Steuersystem Antigua und Barbuda für Auswanderer 2026

Antigua und Barbuda gehört zu den steuerlich attraktivsten Destinationen weltweit und bietet Auswanderern ein außergewöhnlich günstiges Steuersystem. Der karibische Inselstaat erhebt keine Einkommensteuer auf Privatpersonen – weder auf lokale noch auf ausländische Einkünfte. Diese Besonderheit macht den Zwillingsinselstaat zu einem echten Steuerparadies, das sich fundamental von den Steuersystemen der DACH-Länder unterscheidet.

Das Steuersystem von Antigua und Barbuda für Auswanderer
Das Steuersystem von Antigua und Barbuda für Auswanderer

Während du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz mit progressiven Einkommensteuersätzen von bis zu 45 % (Deutschland), 55 % (Österreich) oder rund 40 % (Schweiz, kantonsabhängig) rechnen musst, kannst du in Antigua und Barbuda dein Einkommen vollständig steuerfrei behalten. Die Staatseinnahmen werden stattdessen primär über indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer, Importzölle und Tourismusabgaben generiert.

Für Auswanderer, die von passivem Einkommen, Kapitalerträgen oder Remote-Arbeit leben, bietet Antigua und Barbuda damit eine der günstigsten Steuerumgebungen weltweit. Besonders das Citizenship by Investment Programm und das Nomad Digital Residence Programm machen den Inselstaat für vermögende Personen und digitale Nomaden gleichermaßen interessant.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

In Antigua und Barbuda wirst du steuerlich ansässig, wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz im Land begründest. Da das Land jedoch keine Einkommensteuer erhebt, hat die Steuerresidenz primär formale Bedeutung und weniger praktische steuerliche Auswirkungen.

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Eine strikte 183-Tage-Regel existiert in Antigua und Barbuda nicht in der klassischen Form, da mangels Einkommensteuer keine entsprechenden Abgrenzungsfragen entstehen. Für die Aufenthaltserlaubnis und Dauerresidenz gelten jedoch spezifische Aufenthaltsanforderungen, die je nach Visa-Typ variieren.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Antigua und Barbuda hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Dies bedeutet:

  • Einkünfte, die du aus den DACH-Ländern beziehst, können dort weiterhin der Quellenbesteuerung unterliegen
  • Eine Anrechnung ausländischer Steuern ist mangels DBA nicht automatisch geregelt
  • Bei deutschen Renten behält Deutschland grundsätzlich das Besteuerungsrecht

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Bevor du nach Antigua und Barbuda auswanderst, solltest du die Wegzugsbesteuerung berücksichtigen:

Deutschland: Bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % kann die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird bei Wegzug in ein Nicht-EU/EWR-Land sofort besteuert.

Österreich: Die Wegzugsbesteuerung erfasst Kapitalanteile bei Wohnsitzverlegung außerhalb der EU. Eine Ratenzahlung über sieben Jahre ist möglich.

Schweiz: Die Schweiz kennt keine Wegzugsbesteuerung im engeren Sinne, allerdings können kantonal unterschiedliche Regelungen bei der Aufgabe des Wohnsitzes relevant werden.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Antigua und Barbuda erhebt keine persönliche Einkommensteuer (Personal Income Tax). Dies gilt für:

  • Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Kapitalerträge
  • Mieteinnahmen
  • Ausländische Einkünfte jeder Art

Es gibt entsprechend keine Steuersätze, keine Progressionsstufen und keine Freibeträge, da schlichtweg keine Besteuerung erfolgt. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr, wobei dies primär für Unternehmenssteuern relevant ist.

Nach Personenkategorie

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer in Antigua und Barbuda profitierst du von der vollständigen Steuerfreiheit deines Gehalts. Es gibt keine Lohnsteuer und kein Quellenabzugsverfahren für Einkommensteuer.

Allerdings fallen Sozialversicherungsbeiträge an:

  • Arbeitnehmeranteil: 6 % des Bruttolohns (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
  • Arbeitgeberanteil: 10,5 % des Bruttolohns
  • Medical Benefits Scheme (MBS): zusätzlich 3,5 % Arbeitnehmer und 3,5 % Arbeitgeber

Da keine Einkommensteuer existiert, gibt es auch keine absetzbaren Werbungskosten oder Pendlerpauschalen.

Digitale Nomaden

Für digitale Nomaden bietet Antigua und Barbuda das Nomad Digital Residence (NDR) Programm:

  • Visumgültigkeit: bis zu 2 Jahre
  • Voraussetzung: Nachweis eines jährlichen Einkommens von mindestens 50.000 USD
  • Das Einkommen muss aus Quellen außerhalb von Antigua und Barbuda stammen
  • Kosten: 1.500 USD für Einzelpersonen, 2.000 USD für Paare, 3.000 USD für Familien

Als digitaler Nomade unter diesem Programm:

  • Zahlst du keine Einkommensteuer auf deine ausländischen Einkünfte
  • Musst du keine lokalen Steuererklärungen abgeben
  • Solltest du jedoch die Steuerpflicht in deinem Herkunftsland prüfen

Selbstständige und Unternehmer

Als Selbstständiger oder Unternehmer in Antigua und Barbuda zahlst du ebenfalls keine persönliche Einkommensteuer auf deine Gewinne. Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft gelten folgende Regelungen:

Körperschaftsteuer: 25 % auf den Gewinn lokaler Unternehmen. Allerdings gibt es zahlreiche Befreiungen und Vergünstigungen:

  • International Business Companies (IBCs) können von Steuerbefreiungen profitieren
  • Unternehmen in bestimmten Sektoren (Tourismus, Fertigung) erhalten Steuervergünstigungen
  • Keine Kapitalertragssteuer auf Unternehmensebene

Buchführungspflichten:

  • Ordnungsgemäße Buchführung ist erforderlich
  • Jahresabschlüsse müssen erstellt werden
  • Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen

Eine Gewerbesteuer im deutschen Sinne existiert nicht. Betriebsausgaben können steuermindernd geltend gemacht werden, was jedoch nur für körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen relevant ist.

Finanziell Unabhängige und Investoren

Antigua und Barbuda ist besonders attraktiv für Personen, die von Kapitalerträgen leben:

  • Keine Kapitalertragssteuer auf Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne
  • Keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden an Nichtansässige
  • Keine Vermögensteuer
  • Ausländische Depots und Investments bleiben vollständig steuerfrei

Das Citizenship by Investment (CBI) Programm bietet einen direkten Weg zur Staatsbürgerschaft:

  • Spende an den National Development Fund: ab 230.000 USD für Einzelpersonen
  • Immobilieninvestment: mindestens 300.000 USD (in zugelassene Projekte)
  • Geschäftsinvestment: ab 1.500.000 USD
  • Investment in den University of the West Indies Fund: 260.000 USD

Rentner

Für Rentner aus DACH-Ländern gelten folgende Besonderheiten:

Deutsche Renten: Da kein DBA existiert, behält Deutschland das Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten. Du zahlst in Deutschland Steuern auf deine Rente, auch wenn du in Antigua und Barbuda lebst.

Österreichische Pensionen: Ähnlich wie bei Deutschland verbleibt das Besteuerungsrecht mangels DBA bei Österreich.

Schweizer Renten: AHV-Renten werden grundsätzlich in der Schweiz versteuert, Pensionskassenleistungen je nach Ausgestaltung.

Private Renten und Kapitalleistungen: Diese sind in Antigua und Barbuda steuerfrei, können aber im Herkunftsland steuerpflichtig sein.

Spezielle Altersfreibeträge gibt es in Antigua und Barbuda nicht, da generell keine Einkommensteuer anfällt.

3. Vermögensteuer

Antigua und Barbuda erhebt keine Vermögensteuer. Dein gesamtes Vermögen – ob in Form von Bankguthaben, Wertpapieren, Immobilien oder anderen Vermögenswerten – unterliegt keiner jährlichen Besteuerung.

Dies unterscheidet sich deutlich von der Schweiz, wo je nach Kanton Vermögenssteuern von 0,3 % bis 1 % anfallen können. Deutschland und Österreich erheben zwar aktuell keine Vermögensteuer, diskutieren diese jedoch politisch regelmäßig.

4. Kapitalertragssteuer

Antigua und Barbuda erhebt keine Kapitalertragssteuer (Capital Gains Tax). Dies umfasst:

  • Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren
  • Gewinne aus Immobilienverkäufen
  • Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen
  • Kryptowährungsgewinne
  • Sonstige Veräußerungsgewinne

Es gibt keine Quellensteuer auf Kapitalerträge und keine Meldepflichten für ausländische Depots gegenüber den lokalen Behörden.

Wichtiger Hinweis: Obwohl in Antigua und Barbuda keine Kapitalertragssteuer anfällt, können Kapitalerträge im Quellenland besteuert werden. Deutsche Dividenden unterliegen beispielsweise der deutschen Kapitalertragsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer (Property Tax)

Auf Immobilien in Antigua und Barbuda fällt eine jährliche Property Tax an:

  • Wohnimmobilien: 0,2 bis 0,5 % des geschätzten Marktwerts (je nach Lage und Nutzung)
  • Unbebaute Grundstücke: bis zu 0,4 % des Werts
  • Gewerbliche Immobilien: 0,75 bis 1,0 % des Werts
  • Hotels und Resorts: spezielle Sätze je nach Vereinbarung

Grunderwerbsteuer (Stamp Duty/Transfer Tax)

Beim Immobilienkauf fallen folgende Abgaben an:

  • Stamp Duty: 2,5 % des Kaufpreises (oder des geschätzten Werts, je nachdem welcher höher ist)
  • Übertragungssteuer: 7,5 % für Ausländer (kann durch CBI-Status oder zugelassene Projekte reduziert werden)

Für Käufer innerhalb des Citizenship by Investment Programms können reduzierte Sätze gelten.

Mieteinnahmen

Mieteinnahmen aus Immobilien sind für Privatpersonen einkommensteuerfrei. Wird die Vermietung jedoch über ein Unternehmen betrieben, unterliegen die Gewinne der Körperschaftsteuer von 25 %.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Es gibt keine Kapitalertragssteuer auf Immobiliengewinne. Beim Verkauf einer Immobilie behältst du den gesamten Wertzuwachs steuerfrei.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Antigua und Barbuda erhebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Vermögensübertragungen innerhalb der Familie oder an Dritte sind vollständig steuerfrei.

Internationale Aspekte:

Auch wenn in Antigua und Barbuda keine Erbschaftsteuer anfällt, können Erbschaften im Herkunftsland der Erben oder des Erblassers besteuert werden:

  • Deutschland: Deutsche Staatsangehörige unterliegen der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht, auch wenn sie im Ausland leben. Die Erbschaftsteuerpflicht besteht bis 10 Jahre nach Wegzug fort.
  • Österreich: Keine Erbschaftsteuer, aber Immobilien unterliegen der Grunderwerbsteuer bei Erbschaft.
  • Schweiz: Erbschaftsteuern werden kantonal erhoben und variieren stark.

Eine sorgfältige Nachlassplanung unter Berücksichtigung aller relevanten Jurisdiktionen ist daher unerlässlich.

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer (ABST)

Antigua und Barbuda erhebt die Antigua and Barbuda Sales Tax (ABST):

Steuersätze

  • Regelsteuersatz: 15 %
  • Ermäßigter Satz für Hoteldienstleistungen: 14 %
  • Befreit: Grundnahrungsmittel, medizinische Versorgung, Bildungsleistungen

Registrierungspflicht

Unternehmen müssen sich für die ABST registrieren, wenn ihr Jahresumsatz 300.000 XCD (ca. 110.000 USD) übersteigt. Freiwillige Registrierung ist auch bei niedrigeren Umsätzen möglich.

Besonderheiten

  • Exportleistungen sind mit 0 % besteuert (zero-rated)
  • Import von Waren unterliegt zusätzlich Einfuhrzöllen
  • Das Reverse-Charge-Verfahren existiert nicht in der aus der EU bekannten Form

8. Weitere relevante Steuern

Importzölle (Customs Duties)

Die Einfuhr von Waren nach Antigua und Barbuda unterliegt Zöllen:

  • Allgemeine Waren: 5 bis 35 % je nach Warenart
  • Luxusgüter und Fahrzeuge: höhere Sätze möglich
  • Bestimmte Waren (z.B. für Hotelprojekte) können zollbefreit sein

Kfz-Steuer

Bei der Einfuhr und Zulassung von Fahrzeugen fallen an:

  • Einfuhrzoll: 20 bis 45 % je nach Fahrzeugtyp und Motor
  • Verbrauchsteuer: zusätzlich 15 bis 25 %
  • Jährliche Kfz-Lizenzgebühren

Tourismusabgaben

  • Accommodation Tax: zusätzlich zur ABST auf Hotelübernachtungen
  • Cruise Passenger Tax: Abgabe pro Kreuzfahrtpassagier
  • Departure Tax: bei Ausreise (oft im Flugticket enthalten)

Stempelsteuern (Stamp Duties)

Auf verschiedene Dokumente und Transaktionen fallen Stempelsteuern an, beispielsweise bei:

  • Vertragsabschlüssen
  • Hypothekenbestellungen
  • Versicherungspolicen

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Da Antigua und Barbuda bereits ein steuerlich sehr günstiges Umfeld bietet, liegt der Fokus der Steueroptimierung primär auf der korrekten Strukturierung im Verhältnis zu den Herkunftsländern:

Timing des Umzugs:

  • Plane deinen Wegzug aus steuerlicher Sicht sorgfältig
  • Realisiere keine größeren Veräußerungsgewinne kurz vor dem Wegzug
  • Beachte die Wegzugsbesteuerung bei Unternehmensbeteiligungen

Unternehmensformen:

  • International Business Company (IBC): Geeignet für Holdingstrukturen und internationales Geschäft
  • Exempt Limited Partnership: Für bestimmte Investmentstrukturen
  • Lokale Kapitalgesellschaft: Bei tatsächlicher Geschäftstätigkeit vor Ort

Nutzung des CBI-Programms

Das Citizenship by Investment Programm bietet nicht nur die Staatsbürgerschaft, sondern auch:

  • Visafreies Reisen in über 150 Länder
  • Steuerliche Ansässigkeit in einem Nullsteuerland
  • Möglichkeit, die Aufenthaltsdauer flexibel zu gestalten

Holding-Strukturen

Für vermögende Personen kann eine Holdingstruktur in Antigua und Barbuda sinnvoll sein:

  • IBCs unterliegen nicht der lokalen Körperschaftsteuer
  • Dividenden können steuerfrei ausgeschüttet werden
  • Keine Quellensteuer auf ausgehende Zahlungen

Wichtig: Derartige Strukturen müssen einer wirtschaftlichen Substanzprüfung standhalten und den Regelungen der Herkunftsländer (z.B. Hinzurechnungsbesteuerung) entsprechen.

10. Steuererklärung und Fristen

Für Privatpersonen

Da keine Einkommensteuer erhoben wird, besteht für Privatpersonen keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Für Unternehmen

Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen müssen:

  • Jahresabschlüsse erstellen
  • Steuererklärungen bis zum 31. März des Folgejahres einreichen
  • Vierteljährliche Vorauszahlungen leisten

Sozialversicherungsmeldungen

Arbeitgeber müssen monatlich Beiträge zur Sozialversicherung abführen und entsprechende Meldungen einreichen.

Steuerberater

Obwohl für Privatpersonen keine Steuererklärungspflicht besteht, ist professionelle Beratung empfehlenswert:

  • Bei komplexen internationalen Strukturen
  • Für die Körperschaftsteuer von Unternehmen
  • Bei der Gestaltung des Wegzugs aus DACH-Ländern
  • Für Erbschafts- und Nachlassplanung

Lokale Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind in St. John’s ansässig. Für internationale Angelegenheiten empfiehlt sich zusätzlich ein auf Auswanderer spezialisierter Berater im Herkunftsland.

11. Sozialversicherungsbeiträge

Social Security Board

Das Sozialversicherungssystem in Antigua und Barbuda umfasst:

Beitragssätze:

  • Arbeitnehmer: 6 % des Bruttolohns
  • Arbeitgeber: 10,5 % des Bruttolohns
  • Beitragsbemessungsgrenze: ca. 6.500 XCD monatlich (ca. 2.400 USD)

Medical Benefits Scheme (MBS):

  • Arbeitnehmer: 3,5 %
  • Arbeitgeber: 3,5 %
  • Deckt medizinische Grundversorgung ab

Gesamtbelastung

Die Gesamtsozialversicherungsbelastung beträgt:

  • Arbeitnehmer: 9,5 % (6 % + 3,5 %)
  • Arbeitgeber: 14 % (10,5 % + 3,5 %)

Vergleich zu DACH-Ländern

BeitragAntigua & BarbudaDeutschlandÖsterreichSchweiz
Arbeitnehmer gesamt9,5 %ca. 20 %ca. 18 %ca. 6,5 % (AHV/IV/EO)
Arbeitgeber gesamt14 %ca. 20 %ca. 21 %ca. 6,5 % (AHV/IV/EO)

Die Sozialversicherungsbeiträge in Antigua und Barbuda sind deutlich niedriger als in Deutschland und Österreich, vergleichbar mit der Schweiz (nur Grundpfeiler).

Wichtig: Als Selbstständiger oder Investor bist du nicht automatisch sozialversicherungspflichtig. Eine private Krankenversicherung und Altersvorsorge ist daher unbedingt empfehlenswert.

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich der Steuerbelastung

SteuerartAntigua & BarbudaDeutschlandÖsterreichSchweiz (Zürich)
Einkommensteuer0 %14 bis 45 %20 bis 55 %ca. 20 bis 40 %
Kapitalertragssteuer0 %25 % + Soli27,5 %je nach Kanton
Körperschaftsteuer25 %ca. 30 %25 %ca. 18 bis 24 %
Vermögensteuer0 %0 %0 %0,3 bis 1 %
Erbschaftsteuer0 %7 bis 50 %0 % (nur GrESt)kantonal
Mehrwertsteuer15 %19 %20 %8,1 %

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Arbeitnehmer mit 100.000 EUR Jahresbrutto

LandEinkommensteuerSozialabgaben ANNetto (ca.)
Antigua & Barbuda0 EUR9.500 EUR90.500 EUR
Deutschland27.000 EUR20.000 EUR53.000 EUR
Österreich30.000 EUR18.000 EUR52.000 EUR
Schweiz (Zürich)18.000 EUR6.500 EUR75.500 EUR

Beispiel 2: Investor mit 200.000 EUR Kapitalerträgen

LandSteuerbelastungNetto (ca.)
Antigua & Barbuda0 EUR200.000 EUR
Deutschland52.750 EUR147.250 EUR
Österreich55.000 EUR145.000 EUR
Schweiz (Zürich)variabelca. 160.000 EUR

Beispiel 3: Rentner mit 36.000 EUR gesetzlicher Rente

LandSteuerbelastungNetto (ca.)
Antigua & Barbuda*ca. 3.000 EUR33.000 EUR
Deutschlandca. 2.000 EUR34.000 EUR
Österreichca. 5.000 EUR31.000 EUR

*Bei deutschen Renten bleibt Deutschland besteuerungsberechtigt

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Pro Antigua und Barbuda:

  • Keine Einkommensteuer auf sämtliche Einkünfte
  • Keine Kapitalertragssteuer
  • Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Keine Vermögensteuer
  • Attraktives CBI-Programm
  • Englisch als Amtssprache
  • Stabiles politisches Umfeld

Contra Antigua und Barbuda:

  • Kein DBA mit DACH-Ländern
  • Deutsche Renten bleiben in Deutschland steuerpflichtig
  • Höhere Lebenshaltungskosten als in vielen anderen Ländern
  • Importzölle erhöhen Warenpreise
  • Keine EU-Mitgliedschaft (relevant für Freizügigkeit)
  • Hurrikangefahr in der Karibik

Fazit

Antigua und Barbuda ist aus steuerlicher Sicht eines der attraktivsten Auswanderziele weltweit. Die vollständige Abwesenheit von Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer, Vermögensteuer und Erbschaftsteuer macht den Inselstaat besonders interessant für:

Ideale Kandidaten:

  • Digitale Nomaden und Remote Worker mit ausländischen Einkünften
  • Investoren und Kapitalanleger, die von Dividenden, Zinsen und Kursgewinnen leben
  • Unternehmer mit internationalen Geschäftsstrukturen
  • Vermögende Privatpersonen, die Erbschaftsteuer vermeiden möchten
  • Frührentner mit privatem Vermögen (nicht primär gesetzliche Renten)

Weniger geeignet für:

  • Rentner, die hauptsächlich von deutschen gesetzlichen Renten leben (Deutschland behält Besteuerungsrecht)
  • Personen ohne stabiles ausländisches Einkommen (NDR erfordert 50.000 USD Mindesteinkommen)
  • Auswanderer mit geringem Budget (hohe Lebenshaltungskosten)

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  1. Keine Einkommensteuer – dein Gehalt, deine Unternehmensgewinne und Kapitalerträge sind steuerfrei
  2. Keine Kapitalertragssteuer – Aktiengewinne, Immobilienverkäufe und Krypto-Gewinne bleiben unversteuert
  3. Keine Erbschaftsteuer – Vermögensübertragungen ohne steuerliche Belastung
  4. Kein DBA mit DACH-Ländern – Einkünfte aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz können dort weiterhin besteuert werden
  5. CBI-Programm bietet schnellen Zugang zur Staatsbürgerschaft ab 230.000 USD

Empfehlung zur professionellen Beratung:

Aufgrund der Komplexität internationaler Steuerstrukturen und der fehlenden Doppelbesteuerungsabkommen solltest du vor der Auswanderung nach Antigua und Barbuda unbedingt professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Ein auf internationale Steuerfragen spezialisierter Berater kann:

  • Die Wegzugsbesteuerung optimal planen
  • Deine Einkommensquellen steuerlich strukturieren
  • Die Auswirkungen auf Renten und Pensionen klären
  • Mögliche Hinzurechnungsbesteuerung bei Auslandsgesellschaften prüfen

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Antigua und Barbuda

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Antigua und Barbuda, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Muss ich in Antigua und Barbuda eine Steuererklärung abgeben?

Nein, als Privatperson ohne körperschaftsteuerpflichtiges Unternehmen musst du keine Steuererklärung einreichen. Lediglich Unternehmen mit lokaler Geschäftstätigkeit sind zur Abgabe verpflichtet.

Kann ich als deutscher Rentner steuerfrei in Antigua und Barbuda leben?

Teilweise. Deine deutsche gesetzliche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig, da kein DBA existiert. Private Renten und Kapitalerträge sind jedoch in Antigua und Barbuda steuerfrei.

Welches Visum benötige ich als digitaler Nomade?

Das Nomad Digital Residence (NDR) Programm ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu zwei Jahren. Voraussetzung ist ein Jahreseinkommen von mindestens 50.000 USD aus ausländischen Quellen.

Wie funktioniert das Citizenship by Investment Programm?

Du kannst die Staatsbürgerschaft durch eine Spende ab 230.000 USD an den National Development Fund oder durch ein Immobilieninvestment ab 300.000 USD erwerben. Der Prozess dauert typischerweise 3 bis 6 Monate.

Gibt es Nachteile durch das fehlende DBA mit Deutschland?

Ja, deutsche Quellensteuern (z.B. auf Dividenden, Renten) können nicht in Antigua und Barbuda angerechnet werden. Bei Dividenden wird jedoch eine Erstattung des über dem DBA-Satz liegenden Teils möglich, sofern du deine Steueransässigkeit nachweisen kannst.

Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten?

Die Lebenshaltungskosten in Antigua und Barbuda liegen aufgrund der Importabhängigkeit etwa 30 bis 50 % über dem deutschen Niveau. Besonders Lebensmittel und Importwaren sind deutlich teurer.

Kann ich als EU-Bürger ohne weiteres nach Antigua und Barbuda auswandern?

EU-Bürger können bis zu 6 Monate visumfrei einreisen. Für einen längeren Aufenthalt benötigst du ein entsprechendes Visum (z.B. NDR) oder die Staatsbürgerschaft über das CBI-Programm.

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Stand: Januar 2025. Steuerliche Regelungen können sich ändern. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Zuletzt aktualisiert: 6. Januar 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)