Wurde der Umzug ins Ausland gut geplant und alles vorbereitet, kann eines dennoch dem Start in eine neue Zukunft im Weg stehen: Wenn die Koffer fehlen. Eine verspätete Ankunft der Koffer ist noch zu verkraften. Sind die Koffer aber verloren gegangen, so wird der Neustart allerdings um einiges schwieriger. Unabhängig davon, ob die Koffer beschädigt, verspätet oder gar nicht ankommen, können Entschädigungen gefordert werden. Ebenso kann eine Entschädigung bei Flugverspätungen oder -annullierungen gefordert werden. Wichtig ist es die richtigen Maßnahmen zu treffen. Die wichtigsten Informationen sind hier zusammengefasst. Fluggastportale wie AirHelp unterstützen bei den zu ergreifenden Maßnahmen und geben eine ausführliche Auflistung dessen, was zu beachten ist und welche Schritte einzuleiten sind.
Beschädigtes Gepäck
Ist das Gepäck beschädigt angekommen, so sind unbedingt die Bordkarte und die Bestätigungen für das aufgegebene Gepäck aufzubewahren und bereit zu halten. Diese werden später als Beweise benötigt. Ist die Bordkarte nicht zu finden, reicht auch die sechsstellige Buchungsnummer aus.
Als nächstes ist der Schaden unverzüglich zu melden, denn nach Erhalt des Gepäcks stehen 7 Tage zur Verfügung, um den Schaden kund zu geben. Je schneller die Beschädigung am Gepäck dabei gemeldet wird, desto höher sind die Chancen eine Entschädigung zu erhalten. Denn schon beim Verlassen des Flughafens kann die Fluggesellschaft vorwerfen, dass der Schaden erst später, z.B. während des Transports vom Flughafen nach Hause, passiert ist.
Um den Schaden melden zu können, ist ein Schadensformular oder ein Bericht über das beschädigte Gepäck auszufüllen. Das Formular ist entweder direkt bei der Fluggesellschaft im Flughafen oder online zu finden. Für den Bericht und auch für spätere Beweiszwecke ist es wichtig das Gepäck auf den Schaden untersuchen zu lassen. Auch dies sollte noch am Besten im Flughafen geschehen. Nicht zu vergessen ist ebenfalls nachzuschauen, ob in dem Koffer weitere Gegenstände beschädigt wurden, um eventuelle Forderungen diesbezüglich stellen zu können.
Verspätetes Gepäck
Auch hier sind sowohl die Bordkarte als auch die Bestätigungen über das Gepäck aufzubewahren und die Verspätung des Gepäcks als bald als möglich bei der Fluggesellschaft mit einem Bericht darüber zu melden. Dieser Bericht heißt Property Irregularity Report (PIR). Die zugeordnete Dateireferenznummer ist ebenso für spätere Beweiszwecke aufzubewahren, wie der Bericht selbst. Einige Airlines bieten ein Online-Tracking an, um das verspätete Gepäck mit der Dateireferenznummer verfolgen zu können.
Für die Zeit bis das Gepäck wieder beim rechtmäßigen Besitzer angekommen ist, kann es sein, dass notwendige Gegenstände nachgekauft werden müssen, da sich die eigenen im Gepäck befinden. Da es sich bei verspätetem Gepäck nicht um eigenes Verschulden handelt, können die Kosten für die getätigten Käufe erstattet werden. Um diesen Schadensersatz bei der Airline fordern zu können, sind die Belege über die Käufe aufzubewahren. Diese sind als Beweise des Antrags auf Entschädigung anzufügen. Dieser Antrag ist bei der Airline einzureichen sobald das Gepäck erhalten wurde, spätestens nach 21 Tagen.
Verloren gegangenes Gepäck
Das Gepäck gilt dann als verloren, wenn es nach 21 Tagen immer noch nicht aufgetaucht ist oder die Airline den Verlust bereits früher zugibt. Bei verloren gegangenen Gepäck verlaufen die Maßnahmen ähnlich denen bei verspätetem Gepäck. Es sind die Bordkarte und jegliche Belege, auch über Neukäufe, aufzubewahren. Zudem ist im Fall eines verlorenen Gepäcks eine Liste der im Gepäck befindlichen Gegenstände zu erstellen. Auch hier sind Belege vom Vorteil, da die Beweispflicht auf Seiten der Passagiere liegt.