Steuersystem Grenada für Auswanderer 2026: Vollständiger Leitfaden

Grenada, die „Gewürzinsel“ der Karibik, bietet nicht nur traumhafte Strände und tropisches Klima, sondern auch ein überraschend attraktives Steuersystem für Auswanderer. Der kleine Inselstaat mit rund 125.000 Einwohnern hat sich als interessantes Ziel für steuerlich motivierte Auswanderer etabliert – insbesondere durch das Fehlen einiger Steuerarten, die in den DACH-Ländern selbstverständlich sind.

Steuern von Grenada richtig berechnen
Steuern von Grenada richtig berechnen

Das Steuersystem Grenadas unterscheidet sich fundamental von dem in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Während du in den DACH-Ländern mit komplexen Progressionsstufen, Solidaritätszuschlägen und einer Vielzahl von Steuerarten konfrontiert bist, präsentiert sich Grenada deutlich überschaubarer. Es gibt keine Kapitalertragssteuer auf die meisten Anlageformen, keine Erbschaftssteuer und keine Vermögenssteuer. Die Einkommensteuer mit einem Spitzensatz von 30 % liegt zwar nicht im Niedrigsteuerbereich, aber die Gesamtbelastung fällt durch fehlende Zusatzsteuern oft günstiger aus.

Besonders attraktiv ist Grenada für Investoren, die das Citizenship by Investment Programm nutzen möchten, für Rentner mit überwiegend passivem Einkommen sowie für Unternehmer, die internationale Strukturen aufbauen wollen. Das Territorialprinzip bei bestimmten Einkunftsarten macht den Standort zusätzlich interessant für digital arbeitende Menschen mit Einkünften aus dem Ausland.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

In Grenada wirst du steuerlich ansässig, wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Land hast oder dort einen festen Wohnsitz begründest. Die Behörden orientieren sich dabei primär an der physischen Präsenz und den erkennbaren Absichten, das Land zum Lebensmittelpunkt zu machen.

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Die klassische 183-Tage-Regel findet auch in Grenada Anwendung. Hältst du dich mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr im Land auf, gilt die Vermutung der Steueransässigkeit. Weitere Faktoren, die die Behörden berücksichtigen:

  • Standort deiner Familie
  • Ort deiner wirtschaftlichen Interessen
  • Verfügbarkeit einer ständigen Wohnung
  • Zentrum deiner Lebensinteressen

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Grenada hat derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz abgeschlossen. Das bedeutet für dich als Auswanderer:

  • Du musst selbst auf die Vermeidung der Doppelbesteuerung achten
  • Die Anrechnung ausländischer Steuern erfolgt nach nationalem Recht
  • Bei Renten und bestimmten Einkünften kann es zu Doppelbelastungen kommen
  • Eine sorgfältige Steuerplanung vor dem Umzug ist besonders wichtig

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Beim Verlassen der DACH-Länder musst du die jeweiligen Wegzugsbesteuerungsregeln beachten:

Deutschland: Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greift bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 %, wenn du in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig warst. Da Grenada weder EU- noch EWR-Mitglied ist, wird die Steuer auf den fiktiven Veräußerungsgewinn sofort fällig.

Österreich: Auch hier existiert eine Wegzugsbesteuerung für Beteiligungen. Bei Wegzug in Drittstaaten wie Grenada erfolgt keine Stundung der Steuerschuld.

Schweiz: Die Schweiz kennt keine Wegzugsbesteuerung im klassischen Sinne, aber kantonale Besonderheiten können relevant sein.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Grenadas Einkommensteuersystem ist vergleichsweise einfach strukturiert. Die Steuersätze folgen einem progressiven Modell mit wenigen Stufen.

Steuersätze 2024/2025:

Zu versteuerndes Einkommen (XCD)Steuersatz
Bis 24.000 XCD0 %
24.001 bis 60.000 XCD15 %
Über 60.000 XCD30 %

Umgerechnet in Euro (Kurs: 1 EUR = ca. 2,95 XCD):

Zu versteuerndes Einkommen (EUR)Steuersatz
Bis ca. 8.135 EUR0 %
Ca. 8.136 bis 20.340 EUR15 %
Über ca. 20.340 EUR30 %

Freibeträge:

  • Persönlicher Grundfreibetrag: 24.000 XCD (ca. 8.135 EUR) jährlich
  • Zusätzliche Freibeträge für Ehepartner und Kinder möglich

Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten: Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Die Steuererklärung ist bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen. Quartalsweise Vorauszahlungen sind für Selbstständige und Unternehmer üblich.

Nach Personenkategorie

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer in Grenada unterliegt dein Gehalt dem PAYE-System (Pay As You Earn), vergleichbar mit der deutschen Lohnsteuer.

Lohnsteuer und Abzugsverfahren: Dein Arbeitgeber behält die Einkommensteuer direkt vom Gehalt ein und führt sie an die Inland Revenue Division ab. Die monatlichen Abzüge basieren auf deinem Jahresgehalt geteilt durch zwölf.

Sozialversicherungsbeiträge:

  • Arbeitnehmeranteil: 5 % des Bruttogehalts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.000 XCD monatlich)
  • Arbeitgeberanteil: 6 %
  • Die Beiträge finanzieren Rente, Arbeitslosigkeit und Gesundheitsleistungen

Absetzbare Werbungskosten:

  • Berufsbedingte Ausgaben
  • Fortbildungskosten
  • Arbeitskleidung
  • Beiträge zu anerkannten Pensionsfonds (bis zu bestimmten Grenzen)

Pendlerpauschale/Fahrtkosten: Eine Pendlerpauschale wie in Deutschland existiert nicht. Fahrtkosten zur Arbeit sind grundsätzlich nicht absetzbar, es sei denn, dein Arbeitgeber erstattet sie als steuerfreien Benefit.

Beispielrechnung Arbeitnehmer: Ein Angestellter mit einem Jahresgehalt von 120.000 XCD (ca. 40.680 EUR):

  • Grundfreibetrag: 24.000 XCD steuerfrei
  • 24.001 bis 60.000 XCD (36.000 XCD) × 15 % = 5.400 XCD
  • 60.001 bis 120.000 XCD (60.000 XCD) × 30 % = 18.000 XCD
  • Gesamte Einkommensteuer: 23.400 XCD (ca. 7.930 EUR)
  • Effektiver Steuersatz: 19,5 %
  • Sozialversicherung: 3.000 XCD (5 % von 60.000 XCD Bemessungsgrenze)
  • Gesamtbelastung: 26.400 XCD (ca. 8.950 EUR) = 22 %

Digitale Nomaden

Grenada hat sich zunehmend als Ziel für Remote-Arbeiter positioniert und bietet interessante Optionen für digitale Nomaden.

Besteuerung ausländischer Einkünfte: Grundsätzlich werden Einkünfte aus Grenada besteuert. Bei ausländischen Einkünften kommt es auf die Art der Tätigkeit an:

  • Arbeit, die physisch in Grenada ausgeführt wird, gilt als inländisches Einkommen – auch wenn der Auftraggeber im Ausland sitzt
  • Passive Einkünfte aus dem Ausland (Zinsen, Dividenden) können unter Umständen steuerfrei sein

Home-Office-Regelungen: Spezielle Home-Office-Regelungen wie in einigen europäischen Ländern existieren nicht. Deine steuerliche Behandlung richtet sich nach dem Ort der Arbeitsausführung.

Relevante Visa/Aufenthaltsprogramme:

  • Extended Stay Visa: Für Aufenthalte bis zu 12 Monaten, verlängerbar
  • Citizenship by Investment: Staatsbürgerschaft durch Investition ab 150.000 USD (National Transformation Fund) oder 220.000 USD (Immobilieninvestition)
  • Permanent Residence: Kann nach mehrjährigem Aufenthalt beantragt werden

Nachweispflichten: Als digitaler Nomade solltest du dokumentieren:

  • Aufenthaltstage in Grenada (Ein- und Ausreisestempel)
  • Herkunft deiner Einkünfte
  • Steuerbescheinigungen aus anderen Ländern

Selbstständige/Unternehmer

Grenada bietet ein unternehmerfreundliches Umfeld mit überschaubarer Bürokratie.

Besteuerung von Unternehmensgewinnen: Selbstständige versteuern ihre Gewinne mit den regulären Einkommensteuersätzen (0 % bis 30 %). Die Bemessungsgrundlage ist der Gewinn nach Abzug aller betrieblichen Ausgaben.

Körperschaftsteuer bei Firmengründung: Die Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax) beträgt 28 % für in Grenada registrierte Unternehmen. Für bestimmte Branchen und zugelassene Unternehmen gibt es ermäßigte Sätze.

Gewerbesteuer: Eine Gewerbesteuer im deutschen Sinne existiert nicht. Allerdings fallen Business Licence Fees an, die je nach Branche und Umsatz variieren.

Buchführungspflichten:

  • Ordnungsgemäße Buchführung ist für alle Unternehmen vorgeschrieben
  • Jahresabschlüsse müssen erstellt werden
  • Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen: mindestens 7 Jahre

Absetzbare Betriebsausgaben:

  • Gehälter und Löhne
  • Miete und Nebenkosten für Geschäftsräume
  • Abschreibungen auf Anlagevermögen
  • Geschäftsreisen
  • Berufsbedingte Versicherungen
  • Marketing und Werbung
  • Professionelle Dienstleistungen (Steuerberater, Rechtsanwalt)

Beispielrechnung Selbstständiger: Ein Freelancer mit 200.000 XCD Umsatz und 50.000 XCD Betriebsausgaben:

  • Gewinn: 150.000 XCD
  • Grundfreibetrag: 24.000 XCD steuerfrei
  • 24.001 bis 60.000 XCD × 15 % = 5.400 XCD
  • 60.001 bis 150.000 XCD × 30 % = 27.000 XCD
  • Einkommensteuer: 32.400 XCD (ca. 10.980 EUR)
  • Effektiver Steuersatz auf den Gewinn: 21,6 %

Finanziell Unabhängige/Investoren

Grenada ist besonders attraktiv für Menschen, die von Kapitalerträgen leben.

Kapitalertragssteuer (Zinsen, Dividenden):

  • Zinsen: Unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer
  • Dividenden: Von grenadischen Unternehmen: Quellensteuer von 15 %
  • Ausländische Dividenden können unter Umständen steuerfrei sein

Besteuerung von Kursgewinnen: Hier liegt einer der größten Vorteile Grenadas: Es gibt keine Kapitalertragssteuer auf Kursgewinne (Capital Gains Tax). Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen oder anderen Wertpapieren sind steuerfrei – sowohl bei inländischen als auch bei ausländischen Wertpapieren.

Immobilienertragsteuer: Beim Verkauf von Immobilien fällt die Property Transfer Tax an (siehe Abschnitt Immobiliensteuer), aber keine separate Steuer auf den Wertzuwachs.

Freibeträge für Kapitalerträge: Da keine Capital Gains Tax existiert, sind auch keine speziellen Freibeträge notwendig.

Besonderheiten bei ausländischen Depots:

  • Ausländische Depots müssen nicht zwingend deklariert werden, wenn sie keine steuerpflichtigen Erträge in Grenada generieren
  • Zinserträge aus ausländischen Konten können der Einkommensteuer unterliegen
  • Eine Wegzugsbesteuerung bei Verlassen Grenadas existiert nicht

Beispielrechnung Investor: Ein Investor mit folgendem Jahreseinkommen:

  • Dividenden aus Deutschland: 30.000 EUR (bereits mit 25 % + Soli in DE besteuert)
  • Kursgewinne: 50.000 EUR
  • Zinsen: 5.000 EUR

Steuerliche Behandlung in Grenada:

  • Kursgewinne: 0 EUR Steuer (keine Capital Gains Tax!)
  • Zinsen: 5.000 EUR × ca. 2,95 = 14.750 XCD → Einkommensteuer ca. 1.610 XCD (ca. 545 EUR)
  • Dividenden: Je nach Strukturierung möglicherweise keine weitere Besteuerung

Rentner

Grenada kann für Rentner aus den DACH-Ländern steuerlich interessant sein, erfordert aber sorgfältige Planung.

Besteuerung gesetzlicher Renten (DE/CH/AT):

Deutsche Renten: Da kein DBA existiert, behält Deutschland nach § 49 EStG das Besteuerungsrecht für bestimmte Renten. Die gesetzliche Rente wird in Deutschland mit dem Ertragsanteil besteuert. In Grenada wird sie als ausländisches Einkommen ebenfalls steuerpflichtig sein, ohne dass eine automatische Anrechnung erfolgt.

Österreichische Renten: Ähnliche Situation wie bei deutschen Renten. Österreich besteuert nach nationalem Recht, Grenada ebenfalls.

Schweizer Renten: AHV-Renten werden in der Schweiz an der Quelle besteuert (Quellensteuer). In Grenada können sie zusätzlich steuerpflichtig werden.

Besteuerung privater Renten/Pensionen: Private Rentenversicherungen und Pensionen aus DACH-Ländern werden in Grenada als Einkommen behandelt und mit den regulären Steuersätzen besteuert.

Altersfreibeträge: Spezielle Altersfreibeträge wie in Deutschland existieren in Grenada nicht. Der allgemeine Grundfreibetrag von 24.000 XCD gilt für alle Altersgruppen.

Beispielrechnung Rentner: Ein deutscher Rentner mit 24.000 EUR Jahresrente:

  • Umgerechnet: ca. 70.800 XCD
  • Grundfreibetrag: 24.000 XCD
  • 24.001 bis 60.000 XCD × 15 % = 5.400 XCD
  • 60.001 bis 70.800 XCD × 30 % = 3.240 XCD
  • Einkommensteuer Grenada: 8.640 XCD (ca. 2.930 EUR)
  • Plus eventuelle Besteuerung in Deutschland

3. Vermögenssteuer

Existenz und Höhe: Grenada erhebt keine Vermögenssteuer. Dein Nettovermögen wird nicht besteuert, unabhängig von seiner Höhe oder Zusammensetzung.

Freibeträge: Nicht anwendbar, da keine Vermögenssteuer existiert.

Bewertungsgrundlagen: Nicht anwendbar.

Betroffene Vermögensarten: Keine Vermögensart unterliegt einer Vermögenssteuer. Dies gilt für:

  • Bankguthaben
  • Wertpapierdepots
  • Immobilien (nur Grundsteuer, keine Vermögenssteuer)
  • Fahrzeuge
  • Kunst und Schmuck
  • Kryptowährungen

Dieser Punkt ist ein erheblicher Vorteil gegenüber der Schweiz, wo je nach Kanton eine Vermögenssteuer anfällt.

4. Kapitalertragssteuer

Steuersätze für verschiedene Anlageformen:

AnlageformSteuersatz
Kursgewinne Aktien0 %
Kursgewinne Anleihen0 %
Kursgewinne Fonds0 %
Kursgewinne Kryptowährungen0 %
Zinserträge0 bis 30 % (Einkommensteuer)
Dividenden (inländisch)15 % Quellensteuer
Dividenden (ausländisch)Je nach Herkunftsland

Quellensteuer: Grenadische Unternehmen müssen auf Dividendenzahlungen an Nicht-Residenten eine Quellensteuer von 15 % einbehalten.

Anrechnung ausländischer Quellensteuer: Da keine DBA mit DACH-Ländern bestehen, ist die Anrechnung ausländischer Quellensteuern nicht automatisch geregelt. Du kannst unter Umständen eine Anrechnung beantragen, aber der Prozess ist komplexer als innerhalb von DBA-Partnerländern.

Meldepflichten: Kapitalerträge müssen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden, auch wenn sie steuerfrei sind (Kursgewinne). Ausländische Konten und Depots unterliegen keiner automatischen Meldepflicht wie etwa bei FATCA oder CRS (wobei Grenada dem CRS beigetreten ist).

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer/jährliche Abgaben: Die Property Tax in Grenada basiert auf dem Marktwert der Immobilie:

  • Wohnimmobilien: 0,1 bis 0,5 % des Marktwertes jährlich
  • Gewerbliche Immobilien: Höhere Sätze, je nach Nutzung
  • Landwirtschaftliche Flächen: Ermäßigte Sätze

Grunderwerbsteuer beim Kauf: Beim Immobilienkauf fallen folgende Steuern und Gebühren an:

Für Ausländer (Non-Citizens):

  • Alien Land Holding Licence: Erforderlich für jeden Immobilienkauf
  • Lizenzgebühr: 10 % des Kaufpreises
  • Stamp Duty (Stempelsteuer): 1 %
  • Legal Fees: Ca. 2 bis 3 %
  • Gesamte Kaufnebenkosten für Ausländer: Ca. 13 bis 15 %

Für grenadische Staatsbürger (inkl. CBI-Bürger):

  • Keine Alien Land Holding Licence erforderlich
  • Property Transfer Tax: 5 %
  • Stamp Duty: 1 %
  • Gesamte Kaufnebenkosten: Ca. 6 bis 8 %

Wertzuwachssteuer beim Verkauf: Es gibt keine Capital Gains Tax auf Immobilienverkäufe. Der Wertzuwachs ist steuerfrei. Beim Verkauf fällt lediglich die Property Transfer Tax von 1 % an.

Vermietungseinkünfte: Mieteinnahmen werden als reguläres Einkommen mit 0 bis 30 % besteuert. Absetzbar sind:

  • Instandhaltungskosten
  • Verwaltungsgebühren
  • Versicherungen
  • Abschreibungen (2,5 % jährlich auf Gebäude)
  • Zinsen auf Immobilienkredite

Steuervorteile bei Eigennutzung: Bei selbst genutzten Immobilien fallen nur die jährliche Property Tax an. Keine Einkommensteuer, da keine Einkünfte generiert werden.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad: Grenada erhebt keine Erbschaftssteuer und keine Schenkungssteuer. Vermögensübertragungen zu Lebzeiten oder von Todes wegen sind steuerfrei – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad oder der Höhe des übertragenen Vermögens.

Freibeträge: Nicht anwendbar, da keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer existiert.

Bewertung von Vermögen: Nicht anwendbar für Steuerzwecke. Für die rechtliche Abwicklung eines Nachlasses (Probate) wird das Vermögen dennoch bewertet.

Internationale Aspekte: Auch wenn Grenada keine Erbschaftssteuer erhebt, können Steuerpflichten im Heimatland des Erblassers oder der Erben entstehen:

Deutschland: Unbeschränkte Steuerpflicht für Erben mit Wohnsitz in Deutschland – unabhängig davon, wo das Vermögen liegt.

Österreich: Seit 2008 keine Erbschaftssteuer mehr, aber Grunderwerbsteuer bei Immobilienerwerb.

Schweiz: Kantonal geregelt, Steuerpflicht kann bei in der Schweiz ansässigen Erben entstehen.

Praktischer Hinweis: Die Kombination aus keiner grenadischen Erbschaftssteuer und dem grenadischen Staatsbürgerschaftsprogramm macht das Land interessant für die Nachfolgeplanung. Allerdings solltest du bedenken, dass deine Erben möglicherweise in ihrem Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig werden.

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze:

KategorieSatz
Regelsteuersatz (Value Added Tax)15 %
Tourismus-Dienstleistungen10 %
Grundnahrungsmittel0 %
Medikamente0 %
Bildung0 %
Exporte0 %

Kleinunternehmerregelung: Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 120.000 XCD (ca. 40.680 EUR) sind von der VAT-Registrierungspflicht befreit. Sie können sich jedoch freiwillig registrieren, um Vorsteuer geltend zu machen.

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer: Ab einem Jahresumsatz von 120.000 XCD musst du dich für die VAT registrieren und diese auf deinen Rechnungen ausweisen. Die VAT-Erklärungen sind in der Regel monatlich oder quartalsweise einzureichen.

Reverse-Charge-Verfahren: Bei Dienstleistungen aus dem Ausland kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen, wobei der grenadische Empfänger die VAT schuldet.

8. Weitere relevante Steuern

Luxussteuer: Auf bestimmte Luxusgüter wird eine zusätzliche Verbrauchssteuer erhoben:

  • Luxusfahrzeuge: Bis zu 35 % Importzoll plus VAT
  • Schmuck: Erhöhte Importzölle
  • Bestimmte Spirituosen und Tabakwaren

Kfz-Steuer:

  • Jährliche Zulassungsgebühr abhängig vom Fahrzeugtyp
  • Importzölle auf Fahrzeuge: 35 bis 45 % des CIF-Wertes
  • Gebrauchtwagen aus Japan und anderen Rechtslenkermärkten sind üblich

Touristensteuer:

  • Airport Departure Tax: In Flugtickets enthalten
  • Cruise Passenger Tax: Für Kreuzfahrtpassagiere
  • Hotel Accommodation Tax: Im VAT-Satz von 10 % für Tourismus enthalten

Sondersteuern:

  • Stamp Duty auf verschiedene Dokumente und Transaktionen
  • Betting and Gaming Tax für Glücksspielunternehmen
  • Excise Tax auf Alkohol, Tabak und Treibstoff

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten:

  1. Nutzung der fehlenden Capital Gains Tax: Strukturiere dein Portfolio so, dass Gewinne in Grenada realisiert werden. Kursgewinne sind hier steuerfrei.
  2. Citizenship by Investment (CBI): Die grenadische Staatsbürgerschaft bietet:
    • Wegfall der Alien Land Holding Licence (spart 10 % beim Immobilienkauf)
    • Visafreies Reisen in über 140 Länder
    • Keine Aufenthaltspflicht
    • E-2 Treaty Investor Visa für die USA möglich
  3. Holding-Strukturen: Grenada ist kein klassischer Offshore-Standort, aber internationale Strukturen können sinnvoll sein:
    • International Business Companies (IBCs) für bestimmte Zwecke
    • Kombination mit anderen karibischen Jurisdiktionen

Timing des Umzugs:

  • Steuerjahr beachten: Das grenadische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr
  • Wegzugsbesteuerung planen: Bei wesentlichen Beteiligungen frühzeitig mit Steuerberater sprechen
  • Renten optimieren: Vor dem Umzug Rentenansprüche sichern und Auszahlungsmodalitäten klären

Günstige Unternehmensformen:

UnternehmensformSteuersatzEmpfohlen für
Sole Proprietorship0 bis 30 %Kleine Selbstständige
Limited Company28 %Unternehmer mit höheren Gewinnen
International Business CompanyVariabelInternationale Geschäfte

Nutzung von Steuerfreibeträgen:

  • Grundfreibetrag von 24.000 XCD optimal nutzen
  • Pensionsbeiträge in anerkannte Fonds sind absetzbar
  • Charitable Donations können steuermindernd wirken

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen:

ArtFrist
Einkommensteuererklärung Privatpersonen31. März
Körperschaftsteuererklärung31. März
Monatliche PAYE-Meldung (Arbeitgeber)15. des Folgemonats
VAT-Erklärung21. des Folgemonats

Benötigte Unterlagen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Honorarnoten)
  • Bankzinsbescheinigungen
  • Dividendenabrechnungen
  • Belege über absetzbare Ausgaben
  • Vorjahressteuerbescheid

Online-Portale: Die Inland Revenue Division bietet Online-Services für:

  • Steuererklärungen
  • VAT-Anmeldungen
  • Zahlungen

Die Digitalisierung schreitet voran, aber viele Prozesse erfordern noch persönliche Vorsprache oder Papierformulare.

Notwendigkeit eines Steuerberaters: Ein lokaler Steuerberater ist empfehlenswert, wenn du:

  • Einkünfte aus mehreren Ländern hast
  • Ein Unternehmen in Grenada gründest
  • Das CBI-Programm nutzt
  • Komplexe Vermögensstrukturen hast

Kosten für Steuerberatung: Ca. 500 bis 2.000 USD jährlich für Privatpersonen, mehr für Unternehmen.

Strafen bei Verspätung:

  • Verspätungszuschlag: 5 % der geschuldeten Steuer
  • Zusätzlicher monatlicher Zinszuschlag: 1 % pro Monat
  • Bei Nichtabgabe: Schätzung durch die Behörden plus erhöhte Strafen

11. Sozialversicherungsbeiträge

Das National Insurance Scheme (NIS) ist Grenadas Sozialversicherungssystem.

Beitragssätze:

BeitragszahlerSatzBemessungsgrenze
Arbeitnehmer5 %5.000 XCD/Monat
Arbeitgeber6 %5.000 XCD/Monat
Selbstständige9 %Selbst gewähltes Einkommen

Krankenversicherung: Das NIS deckt keine umfassende Krankenversicherung ab. Du benötigst:

  • Private Krankenversicherung (empfohlen)
  • Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem (basisversorgung)
  • Internationale Krankenversicherung für Auswanderer (z.B. CIGNA, Allianz Care)

Kosten private Krankenversicherung: Ca. 200 bis 600 USD monatlich, je nach Alter und Leistungsumfang.

Rentenversicherung: Das NIS bietet:

  • Altersrente ab 60 Jahren (mit Abschlägen) oder 65 Jahren (volle Rente)
  • Mindestens 500 Beitragswochenbeiträge erforderlich
  • Maximale Monatsrente: Ca. 2.500 XCD (ca. 850 EUR)

Arbeitslosenversicherung: Begrenzte Leistungen für kurzfristige Arbeitslosigkeit sind im NIS enthalten.

Pflegeversicherung: Eine Pflegeversicherung wie in Deutschland existiert nicht. Pflegeleistungen müssen privat organisiert und finanziert werden.

Gesamtbelastung vs. DACH-Länder:

LandArbeitnehmer-SozialabgabenArbeitgeber-Sozialabgaben
Grenada5 %6 %
DeutschlandCa. 20 %Ca. 21 %
ÖsterreichCa. 18 %Ca. 21 %
SchweizCa. 6 bis 12 %Ca. 6 bis 12 %

Die Sozialversicherungsbeiträge in Grenada sind erheblich niedriger, bieten aber auch deutlich geringere Leistungen.

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung:

SteuerartGrenadaDeutschlandSchweizÖsterreich
Einkommensteuer (Spitzensatz)30 %45 % (+Soli)23 bis 40 %55 %
Körperschaftsteuer28 %Ca. 30 %12 bis 21 %23 %
Kapitalertragssteuer0 %25 % (+Soli)0 bis 35 %27,5 %
Vermögenssteuer0 %0 %0,1 bis 1 %0 %
Erbschaftssteuer0 %7 bis 50 %0 bis 50 %0 %
Mehrwertsteuer15 %19 %8,1 %20 %

Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen:

Angestellter mit 50.000 EUR Jahreseinkommen:

LandEinkommensteuerSozialabgabenGesamtbelastung
GrenadaCa. 6.400 EURCa. 1.700 EURCa. 8.100 EUR (16,2 %)
DeutschlandCa. 11.000 EURCa. 10.000 EURCa. 21.000 EUR (42 %)
Schweiz (Zürich)Ca. 7.500 EURCa. 5.000 EURCa. 12.500 EUR (25 %)
ÖsterreichCa. 11.500 EURCa. 9.000 EURCa. 20.500 EUR (41 %)

Investor mit 100.000 EUR Kapitalerträgen (nur Kursgewinne):

LandSteuerbelastung
Grenada0 EUR
DeutschlandCa. 26.375 EUR
Schweiz0 bis 35.000 EUR
ÖsterreichCa. 27.500 EUR

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht:

Pro Grenada:

  • Keine Capital Gains Tax
  • Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Keine Vermögenssteuer
  • Überschaubares Steuersystem
  • Niedrige Sozialabgaben
  • CBI-Programm mit zusätzlichen Vorteilen

Contra Grenada:

  • Kein DBA mit DACH-Ländern (Doppelbesteuerungsrisiko)
  • Höhere Kaufnebenkosten für Immobilien (Ausländer)
  • Niedrige Sozialleistungen
  • Einkommensteuer-Spitzensatz von 30 % nicht ultra-niedrig
  • Begrenzte professionelle Infrastruktur

Fazit

Grenada eignet sich steuerlich besonders für folgende Auswanderer-Typen:

Ideal für:

  • Investoren und Vermögende: Die fehlende Capital Gains Tax macht Grenada zum Paradies für Anleger, die regelmäßig Kursgewinne realisieren
  • Vermögensnachfolge-Planer: Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer ermöglicht steuerfreie Vermögensübertragungen
  • CBI-Interessenten: Das Staatsbürgerschaftsprogramm bietet zusätzliche Vorteile (USA-E2-Visum, visafreies Reisen)
  • Semi-Pensionäre mit Kapitalvermögen: Moderate Einkommensteuer kombiniert mit steuerfreien Kapitalerträgen

Weniger geeignet für:

  • Angestellte mit hohem Einkommen aus lokaler Arbeit: Der Spitzensatz von 30 % ist nicht konkurrenzfähig mit echten Niedrigsteuerländern
  • Rentner mit ausschließlich Renteneinkommen: Ohne DBA droht Doppelbesteuerung
  • Unternehmer mit hohen Gewinnen: 28 % Körperschaftsteuer liegt im oberen Bereich

Wichtigste Punkte zusammengefasst:

  1. Keine Kapitalertragssteuer auf Kursgewinne – der größte Vorteil Grenadas
  2. Keine Vermögens-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer
  3. Einkommensteuer 0 bis 30 % mit 8.135 EUR Grundfreibetrag
  4. Kein DBA mit DACH-Ländern – erhöhter Planungsbedarf
  5. Citizenship by Investment ab 150.000 USD möglich
  6. Niedrige Sozialabgaben, aber auch geringe Sozialleistungen

Empfehlung zu professioneller Beratung: Aufgrund des fehlenden DBA mit Deutschland, Österreich und der Schweiz solltest du vor einer Auswanderung nach Grenada unbedingt einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater konsultieren. Die Kombination aus Wegzugsbesteuerung im Heimatland und möglicher Doppelbesteuerung erfordert sorgfältige Planung. Insbesondere bei Rentenansprüchen, wesentlichen Beteiligungen und komplexen Vermögensstrukturen ist professionelle Beratung unerlässlich.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Grenada

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Grenada, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Muss ich als grenadischer Steuerresident mein weltweites Einkommen versteuern?

Ja, grundsätzlich unterliegt dein weltweites Einkommen der grenadischen Besteuerung. Allerdings gibt es keine Kapitalertragssteuer auf Kursgewinne, und bestimmte ausländische Einkünfte können unter Umständen begünstigt sein.

Wie funktioniert das Citizenship by Investment Programm?

Du kannst die grenadische Staatsbürgerschaft durch eine Investition von mindestens 150.000 USD in den National Transformation Fund oder 220.000 USD in zugelassene Immobilienprojekte erhalten. Der Prozess dauert etwa 4 bis 6 Monate und erfordert keine physische Anwesenheit.

Werden meine deutschen Renten in Grenada besteuert?

Ja, als Steuerresident Grenadas werden deine Renten dort mit den regulären Einkommensteuersätzen besteuert. Da kein DBA existiert, kann auch Deutschland ein Besteuerungsrecht behalten, was zu einer Doppelbelastung führen kann.

Kann ich als digitaler Nomade in Grenada arbeiten?

Ja, mit dem richtigen Visum kannst du in Grenada als digitaler Nomade arbeiten. Deine Einkünfte, auch wenn sie von ausländischen Kunden stammen, können in Grenada steuerpflichtig sein, wenn du die Arbeit physisch dort ausführst.

Gibt es Steuervorteile für Rentner?

Grenada bietet keine speziellen Steuervorteile für Rentner. Der Vorteil liegt in der allgemeinen Steuerstruktur: keine Kapitalertragssteuer auf Kursgewinne, keine Vermögenssteuer und keine Erbschaftssteuer.

Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten im Vergleich zur Steuerersparnis?

Grenada ist kein Billigland. Die Lebenshaltungskosten liegen bei etwa 70 bis 80 % des deutschen Niveaus, mit höheren Kosten für importierte Waren. Die Steuerersparnis lohnt sich daher vor allem für Personen mit hohen Kapitaleinkünften.

Benötige ich einen lokalen Steuerberater?

Bei einfachen Verhältnissen (nur Renteneinkommen oder Angestelltenverhältnis) kannst du die Steuererklärung selbst erstellen. Bei internationalen Einkünften, Unternehmensgründung oder CBI-Nutzung ist ein lokaler Steuerberater dringend empfohlen.

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Stand: Januar 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Steuergesetze können sich ändern. Für individuelle Beratung wende dich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.

Zuletzt aktualisiert: 8. Januar 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)