Ein Sozialplan federt Nachteile einer Kündigung ab
Betriebsänderungen sind manchmal unvermeidbar, wenn Unternehmen langfristig im Wettbewerb bestehen wollen. Ein Arbeitgeber ist dazu grundsätzlich berechtigt. Bei Betrieben, in denen mehr als 20 Beschäftigte tätig sind, muss jedoch in die Entscheidungen zu Betriebsänderungen die Personalvertretung einbezogen werden. Häufig kann der Betriebsrat eine Betriebsänderung nicht verhindern. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber muss er aber einen Sozialplan ausarbeiten, um wirtschaftliche Nachteile auszugleichen, die Arbeitnehmern bei Betriebsänderungen entstehen könnten.
Abfindungen mindern wirtschaftliche Nachteile
Meist führen Betriebsänderungen zu einer Reihe von Entlassungen. Für betroffene Arbeitnehmer ist das ein schwerer Schlag, geht es doch um die wirtschaftliche Existenz. Mit einem Sozialplan sollen die Interessen der Mitarbeiter Berücksichtigung finden. In der Regel geht es darum, den Verlust des Arbeitsplatzes angemessen zu kompensieren. Ein wichtiger Bestandteil des Sozialplans ist deshalb die Abfindung für gekündigte Arbeitnehmer. Wie hoch diese ist, handeln Arbeitgeber und Betriebsrat aus. Zum Teil sind Vorgaben dazu bereits in den Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen enthalten. Darauf verweist das Portal für Arbeitsrecht http://www.anwaltarbeitsrecht.com/.
Höhere Abfindungen sind möglich
Zulässig ist es natürlich, eine höhere Abfindung auszuhandeln, als kollektiv vereinbart wurde. Denn eine solche Zahlung zielt im Rahmen eines Sozialplans darauf ab, dem Arbeitnehmer für die Zeit der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz eine gewisse finanzielle Absicherung zu bieten. Die Ausgleichszahlung überbrückt in der Regel die ersten Wochen der Arbeitslosigkeit. Deshalb müsste eine Abfindung für jeden der gekündigten Arbeitnehmer in der Höhe identisch sein. Allerdings wird in der Praxis meist die Dauer der Betriebszugehörigkeit mit als Kriterium berücksichtigt. Eine Rolle spielen außerdem soziale Faktoren sowie der Familienstand und das Alter.