Argentinien lockt mit seiner faszinierenden Kultur, den weiten Landschaften von Patagonien bis zu den Weinbergen von Mendoza und den lebendigen Metropolen wie Buenos Aires. Doch bevor du den Schritt nach Südamerika wagst, solltest du das argentinische Steuersystem genau verstehen. Denn Argentinien hat ein komplexes Steuerrecht mit einigen Besonderheiten, die dich als Auswanderer direkt betreffen.

Das argentinische Steuersystem unterscheidet sich erheblich von dem in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Während die DACH-Länder für ihre Stabilität und Vorhersehbarkeit bekannt sind, ist Argentinien geprägt von hoher Inflation, häufigen Steuerreformen und einem Wechselkurssystem, das deine Steuerplanung kompliziert machen kann. Auf der anderen Seite bietet Argentinien vergleichsweise niedrige Lebenshaltungskosten und unter bestimmten Umständen interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum ist besonders wichtig zu wissen, dass Argentinien ein weltweites Besteuerungsprinzip anwendet. Das bedeutet, sobald du steuerlich ansässig wirst, versteuert der argentinische Fiskus grundsätzlich dein gesamtes globales Einkommen. Allerdings gibt es Doppelbesteuerungsabkommen und Übergangsregelungen, die du nutzen kannst.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Argentinien wirst du steuerlich ansässig (residente fiscal), wenn du eine der folgenden Bedingungen erfüllst:
Du bist argentinischer Staatsbürger oder hast eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (residencia permanente). Alternativ reicht ein Aufenthalt von mehr als zwölf Monaten in Argentinien, wobei kurzfristige Abwesenheiten von bis zu 90 Tagen pro Jahr nicht unterbrechen. Auch wenn sich dein Lebensmittelpunkt in Argentinien befindet, etwa durch Familie oder wirtschaftliche Interessen, kann dies zur Steueransässigkeit führen.
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Anders als in vielen europäischen Ländern kennt Argentinien keine strikte 183-Tage-Regel. Entscheidend ist vielmehr die Zwölf-Monats-Frist mit der Möglichkeit kurzer Abwesenheiten. Die argentinische Steuerbehörde AFIP (Administración Federal de Ingresos Públicos) prüft dabei auch qualitative Kriterien wie den Ort deines Hauptwohnsitzes, den Aufenthaltsort deiner Familie und den Schwerpunkt deiner wirtschaftlichen Aktivitäten.
Besonders relevant für digitale Nomaden: Wenn du nur mit einem Touristenvisum einreist und regelmäßig ausreist, um es zu erneuern, kannst du unter Umständen die Steueransässigkeit vermeiden. Dies ist allerdings eine Grauzone, die sorgfältig geprüft werden muss.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT
Argentinien hat mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das bereits seit 1979 in Kraft ist. Dieses regelt, welches Land bei bestimmten Einkunftsarten das Besteuerungsrecht hat und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
Mit Österreich besteht ebenfalls ein DBA, während mit der Schweiz kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen existiert. Schweizer Auswanderer müssen daher besonders vorsichtig planen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Das DBA mit Deutschland sieht unter anderem vor, dass Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nur in Deutschland besteuert werden können. Arbeitseinkünfte werden hingegen in der Regel dort besteuert, wo die Arbeit ausgeübt wird.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Wenn du Deutschland, Österreich oder die Schweiz verlässt, kann die sogenannte Wegzugsbesteuerung greifen. In Deutschland betrifft dies nach § 6 AStG insbesondere Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 %. Der Fiskus besteuert dann fiktive Veräußerungsgewinne, auch wenn du die Anteile behältst.
Bei einem Wegzug nach Argentinien, einem Nicht-EU/EWR-Land, wird die Wegzugssteuer in Deutschland grundsätzlich sofort fällig. Es gibt jedoch Stundungsmöglichkeiten über einen Zeitraum von sieben Jahren bei entsprechender Sicherheitsleistung.
Österreich kennt eine ähnliche Regelung mit der Möglichkeit einer Ratenzahlung über sieben Jahre. Die Schweiz erhebt keine Wegzugssteuer im eigentlichen Sinne, jedoch können bei Wegzug bestimmte Sperrfristen für Pensionskassenguthaben relevant werden.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Die argentinische Einkommensteuer (Impuesto a las Ganancias) ist progressiv gestaltet und wurde in den letzten Jahren mehrfach reformiert. Die Steuersätze und Bemessungsgrundlagen werden regelmäßig an die hohe Inflation angepasst.
Steuersätze und Progressionsstufen (Stand 2025):
Die Einkommensteuer für natürliche Personen reicht von 5 % bis 35 % und ist in neun Stufen gestaffelt:
| Zu versteuerndes Einkommen (ARS pro Jahr) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 1.489.000 ARS | 5 % |
| 1.489.001 bis 2.978.000 ARS | 9 % |
| 2.978.001 bis 4.467.000 ARS | 12 % |
| 4.467.001 bis 5.956.000 ARS | 15 % |
| 5.956.001 bis 8.934.000 ARS | 19 % |
| 8.934.001 bis 11.912.000 ARS | 23 % |
| 11.912.001 bis 17.868.000 ARS | 27 % |
| 17.868.001 bis 29.780.000 ARS | 31 % |
| Über 29.780.000 ARS | 35 % |
Hinweis: Bei einem Wechselkurs von etwa 1.000 ARS = 1 EUR (Dezember 2025) entspricht die höchste Stufe etwa 29.780 EUR. Aufgrund der hohen Inflation werden diese Grenzen jedoch regelmäßig angepasst.
Freibeträge und Grundfreibetrag:
Argentinien gewährt einen steuerfreien Grundfreibetrag (Mínimo No Imponible), der jährlich an die Inflation angepasst wird. Für 2025 liegt dieser bei etwa 3.091.000 ARS für Arbeitnehmer (circa 3.091 EUR). Zusätzlich gibt es Freibeträge für Ehepartner und Kinder.
Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten:
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Steuererklärung muss bis Juni des Folgejahres eingereicht werden. Arbeitnehmer führen monatlich Lohnsteuer ab, Selbstständige leisten vierteljährliche Vorauszahlungen.
Nach Personenkategorie
Arbeitnehmer
Lohnsteuer und Abzugsverfahren:
Als Arbeitnehmer in Argentinien wird deine Einkommensteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die AFIP abgeführt. Das System ähnelt dem deutschen Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber berücksichtigt dabei automatisch den Grundfreibetrag und familienbezogene Abzüge.
Sozialversicherungsbeiträge:
Vom Bruttogehalt werden zusätzlich zur Einkommensteuer Sozialversicherungsbeiträge abgezogen:
| Beitrag | Arbeitnehmeranteil | Arbeitgeberanteil |
|---|---|---|
| Rentenversicherung (Jubilación) | 11 % | 10,17 % |
| Krankenversicherung (Obra Social) | 3 % | 6 % |
| Sozialdienst (PAMI) | 3 % | 1,5 bis 2 % |
| Gesamt | 17 % | circa 18 bis 20 % |
Die Gesamtbelastung für Arbeitnehmer liegt damit bei 17 % vom Bruttogehalt für Sozialabgaben plus die progressive Einkommensteuer.
Absetzbare Werbungskosten:
Du kannst verschiedene Kosten von der Steuer absetzen, darunter Beiträge zur Krankenversicherung, Ausgaben für medizinische Behandlungen, Spenden an gemeinnützige Organisationen und Zinsen für Hypothekendarlehen für die selbst genutzte Immobilie bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.
Pendlerpauschale/Fahrtkosten:
Eine Pendlerpauschale wie in Deutschland existiert in Argentinien nicht. Fahrtkosten zur Arbeit sind grundsätzlich nicht absetzbar, es sei denn, der Arbeitgeber stellt ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, was jedoch als geldwerter Vorteil versteuert werden muss.
Digitale Nomaden
Besteuerung ausländischer Einkünfte:
Für digitale Nomaden ist Argentinien steuerlich ambivalent. Einerseits gilt das Welteinkommensprinzip, sobald du steuerlich ansässig wirst. Andererseits gibt es keine spezifischen Regelungen für Remote-Arbeit, was Gestaltungsspielraum eröffnet.
Wenn du für ausländische Auftraggeber arbeitest und dein Einkommen auf ausländische Konten erhältst, musst du dieses grundsätzlich in Argentinien versteuern, sobald du steuerlich ansässig bist. Allerdings haben viele digitale Nomaden de facto eine niedrigere Steuerbelastung, weil sie ihre Einkünfte nicht vollständig deklarieren – was natürlich illegal ist und erhebliche Risiken birgt.
Home-Office-Regelungen:
Spezielle Home-Office-Pauschalen wie in Deutschland gibt es nicht. Arbeitszimmerkosten können unter bestimmten Voraussetzungen anteilig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn du selbstständig tätig bist.
Relevante Visa/Aufenthaltsprogramme:
Argentinien hat 2022 ein spezielles Visum für digitale Nomaden eingeführt, die sogenannte „Visa para Nómadas Digitales“. Dieses erlaubt einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten mit Verlängerungsmöglichkeit auf insgesamt ein Jahr. Wichtig: Mit diesem Visum wirst du nicht automatisch steuerlich ansässig, was für digitale Nomaden attraktiv sein kann.
Nachweispflichten:
Die AFIP verlangt zunehmend Nachweise über ausländische Einkünfte und Vermögenswerte. Du bist verpflichtet, ausländische Konten und Investments zu deklarieren. Argentinien nimmt am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil, sodass Konten in DACH-Ländern der argentinischen Steuerbehörde gemeldet werden.
Selbstständige/Unternehmer
Besteuerung von Unternehmensgewinnen:
Selbstständige (trabajadores autónomos) versteuern ihre Einkünfte mit dem regulären progressiven Einkommensteuertarif von 5 % bis 35 %. Zusätzlich fallen Sozialversicherungsbeiträge an, die nach Einkommenskategorien gestaffelt sind.
Körperschaftsteuer bei Firmengründung:
Wenn du in Argentinien eine Gesellschaft gründest, etwa eine Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.R.L.) oder Sociedad Anónima (S.A.), fällt Körperschaftsteuer (Impuesto a las Ganancias Sociedades) an. Der Steuersatz ist gestaffelt:
| Steuerpflichtiges Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 5.000.000 ARS | 25 % |
| 5.000.001 bis 50.000.000 ARS | 30 % |
| Über 50.000.000 ARS | 35 % |
Dividendenausschüttungen an Gesellschafter werden zusätzlich mit 7 % Quellensteuer belegt, sodass die Gesamtbelastung bei Gewinnentnahme zwischen 30,25 % und 39,55 % liegt.
Gewerbesteuer:
Eine Gewerbesteuer im deutschen Sinne existiert nicht. Allerdings erheben die Provinzen eine Bruttoertragsteuer (Impuesto sobre los Ingresos Brutos), die je nach Provinz und Branche zwischen 1 % und 8 % des Umsatzes beträgt. In Buenos Aires City liegt der Satz für die meisten Dienstleistungen bei etwa 3 bis 5 %.
Buchführungspflichten:
Alle Unternehmer müssen Bücher führen und Rechnungen gemäß den AFIP-Vorgaben ausstellen. Seit einigen Jahren ist die elektronische Rechnungsstellung (factura electrónica) obligatorisch. Für Kleinunternehmer gibt es das vereinfachte Monotributo-System.
Absetzbare Betriebsausgaben:
Du kannst alle betrieblich veranlassten Ausgaben absetzen, darunter Miete für Geschäftsräume, Anschaffungen und Abschreibungen, Personal- und Beratungskosten, Reisekosten für Geschäftsreisen und Versicherungsbeiträge.
Finanziell Unabhängige/Investoren
Kapitalertragssteuer (Zinsen, Dividenden):
Argentinien besteuert Kapitalerträge differenziert nach Quelle und Art:
| Einkunftsart | Steuersatz |
|---|---|
| Inländische Zinsen (in ARS) | 5 % |
| Inländische Zinsen (in USD/indexiert) | 15 % |
| Ausländische Zinsen | 5 bis 15 % |
| Inländische Dividenden | 7 % |
| Ausländische Dividenden | 0 bis 35 % (progressiv) |
Besteuerung von Kursgewinnen:
Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren werden wie folgt besteuert:
Inländische Aktien und Anleihen waren traditionell steuerfrei, wurden jedoch 2018 bis 2019 mit 15 % besteuert und sind seit 2020 erneut von der Steuer befreit. Ausländische Wertpapiere unterliegen der progressiven Einkommensteuer von 5 % bis 35 %.
Kryptogewinne werden grundsätzlich wie ausländische Kapitalerträge behandelt und mit der progressiven Einkommensteuer besteuert.
Immobilienertragsteuer:
Der Verkauf von Immobilien in Argentinien unterliegt einer speziellen Steuer (Impuesto a la Transferencia de Inmuebles) von 1,5 % des Verkaufspreises für Privatpersonen. Bei gewerblichem Immobilienhandel gilt der reguläre Einkommensteuersatz.
Freibeträge für Kapitalerträge:
Es gibt keine pauschalen Freibeträge für Kapitalerträge wie den deutschen Sparerpauschbetrag. Lediglich bestimmte inländische Anlageformen sind steuerfrei.
Besonderheiten bei ausländischen Depots:
Ausländische Wertpapierdepots müssen in der jährlichen Vermögenserklärung (Declaración Jurada de Bienes Personales) angegeben werden. Die Erträge sind in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren. Durch den automatischen Informationsaustausch erhält die AFIP Informationen über Konten in den meisten DACH-Ländern.
Rentner
Besteuerung gesetzlicher Renten (DE/CH/AT):
Die steuerliche Behandlung deiner Rente hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab:
Deutsche gesetzliche Rente: Nach dem DBA Deutschland-Argentinien hat Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Du musst diese Rente also in Deutschland versteuern, nicht in Argentinien.
Österreichische Pensionen: Das DBA Österreich-Argentinien sieht ähnliche Regelungen vor. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich im Quellenstaat Österreich.
Schweizer AHV/Pensionskasse: Da kein umfassendes DBA besteht, kann es zu Doppelbesteuerung kommen. Die Schweiz behält üblicherweise eine Quellensteuer ein, und Argentinien kann als Ansässigkeitsstaat ebenfalls besteuern.
Besteuerung privater Renten/Pensionen:
Private Renten und Betriebspensionen werden in der Regel im Ansässigkeitsstaat besteuert. Als Steuerresident in Argentinien musst du diese Einkünfte daher mit dem progressiven Einkommensteuersatz versteuern.
Altersfreibeträge:
Rentner in Argentinien profitieren von erhöhten Freibeträgen. Der Grundfreibetrag für Rentner liegt etwa 50 % über dem für Arbeitnehmer.
3. Vermögensteuer
Existenz und Höhe
Argentinien erhebt eine jährliche Vermögensteuer (Impuesto sobre los Bienes Personales), die für Auswanderer besonders relevant ist. Als Steuerresident musst du dein weltweites Vermögen versteuern.
Freibeträge
Der Freibetrag für die Vermögensteuer liegt bei 100.000.000 ARS (circa 100.000 EUR) für das Gesamtvermögen. Für selbst genutzte Immobilien gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 350.000.000 ARS (circa 350.000 EUR).
Steuersätze
Die Vermögensteuer ist progressiv gestaffelt:
| Vermögen über Freibetrag | Steuersatz für inländisches Vermögen | Steuersatz für ausländisches Vermögen |
|---|---|---|
| Bis 27.200.000 ARS | 0,50 % | 0,70 % |
| 27.200.001 bis 54.400.000 ARS | 0,75 % | 1,20 % |
| 54.400.001 bis 108.900.000 ARS | 1,00 % | 1,80 % |
| 108.900.001 bis 544.300.000 ARS | 1,25 % | 2,25 % |
| Über 544.300.000 ARS | 1,50 % | 2,25 % |
Bewertungsgrundlagen
Die Bewertung erfolgt zum Stichtag 31. Dezember. Immobilien werden zum höheren Wert aus Katasterwert und Kaufpreis bewertet. Wertpapiere werden zum Börsenkurs, Bankguthaben zum Nominalwert bewertet. Ausländische Vermögenswerte werden zum offiziellen Wechselkurs umgerechnet.
Betroffene Vermögensarten
Die Vermögensteuer erfasst Immobilien, Fahrzeuge, Schmuck und Kunstgegenstände, Bargeld und Bankguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen, Forderungen sowie sonstige Vermögenswerte. Haushaltsgegenstände und persönliche Gebrauchsgüter sind ausgenommen.
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Argentinien ist komplex und unterscheidet nach Quelle und Art:
| Anlageform | Quelle | Steuersatz |
|---|---|---|
| Sparzinsen | Inländisch (ARS) | 5 % |
| Sparzinsen | Inländisch (USD) | 15 % |
| Sparzinsen | Ausländisch | Progressiv 5 bis 35 % |
| Dividenden | Inländisch | 7 % |
| Dividenden | Ausländisch | Progressiv 5 bis 35 % |
| Aktiengewinne | Inländisch | 0 % (steuerbefreit) |
| Aktiengewinne | Ausländisch | Progressiv 5 bis 35 % |
Quellensteuer
Bei Dividenden argentinischer Gesellschaften wird eine Quellensteuer von 7 % einbehalten. Zinsen auf inländische Anleihen unterliegen ebenfalls einem Quellensteuerabzug.
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Quellensteuer, die im Ausland einbehalten wurde, kann auf die argentinische Steuerschuld angerechnet werden, soweit ein DBA dies vorsieht oder das Unilaterale Anrechnungsverfahren greift. Die Anrechnung ist auf die argentinische Steuer auf diese Einkünfte begrenzt.
Meldepflichten
Alle ausländischen Kapitalanlagen müssen in der jährlichen Vermögenserklärung angegeben werden. Kapitalerträge aus ausländischen Quellen sind in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren. Die AFIP erhält durch den automatischen Informationsaustausch (CRS) Daten aus über 100 Ländern, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer/jährliche Abgaben
Die Grundsteuer (Impuesto Inmobiliario) wird auf Provinzebene erhoben. In Buenos Aires beträgt sie etwa 0,5 % bis 1,2 % des Katasterwerts jährlich. Der Katasterwert (Valuación Fiscal) liegt meist deutlich unter dem Marktwert, sodass die effektive Belastung moderat ist.
Zusätzlich können kommunale Abgaben für Müllabfuhr, Straßenbeleuchtung und andere Dienstleistungen (ABL – Alumbrado, Barrido y Limpieza) anfallen, die in Buenos Aires etwa 0,2 % bis 0,5 % des Katasterwerts betragen.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Immobilienkauf fallen folgende Kosten an:
| Kostenpunkt | Höhe |
|---|---|
| Grunderwerbsteuer (Impuesto de Sellos) | 3,5 % des Kaufpreises |
| Notarkosten | 1 bis 2 % |
| Grundbucheintragung | 0,2 bis 0,5 % |
| Gesamte Kaufnebenkosten | circa 5 bis 6 % |
Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, wobei die genaue Aufteilung verhandelbar ist.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Beim Verkauf einer Immobilie fällt die Impuesto a la Transferencia de Inmuebles (ITI) von 1,5 % des Verkaufspreises an. Diese kann durch Kauf einer Ersatzimmobilie innerhalb eines Jahres vermieden werden, wenn es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen aus argentinischen Immobilien werden mit dem progressiven Einkommensteuertarif von 5 % bis 35 % besteuert. Du kannst Werbungskosten wie Abschreibungen (4 % für Wohngebäude), Reparaturen und Instandhaltung, Verwaltungskosten und Versicherungen sowie Grundsteuer und kommunale Abgaben absetzen.
Steuervorteile bei Eigennutzung
Selbst genutztes Wohneigentum ist von der Wertzuwachssteuer beim Verkauf befreit, wenn eine Ersatzimmobilie gekauft wird. Hypothekenzinsen für die selbst genutzte Immobilie sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von der Einkommensteuer absetzbar.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Bundesebene
Auf nationaler Ebene erhebt Argentinien seit 1976 keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer mehr. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber den DACH-Ländern, wo teilweise hohe Erbschaftssteuersätze gelten.
Provinzebene
Einige Provinzen haben jedoch eigene Erbschafts- und Schenkungssteuern eingeführt:
Die Provinz Buenos Aires (nicht zu verwechseln mit der autonomen Stadt Buenos Aires) erhebt eine Erbschaftsteuer von 4 % bis 22 %, gestaffelt nach Vermögenshöhe und Verwandtschaftsgrad. Die Stadt Buenos Aires selbst erhebt keine solche Steuer.
Weitere Provinzen wie Entre Ríos haben ähnliche Regelungen mit Sätzen zwischen 1 % und 10 %.
Freibeträge
In der Provinz Buenos Aires gelten Freibeträge von etwa 30.000.000 ARS (circa 30.000 EUR) für direkte Verwandte. Ehegatten sind in der Regel von der Steuer befreit.
Internationale Aspekte
Wenn du Vermögen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz vererbst oder schenkst, können die dortigen Erbschafts- und Schenkungssteuern greifen. Es gibt keine Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften zwischen Argentinien und den DACH-Ländern. In der Praxis führt das Fehlen einer nationalen Erbschaftsteuer in Argentinien jedoch dazu, dass eine Doppelbesteuerung selten auftritt.
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze
Die argentinische Mehrwertsteuer (Impuesto al Valor Agregado – IVA) beträgt:
| Kategorie | Steuersatz |
|---|---|
| Regelsteuersatz | 21 % |
| Ermäßigter Satz (Grundnahrungsmittel, bestimmte Dienstleistungen) | 10,5 % |
| Erhöhter Satz (Telekommunikation, bestimmte Luxusgüter) | 27 % |
Kleinunternehmerregelung
Das Monotributo-System ist eine vereinfachte Steuerregelung für Kleinunternehmer und Selbstständige. Es kombiniert Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Sozialversicherung in einer monatlichen Pauschalzahlung. Die Kategorien reichen von A bis K, wobei Kategorie K einem maximalen Jahresumsatz von etwa 68.000.000 ARS (circa 68.000 EUR für Dienstleistungen) entspricht.
Die monatlichen Pauschalbeträge liegen zwischen 28.000 ARS (Kategorie A) und 450.000 ARS (Kategorie K), was etwa 28 bis 450 EUR entspricht. Das Monotributo-System ist für Auswanderer mit geringen bis mittleren Einkünften oft attraktiver als das reguläre Steuersystem.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Unternehmer, die nicht das Monotributo-System nutzen, sind ab dem ersten Euro Umsatz mehrwertsteuerpflichtig. Die Registrierung bei der AFIP ist zwingend erforderlich. Rechnungen müssen elektronisch erstellt werden (Factura Electrónica).
Reverse-Charge-Verfahren
Bei Dienstleistungen aus dem Ausland kann das Reverse-Charge-Verfahren greifen. Der argentinische Leistungsempfänger schuldet dann die Mehrwertsteuer und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen.
8. Weitere relevante Steuern
Luxussteuer (Impuesto Interno)
Argentinien erhebt Luxussteuern (Impuestos Internos) auf bestimmte Waren:
| Produkt | Steuersatz |
|---|---|
| Tabakwaren | 75 % |
| Alkoholische Getränke | 20 bis 26 % |
| Luxusfahrzeuge (über 56.000.000 ARS) | 20 % |
| Elektronik | 10 bis 17 % |
| Versicherungsprämien | 5 % |
Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer (Impuesto Automotor) wird auf Provinzebene erhoben und richtet sich nach dem Wert des Fahrzeugs. In der Provinz Buenos Aires liegt sie bei etwa 2 % bis 4 % des Fahrzeugwerts jährlich. Für Neufahrzeuge gibt es oft einen höheren Satz in den ersten Jahren.
Touristensteuer
Eine spezielle Touristensteuer existiert nicht. Allerdings müssen ausländische Touristen seit einigen Jahren bei der Ausreise eine Reziprozitätsgebühr zahlen, wenn ihr Herkunftsland von Argentiniern ein Visum verlangt. Deutsche, Österreicher und Schweizer sind davon jedoch befreit.
Sondersteuern
Weitere relevante Steuern umfassen die Stempelsteuer (Impuesto de Sellos) auf Verträge und Urkunden von 0,8 % bis 2 %, die Finanzmarkttransaktionssteuer (Impuesto PAIS) auf Devisenkäufe von bis zu 30 % (wird schrittweise abgebaut), die Debitorensteuer auf Bankbewegungen von 0,6 % pro Transaktion sowie kommunale Gebühren und Abgaben je nach Wohnort.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Als Auswanderer hast du verschiedene legale Möglichkeiten, deine Steuerlast in Argentinien zu optimieren:
Das Monotributo-System kann für Selbstständige mit Einkünften bis etwa 68.000 EUR pro Jahr vorteilhaft sein, da es eine pauschale Besteuerung ermöglicht und administrative Vereinfachungen bietet.
Die Nutzung der DBA-Regelungen stellt sicher, dass du Renten und andere Einkünfte dort versteuerst, wo die geringste Belastung anfällt.
Die Investition in steuerbefreite argentinische Wertpapiere bietet Vorteile, da Gewinne aus inländischen Aktien steuerfrei sind.
Die Optimierung der Vermögensstruktur durch Ausnutzung der höheren Freibeträge für inländisches Vermögen gegenüber ausländischem Vermögen reduziert die Vermögensteuer.
Timing des Umzugs
Der Zeitpunkt deines Umzugs kann steuerlich relevant sein. Empfehlenswert ist ein Umzug zu Jahresbeginn, um ein vollständiges Steuerjahr in Argentinien zu haben und Übergangsregelungen optimal zu nutzen. Vor dem Umzug solltest du die Wegzugsbesteuerung im Herkunftsland prüfen und gegebenenfalls Vermögensübertragungen vorziehen.
Günstige Unternehmensformen
Für unternehmerisch tätige Auswanderer können folgende Strukturen interessant sein:
Das Monotributo eignet sich für Kleinunternehmer mit geringen Einkünften.
Die Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.R.L.) ist eine GmbH-ähnliche Struktur für mittlere Unternehmen.
Die Sociedad por Acciones Simplificada (SAS) ist eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit geringeren Gründungsformalitäten.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Maximiere deine Freibeträge durch die Registrierung von Familienmitgliedern als steuerliche Abzugspersonen, die Nutzung des erhöhten Freibetrags für selbst genutzte Immobilien und die Ausnutzung der Freibeträge für Rentner, falls anwendbar.
Holding-Strukturen
Für größere Vermögen kann eine Holding-Struktur in einem günstigen Drittland interessant sein. Uruguay bietet beispielsweise attraktive Steuerregelungen und ist geografisch nahe. Beachte jedoch die Hinzurechnungsbesteuerung nach argentinischem Recht und die Substance-Anforderungen.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die wichtigsten Fristen im argentinischen Steuerkalender sind:
| Steuererklärung | Frist |
|---|---|
| Einkommensteuer (Ganancias) | Juni des Folgejahres |
| Vermögensteuer (Bienes Personales) | Juni des Folgejahres |
| Mehrwertsteuer (IVA) | Monatlich bis zum 18. bis 22. des Folgemonats |
| Monotributo | Monatlich bis zum 20. |
Die genauen Termine variieren je nach CUIT-Endziffer (Steuernummer).
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung benötigst du die CUIT (Clave Única de Identificación Tributaria) als Steueridentifikationsnummer, Einkommensnachweise wie Lohnabrechnungen oder Rechnungen, Kontoauszüge für in- und ausländische Konten, Depotauszüge für Wertpapiere, Immobiliendokumente wie Kaufverträge und Katasterauszüge sowie Belege für absetzbare Ausgaben.
Online-Portale
Die AFIP stellt umfangreiche Online-Services zur Verfügung. Die Registrierung erfolgt auf www.afip.gob.ar mit einem digitalen Zertifikat (Clave Fiscal). Steuererklärungen werden ausschließlich elektronisch eingereicht. Das Portal bietet auch Zugang zu Steuerbescheiden und Zahlungshistorie.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Aufgrund der Komplexität des argentinischen Steuersystems und der häufigen Änderungen ist die Beauftragung eines lokalen Steuerberaters (contador público) dringend zu empfehlen. Die Kosten liegen bei etwa 50.000 bis 200.000 ARS monatlich (50 bis 200 EUR), können aber durch Steuerersparnisse und vermiedene Strafen mehr als ausgeglichen werden.
Strafen bei Verspätung
Die AFIP verhängt bei verspäteter Abgabe oder Zahlung empfindliche Strafen. Verspätungszuschläge betragen 1 % bis 4 % pro Monat, Säumniszuschläge 3 % pro Monat auf ausstehende Beträge, und bei schweren Verstößen wie Steuerhinterziehung drohen Bußgelder von 50 % bis 300 % der hinterzogenen Steuer plus mögliche strafrechtliche Verfolgung.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Krankenversicherung
Das argentinische Krankenversicherungssystem basiert auf drei Säulen:
Das öffentliche Gesundheitssystem (Hospital Público) ist kostenlos für alle Einwohner, hat aber oft lange Wartezeiten und eingeschränkte Qualität.
Die Obras Sociales sind gewerkschaftliche Krankenkassen für Arbeitnehmer mit einem Beitrag von 3 % vom Bruttogehalt (Arbeitnehmeranteil) plus 6 % Arbeitgeberanteil.
Private Krankenversicherungen (Prepagas) kosten je nach Leistungsumfang zwischen 50.000 und 300.000 ARS monatlich (50 bis 300 EUR) und bieten Zugang zu Privatkliniken.
Rentenversicherung
Das argentinische Rentensystem (Sistema Integrado Previsional Argentino – SIPA) ist ein Umlageverfahren:
Der Arbeitnehmerbeitrag beträgt 11 % vom Bruttogehalt. Der Arbeitgeberbeitrag beträgt 10,17 %. Das Rentenalter liegt bei 65 Jahren für Männer und 60 Jahren für Frauen. Die Mindestbeitragszeit beträgt 30 Jahre.
Die argentinische Rente allein reicht meist nicht für einen komfortablen Lebensstandard. Private Vorsorge ist daher empfehlenswert.
Arbeitslosenversicherung
Eine Arbeitslosenversicherung im deutschen Sinne existiert nicht. Es gibt jedoch ein System der Arbeitslosenunterstützung (Seguro de Desempleo) für formal beschäftigte Arbeitnehmer, das aus Arbeitgeberbeiträgen finanziert wird.
Pflegeversicherung
Eine gesonderte Pflegeversicherung wie in Deutschland gibt es nicht. Pflegeleistungen werden über die Krankenversicherung oder privat finanziert.
Gesamtbelastung vs. DACH-Länder
| Land | Arbeitnehmerbeitrag | Arbeitgeberbeitrag | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Argentinien | 17 % | circa 20 % | circa 37 % |
| Deutschland | circa 20 % | circa 20 % | circa 40 % |
| Österreich | circa 18 % | circa 21 % | circa 39 % |
| Schweiz | circa 6 % | circa 6 % | circa 12 % |
Die Sozialversicherungsbelastung in Argentinien liegt auf ähnlichem Niveau wie in Deutschland und Österreich. Die Schweiz ist hier deutlich günstiger, bietet aber auch weniger umfassende Leistungen.
12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich
Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung
| Steuerart | Argentinien | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 35 % | 45 % | 55 % | 11,5 % bis 40 % (kantonsabhängig) |
| Körperschaftsteuer | 25 bis 35 % | 30 % (inkl. GewSt) | 25 % | 12 bis 24 % (kantonsabhängig) |
| Kapitalertragsteuer | 5 bis 35 % | 26,375 % | 27,5 % | 0 bis 40 % (kantonsabhängig) |
| Mehrwertsteuer | 21 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Vermögensteuer | 0,5 bis 2,25 % | keine | keine | 0,1 bis 1 % (kantonsabhängig) |
| Erbschaftsteuer | 0 bis 22 % (Provinz) | 7 bis 50 % | 0 bis 60 % | 0 bis 35 % (kantonsabhängig) |
Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen
Beispiel 1: Angestellter mit 50.000 EUR Bruttojahresgehalt
| Posten | Argentinien | Deutschland |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 50.000 EUR | 50.000 EUR |
| Einkommensteuer | circa 7.500 EUR (15 %) | circa 10.500 EUR |
| Sozialversicherung AN | 8.500 EUR (17 %) | circa 10.000 EUR |
| Netto | circa 34.000 EUR | circa 29.500 EUR |
Beispiel 2: Selbstständiger mit 100.000 EUR Gewinn (Monotributo nicht möglich)
| Posten | Argentinien | Deutschland |
|---|---|---|
| Gewinn | 100.000 EUR | 100.000 EUR |
| Einkommensteuer | circa 25.000 EUR (25 %) | circa 33.000 EUR |
| Sozialversicherung | circa 10.000 EUR | circa 19.000 EUR |
| Ingresos Brutos (3 %) | 3.000 EUR | – |
| Netto | circa 62.000 EUR | circa 48.000 EUR |
Beispiel 3: Rentner mit 24.000 EUR Jahresrente aus Deutschland
| Posten | Argentinien | Deutschland |
|---|---|---|
| Deutsche Rente | 24.000 EUR | 24.000 EUR |
| Besteuerung | In DE (DBA) | In DE |
| Einkommensteuer | circa 2.500 EUR | circa 2.500 EUR |
| Vermögensteuer (bei 500.000 EUR Vermögen) | circa 5.000 EUR | keine |
| Verfügbar | circa 16.500 EUR | circa 21.500 EUR |
Hinweis: Diese Beispiele sind vereinfacht und berücksichtigen nicht alle individuellen Faktoren.
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Argentiniens:
- Niedrigere Einkommensteuersätze als in Deutschland und Österreich
- Keine oder geringe Erbschaftsteuer auf nationaler Ebene
- Steuerfreie Kursgewinne bei inländischen Aktien
- Monotributo-System für Kleinunternehmer attraktiv
- Niedrige Lebenshaltungskosten gleichen Steuern teilweise aus
Nachteile Argentiniens:
- Vermögensteuer von bis zu 2,25 % auf ausländisches Vermögen
- Komplexes und häufig geändertes Steuerrecht
- Hohe Inflation erschwert Steuerplanung
- Devisenbeschränkungen und Sondersteuern auf Währungstausch
- Ausländische Kapitaleinkünfte werden hoch besteuert
- Hohe Bruttoertragsteuer (Ingresos Brutos) zusätzlich zur Einkommensteuer
Fazit
Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich Argentinien steuerlich?
Argentinien ist steuerlich interessant für Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen, die von den niedrigeren Steuersätzen profitieren und wenig ausländisches Vermögen haben. Auch Kleinunternehmer und Freelancer, die das Monotributo-System nutzen können, finden hier Vorteile. Rentner mit überwiegend deutscher Rente zahlen diese nach DBA in Deutschland und können in Argentinien günstig leben. Erblasser, die ihr Vermögen steuergünstig übertragen möchten, profitieren vom Fehlen einer nationalen Erbschaftsteuer.
Argentinien ist steuerlich weniger attraktiv für Vermögende mit großem ausländischen Vermögen aufgrund der hohen Vermögensteuer. Auch Investoren mit internationalen Portfolios sind durch die hohe Besteuerung ausländischer Kapitalerträge benachteiligt. Großverdiener zahlen bei sehr hohen Einkommen ähnlich viel wie in DACH-Ländern.
Wichtigste Punkte zusammengefasst
Erstens gilt in Argentinien das Welteinkommensprinzip. Sobald du steuerlich ansässig bist, werden alle globalen Einkünfte besteuert.
Zweitens ist die Vermögensteuer ein wichtiger Faktor. Ausländisches Vermögen wird mit bis zu 2,25 % besteuert, was bei größeren Vermögen erheblich sein kann.
Drittens können die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und Österreich vor doppelter Besteuerung schützen, insbesondere bei Renten.
Viertens ist das Monotributo-System für Kleinunternehmer eine vereinfachte Besteuerung, die bei geringen Einkünften vorteilhaft sein kann.
Fünftens solltest du die Volatilität durch die hohe Inflation und häufige Steuerreformen in deine Planung einbeziehen.
Empfehlung zu professioneller Beratung
Aufgrund der Komplexität des argentinischen Steuersystems und der häufigen Änderungen empfehle ich dringend, vor und nach dem Umzug einen spezialisierten Steuerberater zu konsultieren. Idealerweise arbeitest du mit einem Berater zusammen, der sowohl das argentinische als auch das deutsche, österreichische oder schweizerische Steuersystem kennt.
Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Argentinien
Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Argentinien, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.
| Service mit Link | Beschreibung |
|---|---|
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| Steuer- und Rechtsberatung | Rechtliche und steuerliche Beratung |
| Beglaubigte Übersetzungen | Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten |
| Umzugsservice Ausland | Professionelle Umzüge weltweit, bis 40 % Preisvorteil |
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| Expat Haftpflichtversicherung | Zuverlässiger Schutz weltweit, Absicherung bei Haftpflichtschäden |
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| Ausstattung & Zubehör | Bei einer Auswanderung oder auf Reisen brauchst du so manches, was du vielleicht noch nicht hast |
| Visaservice | Für jene Lände für die die Visabesorgung kompliziert ist, findest du hier einen Service, der alles für dich erledigt |
| Flug buchen | Flugbuchung einfach, schnell & zum besten Preis |
| Flughafen Transfer | Du wirst bequem und sicher vom Flughafen abgeholt und zu deiner Unterkunft gebracht |
| Mietwagen | Wenn du lieber selber fahren möchtest, kannst du ein KFZ deiner Wahl buchen |
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FAQ
Muss ich mein weltweites Vermögen in Argentinien versteuern?
Ja, als Steuerresident in Argentinien unterliegst du der Vermögensteuer auf dein weltweites Vermögen. Ausländisches Vermögen wird dabei mit einem höheren Satz von bis zu 2,25 % besteuert als inländisches Vermögen mit bis zu 1,5 %. Es gelten Freibeträge von 100.000.000 ARS für das Gesamtvermögen und zusätzlich 350.000.000 ARS für selbst genutzte Immobilien.
Wie werden meine deutschen Rentenbezüge in Argentinien besteuert?
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Argentinien werden gesetzliche Renten aus der deutschen Rentenversicherung ausschließlich in Deutschland besteuert. Du musst diese Rente in Argentinien nicht erneut versteuern. Private Renten und Betriebspensionen können jedoch in Argentinien steuerpflichtig sein.
Was ist das Monotributo-System und sollte ich es nutzen?
Das Monotributo ist ein vereinfachtes Steuersystem für Kleinunternehmer und Selbstständige. Es kombiniert Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Sozialversicherung in einer monatlichen Pauschalzahlung. Du kannst es nutzen, wenn dein Jahresumsatz unter etwa 68.000 EUR für Dienstleistungen liegt. Es ist oft günstiger als das reguläre Steuersystem und reduziert den administrativen Aufwand erheblich.
Gibt es in Argentinien eine Erbschaftsteuer?
Auf nationaler Ebene gibt es seit 1976 keine Erbschaftsteuer mehr. Einige Provinzen erheben jedoch eigene Erbschaftsteuern. Die Provinz Buenos Aires beispielsweise erhebt 4 % bis 22 % abhängig von Vermögenshöhe und Verwandtschaftsgrad. Die autonome Stadt Buenos Aires erhebt keine Erbschaftsteuer.
Wie funktioniert der automatische Informationsaustausch mit DACH-Ländern?
Argentinien nimmt am Common Reporting Standard (CRS) teil. Das bedeutet, dass Banken in Deutschland, Österreich und der Schweiz automatisch Informationen über deine Konten an die argentinische Steuerbehörde AFIP melden. Umgekehrt erhält dein Herkunftsland Informationen über deine argentinischen Konten. Eine Verschleierung von Auslandsvermögen ist daher nicht möglich.
Kann ich als digitaler Nomade in Argentinien steuerfrei leben?
Nein, vollständige Steuerfreiheit ist nicht möglich. Allerdings bietet das Digital Nomad Visa eine interessante Option: Mit diesem Visum kannst du bis zu zwölf Monate in Argentinien leben, ohne automatisch steuerlich ansässig zu werden. Deine Einkünfte aus dem Ausland werden dann möglicherweise nicht in Argentinien besteuert. Diese Gestaltung erfordert jedoch sorgfältige Planung und professionelle Beratung.
Wie hoch ist die Gesamtsteuerbelastung für einen Angestellten?
Ein Angestellter mit einem Bruttogehalt von 50.000 EUR zahlt etwa 15 % Einkommensteuer nach Abzug des Grundfreibetrags plus 17 % Sozialversicherungsbeiträge. Die Gesamtbelastung liegt damit bei etwa 32 %, was niedriger ist als in Deutschland mit etwa 40 %. Bei höheren Einkommen nähert sich die Belastung jedoch den deutschen Sätzen an.
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Zuletzt aktualisiert: 24. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
