Steuersystem Saint Kitts und Nevis für Auswanderer 2026

Saint Kitts und Nevis gehört zu den steuerlich attraktivsten Ländern der Welt für Auswanderer. Der kleine Inselstaat in der Karibik erhebt weder Einkommensteuer noch Kapitalertragssteuer, weder Erbschaftssteuer noch Vermögensteuer. Dieses territoriale Steuersystem macht die Föderation zu einem echten Steuerparadies, das sich fundamental von den DACH-Ländern unterscheidet.

Das Steuersystem von Saint Kitts und Nevis verstehen und richtig nutzen
Das Steuersystem von Saint Kitts und Nevis verstehen und richtig nutzen

Während du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz mit progressiven Einkommensteuersätzen von bis zu 45 % oder mehr rechnen musst, zahlst du in Saint Kitts und Nevis auf persönliche Einkünfte schlicht gar nichts. Diese Nullbesteuerung gilt für Gehälter, Unternehmensgewinne, Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne gleichermaßen. Der Staat finanziert sich stattdessen hauptsächlich durch indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer und Importzölle.

Besonders interessant ist Saint Kitts und Nevis durch sein weltberühmtes Citizenship by Investment Programm, das seit 1984 existiert und damit das älteste seiner Art ist. Mit einer Investition ab 250.000 USD kannst du die Staatsbürgerschaft erwerben und von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Für vermögende Auswanderer, Unternehmer, Investoren und Rentner bietet das Land eine der günstigsten Steuerumgebungen weltweit.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

In Saint Kitts und Nevis wirst du steuerlich ansässig, wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Land begründest oder dort einen festen Wohnsitz unterhältst. Die Kriterien sind weniger streng definiert als in den DACH-Ländern. Entscheidend ist primär die physische Präsenz und die Absicht, das Land zu deinem Lebensmittelpunkt zu machen.

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Eine explizite 183-Tage-Regel wie in Deutschland existiert nicht. Die Steuerbehörden betrachten vielmehr das Gesamtbild deiner Lebensumstände: Wo befindet sich dein Hauptwohnsitz? Wo lebt deine Familie? Wo sind deine wirtschaftlichen Interessen konzentriert? Ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten pro Jahr führt in der Regel zur Annahme der Steuerresidenz.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Saint Kitts und Nevis hat keine Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz abgeschlossen. Das bedeutet für dich:

  • Du musst selbst darauf achten, keine doppelte Besteuerung zu erleiden
  • Quellensteuern aus DACH-Ländern können nicht angerechnet werden
  • Die Wegzugssteuerpflicht in den Herkunftsländern bleibt vollständig bestehen
  • Du benötigst möglicherweise professionelle Steuerberatung zur Strukturierung

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Deutschland: Bei der Auswanderung nach Saint Kitts und Nevis greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG vollständig. Wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst, werden die stillen Reserven zum Zeitpunkt des Wegzugs fiktiv besteuert. Da kein DBA existiert, gibt es keine Stundungsmöglichkeit ohne Sicherheitsleistung. Zudem gilt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht für zehn Jahre nach Wegzug.

Österreich: Auch Österreich erhebt eine Wegzugssteuer auf nicht realisierte Wertsteigerungen von Kapitalanteilen. Bei Wegzug in ein Nicht-EU/EWR-Land wie Saint Kitts und Nevis wird die Steuer sofort fällig.

Schweiz: Die Schweiz kennt keine allgemeine Wegzugsbesteuerung für Privatpersonen. Allerdings können bei Aufgabe des Wohnsitzes bestimmte aufgeschobene Gewinne realisiert werden.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Saint Kitts und Nevis erhebt keine persönliche Einkommensteuer. Dies ist eines der markantesten Merkmale des Steuersystems und der Hauptgrund, warum das Land für viele Auswanderer so attraktiv ist. Es gibt:

  • Keinen Einkommensteuertarif
  • Keine Progressionsstufen
  • Keinen Grundfreibetrag (weil nicht benötigt)
  • Keine Lohnsteuer

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Da keine Einkommensteuer existiert, entfallen auch Vorauszahlungen und Steuererklärungs­pflichten für persönliche Einkünfte.

Nach Personenkategorie

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer in Saint Kitts und Nevis profitierst du von der vollständigen Steuerfreiheit deines Gehalts. Es gibt keine Lohnsteuer und kein Abzugsverfahren durch den Arbeitgeber. Dein Bruttogehalt entspricht fast deinem Nettogehalt – lediglich Sozialversicherungsbeiträge werden abgezogen.

Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer zahlen 5 % ihres Bruttogehalts in die Social Security, Arbeitgeber weitere 6 %. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 6.500 XCD monatlich (ca. 2.200 EUR). Das bedeutet eine maximale monatliche Belastung von 325 XCD (ca. 110 EUR) für Arbeitnehmer.

Werbungskosten, Pendlerpauschalen oder Fahrtkosten spielen mangels Einkommensteuer keine Rolle.

Digitale Nomaden

Für digitale Nomaden ist Saint Kitts und Nevis besonders interessant. Ausländische Einkünfte bleiben vollständig steuerfrei, auch wenn du im Land lebst und arbeitest. Es gibt keine Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Einkünften – beides ist steuerfrei.

Relevante Programme: Die Regierung hat kein spezielles Digitale-Nomaden-Visum eingeführt. Du kannst jedoch über folgende Wege legal im Land leben und arbeiten:

  • Citizenship by Investment (ab 250.000 USD Investition)
  • Permanent Residency (verschiedene Kategorien)
  • Work Permit für konkrete Beschäftigung

Da keine Einkommensteuer existiert, gibt es auch keine besonderen Nachweispflichten bezüglich deiner Einkünfte gegenüber den Steuerbehörden.

Selbstständige und Unternehmer

Als Selbstständiger oder Unternehmer profitierst du von der vollständigen Steuerfreiheit auf Unternehmensgewinne, die du dir ausschüttest. Es gibt jedoch eine Körperschaftsteuer von 33 % auf Gewinne von in Saint Kitts und Nevis registrierten Unternehmen.

Nevis LLC: Eine besonders attraktive Option ist die Gründung einer Nevis LLC (Limited Liability Company). Diese Gesellschaftsform bietet:

  • Keine Körperschaftsteuer, wenn keine Geschäfte im Inland getätigt werden
  • Starken Vermögensschutz
  • Hohe Vertraulichkeit
  • Keine Buchführungspflichten gegenüber den Behörden
  • Keine Pflicht zur Einreichung von Jahresabschlüssen

International Business Companies (IBCs): Diese offshore-Strukturen zahlen keine lokalen Steuern auf ausländische Einkünfte.

Buchführungspflichten: Lokale Unternehmen müssen ordnungsgemäße Bücher führen. Für Offshore-Strukturen bestehen minimale Anforderungen.

Finanziell Unabhängige und Investoren

Saint Kitts und Nevis ist ein Eldorado für vermögende Anleger:

  • Kapitalertragssteuer: Keine
  • Dividendensteuer: Keine
  • Zinsbesteuerung: Keine
  • Kursgewinnsteuer: Keine
  • Immobilienertragsteuer: Keine

Egal ob du Aktien, Anleihen, ETFs, Kryptowährungen oder andere Vermögenswerte hältst – sämtliche Erträge und Gewinne bleiben steuerfrei. Es gibt keine Freibeträge, weil sie schlicht nicht benötigt werden.

Ausländische Depots und Konten unterliegen keiner Meldepflicht gegenüber den lokalen Behörden in Saint Kitts und Nevis. Beachte jedoch, dass dein Herkunftsland möglicherweise Informationen über den automatischen Informationsaustausch (CRS) erhält.

Rentner

Für Rentner aus den DACH-Ländern ist Saint Kitts und Nevis steuerlich sehr attraktiv:

Deutsche Renten: Da kein DBA existiert, behält Deutschland das volle Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten. Du zahlst weiterhin in Deutschland Steuern auf deine Rente, jedoch fällt in Saint Kitts und Nevis keine zusätzliche Steuer an.

Betriebsrenten und private Renten: Diese werden in Deutschland quellenbesteuert. In Saint Kitts und Nevis sind sie steuerfrei.

Österreichische Renten: Ähnlich wie bei Deutschland verbleibt das Besteuerungsrecht mangels DBA beim Quellenstaat.

Schweizer Renten: AHV-Renten werden in der Schweiz nicht an der Quelle besteuert und sind in Saint Kitts und Nevis ebenfalls steuerfrei.

3. Vermögensteuer

Saint Kitts und Nevis erhebt keine Vermögensteuer. Es gibt:

  • Keine jährliche Steuer auf Nettovermögen
  • Keine Besteuerung von Finanzanlagen
  • Keine Besteuerung von Schmuck, Kunst oder anderen Wertgegenständen
  • Keine Meldepflichten für Vermögenswerte

Dein gesamtes Vermögen – egal ob Bankguthaben, Wertpapierdepots, Immobilien außerhalb des Landes oder andere Vermögenswerte – bleibt von jeglicher Vermögensbesteuerung verschont.

4. Kapitalertragssteuer

Steuersätze für verschiedene Anlageformen

Die Kapitalertragssteuer in Saint Kitts und Nevis beträgt einheitlich 0 % für alle Anlageformen:

AnlageformSteuersatz
Aktiengewinne0 %
Anleihengewinne0 %
ETF-Erträge0 %
Kryptowährungen0 %
Dividenden0 %
Zinsen0 %
Immobilienverkäufe0 %

Quellensteuer

Saint Kitts und Nevis erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren, die an Ausländer gezahlt werden. Das macht das Land attraktiv für internationale Holding-Strukturen.

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Da keine lokale Steuer existiert, gibt es keine Anrechnungsmöglichkeit für ausländische Quellensteuern. Wenn du beispielsweise US-Aktien hältst und 15 % US-Quellensteuer auf Dividenden zahlst, ist diese verloren und kann nicht erstattet werden.

Meldepflichten

Es bestehen keine lokalen Meldepflichten für Kapitalerträge oder ausländische Finanzkonten gegenüber den Behörden von Saint Kitts und Nevis.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer und jährliche Abgaben

Immobilienbesitzer zahlen eine jährliche Property Tax, die sich nach dem Marktwert der Immobilie richtet:

  • Wohnimmobilien: 0,2 % bis 0,3 % des geschätzten Marktwerts
  • Gewerbliche Immobilien: 0,2 % bis 0,3 % des geschätzten Marktwerts
  • Unbebautes Land: Höhere Sätze möglich

Die Bewertung erfolgt durch das Inland Revenue Department. Die Steuern sind jährlich fällig.

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Kauf von Immobilien fallen folgende Abgaben an:

Für Ausländer (ohne Staatsbürgerschaft):

  • Alien Land Holding License: Erforderlich für jeden Immobilienkauf
  • Lizenzgebühr: 10 % des Kaufpreises (Saint Kitts) bzw. 5 % (Nevis)
  • Stamp Duty: Variabel, typischerweise 2 % bis 6 %
  • Legal Fees: 1 % bis 2 %

Für Staatsbürger oder Permanent Residents:

  • Stamp Duty: Reduzierte Sätze
  • Keine Alien Land Holding License erforderlich

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Es gibt keine Kapitalertragssteuer auf Gewinne aus Immobilienverkäufen. Der gesamte Veräußerungsgewinn ist steuerfrei.

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen sind als Teil des allgemeinen Einkommens steuerfrei. Du kannst Immobilien kaufen, vermieten und die Erträge ohne Abzüge einstreichen.

Steuervorteile bei Eigennutzung

Da generell keine Einkommensteuer existiert, gibt es keine spezifischen Abzugsmöglichkeiten für selbstgenutzte Immobilien. Der Vorteil liegt vielmehr in der generellen Steuerfreiheit.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Saint Kitts und Nevis erhebt keine Erbschaftssteuer und keine Schenkungssteuer. Das bedeutet:

  • Vermögensübertragungen an Ehepartner: Steuerfrei
  • Vermögensübertragungen an Kinder: Steuerfrei
  • Vermögensübertragungen an Dritte: Steuerfrei
  • Schenkungen zu Lebzeiten: Steuerfrei

Es spielt keine Rolle, wie hoch das vererbte oder geschenkte Vermögen ist und in welchem Verwandtschaftsverhältnis die Parteien stehen. Die Übertragung ist in jedem Fall steuerfrei.

Achtung bei DACH-Bezug: Wenn du aus einem DACH-Land stammst und dort noch steuerpflichtige Erben hast oder selbst noch der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegst, können dennoch deutsche, österreichische oder schweizerische Erbschafts- und Schenkungssteuern anfallen.

7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer

Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze

Saint Kitts und Nevis erhebt eine Value Added Tax (VAT) mit folgenden Sätzen:

KategorieSteuersatz
Regelsteuersatz17 %
Tourismus und Hotellerie10 %
Grundnahrungsmittel0 % (befreit)
Medikamente0 % (befreit)
Bildung0 % (befreit)
Medizinische Dienstleistungen0 % (befreit)
Finanzdienstleistungen0 % (befreit)
Exporte0 % (nullbesteuert)

Kleinunternehmerregelung

Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 150.000 XCD (ca. 51.000 EUR) sind von der VAT-Registrierung befreit. Sie müssen keine Mehrwertsteuer erheben und abführen, können aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

Unternehmen, die die Schwelle überschreiten, müssen sich registrieren und monatlich oder vierteljährlich VAT-Erklärungen einreichen. Die Registrierung erfolgt beim Inland Revenue Department.

Reverse-Charge-Verfahren

Bei bestimmten grenzüberschreitenden Dienstleistungen kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen, bei dem der Leistungsempfänger die VAT schuldet.

8. Weitere relevante Steuern

Importzölle

Saint Kitts und Nevis erhebt erhebliche Importzölle, die eine wichtige Einnahmequelle des Staates darstellen:

  • Common External Tariff (CET): 5 % bis 20 % je nach Warenart
  • Luxusgüter: Bis zu 35 %
  • Fahrzeuge: 30 % bis 45 %
  • Customs Service Charge: 3 % auf den CIF-Wert

Kfz-Steuer

Bei der Einfuhr und Zulassung von Fahrzeugen fallen an:

  • Importzoll: 30 % bis 45 % je nach Fahrzeugtyp
  • Jährliche Lizenzgebühren: Nach Hubraum gestaffelt
  • Versicherungssteuer: Auf Kfz-Versicherungsprämien

Touristensteuer

  • Accommodation Tax: Bereits in der reduzierten VAT von 10 % enthalten
  • Environmental Levy: Kann auf bestimmte touristische Aktivitäten erhoben werden

Sondersteuern

  • Stamp Duty: Auf verschiedene rechtliche Dokumente und Transaktionen
  • Financial Services Levy: Für regulierte Finanzinstitute
  • Sugar Industry Diversification Foundation Levy: Historisch für die Zuckerindustrie, heute für soziale Programme

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Da Saint Kitts und Nevis bereits ein Nullsteuer-Regime für persönliche Einkünfte bietet, konzentriert sich die Optimierung auf andere Aspekte:

Vermeidung der Körperschaftsteuer:

  • Gründung einer Nevis LLC für internationale Geschäfte
  • Nutzung von International Business Companies (IBCs)
  • Strukturierung von Offshore-Aktivitäten

Vermeidung von Quellensteuern im Ausland:

  • Nutzung von DBA-Netzwerken anderer Jurisdiktionen
  • Zwischengeschaltete Strukturen in steuerfreundlichen Ländern

Timing des Umzugs

Der optimale Zeitpunkt für den Wegzug aus DACH-Ländern:

  • Jahresende: Minimiert das zu versteuernde Einkommen im Wegzugsjahr
  • Vor Realisierung von Gewinnen: Kapitalgewinne nach Wegzug sind in Saint Kitts und Nevis steuerfrei
  • Nach Ablauf von Sperrfristen: Bei bestimmten Vermögenswerten können Haltefristen relevant sein

Günstige Unternehmensformen

Nevis LLC: Ideal für internationale Beratung, Online-Geschäfte, Vermögensverwaltung

  • Keine Körperschaftsteuer auf ausländische Einkünfte
  • Hoher Vermögensschutz
  • Minimale Formalitäten

IBC: Für Holding-Strukturen und passive Investitionen

  • Steuerbefreiung für 20 Jahre garantiert
  • Keine Buchführungspflicht

Lokale Gesellschaft: Nur sinnvoll bei substanziellen lokalen Aktivitäten

  • 33 % Körperschaftsteuer
  • Vollständige Buchführungspflicht

Nutzung von Steuerfreibeträgen

Da keine Einkommensteuer existiert, sind klassische Freibeträge irrelevant. Stattdessen solltest du fokussieren auf:

  • Minimierung von Importzöllen durch strategische Einfuhr
  • Nutzung der VAT-Befreiungen für bestimmte Güter und Dienstleistungen

Holding-Strukturen

Eine Saint Kitts und Nevis Holding kann sinnvoll sein, wenn:

  • Du Beteiligungen an internationalen Unternehmen hältst
  • Du Immobilien in verschiedenen Ländern besitzt
  • Du ein internationales Geschäft strukturieren möchtest

Beachte jedoch die Substanzanforderungen und die Entwicklungen im internationalen Steuerrecht (OECD BEPS, EU-Blacklisting).

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

Da keine persönliche Einkommensteuer existiert, entfällt auch die Pflicht zur Einreichung einer persönlichen Steuererklärung.

Für Unternehmen:

  • Körperschaftsteuererklärung: Innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres
  • VAT-Erklärungen: Monatlich oder vierteljährlich, je nach Umsatz

Benötigte Unterlagen

Für Unternehmen:

  • Jahresabschluss
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Rechnungen und Belege
  • Bankkontoauszüge

Online-Portale

Das Inland Revenue Department bietet zunehmend Online-Services für:

  • VAT-Registrierung
  • Steueranmeldungen
  • Zahlungen

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Aufgrund des einfachen Steuersystems ist für Privatpersonen typischerweise kein lokaler Steuerberater erforderlich. Sinnvoll ist professionelle Beratung bei:

  • Firmengründungen
  • Komplexen internationalen Strukturen
  • Fragen zur Wegzugsbesteuerung im Herkunftsland

Strafen bei Verspätung

VAT-Verstöße:

  • Verspätete Anmeldung: Geldstrafen
  • Verspätete Zahlung: Zinsen und Säumniszuschläge
  • Nichtregistrierung: Signifikante Strafen

Unternehmenssteuern:

  • Verspätete Einreichung: Strafzuschläge
  • Falsche Angaben: Geldstrafen bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung

11. Sozialversicherungsbeiträge

Social Security System

Saint Kitts und Nevis hat ein staatliches Sozialversicherungssystem mit folgenden Beitragssätzen:

BeitragArbeitnehmerArbeitgeber
Social Security5 %6 %
Gesamt5 %6 %

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 6.500 XCD monatlich (ca. 2.200 EUR).

Leistungen

Das System bietet:

  • Altersrente (ab 62 Jahren)
  • Invaliditätsrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Mutterschaftsgeld
  • Krankengeld
  • Arbeitsunfallversicherung

Krankenversicherung

Es gibt keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht für Ausländer. Du solltest:

  • Eine internationale Krankenversicherung abschließen
  • Oder eine lokale private Krankenversicherung nutzen

Die öffentlichen Gesundheitsleistungen sind für Staatsbürger und Residents zugänglich, aber die Qualität ist begrenzt. Viele Expats nutzen private Kliniken oder fliegen für komplexere Behandlungen in die USA oder nach Europa.

Vergleich mit DACH-Ländern

LandSozialabgaben ArbeitnehmerSozialabgaben Arbeitgeber
Saint Kitts und Nevisca. 5 %ca. 6 %
Deutschlandca. 20 %ca. 21 %
Österreichca. 18 %ca. 21 %
Schweizca. 6 bis 13 %ca. 6 bis 13 %

Die Gesamtbelastung in Saint Kitts und Nevis ist damit deutlich niedriger als in den DACH-Ländern, allerdings sind auch die Leistungen entsprechend begrenzter.

12. Vergleich zu Deutschland, Österreich und Schweiz

Tabellarischer Vergleich

SteuerartSaint Kitts und NevisDeutschlandÖsterreichSchweiz
Einkommensteuer0 %0 bis 45 %0 bis 55 %0 bis 40 %
Körperschaftsteuer33 % (lokal) / 0 % (offshore)ca. 30 %25 %12 bis 24 %
Kapitalertragssteuer0 %25 % + Soli27,5 %0 % (Privat)
Dividendensteuer0 %25 % + Soli27,5 %Einkommensteuer
Vermögensteuer0 %0 %0 %0,1 bis 1 %
Erbschaftssteuer0 %7 bis 50 %0 bis 60 %0 bis 50 %
Mehrwertsteuer17 %19 %20 %8,1 %

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Angestellter mit 100.000 EUR Jahresgehalt

LandEinkommensteuerSozialabgabenNetto (ca.)
Saint Kitts und Nevis0 EUR5.000 EUR95.000 EUR
Deutschland27.000 EUR20.000 EUR53.000 EUR
Österreich30.000 EUR18.000 EUR52.000 EUR
Schweiz (Zürich)18.000 EUR10.000 EUR72.000 EUR

Beispiel 2: Investor mit 200.000 EUR Kapitalerträgen

LandSteuerbelastungNetto
Saint Kitts und Nevis0 EUR200.000 EUR
Deutschland52.750 EUR147.250 EUR
Österreich55.000 EUR145.000 EUR
Schweiz0 bis 80.000 EUR120.000 bis 200.000 EUR

Beispiel 3: Rentner mit 3.000 EUR monatlicher Rente

LandSteuerbelastung p.a.Netto p.a.
Saint Kitts und Nevis0 EUR*36.000 EUR
Deutschland4.500 EUR31.500 EUR
Österreich5.500 EUR30.500 EUR
Schweiz2.500 EUR33.500 EUR

*Hinweis: Bei deutschen Renten behält Deutschland das Besteuerungsrecht

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Pro:

  • Keine Einkommensteuer auf jegliche Einkünfte
  • Keine Kapitalertragssteuer
  • Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Keine Vermögensteuer
  • Geringe Sozialabgaben
  • Citizenship by Investment möglich
  • Starke Vertraulichkeit bei Offshore-Strukturen

Contra:

  • Keine DBA mit DACH-Ländern (Quellensteuern verloren)
  • Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern greift voll
  • 33 % Körperschaftsteuer für lokale Unternehmen
  • Hohe Importzölle auf viele Güter
  • Hohe Lebenshaltungskosten (alles importiert)
  • Kein EU/EWR-Mitglied (eingeschränkte Mobilität)
  • Begrenzte Sozialleistungen

Fazit

Saint Kitts und Nevis bietet eines der steuerfreundlichsten Umfelder weltweit und ist besonders attraktiv für:

Ideal für:

  • Vermögende Investoren: Nullbesteuerung auf alle Kapitalerträge
  • Unternehmer mit internationalem Geschäft: Steuerfreie Offshore-Strukturen möglich
  • Finanziell Unabhängige: Kein Steuerdruck auf passive Einkünfte
  • Rentner mit privaten Rücklagen: Steuerfreie Entnahmen
  • Krypto-Investoren: Keine Besteuerung von Kryptogewinnen

Weniger geeignet für:

  • Angestellte mit lokalem Einkommen: Begrenzter Arbeitsmarkt
  • Bezieher staatlicher Renten aus DACH: Quellensteuer im Herkunftsland bleibt
  • Familien: Begrenzte Bildungs- und Gesundheitsinfrastruktur
  • Menschen mit starkem Europa-Bezug: Keine EU-Freizügigkeit

Die wichtigsten Punkte:

  1. Keine persönliche Einkommensteuer – dein Bruttogehalt ist fast gleich deinem Netto
  2. Keine Kapitalertragssteuer – Investmentgewinne sind zu 100 % steuerfrei
  3. Keine Erbschaftssteuer – Vermögensübertragungen ohne Abzüge
  4. Citizenship by Investment ab 250.000 USD möglich
  5. Kein DBA mit DACH – Wegzugssteuer und Quellensteuer bleiben relevant
  6. Offshore-Strukturen attraktiv für internationale Geschäfte

Empfehlung: Aufgrund der Komplexität der Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern und der fehlenden Doppelbesteuerungsabkommen solltest du vor einer Auswanderung nach Saint Kitts und Nevis unbedingt einen spezialisierten internationalen Steuerberater konsultieren. Die Steuervorteile sind erheblich, aber die Planung muss sorgfältig erfolgen.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Saint Kitts und Nevis

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Saint Kitts und Nevis, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Muss ich in Saint Kitts und Nevis Einkommensteuer zahlen?

Nein, Saint Kitts und Nevis erhebt keine persönliche Einkommensteuer. Weder auf Gehälter noch auf Unternehmensgewinne, Kapitalerträge oder andere persönliche Einkünfte fallen Steuern an.

Wie erhalte ich die Staatsbürgerschaft von Saint Kitts und Nevis?

Über das Citizenship by Investment Programm kannst du die Staatsbürgerschaft durch eine Spende ab 250.000 USD an den Sustainable Island State Contribution Fund oder durch eine Immobilieninvestition ab 400.000 USD erhalten. Der Prozess dauert typischerweise 3 bis 6 Monate.

Hat Saint Kitts und Nevis ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?

Nein, es existiert kein DBA zwischen Saint Kitts und Nevis und Deutschland (ebenso wenig mit Österreich oder der Schweiz). Das bedeutet, dass Quellensteuern aus DACH-Ländern nicht angerechnet werden können.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Saint Kitts und Nevis?

Der Regelsteuersatz beträgt 17 %. Für Hotels und touristische Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Satz von 10 %. Grundnahrungsmittel, Medikamente und medizinische Dienstleistungen sind von der VAT befreit.

Sind Kryptowährungen in Saint Kitts und Nevis steuerfrei?

Ja, Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind vollständig steuerfrei, da keine Kapitalertragssteuer existiert. Es gibt auch keine speziellen Regulierungen oder Steuern für digitale Vermögenswerte.

Was kostet die Alien Land Holding License für Immobilienkäufe?

Ausländer ohne Staatsbürgerschaft benötigen für jeden Immobilienkauf eine Lizenz. Die Gebühr beträgt 10 % des Kaufpreises in Saint Kitts und 5 % in Nevis.

Wie sind deutsche Renten in Saint Kitts und Nevis zu versteuern?

Da kein DBA existiert, behält Deutschland das Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten. Du zahlst weiterhin in Deutschland Steuern, in Saint Kitts und Nevis fällt keine zusätzliche Steuer an. Bei privaten Renten und Betriebsrenten kann die Situation anders sein – hier empfiehlt sich eine individuelle Beratung.

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Zuletzt aktualisiert: 7. Januar 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)