Hat man erst einmal den Entschluss gefasst auszuwandern, ist es wichtig, die richtigen Vorbereitungen zu treffen, damit alles was damit zusammenhängt, ohne Schwierigkeiten über die Bühne geht. Die Gründe zum Auswandern sind sehr unterschiedlich und können neben dem Berufs- oder Stellenwechsel ebenso ein Akt der Veränderung oder Selbstverwirklichung sein. Wichtig sind die Vorbereitungen vor allem dann, wenn ein Baby Teil des Vorhabens ist.
Je jünger, desto unkomplizierter
Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint, ist das Alter des Kindes entscheidend, wenn es um die Bereitschaft zur Umstellung im neuen Heimatland geht. Babys und Kleinkinder finden sich in der neuen Umgebung sehr viel schneller zurecht als beispielsweise Kinder, die schon zur Schule gehen. Insbesondere wenn sie ihre alten Freunde zurücklassen müssen, reagieren Kinder im Schulalter trotzig oder sind traurig.
Gleiches gilt für den Beginn an einer neuen Schule. Viele Kinder haben hier Schwierigkeiten, sich einzufinden. Zumeist auch deshalb, weil sie die dort gesprochene Sprache nicht beherrschen.
Mit einem Baby hingegen ergeben sich diese Probleme nicht. Sie besitzen weder eine enge Bindung zu Freunden, noch haben sie Schwierigkeiten mit einer Fremdsprache. Sie wachsen praktisch in die neue Umgebung hinein. Daher muss man sich diesbezüglich bei einem Baby weniger Gedanken machen, wenn es um das Auswandern in ein anderes Land geht.
Die Wahl des richtigen Landes
Ein anderes Problem ergibt sich, betrachtet man den gesundheitlichen Aspekt und den Lebensstandard, wenn das Auswandern im Raum steht. Gerade Babys und Kleinkinder kränkeln leicht. In diesem Fall sollte sichergestellt sein, dass in dem Land, in das man gerne auswandern möchte, auch eine entsprechende Versorgung gewährleistet ist. Ferner sollte es ein Land sein, in dem Kinder sicher aufwachsen können. Wie es mit der Sicherheit im ausgewählten Land aussieht, lässt sich ganz leicht über das Auswärtige Amt ermitteln.
Was zwar erst nach der Umsiedlung eine Rolle spielt, aber schon vorher wichtig bezüglich der Abklärung ist, sind die Unterbringungsmöglichkeiten für Kinder, während die Eltern arbeiten gehen. Manche Länder besitzen hier nach wie vor ein relativ veraltetes System, in dem es kaum Krippen- und Kindergartenplätze gibt. Ebenso sieht es mit den steuerlichen Vergünstigungen für Familien aus. Innerhalb einiger EU-Länder ist das Sozialsystem jedoch so ausgereift, dass keine Schwierigkeiten entstehen dürften. Mit dazu gehören beispielsweise skandinavische Länder, die Schweiz und Österreich.
Vorheriger Urlaub ist immer empfehlenswert
Je nachdem, wie alt das Baby ist, empfiehlt es sich im Vorfeld immer, einen längeren Urlaub ins Zielland zu planen. Auf diesem Weg ist es meist einfacher, das Verhalten des Kindes zu beobachten und wie es mit den neuen Begebenheiten zurechtkommt.
Während dieser Zeit ist es auch möglich, weitere Dinge abzuklären. Es mag sich belanglos anhören, aber manchmal kommen gerade Babys in anderen Ländern mit der dort angebotenen Babynahrung nicht zurecht, oder entwickeln auf die anderen Windeln eine Allergie. Es gilt daher, die Baby-Windeln aus dem gewohnten Shop sowie in der passenden Größe mitzunehmen – zumindest für die erste Zeit der Umstellung, bis klar ist, dass das Kind die neuen Stoffe verträgt. Das gleiche gilt auch für die erst mal noch gewohnte Babynahrung. Gerade für Babys kann ein solch drastischer Umschwung zunächst ein Schlag auf die Gesundheit sein.
Umso interessanter ist es aber auch, auf Dauer die Veränderung zu beobachten, sofern alles funktioniert. Fühlt sich das Kleine in dem anderen Land wohl, fällt das Auswandern sehr viel leichter.
Alleinerziehend – Was jetzt?
Alleinerziehende haben es in ihrem Leben zumeist ohnehin schon nicht besonders einfach. Kommt dann ein Umzug in ein anderes Land in Frage, weil man sich beruflich verändern, oder seine Vergangenheit hinter sich lassen möchte, sind noch weitere Elemente vorab sicherzustellen.
Eine große Hürde stellt sich für die meisten Alleinerziehenden in dem Punkt, dass der andere Elternteil hierfür eine Einverständniserklärung unterzeichnen muss. Geschieht dies nicht, hat das Auswandern für den Elternteil sogar strafrechtliche Konsequenzen, die mit einer Haftstrafe verbunden sein können.