Sollten sie den passenden Job im Ausland gefunden haben, steht der Umzug vor der Tür. Fakt ist, dass de Umzug von Deutschland ins Ausland detailliert vorbereitet werden muss, da man als Einwanderer viele verschiedene Dinge beachten muss. Damit der Umzug zum Erfolg wird, haben wir einige nützliche Tipps vorbereitet. Diese gelten nicht für jedes Land, sind aber eine gute Grundlage für die Vorbereitung. Sicherheitshalber informieren Sie sich bei außereuropäischen Ländern nach den detailierten Zollbestimmungen des jeweiligen Landes.
Umzugsunternehmen oder doch Eigenregie?
Das Umziehen in Eigenregie ist in der Regel mit einem kleinen LKW oder Transporte die günstigste Möglichkeit. Wichtig zu erwähnen ist, dass der Umzug körperlich anstrengender und viel zeitaufwendiger ist. Zudem werden Sie auch Verwandte und Freunde als zusätzliche Umzugshelfer engagieren müssen. Selbstverständlich ist ein Umzugsunternehmen deutlich teurer, allerdings wird Ihr Umzugsgut bequem und problemlos von Tür zu Tür geliefert.
Für den Zoll unbedingt nötig: Eine Liste anfertigen!
Hier stellt sich die Frage, wie werden Zollgebühren berechnet. Güter für den Hausrat und persönliche Lebenshaltung werden ins Ausland zollfrei eingefahren. Manche Länder achten akribisch darauf, dass dabei keine Handelsartikel für den Weiterverkauf untergemischt werden (die dann doch verzollt werden). Während dem Einpacken ist es empfehlenswert eine Liste der Übersiedlungsgüter zu erstellen – bei der Einreise wird diese dann der Zollbehörde weitergegeben. Zudem ist es ratsam alle Umzugskartons mit Nummern zu kennzeichnen oder diese zu beschriften. Kommt es am Zoll zu einer Kontrolle, können alle Gegenstände viel schneller gefunden werden.
Sie müssen ebenfalls wissen, dass es am Zoll eine strenge Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichts gibt. Aus diesem Grund sollten Sie vermeiden bis zum Rand vollzuladen. Nehmen Sie sich in Acht, dass man das zulässige Gesamtgewicht bereits überschreiten kann, auch wenn der Umzugswagen nur bis zur Hälfte geladen ist. Dies gilt vor allem, wenn der Wagen mit schweren Gegenständen (wie beispielsweise mit Möbeln, großen Instrumenten etc.) geladen wird.
Überprüfen Sie vor dem Umzug alle wichtigen Dokumente
Alle Ausweispapiere müssen Sie vor dem Umzug unbedingt auf ihre Gültigkeit überprüfen und sie eventuell nochmal verlängern. Von dem neuen Arbeitgeber sollten Sie sich ebenfalls eine Arbeitsbewilligung zusenden lassen. Nachdem Sie umgezogen sind, haben Sie 2 Wochen Zeit, um sich bei der Gemeinde des neuen Wohnortes anzumelden und einen Antrag auf Aufenthaltsbewilligung zu stellen. Alle weiteren Dokumente, wie zum Beispiel Heiratskunde, Geburtsurkunde, internationaler Führerschein und ähnliches müssen Sie auf ihre Vollständigkeit überprüfen.
Bestimmungen der Auto-Einfuhr
Im Gegensatz zum Umzugsgut, gelten für das Einführen und Ummelden des Autos ganz andere Bestimmungen – obwohl es bei der Einfuhr ebenfalls als Umzugsgut deklariert wird. Ins Ausland kann das Auto ausschließlich vom eigenen Halter eingeführt werden. Dabei muss der Halter das Fahrzeug mindestens ein halbes Jahr in Besitz haben. Sollte dies nicht der Fall sein, dann muss er oft Einfuhrabgaben zahlen. In manchen Ländern gibt es auch Bestimmungen hinsichtlich des maximalen Alters der eingeführten Fahrzeuge zu beachten.
Der Besitznachweis kann auf verschiedenen Art und Weise erbracht werden. Ideal ist es, wenn das Auto in Deutschland auf den Auswandernden zugelassen war. Sollte das Auto wegen den günstigeren Versicherungsbeträgen auf eine zweite Person zugelassen sein, muss man dies schriftlich nachweisen. Allerdings reicht es völlig aus, wenn die Person, von der das Fahrzug angemeldet wurde, einfach eine Erklärung darüber in schriftlicher Form abgibt. Diese Art von Nachweis wird in der Regel an fast jedem Zoll anerkannt.
Wie sieht es mit Haustieren aus?
Selbstverständlich dürfen Ihre Haustiere mit Ihnen gemeinsam umziehen. Die exakten Bestimmungen können Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erfahren. Bei Hunden beispielsweise, ist folgendes nötig: Ein EU Heimtierpass, Tierärztliche Bescheinigung für Tollwutimpfung, Mikrochip und Anmeldung beim Zoll. Auch Ihre Haustiere müssen in vielen Ländern nach dem Einreisen bei der neuen Wohngemeinde angemeldet werden.