahamas nicht besteuert – allerdings musst du die Besteuerung im Auszahlungsland beachten:

Deutsche Renten: Die gesetzliche Rente aus Deutschland unterliegt weiterhin der deutschen Besteuerung. Da kein DBA besteht, kann Deutschland das volle Besteuerungsrecht ausüben. Private Renten und Pensionen können ebenfalls in Deutschland steuerpflichtig bleiben.

Österreichische Renten: Österreich behält sich das Besteuerungsrecht für Pensionen aus öffentlichen Kassen vor. Private Pensionen können bei Wegzug unterschiedlich behandelt werden.

Schweizer Renten: AHV-Renten können in der Schweiz besteuert werden. Pensionskassenleistungen unterliegen je nach Kanton unterschiedlichen Regelungen.

Auf den Bahamas selbst fallen keine zusätzlichen Steuern auf deine Renteneinkünfte an.

3. Vermögensteuer

Die Bahamas erheben keine Vermögensteuer. Dein gesamtes Vermögen – sei es in Form von Bargeld, Wertpapieren, Immobilien, Kunstgegenständen oder anderen Vermögenswerten – bleibt von einer Vermögensbesteuerung vollständig verschont.

Dies unterscheidet sich fundamental von der Schweiz, wo in allen Kantonen eine Vermögensteuer erhoben wird, oder von Deutschland und Österreich, wo zwar keine allgemeine Vermögensteuer existiert, aber Immobilienbesitz durch die Grundsteuer belastet wird.

Es gibt keine Freibeträge, Bewertungsgrundlagen oder betroffene Vermögensarten zu beachten – schlicht weil die Steuer nicht existiert.

4. Kapitalertragssteuer

Die Bahamas erheben keine Kapitalertragssteuer. Das bedeutet:

  • Zinsen aus Bankeinlagen und Anleihen sind steuerfrei
  • Dividenden aus Aktien und Fondsanteilen bleiben unbesteuert
  • Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren sind steuerfrei
  • Gewinne aus Kryptowährungen unterliegen keiner Besteuerung

Quellensteuer: Die Bahamas erheben keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren, die an Ausländer gezahlt werden. Das macht den Standort besonders attraktiv für Holdingstrukturen.

Ausländische Quellensteuer: Wenn du Dividenden oder Zinsen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz erhältst, behält das jeweilige Land Quellensteuer ein:

  • Deutschland: 25 % plus Solidaritätszuschlag auf Dividenden und Zinsen
  • Österreich: 27,5 % Kapitalertragsteuer
  • Schweiz: 35 % Verrechnungssteuer

Da kein DBA besteht, kannst du die einbehaltene Quellensteuer nicht auf eine bahamaische Steuerschuld anrechnen – es gibt schließlich keine. Die ausländische Quellensteuer ist damit ein definitiver Kostenposten.

Meldepflichten: Auf den Bahamas gibt es keine Meldepflichten für Kapitalerträge. Allerdings unterliegen bahamaische Finanzinstitute dem Common Reporting Standard (CRS), sodass Kontoinformationen automatisch an dein Heimatland übermittelt werden können.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer (Real Property Tax)

Die Bahamas erheben eine jährliche Grundsteuer (Real Property Tax), die sich nach dem Marktwert der Immobilie richtet:

Für im Eigentum selbst bewohnte Immobilien:

  • Bis 300.000 BSD Wert: steuerfrei
  • 300.000 bis 500.000 BSD: 0,625 %
  • 500.000 bis 5.000.000 BSD: 1 %
  • Über 5.000.000 BSD: 1 % auf den Gesamtwert

Für nicht selbst bewohnte Immobilien (Vermietung/Leerstand):

  • Bis 7.500 BSD Wert: steuerfrei
  • 7.500 bis 75.000 BSD: 0,75 %
  • 75.000 bis 500.000 BSD: 1 %
  • 500.000 bis 5.000.000 BSD: 2 %
  • Über 5.000.000 BSD: 2 % auf den Gesamtwert

Maximalbelastung: Die jährliche Grundsteuer ist auf 60.000 BSD pro Immobilie gedeckelt.

Grunderwerbsteuer (Stamp Duty)

Beim Kauf einer Immobilie fällt eine Stempelsteuer (Stamp Duty) an:

  • 2,5 % für Immobilien bis 100.000 BSD
  • 4 % für Immobilien von 100.000 bis 250.000 BSD
  • 6 % für Immobilien von 250.000 bis 500.000 BSD
  • 8 % für Immobilien von 500.000 bis 1.000.000 BSD
  • 10 % für Immobilien über 1.000.000 BSD

Diese Steuer wird üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Die Bahamas erheben keine Wertzuwachssteuer (Capital Gains Tax) auf Immobilienverkäufe. Der gesamte Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie bleibt steuerfrei.

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen aus Immobilien auf den Bahamas unterliegen keiner Einkommensteuer. Allerdings musst du für kurzfristige Ferienvermietungen eine Business Licence erwerben und die entsprechende Lizenzgebühr zahlen.

Bei Ferienvermietungen über Plattformen wie Airbnb fällt zudem die VAT (10 %) auf die Mieteinnahmen an.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Bahamas erheben weder Erbschaftssteuer noch Schenkungssteuer. Vermögen kann vollständig steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker/Erblasser und Empfänger.

Es gibt keine Freibeträge zu beachten, da die Steuer schlicht nicht existiert. Auch die Bewertung von Vermögen für steuerliche Zwecke entfällt.

Internationale Aspekte: Obwohl die Bahamas keine Erbschaftssteuer erheben, kann eine Steuerpflicht im Heimatland des Erblassers oder Erben entstehen:

  • Deutschland erhebt Erbschaftssteuer, wenn der Erblasser oder der Erbe in den letzten fünf Jahren vor dem Erbfall in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war
  • Österreich hat 2008 die Erbschaftssteuer abgeschafft, erhebt aber eine Grunderwerbsteuer-Äquivalent bei Immobilienvermögen
  • Die Schweiz erhebt auf Kantonsebene unterschiedliche Erbschaftssteuern, die auch bei Wegzug relevant bleiben können

Eine sorgfältige Nachlassplanung unter Berücksichtigung aller betroffenen Jurisdiktionen ist daher empfehlenswert.

7. Mehrwertsteuer (Value Added Tax)

Regelsteuersatz

Die Bahamas haben 2015 eine Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT) eingeführt. Der Standardsatz beträgt aktuell 10 % (seit Januar 2024, zuvor 12 %).

Ermäßigte Sätze und Befreiungen

Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der VAT befreit oder zum Nullsatz besteuert:

Nullsatz (0 %):

  • Exporte
  • Bestimmte Grundnahrungsmittel (Brot, Reis, Mehl)
  • Verschreibungspflichtige Medikamente
  • Bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse

Befreit von der VAT:

  • Finanzdienstleistungen
  • Bestimmte Bildungsleistungen
  • Medizinische Dienstleistungen
  • Wohnraumvermietung (langfristig)

Kleinunternehmerregelung

Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 100.000 BSD müssen sich nicht für die VAT registrieren. Die Registrierung ist jedoch freiwillig möglich, was den Vorsteuerabzug ermöglicht.

Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 100.000 und 400.000 BSD können die vereinfachte Flat-Rate-Methode wählen.

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

Als Unternehmer auf den Bahamas musst du:

  • Dich für die VAT registrieren, wenn dein Jahresumsatz 100.000 BSD übersteigt
  • VAT auf deine Rechnungen ausweisen und abführen
  • Quartalsweise oder monatlich VAT-Erklärungen einreichen
  • Die eingezogene VAT bis zum 21. des Folgemonats abführen

Reverse-Charge-Verfahren

Für bestimmte importierte Dienstleistungen gilt das Reverse-Charge-Verfahren, bei dem der Leistungsempfänger die VAT schuldet und abführen muss.

8. Weitere relevante Steuern

Zölle (Customs Duties)

Die Bahamas finanzieren sich zu einem erheblichen Teil über Einfuhrzölle. Die Zollsätze variieren stark:

  • Allgemeine Waren: 5 % bis 35 %
  • Lebensmittel: 0 % bis 10 %
  • Luxusgüter: bis zu 45 %
  • Fahrzeuge: 25 % bis 85 % je nach Hubraum und Fahrzeugtyp

Diese Zölle tragen wesentlich zu den hohen Lebenshaltungskosten auf den Bahamas bei.

Kfz-Steuer

Kraftfahrzeuge unterliegen einer jährlichen Zulassungsgebühr, die sich nach dem Hubraum richtet:

  • Bis 2.000 cm³: 200 BSD pro Jahr
  • 2.000 bis 3.000 cm³: 400 BSD pro Jahr
  • Über 3.000 cm³: 600 BSD pro Jahr

Hinzu kommen hohe Einfuhrzölle beim Kauf eines importierten Fahrzeugs.

Hotelsteuer (Hotel Guest Tax)

Hotels und vergleichbare Unterkünfte erheben eine Hotelsteuer von 10 % auf den Übernachtungspreis. Bei Kurzzeitvermietung über Plattformen fällt diese ebenfalls an.

Stempelsteuern (Stamp Duties)

Verschiedene Dokumente und Transaktionen unterliegen Stempelsteuern:

  • Hypotheken: 1 % des Darlehensbetrags
  • Bürgschaften: 1 %
  • Versicherungspolicen: unterschiedliche Sätze je nach Versicherungsart
  • Geschäftliche Dokumente: verschiedene Pauschalen

Departure Tax

Bei der Ausreise per Flugzeug wird eine Ausreisesteuer von 32 BSD erhoben (meist bereits im Flugticket enthalten).

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Die Bahamas bieten von Natur aus ein steueroptimiertes Umfeld. Dennoch gibt es einige Gestaltungsmöglichkeiten, die du berücksichtigen solltest:

Vollständiger Umzug: Die wichtigste Maßnahme ist, sämtliche steuerlichen Anknüpfungspunkte in DACH-Ländern aufzulösen. Nur so profitierst du vollständig von der Steuerfreiheit der Bahamas.

Vermögensverlagerung vor Umzug: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, Vermögenswerte vor dem Umzug zu veräußern und die Steuerpflicht im Heimatland auszulösen, um anschließend mit „steuerlich bereinigtem“ Vermögen auszuwandern.

Timing des Umzugs

Das richtige Timing kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben:

  • Jahreswechsel: Ein Umzug zum Jahresende kann die Steuerpflicht im Heimatland auf das laufende Jahr begrenzen
  • Wegzugsbesteuerung: Bei erheblichen stillen Reserven in Beteiligungen sollte der Zeitpunkt mit Blick auf die Wegzugsbesteuerung gewählt werden
  • Vor großen Vermögenszuwächsen: Wenn du einen bedeutenden Vermögenszuwachs erwartest (Unternehmensverkauf, Erbschaft), kann ein vorheriger Umzug vorteilhaft sein

Günstige Unternehmensformen

Die International Business Company (IBC) ist die bevorzugte Unternehmensform für ausländische Unternehmer:

  • Keine Körperschaftsteuer
  • Minimale Buchführungspflichten
  • Hohe Vertraulichkeit
  • Keine Devisenbeschränkungen
  • Schnelle und kostengünstige Gründung

Für operative Geschäfte auf den Bahamas selbst wird hingegen eine reguläre Bahamian Company benötigt.

Holding-Strukturen

Die Bahamas eignen sich hervorragend als Holding-Standort:

  • Keine Quellensteuer auf Dividenden an ausländische Muttergesellschaften
  • Keine Kapitalertragssteuer bei Veräußerung von Beteiligungen
  • Etabliertes Rechtssystem auf Basis des englischen Common Law
  • Moderne Gesellschaftsgesetze

Eine bahamaische Holding kann Beteiligungen an Unternehmen weltweit halten und die Erträge steuerfrei vereinnahmen.

10. Steuererklärung und Fristen

Da die Bahamas keine Einkommensteuer erheben, gibt es auch keine jährliche Einkommensteuererklärung. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich.

Verpflichtungen für Unternehmen

Unternehmen müssen folgende Erklärungen einreichen:

VAT-Erklärungen:

  • Monatlich oder quartalsweise je nach Umsatzgröße
  • Frist: 21. des Folgemonats
  • Online-Einreichung über das VAT-Portal der Bahamas

Business Licence Fee:

  • Jährliche Erklärung und Zahlung
  • Frist: 31. März des Folgejahres

NIB-Beiträge:

  • Monatliche Meldung und Zahlung
  • Frist: 15. des Folgemonats

Online-Portale

Die bahamaische Steuerbehörde stellt verschiedene Online-Portale zur Verfügung:

  • VAT Online System für Mehrwertsteuererklärungen
  • NIB Online für Sozialversicherungsbeiträge
  • Business Licence Online für Gewerbeanmeldungen

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Obwohl das Steuersystem der Bahamas vergleichsweise einfach ist, kann ein lokaler Steuerberater oder Anwalt in folgenden Situationen hilfreich sein:

  • Unternehmensgründung und Strukturierung
  • Einhaltung der VAT-Vorschriften
  • Immigration und Aufenthaltsgenehmigungen
  • Internationale Steuerplanung (insbesondere bezüglich deines Heimatlandes)

Strafen bei Verspätung

  • VAT: 5 % der fälligen Steuer plus 2 % pro Monat Verzug
  • Business Licence: 25 % Zuschlag auf die fällige Gebühr
  • NIB: 10 % Zuschlag plus mögliche strafrechtliche Konsequenzen

11. Sozialversicherungsbeiträge

National Insurance Board (NIB)

Die Bahamas verfügen über ein staatliches Sozialversicherungssystem, das vom National Insurance Board (NIB) verwaltet wird.

Beitragssätze:

  • Arbeitnehmer: 3,9 % des Bruttogehalts
  • Arbeitgeber: 5,9 % des Bruttogehalts
  • Selbstständige: 8,8 % des Einkommens

Beitragsbemessungsgrenze: 71.400 BSD pro Jahr (5.950 BSD pro Monat)

Leistungen des NIB

Das NIB bietet folgende Leistungen:

  • Altersrente (ab 65 Jahren)
  • Invaliditätsrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Krankengeld (kurzfristig)
  • Mutterschaftsgeld
  • Arbeitsunfallversicherung

Krankenversicherung

Die Bahamas haben kein staatliches Krankenversicherungssystem vergleichbar mit der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Du musst dich privat krankenversichern.

Die öffentlichen Krankenhäuser und Kliniken sind für Einwohner gegen geringe Gebühren zugänglich, aber die Qualität entspricht nicht europäischen Standards. Die meisten Auswanderer nutzen private Gesundheitseinrichtungen und entsprechende Versicherungen.

Vergleich zu DACH-Ländern

AbgabeBahamasDeutschlandÖsterreichSchweiz
Sozialversicherung (AN-Anteil)3,9 %ca. 20 %ca. 18 %ca. 6-7 % (AHV/IV)
Krankenversicherungprivatca. 8 %ca. 4 %ca. 150-400 CHF/Monat
Rentenversicherungim NIB enthalten9,3 %10,25 %ca. 5 % (AHV)
Arbeitslosenversicherungim NIB enthalten1,3 %3 %ca. 1 %

Die Gesamtbelastung durch Sozialabgaben ist auf den Bahamas erheblich niedriger als in DACH-Ländern. Allerdings sind auch die Leistungen entsprechend geringer, insbesondere bei der Gesundheitsversorgung und Altersvorsorge.

12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich

Tabellarischer Vergleich der Steuerbelastung

SteuerartBahamasDeutschlandÖsterreichSchweiz
Einkommensteuer0 %0 bis 45 %0 bis 55 %0 bis 40 % (kantonal)
Kapitalertragssteuer0 %25 % + Soli27,5 %0 % (privat)
Körperschaftsteuer0 %ca. 30 %25 %12 bis 24 %
Mehrwertsteuer10 %19 %20 %8,1 %
Vermögensteuer0 %0 %0 %0,1 bis 1 %
Erbschaftssteuer0 %7 bis 50 %0 %0 bis 50 %
Grundsteuer0 bis 2 %ca. 0,3 bis 1 %0,5 bis 1 %0,1 bis 0,3 %

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Angestellter mit 100.000 EUR Jahresgehalt

LandEinkommensteuerSozialabgabenNetto
Bahamas0 EURca. 3.900 EURca. 96.100 EUR
Deutschlandca. 30.000 EURca. 20.000 EURca. 50.000 EUR
Österreichca. 32.000 EURca. 18.000 EURca. 50.000 EUR
Schweiz (Zürich)ca. 18.000 EURca. 10.000 EURca. 72.000 EUR

Beispiel 2: Selbstständiger mit 200.000 EUR Gewinn

LandEinkommensteuer/KörperschaftsteuerNetto
Bahamas0 EURca. 200.000 EUR
Deutschland (Einzelunternehmen)ca. 80.000 EURca. 120.000 EUR
Österreich (Einzelunternehmen)ca. 90.000 EURca. 110.000 EUR
Schweiz (Zürich, Einzelunternehmen)ca. 50.000 EURca. 150.000 EUR

Beispiel 3: Kapitalerträge von 500.000 EUR

LandKapitalertragssteuerNetto
Bahamas0 EUR500.000 EUR
Deutschlandca. 130.000 EURca. 370.000 EUR
Österreichca. 137.500 EURca. 362.500 EUR
Schweiz0 EUR (privat)500.000 EUR

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile der Bahamas:

  • Keine Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer oder Vermögensteuer
  • Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer
  • Niedrige Sozialabgaben
  • Kein Doppelbesteuerungsabkommen nötig (da keine Besteuerung)
  • Vertraulichkeit im Finanzwesen
  • Stabile politische Verhältnisse

Nachteile der Bahamas:

  • Sehr hohe Lebenshaltungskosten (Zölle auf Importe)
  • Hohe Kosten für Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung
  • Kein DBA bedeutet keine Anrechnung ausländischer Quellensteuern
  • Strenge und teure Einwanderungsvoraussetzungen
  • Begrenzte staatliche Sozialleistungen
  • Hohe Einfuhrzölle auf nahezu alle Waren
  • Geografische Isolation

Fazit

Für welche Auswanderer-Typen lohnen sich die Bahamas steuerlich?

Die Bahamas sind steuerlich besonders attraktiv für:

Vermögende Privatpersonen: Mit einem Vermögen ab mehreren Millionen Euro profitierst du erheblich von der fehlenden Vermögensteuer, Kapitalertragssteuer und Erbschaftssteuer. Die hohen Lebenshaltungskosten fallen bei entsprechendem Vermögen weniger ins Gewicht.

Erfolgreiche Unternehmer: Wenn du ein Unternehmen mit hohen Gewinnen führst, kannst du auf den Bahamas erhebliche Steuern sparen. Die IBC-Struktur bietet zudem Flexibilität für internationale Geschäfte.

Krypto-Investoren: Die vollständige Steuerfreiheit auf Kryptowährungsgewinne macht die Bahamas zu einem Top-Standort für Krypto-Anleger.

Frührentner mit hohem Vermögen: Wenn du früh in den Ruhestand gehen möchtest und von Kapitalerträgen lebst, bieten die Bahamas ideale steuerliche Bedingungen.

Digitale Nomaden mit hohem Einkommen: Das BEATS-Programm ermöglicht steuergünstiges Arbeiten, sofern du die hohen Lebenshaltungskosten finanzieren kannst.

Weniger geeignet sind die Bahamas für:

  • Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen (hohe Lebenshaltungskosten)
  • Personen ohne erhebliches Vermögen (strenge Einwanderungsvoraussetzungen)
  • Rentner mit niedrigen oder mittleren Renten
  • Familien mit schulpflichtigen Kindern (begrenzte Bildungsangebote)

Wichtigste Punkte zusammengefasst

  • Keine Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer, Vermögensteuer oder Erbschaftssteuer
  • 10 % Mehrwertsteuer (VAT)
  • Hohe Einfuhrzölle treiben Lebenshaltungskosten
  • Grundsteuer bis 2 % für nicht selbst bewohnte Immobilien
  • Niedrige Sozialversicherungsbeiträge (9,8 % gesamt)
  • Kein DBA mit DACH-Ländern – Quellensteuern im Heimatland beachten
  • Strenge Einwanderungsvoraussetzungen (Immobilienkauf ab 500.000 USD)

Empfehlung zu professioneller Beratung

Obwohl das bahamaische Steuersystem auf den ersten Blick einfach erscheint, ist die internationale Steuerplanung komplex. Ich empfehle dir dringend, vor einem Umzug auf die Bahamas einen spezialisierten Steuerberater zu konsultieren, der sowohl mit dem deutschen, österreichischen oder Schweizer Steuerrecht als auch mit den Gegebenheiten auf den Bahamas vertraut ist. Besonders wichtig sind:

  • Gestaltung der Wegzugsbesteuerung
  • Behandlung von Einkünften aus dem Heimatland
  • Optimale Vermögensstrukturierung
  • Einwanderungsrechtliche Fragen

Die Investition in qualifizierte Beratung kann sich bei entsprechendem Vermögen schnell amortisieren.

Hilfen für einen sorglosen Umzug auf die Bahamas

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung auf die Bahamas, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Muss ich auf den Bahamas eine Steuererklärung einreichen?

Nein, für Einkommensteuer gibt es keine Erklärungspflicht, da die Steuer nicht existiert. Nur wenn du ein Unternehmen betreibst, musst du VAT-Erklärungen einreichen und die Business Licence erneuern.

Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten auf den Bahamas?

Die Lebenshaltungskosten auf den Bahamas sind etwa 50 bis 100 % höher als in deutschen Großstädten. Hauptgrund sind die hohen Einfuhrzölle auf nahezu alle Waren. Ein Paar sollte mit mindestens 4.000 bis 6.000 USD monatlich rechnen.

Kann ich als Rentner auf die Bahamas auswandern?

Ja, aber du benötigst entweder eine Permanent Residency (Immobilienkauf ab 500.000 USD) oder musst jährlich ein Visum erneuern. Deine deutsche, österreichische oder Schweizer Rente wird auf den Bahamas nicht besteuert, kann aber im Heimatland weiterhin steuerpflichtig sein.

Wie viel kostet eine Aufenthaltsgenehmigung auf den Bahamas?

Die Gebühr für eine Permanent Residency beträgt 1.000 USD plus 25.000 USD für den beschleunigten Antrag (bei Immobilienkauf ab 750.000 USD). Für das BEATS-Programm (digitale Nomaden) zahlst du 1.000 USD pro Jahr.

Sind Kryptowährungen auf den Bahamas steuerfrei?

Ja, Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen unterliegen auf den Bahamas keiner Besteuerung. Es gibt weder Kapitalertragssteuer noch spezielle Krypto-Steuern. Dies macht die Bahamas zu einem der weltweit attraktivsten Standorte für Krypto-Investoren.

Wie funktioniert die Krankenversicherung auf den Bahamas?

Die Bahamas haben keine gesetzliche Krankenversicherung. Du musst dich privat versichern. Internationale Krankenversicherungen kosten je nach Alter und Leistungsumfang zwischen 300 und 1.500 USD monatlich. Die medizinische Versorgung in Nassau ist gut, auf den Outer Islands jedoch eingeschränkt.

Kann ich mein deutsches Unternehmen von den Bahamas aus führen?

Grundsätzlich ja, aber Vorsicht: Wenn du dein deutsches Unternehmen faktisch von den Bahamas aus leitest, könnte der Ort der Geschäftsleitung auf die Bahamas verlagert werden, was komplexe steuerliche Folgen haben kann. Eine sorgfältige Strukturierung mit professioneller Beratung ist hier unerlässlich.

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Zuletzt aktualisiert: 3. Januar 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)