Aruba, die kleine Karibikinsel mit nur etwa 180.000 Einwohnern, gehört als autonomes Land zum Königreich der Niederlande. Das Steuersystem basiert auf niederländischen Prinzipien, wurde jedoch an die lokalen Gegebenheiten angepasst. Als beliebtes Urlaubsziel mit ganzjährig sonnigem Wetter und traumhaften Stränden zieht Aruba auch Auswanderer an, die sich hier dauerhaft niederlassen möchten.

Im Vergleich zu den DACH-Ländern fällt auf, dass Aruba ein relativ hohes Steuerniveau aufweist, das durchaus mit Deutschland vergleichbar ist. Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer liegt bei 52 %, was ähnlich dem deutschen Höchstsatz ist. Allerdings gibt es keine Vermögensteuer und keine Erbschaftsteuer für nahe Angehörige, was für wohlhabende Auswanderer interessant sein kann.
Die steuerliche Attraktivität Arubas liegt weniger in niedrigen Steuersätzen als vielmehr in der Lebensqualität, der politischen Stabilität als Teil des niederländischen Königreichs und der strategischen Lage. Für reine Steueroptimierung ist Aruba nicht die erste Wahl in der Karibik. Dennoch bietet die Insel einige Vorteile, insbesondere für Rentner und Investoren mit Immobilienvermögen.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
Du wirst in Aruba als steuerlich ansässig betrachtet, wenn du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt auf der Insel hast. Die Beurteilung erfolgt nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, wobei folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Vorhandensein einer dauerhaften Wohnung
- Familiärer Mittelpunkt (Ehepartner, Kinder)
- Wirtschaftliche Interessen und Geschäftstätigkeit
- Absicht des dauerhaften Verbleibs
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Aruba wendet keine strikte 183-Tage-Regel an. Stattdessen wird die steuerliche Ansässigkeit anhand der tatsächlichen Lebensumstände beurteilt. Wenn du mehr als sechs Monate auf der Insel verbringst und dort deinen Lebensmittelpunkt hast, wirst du in der Regel als steuerlich ansässig eingestuft.
Bei einem Aufenthalt von weniger als 183 Tagen kannst du unter Umständen als beschränkt steuerpflichtig gelten, wobei nur Einkünfte aus arubanischen Quellen besteuert werden.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT
Aruba hat als autonomes Land innerhalb des Königreichs der Niederlande ein begrenztes Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen. Mit Deutschland besteht kein separates DBA für Aruba, allerdings kann das DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden unter bestimmten Umständen Anwendung finden.
Mit der Schweiz und Österreich bestehen ebenfalls keine direkten Abkommen für Aruba. Das bedeutet, dass du bei der Auswanderung nach Aruba die Doppelbesteuerungsrisiken sorgfältig prüfen musst und gegebenenfalls auf unilaterale Entlastungsmaßnahmen angewiesen bist.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Beim Wegzug aus Deutschland greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, wenn du wesentliche Anteile an Kapitalgesellschaften (mindestens 1 %) hältst. Die stillen Reserven werden dann fiktiv besteuert. Da kein DBA zwischen Deutschland und Aruba besteht, gibt es keine Stundungsmöglichkeit wie bei einem Wegzug in EU-Staaten.
Aus Österreich kann ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung auf Kapitalanteile anfallen. Die Schweiz kennt keine vergleichbare Wegzugsbesteuerung auf Bundesebene, jedoch kann eine Besteuerung bei der Aufgabe der Steuerpflicht in einzelnen Kantonen erfolgen.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Steuersätze und Progressionsstufen
Aruba wendet ein progressives Steuersystem mit Steuersätzen zwischen 7 % und 52 % an. Die Progressionsstufen für das Steuerjahr 2024 sind wie folgt (Beträge in Arubanischen Florin, AWG, wobei 1 AWG etwa 0,50 Euro entspricht):
| Zu versteuerndes Einkommen (AWG) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 34.930 | 7 % |
| 34.930 bis 65.904 | 19 % |
| 65.904 bis 147.454 | 28 % |
| Über 147.454 | 52 % |
Umgerechnet bedeutet das: Bei einem Einkommen bis etwa 17.500 Euro zahlst du nur 7 % Steuern. Ab etwa 74.000 Euro greift der Spitzensteuersatz von 52 %.
Freibeträge und Grundfreibetrag
Es gibt einen persönlichen Freibetrag, der jährlich angepasst wird. Für 2024 liegt er bei etwa 28.861 AWG (rund 14.400 Euro). Zusätzlich können verschiedene Abzüge geltend gemacht werden:
- Verheiratetenbonus bei gemeinsamer Veranlagung
- Kinderfreibeträge
- Abzüge für bestimmte Versicherungen
- Hypothekenzinsen für die selbst genutzte Immobilie
Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten
Das Steuerjahr in Aruba entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Die Einkommensteuer wird grundsätzlich im Quellensteuerverfahren erhoben, wobei Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt abführen.
Selbstständige und Personen mit zusätzlichen Einkünften müssen Vorauszahlungen leisten und eine jährliche Steuererklärung abgeben.
Nach Personenkategorie
Arbeitnehmer
Lohnsteuer und Abzugsverfahren
Als Arbeitnehmer in Aruba wird dein Gehalt durch das Lohnsteuerverfahren besteuert. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge direkt vom Bruttogehalt einzubehalten und an die Steuerbehörde (Departamento di Impuesto) abzuführen.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge in Aruba umfassen:
- AOV (Altersversicherung): 13 % (9,5 % Arbeitnehmer, 3,5 % Arbeitgeber)
- AWW (Witwenrente): 1 % (Arbeitnehmer)
- AZV (Krankenversicherung): 10,7 % (2,6 % Arbeitnehmer, 8,1 % Arbeitgeber)
- Unfallversicherung: 0,25 bis 2,5 % (nur Arbeitgeber)
Absetzbare Werbungskosten
Du kannst bestimmte berufsbezogene Ausgaben von der Steuer absetzen:
- Berufskleidung
- Fortbildungskosten
- Fachliteratur
- Gewerkschaftsbeiträge
Pendlerpauschale/Fahrtkosten
Eine gesonderte Pendlerpauschale wie in Deutschland existiert in Aruba nicht. Fahrtkosten zur Arbeit werden in der Regel nicht als absetzbare Kosten anerkannt, es sei denn, es handelt sich um spezielle dienstliche Fahrten.
Digitale Nomaden
Besteuerung ausländischer Einkünfte
Wenn du als digitaler Nomade in Aruba lebst und für ausländische Auftraggeber arbeitest, werden deine weltweiten Einkünfte in Aruba besteuert, sofern du dort steuerlich ansässig bist. Es gibt keine Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Einkünften bei unbeschränkter Steuerpflicht.
Home-Office-Regelungen
Spezielle steuerliche Regelungen für Home-Office-Arbeit existieren in Aruba nicht. Deine Einkünfte werden nach den allgemeinen Regeln für Selbstständige oder Arbeitnehmer besteuert.
Relevante Visa/Aufenthaltsprogramme
Aruba hat kein spezielles Digital-Nomad-Visum eingeführt. Für einen längerfristigen Aufenthalt benötigst du:
- Eine Aufenthaltserlaubnis (Vergunning tot Verblijf)
- Einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
- Eine gültige Krankenversicherung
Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern und erfordert einen lokalen Sponsor oder Nachweis der Selbstständigkeit.
Nachweispflichten
Als digitaler Nomade musst du deine Einkünfte ordnungsgemäß dokumentieren:
- Rechnungen und Verträge mit ausländischen Kunden
- Bankbelege über Zahlungseingänge
- Aufzeichnungen über geleistete Arbeitsstunden
Selbstständige/Unternehmer
Besteuerung von Unternehmensgewinnen
Selbstständige werden mit ihren Gewinnen der regulären Einkommensteuer unterworfen. Der Gewinn wird als Differenz zwischen Einnahmen und betrieblichen Ausgaben ermittelt. Die Steuersätze entsprechen den oben genannten Progressionsstufen von 7 % bis 52 %.
Körperschaftsteuer bei Firmengründung
Wenn du eine Kapitalgesellschaft (NV oder VBA) in Aruba gründest, unterliegt diese der Körperschaftsteuer (Winstbelasting). Die Sätze für 2024 sind:
| Gewinn (AWG) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 250.000 | 22 % |
| Über 250.000 | 28 % |
Diese Sätze sind im karibischen Vergleich relativ hoch, aber deutlich niedriger als der persönliche Spitzensteuersatz.
Gewerbesteuer
Eine gesonderte Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert in Aruba nicht. Allerdings fallen Lizenzgebühren für bestimmte Geschäftstätigkeiten an.
Buchführungspflichten
Unternehmen in Aruba sind verpflichtet, ordnungsgemäße Bücher zu führen:
- Aufbewahrungspflicht: mindestens 10 Jahre
- Jahresabschluss erforderlich für Kapitalgesellschaften
- Monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen
Absetzbare Betriebsausgaben
Du kannst folgende Kosten steuerlich geltend machen:
- Miete für Geschäftsräume
- Gehälter und Löhne
- Abschreibungen auf Anlagevermögen
- Fahrzeugkosten für betriebliche Fahrten
- Marketing- und Werbekosten
- Professionelle Dienstleistungen (Steuerberater, Anwälte)
Finanziell Unabhängige/Investoren
Kapitalertragssteuer (Zinsen, Dividenden)
Zinsen und Dividenden werden in Aruba als reguläres Einkommen behandelt und unterliegen den progressiven Einkommensteuersätzen. Eine separate Kapitalertragssteuer mit Pauschalsatz wie in Deutschland (25 % plus Solidaritätszuschlag) gibt es nicht.
Bei Dividenden aus arubanischen Unternehmen wird eine Quellensteuer von 10 % einbehalten, die auf die persönliche Steuerschuld angerechnet werden kann.
Besteuerung von Kursgewinnen
Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind in Aruba grundsätzlich steuerfrei, sofern es sich um private Vermögensverwaltung handelt. Wenn du jedoch gewerblich mit Wertpapieren handelst, werden die Gewinne als Geschäftseinkommen besteuert.
Immobilienertragsteuer
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien werden besteuert, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Erwerb realisiert werden. Die Spekulationsfrist beträgt in der Regel 2 Jahre.
Freibeträge für Kapitalerträge
Es gibt keinen gesonderten Sparerpauschbetrag wie in Deutschland. Zinsen und Dividenden werden vollständig in die Einkommensteuerberechnung einbezogen.
Besonderheiten bei ausländischen Depots
Ausländische Kapitalerträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Eine im Ausland gezahlte Quellensteuer kann unter bestimmten Umständen angerechnet werden, wobei mangels umfassender DBA-Netzwerke die Anrechnung begrenzt sein kann.
Rentner
Besteuerung gesetzlicher Renten (DE/CH/AT)
Deutsche gesetzliche Renten werden nach dem DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden in der Regel im Wohnsitzstaat besteuert. Da Aruba jedoch nicht automatisch unter dieses Abkommen fällt, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Die deutsche Rente wird dann sowohl in Deutschland (beschränkte Steuerpflicht) als auch in Aruba besteuert.
Schweizer AHV-Renten werden grundsätzlich in der Schweiz besteuert, wobei Aruba als Wohnsitzstaat ebenfalls besteuern kann.
Österreichische Pensionen unterliegen mangels DBA mit Aruba der Besteuerung in beiden Ländern.
Besteuerung privater Renten/Pensionen
Private Rentenversicherungen und Betriebsrenten werden in Aruba als reguläres Einkommen besteuert. Eine Unterscheidung zwischen Ertragsanteil und Kapitalrückzahlung wie in Deutschland gibt es nicht.
Doppelbesteuerungsabkommen für Renten
Da keine direkten DBAs zwischen Aruba und den DACH-Ländern bestehen, ist die Rentensituation komplex. Du solltest unbedingt vor der Auswanderung einen internationalen Steuerberater konsultieren, um Doppelbesteuerung zu minimieren.
Altersfreibeträge
Rentner können in Aruba von einem erhöhten persönlichen Freibetrag profitieren. Zudem gibt es Vergünstigungen bei der Krankenversicherung für Personen über 60 Jahre.
3. Vermögensteuer
Aruba erhebt keine Vermögensteuer auf privates Vermögen. Dies ist ein deutlicher Vorteil gegenüber einigen anderen Ländern und macht Aruba für wohlhabende Auswanderer interessant.
Es gibt keine Besteuerung von:
- Bankguthaben
- Wertpapierdepots
- Sammlungen und Kunstwerken
- Ausländischem Vermögen
Lediglich Immobilien unterliegen der jährlichen Grundsteuer, die jedoch separat erhoben wird (siehe Abschnitt Immobiliensteuer).
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
In Aruba werden Kapitalerträge nicht gesondert besteuert, sondern als Teil des Gesamteinkommens behandelt:
| Anlageform | Besteuerung |
|---|---|
| Zinsen | Reguläre Einkommensteuer (7 bis 52 %) |
| Dividenden (inländisch) | 10 % Quellensteuer, Rest nach Einkommensteuer |
| Dividenden (ausländisch) | Reguläre Einkommensteuer |
| Kursgewinne | Grundsätzlich steuerfrei |
| Mieteinnahmen | Reguläre Einkommensteuer |
Quellensteuer
Auf arubanische Dividenden wird eine Quellensteuer von 10 % erhoben. Diese kann auf die persönliche Steuerschuld angerechnet werden.
Zinszahlungen aus Aruba unterliegen keiner Quellensteuer.
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Aufgrund des begrenzten DBA-Netzwerks ist die Anrechnung ausländischer Quellensteuern eingeschränkt. In vielen Fällen kannst du die im Ausland gezahlte Quellensteuer nur bis zur Höhe der arubanischen Steuer auf diese Einkünfte anrechnen.
Meldepflichten
Du bist verpflichtet, alle ausländischen Kapitalerträge in deiner Steuererklärung anzugeben. Dies umfasst:
- Zinsen aus ausländischen Bankkonten
- Dividenden aus ausländischen Aktien
- Gewinne aus ausländischen Investmentfonds
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer/jährliche Abgaben
Die jährliche Grundsteuer (Grondbelasting) beträgt:
- Für bebaute Grundstücke: 0,4 % des Einheitswerts
- Für unbebaute Grundstücke: 0,6 % des Einheitswerts
Der Einheitswert liegt oft deutlich unter dem Marktwert, was die tatsächliche Belastung reduziert.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Kauf einer Immobilie in Aruba fällt eine Grunderwerbsteuer (Overdrachtsbelasting) von 3 % des Kaufpreises an. Zusätzlich entstehen Notarkosten und Registrierungsgebühren.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien können besteuert werden, insbesondere wenn:
- Die Immobilie innerhalb von 2 Jahren nach dem Kauf verkauft wird
- Der Verkauf als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird
Bei langfristig gehaltenen Privatimmobilien ist der Verkaufsgewinn in der Regel steuerfrei.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen aus arubanischen Immobilien werden als reguläres Einkommen besteuert. Du kannst folgende Kosten absetzen:
- Hypothekenzinsen
- Reparatur- und Instandhaltungskosten
- Verwaltungskosten
- Abschreibungen (in der Regel 2 % pro Jahr)
Steuervorteile bei Eigennutzung
Für selbst genutzte Immobilien kannst du die Hypothekenzinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag von der Einkommensteuer absetzen. Dies macht den Erwerb einer eigenen Immobilie steuerlich attraktiver als Mieten.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad
Aruba erhebt eine Erbschafts- und Schenkungssteuer (Successiebelasting) mit folgenden Sätzen:
Ehepartner und Kinder:
| Wert der Erbschaft (AWG) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 50.000 | 2 % |
| 50.000 bis 175.000 | 5 % |
| Über 175.000 | 8 % |
Andere Verwandte:
| Wert der Erbschaft (AWG) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 50.000 | 12 % |
| 50.000 bis 175.000 | 16 % |
| Über 175.000 | 20 % |
Nicht-Verwandte:
| Wert der Erbschaft (AWG) | Steuersatz |
|---|---|
| Alle Beträge | 30 % |
Freibeträge
Es gibt großzügige Freibeträge, insbesondere für nahe Angehörige:
- Ehepartner: 500.000 AWG (ca. 250.000 Euro)
- Kinder: 25.000 AWG (ca. 12.500 Euro) pro Kind
- Eltern: 10.000 AWG (ca. 5.000 Euro)
Bewertung von Vermögen
Die Bewertung erfolgt zum Marktwert zum Zeitpunkt des Todes oder der Schenkung. Bei Immobilien wird in der Regel ein Gutachten erstellt.
Internationale Aspekte
Die Erbschaftsteuer knüpft an den Wohnsitz des Erblassers an. Wenn du in Aruba ansässig bist, unterliegt dein weltweites Vermögen der arubanischen Erbschaftsteuer. Bei grenzüberschreitenden Erbfällen kann es zu Doppelbesteuerung kommen, da keine umfassenden Erbschaftsteuer-DBAs bestehen.
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze
Aruba erhebt eine Umsatzsteuer namens BBO (Belasting op Bedrijfsomzetten) und BAVP (Belasting op Additionele Voorzieningen Passagiers):
- BBO-Standardsatz: 1,5 % auf den Umsatz
- BAVP: 3 % zusätzlich auf bestimmte touristische Dienstleistungen
Die Gesamtbelastung ist damit deutlich niedriger als in den DACH-Ländern mit ihren Mehrwertsteuersätzen von 19 bis 20 %.
Kleinunternehmerregelung
Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 75.000 AWG (ca. 37.500 Euro) können von der BBO-Pflicht befreit sein. Die genauen Bedingungen solltest du mit der Steuerbehörde klären.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Als Unternehmer in Aruba musst du dich für die BBO registrieren, wenn dein Umsatz die Schwellenwerte überschreitet. Die Steuer wird monatlich oder vierteljährlich abgeführt.
Reverse-Charge-Verfahren
Ein Reverse-Charge-Verfahren wie in der EU existiert in Aruba nicht. Bei Importen wird die Einfuhrumsatzsteuer separat erhoben.
8. Weitere relevante Steuern
Luxussteuer
Aruba erhebt keine spezifische Luxussteuer. Allerdings können Importzölle auf hochwertige Güter wie Schmuck, Elektronik und Fahrzeuge erheblich sein.
Kfz-Steuer
Für Kraftfahrzeuge in Aruba fallen an:
- Zulassungsgebühren
- Jährliche Kfz-Steuer, abhängig vom Hubraum und Fahrzeugtyp
- Importzölle von bis zu 45 % auf den Fahrzeugwert
Ein Auto in Aruba zu besitzen ist daher deutlich teurer als in den DACH-Ländern.
Touristensteuer
Hotels und Ferienunterkünfte erheben eine Touristensteuer von 9,5 % auf den Übernachtungspreis. Als Einwohner bist du davon nicht betroffen, aber als Vermieter musst du diese Steuer einziehen und abführen.
Sondersteuern
- Glücksspielsteuer auf Casinos und Lotterien
- Umweltabgaben auf bestimmte Produkte
- Importzölle auf diverse Waren (oft 12 bis 30 %)
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Trotz des relativ hohen Steuerniveaus gibt es in Aruba einige legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung:
Steuerfreie Kursgewinne nutzen: Investiere in Wertpapiere und profitiere von der Steuerfreiheit privater Veräußerungsgewinne. Anders als in Deutschland werden Kursgewinne nicht automatisch besteuert.
Immobilieninvestition mit Hypothekenzinsabzug: Die Absetzbarkeit von Hypothekenzinsen macht den Erwerb einer eigenen Immobilie steuerlich attraktiv.
Unternehmensgründung: Bei höheren Einkommen kann die Gründung einer Kapitalgesellschaft sinnvoll sein, da der Körperschaftsteuersatz von 22 bis 28 % deutlich unter dem persönlichen Spitzensteuersatz von 52 % liegt.
Timing des Umzugs
Der ideale Zeitpunkt für den Umzug nach Aruba ist:
- Zum Jahresende: So vermeidest du, dass du in beiden Ländern für das volle Jahr steuerpflichtig wirst.
- Nach Realisierung großer Gewinne: Realisiere Kursgewinne noch in Aruba, wo sie steuerfrei sind.
- Vor Rentenbeginn: Kläre die Rentenbesteuerung vor dem Umzug, um Doppelbesteuerung zu minimieren.
Günstige Unternehmensformen
Die gängigen Unternehmensformen in Aruba sind:
- NV (Naamloze Vennootschap): Vergleichbar mit einer AG, geeignet für größere Unternehmen
- VBA (Vennootschap met Beperkte Aansprakelijkheid): Vergleichbar mit einer GmbH, ideal für kleine und mittlere Unternehmen
- AVV (Aruba Vrijgestelde Vennootschap): Steuerbefreite Gesellschaft für bestimmte Aktivitäten (begrenzte Anwendung)
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Nutze alle verfügbaren Freibeträge:
- Persönlicher Freibetrag (ca. 14.400 Euro)
- Verheiratetenbonus
- Kinderfreibeträge
- Abzüge für Versicherungen und Hypothekenzinsen
Holding-Strukturen
Aruba ist kein klassisches Holding-Standort wie beispielsweise die Niederlande. Die hohen Quellensteuern auf Dividenden (10 %) und das begrenzte DBA-Netzwerk machen Holding-Strukturen wenig attraktiv.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die Steuererklärung muss bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden. Eine Fristverlängerung kann beim Departamento di Impuesto beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
Für deine Steuererklärung benötigst du:
- Lohnsteuerbescheinigung (Jaaropgaaf) vom Arbeitgeber
- Nachweise über Kapitalerträge
- Belege für absetzbare Kosten
- Kontoauszüge bei Selbstständigkeit
- Nachweis über ausländische Einkünfte
Online-Portale
Die Steuerbehörde Aruba bietet ein Online-Portal für die elektronische Abgabe der Steuererklärung. Die Registrierung erfolgt beim Departamento di Impuesto.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Aufgrund der Komplexität des Systems, insbesondere bei internationalen Sachverhalten, ist die Beauftragung eines lokalen Steuerberaters dringend empfohlen. Die Kosten liegen bei etwa 500 bis 2.000 AWG (250 bis 1.000 Euro) pro Jahr für eine einfache Steuererklärung.
Strafen bei Verspätung
Bei verspäteter Abgabe drohen:
- Säumniszuschläge von bis zu 25 % der Steuerschuld
- Zinsen auf die ausstehende Steuer
- Bei wiederholten Verstößen können weitere Strafen verhängt werden
11. Sozialversicherungsbeiträge
Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (AZV) ist für alle Einwohner Arubas obligatorisch. Die Beiträge betragen:
- Arbeitnehmer: 2,6 % des Bruttogehalts
- Arbeitgeber: 8,1 % des Bruttogehalts
- Selbstständige: variabler Beitrag basierend auf dem Einkommen
Die AZV deckt grundlegende medizinische Versorgung ab. Für umfassendere Leistungen empfiehlt sich eine private Zusatzversicherung.
Rentenversicherung
Die AOV (Algemene Ouderdomsverzekering) ist die gesetzliche Altersversicherung:
- Arbeitnehmer: 9,5 % des Bruttogehalts
- Arbeitgeber: 3,5 % des Bruttogehalts
- Höchstbeitragsbemessungsgrenze: 85.000 AWG (ca. 42.500 Euro)
Die AOV-Rente ist eine Grundrente und erreicht etwa 1.500 AWG (750 Euro) monatlich bei vollständiger Beitragszeit.
Arbeitslosenversicherung
Eine staatliche Arbeitslosenversicherung wie in Deutschland existiert in Aruba nicht. Im Falle einer Arbeitslosigkeit bist du auf private Vorsorge oder die Sozialhilfe angewiesen.
Pflegeversicherung
Eine separate Pflegeversicherung gibt es in Aruba nicht. Pflegeleistungen werden teilweise über die AZV abgedeckt, für umfassende Pflege ist jedoch private Vorsorge notwendig.
Gesamtbelastung vs. DACH-Länder
| Beitragsart | Aruba (Arbeitnehmer) | Deutschland | Schweiz | Österreich |
|---|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,5 % | 9,3 % | 5,3 % | 10,25 % |
| Krankenversicherung | 2,6 % | 7,3 % | ca. 5 % | 3,87 % |
| Arbeitslosenversicherung | 0 % | 1,3 % | 1,1 % | 3 % |
| Pflegeversicherung | 0 % | 1,7 % | 0 % | 0 % |
| Gesamt | 12,1 % | 19,6 % | ca. 11,4 % | 17,12 % |
Die Sozialversicherungsbelastung in Aruba ist damit niedriger als in Deutschland und Österreich, aber vergleichbar mit der Schweiz.
12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich
Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung
| Steuerart | Aruba | Deutschland | Schweiz | Österreich |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 52 % | 45 % (+Soli) | ca. 40 % | 55 % |
| Körperschaftsteuer | 22 bis 28 % | ca. 30 % | 12 bis 24 % | 23 % |
| Kapitalertragssteuer | 0 bis 52 % | 25 % (+Soli) | 0 bis 40 % | 27,5 % |
| Mehrwertsteuer | 1,5 % | 19 % | 8,1 % | 20 % |
| Vermögensteuer | 0 % | 0 % | 0,1 bis 1 % | 0 % |
| Grunderwerbsteuer | 3 % | 3,5 bis 6,5 % | 1 bis 3,3 % | 3,5 % |
| Erbschaftsteuer (Kinder) | 2 bis 8 % | 7 bis 30 % | 0 bis 36 % | 0 % |
Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen
Beispiel 1: Angestellter mit 50.000 Euro Jahresgehalt
| Aruba | Deutschland | |
|---|---|---|
| Bruttoeinkommen | 50.000 € | 50.000 € |
| Einkommensteuer | ca. 7.500 € | ca. 10.000 € |
| Sozialversicherung | ca. 6.050 € | ca. 9.800 € |
| Netto | ca. 36.450 € | ca. 30.200 € |
Beispiel 2: Selbstständiger mit 100.000 Euro Gewinn
| Aruba | Deutschland | |
|---|---|---|
| Gewinn | 100.000 € | 100.000 € |
| Einkommensteuer | ca. 25.000 € | ca. 28.000 € |
| Sozialversicherung | ca. 8.000 € | ca. 18.000 € |
| Netto | ca. 67.000 € | ca. 54.000 € |
Beispiel 3: Rentner mit 30.000 Euro Jahresrente
| Aruba | Deutschland | |
|---|---|---|
| Rente | 30.000 € | 30.000 € |
| Einkommensteuer | ca. 2.500 € | ca. 3.500 € |
| Krankenversicherung | ca. 1.500 € | ca. 3.300 € |
| Netto | ca. 26.000 € | ca. 23.200 € |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Pro Aruba:
- Keine Vermögensteuer
- Steuerfreie Kursgewinne bei privater Vermögensverwaltung
- Niedrige Mehrwertsteuer (nur 1,5 %)
- Günstige Erbschaftsteuer für nahe Angehörige
- Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge als in Deutschland
Contra Aruba:
- Hoher Spitzensteuersatz (52 %)
- Keine umfassenden DBAs (Doppelbesteuerungsrisiko)
- Hohe Importzölle auf Waren
- Teure Fahrzeuge
- Keine Arbeitslosenversicherung
Fazit
Aruba ist aus rein steuerlicher Sicht kein klassisches Niedrigsteuerland. Mit einem Spitzensteuersatz von 52 % liegt die Insel auf deutschem Niveau. Dennoch gibt es steuerliche Vorteile, die für bestimmte Auswanderertypen interessant sein können.
Für wen lohnt sich Aruba steuerlich?
- Investoren: Profitieren von steuerfreien Kursgewinnen und keiner Vermögensteuer
- Rentner mit moderatem Einkommen: Niedrigere Besteuerung und günstigere Sozialversicherung als in Deutschland
- Wohlhabende Familien: Günstige Erbschaftsteuer ermöglicht steueroptimierte Vermögensübertragung
Für wen lohnt sich Aruba steuerlich weniger?
- Gutverdiener: Der hohe Spitzensteuersatz macht Aruba unattraktiv
- Digitale Nomaden: Keine speziellen Steuerprogramme, volle Besteuerung der weltweiten Einkünfte
- Unternehmer mit internationaler Struktur: Begrenztes DBA-Netzwerk erschwert Steuerplanung
Wichtigste Punkte zusammengefasst:
- Progressiver Einkommensteuertarif von 7 bis 52 %
- Körperschaftsteuer 22 bis 28 % (für Unternehmen)
- Keine Vermögensteuer
- Steuerfreie private Kursgewinne
- Niedrige Mehrwertsteuer (1,5 %)
- Kein DBA mit Deutschland, Österreich oder Schweiz
- Günstige Erbschaftsteuer für nahe Angehörige
Empfehlung: Aufgrund der komplexen internationalen Steuersituation und des fehlenden DBA-Schutzes solltest du vor einer Auswanderung nach Aruba unbedingt einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater konsultieren. Die individuelle Situation kann die Steuerbelastung erheblich beeinflussen.
Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Aruba
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FAQ
Muss ich in Aruba Steuern auf meine deutsche Rente zahlen?
Ja, als Steuerresident in Aruba unterliegst du mit deinen weltweiten Einkünften, einschließlich deutscher Renten, der arubanischen Einkommensteuer. Da kein umfassendes DBA besteht, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Die in Deutschland einbehaltene Steuer kann unter Umständen in Aruba angerechnet werden.
Werden Kursgewinne aus Aktienverkäufen in Aruba besteuert?
Nein, private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren sind in Aruba grundsätzlich steuerfrei. Dies gilt jedoch nur, wenn du nicht gewerblich mit Wertpapieren handelst. Bei gewerblichem Handel werden die Gewinne als Geschäftseinkommen besteuert.
Wie hoch ist die Steuerbelastung für Selbstständige in Aruba?
Als Selbstständiger zahlst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn mit Sätzen von 7 bis 52 %. Hinzu kommen Sozialversicherungsbeiträge von etwa 12 %. Die Gesamtbelastung ist bei niedrigen bis mittleren Einkommen oft günstiger als in Deutschland.
Gibt es ein Visum für digitale Nomaden in Aruba?
Aruba hat kein spezielles Digital-Nomad-Visum. Du benötigst eine reguläre Aufenthaltserlaubnis, die einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung erfordert. Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern.
Kann ich meine Hypothekenzinsen in Aruba von der Steuer absetzen?
Ja, Hypothekenzinsen für eine selbst genutzte Immobilie in Aruba können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Dies macht den Immobilienkauf steuerlich attraktiv.
Wie wird Erbschaft in Aruba besteuert?
Die Erbschaftsteuer in Aruba ist progressiv und abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Für Ehepartner und Kinder liegen die Sätze zwischen 2 und 8 %, mit großzügigen Freibeträgen. Nicht-Verwandte zahlen einen Pauschalsatz von 30 %.
Muss ich als Auswanderer die deutsche Wegzugsbesteuerung zahlen?
Wenn du wesentliche Anteile an Kapitalgesellschaften (mindestens 1 %) hältst, kann die deutsche Wegzugsbesteuerung greifen. Da kein DBA mit Aruba besteht, gibt es keine Stundungsmöglichkeit wie bei einem Wegzug in EU-Staaten. Eine frühzeitige Planung mit einem Steuerberater ist dringend empfohlen.
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Zuletzt aktualisiert: 7. Januar 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
